AN/0985/2018
Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
779 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/Grüne
Vorlagen-Nummer
AN/0985/2018
Stand: 04.04.2023
Sachstandsbericht
Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit der Beschlussvorlage 4461/2021 (siehe link: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105852 ) wurde am 02.06.2022 durch den Stadtentwicklungsaus-
schuss die weitere Vorgehensweise zur Erstellung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes Liebig-
Quartier beschlossen. Die Vergabe eines Planungsauftrages ist aktuell in Bearbeitung
Nächste Schritte:
Beginn Erstellung Entwicklungskonzept, voraussichtlich im 2. Quartal 2023.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2. Quartal 2024
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
2480 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat
An den Vorsitzenden
des Stadtentwicklungsausschusses
Herrn Niklas Kienitz
Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.06.2018
AN/0985/2018
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018
Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof
Sehr geehrter Herr Kienitz,
sehr geehrte Frau Reker,
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die TO der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsaus-
schusses aufzunehmen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich südlich des Parkgürtels, (s. Zeich-
nung, schwarz markierte Fläche mit Ausnahme des orange umrandeten Gebietes)
einen Entwicklungs- und Nutzungsplan aufzustellen.
(Auszug Köln-GIS)
- 2 -
2. Der Entwicklungs- und Nutzungsplan soll die aktuell ungeordnete städtebauliche Si-
tuation strukturieren und neu ordnen. Dabei sind Flächen für gewerbliche Nutzung,
Wohnen, Grün sowie die soziale Infrastruktur zu identifizieren und ggf. neu festzule-
gen. Verdichtungsmöglichkeiten sowie Aussagen über eine angemessene Höhen-
entwicklung sind zu treffen.
In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Dialog mit den ansässigen Betrieben u.a.
Rheinenergie, Campina, Möllers etc., den Anwohnenden und den beteiligten Bezirksvertre-
tungen suchen, um das Entwicklungsinteresse zu bündeln. Der Stadtentwicklungsausschuss
ist zu beteiligen. Ihm ist zeitnah ein Ablaufplan vorzulegen.
Begründung:
Der beschriebene Bereich zeichnet sich durch die nebeneinander liegenden Flächennu t-
zungsplandarstellungen von Gewerbe, Wohnen und Sondergebieten aus. Eine Ordnung ist
nicht zu erkennen, Bebauungspläne regeln nur marginal die Entwicklungsoptio nen. Der
Druck auf eine optimalere Flächenausnutzung wird auch gerade in diesem Bereich spürbar.
Um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken befindet sich der BPLAN 66470/06 Osterather
Straße/Liebigstraße in der Offenlage. Damit eine wünschenswerte Entwicklung d ieses i n-
nenstadtnahen sowie äußerst gut durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossenen Gebi e-
tes erfolgt, soll hierfür ein fundiertes Nutzungs - und Entwicklungskonzept erarbeitet werden
Mit freundlichen Grüßen
gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank
CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer
Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0985/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 15.06.2018
- Erstellt
- 15.06.2018 09:17