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1043/2022

Baubeschluss für die Generalsanierung der Robert-Heuser-Straße von Marienburger Straße bis Leyboldstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 27.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.06.2022, TOP 9.2.5

Anlage 2 Foto Robert Heuser Str. (1)

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Anlage 3 Foto Robert Heuser Str. (2)

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Anlage 1 Lageplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Foto Robert Heuser Str. (1)

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Anlage 2

Anlage 3 Foto Robert Heuser Str. (2)

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Anlage 3

Anlage 1 Lageplan

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Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

5674 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1043/2022 
Freigabedatum 
 27.04.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalsanierung der Robert-Heuser Straße von Marienburger Straße 
bis Leyboldstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Ro-
bert-Heuser-Straße von Marienburger Straße bis Leyboldstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
517.000 € (davon 15.000 € konsumtive Beleuchtungskosten).  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 502.000 € für die Generalsanierung der Robert-Heuser-Straße von Marienburger Straße bis 
Leyboldstraße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-6605; 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haus-
haltsjahr 2022. 
 
 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   502.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja    KAG-Beiträge und  
Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden  
  0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  15.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja      KAG-Beiträge und 
Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden
      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   10.040 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten     KAG-Beiträge und 
Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet 
werden.    € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei der Robert-Heuser Straße handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 2, Köln Rodenkir-
chen. 
 
Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, Risse und Absackun-
gen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es erforderlich, die Fahrbahnen und 
Gehwege im Vollausbau zu sanieren.  
 
Die Entwässerungsanlagen (Sinkkästen, Sinkkastenleitungen) werden bei Erfordernis ebenfalls sa-
niert.

3 
 
Im Zuge der Sanierung wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2022 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2,5 Monate. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG 
NRW)/Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Maßnahme löst voraussichtlich eine Beitragspflicht der Eigentümer*innen bzw. Erbbauberechtig-
ten der angrenzenden Grundstücke nach § 8KAG NRW aus. Nach dem Baubeschluss wird eine Be-
schlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben 
über die Höhe der voraussichtlich beitragsfähigen Kosten, der voraussichtlichen Landesförderung 
sowie der geschätzten Anliegerbelastung enthalten wird. Gemäß Punkt 1.1 der derzeit geltenden 
Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge übernimmt das Land NRW die Hälfte der kommunalen Straßen-
baubeiträge, welche nach § 8 KAG NRW von den Beitragspflichtigen zu zahlen sind. 
Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde vom 11.01.2022 bis zum 11.02.2022 in ei-
nem Onlineformat durchgeführt. Es gab zum Thema Straßenbaubeiträge weder telefonische noch 
schriftliche Nachfragen. Lediglich zu einzelnen bautechnischen Details gab es eine schriftliche Anfra-
ge eines Anwohners, welche vollumfänglich beantwortet wurde. 
Unter folgendem Link sind weitergehende Informationen zu finden: http://www.stadt-
koeln.de/artikel/71563.  
Falls sich die Rechtslage ändern sollte wird die Verwaltung entsprechend verfahren. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 517.000 €. Sie setzen sich zusammen aus In-
vestitionsauszahlungen in Höhe von 502.000 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung 
in Höhe von 15.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages seitens der Rhein-
energie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. 
Die im Haushaltsjahr 2022 benötigten investiven Mittel von rd. 502.000 € stehen im Teilfinanzplan 
1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra-
ßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. 
Des Weiteren werden im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender An-
satz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe 
von 10.040 € sowie entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistung, zur Finanzierung der Beleuchtungskosten berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff in-
nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Ab-
schreibungen und die Beleuchtungskosten, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
1. Lageplan 
2. Foto 
3. Foto

Beratungsverlauf (2)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Marienburger Straße
  • Leyboldstraße
  • Robert-Heuser-Straße

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Details

Aktenzeichen
1043/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.04.2022
Erstellt
25.03.2022 11:10