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AN/0046/2018

Kölner Umweltzone

SPD Anfrage nach § 4 12.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 18.01.2018, TOP 1.7

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2278 Zeichen

An den  
Vorsitzenden 
des Ausschusses für Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Struwe 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.01.2018 
 
AN/0046/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.01.2018 
 
Kölner Umweltzone 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Struwe, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für 
Umwelt und Grün am 18.01.2018 aufzunehmen: 
 
Zuletzt hat die Verwaltung den Auschuss für Umwelt und Grün am 23.02.1016 über die 
Regelwirkung bei Ahndung von Verkehrsverstößen „Nutzung der Kölner Umweltzone ohne 
grüne Feinstaubplakette“ informiert. Die in der Mitteilung 0043/2016 genannten Zahlen 
bezogen sich auf die im Zeitraum 01.04. bis 31.12.2015 festgestellten Verstöße.  
Mit Beschluss des AVR vom 25.04.2016 wurde das Verwarngeld gegenüber Haltern, die die 
Berechtigung zum Erhalt einer grünen Plakette besitzen, bei denen diese jedoch nicht durch 
Anbringung an das Fahrzeug nachgewiesen wird, von 30 € auf 80 € erhöht.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie stellen sich Zahlen für die Jahre 2016 und 2017 dar? Wir bitten um Darstellung der 
Verstöße Umweltzone insgesamt sowie der Formalverstöße und der verkauften 
Plaketten jeweils getrennt für die beiden Jahre. 
2. Für wieviele Fahrzeuge besteht aktuell eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der 
Umweltzone ohne Umweltplakette oder mit roter Umweltplakette? Was sind die 
zahlenmäßig relevantesten Ausnahmetatbestände? 
3. Gibt es gezielte Überprüfungen der Nutzung der Umweltzone? Wenn ja, wie und mit 
welcher Intensität bzw. Häufigkeit werden diese durchgeführt? 
4. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Angemessenheit des Verwarngeldes?  
 
Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen zur Kenntnis zu geben.

- 2 - 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

18.01.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0046/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
12.01.2018
Erstellt
12.01.2018 11:31