V/0524/2018
Entsperrung einer Stelle "Abteilungsleitung" im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
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Anlage A zur Vorlage V-0524-2018
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Anlage A zur Vorlage V/0524/20018 Kurzüberblick Entsperrung einer 1,0 Stelle Abteilungsleitung für das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0504 Bezeichnung der PG Wohngeld Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein evtl. Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein evtl. Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0524/2018 V/0524/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entsperrung einer Stelle "Abteilungsleitung" im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Beratungsfolge 12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der APOSOE nimmt das Organisationskonzept sowie das Organigramm (Anlage) für das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung zur Kenntnis. 2. Die Sperrung der Stelle 1,0 VZÄ „Abteilungsleitung“, die mit dem Beschluss zum Stellenplan 2018 eingerichtet und mit einem Sperrvermerk versehen worden ist, wird aufgehoben. 3. Der APOSOE nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Organisationskonzept eine weitere Stellen- mehrung um 1,0 VZÄ verbunden ist, die zum Stellenplan 2019 angemeldet werden soll. II. Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Personalaufwendungen für eine Stelle auf Basis einer Bewertung nach Beso l- dungsgruppe A13 1.Einstiegsamt in Höhe von 89.090 Euro sind im Haushaltsplan 2018 ff. bereits veranschlagt. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Entsperrung daher zunächst nicht. Nach einer tarifgerech ten Bewertung der Stelle auf Basis der endgültigen Stellenbeschre i- bung sind ggf. Personalaufwendungen der Besoldungsgruppe A14 bereit zu stellen. Personal- und Organisationsamt 05.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Havermeier Telefon: 492-1020 HavermeierSusanne@stadt- muenster.de - 2 - V/0524/2018 Begründung: Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung hat aktuell folgende Organisation s- struktur: Amt 64 Amtsleitung Fachstelle 64.02 Wohngeld Fachstelle 64.03 Wohnraumversorgung Fachstelle 64.01 Wohnraumförderung Sachgebiet Zentrale Dienste Stab Planung, Projekte Im Rahmen der Stellenplanberatungen 2018 wurde u. a. eine Stellenvermehrung 1,0 VZÄ Ab- teilungsleitung beschlossen: Diese Stellenvermehrung wurde mit dem Auftrag verbunden, ein Organisationskonzept zu entwickeln und dem Fachausschuss im ersten Halbjahr 2018 vorzustellen. Es ist erforderlich, dass der kontinuierlichen Aufgabenausweitung infolge der wohnungspolit i- schen Beschlüsse (Handlungsprogramm Wohnen, Sozialgerechte Bodennutzung, wohnung s- wirtschaftliche Quarti ersentwicklung etc. ) eine adäquate Weiterentwicklung der Organisat i- onsstruktur folgt. Kernpunkt der organisatorischen Überlegungen ist daher die Wiederbelebung der Hierarchi e- ebene „Abteilungsleitung“, die durch die verschiedenen Konsolidierungsprogramme der ver- gangenen Jahre sukzessive eingespart wurde. Die auf diese Weise gewachsene Leitung s- spanne der Amtsleitung verhindert in der aktuellen Struktur eine zufriedenstellende Balance zwischen fachlicher und personeller Leitungsverantwortung auf der einen Seite und strat e- gisch- konzeptioneller Weiterentwicklung des Amtes. Mit der Rückkehr zur bewährten Organisationsstruktur können gleichzeitig 2 wesentliche Au f- gabenschwerpunkte auf den Abteilungsleitungen verortet werden, die für eine effektive und in- novative Aufgabenwahrnehmung im Amt wesentlich sind. Die bestehenden Fachstellen we r- den den Abteilungen entsprechend zugeordnet. In der Abteilung „Quartiersentwicklung, Förderung und Planung“ (64.1) werden die strateg i- schen, wohnungswirtschaftlich planerischen Aufgabenfelder und der Aufbau der Quartiersen t- wicklung angesiedelt. Für die Leitung dieser Abteilung wird die im Rahmen der Haushalt s- planberatungen 2018 eingerichtete Stelle verwandt. In der Abteilung „Persönliche Wohnhilfen“ (64.2) werden die operativen und publikumsintensi- ven A ufgabenbereiche zusammengefasst . Die zentralen Dienste werden dort wegen ihrer wesentlichen Servicefunktionen und Schnittstellen vor allem für die Wohngeldgewährung und Wohnraumversorgung ebenfalls verortet. Für die Leitung dieser Abteilung stehen derzeit keine Stellenressourcen zur Verfügung, so dass eine Stellenvermehrung im Umfang von 1,0 VZÄ zum Stellenplan 2019 erforderlich wird. - 3 - V/0524/2018 Im Einzelnen liegen folgende organisatorischen Überlegungen zu Grunde: 1. Abteilung Quartiersentwicklung, Förderung und Planung (64.1) a) Fachstelle Planung und Wohnraumförderung In die Abteilung 64.1 wird die bisherige Fachstelle 64.01 „Wohnraumförderung“ integriert. Aufgrund der bestehenden zahlreichen Schnittstellen der Aufgabenbereiche Wohnung s- wirtschaftliche Planung und der Koordinierungsstelle „Ba uen und Wohnen in Gemei n- schaft“, die bislang u. a. als Stab der Amtsleitung direkt zugeordnet waren, ist es sinnvoll, diese der Fachstelle zuzuweisen. b) Stabstelle/Fachstelle Quartiersentwicklung und Projekte Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung strebt eine Gestaltung der wo h- nungswirtschaftlichen Quartiersentwicklung und gleichzeitige Verknüpfung mit den bisheri- gen Aufgabeninhalten an. Grundvoraussetzung dafür ist, sukzessive eine Organisations- einheit im Amt aufzubauen, die die Aufgabenstellungen zur Schaffung neuer Wohnqua r- tiere und die Weiterentwicklung von Bestandsquartieren, abgestimmt mi t den Belangen betroffener Fachbereiche anderer Ämter, umsetzt. Um diesem hohen Maß an Verantwo r- tung für die Lösung der komplexen Aufgabenstellungen gerecht zu werden, sind im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung die organisatorischen Voraussetzungen für die Entwicklung der neuen Organisationseinheit zu schaffen und die personellen Re s- sourcen in Qualität und Quantität zur Verfügung zu stellen. Es ist zunächst eine Stabstelle mit der Bezeichnung „Quartiersentwicklung und Projekte“ zu schaffen. Die 2 Arbeitsplätze, die bislang als Stab der Amtsleitung zugeordnet waren, werden zukünftig der neuen Stabstelle zugewiesen. Mit ihren jetzigen Aufgabenbereichen studentische Wohnraumversorgung, wohnungswirtschaftliche und bauliche Erneuerung von Wohnquartieren, Soziale Stadt Kinderhaus - Brüningheide (Verstetigungsprogramm) etc. tragen sie schon heute zur Entwicklung von bestehenden Quartieren bei. Auch die Entwicklung von neuen gemischten Wohnquartieren im Zuge der Umsetzung der sozialge- rechten Bodennutzung, u.a. durch Vorgabe eines ausgewogenen Wohnungsmixes, soll in- tensiver als bisher im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung ermöglicht werden. Nach Vorlage des noch ausstehenden Konzeptes für die Weiterentwick lung der Quartiers- entwicklung, auf dessen Grundlage die bisher gesperrten 2,5 VZÄ - Stellen entsperrt und besetzt werden können, ist die Stabstelle „Quartiersentwicklung und Projekte“ in eine Fachstelle umzuwandeln. Eine der Stellen ist dafür als Funktion „ Fachstellenleitung“ zu konzipieren und adäquat zu besetzen. 2. Abteilung Persönliche Wohnhilfen und zentrale Dienste (64.2) Dieser Abteilung werden die beiden publikumsintensiven Fachstellen „Wohngeld“ (64.02) und „Wohnraumversorgung“ (64.03) sowie das Sachgebiet „Zentrale Dienste“ zugewiesen. a) Fachstelle Wohngeld Zum 01.01.2016 trat die von den Kommunen lange geforderte Wohngeldreform in Kraft mit den Wirkungen, dass sich für die bisher schon wohngeldbeziehenden Haushalte die Lei s- - 4 - V/0524/2018 tungen verbessern und die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte erhöht. Die Zahl der Wohngeldberechnungen hat sich seitdem um rd. 35 % erhöht. Das neue Wohngeldrecht und die gestiegenen Fallzahlen bewirkten unmittelbar eine deutliche Belastung für die Fachstellenleitung mit einer Leitungsspanne von 17 Sachb e- arbeiter/innen auch durch die Zunahme der Widersprüche, der Anfragen und Beschwe r- den der Bürger/innen, etc. ohne Kompensationsmöglichkeiten. Die Amtsleitung war und ist aktuell noch eng eingebunden in die Entwicklung und Umse t- zung der Arbeitsanweisungen im Zuge der Wohngeldreform und auch bei Bürgerb e- schwerden. Diese Tätigkeiten sind typische Leitungsinhalte einer Abteilungsleitung, was auch bis zum Ausscheiden der früheren Abteilungsleitung von dieser tatsächlich wahrg e- nommen wurde. b) Fachstelle Wohnraumversorgung Die Fachstelle Wohnraumversorgung ist die Organisationseinheit im Amt für Wohnungs- wesen und Quartiersentwicklung , deren Leitung und 11 Sachbearbeiter/innen täglich mit dem Mangel an bezahlbaren (öffentlich geförderten) Wohnungen und der persönlichen Be- troffenheit der einkommensschwachen Menschen am stärksten konfrontiert werden. Die Beratung der wohnungssuchenden Haushalte ist mittlerweile geprägt von zeitintensiven Gesprächen, in de nen die Haushalte ihre persönliche Notlage sehr ausführlich schildern mit Blick auf eine bessere Chance in die Kategorie „Wohnungsnotfall“ eingestuft zu we r- den und damit ihre Vermittlungsmöglichkeiten zu erhöhen. Weil angesichts mangelnder Alternativen auf dem Wohnungsmarkt die Haushalte zum Teil jahrelang auf die Vermittlung einer angemessenen Wohnung warten müssen, häufen sich massive Beschwerden hierüber bei der Sachbearbeitung, Fachstellenleitung und letztlich auch bei der Amtsleitung. Perspektivisch wird mit der deutlichen Zunahme neu geförderter Mietwohnungen aufgrund des Wirkens der wohnungspolitischen Beschlüsse zum Handlungsprogramm Wohnen, zur sozialgerechten Bodennutzung und aktuell zur Entwicklung der Konversionsflächen auch die Zahl der W ohnungen mit neuen Besetzungsrechten steigen. Denn mit der Neubaufö r- derung wird der Stadt Münster für jede Wohnung das dinglich im Grundbuch gesicherte Recht eingeräumt, dem Eigentümer einen dringend wohnungssuchenden Haushalt als Mieter zu vermitteln. Analog zur Fachstelle „Wohngeld“ gilt auch für diese publikumsintensive Fachstelle mit erheblichem Entwicklungspotenzial, dass eine neue Abteilungsleitung das operative T a- gesgeschäft mit den notwendigen zeitlichen Ressourcen steuern und gemeinsam mit den Fachstellenleitungen die Organisationseinheiten weiterentwickeln kann. 3. Umsetzung Die Zielorganisation ist in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt. Die Umsetzung zur Zielorganisation erfolgt schrittweise. Die mit der Entsperrung frei werdende Stelle „Abteilungsleitung“ wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt, die/ der Stelleninh a- ber/in wird in die Bildung der Abteilung intensiv und konstruktiv eingebunden. Die Fachstellen „Wohngeld“ und „Wohnraumversorgung“ bleiben bis zur Verfügbarkeit der er- forderlichen Planstelle für die zweite Abteilungsleiterstelle direkt der Amtsleitung zugeordnet. Eine Besetzung der Stelle kann frühestens zum 01.03.2019 erfolgen, soweit diese im Rahmen des Stellenplans 2019 bewilligt wird. Zu diesem Z eitpunkt wird die Verlagerung der beiden Fachstellen in die Abteilung angestrebt. - 5 - V/0524/2018 Eine tarifgerechte Bewertung der Abteilungsleitungsstellen und ggf. auch (einzelner) Fachstel- lenleitungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis der endgültigen Stellenbe- schreibungen, die auch die konkrete Zuweisung der Entscheidungsbefugnisse für die unte r- schiedlichen Leitungsebenen umfassen. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Anlage A Anlage 2: Organigramm
Anlage 2 zur Vorlage V-0524-2018.doc
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Anlage 2 zur Vorlage V/0524/2018
Organigramm des Amtes für Wohnungswesen
und Quartiersentwicklung - Amt 64
64 Amt für Wohnungswesen
Amtsleitung
Gabriele Regenitter
Telefon 6400
Fachstelle
Wohngeld
Fachstellenleitung
Julia Dickfer
1,5 Stellen g.D.
13,04 Stellen m.D.
64.1 Abteilung Quartiersentwicklung,
Förderung und Planung
Abteilungsleitung NN
Fachstelle
Planung /
Wohnraumförderung
Fachstellenleitung
Ralf Bragard
12,5 Stellen g.D.
Sekretariat
Martina Wortmann
Telefon 6401
64.2 Abteilung Persönliche Wohnhilfen
Abteilungsleitung NN
Fachstelle
Wohnraumversorgung
Fachstellenleitung
Sabine Obach
3 Stellen g.D.
5,60 Stellen m.D.
Zentrale Dienste
Haushalt/
Rechnungsstelle
1,63 Stellen m.D.
IuK Technik
1 Stelle m.D.
Stab/Fachstelle
Quartiersentwicklung
und Projekte
ggfls. perspektivisch
Fachstellenleitung NN
4,5 Stellen g.D.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0524/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37