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1241/2017

Fahrradstreife beim Ordnungs- und Verkehrsdienst, TOP 5.1.11 - AN/1763/2016

Mitteilung Ausschuss 14.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.10.2017, TOP 11.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6768 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 14.09.2017 
 1241/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.10.2017 
 
Fahrradstreife beim Ordnungs- und Verkehrsdienst, TOP 5.1.11 - AN/1763/2016 
 
Am 09.02.17 hat die Bezirksvertretung Innenstadt zu Top 5.1.11 -AN/1763/2016 folgenden Beschluss 
einstimmig gefasst: 
 
„Die BV1 spricht sich für die Erstellung eines Konzeptes zur Einführung einer Radstaffel des Or d-
nungs- und Verkehrsdienstes aus. Primärer Einsatzauftrag dieser Radstaffel soll e s sein, die st ö-
rungsfreie Nutzung der Radinfrastruktur sicherzustellen. Dazu zählt auch die Überwachung der Lade - 
und Lieferzonen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung 
 
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst hat das untenstehende Konzept zur Einführung einer Radstaffel 
erarbeitet. Dienstfahrräder werden bereits durch den Ordnungs - und Verkehrsdienst zur Bestreifung 
des Kölner Straßenlandes und Grünflächen genutzt. Des Weiteren wird derzeit geeignete Dienstkle i-
dung für die Radstreife getestet. 
 
Die weiteren Schritte für di e Umsetzung sind: Fertigung der Bedarfsprüfung und Bedarfsanerke n-
nung, Ausschreibung, Auswertung der Angebote, Vergabeverfahren, Zustimmung zum Vergabevo r-
schlag und Erteilung des Auftrages. Dies wird voraussichtlich im dritten Quartal 2017 abgeschlossen 
sein. 
 
Inhalt des Konzeptes: 
 
„Einsatz einer Fahrradstaffel im Ordnungs- und Verkehrsdienst 
 
1. Streifenaufbau und Aufgaben 
 
Beim Einsatz der Radstreife müssen die unterschiedlichen Schwerpunkte des Ordnungsdienstes und 
des Verkehrsdienstes aber auch deren Schnittmengen berücksichtigt werden, die im Rahmen der 
Fahrradstaffel bearbeitet werden können. 
Der Verkehrsdienst hat u. a. die Aufgabe, den ruhenden Verkehr zu kontrollieren (insb. Liefer - und 
Ladezonen, Geh-und Radwege/Fahrradschutzstreifen, 2. Reihe -Parker) sowie ordnungswidrige oder 
gefährdende Zustände durch Falschparker zu beseitigen. 
Der Ordnungsdienst ist u. a. zuständig für die Kontrolle von Landschafts - und Naturschutzgebieten 
sowie der Grünflächen der Stadt Köln. 
Zudem werden unerlaubte Sondernu tzungen, z.B. durch übergroße oder ungenehmigte Außengas t-
ronomien oder Werbeträger, geahndet.

2 
 
 
Geplant sind regelmäßig stattfindende Streifen von Außendienstkräften des Ordnungsdienstes und 
des Verkehrsdienstes. Diese werden tagesaktuell anhand der verfügb aren Außendienstkräfte der 
beiden Sachgebiete eingeteilt. Bei den Streifenfahrten können behindernd parkende KFZ oder Gefa h-
renstellen gezielt erkannt und gemeinsam beseitigt werden.  
 
In Grünflächen werden bspw. freilaufende Hunde und Wildgriller geahndet.  Werbeträger auf Radw e-
gen werden ebenso sanktioniert wie auch sonstige unerlaubte Sondernutzungen. 
Die Außendienstkräfte des jeweiligen Sachgebietes behalten hierbei die Maßnahmenführung. 
 
Als innerstädtische Schwerpunkte seien exemplarisch die Bereich Neu markt, Ringe, Chlodwigplatz, 
Grüngürtel oder Stadtgarten genannt. Es ist vorgesehen, Fahrradstreifen auch in den anderen Stad t-
bezirken einzurichten und einzusetzen. 
 
Durch die Verzahnung der Aufgaben und die erhöhte Präsenz kann eine möglichst behinderungs frei-
ere Nutzung der Radinfrastruktur erreicht und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt 
werden bzw. ordnungswidriges Verhalten sanktioniert werden. Ergänzend hierzu werden Fahrra d-
streifen stattfinden, die nur von Außendienstkräften des jewei ligen Sachgebietes besetzt sind, um die 
Kontrollintensität in dem jeweiligen Aufgabenschwerpunkt zu erhöhen. 
 
Über den tagesaktuellen Einsatz der Fahrradstreife entscheidet der Dienstgruppenle i-
ter/Abschnittsleiter unter Beachtung des Einsatzgeschehens und der personellen Besetzung seiner 
Dienstgruppe/Abschnitts. Ein- oder mehrtätige, bezirksübergreifende Einsätze im Rahmen des Spät - 
und Wochenenddienstes werden bei der Erstellung des Dienstplanes berücksichtigt. 
 
Zurzeit finden erste Gespräche mit der Radst affel der Polizei Köln statt, um auch hier im Rahmen der 
Ordnungspartnerschaft gemeinsame Streifen durchzuführen. 
 
2. Einsatzzeitraum  
 
Bei den bisher erfolgten Kontrollen im Rahmen des normalen Dienstgeschehens zeigte sich, dass es 
sinnvoll ist die Einsatzze iten zur Kontrolle der Grünanlagen an die Nutzungszeiten der Bürger anz u-
passen. Montag bis Freitag werden bspw. Hunde verstärkt zwischen 6 Uhr und 9 Uhr sowie nach 15 
Uhr ausgeführt. Nach 15 Uhr werden zudem die Grünflächen und weitläufigen Areale des Rhei nufers 
von erholungs - und zerstreuungssuchenden Bürgern genutzt, so dass hier eine erhöhte Präsenz 
dienlich ist. Samstag und Sonntag sollten Einsätze ab 10 Uhr erfolgen. 
Allen Tagen gemein ist das Ende der Streifen zwischen 22 Uhr und 23 Uhr und der Vorbeh alt des 
warmen und trockenen Wetters. 
 
Halt- und Parkverstöße können hingegen ganztägig überall im Stadtgebiet festgestellt werden und 
ergänzen somit den Einsatzumfang. 
 
3. Beschaffung und Ausstattung 
 
Für den Ordnungs - und Verkehrsdienst werden zunächst 20 E-Bikes unterschiedlicher Größe ben ö-
tigt, die im Stadthaus Deutz vandalismus- und diebstahlsicher unterzubringen sind. 
 
Für den Kauf der Fahrräder ist von Kosten von 2.500€ bis 3.000€ (netto) pro Rad zuzüglich der ben ö-
tigten Zusatzausstattung auszugehen.  
 
Als Alternative zum vollumfänglichen Kauf der Fahrräder besteht auf dem Markt bereits die u.U. gün s-
tigere Möglichkeit des Leasings inklusive Versicherung, Wartung, Pannenservice und Instandhaltung. 
 
Es ist vorgesehen, im Vorfeld zu der durchzuführenden Au sschreibung, beide Varianten im Rahmen 
einer Marktsondierung eingehend zu prüfen und die wirtschaftlichste Variante dann, nach Vorliegen 
der Bedarfsanerkennung auszuschreiben.

3 
 
Die Kosten für die persönliche Fahrradbekleidung sowie Helm und Schuhe betragen  rund 1.500 € pro 
Außendienstkraft. Bezogen wird die persönliche Fahrradkleidung vom Rahmenvertragspartner LZN, 
welcher auch die Standarduniform des Ordnungs- und Verkehrsdienstes liefert. 
 
Die eingesetzten Mitarbeiter sind per Funk mit der Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes 
verbunden. 
 
Zum Transport der Fahrräder (zu weiter abgelegenen Einsatzörtlichkeiten) sind ausgewählte Diens t-
fahrzeuge mit einer Anhängerkupplung zur Aufnahme eines Fahrradträgers für je zwei Fahrräder 
auszustatten. Diese Sond erausstattung ist bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge für den Ordnungs - 
und Verkehrsdienst zu berücksichtigen. Ebenso müssen 3 Fahrradträger hierfür bereitgestellt werden. 
 
Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen und mögliche Refinanzierungen üb er Zuschüsse 
sind zu prüfen. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Chlodwigplatz
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1241/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27