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V/0630/2005

Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen

Vorlage 02.08.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.09.2005, TOP 5.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11348 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen  
hier: Förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2005 Sportausschuss Entscheidung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
08.09.2005   Bezirksvertretung Münster-Ost                                                                 Anhörung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn vor-
behaltlich der Zustimmung in den Anhörungen der Bezirksvertretungen: 
 
1.1 Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. für die Sanierung von Reithallenboden, Dachbelichtung 
und Hallenbeleuchtung in der vereinseigenen Reithalle an der Hünenburg, 
 
1.2 SG DJK Dyckburg e. V für die Modernisierung des Rasenspielfeldes der Sportanlage „Hei-
dehof“ 
 
1.3 Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. für die Sanierung des Reithallenbodens in der ver-
einseigenen Reithalle Beerwiede 150 
 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den beiden Sportvereinen den förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt 
Münster über die Baukostenzuschüsse unbeeinflusst, die der Reit- und Fahrverein Hiltrup 
e. V. am 13.11.2003, die SG DJK Dyckburg e. V. am 27.02.1999 und der Reit- und Fahr-
verein Nienberge e. V. am 21.02.2005 beantragte. 
 
2.2 Der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., die SG DJK Dyckburg e. V. und der Reit- und Fahr-
verein Nienberge e. V. werden sich eigenverantwortlich und sachbezogen um weitere mög-
Vorlagen-Nr.: 
V/0630/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Michael.Willnath@stadt-muenster.de 
Datum: 
01.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
liche Förderungen anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbrin-
gen.  
 
2.3 Der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., die SG DJK Dyckburg e. V. und der Reit- und Fahr-
verein Nienberge e. V. werden bei der sachgemäßen, fachgerechten Durchführung und Fi-
nanzierung der geplanten Baumaßnahmen einschlägige Standards und Vorschriften einhal-
ten. Die drei Sportvereine werden sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der 
Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch möglich ist. 
 
3. Der Stadt Münster werden keine Kosten dadurch entstehen, dass sie dem Reit- und Fahr-
verein Hiltrup e. V., der SG DJK Dyckburg e. V. und dem Reit- und Fahrverein Nienberge e. 
V. nach der Sportförderrichtlinie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ge-
nehmigt.  
 
4. Die Stadt Münster wird über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln, die der Reit- 
und Fahrverein Hiltrup e. V., die SG DJK Dyckburg e. V. und der Reit- und Fahrverein 
Nienberge e. V. beantragten, im Rahmen der Sportförderrichtlinie ab 2006 entscheiden 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziff. 1., 2., 
und 3. keine Kosten und Folgekosten entstehen werden  
 
 
Begründung: 
 
A. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster 
 
Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrichtlinie die Mitgliedsvereine des Stadtsport-
bund Münster e. V. aus dem Sportetat fördern. Der Sportverein, der zu einer Baumaßnahme 
städt. Sportförderung beantragt, muss mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt 
Münster über seinen Antrag warten. Startet der Verein die Maßnahme ohne städt. Erlaubnis 
vor der Antragsentscheidung, ist die Förderung aus dem städt. Sportetat ausgeschlossen. Ge-
nehmigt dagegen der Sportausschuss dem Sportverein den förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn, darf er nach seinem Zeitplan handeln, während das Verfahren zur Antragsent-
scheidung weiterläuft. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns 
fördert ohne Zwang zur Zuschussgewährung für die Stadt Münster die zügige Umsetzung von 
Vereinsbaumaßnahmen.  
 
 
B. Die Vereinsbaumaßnahmen 
 
Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge Ziff. 1, 2. und 3. prüfte die Verwaltung, dass die ge-
nannten Sportvereine die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen. Sie unterstützt die 
Anträge auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. 
 
 
1.1 Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. Sanierung von Reithallenboden, Dachbelichtung 
und Hallenbeleuchtung. 
 
Der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. führt seinen Vereinsbetrieb auf zwei Flächen aus; 
zum einen auf der Kanalinsel in Hiltrup (einmal jährlich stattfindendes Turnier) und der Ver-
einsanlage mit verschiedenen Sportstätten an der Hünenburg/Mesenstiege. Das Vereins-
gelände Hünenburg/Mesenstiege soll in den nächsten Jahren durch umfangreiche Bau-
maßnahmen instandgesetzt, modernisiert und zukunftsgerichtet ausgebaut werden. Der

- 3 - 
Verein hat das Vereinskonzept im Jahr 2004 mit der Sportverwaltung besprochen und zu 
den einzelnen Maßnahmen Baukostenzuschussanträge an die Stadt gerichtet. Da sich zwi-
schenzeitlich die Anforderungen an die Unterbringung von Vereinspferden verändert ha-
ben, kann das vorgestellte Konzept nur ansatzweise umgesetzt werden. Der Verein befasst 
sich momentan mit der bedarfsgerechten Umplanung. Die Maßnahmen: Sanierung des 
Reithallenbodens, der Dachbelichtung und der Hallenbeleuchtung, die im ursprünglichen 
Konzept erstellt waren, sollen jedoch nach wie vor, so schnell wie möglich durchgeführt 
werden. Zu den geschätzten Kosten von 37 000,-- € hatte der Sportverein am 13.11.2003 
(nicht vollständige Unterlagen) einen städt. Baukostenzuschuss beantragt. Sofern der 
Sportausschuss dem Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. kurzfristig den förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, kann er ohne Finanzaufwand des städt. Sportetats 
unverzüglich seine Baumaßnahmen durchführen. 
 
 
 1.2 SG DJK Dyckburg e. V., Modernisier ung des Rasenspielfelds der Sportanlage „Hei-
dehof“ 
 
SG DJK Dyckburg ist ein reiner Stadtteilverein. Er führt in Mariendorf auf Pachtflächen die 
Sportanlage „Heidehof“, die aus einem Spielfeld und einem Funktionsgebäude besteht. 
Das Funktionsgebäude hat der Verein im Rohbau von der Kirchgemeinde angemietet und 
bis zum Jahr 2003 mit eigenen Mitteln und einem städt. Zuschuss bedarfsgerecht ausge-
baut, nachdem das bis dato genutzte kirchliche Gebäude durch einen Brandschaden un-
brauchbar wurde. Parallel dazu war dem Verein klar, dass das Rasenspielfeld dringend 
modernisiert werden muss. Weder der Sportrasen noch die Umzäunung entsprechen dem 
heutigen Standard. Mit der Planung befasst sich der Verein seit Ende der 90iger Jahre. 
Aufgrund erheblichen Belastungen des Vereinsetats für diese Baumaßnahme auch vor 
dem Hintergrund der Aufwendungen für den Ausbau des Funktionsgebäudes entschloss 
sich der Verein die beiden Maßnahmen nacheinander abzuwickeln. Da er die Finanzierung 
seines  Aufwands im Hochbau inzwischen gesichert hat, will er sich nun umgehend mit der 
Modernisierung des Spielfeldes befassen. Die Kosten dafür schätzt er auf rd. 40 000,-- €. 
Sofern der Sportausschuss der SG DJK Dyckburg den förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn genehmigt, kann er die Maßnahme ohne Finanzaufwand für die Stadt zügig 
durchführen.  
 
 1.3 Reit- und Fahrverein Nienberge e. V., Sanierung des Reithallenbodens in der ver-
einseigenen Reithalle Beerwiede 150 
 
 Der Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. führt seinen Vereinsbetrieb sowohl in der ver-
einseigenen Reithalle Beerwiede 150 als auch in einer angemieteten Reithalle, Beerwiede 
160 aus. Der Reithallenboden in der vereinseigenen Reithalle muss saniert werden. Durch 
die außerordentlich hohe tägliche Beanspruchung ist der Boden nicht mehr genügend grif-
fig. In jüngster Zeit sind bereits einige Pferde zu Fall gekommen. Außerdem entwickelt der 
Boden ein sehr hohes Staubaufkommen, das zwar durch Beregnung unterdrückt werden 
kann, jedoch den Boden dann noch glatter werden lässt. Aus Sicht des Vereins ist es daher 
dringend erforderlich, den Reithallenboden schnells tmöglichst zu erneuern, um nicht die 
Gesundheit der Vereinsmitglieder und ihrer Pferde zu gefährden. Zz. weicht der Reit- und 
Fahrverein bei schönem Wetter auf die Außenanlagen des Reitervereins aus; aber bei Re-
gen und in den Herbst- und Wintermonaten muss die Reithalle wieder voll zur Verfügung 
stehen, um die Pferde ausreichend bewegen und trainieren zu können. Ein zusätzlicher 
Grund für die Erteilung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns ist für den 
Verein die Möglichkeit, den alten Hallenboden auf den Acker eines benachbarten Landwirts 
zu verbringen, was etwa 2 500,-- € an Kosten ersparen würde. Zu den geschätzten Kosten 
von ca. 9 400,-- € hatte der Sportverein am 21.02.2005 einen städt. Baukostenzuschuss 
beantragt.

- 4 - 
Sofern der Sportausschuss dem Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. kurzfristig den förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, kann er ohne Finanzaufwand des 
städt. Sportetats unverzüglich seine Baumaßnahmen durchführen und somit den regelmä-
ßigen Sportbetrieb für seine Mitglieder garantieren.  
 
 
 2. Baubeginn und städt. Förderung  
 
Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab 2006 über die beantragte Sportförderung ent-
scheiden, sofern sie den Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
genehmigt, können sie unabhängig vom Förderverfahren der Stadt bauen. Die Verwaltung 
unterstützt die Vereinsanträge im Interesse einer unverzüglichen Bauausführung und eines 
möglichst störungsfreien Sportbetriebs auf den betroffenen Anlagen. Der Sportausschuss 
entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, danach ü-
ber die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginns führt nicht automatisch zu der beantragten Zuschussgewährung. Bei der 
Stadt Münster läuft das Zuschussverfahren unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das 
Sportamt wies die Sportvereine bereits ausdrücklich darauf hin. Die Vereinsvorstände 
werden nach der Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, dass sie diese Rege-
lung zur Kenntnis genommen haben.  
 
Das Sportamt wird die Vereinsbaumaßnahmen im weiteren Verfahren mit Blick auf den 
sportfachlich notwendigen und angemessenen Aufwand prüfen. Für eine mögliche Förde-
rung wird später nur der Aufwand berücksichtigt werden, der zur Sicherung der funktionalen 
Anforderungen erforderlich ist. Die vorgestellten Vereinsbaumaßnahmen müssen zudem 
sach- und fachgerecht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. 
städt. Sportförderung bezahlt machen kann. Die Sportvereine werden sich rechtzeitig mit 
dem Sportamt über Abweichungen von Standards und Vorschriften abstimmen und zur Bau-
ausführung beraten.  
  
 
 3. Weitere Fördermöglichkeiten 
   
Evtl. fördern andere Einrichtungen die geplanten Maßnahmen (LSB, Fachverband, Bund) 
und entlasten damit die Vereinskasse – im Falle einer städt. Förderung – den Münsteraner 
Sportetat. Die Förderkriterien anderer Stellen müssen die Sportvereine selbständig erfragen 
und beachten, um sich die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Das Sportamt unterstützt die 
Sportvereine bei Bedarf in den Zuschussverfahren. 
 
 
I. V. 
 
 
Dr. Agnes Klein 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

01.09.2005 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung
Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hünenburg
  • Beerwiede 150

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0630/2005
Typ
Vorlage
Datum
02.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37