3647/2017
Umgestaltung Ebertplatz; Verfahrensvorschlag; hier: Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0
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A N L A G E 0 Umgestaltung Ebertplatz Verfahrensvorschlag Vorlage 3647/2017 hier: Begründung der Dringlichkeit Mit dem Ratsbeschluss 3010/2015 vom 28. September 2017 wurde die Verwaltung beauftragt einen Verfahrensvorschlag für die Umgestaltung des Ebertplatzes zu erarbeiten. Aufgrund der jüngsten Ereignisse einerseits und des Zeitumfanges bis zur Realisierung der Umge- staltung des Ebertplatzes anderseits, ist die Dringlichkeit gegeben den vorliegenden Verfahrens- vorschlag noch in diesem Jahr 2017 den zuständigen Ausschüssen vorzulegen, so dass die not- wendigen Vergaben zur Umsetzung des Planungsverfahrens zeitnah begonnen werden können.
Anlage2
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AUSSCHNITT AUS DEM STÄDTEBAULICHEN MASTERPLAN / INTERVENTIONSRAUM RINGE Anlage 2 zur Beschlussvorlage 3647/2017 o. Maßstab Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt
Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 25.01.2018
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Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2018 Tischvorlage zu TOP 5.1 Anlage 5 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der BV Innenstadt am 25.01.2018 5.11 Umgestaltung Ebertplatz; Verfahrensvorschlag 3647/2017 Geänderter Beschluss des StEA: 1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verfahrensvorschlag VARIANTE gem. Anlage 4 für die Umgestaltung des Ebertplatzes umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die europaweite Vergabe zur Beauftragung eines Planungsbüros für die Umgestaltung des Ebertplatzes entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Köln auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU abgelehnt. geänderter Beschluss (Verwaltungsvorlage): 1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verfahrensvorschlag für die Umgestaltung des Ebertplatzes umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Auftrag der Verfahrensbegleitung entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Köln auszuschreiben und vor der Sommerpause 2018 zu beauftragen. 3. Die Kultur- und Sozialverwaltung sind in die Verfahrensvorbereitung, in das Planverfahren sowie in Planung und Realisierung bezüglich des Ebertplatzes einzubeziehen. 4. Die Vorlage wird zusätzlich dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für Soziales und Senioren und in die Bezirksvertretung 1 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 5.11.1 "Verwaltung und Gremien für Soziales und Kultur einbeziehen!" - Änderungsantrag Linke zu Top 5.4 "Umgestaltung Ebertplatz; Verfahrensvorschlag" AN/1897/2017 Beschluss Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt: Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2018 Tischvorlage zu TOP 5.1 Anlage 5 2 3. Die Kultur- und Sozialverwaltung sind in die Verfahrensvorbereitung, in das Planverfahren sowie in Planung und Realisierung bezüglich des Ebertplatzes einzubeziehen. 4. Die Vorlage wird zusätzlich dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für Soziales und Senioren und in die Bezirksvertretung 1 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung SPD zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/0 Witz Az Vorlagen-Nummer 3647/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung Ebertplatz; Verfahrensvorschlag Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verfahrensvorschlag für die Umgestaltung des Ebert- platzes umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Auftrag der Verfahrensbegleitung entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Köln auszuschreiben und vor der Sommerpause 2018 zu beauftragen. Stadtentwicklungsausschuss zurückgestellt 14.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 208.250 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Anlass In seiner Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat die Beschlussvorlage "Planungsbeschluss Tiefgarage Ebertplatz" (3010/2015) geändert beschlossen: 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Planung und dem Bau einer Tiefgarage unterhalb der Platzfläche des Ebertplatzes nicht fest und stimmt zu, die Planung für die Tiefgarage nicht weiterzuverfolgen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die Gestaltungsplanung (unter Berücksichtigung der Leit- linien für die Ringstraßen) für den Ebertplatz wieder aufzunehmen, eine geeignete Abgrenzung zur Umgebung zu schaffen und für die Beteiligung der Stadtgesellschaft einen geeigneten Verfahrens- vorschlag zu erarbeiten sowie im dritten Quartal 2017 den zuständigen Ausschüssen und der Be- zirksvertretung eine Zeit- und Kostenplanung des Verfahrens vorzulegen." Diesem Ratsbeschluss vorausgehend, wurde bei der 23. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebauli- cher Masterplan Innenstadt Köln, am 04.09.2017 eine Ortsbegehung des Ebertplatzes durchgeführt, welche durch Informationen der relevanten Fachämter Kultur, Straßen und Verkehrstechnik, Denk- malschutz sowie Grünflächen ergänzt wurde. Im Anschluss daran wurde ein Verfahrensvorschlag durch das Stadtplanungsamt für die Umgestaltung des Ebertplatzes präsentiert, der unter Berücksich- tigung der Anmerkungen der Lenkungsgruppe nun wie folgt lautet: 3 Verfahrensvorschlag Der Verfahrensvorschlag für die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes untergliedert sich in drei aufeinanderfolgende Abschnitte (s. Anlage 1): 1. Verfahrensvorbereitung 2. Zweistufiges Planungsverfahren 3. Realisierung 1. Verfahrensvorbereitung Im Rahmen der Verfahrensvorbereitung werden sämtliche Grundlagen für die Durchführung des Pla- nungsverfahrens erarbeitet: Auf Basis der Leitlinie Kölner Ringstraßen und in Abstimmung mit den Fachämtern werden zum einen inhaltlich die unabwägbaren Rahmenbedingungen für das Planungs- verfahren definiert und zum anderen die Abgrenzung des Betrachtungsraums vorgenommen, der sich in einen zu bearbeitenden Realisierungsteil sowie einen erweiterten konzeptionellen Bereich unter- gliedert (siehe Anlage 2). Neben diesen inhaltlichen Rahmenbedingungen gilt es vor allem die techni- schen Parameter zu ermitteln, die die Basis für die folgenden Vergabeverfahren und die spätere Um- setzung sind. Hierzu zählt unter anderem die Kostenrahmung nach HOAI. Die formulierten Inhalte, die technischen Parameter sowie der definierte Betrachtungsraum werden dann in der Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan im April 2018 vorgestellt. Parallel hierzu werden zwei Vergabeverfahren für das anschließende Planungsverfahren durchge- führt: Einerseits für die Beauftragung der Verfahrensbegleitung und andererseits für die Freianlagen- planung mit vorgeschalteten Wettbewerbsverfahren zur Umsetzung der Freianlagenplanung. 2. Zweistufiges Planungsverfahren Mit Beauftragung der Verfahrensbegleitung, wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung das Planungsverfahren konzipiert, welches in seiner Grobstruktur als zweistufiges, dialogorientiertes Ver- fahren durchgeführt werden soll. Stufe 1 | Aufgabenstellung Ziel der ersten Stufe ist die Erarbeitung einer Aufgabenstellung im Dialog mit den verschiedenen Akt- euren aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. In Werkstätten werden die verschiedenen Perspektiven ausgetauscht und die Zielsetzungen für den Ebertplatz erarbeitet. In einer finalen öffentlichen Veranstaltung wird dann die Aufgabenstellung als Grundlage für die darauf folgende Erarbeitung der Freianlage nach HOAI verabschiedet. Der detail- lierte Ablauf wird zusammen mit dem zu beauftragenden Büro für die Verfahrensbegleitung erarbeitet. Stufe 2 | Freianlagenplanung Den Auftakt der zweiten Stufe bildet eine öffentliche Veranstaltung, die der Vorstellung der interdiszip- linären Planungsteams und des Begleitgremiums dient. Hier werden die Rahmenbedingungen für die Umgestaltung erläutert, Verständnisfragen geklärt sowie der Betrachtungsraum begangen. Anschließend erarbeiten die jeweiligen Planungsteams erste Entwurfskonzepte und präsentieren die- se im Rahmen eines Zwischenkolloquiums, bei dem das Begleitgremium und die Stadtöffentlichkeit inhaltliches Feedback für die weitere Bearbeitung geben. Nach der zweiten Bearbeitungsphase präsentieren die Planungsteams in einer abschließenden Ver- anstaltung dem Begleitgremium und der Stadtgesellschaft ihre finalen Ergebnisse. Das Begleitgremi- um wählt dann einen Siegerentwurf aus und gibt ggf. Empfehlungen zur Überarbeitung an das Pla- nungsteam. 4 Nach der Überarbeitung wird der Entwurf zur Umgestaltung des Ebertplatzes zur Beschlussfassung in die politische Beratung gegeben. Als Ergebnis soll die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Sie- gerbüro weiterzuarbeiten und es für die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI zu beauftragen. 3. Realisierung In der Realisierung bearbeitet das Siegerbüro die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Freianlagen, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanungen) und somit abschließend den Entwurf und dessen Umset- zung. Auf den Siegerentwurf gestützt, kann erst zu diesem Zeitpunkt eine Konkretisierung des Kos- tenrahmens für die Realisierung erfolgen und sowohl der Planungsbeschluss (nach LPH 2) als auch der Baubeschluss (nach LPH 3) politisch gefasst werden. Nach dem Baubeschluss beginnt dann die konkrete Umgestaltung des Ebertplatzes. Haushaltsmäßige Auswirkungen Der Auftrag zur Verfahrensbegleitung beinhaltet die Vorbereitung und Begleitung des Planungsver- fahrens. Neben der Moderation der notwendigen Netzwerkrunden, Jurysitzungen und der mindestens drei großen Veranstaltungen zusammen mit den Planungsbüros gilt es auch eine umfassende Öffent- lichkeitsarbeit umzusetzen. Für die Verfahrensbegleitung stehen 208.250 Euro (brutto) / 175.000 (net- to) Euro für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Die Aufwendungen sind konsumtiv, ohne Zu- schüsse oder Zuwendungen. Im Rahmen der Verfahrensvorbereitung gilt es zusammen mit dem Amt für Straßen und Verkehrs- technik, dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau und mit dem Grünflächenamt für die euro- paweiten Ausschreibungen die erste grobe Kostenrahmung nach HOAI zu ermitteln. Diese bildet die Basis für den notwendigen Bedarfsfeststellungsbeschluss, um die Vergaben für das zweistufige Pla- nungsverfahren und die spätere Realisierung ausführen zu können. In der Phase der Realisierung wird der Hauptanteil der finanziellen Belastung entstehen. Eine belast- bare Kalkulation ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Inwiefern die Akquise von Fördermitteln nach Baubeschluss sinnvoll ist, muss abgewogen werden und kann, unter Einbindung des Amts für Stadtentwicklung, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Mittelbereitstellung 2018 Der Aufwand in Höhe von 208.250 € ist – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung der Stadt Köln – im Haushaltsplan 2018 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 im Teilergebnis- plan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, berücksich- tigt. Sofortmaßnahmen Aufgrund der jüngsten Ereignisse einerseits und des Zeitumfangs bis zur Realisierung der Umgestal- tung des Ebertplatzes andererseits, ist parallel zu dem hier beschriebenen Verfahrensvorschlag ein Programm mit Sofortmaßnahmen in einer weiteren Vorlage zu beschließen, um die Sicherheit und Akzeptanz des Ebertplatzes zu steigern. Hierfür ist zunächst eine gesonderte, von der langfristigen Umgestaltung unabhängige Herangehensweise notwendig. Jedoch ist dieser Baustein grundsätzlich flankierend und in enger Zusammenarbeit mit der stadtgestalterischen Aufgabe zu sehen. Anlage: Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Anlage 1: Verfahrensvorschlag Umgestaltung Ebertplatz Anlage 2: Auszug aus den Leitlinien Kölner Ringstraßen
Anlage 3
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/ 2 A N L A G E 3 Witz230118Az1Sb-3647/2017 Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, dass der vorgeschlagene Verfahrensvorschlag zur Umgestaltung des Ebertplatzes zeitlich einge- kürzt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt eine alternative Verfahrensvariante zu erarbeiten, die der gewünschten zügigeren Durchführung der Umbaumaßnahme Ebertplatz gerecht wird. Im Folgenden wird eine mögliche Verfahrensvariante zur bestehenden Be- schlussvorlage dargestellt. Hierbei beziehen sich die nachstehenden Erläuterungen nur auf die wesentlichen Abweichungen. Beschluss VARIANTE: 1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verfahrensvorschlag VARIANTE gem. Anlage 4 für die Umgestaltung des Ebertplatzes umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die europaweite Vergabe zur Beauftragung eines Pla- nungsbüros für die Umgestaltung des Ebertplatzes entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Köln auszuschreiben. Begründung: Verfahrensvorschlag VARIANTE In Ergänzung zum Verfahrensvorschlag für die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes (s. An- lage 1) gibt es eine Verfahrensvariante (s. Anlage 4), mit dem Ziel, die Leistungsphase 1 nach HOAI zu einem früheren Zeitpunkt zu beginnen. Dies wird erreicht, indem die Auswahl für ein Pla- nungsbüro, nicht wie ursprünglich geplant, im zweistufigen Planungsverfahren stattfindet, sondern bereits im europaweiten Vergabeverfahren getroffen wird. In Konsequenz dazu findet die Beteiligung der Öffentlichkeit für die langfristige Umgestaltung im Rahmen der Planungs- und Realisierungsphase in enger Zusammenarbeit mit dem ausgewählten Planungsbüro sowie einer verfahrensbegleitenden Moderation statt. Analog zum Verfahrensvorschlag gemäß Anlage 1 untergliedert sich der Verfahrensvorschlag VARIANTE gemäß Anlage 4 in drei aufeinanderfolgende Abschnitte: 1. Verfahrensvorbereitung 2. Vergabeverfahren 3. Realisierung Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf die grundlegenden Abweichungen. 1. Verfahrensvorbereitung VARIANTE Keine grundlegenden Abweichungen. 2. Vergabeverfahren VARIANTE Anstelle eines zweistufigen Planungsverfahrens mit sechs teilnehmenden Büros sieht die VARIANTE eine europaweite Vergabe vor, bei der ein Büro den Zuschlag für die weitere Bearbei- tung erhält. Neben den zu erfüllenden formalen Bewertungskriterien, ist ein erster skizzenhafter Entwurf durch das jeweilige Bewerberbüro einzureichen, der einen möglichen Lösungsvorschlag zur Aufwertung des Platzes sowie eine grundsätzliche Haltung und Herangehensweise aufzeigen soll. Die Entwurfsansätze bilden somit ein wesentliches Bewertungskriterium im Rahmen der Verhand- lungsgespräche, welche durch ein Beratungsgremium begleitet werden. - 2 - Parallel wird die Vergabe der Verfahrensbegleitung für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planungs- und Realisierungsphase (s. 3.) vorbereitet und durchgeführt. Hierbei gilt es, die Entwicklungen und Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die im Rahmen der Zwischennutzung durchgeführt wird, aufzunehmen. 3. Planung und Realisierung VARIANTE Die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Freianlagen, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanungen) werden von dem Planungsbüro bearbeitet, welches den Zuschlag durch die europaweite Vergabe erhalten hat. In den ersten Leistungsphasen gilt es die Anregungen der Bürgerschaft, die während der Zwischennutzungsphase erarbeitet worden sind auszuwerten und durch verschiedene Vorent- wurfsvarianten zu prüfen. Bei der Erarbeitung soll die Beteiligung der Öffentlichkeit einen Schwer- punkt bilden. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine grundlegenden Abweichungen.
Anlage 4
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Januar 2019 Juli 2018 BETEILIGUNG im Rahmen der Zwischennutzung >>> >>>> BETEILIGUNG im Rahmen der Umgestaltung VERFAHRENSVORSCHLAG „VARIANTE“ UMGESTALTUNG EBERTPLATZ Anlage 4 zur Beschlussvorlage 3647/2017 1. VERFAHRENSVORBEREITUNG 2. VERGABEVERFAHREN 3. PLANUNG UND REALISIERUNG VORBEREITUNG Europaweite Vergabe Planungsbüro Abstimmungsbedarf: - 66 - 69 - 67 - KVB - StEB DURCHFÜHRUNG Europaweite Vergabe Planungsbüro ▪ Planungsbeschluss nach LPH 2 ▪ Baubeschluss nach LPH 3 Arbeitsschritte: ▪ Beauftragung nach HOAI ▪ LPH 1-2 → Planungsbeschluss ▪ LPH 2-3 → Baubeschluss ▪ ggf. Fördermittel beantragen ▪ LPH 4-9 April 2018 Bestätigung der technischen Parameter durch Masterplan Lenkungsgruppe Bedarfsfeststellungsbeschl. Vergabe Planungsbüro StEA - 28. Juni FA - 2. Juli Rat - 5. Juli Beschlussvorlage Verfahrensvorschlag 4. September Lenkungsgruppe Masterplan / Ortsbegehung Ebertplatz Erarbeiten der technischen Parameter Fixieren der technischen Parameter - Abstimmung Fachämter / KVB / StEB - Festlegen des Betrachtungsbereichs - Kostenrahmen nach DIN 276 - Vergabeverfahren nach VgV (27) Januar 2018 Beschlussfassung Verfahrensvorschlag: StEA - 14. Dezember BV 1 - 7. Dezember Beschluss- vorlage Beratung Beschluss: StEA BV 1 Fertigstellung Beschlussfassung Beauftragung Planungsbüro Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt VORBEREITUNG / DURCHFÜHRUNG Vergabe Moderation Beteiligung einschl. Auftragsvergabe für Vergabe
Anlage1
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2018 2019 2020
VERFAHRENSVORSCHLAG UMGESTALTUNG EBERTPLATZ
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3647/2017
1. VERFAHRENSVORBEREITUNG 2. PLANUNGSVERFAHREN 3. PLANUNG UND
REALISIERUNG
VORBEREITUNG Vergabe
Verfahrensbegleitung
DURCHFÜHRUNG Vergabe
Verfahrensbegleitung
VORBEREITUNG
Europaweite Vergabe Planungsbüros
DURCHFÜHRUNG
Europaweite Vergabe Planungsbüros
Abstimmungsbedarf:
-
66
- 69
- 67
- KVB
- StEB
Beschlussvorlage
Verfahrensvorschlag
Konzeption
Planungsverfahren
Erarbeitung
Beschlussvorl.
Beratung
Beschluss:
StEA
BV 1
▪ Planungsbeschluss nach LPH 2
▪ Baubeschluss nach LPH 3
Fertigstellung
Beschlussfassung
Siegerentwurf
Arbeitsschritte:
▪ Beauftragung nach HOAI
▪ LPH 1-2 → Planungsbeschluss
▪ LPH 2-3 → Baubeschluss
▪ ggf. Fördermittel beantragen
▪ LPH 4-9
Durchführung
Planungsverfahren:
Stufe 1 Stufe 2
April 2018
Lenkungsgruppe
Masterplan:
Bestätigung
der technischen
Parameter
Sommerpause 2018 Sommerpause 2019
Bedarfsfeststellungsbeschluss
Vergabe Planungsbüros
StEA - 28. Juni
FA - 2. Juli
Rat - 5. Juli
4. September
Lenkungsgruppe
Masterplan /
Ortsbegehung
Ebertplatz
Beschlussfassung
Verfahrensvorschlag:
StEA - 14. Dezember
BV 1 - 7. Dezember
Erarbeiten der
technischen Parameter
- Abstimmung Fachämter / KVB / StEB
- Festlegen des Betrachtungsbereichs
- Kostenrahmen nach DIN 276
- Vergabeverfahren nach VgV (27)
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3647/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.01.2018
- Erstellt
- 23.11.2017 11:59