1197/2022
Gestaltung der Grundschulsituation in der Planungsregion Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl mit Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 27.04.2022 1197/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 Gestaltung der Grundschulsituation in der Planungsregion Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl mit Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes Das dreizügig ausgerichtete neue Schulgebäude Friedrich -Karl-Straße soll im ersten Quartal 2024 fertig gestellt werden (siehe Session 0254/2022, Statusbericht Schulbaumaßnahmenliste, Stand: 31.12.2021, Auftragsnummer 17). GGS Halfengasse KGS Bülowstraße GGS Kretzer Straße GGS Nibelungenstraße GGS Nesselrodestraße GGS Steinberger Stra- ße GGS Gellertstraße GGS Garthestraße KGS Garthestraße Teilstandort Montes- sori-Grundschule Gil- bachstraße / Stamm- heimer Straße Neuer Schulstandort Friedrich-Karl-Straße GGS Neusser Straße 2 Daher ist es nun erforderlich, die Grundschulsituation in der Planungsregion Nip- pes/Mauenheim/Riehl/Niehl mit Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes zukunftsfähig zu gestalten und dabei die regionale Verteilung der Schulstandorte in den Blick zu nehmen Der neue, baulich noch zu realisierende Grundschulstandort Friedrich-Karl-Straße liegt an der Stadt- teilgrenze zwischen Riehl, Weidenpesch und Nippes. Grundschulsituation im Überblick – Darstellung der zukünftigen Kapazitäten: Stadtteil Standort Schule Züge GL- Schule Kapazität Ø 23 Max. Kapazität 501 / Nip- pes Bülowstr. 90 Kath. Grundschule 3 X 69 75 Kretzer Straße Gemeinschaftsgrundschule 3 X 69 75 Gellertstr. 4 -6 Gemeinschaftsgrundschule 3 69 81 Steinbergerstr. 40 Gemeinschaftsgrundschule 4 X 92 100 Friedrich-Karl- Straße Grundschule (Schulart muss noch bestimmt wer- den) 3 69 81 502 / Mau- enheim Nibelungenstr. 50a Gemeinschaftsgrundschule 3 69 81 503 / Riehl Garthestr. 20-24 Gemeinschaftsgrundschule 2 46 58 Garthestr. 20-24 Otfried-Preußler-Schule, Kath. Grundschule 2 46 58 504 / Niehl Halfengasse 25 Gemeinschaftsgrundschule 2 X 46 58 504 / Niehl Nesselrodestr. 15 Gemeinschaftsgrundschule 3,5 X 69 75 Züge insgesamt 28,5 644 742 Tabelle 1: Übersicht Grundschulen und deren Kapazitäten in der Planungsregion Bei der Bildung von 28 Eingangsklassen stehen nach Klassenfrequenzrichtwert insgesamt 644, unter Ausschöpfung des Korridors zur Klassenbildung bis zu 742 Plätze in den Eingangsklassen der Grundschulen in den vier Stadtteilen zur Verfügung. Die Kapazität der GGS Nesselrodestraße ist in dieser Bewertung lediglich mit 3 Zügen einkalkuliert. Durch die „Halbzügigkeit“ ist es möglich, dauer- haft insgesamt 14 Klassen im Gebäude unterzubringen. Damit ergibt sich für die Planungsregion eine rechnerische Platzreserve. Im Nachbarstadtteil Weidenpesch liegt die 4 -zügige Florianschule an der Adresse Neusser Straße 405. Bedarf an Grundschulplätzen: Zur Bewertung des Bedarfs in der Planungsregion betrachtet die Verwaltung einerseits die jeweils aktuellste kleinräumige Einwohnerprognose und andererseits die bereits geborenen, in der Planungs- region lebenden Kinder. Nach der aktuellen Einschätzung der Verwaltung unter Berücksichtigung dieser Daten ist der zukünf- tige Bestand an Grundschulplätzen ausreichend, um den Kindern in der Planungsregion einen Grundschulplatz anbieten zu können. Eine erneute Bewertung aller Schulstandorte in Köln erfolgt mit der Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung Köln. Weiteres Vorgehen: In der Schulentwicklungsplanung Köln 2012 wurde erstmalig dargestellt, dass der Umzug und die Verselbständigung des aktuellen Teilstandortes der Montessori-Grundschule in den Neubau eine ge- eignete Möglichkeit sei, das neue Schulgebäude Friedrich-Karl-Straße mit „Leben zu füllen“. Gleich- zeitig soll die Raumsituation der Montessori-Grundschule am Standort Gilbachstraße durch eine Re- duzierung der Schüler*innenzahl verbessert werden. Neben der baulichen Umsetzung des Projektes, ist es aufgrund der avisierten Baufertigstellung im I. 3 Quartal 2024 nun erforderlich, auch die schulrechtlich erforderlichen Verfahrensschritte zeitnah anzu- gehen. Die notwendigen Gespräche mit Schulleitung und Schulaufsicht können ab dem 2. Quartal 2022 ge- führt werden. Ziel ist es, dass zunächst der Teilstandort umzieht und dann verselbständigt wird. Rahmenbedingungen: Die Montessori-Grundschule Gilbachstraße wird derzeit 4-zügig an den beiden Teilstandorten Gil- bachstraße (Neustadt/Nord) und Stammheimer Straße (Riehl) geführt. In der Stammheimer Straße unterrichtet die Montessori Grundschule insgesamt 6 Klassen, also 1,5 Züge. Schulrechtlich ist die Verselbständigung eines Teilstandortes in zwei parallelen Teilschritten durchzu- führen. Der bisherige Teilstandort wird geschlossen und die „verbleibende“ Schule insofern in der Kapazität geändert, dass sie nur noch an einem Standort geführt wird. Am neuen Standort (hier: Friedrich-Karl-Straße) entsteht eine neue Grundschule, deren „Kern“ durch den bisherigen Teilstand- ort gebildet wird. Idealerweise würden sich dafür die Schüler*innen des Teilstandortes nach dessen Schließung unmit- telbar an der neuen Schule in der Friedrich-Karl-Straße anmelden (Variante 1 - unmittelbare Schlie- ßung). Auch die Pädagog*innen des bisherigen Teilstandortes könnten sich, sofern gewünscht, an den neuen Standort versetzen lassen und somit bereits funktionierende und erprobte pädagogische Ideen mitbringen. Ab dem Schuljahr 2024/25 nimmt die neue Grundschule dann jährlich drei Ein- gangsklassen auf. Alternativ wäre es auch denkbar, die Schließung des Teilstandortes der Montessori-Grundschule am Standort Friedrich-Karl-Straße auslaufend durchzuführen, während gleichzeitig in das neue Schulge- bäude eine neu gegründete Schule „hineinwächst“ (Variante 2 – auslaufende Schließung). Ein dauerhafter, paralleler Fortbestand des Teilstandorts der Montessori-Grundschule zu der neuen Grundschule ist aufgrund der Bedarfssituation nicht begründbar. Gemeinsam mit Schulaufsicht und Schulleitung der Montessori-Grundschule, GGS Gilbachstraße muss somit in der nächsten Zeit abgestimmt werden, wie die Verselbständigung schulrechtlich durch- geführt werden soll. Hierbei sind auch Fragen zur Zukunft der Lehrkräfte der Montessori-Grundschule zu klären, da die Schule durch Verselbständigung in ihrer Größe deutlich reduziert wird. Gleichzeitig wird dabei auch die Veränderung der Kapazität am Standort Gilbachstraße von 2,5 auf 2 Züge abge- stimmt. Das Jahr 2022 soll genutzt werden, um die erforderlichen Abstimmungen zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Verwaltung durchzuführen. Mit dem Ergebnis dieser Abstimmungen wird dann für das IV. Quartal 2022 der Ratsbeschluss zur schulrechtlichen Errichtung der neuen Grundschule und Änderung der GGS Gilbachstraße vorbereitet. Neues Grundschulgebäude und neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße – Zeitlicher Ablauf Der zeitliche Planungsablauf zur Umstrukturierung der Grundschule GGS Gilbachstraße sowie der Errichtung der neuen Grundschule an der Friedrich-Karl-Straße stellt sich demnach wie folgt dar: II/2022-III/2022 Vor der Formulierung des schulrechtlichen Beschlusses: Abstimmung mit Schulleitung und Schulaufsicht (unter Einbeziehung der Schulkonferenz) der GGS Gilbachstraße, ob der Teilstandort ge- schlossen wird und sich alle Schüler*innen und Lehrer*innen an der neuen Grundschule Friedrich-Karl-Straße anmelden (Variante 1 – un- mittelbare Schließung) oder ob der Teilstandort (TS) an der Stammhei- mer Straße in das neue Gebäude an der Friedrich-Karl-Straße umzieht und dort ausläuft (Variante 2 – auslaufende Schließung). IV/2022 Ratsbeschluss a) zur schulrechtlichen Errichtung der neuen Grund- schule Friedrich-Karl-Straße und b) der Änderung der GGS Gilbach- 4 straße (Schließung Teilstandort Stammheimer Straße und Änderung der Kapazität von 4 auf 2 Züge) I/2023 Antrag auf Genehmigung der Beschlüsse bei der Bezirksregierung anschließend Erster, vorläufiger Genehmigungsschritt der Bezirksregierung nach Prü- fung des Antrages für die neue Grundschule II/ 2023 (vor den Sommerferien 2023) Bestimmungsverfahren der Schulart der neuen Grundschule (Gemein- schaftsgrundschule, Bekenntnisgrundschule etc.) III/2023 (nach den Sommerferi- en 2023) Elterninformation für Schulneulinge zum Schuljahr 2024/25 inklusive der neuen Grundschule Friedrich-Karl-Straße III/2023 (nach den Sommerferi- en 2023) Suche nach Schulleitung und Kollegium für die neue Grundschule November 2023 Start des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2024/25 I/2024 Fertigstellung des Neubaus für die neue Grundschule Friedrich-Karl- Straße anschließend Umzug des Teilstandortes GGS Gilbachstraße (Stammheimer Straße) an den neuen Schulstandort an der Friedrich-Karl-Straße (ggf. verbleib am Standort Stammheimer Straße) April 2024 Abschluss des Anmeldeverfahrens für die neue Grundschule Friedrich- Karl-Straße anschließend Mitteilung an die Bezirksregierung zu den Anmeldezahlen anschließend Sofern mindestens 50 Kinder angemeldet sind, erfolgt die abschließen- de Genehmigung für die neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße durch die Bezirksregierung. Anschließende Ummeldung zum Schuljahr 2024/25 der Klassen des (ehemaligen) Teilstandortes der GGS Gil- bachstraße (die zum Schuljahr 2024/25 im 2. bis 4. Schulbesuchsjahr sind) an die neue Grundschule (bei Variante 2). August 2024 Einschulung Eingangsklassen in die neue Grundschule Friedrich-Karl- Straße, während hier parallel der Teilstandort GGS Gilbachstraße (bis I/II 2024 an der Stammheimer Straße) ausläuft (Variante 1 – ggf. Aus- laufen ohne Umzug am Standort Stammheimer Straße) bzw. während die Klassen 2 bis 4 des ehemaligen Teilstandortes der GGS Gilbach- straße (bis I/II 2024 an der Stammheimer Straße) nun an der neuen Grundschule Friedrich-Karl-Straße umgemeldet sind (Variante 2). Exkurs Standorte Garthestraße / Stammheimer Straße Bei der Analyse der Planungsregion (vgl. Karte oben) fällt die gegenseitige Nähe der Schulstandorte Garthestraße und Stammheimer Straße ins Auge. Das 2024 oder später frei werdende Gebäude an der Stammheimer Straße 101 soll nach den bishe- rigen Überlegungen sinnvollerweise von den Grundschulen an der Garthestraße genutzt werden, um die Raumsituation dort zu verbessern und eine Erhöhung der Kapazität zu ermöglichen. Beide Grundschulen bedienen faktisch ein vergleichbares Einzu gsgebiet. Der überwiegende Anteil der Schüler*innen beider Schulen (im Schuljahr 2020/21) lebt in den Stadtteilen Riehl und Niehl. In der Summe besuchten aus beiden Stadtteilen ähnlich viele Kinder die einzelnen Grundschulen: 5 Schülerwohnorte Stadtteil - Schuljahr 2020/21 111521 / Otfried-Preußler- Schule / Garthestr. (KGS) 112501 / Garthestr. (GGS) Summe 501 / Nippes 4 10 14 503 / Riehl 110 77 187 504 / Niehl 59 118 177 Tabelle 4: Übersicht Schwerpunkte der Schülerwohnorte an den Grundschulen an der Garthestraße Beide Grundschulen sind zweizügig festgelegt, bilden in der Regel also je zwei Eingangsklassen. Insgesamt sind nach Zügigkeit je Schule acht Klassen vorgesehen. Die Schüler*innenzahl an den beiden Grundschulen ist seit 2005 von insgesamt 366 auf 420 im Schuljahr 2021/22 angestiegen. Die GGS Garthestraße führt bereits seit dem Schuljahr 2013/14 eine Mehrklasse im System. Sie wird zunächst als Eingangsklasse gebildet und „wächst“ dann durch die Jahrgänge durch. Nach vier Jahren wird dann erneut eine Mehrklasse im Eingangsjahrgang gebildet. Zum Schuljahr 2021/22 hat die Otfried-Preußler-Schule erstmalig eine Mehrklasse im Eingangsjahr- gang gebildet. Die zusätzlichen Klassen (Mehrklassen) beeinflussen die Raumsituation und auch die Versorgungssi- tuation im Offenen Ganztag am Schulstandort. 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 111521 / Otfried-Preußler-Schule / Garthestr. (KGS) Schüler 175 157 167 164 163 171 182 191 193 Klassen 8 8 8 8 8 8 8 8 8 Ø 21,9 19,6 20,9 20,5 20,4 21,4 22,8 23,9 24,1 112501 / Garthestr. (GGS) Schüler 191 193 195 193 195 182 181 189 210 Klassen 8 8 8 8 8 8 8 8 9 Ø 23,9 24,1 24,4 24,1 24,4 22,8 22,6 23,6 23,3 Summe Standort Garthestr. Schüler 366 350 362 357 358 353 363 380 403 Klassen 16 16 16 16 16 16 16 16 17 Ø 22,9 21,9 22,6 22,3 22,4 22,1 22,7 23,8 23,7 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22* 111521 / Otfried-Preußler-Schule / Garthestr. (KGS) Schüler 206 203 209 206 196 193 189 198 Klassen 8 8 8 8 8 8 8 9 Ø 25,8 25,4 26,1 25,8 24,5 24,1 23,6 22,0 112501 / Garthestr. (GGS) Schüler 223 229 235 228 217 214 222 222 Klassen 9 9 9 9 9 9 9 9 Ø 24,8 25,4 26,1 25,3 24,1 23,8 24,7 24,7 Summe Standort Garthestr. Schüler 429 432 444 434 413 407 411 420 Klassen 17 17 17 17 17 17 17 18 Ø 25,2 25,4 26,1 25,5 24,3 23,9 24,2 23,3 Tabelle 4: Übersicht Entwicklung der Schüler - und Klassenzahlen inkl. Ø Klassengrößen der Grundschulen an der Garthestraße In vielen Jahren weist die G GS Garthestraße eine höhere Schülerzahl auf als die Otfried -Preußler- Schule (KGS Garthestraße). Oft sind zwischen den beiden Grundschulen unterschiedliche, durch- schnittliche Klassenbelegungswerte zu beobachten. Überlegung: Da die beiden Schulen auf einem Grundstück und in einem Gebäude untergebracht sind, bietet sich die Überlegung an, die beiden kleinen Grundschulen organisatorisch zusammenzufassen. Sie nutzen bereits gemeinsam den Schulhof und die Sporthalle sowie die Räumlichkeiten der OGS. Die Gesamt- zahl der Schüler*innen am Standort würde sich bei einer neuen Schulgröße von 4 Zügen grundsätz- lich nicht verändern. Vielmehr wären die Klassengrößen in diesem Fall auf maximal 26 Kinder be- schränkt, während an einer zweizügigen Schule bis zu 28 Kinder je Klas se aufgenommen werden dürfen. Als zeitliches Ziel könnte der Schuljahresbeginn 2024/25 avisiert werden. Die Bildung der Eingangsklassen könnte je nach konkreter Anmeldezahl besser auf die vorhandene 6 Raumsituation angepasst werden. Die beengten Räumlichkeiten der Garthestraße würden somit ent- lastet. Anstatt zweier, um Schüler*innen“ konkurrierender Systeme, könnte ein vereintes Schulange- bot entstehen, dass die besten Elemente beider Systeme zum Wohl der Schüler*innen aus Niehl und Riehl in sich vereinigt. Der frei werdende Standort Stammheimer Straße 101 liegt in unmittelbarer Nähe zum Schulstandort Garthestraße. Bisher war vorgesehen, mit diesen Räumen die Kapazität am Standort Garthestraße auf insgesamt fünf Züge anzuheben. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab 2026 erscheint es eine denk- bare Alternative zu sein, die zusätzlichen Räume zur Verbesserung der Raumsituation, insbesondere für den Offenen Ganztag zu nutzen, gleichzeitig die Möglichkeit zu gewinnen, bei Bedarf die Raumre- serve für ein bis zwei Mehrklassen am Standort Garthestraße vorzuhalten. So könnte gut auf gele- gentliche Bedarfsspitzen in der Planungsregion reagiert werden. Dies bedeutet, die Überlegung der Fünfzügigkeit des Grundschulstandortes nicht weiter zu verfolgen. Insbesondere mit Blick auf die kurzfristige Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsbe- treuungsplatz würde die Zusammenfassung der Grundschulen unter Einbeziehung der Räume an der Stammheimer Straße 101 Entlastung bringen. Kurzfristige Anpassungen von Bedarfsschwankungen, z. B. durch neue Wohnbauprojekte, können über Mehrklassen kompensiert werden, ohne dass eine schulrechtliche Änderung (Zügigkeitserhöhung) notwendig wäre. Der Einbezug des Gebäudes Stammheimer Straße in das Raumangebot eine r zusammengelegten Grundschule Garthestraße brächte ausreichend Reservekapazitäten, um auf zukünftige Schülerzah- lenentwicklungen in Nippes einzuzahlen. Fazit: Insgesamt sind - auch unter Berücksichtigung von „lediglich“ vier Eingangsklassen am Standort Garthestraße, mit der Möglichkeit gelegentlich eine Mehrklasse zu bilden, um Bedarfsspitzen abzu- fangen - ausreichend Plätze in der Planungsregion Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl vorhanden. (vgl. Tabellen 1 bis 3). Die Verwaltung interessiert, wie die Bezirks vertretung Nippes und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu dieser Idee stehen und wünscht sich einen Impuls, ob die Planung in diese Richtung (mit einer Zeit/Maßnahmen-Schiene analog zur Verselbständigung / Schulneu- gründung Friedrich-Karl-Straße) weiterverfolgt werden und das Gespräch mit den Schulen aufgenommen werden sollte. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (16)
- Halfengasse 25
- Bülowstraße 90
- Nibelungenstraße 50a
- Nesselrodestraße 15
- Gellertstraße 4
- Garthestraße 20
- Friedrich-Karl-Straße
- Steinbergerstraße 40
- Stammheimer Straße 101
- Gilbachstraße
- Neusser Straße 2
- Bachstraße
- Straße III 2023
- Straße 10
- Straße 2
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 1197/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.04.2022
- Erstellt
- 06.04.2022 18:19