2340/2018
Fahrscheinloser Tag der KVB 2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/1 Vorlagen-Nummer 13.08.2018 2340/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.09.2018 Fahrscheinloser Tag der KVB 2018 hier: Anfrage der Gruppe GUT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2018, TOP 5.2.3 Die Ratsgruppe GUT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Nach unseren Informationen wurden am Fahrscheinlosen Tag, aufgrund mangelnder Information der Fahrgäste, an den Fahrkartenautomaten rund 50% der normalen Tageseinkünfte erwirtschaf- tet. Wie hoch sind die Einnahmen, und könnte dieser Betrag Projekten zur Förderung der ökolo- gischen Verkehrswende zugutekommen?“ 2. „Warum wurde der Fahrscheinlose Tag nicht ausreichend an den Fahrscheinautomaten oder in den Bahnen und Bussen mittels entsprechender Informationen angekündigt? Und wieso wurde der Aktionstag nicht auf den KVB-Kanälen in den sozialen Medien begleitet und beworben?“ 3. „Welche Ergebnisse brachten die Onlinebefragung und die Fahrgastbefragungen an den Halte- stellen Neumarkt, Mülheimer und Wiener Platz, Friedensplatz, Ebertplatz zu „Fahrscheinlos“?“ 4. „Ist geplant, den Aktionstag jährlich zu wiederholen oder mehrere solche Tage im Jahr anzubie- ten, zum Beispiel jeden Samstag?“ 5. „Ist geplant, die anderen Anbieter von ÖPNV und SPNV ebenfalls für die Teilnahme am Fahr- scheinlosen Tag zu gewinnen und das Angebot auch über die Stadtgrenzen hinaus, beispiels- weise VRS-weit verfügbar zu machen?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Für den fahrscheinlosen Tag wurde ursprünglich ein Fahrgeldausfall in Höhe von 100.000 Euro kalku- liert, auf Basis eines durchschnittlichen Jahreswertes für einen Sonntag. Dabei wurde davon ausge- gangen, dass alle Verkäufe in den Preisstufen K und 1b entfallen. Der Veranstaltungstag stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so dass jahreszeitliche Schwankungen in der Kalkulation nicht be- rücksichtigt werden konnten. Für einen durchschnittlichen Sonntag im Juni belaufen sich die Einnahmen nach Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) nun auf ca. 80.000 Euro. Diese wären als Fahrgeldausfall vollständig auszugleichen. Allerdings werden die getätigten Verkäufe über Ticketautomaten in Abzug gebracht, so dass lediglich die Differenz auszugleichen ist. Dabei ist auch zu beachten, dass die bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) verkauften Tickets 2 auch bei den anderen Verkehrsunternehmen, z.B. bei der Deutschen Bahn (DB), genutzt werden. So ist das verkaufende Verkehrsunternehmen in einem Verbund nicht immer das Verkehrsunternehmen, bei dem gefahren wird, was für die Fahrgäste zu großen Vorteilen führt. Insgesamt war das gewählte Verfahren, sowohl die Ticketautomaten nicht abzuschalten als auch den beteiligten Verkehrsunter- nehmen die (durchschnittlichen) Einnahmen zukommen zu lassen, somit sachgerecht. An den Auto- maten der KVB wurden in den Preisstufen „Kurzstrecke“ und „Preisstufe 1b“ knapp 50 % der sonst an einem üblichen Sonntag anfallenden Einnahmen erzielt. Letztlich dienen alle Fahrgeldeinnahmen der Förderung des Umweltverbundes und damit der „ökolo- gischen Verkehrswende“, da sie zur Finanzierung des ÖPNV beitragen. Zu Frage 2: Der Aktionstag wurde im Vorfeld über zahlreiche Kommunikationskanäle begleitet. Alleine über die digitalen Kommunikationswege (KVB-Homepage, Facebook, Twitter und digitale Anzeigen in den regionalen Tageszeitungen) konnten rd. 500.000 Kunden informiert werden. Darüber hinaus erfolgte eine breit angelegte Kommunikation über die „klassischen“ Kommunikationskanäle in Form von un- terschiedlichen Werbemedien wie bspw. Mega-Poster, Plakate und Printanzeigen in den lokalen Ta- geszeitungen. Auch presseseitig wurde über den fahrscheinlosen Tag informiert. Unterstützt wurden die Kommunikationsmaßnahmen durch die eigenen Mitarbeiter an der Kundenschnittstelle, die vor und während des „Fahrscheinlosen Tages“ informierten, sowie die Digitalen Anzeiger an den Halte- stellen. Zu Frage 3: Die Frage 3 wird parallel in Zusammenhang mit dem Beschluss „Fahrscheinloser ÖPNV: Planungen rund um den 1. Fahrscheinlosen Tag in Köln“ vom 05.03.2018 in der Mitteilung mit der Vorlagen- nummer 2339/2018 beantwortet. Zu Frage 4: Die Entscheidungsbefugnis zur Durchführung von Aktionstagen wie dem „fahrscheinlosen Tag“ ob- liegt dem Verkehrsausschuss. Für die Planung und Durchführung weiterer „fahrscheinloser“ Aktions- tage ist deshalb zunächst ein Beschluss des Verkehrsausschusses notwendig. Zu Frage 5: Die Zuständigkeit hierzu liegt bei den jeweiligen Aufgabenträgern. Dabei wäre der Nahverkehr Rhein- land (NVR) einerseits als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und anderer- seits als Aufgabenträgerverbund für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Aachener Ver- kehrsverbund (AVV) einzubeziehen. Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) hat in seiner Verbandsversammlung am 29.06.2018 mitge- teilt, dass in Abstimmung mit den Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, das die mit einem fahr- scheinlosen ÖPNV einhergehenden Kapazitätsbedarfe und deren finanzielle Auswirkungen untersu- chen wird. Darüber hinaus gibt es keine Planungen für einen Fahrscheinlosen Tag über die Stadt- grenzen hinaus. gez. BG Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2340/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.08.2018
- Erstellt
- 13.07.2018 17:57