V/0657/2015
Kriterien für den Verkauf städtischer Grundstücksteilflächen zur Arrondierung von Privatimmobilien im innerstädtischen und innenstadtnahen Bereich
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Berichtsvorlage
4271 Zeichen
V/0657/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Kriterien für den Verkauf städtischer Grundstücksteilflächen zur Arrondierung von Privatimmobilien im innerstädtischen und innenstadtnahen Bereich Beratungsfolge 28.10.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Bericht 29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Am 25.11.2014 hat der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenma- nagement über den Verkauf städt. Grundstücksteilflächen im Bereich der Klaris sengasse bera- ten. Anlässlich der Erörterung dieses Verkaufsfalles wurde vereinbart, dass die Verwaltung, die aus städtischer Sicht grundlegenden Kriterien für eine Entscheidung über den Verkauf städt i- scher Grundstücksteilflächen zur Arrondierung von Privat immobilien im innerstädtischen bzw. innenstadtnahen Bereich – in der Regel mit dem Ziel einer Überbauung - zusammen trägt: 1. Voraussetzung für eine positive Entscheidung zu einem Teilflächenverkauf im v. g. Sinne ist die jeweils nach Einzelfallprüfung festzustellende Entstehung eines „Mehrwertes“ für die Stadt bzw. für die Allgemeinheit. Der Erwerbswunsch eines Privateigentümers wird in der Regel durch einen oder mehrere der folgenden Gründe motiviert sein: a) Verbesserung des Erscheinungsbildes seiner Immobilie (z. B. Eingrünung, Fassaden- gestaltung) b) Wärmedämmung seiner Immobilie c) Verbesserung der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit seiner Immobilie d) Anpassung der rechtlichen Situation (Eigentumsverschaffung) an die tatsächliche Si- tuation (Nutzung der städt. Fläche durch Privateigentümer) Da an den öffentlichen Raum verschiedenste private Nutzungswünsche „gerichtet“ we r- den (insbesondere Außengastronomie, Warenauslagen, Werbeelemente, Kunst, Rampen, (Fahrrad-) Stellplätze, Mülltonnen, Gebäudeilluminationen) können diese mit übergeor d- neten Interessenlagen der Allgemeinheit kollidieren. Von daher ist die Feststellung eines „Mehrwertes“ für die Allgemeinheit fast immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall, bei Vorlagen-Nr.: V/0657/2015 Auskunft erteilt: Herr Osterhoff Ruf: 492 23 52 E-Mail: Osterhoff@stadt-muenster.de Datum: 24.09.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0657/2015 dem auch der Aspekt des Flächenverbrauchs der öffentliche n Fläche zu Gunsten einer Privatimmobilie zu berücksichtigen ist. Auf Seiten der Stadt können dem Grunde nach folgende Kriterien für einen Verkauf der gewünschten Fläche sprechen: a) Aufwertung des jeweiligen Stadtraumes und damit Verbesserung des innerstädtischen Erscheinungsbildes, Attraktivierung der Innenstadt („ein Stück Stadtreparatur“) b) Ökologische Gründe c) Wirtschaftsförderungsgedanke im Interesse der Stadt (z. B. Standortsicherung; nicht: bloße Verbesserung der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit für Privateigentümer zur Ge- winnmaximierung) d) Generierung eines haushaltsverbessernden Ertrages e) Anpassung der rechtlichen Situation (Eigentumsverschaffung) an die tatsächliche Si- tuation (Nutzung der städt. Fläche durch Privateigentümer) 2. Vor einer Verkaufszusage sind daher folgende Anforderungen neben der üblichen Grund- lagenermittlung/Entbehrlichkeitsprüfung für das städtische Grundstück zu erfüllen: a) Prüfung der städtebaulichen und/oder gestalterischen Mehrwertes für den jeweiligen Stadtraum – je nach Art der Maßnahme entweder festgestellt durch verwaltungsseiti- ge Prüfung oder durch ein Votum des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwic k- lung, Verkehr und Wohnen, ggf. nach Empfehlung durch den Gestaltungsbeirat. b) Vorprüfung der bauordnungsrechtlichen Machbarkeit ein er ggf. angestrebten Ba u- maßnahme; im Bedarfsfall durch formelle Bauvoranfrage des Privateigentümers c) Feststellung eines „Mehrwertes“ für die Allgemeinheit Fazit: Die Verwaltung wird weiterhin die Prüfung entsprechender Erwerbswünsche an Hand der in die- ser Vorlage genannten Kriterien entsprechend der unter Ziff. 2 Buchst. a) bis c) genannten Schrittfolge vornehmen und erforderliche Beschlüsse der parlamentarischen Gremien im Rah- men der Zuständigkeitsordnung einholen. In Vertretung gez. Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0657/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37