0704/2020
Bilanz der Kommission zur Stärkung der Bezirke
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Anlage 'Straßennetz Bezirkskommission'
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Stadt Köln Anlage Straßen in der Zuständigkeit des Rates wohn \\ Legende U Rheind — Straßenergänzungen Bezirkskommission ' Klassifizierte Straßen —— Autobahnen —— Bundesstraßen ——— Landesstraßen —— Kreisstraßen Hleimegs- Yorf: Eopm ums | Ossendor 5 Humboldt!“ 4 ‚Oremberg ‘\. Westhoven Alstädten- Burbach. Hahpwald. Naar Ve
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 11.03.2020 0704/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 12.03.2020 Bilanz der Kommission zur Stärkung der Bezirke hier: mündliche Nachfrage des RM Sterck in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.09.2019, TOP 7.2.11 Auszug aus der Niederschrift zur o. g. Sitzung: „RM Sterck bittet, zum besseren Überblick die einzelnen Straßen in einer Übersichtskarte darzustel- len.“ Antwort der Verwaltung: Auf Basis der Vorlage-Nr. 3067/2019 (Bilanz der Kommission zur Stärkung der Bezirke) wurde ergän- zend eine Übersichtskarte erzeugt (siehe Anlage). Die farbig gekennzeichneten Straßen umfassen alle klassifizierten Straßen in Köln (Bundesautobah- nen sowie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie alle zusätzlich von der Kommission zur Stär- kung der Bezirke als mit überbezirklicher Bedeutung benannten Straßen. Diese Straßen obliegen nach der Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) der Zuständigkeit der Ratsgremien (vor allem des Verkehrsausschusses). Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass die von der Kommission zur Stärkung der Bezirke benannten Straßen hinsichtlich ihrer verkehr- lichen Bedeutung sehr unterschiedliche Charakteristika aufweisen und teilweise über keinen Netzzu- sammenhang verfügen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich alle Straßen, die eine überbezirkliche Bedeutung aufweisen, der Zuständigkeit der Ratsgremien unterliegen, auch wenn sie nicht explizit in der Verwal- tungsrichtlinie (bzw. in der Übersichtskarte) aufgeführt sind. Hierunter fallen gemäß der Verwaltungs- richtlinie zur Zuständigkeitsordnung in der Regel auch Gemeindestraßen, an denen sich Einrichtun- gen befinden, von denen hohe bezirksübergreifende Ziel- oder Quellverkehre ausgehen (z. B. Kran- kenhäuser, Feuerwehren, große Parkhäuser). Anlage Straßennetz Bezirkskommission gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0704/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 02.03.2020 11:27