AN/0188/2023
ÄA zu TOP 8.1.1 - barrierefreie Mobiltoilette Marktplatz Vingst
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
2730 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.01.2023 AN/0188/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 TOP 8.1.1 ÄA zu TOP 8.1.1 - barrierefreie Mobiltoilette Marktplatz Vingst Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des folgenden Änderungs-Antrags in die Tagesor dnung der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 26.01.2023. Beschluss: In den vorliegenden Beschlusstext wird vor das Wort „Mobiltoilette“ das Wort „barrierefreien“ eingefügt, so dass der neue Beschlusstext lautet: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Errichtung einer barrierefreien Mobiltoilette an der Nordseite des Vingster Marktplatzes (Ostheimer Sraße). Begründung: Barrierefreiheit sollte mittlerweile Standard und nicht die Ausnahme sein. Darauf haben sich auch die Anbieter von Mobiltoiletten (wir verzichten an diese Stelle bewusst auf Namen, die wir aber gerne nachliefern) seit längerem eingestellt. Ähnlich wie die herkömmlichen mobilen Toilettenkabinen bestechen auch behindertengerechte Toilettenkabinen durch ihre praktische und einfache Handhabung. Weder ein Anschluss an das Stromnetz, noch ein Anschluss an ein Abwassersystem werden für diese mobilen Toiletten benötigt. Außerdem lassen sie sich ohne Schwierigkeiten am Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - gewünschten Ort aufstellen. Da zur Märzsitzung der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023 die in der Vorlage zitierte Bürgereingabe nach § 24 GO zur Verhinderung des LKW-Parkens auf dem Vingster Markt mit dem Aktenzeichen 0213/2023 vorliegen wird, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei der zu beschließenden Toilette um ein Fernfahrer-Klo handeln soll. Das Parken mit LKW über 3,5 Tonnen ist auf der Fläche verboten und soll auch durch bauliche Maßnahmen erschwert, wenn nicht verhindert werden. Wörtlich heißt es in der von der Verwaltung formulierten Beschlussvorlage: „Die Bezirksvertretung beschließt dem Vorschlag der Verw altung zu folgen und die Zufahrt vom Vingster Ring zu unterbinden.“ Es bleibt also eine Mobiltoilette für die Öffentlichkeit und die Öffentlichkeit, wie zum Beispiel die Besucherinnen des Vingster Marktes brauchen eine barrierefreie Toilette und wenn sie auch zunächst nur mobil ist. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0188/2023
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 26.01.2023
- Erstellt
- 25.01.2023 15:58