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3882/2024

Asphaltierung der Petersbergstraße im Abschnitt zwischen dem Gottesweg und dem Klettenberggürtel, sowie Ausbesserungen im Abschnitt Klettenberggürtel bis Nassestraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.03.2025, TOP 9.1.2

Anlage 2_ Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2_ Übersichtsplan

176 Zeichen

Mittelpunkt: 354263, 5642063
1:3000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 03.12.2024Seite 1 / 1
Anlage 2
Abschnitt mit "
Punktuellen 
Ausbesserungen"

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1492 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Über die im Beschlusstext vorgeschlagenen Maßnahme wurde bereits beim „Runden Tisch Radverkehr 
Lindenthal“ im Oktober 2024 informiert. Der Runde Tisch setzt sich aus Vertreter*innen der 
Fachverwaltung, den Fraktionen/Einzelmandaten der BV 3 sowie den Fachverbänden 
ADFC/VCD/AGORA/Seniorenvertretung. und bei örtlichen Bezug Vertretende aus Bürgergruppen 
zusammen. Somit wurde die interessierte und betroffene Öffentlichkeit bereits über die geplante 
Maßnahme informiert. Es ist ebenfalls vorgesehen, kontinuierlich über die weiteren Schritte zur 
Umsetzung der Fahrradstraße „Petersbergerstraße“ im selben Format des Runden Tisch zu informieren. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4362 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3882/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Asphaltierung der Petersbergstraße im Abschnitt zwischen dem Gottesweg und dem 
Klettenberggürtel, sowie Ausbesserungen im Abschnitt Klettenberggürtel bis 
Nassestraße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Asphaltierung der Peters-
bergstraße im Abschnitt zwischen dem Gottesweg und dem Klettenberggürtel, sowie Ausbes-
serungen im Abschnitt Klettenberggürtel bis Nassestraße mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 
585.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme wird unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2025/2026 beschlossen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  585.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petersbergstraße ist Bestandteil des von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen 
Fahrradstraßennetzes (Vorlage 2179/2023).  
 
Aktuell ist die Fahrbahn der Petersbergstraße zwischen dem Gottesweg und dem Klettenberg-
gürtel auf einer Länge von ca. 450m mit Naturstein-Großpflaster (Kopfsteinpflaster) befestigt. 
Die Beschaffenheit der Oberfläche entspricht erfüllt nicht die Anforderungen, welche an eine 
sichere und komfortable Fahrradstraße gestellt werden. Neben der unzureichenden Ebenheit 
lassen sich weitere Schäden in der Fahrbahn feststellen (Verdrückungen, Ausbrüche, etc.).  
 
Im Vorgriff auf die Einrichtung der vorgesehenen Fahrradstraße soll zunächst das vorhandene 
Naturstein-Großpflaster mit einer Asphaltdeckschicht überbaut werden. Dieses Verfahren 
wurde kürzlich z.B. im Bereich der „Nebenfahrbahn Universitätsstraße“ (Aachener Straße bis 
Clarenbach Straße) angewendet. 
Nach Abschluss der parallel laufenden Planungen zur Fahrradstraße, wird diese in einem zwei-
ten Schritt eingerichtet. Hierbei wird die Verwaltung die Politik erneut beteiligen und im Runden 
Tisch Radverkehr informieren.

3 
Nach Abschluss der Arbeiten und erfolgter Einrichtung der Fahrradstraße wird die Petersberg-
straße dem Radverkehr als sichere und bequeme alternative zur Luxemburger Straße dienen. 
 
Im Abschnitt Klettenberggürtel/Nassestraße muss die Fahrbahn lediglich punktuell ausgebes-
sert werden, damit im zweiten Schritt die Fahrradstraßenmarkierung aufgebracht werden kann. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2025 vorgesehen. 
 
Finanzierung 
Die Gesamtkosten für die Umsetzung der  Deckensanierung belaufen sich auf rd. 585.000 € 
Euro. Sie sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen 
und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht eingeplant. Die Umsetzung der Maß-
nahme wird unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 beschlos-
sen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
KAG 
 
Die geplante Maßnahme löst gegenüber dem Land NRW keinen Erstattungsanspruch nach § 
8a KAG NRW aus. 
Anlagen 
 
- Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
- Anlage 2 „Übersichtsplan“

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3882/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.02.2025
Erstellt
04.12.2024 06:56