1111/2018
Haushaltsplan-Entwurf 2019, Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW
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Beschlussvorlage Rat
3345 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/3 Vorlagen-Nummer 1111/2018 Freigabedatum 17.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2019 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Be- zirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen: Für das Haushaltsjahr 2019 werden die jährlichen Mittel auf 971.000 € festgesetzt. Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk: 1 Innenstadt 112.800 € 2 Rodenkirchen 100.900 € 3 Lindenthal 128.000 € 4 Ehrenfeld 100.000 € 5 Nippes 106.300 € 6 Chorweiler 83.900 € 7 Porz 103.500 € 8 Kalk 108.700 € 9 Mülheim 126.900 € Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Be- zirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 971.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In § 37 Abs. 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga- ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungs- zweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren praktizierten Vorgehensweise. Bei der Festsetzung der im Haushaltsplan-Entwurf 2019 zunächst noch zentral im Teilplan 1801, Bezirksorientierte Mittel, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagten Mittel in Höhe von 971.000 € hat die Verwaltung, auf Basis des Beschlusses des Finanzausschuss vom 23.06.2016, • je Bezirk einen Sockelbetrag von 30.000 € und • je Einwohner einen Kopfbetrag von 0,65 € • die Einwohnerstatistik zum 31.12.2017 zugrunde gelegt. 3 Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohner- anteil Gesamtbetrag aufgerundet 1 127.362 30.000 € 0,65 € 82.785 € 112.785 € 112.800 € 2 108.954 30.000 € 0,65 € 70.820 € 100.820 € 100.900 € 3 150.689 30.000 € 0,65 € 97.948 € 127.948 € 128.000 € 4 107.682 30.000 € 0,65 € 69.993 € 99.993 € 100.000 € 5 117.346 30.000 € 0,65 € 76.275 € 106.275 € 106.300 € 6 82.828 30.000 € 0,65 € 53.838 € 83.838 € 83.900 € 7 112.998 30.000 € 0,65 € 73.449 € 103.449 € 103.500 € 8 120.981 30.000 € 0,65 € 78.638 € 108.638 € 108.700 € 9 148.928 30.000 € 0,65 € 96.803 € 126.803 € 126.900 € 1.077.768 971.000 € Stand 31.12.2017
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1111/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.05.2018
- Erstellt
- 10.04.2018 08:05