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3647/2017

Umgestaltung Ebertplatz; Verfahrensvorschlag; hier: Begründung der Dringlichkeit

Beschlussvorlage Ausschuss 11.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018, TOP 5.1

Anlage 0

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Anlage2

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Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 25.01.2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3

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Anlage 4

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Anlage1

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Anlage 0

677 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
Umgestaltung Ebertplatz  
Verfahrensvorschlag 
Vorlage 3647/2017 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
 
 
 
Mit dem Ratsbeschluss 3010/2015 vom 28. September 2017 wurde die Verwaltung beauftragt  
einen Verfahrensvorschlag für die Umgestaltung des Ebertplatzes zu erarbeiten.  
 
Aufgrund der jüngsten Ereignisse einerseits und des Zeitumfanges bis zur Realisierung der Umge-
staltung des Ebertplatzes anderseits, ist die Dringlichkeit gegeben den vorliegenden Verfahrens-
vorschlag noch in diesem Jahr 2017 den zuständigen Ausschüssen vorzulegen, so dass die not-
wendigen Vergaben zur Umsetzung des Planungsverfahrens zeitnah begonnen werden können.

Anlage2

188 Zeichen

AUSSCHNITT AUS DEM STÄDTEBAULICHEN MASTERPLAN /
INTERVENTIONSRAUM RINGE
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 3647/2017
o. Maßstab
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Stadtplanungsamt

Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 25.01.2018

2210 Zeichen

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2018 
Tischvorlage zu TOP 5.1 
Anlage 5 
 
1 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der BV 
Innenstadt am 25.01.2018 
5.11 Umgestaltung Ebertplatz; Verfahrensvorschlag 
3647/2017 
Geänderter Beschluss des StEA: 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verfahrensvorschlag VARIANTE 
gem. Anlage 4 für die Umgestaltung des Ebertplatzes umzusetzen. 
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die europaweite Vergabe zur 
Beauftragung eines Planungsbüros für die Umgestaltung des Ebertplatzes 
entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Köln auszuschreiben. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die CDU abgelehnt. 
 
geänderter Beschluss (Verwaltungsvorlage): 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verfahrensvorschlag für die 
Umgestaltung des Ebertplatzes umzusetzen. 
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Auftrag der Verfahrensbegleitung 
entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Köln auszuschreiben und vor der 
Sommerpause 2018 zu beauftragen. 
3. Die Kultur- und Sozialverwaltung sind in die Verfahrensvorbereitung, in das 
Planverfahren sowie in Planung und Realisierung bezüglich des Ebertplatzes 
einzubeziehen. 
4. Die Vorlage wird zusätzlich dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für Soziales 
und Senioren und in die Bezirksvertretung 1 zur Beratung und Beschlussfassung 
vorgelegt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
5.11.1 "Verwaltung und Gremien für Soziales und Kultur einbeziehen!" - 
Änderungsantrag Linke zu Top 5.4 "Umgestaltung Ebertplatz; 
Verfahrensvorschlag" 
AN/1897/2017 
Beschluss 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt:

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2018 
Tischvorlage zu TOP 5.1 
Anlage 5 
 
2 
 
3. Die Kultur- und Sozialverwaltung sind in die Verfahrensvorbereitung, in das 
Planverfahren sowie in Planung und Realisierung bezüglich des Ebertplatzes 
einzubeziehen. 
4. Die Vorlage wird zusätzlich dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für 
Soziales und Senioren und in die Bezirksvertretung 1 zur Beratung und 
Beschlussfassung vorgelegt. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung SPD zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

9431 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
61/0 Witz Az 
Vorlagen-Nummer 
 3647/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung Ebertplatz; Verfahrensvorschlag 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verfahrensvorschlag für die Umgestaltung des Ebert-
platzes umzusetzen. 
 
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Auftrag der Verfahrensbegleitung entsprechend der 
Vergaberichtlinie der Stadt Köln auszuschreiben und vor der Sommerpause 2018 zu beauftragen. 
 
Stadtentwicklungsausschuss                                                          zurückgestellt 14.12.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  208.250   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Anlass 
 
In seiner Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat die Beschlussvorlage "Planungsbeschluss Tiefgarage 
Ebertplatz" (3010/2015) geändert beschlossen: 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Planung und dem Bau einer Tiefgarage unterhalb der Platzfläche des 
Ebertplatzes nicht fest und stimmt zu, die Planung für die Tiefgarage nicht weiterzuverfolgen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die Gestaltungsplanung (unter Berücksichtigung der Leit-
linien für die Ringstraßen) für den Ebertplatz wieder aufzunehmen, eine geeignete Abgrenzung zur 
Umgebung zu schaffen und für die Beteiligung der Stadtgesellschaft einen geeigneten Verfahrens-
vorschlag zu erarbeiten sowie im dritten Quartal 2017 den zuständigen Ausschüssen und der Be-
zirksvertretung eine Zeit- und Kostenplanung des Verfahrens vorzulegen." 
 
Diesem Ratsbeschluss vorausgehend, wurde bei der 23. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebauli-
cher Masterplan Innenstadt Köln, am 04.09.2017 eine Ortsbegehung des Ebertplatzes durchgeführt, 
welche durch Informationen der relevanten Fachämter Kultur, Straßen und Verkehrstechnik, Denk-
malschutz sowie Grünflächen ergänzt wurde. Im Anschluss daran wurde ein Verfahrensvorschlag 
durch das Stadtplanungsamt für die Umgestaltung des Ebertplatzes präsentiert, der unter Berücksich-
tigung der Anmerkungen der Lenkungsgruppe nun wie folgt lautet:

3 
 
Verfahrensvorschlag 
 
Der Verfahrensvorschlag für die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes untergliedert sich in drei 
aufeinanderfolgende Abschnitte (s. Anlage 1): 
1. Verfahrensvorbereitung 
2. Zweistufiges Planungsverfahren  
3. Realisierung 
 
1. Verfahrensvorbereitung 
 
Im Rahmen der Verfahrensvorbereitung werden sämtliche Grundlagen für die Durchführung des Pla-
nungsverfahrens erarbeitet: Auf Basis der Leitlinie Kölner Ringstraßen und in Abstimmung mit den 
Fachämtern werden zum einen inhaltlich die unabwägbaren Rahmenbedingungen für das Planungs-
verfahren definiert und zum anderen die Abgrenzung des Betrachtungsraums vorgenommen, der sich 
in einen zu bearbeitenden Realisierungsteil sowie einen erweiterten konzeptionellen Bereich unter-
gliedert (siehe Anlage 2). Neben diesen inhaltlichen Rahmenbedingungen gilt es vor allem die techni-
schen Parameter zu ermitteln, die die Basis für die folgenden Vergabeverfahren und die spätere Um-
setzung sind. Hierzu zählt unter anderem die Kostenrahmung nach HOAI. 
 
Die formulierten Inhalte, die technischen Parameter sowie der definierte Betrachtungsraum werden 
dann in der Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan im April 2018 vorgestellt. 
Parallel hierzu werden zwei Vergabeverfahren für das anschließende Planungsverfahren durchge-
führt: Einerseits für die Beauftragung der Verfahrensbegleitung und andererseits für die Freianlagen-
planung mit vorgeschalteten Wettbewerbsverfahren zur Umsetzung der Freianlagenplanung. 
 
 
2. Zweistufiges Planungsverfahren 
 
Mit Beauftragung der Verfahrensbegleitung, wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung das 
Planungsverfahren konzipiert, welches in seiner Grobstruktur als zweistufiges, dialogorientiertes Ver-
fahren durchgeführt werden soll. 
 
Stufe 1 | Aufgabenstellung 
 
Ziel der ersten Stufe ist die Erarbeitung einer Aufgabenstellung im Dialog mit den verschiedenen Akt-
euren aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. 
 
In Werkstätten werden die verschiedenen Perspektiven ausgetauscht und die Zielsetzungen für den 
Ebertplatz erarbeitet. In einer finalen öffentlichen Veranstaltung wird dann die Aufgabenstellung als 
Grundlage für die darauf folgende Erarbeitung der Freianlage nach HOAI verabschiedet. Der detail-
lierte Ablauf wird zusammen mit dem zu beauftragenden Büro für die Verfahrensbegleitung erarbeitet. 
 
Stufe 2 | Freianlagenplanung 
 
Den Auftakt der zweiten Stufe bildet eine öffentliche Veranstaltung, die der Vorstellung der interdiszip-
linären Planungsteams und des Begleitgremiums dient. Hier werden die Rahmenbedingungen für die 
Umgestaltung erläutert, Verständnisfragen geklärt sowie der Betrachtungsraum begangen. 
Anschließend erarbeiten die jeweiligen Planungsteams erste Entwurfskonzepte und präsentieren die-
se im Rahmen eines Zwischenkolloquiums, bei dem das Begleitgremium und die Stadtöffentlichkeit 
inhaltliches Feedback für die weitere Bearbeitung geben. 
 
Nach der zweiten Bearbeitungsphase präsentieren die Planungsteams in einer abschließenden Ver-
anstaltung dem Begleitgremium und der Stadtgesellschaft ihre finalen Ergebnisse. Das Begleitgremi-
um wählt dann einen Siegerentwurf aus und gibt ggf. Empfehlungen zur Überarbeitung an das Pla-
nungsteam.

4 
Nach der Überarbeitung wird der Entwurf zur Umgestaltung des Ebertplatzes zur Beschlussfassung in 
die politische Beratung gegeben. Als Ergebnis soll die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Sie-
gerbüro weiterzuarbeiten und es für die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI zu beauftragen. 
 
 
3. Realisierung 
 
In der Realisierung bearbeitet das Siegerbüro die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Freianlagen, 
Verkehrsanlagen, Tragwerksplanungen) und somit abschließend den Entwurf und dessen Umset-
zung. Auf den Siegerentwurf gestützt, kann erst zu diesem Zeitpunkt eine Konkretisierung des Kos-
tenrahmens für die Realisierung erfolgen und sowohl der Planungsbeschluss (nach LPH 2) als auch 
der Baubeschluss (nach LPH 3) politisch gefasst werden. Nach dem Baubeschluss beginnt dann die 
konkrete Umgestaltung des Ebertplatzes. 
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
Der Auftrag zur Verfahrensbegleitung beinhaltet die Vorbereitung und Begleitung des Planungsver-
fahrens. Neben der Moderation der notwendigen Netzwerkrunden, Jurysitzungen und der mindestens 
drei großen Veranstaltungen zusammen mit den Planungsbüros gilt es auch eine umfassende Öffent-
lichkeitsarbeit umzusetzen. Für die Verfahrensbegleitung stehen 208.250 Euro (brutto) / 175.000 (net-
to) Euro für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Die Aufwendungen sind konsumtiv, ohne Zu-
schüsse oder Zuwendungen. 
 
Im Rahmen der Verfahrensvorbereitung gilt es zusammen mit dem Amt für Straßen und Verkehrs-
technik, dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau und mit dem Grünflächenamt für die euro-
paweiten Ausschreibungen die erste grobe Kostenrahmung nach HOAI zu ermitteln. Diese bildet die 
Basis für den notwendigen Bedarfsfeststellungsbeschluss, um die Vergaben für das zweistufige Pla-
nungsverfahren und die spätere Realisierung ausführen zu können. 
 
In der Phase der Realisierung wird der Hauptanteil der finanziellen Belastung entstehen. Eine belast-
bare Kalkulation ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Inwiefern die Akquise von Fördermitteln 
nach Baubeschluss sinnvoll ist, muss abgewogen werden und kann, unter Einbindung des Amts für 
Stadtentwicklung, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 
 
Mittelbereitstellung 2018 
Der Aufwand in Höhe von 208.250 € ist – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung der 
Stadt Köln – im Haushaltsplan 2018 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 im Teilergebnis-
plan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, berücksich-
tigt. 
 
Sofortmaßnahmen 
 
Aufgrund der jüngsten Ereignisse einerseits und des Zeitumfangs bis zur Realisierung der Umgestal-
tung des Ebertplatzes andererseits, ist parallel zu dem hier beschriebenen Verfahrensvorschlag ein 
Programm mit Sofortmaßnahmen in einer weiteren Vorlage zu beschließen, um die Sicherheit und 
Akzeptanz des Ebertplatzes zu steigern. Hierfür ist zunächst eine gesonderte, von der langfristigen 
Umgestaltung unabhängige Herangehensweise notwendig. Jedoch ist dieser Baustein grundsätzlich 
flankierend und in enger Zusammenarbeit mit der stadtgestalterischen Aufgabe zu sehen. 
 
 
Anlage: 
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1: Verfahrensvorschlag Umgestaltung Ebertplatz 
Anlage 2: Auszug aus den Leitlinien Kölner Ringstraßen

Anlage 3

3689 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  3  
 Witz230118Az1Sb-3647/2017 
 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, dass 
der vorgeschlagene Verfahrensvorschlag zur Umgestaltung des Ebertplatzes zeitlich einge-
kürzt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt eine alternative Verfahrensvariante zu 
erarbeiten, die der gewünschten zügigeren Durchführung der Umbaumaßnahme Ebertplatz 
gerecht wird. Im Folgenden wird eine mögliche Verfahrensvariante zur bestehenden Be-
schlussvorlage dargestellt. Hierbei beziehen sich die nachstehenden Erläuterungen nur auf 
die wesentlichen Abweichungen. 
Beschluss VARIANTE: 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verfahrensvorschlag VARIANTE gem. Anlage 4 für 
die Umgestaltung des Ebertplatzes umzusetzen. 
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die europaweite Vergabe zur Beauftragung eines Pla-
nungsbüros für die Umgestaltung des Ebertplatzes entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt 
Köln auszuschreiben. 
Begründung:  
Verfahrensvorschlag VARIANTE 
In Ergänzung zum Verfahrensvorschlag für die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes (s. An-
lage 1) gibt es eine Verfahrensvariante (s. Anlage 4), mit dem Ziel, die Leistungsphase 1 nach 
HOAI zu einem früheren Zeitpunkt zu beginnen. Dies wird erreicht, indem die Auswahl für ein Pla-
nungsbüro, nicht wie ursprünglich geplant, im zweistufigen Planungsverfahren stattfindet, sondern 
bereits im europaweiten Vergabeverfahren getroffen wird. 
In Konsequenz dazu findet die Beteiligung der Öffentlichkeit für die langfristige Umgestaltung im 
Rahmen der Planungs- und Realisierungsphase in enger Zusammenarbeit mit dem ausgewählten 
Planungsbüro sowie einer verfahrensbegleitenden Moderation statt. 
Analog zum Verfahrensvorschlag gemäß Anlage 1 untergliedert sich der Verfahrensvorschlag 
VARIANTE gemäß Anlage 4 in drei aufeinanderfolgende Abschnitte: 
1. Verfahrensvorbereitung 
2. Vergabeverfahren  
3. Realisierung 
Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf die grundlegenden Abweichungen. 
1. Verfahrensvorbereitung VARIANTE 
Keine grundlegenden Abweichungen.  
2. Vergabeverfahren VARIANTE 
Anstelle eines zweistufigen Planungsverfahrens mit sechs teilnehmenden Büros sieht die 
VARIANTE eine europaweite Vergabe vor, bei der ein Büro den Zuschlag für die weitere Bearbei-
tung erhält. Neben den zu erfüllenden formalen Bewertungskriterien, ist ein erster skizzenhafter 
Entwurf durch das jeweilige Bewerberbüro einzureichen, der einen möglichen Lösungsvorschlag 
zur Aufwertung des Platzes sowie eine grundsätzliche Haltung und Herangehensweise aufzeigen 
soll. 
Die Entwurfsansätze bilden somit ein wesentliches Bewertungskriterium im Rahmen der Verhand-
lungsgespräche, welche durch ein Beratungsgremium begleitet werden.

- 2 - 
 
 
 
Parallel wird die Vergabe der Verfahrensbegleitung für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen 
der Planungs- und Realisierungsphase (s. 3.) vorbereitet und durchgeführt. Hierbei gilt es, die 
Entwicklungen und Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die im Rahmen der Zwischennutzung 
durchgeführt wird, aufzunehmen. 
3. Planung und Realisierung VARIANTE 
Die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Freianlagen, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanungen) 
werden von dem Planungsbüro bearbeitet, welches den Zuschlag durch die europaweite Vergabe 
erhalten hat. In den ersten Leistungsphasen gilt es die Anregungen der Bürgerschaft, die während 
der Zwischennutzungsphase erarbeitet worden sind auszuwerten und durch verschiedene Vorent-
wurfsvarianten zu prüfen. Bei der Erarbeitung soll die Beteiligung der Öffentlichkeit einen Schwer-
punkt bilden. 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Keine grundlegenden Abweichungen.

Anlage 4

1475 Zeichen

Januar
2019
Juli
2018
BETEILIGUNG im Rahmen der Zwischennutzung
>>> >>>>
BETEILIGUNG im Rahmen der Umgestaltung
VERFAHRENSVORSCHLAG „VARIANTE“ 
UMGESTALTUNG EBERTPLATZ
Anlage 4 zur Beschlussvorlage 3647/2017
1.  VERFAHRENSVORBEREITUNG 2.  VERGABEVERFAHREN 3.  PLANUNG UND REALISIERUNG
VORBEREITUNG 
Europaweite Vergabe Planungsbüro
Abstimmungsbedarf:
- 66
- 69
- 67
- KVB
- StEB
DURCHFÜHRUNG 
Europaweite Vergabe Planungsbüro
▪ Planungsbeschluss nach LPH 2
▪ Baubeschluss nach LPH 3
Arbeitsschritte:
▪ Beauftragung nach HOAI
▪ LPH 1-2 → Planungsbeschluss
▪ LPH 2-3 → Baubeschluss
▪ ggf. Fördermittel beantragen
▪ LPH 4-9
April 2018 
Bestätigung
der technischen
Parameter durch
Masterplan 
Lenkungsgruppe
Bedarfsfeststellungsbeschl.
Vergabe Planungsbüro
StEA - 28. Juni
FA - 2. Juli
Rat - 5. Juli
Beschlussvorlage
Verfahrensvorschlag
4. September  
Lenkungsgruppe 
Masterplan / 
Ortsbegehung 
Ebertplatz
Erarbeiten der 
technischen Parameter
Fixieren der 
technischen Parameter
- Abstimmung Fachämter / KVB / StEB
- Festlegen des Betrachtungsbereichs
- Kostenrahmen nach DIN 276
- Vergabeverfahren nach VgV (27)
Januar
2018
Beschlussfassung
Verfahrensvorschlag:
StEA - 14. Dezember
BV 1 -    7. Dezember
Beschluss-
vorlage
Beratung
Beschluss:
StEA
BV 1 
Fertigstellung 
Beschlussfassung
Beauftragung
Planungsbüro
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
VORBEREITUNG / DURCHFÜHRUNG  Vergabe Moderation Beteiligung 
einschl. Auftragsvergabe für Vergabe

Anlage1

1438 Zeichen

2018 2019 2020
VERFAHRENSVORSCHLAG UMGESTALTUNG EBERTPLATZ
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3647/2017
1.  VERFAHRENSVORBEREITUNG 2.  PLANUNGSVERFAHREN 3.  PLANUNG UND
     REALISIERUNG
VORBEREITUNG Vergabe
Verfahrensbegleitung
DURCHFÜHRUNG Vergabe 
Verfahrensbegleitung
VORBEREITUNG 
Europaweite Vergabe Planungsbüros
DURCHFÜHRUNG 
Europaweite Vergabe Planungsbüros
Abstimmungsbedarf:
- 
66
- 69
- 67
- KVB
- StEB
Beschlussvorlage 
Verfahrensvorschlag
Konzeption
Planungsverfahren
Erarbeitung  
Beschlussvorl.
Beratung
Beschluss:
StEA
BV 1 
▪ Planungsbeschluss nach LPH 2
▪ Baubeschluss nach LPH 3
Fertigstellung 
Beschlussfassung
Siegerentwurf
Arbeitsschritte:
▪ Beauftragung nach HOAI
▪ LPH 1-2 → Planungsbeschluss
▪ LPH 2-3 → Baubeschluss
▪ ggf. Fördermittel beantragen
▪ LPH 4-9
Durchführung 
Planungsverfahren:
Stufe 1               Stufe 2
April 2018 
Lenkungsgruppe 
Masterplan:
Bestätigung
der technischen
Parameter 
Sommerpause 2018 Sommerpause 2019
Bedarfsfeststellungsbeschluss
Vergabe Planungsbüros
StEA - 28. Juni
FA - 2. Juli
Rat - 5. Juli
4. September  
Lenkungsgruppe 
Masterplan / 
Ortsbegehung 
Ebertplatz
Beschlussfassung
Verfahrensvorschlag:
StEA - 14. Dezember
BV 1 -    7. Dezember
Erarbeiten der 
technischen Parameter
- Abstimmung Fachämter / KVB / StEB
- Festlegen des Betrachtungsbereichs
- Kostenrahmen nach DIN 276
- Vergabeverfahren nach VgV (27)
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Stadtplanungsamt

Beratungsverlauf (3)

14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3647/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2018
Erstellt
23.11.2017 11:59