1523/2017
Beantwortung von anfragen des Amtes 61
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3584 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 1523/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017 Beantwortung von Anfragen des Amtes 61 Beantwortung der Anfragen durch 61, Stadtplanungsamt Zum guten Hirten, Aachener Straße, Junkersdorf: Das Projekt ist im Vorfeld mit der Bezirksvertretung Lindenthal abgestimmt worden. Diese Abstimmungen sind in den Bauantrag und die Baugenehmigung eingeflossen. Die Bauge- nehmigung ist zwischenzeitlich umgesetzt; das Areal ist zwischenzeitlich bebaut. Einzelhei- ten bitte ich bei dem dafür zuständigen Fachamt -Bauaufsichtsamt- abzufragen. Sachstand und Zeitplan Baugebiet Hohenlind: Der Bebauungsplan ist vom Rat der Stadt Köln am 17.11.2016 als Satzung beschlossen worden. Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes soll kurzfristig erfolgen. Es sind bis da- to noch keine Baugesuche eingereicht worden. Kita „Zum Dammfelde“ Für den Bereich „Zum Dammfelde“ ist die Einleitung eines Bebauungsplanes (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) beschlossen worden. Bestandteil dieser Planung ist auch eine Kin- dertagesstätte. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in der Zeit vom 15. Mai bis 29. Mai 2017 zur Planung äußern. Weitere Planungsschritte werden folgen. 2 Erstellung eines Bebauungsplanes für Junkersdorf-Nord In dem Areal zwischen Ludwig-Jahn-Straße, Amselstraße und Goldammerweg wurden diver- se Baugesuche eingereicht beziehungsweise zwischen Bauwilligen und der Verwaltung be- sprochen. Die Verwaltung hat diese Bauabsichten sehr streng nach den Gesichtspunkten des Paragraphen 34 Baugesetzbuch beurteilt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist vor dem Hintergrund der bisherigen, für die Verwaltung sehr erfolgreichen Abstimmungsgesprä- che nicht erforderlich, da den geplanten Bauabsichten auch auf der planungsrechtlichen Grundlagen eines (von der Bezirksvertretung Lindenthal vorgeschlagenen) Bebauungsplanes zugestimmt würde. Ehemalige Shell-Tankstelle Lindenthalgürtel Geplant ist ein V-geschossiges Wohngebäude mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage. Dieses wurde nach Kenntnis von 61 im Jahr 2016 vom Bauaufsichtsamt Köln genehmigt. Einzelhei- ten bitte ich bei 63 abzufragen. Gestaltungssatzung Klettenberg Hintergrund dieser Planungsabsicht war, insbesondere die vorhandenen Vorgärten in dem fraglichen Areal zu schützen. Nach einem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln sind vorhandene Fluchtlinienpläne/Durchführungspläne ausreichend, um den Schutz der Vorgär- ten zu gewährleisten. Somit ist die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung oder eines Bebau- ungsplanes nicht erforderlich. Arbeitsagentur Luxemburger Straße Über dieses Grundstück mit dem Gebäude der Arbeitsagentur führt die Verwaltung auf un- terschiedlichen Ebenen seit geraumer Zeit Beratungsgespräche. Diese Gespräche verblie- ben bis dato unverbindlich. Zur Zeit liegen der Verwaltung keine belastbaren, erhärteten Pla- nungsstände vor. 3 Vorgärten im Stadtteil Klettenberg Hintergrund dieser Planungsabsicht war, insbesondere die vorhandenen Vorgärten in dem fraglichen Areal zu schützen. Nach einem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln sind die Fluchtlinienpläne ausreichend, um den Schutz der Vorgärten zu gewährleisten. Somit ist die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung oder eines Bebauungsplanes nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1523/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27