0657/2022
Richtlinie für Liquiditätsanlagen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln
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Entwurf Liquiditätsrichtlinie
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Richtlinie für Liquiditätsanlagen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln -Liquiditätsrichtlinie - Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis Präambel................................................................................................................................... 3 § 1 Rechtlicher Rahmen ......................................................................................................... 3 § 2 Geltungsbereich ................................................................................................................ 3 § 3 Anlagegrundsätze ............................................................................................................. 3 § 4 Anlageformen .................................................................................................................... 5 § 5 Zuständigkeiten und Verfahren ...................................................................................... 6 § 6 Risikomanagement ........................................................................................................... 6 § 7 Berichtswesen ................................................................................................................... 6 § 8 Inkrafttreten ........................................................................................................................ 7 Seite 3 von 7 Präambel Das Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung der Stadt Köln. Sie ist Sondervermögen im Sinne des § 97 Absatz 1 Nummer 4 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Veranstaltungszentrum Köln verfügt über ein eigenes Finanzwesen und Kassenwesen. Obwohl es sich beim Veranstaltungszentrum Köln um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt, können gegebenenfalls auch Liquiditätsbestände auftreten. Mit dieser Richtlinie wird die An- lage liquider Mittel in eigener Verantwortung des Veranstaltungszentrums Köln geregelt. Eine Beteiligung am Cash-Pool der Stadt Köln sowie eine Kapitalanlage beim Veranstaltungszent- rum Köln einschließlich etwaiger Liquiditätskredite an die Stadt Köln sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. § 1 Rechtlicher Rahmen Zur Regelung von Anlagen liquider Mittel wird diese Richtlinie in eigener Verantwortung der Betriebsleitung des Veranstaltungszentrums Köln erlassen. § 2 Geltungsbereich Die Liquiditätsrichtlinie gilt für Liquiditätsanlagen des Veranstaltungszentrums Köln der Stadt Köln. Unter Liquiditätsanlagen werden Tagesgelder/Monatsgelder und Termingelder mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten verstanden. Die Anlage von Mitteln über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. § 3 Anlagegrundsätze Liquiditätsanlagen sind unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu täti- gen. Folgende Anlagegrundsätze sind bei jedem Neugeschäft zu prüfen: (1) Es ist auf eine ausreichende Sicherheit und angemessenen Ertrag zu achten. Hierbei wird der Sicherheit eine höhere Priorität eingeräumt (§ 90 GO NRW, Abs. 2). Spekulative Fi- nanzgeschäfte sind verboten. (2) Liquiditätsanlagen sind nur im betriebsnotwendigen Rahmen zulässig. (3) Da Risiken bei Geldanlagen grundsätzlich nicht vollständig auszuschließen sind, ist eine Streuung der Geldanlage und damit eine Begrenzung des Volumens auf ein und densel- ben Schuldner vorzusehen. Die Splittung der Anlage hat sich nach dem Gesamtvolumen zu richten. Seite 4 von 7 Folgende Aufteilung ist bei den Anlagen vorzunehmen: Liquiditätsanlagen ab Ein und dasselbe Kreditinstitut 5 – 10 M io. EUR zulässig bis maximal 50% vom Gesamtvolumen 10 – 20 M io. EUR zulässig bis maximal 35% vom Gesamtvolumen 20 – 30 M io. EUR zulässig bis maximal 25% vom Gesamtvolumen 30 – 40 M io. EUR zulässig bis maximal 20% vom Gesamtvolumen 40 – 60 M io. EUR zulässig bis maximal 15% vom Gesamtvolumen 60 M io. EUR zulässig bis maximal 10% vom Gesamtvolumen (4) Bei der Auswahl der Anlageform und Anlagedauer ist die Sicherstellung der Liquidität so- wie der Zahlungsfähigkeit zu berücksichtigen. (5) Für alle Anlagearten stehen ausschließlich die M ittel zur Verfügung, die innerhalb des An- lagezeitraums weder für die Deckung von Auszahlungen noch zur Bildung eines Liquidi- tätspuffers benötigt werden. (6) Die Anlage liquider M ittel ist nach § 116 Nr. 5 GWB vergabefrei möglich. Um die wirtschaft- lichste Anlage zu bestimmen, sind mindestens drei aktuelle Vergleichsangebote einzuho- len. Den Zuschlag erhält grundsätzlich, wer auf Basis der Anfrage das wirtschaftlich beste Zinsangebot abgibt. Liegen mehrere gleich lautende Angebote vor, so entscheidet die Ge- schäftsführung unter Abwägung aller zu berücksichtigen den Faktoren. Die Anlageent- scheidung ist zu begründen und ausreichend zu dokumentieren. (7) Eine Beratung durch Dritte kann erfolgen. M akler oder Vermögensverwalter können gem. § 116 Nr. 4 GWB vergabefrei in den Auswahlprozess im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften eingebunden werden. Der M akler/Vermögensverwalter muss vor Abschluss einer Anlage das Kreditinstitut mitteilen und eine Bestätigung über die Institutssicherung des Kreditinstitutes abgeben. Entscheidungsgrundlage für die Bestimmung der wirt- schaftlichsten Anlage im Sinne von § 3 Nr. 6 dieser Richtlinie ist der Gesamtzinssatz (Zinssatz inkl. Courtage). Der vereinbarte Gesamtzinssatz ist dem Kreditinstitut schriftlich zu bestätigen. Alle Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Liquiditätsanlage stehen, werden ausschließlich zwischen Kreditinstitut und dem Veranstaltungszentrum Köln ab- gewickelt. Ausgenommen von dieser Regel ist die Gebühr/Courtage. (8) Aus Gründen der Rechtsklarheit ist bei der Beteiligung eines M aklers/Vermögensverwal- ters eine Einstufung des Veranstaltungszentrums Köln als privater Kunde sicherzustellen. Sollte das Veranstaltungszentrum Köln gemäß § 67 WpHG als professioneller Kunde ein- zustufen sein, ist diese Einstufung nach den Regelungen des § 67 Abs. 5 Satz 4 WpHG abzulehnen. Eine Einstufung als privater Kunde ist schriftlich festzuhalten. (9) Es sind ausschließlich Anlagen in EURO zulässig. Fremdwährungsrisiken sind auszu- schließen. (10) Die Aufnahme von Fremdmitteln bei Kreditinstituten ausschließlich zur Liquiditätsanlage ist ausgeschlossen. (11) Es sind ausschließlich Anlagen bei deutschen Kreditinstituten zulässig, die der Institutssi- cherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen oder der Einlagensi- cherung der deutschen Genossenschaftsbanken angehören. Seite 5 von 7 § 4 Anlageformen Die Anlage liquider Mittel beschränkt sich grundsätzlich auf Tagesgelder, Festgelder und Termingelder. Seite 6 von 7 § 5 Zuständigkeiten und Verfahren (1) Das Vorhaben, Liquiditätsanlagen zu tätigen, ist vom Betriebsausschuss vor dem Ab- schluss der Liquiditätsanlagen zu genehmigen. (2) Die Kämmerei der Stadt Köln (20/01) ist vor Abschluss einer konkreten Liquiditätsanlage schriftlich zwecks Abstimmung der Liquiditätslage nach § 11 EigVO NRW zu informieren. (3) Die Entscheidung über und die Verantwortung für die konkreten Liquiditätsanlagen liegt bei der Betriebsleitung. (4) Der Zeitpunkt einer konkreten Anlage und die Anlagedauer werden insbesondere mit Hilfe einer Liquiditätsdisposition ermittelt. Diese hat einen ausreichenden und fest definierten Liquiditätspuffer und einen Schwellenwert zu beinhalten. Liegt der Liquiditätsstand nach Abzug des Puffers über dem festgelegten Schwellenwert, ist zeitnah eine Liquiditätsanlage zu tätigen. § 6 Risikomanagement (1) Alle Liquiditätsanlagen sind laufend zu überwachen. (2) Eine Überwachung der Zinsmärkte hat ebenfalls laufend stattzufinden, so dass bei flexib- len oder variablen Anlagen im kurzfristigen Bereich zeitnah auf Zinsänderungen reagiert werden kann. § 7 Berichtswesen (1) Der Liquiditätsstatus ist monatlich in Form eines Berichtswesens an die Kämmerei der Stadt Köln (20/01) sowie regelmäßig dem Betriebsausschuss im Rahmen einer Mitteilung zu berichten. (2) Das Berichtswesen über den Liquiditätsstatus hat einen fest definierten Liquiditätspuffer und den Schwellenwert zu beinhalten. (3) Das Reporting zu den Liquiditätsanlagen umfasst mindestens eine tabellarische Übersicht mit folgenden Informationen: Name des Anlageinstituts (Schuldner) Art der Anlageform Betrag Valutadatum der Auszahlung Laufzeit Zinssatz Ggf. zzgl. Courtage Ggf. Ratingnote Seite 7 von 7 § 8 Inkrafttreten Diese Liquiditätsrichtlinie tritt mit Unterzeichnung der Betriebsleitung in Kraft. Köln, den Prof. Dr. Dörte Diemert Frank Höller Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 09.03.2022 0657/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 14.03.2022 Richtlinie für Liquiditätsanlagen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat sich im letzten Halbjahr vertieft mit der Frage einer eigenen Richtlinie für Liquiditätsanlagen befasst und ist damit einer entsprechenden Aufforderung der Verwaltung nachgekommen. Letztere hatte eine dies- bezügliche Initiative und Aufforderung an die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gegenüber dem Finanzausschuss zur Sitzung am 21.06.21 sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 22.06.21 angekündigt (Vorlagen-Nr. 2334/2021). Beim Veranstaltungszentrum handelt es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung. Ein positives Jah- resergebnis konnte letztmalig im Jahr 2002 durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmes- se GmbH durchgeführten US-Lease-Transaktion erzielt werden. Liquiditätsbestände fallen seitdem grundsätzlich nicht an. Um dennoch den Umgang mit gegebenenfalls auftretenden Liquiditätsbestän- den zu regeln, beabsichtigt die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln, eine Liquiditätsrichtlinie auf Basis des mit der Kämmerei abgestimmten Musters in Kraft zu setzen. Wie bereits im Rahmen der Quartalsberichterstattung IV/2021 (Vorlagen-Nr. 0220/2022) erfolgt, wird die Betriebsleitung innerhalb dieses Berichtsformates den Betriebsausschuss auch künftig fortlaufend über den Liquiditätsstatus zum Ende eines jeden Quartals informieren. Au- ßerdem berichtet die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln regelmäßig zu Beginn eines Monats an die Kämmerei ihren Liquiditätsstatus zum Ende des Vormonats. Der Betriebsausschuss wird gebeten, die beigefügte Richtlinie vor Unterzeichnung durch die Betriebs- leitung zur Kenntnis zu nehmen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0657/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.03.2022
- Erstellt
- 22.02.2022 15:17