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1051/2026

Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 16.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.05.2026, TOP 10.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 BE-Plan Außenanlagenplan

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld

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Beschlussvorlage Ausschuss

1949 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1051/2026 
Freigabedatum 16.04.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Genehmigung DE 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt, der beantragten Fällgenehmigung zuzu-
stimmen. 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
 
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti-
schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor. Der Antrag steht in Verbin-
dung mit einem Bauantrag, dessen Inhalt der Rück- und Neubau eines Mehrparteienhauses 
ist. Aufgrund der Nähe zum Baukörper kann der Baum durch Schutzmaßnahmen während der 
Baumaßnahmen nicht erhalten werden. 
 
Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der entscheiden-
den Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb derer eine Interessenabwägung erfolgen 
würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung 
baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen. 
 
Am 27.01.2026 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht infor-
miert, die Fällerlaubnis für den betroffenen Baum unter der Auflage einer Ausgleichszahlung 
von 1.488 € zu erteilen. Ein Baum wird nach Rückbau der Baustelle und Abschluss der Bauar-
beiten an gleicher Stelle neu gepflanzt. 
 
Anlagen:  
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 BE-Plan Außenanlagenplan 
Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

548 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen.

Anlage 2 BE-Plan Außenanlagenplan

455 Zeichen

Pflanzflächen BEEEREER — ceschnitene Hecken 49.00 Geländehöhe/ Bestand

| Tennenbelag Pflaster-/ Plattenflächen 49.00 'Geländehöhe/ Planung
- T I
na zu fällende private Gehölze,
| (® zu ornattender Soltaroaum % gem. Baumschutzsatzung nicht geschützt
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

666 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
1051/2026 
Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-84, Köln-
Ehrenfeld 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 03.02.2026 Einwendungen gegen die 
Erteilung der Fällgenehmigung eines Straßenbaums an der Senefelderstr. 84-86 
erhoben. Ein gemeinsamer Ortstermin wurde seitens der Bezirksvertretung in diesem 
Fall nicht erwünscht. 
 
Die Verwaltung hat die Erteilung der Baugenehmigung für Ende April 2026 
vorgesehen. Die Verwaltung strebt daher eine Genehmigung der Fällung im 
Entscheidungsgremium Umwelt, Klima und Grün an. Der nächste Tagungstermin des 
Ausschusses findet am 30.04.2026 statt.

Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld

3431 Zeichen

(^)
Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
1051/2026/1
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Genehmigung DE
Begründung der Dringlichkeit:
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti­
schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor.
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat vorab Einwendungen gegen die Erteilung der Fällgeneh­
migung eines Straßenbaums an der Senefelderstr. 84-86 erhoben. Ein gemeinsamer Ortster­
min wurde seitens der Bezirksvertretung in diesem Fall nicht erwünscht.
Das in Kürze bestehende Baurecht erlaubt hier jedoch keine Ermessensspielräume und die 
Fällgenehmigung ist daher zu erteilen. Die Verwaltung hat die Erteilung der Baugenehmigung 
für Ende April 2026 vorgesehen. Die Verwaltung strebt daher eine Genehmigung der Fällung 
im Entscheidungsgremium Umwelt, Klima und Grün an. Der nächste Tagungstermin des Aus­
schusses findet am 30.04.2026 statt. Die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Eh­
renfeld findet am 11.05.2026 statt und somit wird der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten.
Eine Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzforderungen 
des Vorhabenträgers nach sich ziehen.
Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent­
scheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld eingeholt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt per Dringlichkeitsentscheidung, der beantragten 
Fällgenehmigung zuzustimmen.
□ ungeändert 
zugestimmt
□ geändert zugestimmt
(siehe z. B. „Anlage 1“ oder 
„Anlage 1 und 2“)
X abgelehnt
□ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht.
Anlage  3

2
(ggf. siehe ß ..A 1 )
Datum Unterschrift Unterschrift
VI

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Kl Nein
Begründung:
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti­
schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor. Der Antrag steht in Verbin­
dung mit einem Bauantrag, dessen Inhalt der Rück- und Neubau eines Mehrparteienhauses 
ist. Aufgrund der Nähe zum Baukörper kann der Baum durch Schutzmaßnahmen während der 
Baumaßnahmen nicht erhalten werden.
Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der entscheiden­
den Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb derereine Interessenabwägung erfolgen 
würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung 
baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen.
Am 27.01.2026 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht infor­
miert, die Fällerlaubnis für den betroffenen Baum unter der Auflage einer Ausgleichszahlung 
von 1.488 € zu erteilen. Ein Baum wird nach Rückbau der Baustelle und Abschluss der Bauar­
beiten an gleicher Stelle neu gepflanzt.

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Beratungsverlauf (2)

30.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Senefelderstraße 84
  • Straße 8

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Details

Aktenzeichen
1051/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.04.2026
Erstellt
14.04.2026 11:14