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2386/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.02.2018, TOP 9.1.2

Anlage 1.5.BV- Nippes_Gewerbe und Erschließung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2.5.BV- Nippes_WoBau_neu

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Anlage 1.5.BV- Nippes_Gewerbe und Erschließung

926 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 5
Finanzstelle         6601-1201-5-8005 (Erschließung Bezirk 5- Nippes)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff
Niehl Feldgärtenstraße Sebastianstraße -  
Feldgärten Haus Nr. 127
Vollausbau BPl.-Nr. 67509/02 ja 300.000 300.000 0 0
Weidenpesch Klosterfraugasse Vollausbau BPl.-Nr. 66499/06 ja 1.500.000 0 1.000.000 500.000
Mauenheim Eckewartstraße Merheimer Straße -
Neusser Straße
Restausbau § 125 BauGB ja 120.000 0 0 120.000
Mauenheim Wolfhartstraße Bergstraße -
Eckewartstraße
Restausbau BPl.-Nr. 67489/06-1 ja 150.000 0 0 150.000
Weidenpesch Mönchsgasse Jesuitengasse -
Simonskaul
Restausbau § 125 BauGB ja 300.000 0 0 300.000
300.000 1.000.000 1.070.000Insgesamt:
- Anlage 1.5.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4598 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2386/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Nippes 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen 
mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die 
Verwaltung - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 - mit der Umset-
zung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt.unbekannt 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   6.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt.unbekannt 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen 
zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff. 
 
 
Erschließung  300.000 €  1.000.000 €  1.070.000 € 
 
Wohnungsbau  0 €     150.000 €     0 € 
 
 
Insgesamt  300.000 €  1.150.000 €  1.070.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.

3 
 
Sofern Maßnahmen aufgrund des Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, 
werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den ver-
schiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.5.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.5.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Anlage 2.5.BV- Nippes_WoBau_neu

458 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 5
Finanzstelle         6601-1201-5-8615 (Erschließung Nippes- Wobau 2015)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Nippes Klarissenweg Restausbau W 505-010 150.000 0 150.000 0
0 150.000 0
 
Insgesamt:
- Anlage 2.5.BV -

Beratungsverlauf (1)

01.02.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2386/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.01.2018
Erstellt
03.08.2017 10:22