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2511/2020

Anfrage der SPD Fraktion Köln-Chorweiler betr. Postbank in Chorweiler (AN/0912/2020)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4568 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2511/2020 
Freigabedatum am 18.8.2020  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Anfrage der SPD Fraktion Köln-Chorweiler betr. Postbank in Chorweiler (AN/0912/2020) 
Nach unserem Kenntnisstand wurde das Gelände der Postfiliale in Chorweiler an einen Investor ver-
kauft. Die Postfiliale ist ein zentraler Anlaufpunkt für alle Menschen im Stadtbezirk Chorweiler. Viele 
Menschen sind gerade angesichts des Abbaus von Geschäften in den ländlichen Stadtteilen auf die 
Postfiliale angewiesen. Außerdem hat die Filiale eine große Bedeutung für die Weiterentwicklung des 
Stadtbezirks Köln-Chorweiler. Ein wachsender Stadtbezirk braucht eine leistungsfähige Infrastruktur, 
die in den kommenden Jahren dringend ausgebaut werden muss. 
 
Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von der zukünftigen Verwendung des Grundstücks? 
Wenn Ja, was soll mit dem Grundstück geschehen? 
2. Gibt es Gespräch zwischen der Stadtverwaltung und der Post, mit dem Ziele einen alternati-
ven Standort zu finden? Wenn nicht, warum nicht? 
3. Hatte die Stadt Köln ein Vorkaufsrecht auf das Grundstück? Sollte das der Fall gewesen sein, 
wieso hat die Stadt davon keinen Gebrauch gemacht? 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1. Kenntnis über die zukünftige Verwendung des Grundstücks 
Die Stadtverwaltung hat erste Gespräche mit dem Eigentümer der Fläche geführt. Dieser beabsichtigt 
ein gemischtgenutztes Wohngebäude auf der Fläche der Postfiliale zu errichten. Im Erdgeschoss des 
Gebäudes sollen Einzelhandelsnutzungen entstehen (Drogeriemarkt, (Bio)-Supermarkt). Im Ersten 
Obergeschoss ist eine Kindertagesstätte mit Anknüpfung an den rückwärtig gelegenen Kinderspiel-
platz und in den Obergeschossen ein Fitnessclub sowie seniorengerechte Wohnungen mit ambulan-
ter Pflege angedacht. 
 
Die Dachflächen des Gebäudes sollen als Dachgärten gestaltet werden und über einen Fußweg für 
die Bewohner des Stadtteils öffentlich erschlossen werden. Dieser Fußweg dient auch als Jogging- 
und Laufstrecke. Mit der Umgestaltung des angrenzenden Kinderspielplatzes, dem Fitnessclub und 
der Verbindung zwischen Kita und diesem öffentlichen Grünraum spielt das integrative Thema Sport 
eine zentrale Rolle für das Bauvorhaben. 
 
Das Entwicklungskonzept Köln-Chorweiler sieht für den Standort der (alten Post) als Potenzialfläche 
18: "Verlagerung / Neubau Post (Abriss / Neubau)" eine entsprechende Nutzungsmischung vor, die 
wie folgt beschreiben wird: 
 
"Bei einer Verlagerung des Post- und DHL-Standortes, könnte dort auch nur Wohnen oder eine fre-
quenzbringende Nutzung im EG, wie eine dringend gewünschte Fitnesseinrichtung (ggf. in Verbin-
dung mit dem Außenbereich durch ein OutdoorGym speziell für Jugendliche und junge Erwachsene) 
oder eine Veedelskneipe realisiert werden" (ebd.:180).

2 
 
 
Das Bauvorhaben kann allerdings nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zur Änderung 
oder Ersetzung, des im rechtswirksamen Bebauungsplan 63549/04 aus dem Jahr 1972, festgesetzten 
Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post, planungsrechtliche Zulässig-
keit erfahren. Aus diesem Grund liegt der Verwaltung ein Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB vom 03.04.2020 vor.  
 
Zur Vorstellung und ersten Erörterung der Projektidee soll am 28.09.2020 ein gemeinsames Informa-
tionsgespräch mit der Bezirksvertretung und den Ratsmitgliedern Chorweilers mit dem Vorhabenträ-
ger und Vertretern des Stadtplanungsamtes stattfinden 
 
Zu 2. Gespräche zwischen der Stadt Köln und der Deutschen Post 
Im Jahr 2016 fanden Gespräche zwischen der DHL und dem Amt 80 zur Findung von neuen Schal-
terstandorten für die DHL in bestehenden Kiosken statt. Kontakte wurden hergestellt, wobei eine wei-
tere Begleitung durch Amt 80 seitens der DHL aus unbekannten Gründen abgelehnt wurde. 
 
Zu 3. Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Köln 
In der Prüfung des Vorkaufsrechts (Vorgang 2019-02038) durch das Liegenschaftsamt wurde die 
Ausübung eines Vorkaufsrechts verneint, da ein allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 Absatz 1 
BauGB und ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 BauGB nicht bestand. Das Grundstück 
ist entsprechend den Festsetzungen des B-Plans bebaut, es wird genutzt und das errichtete Gebäude 
weist keine Missstände auf.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2511/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.08.2020
Erstellt
14.08.2020 07:28