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AN/0985/2018

Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 15.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018, TOP 3.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

779 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/Grüne 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0985/2018
Stand: 04.04.2023 
Sachstandsbericht  
Städtebauliche Neuordnung  für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit der Beschlussvorlage 4461/2021 (siehe link:  https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105852 ) wurde am  02.06.2022 durch den Stadtentwicklungsaus-
schuss die weitere Vorgehensweise zur Erstellung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes Liebig-
Quartier beschlossen. Die Vergabe eines Planungsauftrages ist aktuell in Bearbeitung 
 
Nächste Schritte: 
Beginn Erstellung Entwicklungskonzept, voraussichtlich im 2. Quartal 2023. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
2. Quartal 2024

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2480 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.06.2018 
 
AN/0985/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
 
Städtebauliche Neuordnung  für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Reker,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die TO der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsaus-
schusses aufzunehmen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich südlich des Parkgürtels, (s. Zeich-
nung, schwarz markierte Fläche mit Ausnahme des orange umrandeten Gebietes) 
einen Entwicklungs- und Nutzungsplan aufzustellen. 
 
(Auszug Köln-GIS)

- 2 - 
 
2. Der Entwicklungs- und Nutzungsplan soll die aktuell ungeordnete städtebauliche Si-
tuation strukturieren und neu ordnen. Dabei sind Flächen für gewerbliche Nutzung, 
Wohnen, Grün  sowie  die soziale Infrastruktur zu identifizieren und ggf. neu festzule-
gen. Verdichtungsmöglichkeiten sowie Aussagen über eine  angemessene Höhen-
entwicklung sind zu treffen.  
 
In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Dialog mit den ansässigen Betrieben u.a. 
Rheinenergie, Campina, Möllers etc., den Anwohnenden und den beteiligten Bezirksvertre-
tungen suchen, um das Entwicklungsinteresse zu bündeln. Der Stadtentwicklungsausschuss 
ist zu beteiligen. Ihm ist zeitnah ein Ablaufplan vorzulegen. 
 
 
 
Begründung: 
Der beschriebene Bereich zeichnet sich durch die nebeneinander liegenden Flächennu t-
zungsplandarstellungen von Gewerbe, Wohnen und Sondergebieten aus. Eine Ordnung ist 
nicht zu erkennen, Bebauungspläne regeln nur marginal die Entwicklungsoptio nen. Der 
Druck auf eine optimalere Flächenausnutzung wird auch gerade in diesem Bereich spürbar. 
Um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken befindet sich der BPLAN 66470/06 Osterather 
Straße/Liebigstraße in der Offenlage. Damit eine wünschenswerte Entwicklung d ieses i n-
nenstadtnahen sowie äußerst gut durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossenen Gebi e-
tes erfolgt, soll hierfür ein fundiertes Nutzungs - und Entwicklungskonzept erarbeitet werden
    
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Jörg Frank   
CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer 
               Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0985/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
15.06.2018
Erstellt
15.06.2018 09:17