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V/0564/2014

Kinderfreundliche Kommune

Vorlagen 07.08.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 26.08.2014, TOP 14

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_AR Kinderfreundliche Kommune

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Ansehen

Beschlussvorlage

6408 Zeichen

V/0564/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kinderfreundliche Kommune 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.08.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster bewirbt sich bis zum 30.09.2014 für die Aufnahme in dem Vorhaben „Kinder-
freundliche Kommune“.  
2. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0025/2014 wird aufgegriffen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
Abhängig von der Größe der Kommune müsste n seitens der Stad t Münster für den Zeitraum 
2015 bis 2018  pro Jahr voraussichtlich 16.000,- Euro zur Verfügung gestellt werden. Über den 
gesamten Zeitraum von vier Jahren beträgt die Summe insgesamt 64.000,- Euro. Weitere Kosten 
sind sowohl für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan als auch für die lokale Ö f-
fentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einzuplanen. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
Kinder- Jugendarbeit 
0602  2015 
2016 
2017 
2018 
16.000 
16.000 
16.000 
16.000 
Budgetneutral 
Zeile 15 Transferaufwendungen    
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0564/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Frau Herdes 
Ruf: 
492 5100 
492 58 08 
E-Mail: 
Herdes@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0564/2014 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen 
Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinde rhilfswerkes. Sie bietet Städten und Gemeinden 
die Möglichkeit, die in der UN -Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern und damit 
den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern lokal umzusetzen. 
Kinderrechte bilden die Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Mit 
dem Si egel „Kinderfreundliche Kommune“ zeichnet der Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. 
Städte und Gemeinden aus, die für die lokale Umsetzung der Kinderrecht e - unter Beteiligung der 
in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen - verbindliche Ziele und einen Aktionsplan 
entwickeln.  
Neun international gültige Bausteine bilden den Rahmen für den gemeinsamen Entwicklungspr o-
zess und dafür, wie die Kinde rrechte im Leben und der Politik der Städte verankert sind. Wenn 
sich die Stadt Münster um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bewirbt, müssen nicht alle 
Bausteine als Standards vorhanden sein, vielmehr soll in dem zu erarbeitenden Aktionsplan der 
Weg zur Erreichung der im Folgenden aufgeführten Bausteine beschrieben sein. 
 
1. Beteiligung von Kindern  
2. Kinderfreundliche Rahmengesetzgebung (Gesetzgebung und kommunale Rahmenproze s-
se bauen beständig den Schutz und die Rechte von Kindern aus) 
3. Übergreifender Aktionsplan 
4. Interessenvertretung für Kinder 
5. Vorrang für das Kindeswohl 
6. Ausgewiesener Kinder- und Jugendetat 
7. Regelmäßiger Bericht der Kinderfreundlichen Kommune 
8. Information über Kinderrechte 
9. Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen 
 
Der Prozess in dem Vorhaben „Ki nderfreundliche Kommune“ - vorausgesetzt die Stadt Münster 
wird angenommen - beginnt mit einer Standortbestimmung anhand e ines Fragebogens. Dabei 
fließen vorhandene Strukturen und Angebote der Kommune in dem Prozess von vorneherein mit 
ein und werden durch  einen Expertenrat ausgewertet. Der weitere Pr ozess sieht vor, dass Kinder 
und Jugendliche in Workshops ihre Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebenssitua-
tion in der Kommune äußern können. Auf Basis der Standortbestimmung und der Ergebnisse der  
Workshops erstellt die Kommune - insbesondere unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII, 
Kinder- und Jugendarbeit und dem Kinder - und Jugendrat der Stadt Münster - ihren Aktionsplan, 
der die Grundlage für die Zielvereinbarungen zwischen der Kommune und dem Verein „Kinde r-
freundliche Kommune“ bildet. Der Aktionsplan wird von den politischen Gremien beschlossen und 
bildet die Basis für die Vergabe des Siegels, welches für vier Jahre vergeben wird. 
 
Der zuvor beschriebene Prozess in dem Vorhaben „Kinderfreun dliche Kommune“ sowie die damit 
verbundene Weiterentwicklung bzw. Optimierung kinderfreundlicher Strukturen, kann die Stadt 
Münster in ihren vielfältigen Bemühungen um die Rechte von Kindern, deren Förderung sowie Be-
teiligung weiter stärken. Kinderfreundli chkeit ist eine Herausforderung und Selbstverpflichtung e i-
ner zukunftsfähigen Stad tentwicklung. Wie Kinder heute aufwachsen und gefördert werden, sind 
Qualitätsmerkmale und eine wichtige Aufgabe für eine lebenswerte Stadt.  
 
Die Stadt Münster hat mit dem s tadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generat i-
onsgerechten Stadtentwicklung einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen und in den ver-
gangenen Jahren kontinuierlich kinder- und familienfreundliche Maßnahmen weiter entwickelt bzw.

- 3 - 
V/0564/2014 
ausgebaut und damit gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendl i-
chen geschaffen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise der Kinder - und Jugendrat der 
Stadt Münster zu nennen, der Ausbau der Kindertagesbetreuung und Kinder - und Jugendeinrich-
tungen, das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster, das Ki n-
derbüro, die Initiierung von sogenannten Notinseln oder auch das virtuelle Kinderportal.  
Diese nicht abschließend aufgeführten Maßnahmen in puncto Kinderfreundlichkeit bilden eine sehr 
gute Ausgangslage für die Stadt Münster in dem Vorhaben ihre kinderfreundlichen Strukturen zu 
optimieren und sich als „Kinderfreundliche Kommune“ auszeichnen zu lassen.  
 
Die Übe rprüfung und Optimierung vorhandener Strukturen, eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit 
sowie die mögliche Akquise von Fördermitteln sind bedeutende Nutzfaktoren einer Beteiligung.  
 
 
 
 
i.V. 
gez.  
 
 
Paal 
Beigeordneter 
 
 
 
Anlage: 
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.06.2014: „Münster wird „Kinderfreundliche Kommune“

Anlage_AR Kinderfreundliche Kommune

3583 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2014 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Münster wird 
„Kinderfreundliche Kommune“ 
 
 
 
 
 
  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur September-Ratssitzung Möglichkeiten und Bedin- 
gungen einer Bewerbung der Stadt Münster für die Teilnahme am Vorhaben „Kinder- 
freundliche Kommunen“ zu prüfen und in einer Vorlage darzustellen. Ziel ist es, die Um- 
setzung der Kinderrechte unter Beteiligung der in Münster lebenden Kinder und Ju- 
gendlichen zu verwirklichen und einen Aktionsplan zur Umsetzung zu entwickeln. Hierzu 
bietet sich eine Bewerbung um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ an. Da die Be- 
werbungsfrist für das Siegel bereits am 30.09.2014 abläuft, soll mit der Ratsvorlage eine 
Entscheidung über eine Bewerbung der Stadt Münster um das Siegel verbunden wer- 
den. 
 
Begründung: 
 
Der Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ ist eine gemeinsame Initiative von 
UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Der Verein zeichnet Kommu- 
nen in Deutschland aus, die sich für die lokale Umsetzung der Kinderrechte einsetzen. 
Diese Kommunen erhalten das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Die Umsetzung 
der Kinderrechte erfolgt unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der jeweiligen 
Kommune. Es müssen verbindliche Ziele und ein Aktionsplan zur Umsetzung dieser Ziele 
vereinbart und entwickelt werden. 
 
Die Grundlage für das Vorhaben bildet die UN-Kinderrechtskonvention. Die Ratifizie- 
rung dieser Konvention erfolgte in Deutschland am 5. April 1992. Seit Anfang 2010 gilt 
die Konvention in Deutschland uneingeschränkt. Eine zunächst formulierte Vorbehalts- 
erklärung wurde inzwischen zurück genommen. Seit vielen Jahren sind weltweit zahlrei- 
che Aktionen entstanden mit dem Ziel, die Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene 
umzusetzen. Hier reiht sich auch das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ ein.  
24.06.2014

2 
 
 
 
 
 
Bei einer angenommenen Bewerbung unterstützt der Verein die Stadt Münster bei der 
Entwicklung eines Aktionsplanes, der zur Verleihung des Siegels „Kinderfreundliche 
Kommune“ führt.  
 
Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ bietet der Stadt Münster zunächst die 
Möglichkeit, im Prozess die Rechte von Kindern zu stärken und den Kinderschutz, die 
Förderung von Kindern und die aktive Beteiligung von Kindern und ihre Teilnahme an 
Entscheidungsprozessen zu intensivieren.  
 
Die Teilnahme an diesem Verfahren bietet zusätzlich die Möglichkeit, sich innerhalb 
Deutschlands mit anderen teilnehmenden Kommunen zu vernetzen und Erfahrungen 
auszutauschen. Über die Initiative „Child friendly Cities“ kann die Stadt internationale 
„Best practice“ - Beispiele in Europa und weltweit erfahren. 
 
Gleichzeitig kann die Stadt Münster die bereits jetzt vielfältig vorhandenen Angebote 
und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche darstellen und bewerten lassen. Mit dem  
verliehenen Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ kann die Stadt öffentlich ein kommu- 
nales „Markenzeichen“ für Kinder- und Familienfreundlichkeit setzen. 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Thomas Fastermann Doris Feldmann Philipp Hagemann 
Marius Herwig Dr. Michael Jung Mathias Kersting 
Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnke 
Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Liekefedt  
Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger Steinm ann 
Julia Suuck Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg 
 Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

26.08.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0564/2014
Typ
Vorlagen
Datum
07.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37