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4291/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung eines Fuß- und Radweges an der Groov in Köln-Porz (Az.: 02-1600-187/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.02.2017, TOP 2.2

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

1873 Zeichen

Die Groov-Paten e.V.
Verein zur Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes in Zündorf

Mitglied des Vorstands:

Dipl.-Ing. Heinz R. Steinmetz
Kinkelsmaarweg 10, 51143 Köln (Porz-Zündorf
T:02203-82331 F:-982749 M:0176-66693428
E: steinmetzkoeln@gmx.de

An das

Bürgeramt Köln-Porz

z.H. Herrn Bürgeramitsleiter Norbert Becker
Friedrich-Ebert-Ufer 77

51143 Köln (Porz)

Bürgerantrag zum Thema:
Umwidmung eines Fuß-/Radwegs in einen (Nur-)Fußweg an der Groov in Köln-Porz-Zündorf,
im Bereich des Minigolf- und der Kinderspielplatzes

Text der Unterschriftenliste:

Die Unterzeichner beantragen in der Bezirksvertretung Köln-Porz, dass der derzeitige FuR-
und Radweg zwischen »Burgweg« und »Alte Gasse« (Bereich Kinderspielplatz und Mini-
golf-Anlage) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in einen (Nur-)Fußweg umgewandelt wird.
Die derzeit vorhandenen Zusatzschilder, die einen Radweg vortäuschen, sind abzubauen
und eventuell durch nebenstehenden Vorschlag zu ersetzen.

Vorschlagstext für Zusatzschilder:
Nette Menschen fahren hier nicht mit dem Fahrrad - für die Übrigen ist es verboten!
Hunde bitte anleihen (So fotografiert am Ufer der Ostsee bei Kiel)

Erläuterungen:

Auf diesen beiden großen »Achtungsschildern« im Bereich des Spielplatzes steht, dass Kin-
der den »Radweg« überqueren. Dass dieser Weg natürlich bisher auch ein Fußweg ist,
wurde offensichtlich von den Schildherstellern und wird derzeit von vielen Radfahrern igno-
riert. Die im Bereich des Minigolfs und des Spielplatzes auf dem Weg montierten versetzten
Metall-Hubbel haben bisher auch nicht erreicht, dass dort die Geschwindigkeit vieler Rad-
fahrer reduziert wurde, so dass es bereits oft zu Beinahe-Unfällen gekommen ist, wir von EI-
tern berichtet wurde.

Der rot-beschildert offiziell ausgewiesene Radweg führt über die Groov-Insel, am Rhein vor-
bei.

Für den Vorstand: s

Wan: KT

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2186 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4291/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung eines Fuß- und Radweges an der Groov in 
Köln-Porz (Az.: 02-1600-187/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ für die Eingabe, spricht sich 
jedoch gegen die vorgeschlagene Umwidmung des Fuß- und Radweges zwischen Burgweg und Alte 
Gasse aus. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ für die Eingabe und spricht sich 
für die vorgeschlagene Umwidmung des Fuß- und Radweges zwischen Burgweg und Alte Gasse aus. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Verein „Die Groov Paten e.V.“ regt die Umwidmung des gemeinsamen Fuß- und Radweges zwi-
schen Burgweg und Alte Gasse in einen reinen Fußweg an (vgl. Anlage 1). 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe nicht zu folgen. Bei dem genannten Weg handelt es sich um 
einen gewidmeten gemeinsamen Geh- und Radweg, der sich durch das gesamte Naherholungsge-
biet „Groov“ zieht und durch eine entsprechende Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung 
als solcher ausgewiesen ist. 
Dieser Weg ist zusätzlich im Radwegenetz als Radweg ausgewiesen und besitzt für Radfahrerinnen 
und Radfahrer eine hohe Verkehrsbedeutung. 
Grundsätzlich müssen Radfahrerinnen und Radfahrer, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg 
befahren auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls ihre Ge-
schwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. 
Zur Verdeutlichung, dass Kinder den gemeinsamen Geh- und Radweg im Bereich des Spielplatzes 
queren, wird die dort vorhandene Beschilderung („Achtung Kinder queren den Weg“), gegen eine 
Beschilderung gemäß der Straßenverkehrsordnung („Achtung Kinder“ – Vz. Nr. 136) ausgetauscht. 
Durch die StVO-konforme Beschilderung mit diesem Verkehrszeichen sind Radfahrerinnen und Rad-
fahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

07.02.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4291/2016
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27