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1262/2022

„Wenn Schule wirklich Priorität haben soll..." Einleitung eines Planungs- und Bauverfahrens zur Errichtung eines Schulinterimbaus für eine neue Gesamtschule auf der Vogelsanger Straße - zu AN/0711/2022 und AN/0750/2022

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 09.05.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 30.05.2022, TOP 2.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Anlage 2 - Standortuntersuchung Vogelsanger Straße Gesamtschule Ansicht 2

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Anlage 3 - Standortuntersuchung Vogelanger Straße Interim Grundschule

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Anlage 1 - Standortuntersuchung Vogelsanger Straße Gesamtschule Ansicht 1

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

1853 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 09.05.2022 
 1262/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 
 
„Wenn Schule wirklich Priorität haben soll..." Einleitung eines Planungs- und Bauverfahrens 
zur Errichtung eines Schulinterimbaus für eine neue Gesamtschule auf der Vogelsanger 
Straße - zu AN/0711/2022 und AN/0750/2022 
Das betroffene Grundstück auf der Vogelsanger Straße wurde bereits im Zusammenhang mit der 
Suche nach Interimsstandorten für die dringend sanierungsbedürftigen Innenstadtschulen geprüft. 
 
Geprüft wurde seinerzeit, ob das geplante Interimsschulgebäude für den Venloer Wall mit seinem 
Volumen auf die Vogelsanger Straße passt (siehe Anlage 3). Das Interimsschulgebäude hat eine 
Bruttogrundfläche (BGF) von circa 3.900 Quadratmetern. 
Eine Gesamtschule (5 bis 6-zügig) hat eine BGF von ca. 22.000 Quadratmetern. Hinzu kommen noch 
Flächen für die Sporthalle, Stellplätze, Schulhof et cetera (siehe Anlagen 1 und 2). 
 
Das Grundstück Vogelsanger Straße ist zu klein, um alle notwendigen Flächen unterbringen zu kön-
nen.  
 
Selbst wenn auf der Vogelsanger Straße ein Interimsbau nur für 2 Schuljahre errichtet werden sollte, 
benötigt diese eine Grundfläche von circa 3.900 Quadratmetern. 
Unabhängig hiervon wird seitens der Bezirksregierung ein Interimsstandort für eine neue Gesamt-
schule nur genehmigt, wenn feststeht, an welchem endgültigen Schulstandort die Kinder nach der 
Interimszeit beschult werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Standortuntersuchung Vogelsanger Straße Gesamtschule Ansicht 1 
Anlage 2 – Standortuntersuchung Vogelsanger Straße Gesamtschule Ansicht 2 
Anlage 3 – Standortuntersuchung Vogelsanger Straße Interim Grundschule 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 2 - Standortuntersuchung Vogelsanger Straße Gesamtschule Ansicht 2

120 Zeichen

Mittelpunkt: 354506, 5645320
1:1000Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 02.05.2022Seite 1  / 1

Anlage 3 - Standortuntersuchung Vogelanger Straße Interim Grundschule

113 Zeichen

3.e. Vogelsanger Straße im Bereich der 
Fahrbahn 
Ergänzung zur BV 1
Folie 24 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Anlage 1 - Standortuntersuchung Vogelsanger Straße Gesamtschule Ansicht 1

120 Zeichen

Mittelpunkt: 354549, 5645317
1:1000Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 29.04.2022Seite 1  / 1

Beratungsverlauf (2)

16.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1262/2022
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
09.05.2022
Erstellt
12.04.2022 14:18