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0704/2020

Bilanz der Kommission zur Stärkung der Bezirke

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.03.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 12.03.2020, TOP 6.9

Anlage 'Straßennetz Bezirkskommission'

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 'Straßennetz Bezirkskommission'

336 Zeichen

Stadt Köln Anlage

Straßen in der Zuständigkeit des Rates

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\\ Legende

U Rheind — Straßenergänzungen Bezirkskommission
' Klassifizierte Straßen
—— Autobahnen

—— Bundesstraßen

——— Landesstraßen
—— Kreisstraßen

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer  11.03.2020 
 0704/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
 
Bilanz der Kommission zur Stärkung der Bezirke 
hier: mündliche Nachfrage des RM Sterck in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
10.09.2019, TOP 7.2.11 
Auszug aus der Niederschrift zur o. g. Sitzung: 
 
„RM Sterck bittet, zum besseren Überblick die einzelnen Straßen in einer Übersichtskarte darzustel-
len.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auf Basis der Vorlage-Nr. 3067/2019 (Bilanz der Kommission zur Stärkung der Bezirke) wurde ergän-
zend eine Übersichtskarte erzeugt (siehe Anlage). 
 
Die farbig gekennzeichneten Straßen umfassen alle klassifizierten Straßen in Köln (Bundesautobah-
nen sowie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie alle zusätzlich von der Kommission zur Stär-
kung der Bezirke als mit überbezirklicher Bedeutung benannten Straßen. Diese Straßen obliegen 
nach der Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) der Zuständigkeit 
der Ratsgremien (vor allem des Verkehrsausschusses). Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, 
dass die von der Kommission zur Stärkung der Bezirke benannten Straßen hinsichtlich ihrer verkehr-
lichen Bedeutung sehr unterschiedliche Charakteristika aufweisen und teilweise über keinen Netzzu-
sammenhang verfügen. 
 
Zudem wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich alle Straßen, die eine überbezirkliche Bedeutung 
aufweisen, der Zuständigkeit der Ratsgremien unterliegen, auch wenn sie nicht explizit in der Verwal-
tungsrichtlinie (bzw. in der Übersichtskarte) aufgeführt sind. Hierunter fallen gemäß der Verwaltungs-
richtlinie zur Zuständigkeitsordnung in der Regel auch Gemeindestraßen, an denen sich Einrichtun-
gen befinden, von denen hohe bezirksübergreifende Ziel- oder Quellverkehre ausgehen (z. B. Kran-
kenhäuser, Feuerwehren, große Parkhäuser). 
 
Anlage 
Straßennetz Bezirkskommission 
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 6.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0704/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.03.2020
Erstellt
02.03.2020 11:27