KUA/097/2025
Aufhebung des Sperrvermerks und Vorstellung eines Konzepts zur Förderung der Club- und Livemusikszene
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Anlage 1_Konzept zum Förderverfahren Club- und Livemusikszene 2026
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KUA/097/2025 Anlage 1 Konzept zum Förderverfahren der Club- und Livemusikszene 2026 1. Einleitung Mit dem Ratsantrag RAT/463/2024 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren zur Förderung der Club- und Livemusikszene in Düsseldorf zu entwickeln. Mit zusätzlichen Mitteln und einem inhaltlichen Rahmen soll die programmatische Profilierung und wirtschaftliche Entwicklung der Veranstaltungsorte ermöglicht werden. Clubkultur und Livemusik sind ein wichtiger Bestandteil der Düsseldorfer Musikszene. Sie befördern eine kreative Musikkultur, machen musikalische Entwicklungen bekannt, fördern Nachwuchsmusiker*innen und richten sich in ihrer Vielfalt an ein diverses Publikum. Die Förderung der Club- und Livemusikszene soll musikalisches Potential sichtbar machen, Veranstaltungsorte programmatisch profilieren sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Gefördert werden Musikspielstätten in den Bereichen Programm und Infrastruktur. Im Bereich Programmförderung können Zuschüsse für Honorare für Musiker*innen und zusätzliche Techniker*innen sowie für auf das Konzert bezogene zusätzliche Technik gestellt werden. Der Bereich Infrastruktur bezuschusst die Anschaffung von Veranstaltungstechnik aus dem Bereich Ton, Licht und visuelle Projektion. Für die Vergabe der Mittel in Höhe von 60.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 wurde ein Pilotverfahren durchgeführt, in dem die Verwaltung nach Eingangsfolge der Anträge dem Kulturausschuss die Zuwendungen zum Beschluss vorgelegt hat. 2. Programmförderung Die Programmförderung Club- und Livemusikszene fördert kuratierte Live- Musikprogramme von Clubs und Veranstalter*innen der Düsseldorfer Nachtkultur. Gefördert werden Musikprogramme der aktuellen Musik (Bands und Ensembles) und/oder elektronisch generierten Musik (z. B. DJ-Programme und Live-Elektronik). Die Programmförderung soll ein qualitativ hochwertiges und diverses Programm für ein breites Publikum anbieten sowie die Arbeitsbedingungen der Kulturakteur*innen in der Club- und Nachtkultur verbessern. 2.1 Antragsberechtigte Personen Juristische Personen (Vereine, Unternehmen) mit Sitz in Düsseldorf, die einen Veranstaltungsort mit einen kuratiertem Konzertprogramm betreiben. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in der Landeshauptstadt Düsseldorf zugunsten der Düsseldorfer Stadtgesellschaft (mindestens 40 % des Programms wird selbst oder in Kooperation mit Düsseldorfer Veranstaltenden umgesetzt). Das eingereichte Programmkonzept von Spielstätten enthält mindestens sechs eigene oder koproduzierte Veranstaltungen pro Kalenderjahr. Neben nationalen und internationalen Künstler*innen wird auch lokalen Kulturakteur*innen eine Plattform geboten. Veranstaltende (auch natürliche Personen) in Kooperation mit einer Live- Musikspielstätte, die eine regelmäßig stattfindende Konzertreihe mit mindestens drei Veranstaltungen im Kalenderjahr programmieren. Es ist auch eine Kooperation mit einer Live-Spielstätte möglich, die Zuwendungen im Rahmen einer Haushaltsstelle aus dem Kulturetat der Landeshauptstadt Düsseldorf erhält, sowie mit Städtischen Beteiligungsgesellschaften und Instituten. Seite 2 Nicht antragsberechtigt sind: Betriebe, die für ihren Betrieb oder ihr Programm bereits Zuwendungen im Rahmen einer Haushaltsstelle aus dem Kulturetat der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten, sowie Städtische Beteiligungsgesellschaften und Institute. 2.2 Förderfähige Kosten Gagen und programmbezogene Kosten zum Beispiel: Künstler*innen-Gagen, KSK-Abgabe, Techniker*innen- Honorare, zusätzliche Technikmiete Overheadkosten mit einem Anteil von 25 % für indirekte programmbezogene Personalausgaben wie Booking, Produktion, Grafik und betriebliche Sachausgaben, die anteilig anfallen: Gema, Mietanteil, Kommunikationsmittel. Die Overheadkosten werden mit einem pauschalen Zuschlag von 25% zu der Summe der Gage und der programmbezogenen Kosten je Veranstaltung addiert. Es werden maximal 6 Veranstaltungen je Antragstellenden und Spielstätte gefördert, die zum Antragszeitpunkt noch nicht veröffentlicht worden sind. 2.2.1 Eigenanteil Ein Eigenanteil von 10 % ist einzubringen. Der Eigenanteil von 10 % wird pauschal von den Gesamtkosten (Gagen, programmbezogene Kosten, Overhead-Anteil von 25 %) abgezogen. Daraus ergeben sich die förderfähigen Kosten. 2.2.2 Förderhöhe Die Förderhöhe ist auf 1.000 Euro/Veranstaltungsdatum begrenzt. Die Förderung ist zweckgebunden. Wenn die förderfähigen Kosten über 1.000 Euro liegen, wird der Höchstbetrag von 1.000 Euro als Festbetrag gewährt. Wenn die förderfähigen Kosten unter 1.000 Euro liegen, wird diese Summe als Festbetrag gewährt. 2.3 Antragstellung Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragsverfahren der Projektförderung des Kulturamts. Einzureichende Unterlagen Ausgefülltes Antragformular mit detaillierter Beschreibung der Spielstätte, bzw. des/der Veranstalter*in und des geplanten Programms Ausgefüllter „Kosten- und Finanzierungsplan Club- und Livemusikförderung 2026“ 2.4 Antragsprüfung Die Anträge werden von der Verwaltung auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und einer Fachjury zur Entscheidung vorgelegt. Die Fachjury setzt sich aus mindestens drei unabhängigen Expert*innen der Musik- und Clubszene zusammen, die keine Eigeninteressen im Bereich der Club- und Livemusikszene verfolgen. Zum Beispiel: Lehrende, Journalist*innen, Publizist*innen, Vertreter*innen aus dem Musikalienhandel, aus gemeinnützigen Interessensvertretungen zum Beispiel popBoard NRW, musicNRWwomen* e. V. Seite 3 Die Juryempfehlung wird dem Kulturausschuss zum Beschluss vorgelegt. Der Kulturausschuss wird über die nicht berücksichtigten Antragstellungen im nicht öffentlichen Teil informiert. 2.5 Zuwendungsverfahren Nach positivem Beschluss des Kulturausschusses wird über die Förderung ein Zuwendungsbescheid erstellt. Wurden Förderungen für mehrere Veranstaltungen beantragt, wird über die Summe ein Gesamtzuwendungsbescheid erstellt. Zum Zuwendungsbescheid erhalten die Zuwendungsnehmer das Formular „Mittelabruf“, mit dem die Gesamtsumme oder terminierte Teilsummen abgerufen werden können. Die Zuwendungsnehmer werden gebeten, soweit möglich, die Mittel jeweils nach der geförderten Veranstaltung abzurufen, um bei Ausfall der Veranstaltung Rückforderungsverfahren zu vermeiden. 2.5.1 Verwendungsnachweis Die im Kostenplan angegeben Kosten sind in einer Belegliste auszuweisen. Die Overheadkosten mit einem Anteil von 25 % für indirekte programmbezogene Personalausgaben und betriebliche Sachausgaben werden nicht nachgewiesen. Die Erlöse der Ticketverkäufe und der Abendumsatz sind zu jeder geförderten Veranstaltung anzugeben. Diese Zahlen dienen zur Evaluation des Förderbedarfs und werden nicht mit der Zuwendung verrechnet. 3. Infrastrukturförderung Die Infrastrukturförderung Club-und Livemusikszene fördert Investitionskosten für Veranstaltungstechnik. Gute Veranstaltungstechnik soll dem Publikum ein akustisches und visuelles Erlebnis auf hohem Niveau ermöglichen sowie darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit des Clubs überregional befördern. 3.1 Antragsberechtigte Personen Juristische Personen (Vereine, Unternehmen) mit Sitz in Düsseldorf, die einen Veranstaltungsort mit einen kuratiertem Konzertprogramm betreiben. Nicht antragsberechtigt sind: Betriebe, die für ihren Betrieb oder ihr Programm bereits Zuwendungen im Rahmen einer Haushaltsstelle aus dem Kulturetat der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten, sowie Städtische Beteiligungsgesellschaften und Institute. 3.2 Förderfähige Kosten Sachkosten Investitionen in die Veranstaltungstechnik zum Beispiel: Licht, Ton, Bühne, Dekoration Personalkosten Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Reparatur einer Sache stehen. Es muss eine Ausgabenminderung oder ein Nachhaltigkeitsergebnis im Vergleich zur Neuanschaffung nachgewiesen werden. Seite 4 3.2.1 Eigenanteil Es wird kein Eigenanteil in Abzug gebracht, da in diesem Förderbereich kein Overheadzuschlag gewährt wird. 3.2.1 Förderhöhe Die Förderhöhe ist auf 8.000 Euro je Maßnahme beschränkt. Die Förderung ist zweckgebunden. Wenn die förderfähigen Kosten über 8.000 Euro liegen, wird der Höchstbetrag von 8.000 Euro als Festbetrag gewährt. Wenn die förderfähigen Kosten unter 8.000 Euro liegen wird diese Summe als Festbetrag gewährt. 3.3 Antragstellung Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragsverfahren der Projektförderung des Kulturamts. Einzureichende Unterlagen Ausgefülltes Antragsformular mit detaillierter Beschreibung der Spielstätte und der Maßnahme Angebot über die geplante Maßnahme 3.4 Antragsprüfung Die Anträge werden von der Verwaltung auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und einer Fachjury zur Entscheidung vorgelegt. Die Fachjury setzt sich aus mindestens drei unabhängigen Expert*innen der Musik- und Clubszene zusammen, die keine Eigeninteressen im Bereich der Club- und Livemusikszene verfolgen. Zum Beispiel: Lehrende, Journalist*innen, Publizist*innen, Vertreter*innen aus dem Musikalienhandel, aus gemeinnützigen Interessensvertretungen zum Beispiel popBoard NRW, musicNRWwomen* e. V. Die Juryempfehlung wird dem Kulturausschuss zum Beschluss vorgelegt. Der Kulturausschuss wird über die nicht berücksichtigten Antragstellungen im nicht öffentlichen Teil informiert. 3.5 Zuwendungsverfahren Nach positivem Beschluss des Kulturausschusses wird über die Förderung ein Zuwendungsbescheid erstellt. Zum Zuwendungsbescheid erhalten die Zuwendungsnehmer*innen das Formular „Mittelabruf“, mit dem die Gesamtsumme oder terminierte Teilsummen abgerufen werden können. Die Zuwendungsnehmer*innen werden gebeten, soweit möglich, die Mittel jeweils nach Durchführung der Maßnahme abzurufen, um bei Lieferschwierigkeiten oder Ausfall des Dienstleisters Rückforderungsverfahren zu vermeiden. 3.5.1 Verwendungsnachweis Über die Annahme des eingereichten Angebots ist eine Auftragsbestätigung, eine Rechnung und ein Zahlungsbeleg einzureichen. Stand 31.10.2025
Beschlussvorlage
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KUA/097/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufhebung des Sperrvermerks und Vorstellung eines Konzepts zur Förderung der Club- und Livemusikszene Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 18.11.2025 Vorberatung Kulturausschuss 27.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das Konzept zum Förderverfahren der Club- und Livemusikszene 2026. Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt außerdem die Aufhebung des Sperrvermerks über 60.000 EUR zur Förderung der Club- und Livemusikszene für das Haushaltsjahr 2026. Die Mittel stehen im Produkt 2528101 (Kulturamt) auf dem Sachkonto 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) bereit. Seite 2 Beschlusslage: Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 12.12.2024 RAT/463/2024 Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen: Förderung der Club- und Livemusikszene in Düsseldorf: Stärkt die Clubs und Kulturorte! Entscheidung Kulturausschuss 29.09.2025 KUA/138/2025 Aufhebung des Sperrvermerks über 60.000 EUR zur Förderung der Club- und Livemusikszene für das Haushaltsjahr 2025 und Vorstellung des Pilotverfahrens Entscheidung Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Die Club- und Livemusikszene in Düsseldorf ist ein zentraler Bestandteil der städtischen Identität. Eine lebendige Livemusik- und Nachtkultur fördert die Entwicklung eines kreativen Stadtmilieus. Die Förderung der Club- und Livemusikszene soll musikalisches Potential sichtbar machen, Veranstaltungsorte profilieren sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Im Förderverfahren zur Club- und Livemusikszene 2026 können Zuwendungen in den Bereichen Programm und Infrastruktur beantragt werden. Die Verwaltung prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität des Kosten- und Finanzierungsplans und bereitet die Anträge für die Fachjury auf. Die Fachjury diskutiert die Qualität der eingereichten Projekte und wählt im Rahmen des Budgets die Fördernehmer*innen aus. Die von der Jury empfohlenen Projekte werden dem Kulturausschuss zum Beschluss vorgelegt. 2. Ausgangslage Mit zusätzlichen Mitteln soll die programmatische Profilierung und wirtschaftliche Entwicklung von Clubkultur und Livemusik in Düsseldorf weiterentwickelt werden. Mit dem Beschluss des Haushaltsantrags von CDU und Bündnis90/Die Grünen (RAT/463/2024) sind im Haushalt 2026 60.000 Euro, mit Sperrvermerk, für die Stärkung der Club- und Livemusikszene in Düsseldorf bereitgestellt worden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Erarbeitung eines Verfahrens zur Beantragung und Vergabe der Mittel zu erarbeiten. Daraufhin hat die Verwaltung für das Pilotverfahren 2025 ein Förderverfahren entwickelt, in dem die Mittel gemäß dem politischen Antrag schnell und Seite 3 unbürokratisch in Form einer Bewilligung nach Eingangsfolge der Anträge vergeben wurden. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Pilotverfahren wird nun das Konzept für die Vergabe der Förderungen in 2026 vorgestellt. 3. Geplante Maßnahmen Das Verfahren zur Förderung 2026 ist im beigefügten Konzept erläutert. Die Ausschreibung zur Antragstellung wird unmittelbar nach Beschlussfassung veröffentlicht. 4. Finanzielle Auswirkungen x󠇮 Ja Nein Die Mittel in Höhe von 60.000 EUR für den Haushalt 2026 sind derzeit mit Sperrvermerk im Produkt 2528101 (Kulturamt) auf dem Sachkonto 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) bereitgestellt. Für die Folgejahre sind keine weiteren Mittel eingestellt, sodass das Förderformat beschlussgemäß mit dem Jahr 2026 endet. 5. Weiteres Vorgehen Die Ausschreibung zur Club- und Livemusikförderung wird unmittelbar nach Beschlussfassung auf der Website des Kulturamts veröffentlicht. Über die Social- Media-Kanäle des Kulturamts wird auf die Ausschreibung hingewiesen. Zusätzlich wird eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die geplante Antragsfrist beginnt am 15. Dezember 2025 und endet am 31. Januar 2026. Die Juryberatung ist für März 2026 terminiert. Daraus folgt eine Vorlage der geförderten Projekte zur Beschlussfassung im Kulturausschuss. Anlagen: Konzept zum Förderverfahren der Club- und Livemusikszene 2026
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- KUA/097/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 20.05.2025
- Erstellt
- 20.05.2025 12:12