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1523/2017

Beantwortung von anfragen des Amtes 61

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 15.05.2017, TOP 7.1.10

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3584 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1523/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017 
 
Beantwortung von Anfragen des Amtes 61 
 
Beantwortung der Anfragen durch 61, Stadtplanungsamt  
 
 
Zum guten Hirten, Aachener Straße, Junkersdorf: 
Das Projekt ist im Vorfeld mit der Bezirksvertretung Lindenthal abgestimmt worden. Diese 
Abstimmungen sind in den Bauantrag und die Baugenehmigung eingeflossen. Die Bauge-
nehmigung ist zwischenzeitlich umgesetzt; das Areal ist zwischenzeitlich bebaut. Einzelhei-
ten bitte ich bei dem dafür zuständigen Fachamt  -Bauaufsichtsamt- abzufragen. 
 
 
Sachstand und Zeitplan Baugebiet Hohenlind: 
Der Bebauungsplan ist vom Rat der Stadt Köln am 17.11.2016 als Satzung beschlossen 
worden. Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes soll kurzfristig erfolgen. Es sind bis da-
to noch keine Baugesuche eingereicht worden. 
 
 
Kita „Zum Dammfelde“ 
Für den Bereich „Zum Dammfelde“ ist die Einleitung eines Bebauungsplanes (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) beschlossen worden. Bestandteil dieser Planung ist auch eine Kin-
dertagesstätte. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die 
wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in 
der Zeit vom 15. Mai bis 29. Mai 2017 zur Planung äußern. Weitere Planungsschritte werden 
folgen.

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Erstellung eines Bebauungsplanes für Junkersdorf-Nord 
In dem Areal zwischen Ludwig-Jahn-Straße, Amselstraße und Goldammerweg wurden diver-
se Baugesuche eingereicht beziehungsweise zwischen Bauwilligen und der Verwaltung be-
sprochen. Die Verwaltung hat diese Bauabsichten sehr streng nach den Gesichtspunkten 
des Paragraphen 34 Baugesetzbuch beurteilt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist vor 
dem Hintergrund der bisherigen, für die Verwaltung sehr erfolgreichen Abstimmungsgesprä-
che nicht erforderlich, da den geplanten Bauabsichten auch auf der planungsrechtlichen 
Grundlagen eines (von der Bezirksvertretung Lindenthal vorgeschlagenen) Bebauungsplanes 
zugestimmt würde. 
 
 
Ehemalige Shell-Tankstelle Lindenthalgürtel 
Geplant ist ein V-geschossiges Wohngebäude mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage. Dieses 
wurde nach Kenntnis von 61 im Jahr 2016 vom Bauaufsichtsamt Köln genehmigt. Einzelhei-
ten bitte ich bei 63 abzufragen. 
 
 
 
Gestaltungssatzung Klettenberg 
Hintergrund dieser Planungsabsicht war, insbesondere die vorhandenen Vorgärten in dem 
fraglichen Areal zu schützen. Nach einem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln sind 
vorhandene Fluchtlinienpläne/Durchführungspläne ausreichend, um den Schutz der Vorgär-
ten zu gewährleisten. Somit ist die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung oder eines Bebau-
ungsplanes nicht erforderlich. 
 
 
Arbeitsagentur Luxemburger Straße 
Über dieses Grundstück mit dem Gebäude der Arbeitsagentur führt die Verwaltung auf un-
terschiedlichen Ebenen seit geraumer Zeit Beratungsgespräche. Diese Gespräche verblie-
ben bis dato unverbindlich. Zur Zeit liegen der Verwaltung keine belastbaren, erhärteten Pla-
nungsstände vor.

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Vorgärten im Stadtteil Klettenberg 
Hintergrund dieser Planungsabsicht war, insbesondere die vorhandenen Vorgärten in dem 
fraglichen Areal zu schützen. Nach einem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln sind 
die Fluchtlinienpläne ausreichend, um den Schutz der Vorgärten zu gewährleisten. Somit ist 
die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung oder eines Bebauungsplanes nicht erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

15.05.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1523/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27