Feldgärtenstraße von der Hillesheimstraße bis zu der Sebastianstraße
Mitteilung BV 0385/2017 vom 28.02.2017
Stand: Am 23.03.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Ausführungsplanung- Feldgärtenstraße-Abschnitt 2-ohne Fotos
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2.00 1.00 1.00 3.75 2.00 2.00 2.00 2.00 1.50 1.00 2.40 3.60 1.00 1,00 10.00 6.20 15.00 1.50 1.50 3.75 Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/3) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 250 Absc-2 Feldgärtenstraße 974 mm 507 mm Niehl Ausführungsplanung Erschließungsmaßnahme Feldgärtenstraße - Abschnitt 2 von Sebastianstraße bis Hillesheimstraße gez. Herr Harzendorf 27.01.2015 gez. Fr. Stolte - Neumann 26.01.2015 gez. Herr Claußen 26.01.2015 gez. Fr. Eschbach 23.01.2015 Fr. Eschbach 16.01.2017 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 662/5 Materialien und Vorgaben zur Bauausführung Rheinenergie Herr Schneickert, siehe Mail Beleuchtung 19.11.2014 gez. Herr Tkotz 03.12.2014 661/5 Fahrradständer Herr Roder siehe Schriftverkehr 18.11.2014 Fr. Steingass siehe Mail 62 Abschnitt Bereich Erschließung 30.10.2014 662/5 Kostenberechnung nach AKS Herr Stefanac Abstimmungsgespräch 02.03.2016 -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 0385/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Feldgärtenstraße von der Hillesheimstraße bis zu der Sebastianstraße Die Baumaßnahme Feldgärtenstraße von der Hillesheimstraße bis zu der Sebastianstraße ist ein Teil des Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramm im Kölner Stadtgebiet (Nippes), das durch die Be- zirksvertretung Nippes am 23.06.2016 beschlossen wurde. Die Verwaltung hat für diesen Abschnitt der Feldgärtenstraße eine Ausführungsplanung erstellt, die als Anlage 1 der Mitteilung beigefügt ist. Es ist vorgesehen, diesen Abschnitt der Feldgärtenstraße als Mischverkehrsfläche auszubauen. Die Feldgärtenstraße ist in diesem Abschnitt als eine Einbahnstraße ausgewiesen und schon heute für den Radverkehr in beiden Richtungen geöffnet. Die zwei vorhandenen öffentlichen Stellplätze und das Baumbeet im Bereich der Einmündung Feld- gärtenstraße / Sebastianstraße bleiben erhalten. Im weiteren Verlauf der Feldgärtenstraße in Rich- tung Hillesheimstraße können aufgrund der zu geringen Straßenbreite von ca. 3,75 m keine weiteren öffentlichen Stellplätze angeordnet werden. Im Bereich der Einmündung Feldgärtenstraße / Sebastianstraße sind zwei Sitzbänke an dem Baum- beet vorgesehen. Entlang der Sebastianstraße werden sieben Fahrradständer eingerichtet. Die Feldgärtenstraße unterteilt sich in dem betreffenden Abschnitt rechtlich gesehen in zwei unter- schiedliche Bereiche. • Von ausschließlich Parzelle 3109/684 bis Hillesheimstraße unterliegt die Feldgärten- straße noch der Erschließungsbeitragspflicht nach BauGB. • In dem Abschnitt von einschließlich Parzelle 3109/684 bis Sebastianstraße gilt die Feldgärtenstraße als vorhandene Straße. Eine Sanierung bzw. ein Neubau der Anlage würde dort ggfls. eine Straßenbaubeitragspflicht der Anlieger nach dem Kommunalab- gabegesetz (KAG) auslösen. Die gesamte Straßenbeleuchtung wird von der Rheinenergie, auf Grund der veralteten Technik, sa- niert und komplett durch neue Beleuchtungsanlagen mit LED Technik ersetzt. Die Verwaltung hat eine Kostenberechnung für die Baumaßnahme erstellt. Demnach belaufen sich die Baukosten auf ca. 110.00,00 €. Der Umbau der Feldgärtenstraße von der Hillesheimstraße bis Sebastianstraße ist im beschlossenen Straßenerhaltungsprogramm 2016 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 110.000,00 € enthalten. 2
Beratungsverlauf
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23.03.2017
TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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