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0657/2022

Richtlinie für Liquiditätsanlagen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 09.03.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 14.03.2022, TOP 2.1

Entwurf Liquiditätsrichtlinie

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Entwurf Liquiditätsrichtlinie

8880 Zeichen

Richtlinie für Liquiditätsanlagen 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum Köln 
der Stadt Köln 
  
-Liquiditätsrichtlinie -

Seite 2 von 7 
Inhaltsverzeichnis  
 
 
Präambel................................................................................................................................... 3 
§ 1 Rechtlicher Rahmen ......................................................................................................... 3 
§ 2 Geltungsbereich ................................................................................................................ 3 
§ 3 Anlagegrundsätze ............................................................................................................. 3 
§ 4 Anlageformen .................................................................................................................... 5 
§ 5 Zuständigkeiten und Verfahren ...................................................................................... 6 
§ 6 Risikomanagement ........................................................................................................... 6 
§ 7 Berichtswesen ................................................................................................................... 6 
§ 8 Inkrafttreten ........................................................................................................................ 7

Seite 3 von 7 
Präambel 
 
 
Das Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung der 
Stadt Köln. Sie ist Sondervermögen im Sinne des § 97 Absatz 1 Nummer 4 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen.  
 
Das Veranstaltungszentrum Köln verfügt über ein eigenes Finanzwesen und Kassenwesen. 
Obwohl es sich beim Veranstaltungszentrum Köln um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt, 
können gegebenenfalls auch Liquiditätsbestände auftreten. Mit dieser Richtlinie wird die An-
lage liquider Mittel in eigener Verantwortung des Veranstaltungszentrums Köln geregelt. Eine 
Beteiligung am Cash-Pool der Stadt Köln sowie eine Kapitalanlage beim Veranstaltungszent-
rum Köln einschließlich etwaiger Liquiditätskredite an die Stadt Köln sind nicht Gegenstand 
dieser Richtlinie.  
  
 
§ 1 Rechtlicher Rahmen  
 
 
Zur Regelung von Anlagen liquider Mittel wird diese Richtlinie in eigener Verantwortung der 
Betriebsleitung des Veranstaltungszentrums Köln erlassen.  
 
 
§ 2 Geltungsbereich 
 
 
Die Liquiditätsrichtlinie gilt für Liquiditätsanlagen des Veranstaltungszentrums Köln der Stadt 
Köln. Unter Liquiditätsanlagen werden Tagesgelder/Monatsgelder und Termingelder mit einer 
Laufzeit von bis zu zwölf Monaten verstanden. Die Anlage von Mitteln über einen Zeitraum 
von mehr als zwölf Monaten ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie.  
 
 
§ 3 Anlagegrundsätze 
 
 
Liquiditätsanlagen sind unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu täti-
gen. Folgende Anlagegrundsätze sind bei jedem Neugeschäft zu prüfen:  
 
(1) Es ist auf eine ausreichende Sicherheit und angemessenen Ertrag zu achten. Hierbei wird 
der Sicherheit eine höhere Priorität eingeräumt (§ 90 GO NRW, Abs. 2). Spekulative Fi-
nanzgeschäfte sind verboten.  
 
(2) Liquiditätsanlagen sind nur im betriebsnotwendigen Rahmen zulässig.  
 
(3) Da Risiken bei Geldanlagen grundsätzlich nicht vollständig auszuschließen sind, ist eine 
Streuung der Geldanlage und damit eine Begrenzung des Volumens auf ein und densel-
ben Schuldner vorzusehen. Die Splittung der Anlage hat sich nach dem Gesamtvolumen 
zu richten.

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Folgende Aufteilung ist bei den Anlagen vorzunehmen:  
 
Liquiditätsanlagen ab Ein und dasselbe Kreditinstitut 
  5 – 10 M io. EUR zulässig bis maximal 50% vom Gesamtvolumen 
10 – 20 M io. EUR zulässig bis maximal 35% vom Gesamtvolumen 
20 – 30 M io. EUR zulässig bis maximal 25% vom Gesamtvolumen 
30 – 40 M io. EUR zulässig bis maximal 20% vom Gesamtvolumen 
40 – 60 M io. EUR zulässig bis maximal 15% vom Gesamtvolumen 
60 M io. EUR zulässig bis maximal 10% vom Gesamtvolumen 
 
 
(4) Bei der Auswahl der Anlageform und Anlagedauer ist die Sicherstellung der Liquidität so-
wie der Zahlungsfähigkeit zu berücksichtigen.  
 
(5) Für alle Anlagearten stehen ausschließlich die M ittel zur Verfügung, die innerhalb des An-
lagezeitraums weder für die Deckung von Auszahlungen noch zur Bildung eines Liquidi-
tätspuffers benötigt werden.  
 
(6) Die Anlage liquider M ittel ist nach § 116 Nr. 5 GWB vergabefrei möglich. Um die wirtschaft-
lichste Anlage zu bestimmen, sind mindestens drei aktuelle Vergleichsangebote einzuho-
len. Den Zuschlag erhält grundsätzlich, wer auf Basis der Anfrage das wirtschaftlich beste 
Zinsangebot abgibt. Liegen mehrere gleich lautende Angebote vor, so entscheidet die Ge-
schäftsführung unter Abwägung aller zu berücksichtigen den Faktoren. Die Anlageent-
scheidung ist zu begründen und ausreichend zu dokumentieren.  
 
(7) Eine Beratung durch Dritte kann erfolgen. M akler oder Vermögensverwalter können gem. 
§ 116 Nr. 4 GWB vergabefrei in den Auswahlprozess im Rahmen der vergaberechtlichen 
Vorschriften eingebunden werden. Der M akler/Vermögensverwalter muss vor Abschluss 
einer Anlage das Kreditinstitut mitteilen und eine Bestätigung über die Institutssicherung 
des Kreditinstitutes abgeben. Entscheidungsgrundlage für die Bestimmung der wirt-
schaftlichsten Anlage im Sinne von § 3 Nr. 6 dieser Richtlinie ist der Gesamtzinssatz 
(Zinssatz inkl. Courtage). Der vereinbarte Gesamtzinssatz ist dem Kreditinstitut schriftlich 
zu bestätigen. Alle Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Liquiditätsanlage stehen, 
werden ausschließlich zwischen Kreditinstitut und dem Veranstaltungszentrum Köln ab-
gewickelt. Ausgenommen von dieser Regel ist die Gebühr/Courtage. 
 
(8) Aus Gründen der Rechtsklarheit ist bei der Beteiligung eines M aklers/Vermögensverwal-
ters eine Einstufung des Veranstaltungszentrums Köln als privater Kunde sicherzustellen. 
Sollte das Veranstaltungszentrum Köln gemäß § 67 WpHG als professioneller Kunde ein-
zustufen sein, ist diese Einstufung nach den Regelungen des § 67 Abs. 5 Satz 4 WpHG 
abzulehnen. Eine Einstufung als privater Kunde ist schriftlich festzuhalten.  
 
(9) Es sind ausschließlich Anlagen in EURO zulässig. Fremdwährungsrisiken sind auszu-
schließen. 
 
(10) Die Aufnahme von Fremdmitteln bei Kreditinstituten ausschließlich zur Liquiditätsanlage 
ist ausgeschlossen.  
 
(11) Es sind ausschließlich Anlagen bei deutschen Kreditinstituten zulässig, die der Institutssi-
cherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen oder der Einlagensi-
cherung der deutschen Genossenschaftsbanken angehören.

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§ 4 Anlageformen 
 
 
Die Anlage liquider Mittel beschränkt sich grundsätzlich auf Tagesgelder, Festgelder und 
Termingelder.

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§ 5 Zuständigkeiten und Verfahren 
 
 
(1) Das Vorhaben, Liquiditätsanlagen zu tätigen, ist vom Betriebsausschuss  vor dem Ab-
schluss der Liquiditätsanlagen zu genehmigen.  
 
(2) Die Kämmerei der Stadt Köln (20/01) ist vor Abschluss einer konkreten Liquiditätsanlage 
schriftlich zwecks Abstimmung der Liquiditätslage nach § 11 EigVO NRW zu informieren.  
 
(3) Die Entscheidung über und die Verantwortung für die konkreten Liquiditätsanlagen liegt 
bei der Betriebsleitung.  
 
(4) Der Zeitpunkt einer konkreten Anlage und die Anlagedauer werden insbesondere mit Hilfe 
einer Liquiditätsdisposition ermittelt. Diese hat einen ausreichenden und fest definierten 
Liquiditätspuffer und einen Schwellenwert zu beinhalten. Liegt der Liquiditätsstand nach 
Abzug des Puffers über dem festgelegten Schwellenwert, ist zeitnah eine Liquiditätsanlage 
zu tätigen.  
 
 
§ 6 Risikomanagement 
 
 
(1) Alle Liquiditätsanlagen sind laufend zu überwachen.  
 
(2) Eine Überwachung der Zinsmärkte hat ebenfalls laufend stattzufinden, so dass bei flexib-
len oder variablen Anlagen im kurzfristigen Bereich zeitnah auf Zinsänderungen reagiert 
werden kann.  
 
 
§ 7 Berichtswesen 
 
 
(1) Der Liquiditätsstatus ist monatlich in Form eines Berichtswesens  an die Kämmerei der 
Stadt Köln  (20/01) sowie regelmäßig dem Betriebsausschuss im Rahmen einer Mitteilung 
zu berichten.  
 
(2) Das Berichtswesen über den Liquiditätsstatus hat einen fest definierten Liquiditätspuffer 
und den Schwellenwert zu beinhalten.  
 
(3) Das Reporting zu den Liquiditätsanlagen umfasst mindestens eine tabellarische Übersicht 
mit folgenden Informationen: 
 
 Name des Anlageinstituts (Schuldner) 
 Art der Anlageform 
 Betrag 
 Valutadatum der Auszahlung  
 Laufzeit 
 Zinssatz  
 Ggf. zzgl. Courtage 
 Ggf. Ratingnote

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§ 8 Inkrafttreten 
 
 
Diese Liquiditätsrichtlinie tritt mit Unterzeichnung der Betriebsleitung in Kraft. 
 
 
 
 
 
 
Köln, den         
 
 
 
 
Prof. Dr. Dörte Diemert    Frank Höller 
Erste Betriebsleiterin     Geschäftsführender Betriebsleiter

Mitteilung Ausschuss

2090 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 09.03.2022 
 0657/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 14.03.2022 
 
Richtlinie für Liquiditätsanlagen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln 
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat sich im 
letzten Halbjahr vertieft mit der Frage einer eigenen Richtlinie für Liquiditätsanlagen befasst und ist 
damit einer entsprechenden Aufforderung der Verwaltung nachgekommen. Letztere hatte eine dies-
bezügliche Initiative und Aufforderung an die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gegenüber dem 
Finanzausschuss zur Sitzung am 21.06.21 sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 
22.06.21 angekündigt (Vorlagen-Nr. 2334/2021).  
 
Beim Veranstaltungszentrum handelt es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung. Ein positives Jah-
resergebnis konnte letztmalig im Jahr 2002 durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmes-
se GmbH durchgeführten US-Lease-Transaktion erzielt werden. Liquiditätsbestände fallen seitdem 
grundsätzlich nicht an. Um dennoch den Umgang mit gegebenenfalls auftretenden Liquiditätsbestän-
den zu regeln, beabsichtigt die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln, eine Liquiditätsrichtlinie auf Basis des mit der Kämmerei abgestimmten Musters 
in Kraft zu setzen. Wie bereits im Rahmen der Quartalsberichterstattung IV/2021 (Vorlagen-Nr. 
0220/2022) erfolgt, wird die Betriebsleitung innerhalb dieses Berichtsformates den Betriebsausschuss 
auch künftig fortlaufend über den Liquiditätsstatus zum Ende eines jeden Quartals informieren. Au-
ßerdem berichtet die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln regelmäßig zu 
Beginn eines Monats an die Kämmerei ihren Liquiditätsstatus zum Ende des Vormonats. 
 
Der Betriebsausschuss wird gebeten, die beigefügte Richtlinie vor Unterzeichnung durch die Betriebs-
leitung zur Kenntnis zu nehmen. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

14.03.2022 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0657/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.03.2022
Erstellt
22.02.2022 15:17