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V/0524/2018

Entsperrung einer Stelle "Abteilungsleitung" im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung

Vorlagen 05.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 12.06.2018, TOP 11

Anlage A zur Vorlage V-0524-2018

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Anlage 2 zur Vorlage V-0524-2018.doc

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Anlage A zur Vorlage V-0524-2018

1029 Zeichen

Anlage A zur Vorlage V/0524/20018 
 
Kurzüberblick 
Entsperrung einer 1,0 Stelle Abteilungsleitung für das Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität 
weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der 
Stadtgesellschaft 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 0504 Bezeichnung der PG Wohngeld 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein  evtl. 
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein  evtl. 
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?   Ja x Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist   vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

11174 Zeichen

V/0524/2018 
V/0524/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entsperrung einer Stelle "Abteilungsleitung" im Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der APOSOE nimmt das Organisationskonzept sowie das Organigramm (Anlage) für das Amt 
für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung zur Kenntnis. 
2. Die Sperrung der Stelle 1,0 VZÄ „Abteilungsleitung“, die mit dem Beschluss zum Stellenplan 
2018 eingerichtet und mit einem Sperrvermerk versehen worden ist, wird aufgehoben. 
3. Der APOSOE nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Organisationskonzept eine weitere Stellen-
mehrung um 1,0 VZÄ verbunden ist, die zum Stellenplan 2019 angemeldet werden soll. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
Die jährlichen Personalaufwendungen für eine Stelle auf Basis einer Bewertung nach Beso l-
dungsgruppe A13 1.Einstiegsamt in Höhe von  89.090 Euro sind im Haushaltsplan 2018 ff. bereits 
veranschlagt. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Entsperrung daher zunächst 
nicht. Nach einer tarifgerech ten Bewertung der Stelle auf Basis der endgültigen Stellenbeschre i-
bung sind ggf. Personalaufwendungen der Besoldungsgruppe A14 bereit zu stellen. 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
05.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Havermeier 
Telefon: 492-1020 
HavermeierSusanne@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0524/2018 
Begründung: 
 
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung hat aktuell folgende Organisation s-
struktur: 
 
 
Amt 64
Amtsleitung
 
Fachstelle 64.02
Wohngeld
Fachstelle 64.03
Wohnraumversorgung
Fachstelle 64.01
Wohnraumförderung
Sachgebiet
Zentrale Dienste
Stab
Planung, Projekte
 
 
 
 
Im Rahmen der Stellenplanberatungen 2018 wurde u. a. eine Stellenvermehrung 1,0 VZÄ Ab-
teilungsleitung  beschlossen: 
 
Diese Stellenvermehrung wurde mit dem Auftrag verbunden, ein Organisationskonzept zu 
entwickeln und dem Fachausschuss im ersten Halbjahr 2018 vorzustellen. 
 
Es ist erforderlich, dass der kontinuierlichen Aufgabenausweitung infolge der wohnungspolit i-
schen Beschlüsse (Handlungsprogramm Wohnen, Sozialgerechte Bodennutzung, wohnung s-
wirtschaftliche Quarti ersentwicklung etc. ) eine adäquate Weiterentwicklung der Organisat i-
onsstruktur folgt.  
 
Kernpunkt der organisatorischen Überlegungen ist daher die Wiederbelebung der Hierarchi e-
ebene „Abteilungsleitung“, die durch die verschiedenen Konsolidierungsprogramme  der ver-
gangenen Jahre sukzessive eingespart wurde. Die auf diese Weise gewachsene Leitung s-
spanne der Amtsleitung verhindert in der aktuellen Struktur eine zufriedenstellende Balance  
zwischen fachlicher und personeller Leitungsverantwortung auf der einen Seite und strat e-
gisch- konzeptioneller Weiterentwicklung des Amtes. 
 
Mit der Rückkehr zur bewährten Organisationsstruktur können gleichzeitig 2 wesentliche Au f-
gabenschwerpunkte auf den Abteilungsleitungen verortet werden, die für eine effektive und in-
novative Aufgabenwahrnehmung im Amt wesentlich sind. Die bestehenden Fachstellen we r-
den den Abteilungen entsprechend zugeordnet. 
 
In der Abteilung „Quartiersentwicklung, Förderung und Planung“ (64.1) werden  die  strateg i-
schen, wohnungswirtschaftlich planerischen Aufgabenfelder und der Aufbau der Quartiersen t-
wicklung angesiedelt. Für die Leitung dieser Abteilung wird die im Rahmen der Haushalt s-
planberatungen 2018 eingerichtete Stelle verwandt. 
 
In der Abteilung „Persönliche Wohnhilfen“ (64.2) werden die operativen und publikumsintensi-
ven A ufgabenbereiche zusammengefasst . Die zentralen Dienste  werden dort wegen ihrer 
wesentlichen Servicefunktionen und Schnittstellen vor allem für die Wohngeldgewährung und 
Wohnraumversorgung ebenfalls verortet. Für die Leitung dieser Abteilung stehen derzeit keine 
Stellenressourcen zur Verfügung, so dass eine Stellenvermehrung im Umfang von 1,0 VZÄ 
zum Stellenplan 2019 erforderlich wird.

- 3 - 
V/0524/2018 
Im Einzelnen liegen  folgende organisatorischen Überlegungen zu Grunde: 
 
1. Abteilung Quartiersentwicklung, Förderung und Planung (64.1) 
 
a) Fachstelle Planung und Wohnraumförderung 
 
In die Abteilung 64.1 wird die bisherige Fachstelle 64.01 „Wohnraumförderung“  integriert. 
Aufgrund der bestehenden zahlreichen Schnittstellen der Aufgabenbereiche Wohnung s-
wirtschaftliche Planung und der Koordinierungsstelle „Ba uen und Wohnen in Gemei n-
schaft“, die bislang u. a. als Stab der Amtsleitung direkt zugeordnet waren, ist es sinnvoll, 
diese der Fachstelle zuzuweisen.  
 
 
b) Stabstelle/Fachstelle Quartiersentwicklung und Projekte 
 
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung strebt eine Gestaltung der wo h-
nungswirtschaftlichen Quartiersentwicklung und gleichzeitige Verknüpfung mit den bisheri-
gen Aufgabeninhalten an.  Grundvoraussetzung dafür ist, sukzessive eine Organisations-
einheit im Amt aufzubauen, die die Aufgabenstellungen  zur Schaffung  neuer Wohnqua r-
tiere und die Weiterentwicklung von Bestandsquartieren, abgestimmt mi t den Belangen 
betroffener Fachbereiche anderer Ämter, umsetzt. Um diesem hohen Maß an Verantwo r-
tung für die Lösung der komplexen Aufgabenstellungen gerecht zu werden, sind im Amt 
für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung die organisatorischen Voraussetzungen für 
die Entwicklung der neuen Organisationseinheit zu schaffen  und die personellen Re s-
sourcen in Qualität und Quantität zur Verfügung zu stellen. 
Es ist zunächst eine Stabstelle mit der Bezeichnung „Quartiersentwicklung und Projekte“ 
zu schaffen. Die 2 Arbeitsplätze, die bislang als Stab der Amtsleitung    zugeordnet waren, 
werden zukünftig der neuen Stabstelle zugewiesen. Mit ihren jetzigen Aufgabenbereichen  
studentische Wohnraumversorgung, wohnungswirtschaftliche und bauliche  Erneuerung 
von Wohnquartieren, Soziale Stadt Kinderhaus - Brüningheide (Verstetigungsprogramm)  
etc. tragen sie schon heute  zur Entwicklung von bestehenden Quartieren bei. Auch die 
Entwicklung von neuen gemischten Wohnquartieren im Zuge der Umsetzung der sozialge-
rechten Bodennutzung, u.a. durch Vorgabe eines ausgewogenen Wohnungsmixes, soll in-
tensiver als bisher im Rahmen der  Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung und 
Stadtentwicklung ermöglicht werden.  
 
Nach Vorlage des noch ausstehenden Konzeptes für die Weiterentwick lung der Quartiers-
entwicklung, auf dessen Grundlage die bisher gesperrten 2,5 VZÄ - Stellen entsperrt und 
besetzt werden können, ist die Stabstelle „Quartiersentwicklung und Projekte“ in eine 
Fachstelle umzuwandeln. Eine der Stellen ist dafür als Funktion „ Fachstellenleitung“ zu 
konzipieren und adäquat zu besetzen.  
 
 
 
2. Abteilung Persönliche Wohnhilfen und zentrale Dienste (64.2) 
 
Dieser Abteilung werden die beiden publikumsintensiven Fachstellen „Wohngeld“ (64.02) und 
„Wohnraumversorgung“ (64.03) sowie das Sachgebiet „Zentrale Dienste“ zugewiesen.  
 
 
a) Fachstelle Wohngeld 
 
Zum 01.01.2016 trat die von den Kommunen lange geforderte Wohngeldreform in Kraft mit 
den Wirkungen, dass sich für die bisher  schon wohngeldbeziehenden Haushalte die Lei s-

- 4 - 
V/0524/2018 
tungen verbessern und die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte erhöht. Die Zahl 
der Wohngeldberechnungen hat sich seitdem um rd. 35 % erhöht.  
 
Das neue Wohngeldrecht und  die  gestiegenen Fallzahlen bewirkten unmittelbar eine 
deutliche  Belastung für die Fachstellenleitung  mit einer Leitungsspanne von 17 Sachb e-
arbeiter/innen auch durch die Zunahme der Widersprüche, der Anfragen und Beschwe r-
den der Bürger/innen, etc. ohne Kompensationsmöglichkeiten.  
 
Die Amtsleitung war und ist aktuell noch eng eingebunden in die Entwicklung und Umse t-
zung der Arbeitsanweisungen im Zuge der Wohngeldreform und auch bei Bürgerb e-
schwerden. Diese Tätigkeiten sind typische Leitungsinhalte einer Abteilungsleitung, was  
auch bis zum Ausscheiden der früheren Abteilungsleitung von dieser tatsächlich wahrg e-
nommen wurde. 
 
b) Fachstelle Wohnraumversorgung 
 
Die Fachstelle Wohnraumversorgung ist die Organisationseinheit im Amt für Wohnungs-
wesen und Quartiersentwicklung , deren Leitung und 11 Sachbearbeiter/innen täglich mit 
dem Mangel an bezahlbaren (öffentlich geförderten) Wohnungen und der persönlichen Be-
troffenheit der einkommensschwachen Menschen am stärksten konfrontiert werden. Die 
Beratung der wohnungssuchenden Haushalte ist mittlerweile geprägt von zeitintensiven 
Gesprächen, in de nen die Haushalte ihre persönliche Notlage sehr ausführlich  schildern 
mit Blick auf eine bessere Chance in die Kategorie „Wohnungsnotfall“ eingestuft zu we r-
den und damit ihre Vermittlungsmöglichkeiten zu erhöhen.  
 
Weil angesichts mangelnder Alternativen auf dem Wohnungsmarkt die Haushalte zum Teil 
jahrelang auf die Vermittlung einer angemessenen Wohnung warten müssen, häufen sich 
massive Beschwerden hierüber bei der Sachbearbeitung, Fachstellenleitung und letztlich 
auch bei der Amtsleitung.  
 
Perspektivisch wird mit der deutlichen Zunahme  neu geförderter Mietwohnungen aufgrund 
des Wirkens der wohnungspolitischen Beschlüsse zum Handlungsprogramm Wohnen, zur 
sozialgerechten Bodennutzung und aktuell  zur Entwicklung der Konversionsflächen auch 
die Zahl der W ohnungen mit neuen Besetzungsrechten steigen. Denn mit der Neubaufö r-
derung wird der Stadt Münster für jede Wohnung das dinglich im Grundbuch gesicherte 
Recht eingeräumt, dem Eigentümer einen dringend wohnungssuchenden Haushalt als 
Mieter zu vermitteln. 
 
Analog zur Fachstelle „Wohngeld“ gilt auch  für diese publikumsintensive Fachstelle mit 
erheblichem Entwicklungspotenzial, dass eine neue Abteilungsleitung  das operative T a-
gesgeschäft mit den notwendigen zeitlichen Ressourcen steuern und gemeinsam mit den 
Fachstellenleitungen die    Organisationseinheiten  weiterentwickeln kann. 
 
3. Umsetzung 
 
Die Zielorganisation ist in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt. 
 
Die Umsetzung zur Zielorganisation erfolgt schrittweise. Die mit der Entsperrung frei werdende 
Stelle  „Abteilungsleitung“ wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt, die/ der Stelleninh a-
ber/in wird in die Bildung der Abteilung intensiv und konstruktiv eingebunden. 
 
Die Fachstellen „Wohngeld“ und „Wohnraumversorgung“ bleiben bis zur Verfügbarkeit der er-
forderlichen Planstelle für die zweite Abteilungsleiterstelle direkt der Amtsleitung zugeordnet. 
Eine Besetzung der Stelle kann frühestens zum 01.03.2019 erfolgen, soweit diese im Rahmen 
des Stellenplans 2019 bewilligt wird. Zu diesem Z eitpunkt wird die Verlagerung der beiden 
Fachstellen in die Abteilung angestrebt.

- 5 - 
V/0524/2018 
 
Eine tarifgerechte Bewertung der Abteilungsleitungsstellen und ggf. auch (einzelner) Fachstel-
lenleitungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis der  endgültigen  Stellenbe-
schreibungen, die auch die konkrete Zuweisung der Entscheidungsbefugnisse für die unte r-
schiedlichen Leitungsebenen umfassen. 
  
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Anlage A 
Anlage 2: Organigramm

Anlage 2 zur Vorlage V-0524-2018.doc

981 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0524/2018 
 
 
 
 
 
 
Organigramm des Amtes für Wohnungswesen  
       und Quartiersentwicklung - Amt 64 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
64 Amt für Wohnungswesen 
Amtsleitung 
Gabriele Regenitter 
Telefon 6400 
Fachstelle 
Wohngeld 
 
Fachstellenleitung 
Julia Dickfer 
 
1,5 Stellen g.D. 
13,04 Stellen  m.D. 
64.1 Abteilung Quartiersentwicklung, 
 Förderung und Planung 
 
Abteilungsleitung NN 
Fachstelle 
Planung /  
Wohnraumförderung 
 
Fachstellenleitung 
Ralf Bragard 
 
12,5 Stellen g.D. 
Sekretariat  
Martina Wortmann 
Telefon 6401 
64.2 Abteilung Persönliche Wohnhilfen 
 
 
Abteilungsleitung NN 
 
Fachstelle 
Wohnraumversorgung 
 
Fachstellenleitung 
Sabine Obach 
 
3 Stellen g.D. 
5,60 Stellen m.D. 
Zentrale Dienste 
 
Haushalt/ 
Rechnungsstelle 
1,63 Stellen  m.D. 
 
IuK Technik 
1 Stelle m.D. 
Stab/Fachstelle 
Quartiersentwicklung 
und Projekte 
 
ggfls. perspektivisch 
Fachstellenleitung NN 
 
4,5 Stellen g.D.

Beratungsverlauf (1)

12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0524/2018
Typ
Vorlagen
Datum
05.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37