3215/2023
Ergebnisse der Überprüfung bereits umgesetzter verkehrlicher Maßnahmen zur Einschränkung des Individualverkehrs auf Rechtmäßigkeit
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Dezernat, Dienststelle III/68/681 Vorlagen-Nummer 19.01.2024 3215/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Verkehrsausschuss 23.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Ergebnisse der Überprüfung bereits umgesetzter verkehrlicher Maßnahmen zur Einschränkung des Individualverkehrs auf Rechtmäßigkeit Die Stadt Köln unterstützt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie den Anstrengungen zum Klima- und Umweltschutz die Verkehrswende und setzt diese Schritt für Schritt mit zahl- reichen Maßnahmen um. Mit dem Strategiepapier Köln mobil 2025, das Leitziele für die Mobi- lität der Zukunft enthält, welche bei allen laufenden und zukünftigen Planungen zur Umgestal- tung der Straßenräume berücksichtigt werden sollten, wurde bereits 2014 eine Verlagerung der Verkehrsanteile vom motorisierten Individualverkehr zugunsten des Umweltverbunds (Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV) als verkehrspolitisches Ziel formuliert. Dabei spielen zwei Aspekte eine wichtige Rolle: Zum einen bekennt sich Köln als lebenswerte und klima- freundliche Stadt zu einer menschengerechten und umweltverträglichen Mobilität. Zum ande- ren stößt das bestehende Verkehrssystem unserer Stadt bereits heute zur Hauptverkehrszeit oft an die Kapazitätsgrenze. Diese Verhältnisse spitzen sich zusätzlich zu, da die Bevölkerung in der Stadt Köln und in der Region weiterwachsen wird. Im Februar 2020 hat der Rat die Ver- waltung beauftragt, einen nachhaltigen Mobilitätsplan zu erstellen, der das Strategiepapier Köln mobil 2025 fortschreibt (Vorlagen-Nr. 2060/2023). Nach Aufnahme der Bearbeitung durch zwei externe Konsortien im Oktober 2022 wurde das Leitbild für den nachhaltigen Mobi- litätsplan am 07.09.2023 vom Rat einstimmig beschlossen. Eines dieser Projekte im Sinne der Kölner Mobilitätsstrategie ist die Erprobung einer auto- freien Deutzer Freiheit. Das Verwaltungsgericht Köln hat jedoch in seinem Beschluss am 02. August 2023 einem Eilantrag gegen die Ausweisung der Deutzer Freiheit als Fußgängerzone stattgegeben. Im Einzelnen mussten in Folge dieses Beschlusses sämtliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde, die im letzten Jahr zur Sperrung des Kraftfahrzeugverkehrs geführt haben, wieder zurückgenommen werden. Dies erfolgte zum 30. August 2023; seitdem ist die Deutzer Freiheit für den Kfz-Verkehr wieder uneingeschränkt in einer Richtung befahrbar. Das Gericht stellt bei seiner Begründung im Kern darauf ab, dass die für die Herausnahme des Kfz-Verkehrs erforderliche Gefahrenlage zur Anordnung nach § 45 Straßenverkehrsord- nung (StVO) nicht in dem aus Sicht des Gerichts erforderlichen Maße von der Stadt Köln 2 nachgewiesen werden konnte. Einen Überblick zum Inhalt und Folgen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts hat die Ver- waltung dem Verkehrsausschuss im August 2023 in einer Mitteilung gegeben (Vorlagen-Nr. 2688/2023). Die Verwaltung hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Anlass genommen, aktuell laufende und anstehende Maßnahmen, die als Verkehrsversuch geplant wurden, sowie Maß- nahmen, die den Individualverkehr maßgeblich beschränken und auf Grundlage von §45 STVO angeordnet wurden, rechtlich zu prüfen. Im Einzelnen sind dies folgende Projekte: Fahrradstraße Trankgasse/Komödienstraße Verkehrsversuch Dellbrücker Hauptstraße Verkehrsführungskonzept Altstadt Fußgängerzone Ehrenstraße/Breite Straße Autofreie Fahrradstraße Eigelstein. Für den laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße wird auf die Vorlagen Nr. 2688/2023 so- wie 2488/2023 verwiesen. Für den inzwischen abgeschlossenen Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg wird auf die Vorlage Nr. 2131/2023 verwiesen. Fahrradstraße Trankgasse/Komödienstraße Die Trankgasse und Komödienstraße gehören zu dem Interventionsraum „Kernzone“ des "Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln", der am 05.05.2009 vom Rat der Stadt Köln an- genommen worden ist. Am 14.11.2017 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, die Planungstätigkeiten für die Verbesserung der Domumgebung im Bereich der Trankgasse aufzunehmen (Vorlage- Nr. 1495/2017). Im Zuge dieser Beschlussfassung wurde die Verwaltung u. a. auch beauf- tragt, ein Konzept zur Verbesserung der Fußverkehrsführung zwischen Bahnhofsvorplatz und Kardinal-Höffner-Platz vorzulegen. Ein Verwaltungsvorschlag für eine Optimierung der o.g. Wegebeziehung wurde mit der Beschlussvorlage zur „Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse unter dem Beschlusspunkt 2 (Vorlagen-Nr. 3186/2019) dem Rat zur Beratung vorgelegt. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat zu diesem Verwal- tungsvorschlag umfangreiche Prüfaufträge beschlossen. Darüber hinaus gab es auch aus den anderen politischen Gremien weitere Anregungen und Gestaltungsvorschläge. Die Verwaltung hat anschließend die Ziff. 2 der Beschlussvorlage zurückgezogen, um die verkehrlichen Be- lange separat von den baulichen Maßnahmen (Ziff. 1) zu betrachten. Darüber hinaus bilden Trankgasse und Komödienstraße den nördlichen Auftakt der Kultur- achse Via Culturalis, die als ein Lupenraum des städtebaulichen Masterplans Innenstadt fest- gelegt worden ist (Vorlage-Nr. 0974/2019). Auf der Grundlage der vorgenannten Beschlüsse hat die Verwaltung für diesen Bereich ein Verkehrskonzept erstellt. Dabei hat die Verwaltung folgende verkehrliche Maßnahmen vorge- schlagen: - Sperrung der Trankgasse zwischen Marzellenstraße und Am Domhof für den allge- meinen Kfz-Verkehr, - Erweiterung der Fußgängerzone auf den Kardinal-Höffner-Platz, - Einrichtung der Marzellenstraße als Einbahnstraße in Richtung Komödienstraße, Radverkehr in Gegenrichtung frei, - Einrichtung der Komödienstraße zwischen Marzellenstraße und Tunisstraße als Einbahnstraße in Richtung Tunisstraße, Radverkehr in Gegenrichtung frei. 3 Die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf den Verkehr wurden anhand des makrosko- pischen Verkehrsmodells geprüft. Der signifikanten Verkehrsentlastung im Betrachtungsraum standen verträgliche Zunahmen auf den Alternativrouten entgegen. In der ersten Stufe sollten vorab verkehrliche Maßnahmen umgesetzt werden, die keiner bau- lichen Eingriffe bedürfen. Im Rahmen dieser sog. Zwischenlösung sollte die Trankgasse zwi- schen Marzellenstraße und Am Domhof als Fahrradstraße eingerichtet werden. Um die Aus- fahrt aus der Tiefgarage Am Dom sicherzustellen, sollte die Fahrradstraße in Richtung Rheinuferstraße mit Zusatzschild Kfz-Verkehr frei ausgeschildert werden. Die Zufahrt zum Excelsior Hotel Ernst aus Richtung Rheinuferstraße sollte ebenfalls mit Zusatzschild freigege- ben werden. Der Verkehrsausschuss hat am 17.05.2022 mit Beschluss der Vorlage Nr. 1340/2022 die Zwischenlösung beschlossen. Die Maßnahmen lassen sich auf § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Var. 2 StVO stützen. Danach kön- nen die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Unterstützung einer geord- neten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Dies setzt ein den Anordnungen zeitlich vorgelagertes, tragfähiges städtebauliches Verkehrskonzept der Gemeinde, zumindest im Sinne einer allgemeinen Zielvorgabe, voraus. Nur in diesem Fall kann die straßenverkehrs- rechtliche Anordnung ihre insoweit dienende Funktion entfalten. Ein solches Konzept liegt mit der von der Verwaltung erarbeiteten und vom Rat beschlossenen Vorlage 1340/2022 vor. Durch die Anordnung der Fahrradstraße besteht auch kein Konflikt mit dem Inhalt der straßen- rechtlichen Widmung der Trankgasse. Denn Kfz-Verkehr bleibt dem Grund nach im Wege der Ausfahrt aus der Tiefgarage und der Zufahrt zum Excelsior Hotel Ernst ohne zeitliche Be- schränkung möglich. Verkehrsversuch Dellbrücker Hauptstraße Auf der Dellbrücker Hauptstraße wurden 2015 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssi- cherheit beschlossen (Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße, Vorlage Nr. 0982/2015) und in den Folgejahren detailliert geplant. Seit 2018 ist die Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt zwi- schen der Bergisch Gladbacher Straße und der Stadtbahntrasse eine Tempo-20-Zone und im Bereich zwischen der Idastraße und der Kemperbachstraße ist zusätzlich eine Halteverbots- zone eingerichtet. Ebenfalls wurden zusätzliche Fußgängerüberwege ergänzend zu bereits bestehenden markiert. Vor und nach Umsetzung wurden jeweils Verkehrserhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen liegen vor, die Auswertung der Nacherhebung befindet sich in der finalen Phase. Mit Abschluss der Auswertung erfolgt eine Vorstellung der Ergebnisse in den zuständi- gen Gremien. Bis dahin gelten die umgesetzten Maßnahmen auf der Dellbrücker Hauptstraße unverändert. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahme lassen sich auf § 45 Abs. 1d StVO zu- rückführen. Danach können in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkom- men und überwiegender Aufenthaltsfunktion auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden, sog. verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche. Diese Voraussetzungen sind auf der Dellbrücker Hauptstraße erfüllt. Verkehrsführungskonzept Altstadt Am 26.03.2019 hat der Verkehrsausschuss nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung In- nenstadt das Verkehrsführungskonzept Altstadt (Vorlage Nr. 1360/2020) als Zielkonzept für die verkehrliche Entwicklung des Bereichs rund um die Via Culturalis beschlossen. Die Ver- waltung wurde beauftragt, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Umgestaltung und Anpas- sung von öffentlichen Verkehrsflächen zu veranlassen, um die Straßenräume in der Kölner Altstadt aufzuwerten. Ziel des Konzeptes ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, den Fuß- und Radverkehr zu stärken, die allgemeinen Parkflächen im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Kfz-Ver- 4 kehrsbelastung in der Altstadt zu senken. Zudem sollen die Wegebeziehungen für Fußgänge- rinnen und Fußgänger verbessert werden. Aufgrund zahlreicher laufender und anstehender Hochbaumaßnahmen in der Altstadt wird das Konzept sukzessive umgesetzt. In einer ersten Umsetzungsphase wurden die bestehenden Fußgängerzonen im Altstadtbe- reich erweitert, wofür es keiner baulichen Veränderungen bedurfte. Die Straßen Unter Käster, Hühnergasse, Alter Markt (südlich), Heumarkt (östlich) wurden entsprechend beschildert und sind für den Radverkehr zeitlich uneingeschränkt freigegeben. Die Lieferzeiten für Fußgänger- zonen und Ladezonen gelten grundsätzlich mit Ausnahmen von 6-11 Uhr. Nachträglich wur- den in bestimmten Fußgängerzonen die Lieferzeiten verlängert, um Lieferproblematiken zu entschärfen. Sämtliche Stellplätze im öffentlichen Straßenland sind mit Ausnahme von Be- wohnerparkplätzen in ausgewählten Straßenzügen weggefallen. Stellflächen für E-Scooter, Lastenfahrräder, Bike- und Carsharing wurden ausgewiesen. Der Betrachtungsraum des Kon- zeptes wurde mittels Baumkübel, Sitzmöglichkeiten und weiteren Maßnahmen gestalterisch aufgewertet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgte im Sommer 2020. In der nächsten Stufe sollen weitere Fußgängerzonen und nach Möglichkeit eine Durchfahrts- sperre eingerichtet werden. Diese Maßnahmen befinden sich derzeit in Prüfung. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen rechtlich stark risikobehaftet ist. Das Einführen von Fußgängerzonen (unter Freigabe des Radverkehrs) setzt neben einer ent- sprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnung (Verkehrszeichen 242.1 StVO) voraus, dass der straßenrechtliche Widmungsinhalt des betroffenen Straßenabschnitts ebenfalls auf den Fußverkehr (und Radverkehr) – ggfs. unter zeitweiser Freigabe für Lieferverkehr – be- schränkt ist. Dies bedeutet, dass eine straßenrechtliche Teileinziehung bzw. Umwidmung er- folgen muss, die regelt, dass die Verkehrsfläche dem Kfz-Verkehr entzogen wird. Das Aufstel- len der entsprechenden Verkehrszeichen dient dann nur noch der „Kennzeichnung“ der Fuß- gängerzonen, vgl. § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 Var. 1 StVO. Aktuell sind die Widmungen dort in- haltlich nicht beschränkt und Kfz-Verkehr dementsprechend vorgesehen. Die Anordnung der Fußgängerzone allein auf der Grundlage von § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 Var. 1 StVO und ohne straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren zur Beschränkung des Widmungsinhalts ist da- her stark risikobehaftet. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für eine Teileinziehung deshalb als gegeben an und hat dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) parallel zu dieser Mitteilung eine weitere Mitteilung zur Eröffnung des Teileinziehungsverfahrens vorgelegt (Vor- lagen-Nr. 0027/2024). Fußgängerzone Ehrenstraße/Breite Straße Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 10.06.2021 mit Beschluss der Vorlage Nr. 1826/2021 ein zweistufiges Verkehrskonzept für das Apostelnviertel in der Kölner Innenstadt beschlos- sen. Die erste Stufe sieht die Einrichtung einer Fußgängerzone in der Ehrenstraße zwischen Friesenwall und Apostelnstraße sowie in der Breite Straße zwischen Apostelnstraße und Rich- modstraße vor. Auch die Durchfahrt von der Apostelnstraße in die Albertusstraße wurde ge- sperrt. Damit die Erschließung des Quartiers und insbesondere der öffentlichen Parkhäuser sichergestellt wird und keine unverträglichen Verlagerungen von Kfz-Verkehr in andere Stra- ßen entstehen, wurden einige begleitende Maßnahmen (z. B. Öffnungen und Drehungen von Einbahnstraßen) umgesetzt. Diese Maßnahmen wurden im April und Mai 2022 umgesetzt und die Ehrenstraße und die Breite Straße sind in den genannten Bereichen seitdem Fußgänger- zonen. Ausnahmen bestehen für den Radverkehr sowie werktags vormittags für den Lieferver- kehr. Des Weiteren befinden sich auf der Breite Straße zwei Privatzufahrten, die Zu- und Ab- fahrt zu diesen ist per Zusatzbeschilderung freigegeben. Im Unterschied zur Deutzer Freiheit wurde diese Maßnahme nicht versuchsweise vorgesehen, sondern ist als Vorgriff für den bau- lichen Umbau (Stufe 2) gedacht und somit auf Dauer angelegt. 5 In einer zweiten Stufe soll die Ehrenstraße baulich umgestaltet werden. Dafür hat die Verwal- tung die möglichen Verkehrsraumtypen untersucht. Es handelt sich dabei um eine Fußgänger- zone (Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt), eine Fahrradstraße (Radverkehrskonzept Innenstadt) sowie einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Masterplan Innenstadt). Diese Verkehrsraumtypen unterscheiden sich aufgrund der Vorgaben aus der Straßenverkehrsord- nung (StVO) in den Verkehrsregeln und den daraus resultierenden Gestaltungsoptionen. Die Ergebnisse dieser Analyse sind im Herbst 2021 der Bezirksvertretung Innenstadt im Rahmen eines Fachgesprächs und Ende 2021/Anfang 2022 in Gesprächen mit den zivilgesellschaftli- chen Akteuren, FUSS e.V, VCD und ADFC, vorgestellt worden. Die Rückmeldungen aus den o.g. Gesprächen und der Beteiligung der Bürger*innen (s. Punkt Anhörung der Anlieger*in- nen) zeigen eindeutig, dass das Ziel einer "Wohlfühlstraße", wie sie von vielen Seiten gefor- dert wurde, am besten mit den Prinzipien einer Fußgängerzone erreicht werden kann. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 25.08.2022 die Umwandlung der Ehrenstraße in eine Fußgängerzone mit Fahrradverkehr beschlossen (Vorlage Nr. 2381/2022). Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen rechtlich stark risikobehaftet ist. Die Gründe sind dieselben wie beim Verkehrsführungskon- zept Altstadt. Die Verwaltung sieht auch in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Teileinziehung als ge- geben an und legt der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) in seiner nächsten Sitzung parallel zu dieser Mitteilung eine weitere Mitteilung zur Eröffnung des Teileinziehungsverfahrens vor (Vorlagen-Nr. 0065/2024). Autofreie Fahrradstraße Eigelstein Die Bezirksvertretung Innenstadt hat auf Grundlage der Vorlagen Nr. 3336/2020 und 0243/2021/1 am 11.03.2021 die Umsetzung der Fahrradstraße Eigelstein beschlossen. Diese sieht eine weitestgehend autofreie Verkehrsführung zwischen der Eigelsteintorburg und der Machabäerstraße vor. Ausnahmen bestehen werktags vormittags für Lieferverkehr sowie für die Zufahrt auf die Stellplätze auf privatem Grund in den autofreien Bereichen. Die Verbindung vom Stavenhof über ein kurzes Stück der Straße Eigelstein in die Dagobertstraße, die Que- rung der Straße Eigelstein von Unter Krahnenbäumen in die Eintrachtstraße sowie der Ab- schnitt der Straße Eigelstein südlich der Machabäerstraße sind ganztägig für den Kfz-Verkehr freigegeben. Die neue Verkehrsführung wurde im September 2021 umgesetzt. Die Umsetzung der autofreien Fahrradstraße ist rechtlich risikobehaftet. Der überwiegende Ausschluss des Kfz-Verkehrs bedeutet auch hier einen Übergriff in den Widmungsinhalt, der bisher auch den motorisierten Individualverkehr umfasst. Insoweit unterscheidet sich das An- ordnen einer Fahrradstraße ohne Kfz-Freigabe nicht von der Einführung einer Fußgänger- zone. Die Verwaltung wird prüfen, ob anstelle der Anordnung einer Fahrradstraße stattdessen eine Fußgängerzone mit Freigabe für den Radverkehr die geeignetere Ausgestaltung für die auto- freien Bereiche des Eigelsteins sein könnte. Die Frage, ob die autofreien Bereiche zu einer Fußgängerzone angepasst werden sollen, wird in der Aprilsitzung der Bezirksvertretung 1 (In- nenstadt) zur Entscheidung vorgelegt. Für eine Umwandlung zur Fußgängerzone wäre eben- falls eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich. gez. Egerer
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3215/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.01.2024
- Erstellt
- 09.10.2023 16:31