V/0630/2005
Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen hier: Förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 01.09.2005 Sportausschuss Entscheidung 08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn vor- behaltlich der Zustimmung in den Anhörungen der Bezirksvertretungen: 1.1 Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. für die Sanierung von Reithallenboden, Dachbelichtung und Hallenbeleuchtung in der vereinseigenen Reithalle an der Hünenburg, 1.2 SG DJK Dyckburg e. V für die Modernisierung des Rasenspielfeldes der Sportanlage „Hei- dehof“ 1.3 Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. für die Sanierung des Reithallenbodens in der ver- einseigenen Reithalle Beerwiede 150 2. Die Stadt Münster genehmigt den beiden Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse unbeeinflusst, die der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. am 13.11.2003, die SG DJK Dyckburg e. V. am 27.02.1999 und der Reit- und Fahr- verein Nienberge e. V. am 21.02.2005 beantragte. 2.2 Der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., die SG DJK Dyckburg e. V. und der Reit- und Fahr- verein Nienberge e. V. werden sich eigenverantwortlich und sachbezogen um weitere mög- Vorlagen-Nr.: V/0630/2005 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Michael.Willnath@stadt-muenster.de Datum: 01.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - liche Förderungen anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbrin- gen. 2.3 Der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., die SG DJK Dyckburg e. V. und der Reit- und Fahr- verein Nienberge e. V. werden bei der sachgemäßen, fachgerechten Durchführung und Fi- nanzierung der geplanten Baumaßnahmen einschlägige Standards und Vorschriften einhal- ten. Die drei Sportvereine werden sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch möglich ist. 3. Der Stadt Münster werden keine Kosten dadurch entstehen, dass sie dem Reit- und Fahr- verein Hiltrup e. V., der SG DJK Dyckburg e. V. und dem Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. nach der Sportförderrichtlinie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ge- nehmigt. 4. Die Stadt Münster wird über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln, die der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., die SG DJK Dyckburg e. V. und der Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. beantragten, im Rahmen der Sportförderrichtlinie ab 2006 entscheiden Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziff. 1., 2., und 3. keine Kosten und Folgekosten entstehen werden Begründung: A. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrichtlinie die Mitgliedsvereine des Stadtsport- bund Münster e. V. aus dem Sportetat fördern. Der Sportverein, der zu einer Baumaßnahme städt. Sportförderung beantragt, muss mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Antrag warten. Startet der Verein die Maßnahme ohne städt. Erlaubnis vor der Antragsentscheidung, ist die Förderung aus dem städt. Sportetat ausgeschlossen. Ge- nehmigt dagegen der Sportausschuss dem Sportverein den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn, darf er nach seinem Zeitplan handeln, während das Verfahren zur Antragsent- scheidung weiterläuft. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert ohne Zwang zur Zuschussgewährung für die Stadt Münster die zügige Umsetzung von Vereinsbaumaßnahmen. B. Die Vereinsbaumaßnahmen Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge Ziff. 1, 2. und 3. prüfte die Verwaltung, dass die ge- nannten Sportvereine die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen. Sie unterstützt die Anträge auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. 1.1 Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. Sanierung von Reithallenboden, Dachbelichtung und Hallenbeleuchtung. Der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. führt seinen Vereinsbetrieb auf zwei Flächen aus; zum einen auf der Kanalinsel in Hiltrup (einmal jährlich stattfindendes Turnier) und der Ver- einsanlage mit verschiedenen Sportstätten an der Hünenburg/Mesenstiege. Das Vereins- gelände Hünenburg/Mesenstiege soll in den nächsten Jahren durch umfangreiche Bau- maßnahmen instandgesetzt, modernisiert und zukunftsgerichtet ausgebaut werden. Der - 3 - Verein hat das Vereinskonzept im Jahr 2004 mit der Sportverwaltung besprochen und zu den einzelnen Maßnahmen Baukostenzuschussanträge an die Stadt gerichtet. Da sich zwi- schenzeitlich die Anforderungen an die Unterbringung von Vereinspferden verändert ha- ben, kann das vorgestellte Konzept nur ansatzweise umgesetzt werden. Der Verein befasst sich momentan mit der bedarfsgerechten Umplanung. Die Maßnahmen: Sanierung des Reithallenbodens, der Dachbelichtung und der Hallenbeleuchtung, die im ursprünglichen Konzept erstellt waren, sollen jedoch nach wie vor, so schnell wie möglich durchgeführt werden. Zu den geschätzten Kosten von 37 000,-- € hatte der Sportverein am 13.11.2003 (nicht vollständige Unterlagen) einen städt. Baukostenzuschuss beantragt. Sofern der Sportausschuss dem Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. kurzfristig den förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, kann er ohne Finanzaufwand des städt. Sportetats unverzüglich seine Baumaßnahmen durchführen. 1.2 SG DJK Dyckburg e. V., Modernisier ung des Rasenspielfelds der Sportanlage „Hei- dehof“ SG DJK Dyckburg ist ein reiner Stadtteilverein. Er führt in Mariendorf auf Pachtflächen die Sportanlage „Heidehof“, die aus einem Spielfeld und einem Funktionsgebäude besteht. Das Funktionsgebäude hat der Verein im Rohbau von der Kirchgemeinde angemietet und bis zum Jahr 2003 mit eigenen Mitteln und einem städt. Zuschuss bedarfsgerecht ausge- baut, nachdem das bis dato genutzte kirchliche Gebäude durch einen Brandschaden un- brauchbar wurde. Parallel dazu war dem Verein klar, dass das Rasenspielfeld dringend modernisiert werden muss. Weder der Sportrasen noch die Umzäunung entsprechen dem heutigen Standard. Mit der Planung befasst sich der Verein seit Ende der 90iger Jahre. Aufgrund erheblichen Belastungen des Vereinsetats für diese Baumaßnahme auch vor dem Hintergrund der Aufwendungen für den Ausbau des Funktionsgebäudes entschloss sich der Verein die beiden Maßnahmen nacheinander abzuwickeln. Da er die Finanzierung seines Aufwands im Hochbau inzwischen gesichert hat, will er sich nun umgehend mit der Modernisierung des Spielfeldes befassen. Die Kosten dafür schätzt er auf rd. 40 000,-- €. Sofern der Sportausschuss der SG DJK Dyckburg den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn genehmigt, kann er die Maßnahme ohne Finanzaufwand für die Stadt zügig durchführen. 1.3 Reit- und Fahrverein Nienberge e. V., Sanierung des Reithallenbodens in der ver- einseigenen Reithalle Beerwiede 150 Der Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. führt seinen Vereinsbetrieb sowohl in der ver- einseigenen Reithalle Beerwiede 150 als auch in einer angemieteten Reithalle, Beerwiede 160 aus. Der Reithallenboden in der vereinseigenen Reithalle muss saniert werden. Durch die außerordentlich hohe tägliche Beanspruchung ist der Boden nicht mehr genügend grif- fig. In jüngster Zeit sind bereits einige Pferde zu Fall gekommen. Außerdem entwickelt der Boden ein sehr hohes Staubaufkommen, das zwar durch Beregnung unterdrückt werden kann, jedoch den Boden dann noch glatter werden lässt. Aus Sicht des Vereins ist es daher dringend erforderlich, den Reithallenboden schnells tmöglichst zu erneuern, um nicht die Gesundheit der Vereinsmitglieder und ihrer Pferde zu gefährden. Zz. weicht der Reit- und Fahrverein bei schönem Wetter auf die Außenanlagen des Reitervereins aus; aber bei Re- gen und in den Herbst- und Wintermonaten muss die Reithalle wieder voll zur Verfügung stehen, um die Pferde ausreichend bewegen und trainieren zu können. Ein zusätzlicher Grund für die Erteilung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns ist für den Verein die Möglichkeit, den alten Hallenboden auf den Acker eines benachbarten Landwirts zu verbringen, was etwa 2 500,-- € an Kosten ersparen würde. Zu den geschätzten Kosten von ca. 9 400,-- € hatte der Sportverein am 21.02.2005 einen städt. Baukostenzuschuss beantragt. - 4 - Sofern der Sportausschuss dem Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. kurzfristig den förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, kann er ohne Finanzaufwand des städt. Sportetats unverzüglich seine Baumaßnahmen durchführen und somit den regelmä- ßigen Sportbetrieb für seine Mitglieder garantieren. 2. Baubeginn und städt. Förderung Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab 2006 über die beantragte Sportförderung ent- scheiden, sofern sie den Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, können sie unabhängig vom Förderverfahren der Stadt bauen. Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge im Interesse einer unverzüglichen Bauausführung und eines möglichst störungsfreien Sportbetriebs auf den betroffenen Anlagen. Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, danach ü- ber die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginns führt nicht automatisch zu der beantragten Zuschussgewährung. Bei der Stadt Münster läuft das Zuschussverfahren unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies die Sportvereine bereits ausdrücklich darauf hin. Die Vereinsvorstände werden nach der Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, dass sie diese Rege- lung zur Kenntnis genommen haben. Das Sportamt wird die Vereinsbaumaßnahmen im weiteren Verfahren mit Blick auf den sportfachlich notwendigen und angemessenen Aufwand prüfen. Für eine mögliche Förde- rung wird später nur der Aufwand berücksichtigt werden, der zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erforderlich ist. Die vorgestellten Vereinsbaumaßnahmen müssen zudem sach- und fachgerecht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städt. Sportförderung bezahlt machen kann. Die Sportvereine werden sich rechtzeitig mit dem Sportamt über Abweichungen von Standards und Vorschriften abstimmen und zur Bau- ausführung beraten. 3. Weitere Fördermöglichkeiten Evtl. fördern andere Einrichtungen die geplanten Maßnahmen (LSB, Fachverband, Bund) und entlasten damit die Vereinskasse – im Falle einer städt. Förderung – den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien anderer Stellen müssen die Sportvereine selbständig erfragen und beachten, um sich die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Das Sportamt unterstützt die Sportvereine bei Bedarf in den Zuschussverfahren. I. V. Dr. Agnes Klein Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hünenburg
- Beerwiede 150
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0630/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37