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AN/0188/2023

ÄA zu TOP 8.1.1 - barrierefreie Mobiltoilette Marktplatz Vingst

Änderungsantrag BV8 (Linke) 26.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

2730 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.01.2023 
AN/0188/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
TOP 8.1.1 
 
ÄA zu TOP 8.1.1 - barrierefreie Mobiltoilette Marktplatz Vingst 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des 
folgenden Änderungs-Antrags in die Tagesor dnung der 16. Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk am 26.01.2023.  
 
Beschluss: 
In den vorliegenden Beschlusstext wird vor das Wort „Mobiltoilette“ das Wort 
„barrierefreien“ eingefügt, so dass der neue Beschlusstext lautet: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Errichtung einer barrierefreien 
Mobiltoilette an der Nordseite des Vingster Marktplatzes (Ostheimer Sraße). 
 
Begründung:  
Barrierefreiheit sollte mittlerweile Standard und nicht die Ausnahme sein. Darauf haben 
sich auch die Anbieter von Mobiltoiletten (wir verzichten an diese Stelle bewusst auf 
Namen, die wir aber gerne nachliefern) seit längerem eingestellt. Ähnlich wie die 
herkömmlichen mobilen Toilettenkabinen bestechen auch behindertengerechte 
Toilettenkabinen durch ihre praktische und einfache Handhabung. Weder ein Anschluss 
an das Stromnetz, noch ein Anschluss an ein Abwassersystem werden für diese 
mobilen Toiletten benötigt. Außerdem lassen sie sich ohne Schwierigkeiten am 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

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gewünschten Ort aufstellen. 
 
Da zur Märzsitzung der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023 die in der Vorlage zitierte 
Bürgereingabe nach § 24 GO zur Verhinderung des LKW-Parkens auf dem Vingster 
Markt mit dem Aktenzeichen 0213/2023 vorliegen wird, kann auch nicht davon 
ausgegangen werden, dass es sich bei der zu beschließenden Toilette um ein 
Fernfahrer-Klo handeln soll. Das Parken mit LKW über 3,5 Tonnen ist auf der Fläche 
verboten und soll auch durch bauliche Maßnahmen erschwert, wenn nicht verhindert 
werden. Wörtlich heißt es in der von der Verwaltung formulierten Beschlussvorlage: „Die 
Bezirksvertretung beschließt dem Vorschlag der Verw altung zu folgen und die Zufahrt 
vom Vingster Ring zu unterbinden.“ 
 
Es bleibt also eine Mobiltoilette für die Öffentlichkeit und die Öffentlichkeit, wie zum 
Beispiel die Besucherinnen des Vingster Marktes brauchen eine barrierefreie Toilette 
und wenn sie auch zunächst nur mobil ist. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender      Stellvertretender  
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0188/2023
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
26.01.2023
Erstellt
25.01.2023 15:58