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Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0985/2018 vom 15.06.2018

Stand: Am 28.06.2018 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle /Grüne Vorlagen-Nummer AN/0985/2018 Stand: 04.04.2023 Sachstandsbericht Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Mit der Beschlussvorlage 4461/2021 (siehe link: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105852 ) wurde am 02.06.2022 durch den Stadtentwicklungsaus- schuss die weitere Vorgehensweise zur Erstellung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes Liebig- Quartier beschlossen. Die Vergabe eines Planungsauftrages ist aktuell in Bearbeitung Nächste Schritte: Beginn Erstellung Entwicklungskonzept, voraussichtlich im 2. Quartal 2023. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2. Quartal 2024
  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.06.2018 AN/0985/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Reker, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die TO der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsaus- schusses aufzunehmen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich südlich des Parkgürtels, (s. Zeich- nung, schwarz markierte Fläche mit Ausnahme des orange umrandeten Gebietes) einen Entwicklungs- und Nutzungsplan aufzustellen. (Auszug Köln-GIS) - 2 - 2. Der Entwicklungs- und Nutzungsplan soll die aktuell ungeordnete städtebauliche Si- tuation strukturieren und neu ordnen. Dabei sind Flächen für gewerbliche Nutzung, Wohnen, Grün sowie die soziale Infrastruktur zu identifizieren und ggf. neu festzule- gen. Verdichtungsmöglichkeiten sowie Aussagen über eine angemessene Höhen- entwicklung sind zu treffen. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Dialog mit den ansässigen Betrieben u.a. Rheinenergie, Campina, Möllers etc., den Anwohnenden und den beteiligten Bezirksvertre- tungen suchen, um das Entwicklungsinteresse zu bündeln. Der Stadtentwicklungsausschuss ist zu beteiligen. Ihm ist zeitnah ein Ablaufplan vorzulegen. Begründung: Der beschriebene Bereich zeichnet sich durch die nebeneinander liegenden Flächennu t- zungsplandarstellungen von Gewerbe, Wohnen und Sondergebieten aus. Eine Ordnung ist nicht zu erkennen, Bebauungspläne regeln nur marginal die Entwicklungsoptio nen. Der Druck auf eine optimalere Flächenausnutzung wird auch gerade in diesem Bereich spürbar. Um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken befindet sich der BPLAN 66470/06 Osterather Straße/Liebigstraße in der Offenlage. Damit eine wünschenswerte Entwicklung d ieses i n- nenstadtnahen sowie äußerst gut durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossenen Gebi e- tes erfolgt, soll hierfür ein fundiertes Nutzungs - und Entwicklungskonzept erarbeitet werden Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 28.06.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 3.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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