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V/0657/2015

Kriterien für den Verkauf städtischer Grundstücksteilflächen zur Arrondierung von Privatimmobilien im innerstädtischen und innenstadtnahen Bereich

Vorlagen 16.09.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 29.10.2015, TOP 9.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4271 Zeichen

V/0657/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kriterien für den Verkauf städtischer Grundstücksteilflächen zur Arrondierung von 
Privatimmobilien im innerstädtischen und innenstadtnahen Bereich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Bericht 
29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Am 25.11.2014 hat der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenma-
nagement über den Verkauf städt. Grundstücksteilflächen im Bereich der Klaris sengasse bera-
ten. Anlässlich der Erörterung dieses Verkaufsfalles wurde vereinbart, dass die Verwaltung, die 
aus städtischer Sicht grundlegenden Kriterien für eine Entscheidung über den Verkauf städt i-
scher Grundstücksteilflächen zur Arrondierung von Privat immobilien im innerstädtischen bzw. 
innenstadtnahen Bereich – in der Regel mit dem Ziel einer Überbauung - zusammen trägt: 
 
1. Voraussetzung für eine positive Entscheidung zu einem Teilflächenverkauf im v. g. Sinne 
ist die jeweils nach Einzelfallprüfung festzustellende Entstehung eines „Mehrwertes“ für 
die Stadt bzw. für die Allgemeinheit. 
 
Der Erwerbswunsch eines Privateigentümers wird in der Regel durch einen oder mehrere 
der folgenden Gründe motiviert sein: 
 
a) Verbesserung des Erscheinungsbildes seiner Immobilie (z. B. Eingrünung, Fassaden-
gestaltung) 
b) Wärmedämmung seiner Immobilie 
c) Verbesserung der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit seiner Immobilie 
d) Anpassung der rechtlichen Situation (Eigentumsverschaffung) an die tatsächliche Si-
tuation (Nutzung der städt. Fläche durch Privateigentümer) 
 
Da an den öffentlichen Raum verschiedenste private Nutzungswünsche „gerichtet“ we r-
den (insbesondere Außengastronomie, Warenauslagen, Werbeelemente, Kunst, Rampen, 
(Fahrrad-) Stellplätze, Mülltonnen, Gebäudeilluminationen) können diese mit übergeor d-
neten Interessenlagen der Allgemeinheit kollidieren. Von daher ist die Feststellung eines 
„Mehrwertes“ für die Allgemeinheit fast immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall, bei 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0657/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Osterhoff 
Ruf: 
492 23 52 
E-Mail: 
Osterhoff@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.09.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0657/2015 
 
dem auch der Aspekt des Flächenverbrauchs der öffentliche n Fläche zu Gunsten einer 
Privatimmobilie zu berücksichtigen ist. 
 
Auf Seiten der Stadt können dem Grunde nach folgende Kriterien für einen Verkauf der 
gewünschten Fläche sprechen: 
 
a) Aufwertung des jeweiligen Stadtraumes und damit Verbesserung des innerstädtischen 
Erscheinungsbildes, Attraktivierung der Innenstadt („ein Stück Stadtreparatur“) 
b) Ökologische Gründe 
c) Wirtschaftsförderungsgedanke im Interesse der Stadt (z. B. Standortsicherung; nicht: 
bloße Verbesserung der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit für Privateigentümer zur Ge-
winnmaximierung) 
d) Generierung eines haushaltsverbessernden Ertrages 
e) Anpassung der rechtlichen Situation (Eigentumsverschaffung) an die tatsächliche Si-
tuation (Nutzung der städt. Fläche durch Privateigentümer) 
 
2. Vor einer Verkaufszusage sind daher folgende Anforderungen neben der üblichen Grund-
lagenermittlung/Entbehrlichkeitsprüfung für das städtische Grundstück zu erfüllen: 
 
a) Prüfung der städtebaulichen und/oder gestalterischen Mehrwertes für den jeweiligen 
Stadtraum – je nach Art der Maßnahme entweder festgestellt durch verwaltungsseiti-
ge Prüfung oder durch ein Votum des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwic k-
lung, Verkehr und Wohnen, ggf. nach Empfehlung durch den Gestaltungsbeirat. 
b) Vorprüfung der bauordnungsrechtlichen Machbarkeit ein er ggf. angestrebten Ba u-
maßnahme; im Bedarfsfall durch formelle Bauvoranfrage des Privateigentümers 
c) Feststellung eines „Mehrwertes“ für die Allgemeinheit 
 
Fazit: 
 
Die Verwaltung wird weiterhin die Prüfung entsprechender Erwerbswünsche an Hand der in die-
ser Vorlage genannten Kriterien entsprechend der unter Ziff. 2 Buchst. a) bis c) genannten 
Schrittfolge vornehmen und erforderliche Beschlüsse der parlamentarischen Gremien im Rah-
men der Zuständigkeitsordnung einholen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

28.10.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0657/2015
Typ
Vorlagen
Datum
16.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37