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3360/2018

Errichtung eines Gedenkortes zum Gedenken an das Deportationslager Köln-Müngersdorf am Walter-Binder-Weg in Köln-Müngersdorf, L 11 "Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.11.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 19.11.2018, TOP 3.1

Anlage 4 Luftbild 2018 - grau

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Ansicht Wand

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Anlage 1 Historische Karte

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Anlage 5 Vorabauszug Beiratssitzung 19112018 Beschluss TOP 3.1

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Anlage 4 Luftbild 2018 - grau

45 Zeichen

Anlage 4: Luftbild 2018
Standort der Skulptur

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10018 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
57/571 
571/13/3/2018-73 
Vorlagen-Nummer 
 3360/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Gedenkortes zum Gedenken an das Deportationslager Köln-Müngersdorf am 
Walter-Binder-Weg in Köln-Müngersdorf, L 11 "Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch b is 
Müngersdorf", Bezirk 3 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung eines Gedenkortes zum Geden-
ken an das Deportationslager Köln-Müngersdorf am Walter-Binder-Weg im Landschaftsschutzgebiet 
L 11 einverstanden. 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verboten des Landschaftsplanes zu. 
 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 
1 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes nicht zu. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 19.11.2018

2 
Begründung: 
 
Grundgedanke: 
 
Der Bürgerverein Köln-Müngersdorf e.V. möchte den Gedenkort im Bereich des früheren Deportati-
onslagers Köln-Müngersdorf würdiger gestalten; der in diesem Bereich seit 1981 zur Erinnerung auf-
gestellte Findling wird als nicht mehr angemessen angesehen. Zur Realisierung eines würdigeren und 
den Geschehnissen angemesseneren Gedenkortes hat der Bürgerverein ein mit dem NS-
Dokumentationszentrum der Stadt Köln abgestimmtes Konzept erstellt. 
 
Historische Bedeutung des Deportationslagers Köln-Müngersdorf und Stellung des geplanten 
Gedenkorts in der städtischen Erinnerungskultur (Stellungnahme des NS-
Dokumentationszentrums der Stadt Köln) - Anlage 1 -  
 
Das ehemalige Deportationslager Köln-Müngersdorf hat eine große Bedeutung für die Geschichte 
des Nationalsozialismus in Köln. Nur ganz wenige andere Orte in Köln sind wie das Lager Müngers-
dorf mit den Schrecken der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, mit Verfolgung und Holocaust 
derart intensiv verbunden. Die geschichtliche Bedeutung des Lagers Müngersdorf ist nur vergleichbar 
mit dem EL-DE-Haus als Zentrale der Gestapo und dem Messelager als Deportationsort und Außen-
lager des KZ Buchenwald. Doch das Deportationslager Müngersdorf zählt zu den im öffentlichen Be-
wusstsein vergessenen und verdrängten Orten.   
 
Im Grüngürtel, am heutigen Walter-Binder-Weg und der Kleingartensiedlung „Waldfrieden“, wurde 
das Lager ab Ende 1941 in den Gebäuden des ehemaligen preußischen Forts V sowie in rasch er-
bauten Baracken errichtet. Planung und Bau des Lagers übernahm die Stadt Köln, in enger Abstim-
mung mit der Gestapo. Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland hatte die Baukosten in Höhe 
von 800.000 Reichsmark zu übernehmen, die als „Vorschuss für Errichtung von Wohnbaracken d. 
Juden“ geleistet wurden. Zumindest die Hälfte (also 400.000 Reichsmark) wurde von der Stadt an die 
Reichsvereinigung 1942 zurückgezahlt.  
 
Das Lager markiert den Höhepunkt der innerstädtischen Ausgrenzung der Juden in Köln. Köln sollte, 
wie die Nationalsozialisten es nannten, „judenfrei“ werden. Demütigung, Vertreibung, Entrechtung, 
Ausplünderung und Isolierung in mehreren Hundert Ghettohäusern im Stadtgebiet hatte die jüdische 
Bevölkerung seit 1933 erleiden müssen. Das Lager in Müngersdorf war der letzte Schritt auf dem 
Weg in den Holocaust. 1941 lebten noch rund 5.500 Juden auf Kölner Stadtgebiet. Etwas mehr als 
die Hälfte von ihnen wurde von Oktober bis Anfang Dezember 1941 in die Ghettos Litzmannstadt und 
Riga deportiert. Das Lager Köln-Müngersdorf diente dazu, die noch verbliebenen Juden in Köln und 
dem Umland auf räumlich engem Areal zusammenzubringen und zu kontrollieren. Ihre Wohnungen 
und Ghettohäuser sollten für „arische Volksgenossen“ freigeräumt werden, deren Wohnungen im 
Krieg zerstört worden waren. In primitiven Baracken und feuchten Kasematten, unter völlig unzu-
reichenden hygienischen Bedingungen mussten die Inhaftierten für Wochen und Monate leben und in 
dieser ausweglosen Situation auf ihre Verschleppung warten. Viele starben vor der Deportation an 
Krankheiten und Erschöpfung, manche durch Suizid. Im Juni 1942 begannen dann die Deportationen 
direkt aus Müngersdorf in das Ghetto Theresienstadt und in die Vernichtungsorte.  
 
Schon diese knappe Schilderung zur Geschichte des Lagers belegt, welche Bedeutung diesem Ort 
für die Verfolgung und die Deportationen während der NS-Herrschaft zukommt. 1981 errichtete die 
Stadt Köln an der Stelle, wo das ehemalige Fort stand, zur Erinnerung an die Geschichte dieses Or-
tes und zur Erinnerung an die Opfer einen großen Findling mit einer Gedenktafel. Die Initiative des 
Bürgervereins Köln-Müngersdorf für eine zeitgemäßere und würdigere Gedenkform ist sehr zu be-
grüßen. Er widmet sich damit einem Thema, das auch in Müngersdorf selbst bislang wenig bekannt 
war. Es wird ein beeindruckender und würdiger Gedenkort entstehen, der an das schreckliche Ge-
schehen im Lager angemessen erinnert und der Opfer gedenkt. Zudem ermöglicht der Gedenkort 
auch Angehörigen der zweiten und dritten Generation, die Stelle zu sehen, von wo aus Eltern, Groß-
eltern oder andere Verwandte in den Tod deportiert wurden.  
 
Angesichts der Wichtigkeit des Ortes für die NS-Geschichte Kölns hat der neue Gedenkort eine ge-
samtstädtische Bedeutung. Der geplante Gedenkort Deportationslager Köln-Müngersdorf wird ein

3 
herausragendes Beispiel in der modernen städtischen Erinnerungskultur darstellen. 
 
Die vom Künstler und Architekten Simon Ungers entworfene Skulptur fügt sich in besonderer Weise 
in das Umfeld ein. Sie soll auf der über dem ehemaligen Fort V angelegten Wiese am jetzigen Stand-
ort des vorhandenen Findlings im Landschaftsschutzgebiet L 11 errichtet werden (Anlage 2). 
 
Geplant ist eine 19 m lange und insgesamt 4 m hohe, mit ausgesparten Öffnungen versehene Skulp-
tur, die sich aus acht aufeinandergesetzten, 50 cm x 30 cm starken Doppel–T-Trägern aus Corten-
stahl zusammensetzt (Anlage 3). 
 
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Skulptur mit dem zweiten Lagerteil symbolisch über den bereits 
vorhandenen Walter-Binder-Weg zu verbinden.  
Am Beginn und am Ende der Verbindung mit rostroten Ziegeln sowie am Abzweig zum Barackenlager 
ist jeweils ein 90 cm hoher Quader mit einer Seitenlänge von 74 cm und einer aus Edelstahl beste-
henden Informationstafel vorgesehen. 
 
Der Findling soll entfernt werden. 
 
Der Rat der Stadt Köln stimmte in seiner Sitzung am 27.09.2018 dem vom Bürgerverein Köln-
Müngersdorf erstellen Konzept zur Realisierung eines würdevollen Gedenkortes des Deportationsla-
gers Köln-Müngersdorf einstimmig zu. 
 
Der Stadtkonservator befürwortet aufgrund der Bedeutung dieses Mahnmals dessen Installation. 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen als grundstücksverwaltende Dienstelle stimmt einer 
Errichtung der Gedenkskulptur auf der Wiesenfläche zu. 
 
Der Kunstbeirat hat ebenfalls einstimmig für das Konzept votiert. 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: 
 
Die 19 m breite und 4 m hohe Skulptur soll auf einer gehölzumsäumten Wiesenfläche errichtet wer-
den, so dass trotz ihrer vertikalen Ausdehnung weder eine direkte noch eine fernwirkende Sichtver-
schattung entsteht (Anlage 4). 
 
Die Gedenkskulptur hat eine Grundfläche von 19 m x 0,3 m zuzüglich Fundamente, die auf den ehe-
maligen Fort V-Flächen errichtet werden sollen. Somit wird geringfügig auf einer aufgeschütteten 
Wiesenfläche eingegriffen, die bis auf die ca. 6 m² große Grundfläche der Skulptur nach der Aufstel-
lung wieder hergestellt werden kann. 
 
Die Verbindung der Skulptur mit dem den nördlich gelegenen Barackenbauten stellt lediglich eine 
optische Veränderung des vorhandenen Walter-Binder-Weges dar.  
 
Die 3 Infoblöcke sollen ebenfalls im befestigten Bereich des Weges installiert werden. 
 
Anlässlich des Wesens dieser bedeutsamen Gedenkskulptur, die naturgemäß bewusst wahrgenom-
men werden soll und der Geringfügigkeit der begleitenden Beeinträchtigungen werden keine Kom-
pensationsmaßnahmen festgesetzt.  
 
Artenschutz: 
 
Die Errichtung der Gedenkskulptur stellt keinen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote dar. 
Insgesamt bestehen keine artenschutzfachlichen Bedenken. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Die Errichtung der Gedenkskulptur und der Wegeverbindung mit den Informationsquadern soll auf 
Flächen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln realisiert werden, die als Land-

4 
schaftsschutzgebiet L11 mit einhergehenden Ge- und Verbotsbestimmungen festgesetzt sind. Somit 
bedarf das beantragte Vorhaben einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes 
gem. § 67 (1) BNatSchG. 
 
Auf der einen Seite besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Neugestaltung des Bereichs als 
Gedenkort für das ehemalige Deportationslager Müngersdorf, was als sehr schwerwiegend angese-
hen wird. 
Auf der anderen Seite steht das öffentliche Interesse am Erhalt dieser Grünanlage ohne Auswirkun-
gen auf das Landschaftsbild, den Bodenschutz und den Artenschutz. 
 
Da die Gedenkskulptur auf einer gehölzumsäumten Wiesenfläche erstellt wird und somit keine Sicht-
verschattungen bewirkt, darüber hinaus auf bereits anthropogen überformten Böden errichtet wird 
und aus artenschutzfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen, ist das öffentliche Interesse an der 
Umsetzung des beantragten Vorhabens als höherrangig anzusehen als die zu beachtenden Natur-
schutzbelange. 
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen daher die Voraussetzungen für eine Befreiung 
gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG, wonach eine Befreiung gewährt werden kann, wenn dies aus Gründen 
des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist, vor. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Historische Karte 
Anlage 2: ´ Landschaftsplan M 1:5000 
Anlage 3: ´ Ansicht Wand 
Anlage 4: Luftbild 2018

Anlage 3 Ansicht Wand

22 Zeichen

Anlage 3: Ansicht Wand

Anlage 1 Historische Karte

27 Zeichen

Anlage 1: Historische Karte

Anlage 2 Landschaftsplan

527 Zeichen

Standort der Skulptur
200m150100500 Mittelpunkt: [350403,5645645]   1:3000
 
Anlage 2: Landschaftsplan
Amtl. Basiskarte (s/w), Stadtbezirk, Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 26.10.2018

Anlage 5 Vorabauszug Beiratssitzung 19112018 Beschluss TOP 3.1

4396 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542  
Fax       :  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 06.12.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 
19.11.2018 
öffentlich 
3.1 Errichtung eines Gedenkortes zum Gedenken an das Deportationslager 
Köln-Müngersdorf am Walter-Binder-Weg in Köln-Müngersdorf, L 11 
"Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftspla-
nes gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
3360/2018 
Begründung: 
Grundlage der Beschlussfassung ist die Session-Vorlage 2036/2018 aus der Sitzung 
des Naturschutzbeirates vom 09.07.2018 unter TOP 4.1.  
Der Beiratsvorsitzende stellt klar, dass es nicht um die Wiederholung oder Fortset-
zung der Beratung des Konzeptes geht, sondern ausschließlich um die Befreiung der 
Aufstellung einer Corten-Stahlwand im LSG L11.  
Nur in dieser Frage ist der Naturschutzbeirat Beschlussorgan.  
Die Vorlage des Konzeptes wurde in der Beiratssitzung vom 09.07.2018 mehrheitlich 
bei 6 Enthaltungen zustimmend zur Kenntnis genommen.  
Anhand einer neu erstellten Videopräsentation der Verwaltung, wird der Standort des 
der Corten-Stahlwandaus unterschiedlichen Perspektiven dargestellt.  
Herr Dr. Jung, NS-Dokumentationszentrum, Herr Peschen, Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt, und Herr Distelrath, Untere Naturschutzbehörde, stehen zur Beant-
wortung von Rückfragen der Beiratsmitglieder zur Verfügung.  
Herr Distelrath merkt an, dass auf eine vertiefte Artenschutzprüfung seitens der Un-
teren Naturschutzbehörde verzichtet wurde, da die Maßnahme weder eine Vernich-
tung der Fortpflanzung- und Ruhestätten, noch eine Tötung des Kammmolches mit 
sich bringt.

In der Diskussion wird klargestellt, dass der vorhandene Findling als Denkmal unter 
der Denkmalnummer 7674 gelistet ist und an Ort und Stelle erhalten werden soll.  
Es wird die Möglichkeit erwogen, die Befreiung unter Auflagen zu erteilen. Da kein 
bemaßter Lageplan mit eingemessenen Fundamenten der Wand vorliegt, verständigt 
sich das Gremium darauf, die Anlage 2, Landschaftsplan, zur verbindlichen Grundla-
ge eventueller Auflagen zu erklären.  
Herr Woite stellt den Antrag, der Befreiung zur Aufstellung der Stahlwand nur unter 
Auflagen zuzustimmen. Herr von der Stein lässt über den Antrag abstimmen.  
Der Beirat beschließt mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Befrei-
ung zur Aufstellung der Corten-Stahlwand mit Auflagen zu verbinden.  
Der Beirat verständigt sich auf 5 Auflagen zur Beschlussfassung. 
Beschluss: 
Der Beirat fasst einen geänderten Beschluss.  
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung eines Ge-
denkortes zum Gedenken an das Deportationslager Köln-Müngersdorf am Walter-
Binder-Weg im Landschaftsschutzgebiet L 11 unter Auflagen einverstanden.  
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzge-
setz (BNatSchG) von den Verboten des Landschaftsplanes zu. 
 Auflagen:  
- Zum Schutz des Kammmolches dürfen alle Bautätigkeiten zur Fundamentierung 
und Aufstellung des Kunstwerkes nur in einem Zeitraum erfolgen, in der es zu keiner 
Beeinträchtigung der lokalen Kammmolchpopulation kommt, also von Anfang Juli bis 
Ende Januar.  
- Der Findling, das Denkmal „Gedenkstein“, gelistet unter der Denkmalnummer 7674, 
wird nicht entfernt und bleibt dauerhaft erhalten.  
- Die Anlage und der Ausbau jeglicher Wegeführungen in der Wiesenlandschaft im 
Umfeld des Denkmals (Stahlwand) ist gegenwärtig und für die Zukunft untersagt.  
- Die Fällung von Bäumen in der unmittelbaren und auch weiteren Umgebung der 
Wand, z.B. zur Schaffung von Sichtschneisen, ist gegenwärtig und für die Zukunft 
untersagt  
- Die Aufstellung des Kunstwerkes soll so nah wie möglich und parallel zum Walter-
Binder-Weg / Sportplatz erfolgen. Der maximal zulässige abweichende Winkel wird 
begrenzt durch die Parallelverschiebung der nordsüdlich verlaufenden Achse der 
Sportplätze auf der anderen Seite des Walter-Binder-Weges (siehe Anlage 2). In die 
Kronentraufbereiche und Wurzelräume der umstehenden Bäume darf nicht eingegrif-
fen werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

19.11.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Walter-Binder-Weg

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Details

Aktenzeichen
3360/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.11.2018
Erstellt
16.10.2018 10:53