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KUA/097/2025

Aufhebung des Sperrvermerks und Vorstellung eines Konzepts zur Förderung der Club- und Livemusikszene

Beschlussvorlage 20.05.2025

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Anlage 1_Konzept zum Förderverfahren Club- und Livemusikszene 2026

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Anlage 1_Konzept zum Förderverfahren Club- und Livemusikszene 2026

10237 Zeichen

KUA/097/2025 
Anlage 1 
 
 
Konzept zum Förderverfahren der Club- und Livemusikszene 2026 
 
1. Einleitung 
Mit dem Ratsantrag RAT/463/2024 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren 
zur Förderung der Club- und Livemusikszene in Düsseldorf zu entwickeln. 
Mit zusätzlichen Mitteln und einem inhaltlichen Rahmen soll die programmatische 
Profilierung und wirtschaftliche Entwicklung der Veranstaltungsorte ermöglicht 
werden. Clubkultur und Livemusik sind ein wichtiger Bestandteil der Düsseldorfer 
Musikszene. Sie befördern eine kreative Musikkultur, machen musikalische 
Entwicklungen bekannt, fördern Nachwuchsmusiker*innen und richten sich in ihrer 
Vielfalt an ein diverses Publikum. Die Förderung der Club- und Livemusikszene soll 
musikalisches Potential sichtbar machen, Veranstaltungsorte programmatisch 
profilieren sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Gefördert 
werden Musikspielstätten in den Bereichen Programm und Infrastruktur. Im Bereich 
Programmförderung können Zuschüsse für Honorare für Musiker*innen und 
zusätzliche Techniker*innen sowie für auf das Konzert bezogene zusätzliche Technik 
gestellt werden. Der Bereich Infrastruktur bezuschusst die Anschaffung von 
Veranstaltungstechnik aus dem Bereich Ton, Licht und visuelle Projektion. 
Für die Vergabe der Mittel in Höhe von 60.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 wurde ein 
Pilotverfahren durchgeführt, in dem die Verwaltung nach Eingangsfolge der Anträge 
dem Kulturausschuss die Zuwendungen zum Beschluss vorgelegt hat. 
 
 
2. Programmförderung 
Die Programmförderung Club- und Livemusikszene fördert kuratierte Live- 
Musikprogramme von Clubs und Veranstalter*innen der Düsseldorfer Nachtkultur. 
Gefördert werden Musikprogramme der aktuellen Musik (Bands und Ensembles) 
und/oder elektronisch generierten Musik (z. B. DJ-Programme und Live-Elektronik). 
Die Programmförderung soll ein qualitativ hochwertiges und diverses 
Programm für ein breites Publikum anbieten sowie die Arbeitsbedingungen der 
Kulturakteur*innen in der Club- und Nachtkultur verbessern. 
 
 
2.1 Antragsberechtigte Personen 
 Juristische Personen (Vereine, Unternehmen) mit Sitz in Düsseldorf, die einen 
Veranstaltungsort mit einen kuratiertem Konzertprogramm betreiben. 
 
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf zugunsten der Düsseldorfer Stadtgesellschaft (mindestens 40 % 
des Programms wird selbst oder in Kooperation mit Düsseldorfer 
Veranstaltenden umgesetzt). 
Das eingereichte Programmkonzept von Spielstätten enthält mindestens sechs 
eigene oder koproduzierte Veranstaltungen pro Kalenderjahr. 
Neben nationalen und internationalen Künstler*innen wird auch lokalen 
Kulturakteur*innen eine Plattform geboten. 
 
 Veranstaltende (auch natürliche Personen) in Kooperation mit einer Live- 
Musikspielstätte, die eine regelmäßig stattfindende Konzertreihe mit 
mindestens drei Veranstaltungen im Kalenderjahr programmieren. Es ist auch 
eine Kooperation mit einer Live-Spielstätte möglich, die Zuwendungen im 
Rahmen einer Haushaltsstelle aus dem Kulturetat der Landeshauptstadt 
Düsseldorf erhält, sowie mit Städtischen Beteiligungsgesellschaften und 
Instituten.

Seite 2 
Nicht antragsberechtigt sind: 
Betriebe, die für ihren Betrieb oder ihr Programm bereits Zuwendungen im Rahmen 
einer Haushaltsstelle aus dem Kulturetat der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten, 
sowie Städtische Beteiligungsgesellschaften und Institute. 
 
 
2.2 Förderfähige Kosten 
 Gagen und programmbezogene Kosten 
zum Beispiel: Künstler*innen-Gagen, KSK-Abgabe, Techniker*innen-
Honorare, zusätzliche Technikmiete  
 
 Overheadkosten mit einem Anteil von 25 %  
für indirekte programmbezogene Personalausgaben wie Booking, 
Produktion, Grafik und betriebliche Sachausgaben, die anteilig anfallen: 
Gema, Mietanteil, Kommunikationsmittel.  
Die Overheadkosten werden mit einem pauschalen Zuschlag von 25% zu der 
Summe der Gage und der programmbezogenen Kosten je Veranstaltung 
addiert. 
 
Es werden maximal 6 Veranstaltungen je Antragstellenden und Spielstätte gefördert, 
die zum Antragszeitpunkt noch nicht veröffentlicht worden sind. 
 
 
2.2.1 Eigenanteil  
Ein Eigenanteil von 10 % ist einzubringen. Der Eigenanteil von 10 % wird pauschal 
von den Gesamtkosten (Gagen, programmbezogene Kosten, Overhead-Anteil von 25 
%) abgezogen.  Daraus ergeben sich die förderfähigen Kosten.  
 
 
2.2.2 Förderhöhe 
Die Förderhöhe ist auf 1.000 Euro/Veranstaltungsdatum begrenzt. Die Förderung ist 
zweckgebunden. Wenn die förderfähigen Kosten über 1.000 Euro liegen, wird der 
Höchstbetrag von 1.000 Euro als Festbetrag gewährt.  
Wenn die förderfähigen Kosten unter 1.000 Euro liegen, wird diese Summe 
als Festbetrag gewährt.  
 
 
2.3 Antragstellung 
Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragsverfahren der Projektförderung 
des Kulturamts. 
 
Einzureichende Unterlagen 
 Ausgefülltes Antragformular mit detaillierter Beschreibung der Spielstätte, 
bzw. des/der Veranstalter*in und des geplanten Programms 
 Ausgefüllter „Kosten- und Finanzierungsplan Club- und Livemusikförderung 
2026“ 
 
 
2.4 Antragsprüfung 
Die Anträge werden von der Verwaltung auf Vollständigkeit und 
Plausibilität geprüft und einer Fachjury zur Entscheidung vorgelegt. Die Fachjury 
setzt sich aus mindestens drei unabhängigen Expert*innen der Musik- und Clubszene 
zusammen, die keine Eigeninteressen im Bereich der Club- und 
Livemusikszene verfolgen. Zum Beispiel: Lehrende, Journalist*innen, Publizist*innen, 
Vertreter*innen aus dem Musikalienhandel, aus gemeinnützigen 
Interessensvertretungen zum Beispiel popBoard NRW, musicNRWwomen* e. V.

Seite 3 
Die Juryempfehlung wird dem Kulturausschuss zum Beschluss vorgelegt. Der 
Kulturausschuss wird über die nicht berücksichtigten Antragstellungen im nicht 
öffentlichen Teil informiert. 
 
 
 
2.5 Zuwendungsverfahren 
Nach positivem Beschluss des Kulturausschusses wird über die Förderung ein 
Zuwendungsbescheid erstellt. Wurden Förderungen für mehrere Veranstaltungen 
beantragt, wird über die Summe ein Gesamtzuwendungsbescheid erstellt. Zum 
Zuwendungsbescheid erhalten die Zuwendungsnehmer das Formular „Mittelabruf“, 
mit dem die Gesamtsumme oder terminierte Teilsummen abgerufen werden können. 
Die Zuwendungsnehmer werden gebeten, soweit möglich, die Mittel jeweils nach der 
geförderten Veranstaltung abzurufen, um bei Ausfall der Veranstaltung 
Rückforderungsverfahren zu vermeiden. 
 
 
2.5.1 Verwendungsnachweis  
Die im Kostenplan angegeben Kosten sind in einer Belegliste auszuweisen.  
Die Overheadkosten mit einem Anteil von 25 % für indirekte programmbezogene 
Personalausgaben und betriebliche Sachausgaben werden nicht nachgewiesen. 
Die Erlöse der Ticketverkäufe und der Abendumsatz sind zu jeder geförderten 
Veranstaltung anzugeben. Diese Zahlen dienen zur Evaluation des Förderbedarfs und 
werden nicht mit der Zuwendung verrechnet. 
 
 
3. Infrastrukturförderung 
Die Infrastrukturförderung Club-und Livemusikszene fördert Investitionskosten für 
Veranstaltungstechnik. Gute Veranstaltungstechnik soll dem Publikum ein 
akustisches und visuelles Erlebnis auf hohem Niveau ermöglichen sowie darüber 
hinaus die Wettbewerbsfähigkeit des Clubs überregional befördern. 
 
 
3.1 Antragsberechtigte Personen 
 Juristische Personen (Vereine, Unternehmen) mit Sitz in Düsseldorf, die einen 
Veranstaltungsort mit einen kuratiertem Konzertprogramm betreiben.  
Nicht antragsberechtigt sind:  
Betriebe, die für ihren Betrieb oder ihr Programm bereits Zuwendungen im Rahmen 
einer Haushaltsstelle aus dem Kulturetat der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten, 
sowie Städtische Beteiligungsgesellschaften und Institute. 
 
 
3.2 Förderfähige Kosten 
 Sachkosten 
Investitionen in die Veranstaltungstechnik zum Beispiel: Licht, Ton, Bühne, 
Dekoration 
 
 Personalkosten 
Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Reparatur einer 
Sache stehen. Es muss eine Ausgabenminderung oder ein 
Nachhaltigkeitsergebnis im Vergleich zur Neuanschaffung nachgewiesen 
werden.

Seite 4 
3.2.1 Eigenanteil 
Es wird kein Eigenanteil in Abzug gebracht, da in diesem Förderbereich kein 
Overheadzuschlag gewährt wird.  
 
 
3.2.1 Förderhöhe 
Die Förderhöhe ist auf 8.000 Euro je Maßnahme beschränkt. Die Förderung ist 
zweckgebunden. Wenn die förderfähigen Kosten über 8.000 Euro liegen, wird der 
Höchstbetrag von 8.000 Euro als Festbetrag gewährt. Wenn die förderfähigen Kosten 
unter 8.000 Euro liegen wird diese Summe als Festbetrag gewährt. 
 
 
3.3 Antragstellung  
Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragsverfahren der Projektförderung 
des Kulturamts.  
  
Einzureichende Unterlagen  
 Ausgefülltes Antragsformular mit detaillierter Beschreibung der Spielstätte 
und der Maßnahme 
 Angebot über die geplante Maßnahme  
 
 
3.4 Antragsprüfung 
Die Anträge werden von der Verwaltung auf Vollständigkeit und 
 
 
Plausibilität geprüft und einer Fachjury zur Entscheidung vorgelegt. Die Fachjury 
setzt sich aus mindestens drei unabhängigen Expert*innen der Musik- und Clubszene 
zusammen, die keine Eigeninteressen im Bereich der Club- und 
Livemusikszene verfolgen. Zum Beispiel: Lehrende, Journalist*innen, Publizist*innen, 
Vertreter*innen aus dem Musikalienhandel, aus gemeinnützigen 
Interessensvertretungen zum Beispiel popBoard NRW, musicNRWwomen* e. V. 
Die Juryempfehlung wird dem Kulturausschuss zum Beschluss vorgelegt. Der 
Kulturausschuss wird über die nicht berücksichtigten Antragstellungen im nicht 
öffentlichen Teil informiert. 
 
 
3.5 Zuwendungsverfahren 
Nach positivem Beschluss des Kulturausschusses wird über die Förderung ein 
Zuwendungsbescheid erstellt. Zum Zuwendungsbescheid erhalten die 
Zuwendungsnehmer*innen das Formular „Mittelabruf“, mit dem die Gesamtsumme 
oder terminierte Teilsummen abgerufen werden können. Die 
Zuwendungsnehmer*innen werden gebeten, soweit möglich, die Mittel jeweils nach 
Durchführung der Maßnahme abzurufen, um bei Lieferschwierigkeiten oder Ausfall 
des Dienstleisters Rückforderungsverfahren zu vermeiden. 
 
 
3.5.1 Verwendungsnachweis  
Über die Annahme des eingereichten Angebots ist eine Auftragsbestätigung, eine  
Rechnung und ein Zahlungsbeleg einzureichen.  
 
Stand 31.10.2025

Beschlussvorlage

4588 Zeichen

KUA/097/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Aufhebung des Sperrvermerks und Vorstellung eines Konzepts zur Förderung der 
Club- und Livemusikszene 
Fachbereich: 
41 - Kulturamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Miriam Koch      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für 
Wirtschaftsförderung, 
internationale und regionale 
Zusammenarbeit 
18.11.2025 Vorberatung 
Kulturausschuss 27.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das Konzept zum 
Förderverfahren der Club- und Livemusikszene 2026. 
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt außerdem die 
Aufhebung des Sperrvermerks über 60.000 EUR zur Förderung der Club- und 
Livemusikszene für das Haushaltsjahr 2026.  
Die Mittel stehen im Produkt 2528101 (Kulturamt) auf dem Sachkonto 53170000 
(Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) bereit.

Seite 2 
Beschlusslage: 
 
Gremium Datum Vorlagennummer 
mit Titel 
Beschlussart 
Rat der 
Landeshauptstadt 
Düsseldorf 
12.12.2024 RAT/463/2024 
Haushaltsantrag 
der Ratsfraktionen 
von CDU und 
Bündnis 90/Die 
Grünen:  
Förderung der 
Club- und 
Livemusikszene in 
Düsseldorf: Stärkt 
die Clubs und 
Kulturorte! 
Entscheidung 
Kulturausschuss 29.09.2025 KUA/138/2025 
Aufhebung des 
Sperrvermerks 
über 60.000 EUR 
zur Förderung der 
Club- und 
Livemusikszene für 
das Haushaltsjahr 
2025 und 
Vorstellung des 
Pilotverfahrens 
Entscheidung 
 
 
Sachdarstellung: 
 
1. Kurzdarstellung 
Die Club- und Livemusikszene in Düsseldorf ist ein zentraler Bestandteil der 
städtischen Identität. Eine lebendige Livemusik- und Nachtkultur fördert die 
Entwicklung eines kreativen Stadtmilieus. Die Förderung der Club- und 
Livemusikszene soll musikalisches Potential sichtbar machen, Veranstaltungsorte 
profilieren sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.  
Im Förderverfahren zur Club- und Livemusikszene 2026 können Zuwendungen in den 
Bereichen Programm und Infrastruktur beantragt werden. Die Verwaltung prüft die 
Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität des Kosten- und Finanzierungsplans und 
bereitet die Anträge für die Fachjury auf. Die Fachjury diskutiert die Qualität der 
eingereichten Projekte und wählt im Rahmen des Budgets die Fördernehmer*innen 
aus. Die von der Jury empfohlenen Projekte werden dem Kulturausschuss zum 
Beschluss vorgelegt.  
 
2. Ausgangslage 
Mit zusätzlichen Mitteln soll die programmatische Profilierung und wirtschaftliche 
Entwicklung von Clubkultur und Livemusik in Düsseldorf weiterentwickelt werden. Mit 
dem Beschluss des Haushaltsantrags von CDU und Bündnis90/Die Grünen 
(RAT/463/2024) sind im Haushalt 2026 60.000 Euro, mit Sperrvermerk, für die 
Stärkung der Club- und Livemusikszene in Düsseldorf bereitgestellt worden. Zudem 
wurde die Verwaltung beauftragt, die Erarbeitung eines Verfahrens zur Beantragung 
und Vergabe der Mittel zu erarbeiten.  
Daraufhin hat die Verwaltung für das Pilotverfahren 2025 ein Förderverfahren 
entwickelt, in dem die Mittel gemäß dem politischen Antrag schnell und

Seite 3 
unbürokratisch in Form einer Bewilligung nach Eingangsfolge der Anträge vergeben 
wurden.  
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Pilotverfahren wird nun das Konzept für die 
Vergabe der Förderungen in 2026 vorgestellt. 
 
3. Geplante Maßnahmen 
Das Verfahren zur Förderung 2026 ist im beigefügten Konzept erläutert. Die 
Ausschreibung zur Antragstellung wird unmittelbar nach Beschlussfassung 
veröffentlicht. 
 
4. Finanzielle Auswirkungen  
 
x󠇮 Ja     Nein 
 
Die Mittel in Höhe von 60.000 EUR für den Haushalt 2026 sind derzeit mit 
Sperrvermerk im Produkt 2528101 (Kulturamt) auf dem Sachkonto 53170000 
(Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) bereitgestellt.  
Für die Folgejahre sind keine weiteren Mittel eingestellt, sodass das Förderformat 
beschlussgemäß mit dem Jahr 2026 endet. 
 
5. Weiteres Vorgehen 
Die Ausschreibung zur Club- und Livemusikförderung wird unmittelbar nach 
Beschlussfassung auf der Website des Kulturamts veröffentlicht. Über die Social-
Media-Kanäle des Kulturamts wird auf die Ausschreibung hingewiesen. Zusätzlich 
wird eine Pressemitteilung veröffentlicht. 
Die geplante Antragsfrist beginnt am 15. Dezember 2025 und endet am 31. Januar 
2026. Die Juryberatung ist für März 2026 terminiert. Daraus folgt eine Vorlage der 
geförderten Projekte zur Beschlussfassung im Kulturausschuss. 
 
 
  
Anlagen: 
Konzept zum Förderverfahren der Club- und Livemusikszene 2026

Beratungsverlauf (2)

18.11.2025 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2025 Kulturausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KUA/097/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
20.05.2025
Erstellt
20.05.2025 12:12