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Kölner Umweltzone
SPD Anfrage nach § 4 AN/0046/2018 vom 12.01.2018
Stand: Am 29.05.2018 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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SPD Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.01.2018 AN/0046/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 18.01.2018 Kölner Umweltzone Sehr geehrter Herr Vorsitzender Struwe, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 18.01.2018 aufzunehmen: Zuletzt hat die Verwaltung den Auschuss für Umwelt und Grün am 23.02.1016 über die Regelwirkung bei Ahndung von Verkehrsverstößen „Nutzung der Kölner Umweltzone ohne grüne Feinstaubplakette“ informiert. Die in der Mitteilung 0043/2016 genannten Zahlen bezogen sich auf die im Zeitraum 01.04. bis 31.12.2015 festgestellten Verstöße. Mit Beschluss des AVR vom 25.04.2016 wurde das Verwarngeld gegenüber Haltern, die die Berechtigung zum Erhalt einer grünen Plakette besitzen, bei denen diese jedoch nicht durch Anbringung an das Fahrzeug nachgewiesen wird, von 30 € auf 80 € erhöht. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie stellen sich Zahlen für die Jahre 2016 und 2017 dar? Wir bitten um Darstellung der Verstöße Umweltzone insgesamt sowie der Formalverstöße und der verkauften Plaketten jeweils getrennt für die beiden Jahre. 2. Für wieviele Fahrzeuge besteht aktuell eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone ohne Umweltplakette oder mit roter Umweltplakette? Was sind die zahlenmäßig relevantesten Ausnahmetatbestände? 3. Gibt es gezielte Überprüfungen der Nutzung der Umweltzone? Wenn ja, wie und mit welcher Intensität bzw. Häufigkeit werden diese durchgeführt? 4. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Angemessenheit des Verwarngeldes? Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Kenntnis zu geben. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf
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