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1111/2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019, Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 10.10

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3345 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/202/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1111/2018 
Freigabedatum  17.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2019  
Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Be-
zirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen: 
 
Für das Haushaltsjahr 2019 werden die jährlichen Mittel auf 971.000 € festgesetzt. 
 
 
Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk: 
1 Innenstadt  112.800 € 
2 Rodenkirchen 100.900 € 
3 Lindenthal  128.000 € 
4 Ehrenfeld  100.000 € 
5 Nippes  106.300 € 
6 Chorweiler    83.900 € 
7 Porz   103.500 € 
8 Kalk   108.700 € 
9 Mülheim  126.900 € 
 
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Be-
zirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend 
bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. 
 
 
 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  971.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
In § 37 Abs. 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga-
ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungs-
zweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung 
und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren praktizierten Vorgehensweise. 
 
Bei der Festsetzung der im Haushaltsplan-Entwurf 2019 zunächst noch zentral im Teilplan 1801,  
Bezirksorientierte Mittel, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagten Mittel in Höhe von 
 
971.000 € 
 
hat die Verwaltung, auf Basis des Beschlusses des Finanzausschuss vom 23.06.2016, 
 
• je Bezirk einen Sockelbetrag von 30.000 € und 
• je Einwohner einen Kopfbetrag von 0,65 € 
• die Einwohnerstatistik zum 31.12.2017 
 
zugrunde gelegt.

3 
 
 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag 
je  
Einwohner 
Einwohner- 
anteil Gesamtbetrag aufgerundet 
1 127.362 30.000 € 0,65 € 82.785 € 112.785 € 112.800 € 
2 108.954 30.000 € 0,65 € 70.820 € 100.820 € 100.900 € 
3 150.689 30.000 € 0,65 € 97.948 € 127.948 € 128.000 € 
4 107.682 30.000 € 0,65 € 69.993 € 99.993 € 100.000 € 
5 117.346 30.000 € 0,65 € 76.275 € 106.275 € 106.300 € 
6 82.828 30.000 € 0,65 € 53.838 € 83.838 € 83.900 € 
7 112.998 30.000 € 0,65 € 73.449 € 103.449 € 103.500 € 
8 120.981 30.000 € 0,65 € 78.638 € 108.638 € 108.700 € 
9 148.928 30.000 € 0,65 € 96.803 € 126.803 € 126.900 € 
  1.077.768         971.000 € 
 
Stand 
31.12.2017

Beratungsverlauf (1)

07.06.2018 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1111/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.05.2018
Erstellt
10.04.2018 08:05