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„Aktionsplan Klimaschutz“ - Beteiligung der Bezirksvertretungen

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU) AN/2124/2023 vom 27.11.2023

Stand: Am 27.11.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2124/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 „Aktionsplan Klimaschutz„ - Beteiligung der Bezirksvertretungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den nachstehenden Dringlichkeits- antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 05.12.2022 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Vorlage „Aktions- plan Klimaschutz“, 2243/2023, der in zahlreichen Details in die Zuständigkeit der Bezirke ein- greift oder zumindest für die Bezirke eine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 37 GO NRW ist, vor einer Beschlussfassung im Rat zur Beratung entsprechend der GO NRW an die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu überweisen. Begründung: Nach § 37 Abs. 5 Satz 1 der GO NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angele- genheiten, die den Stadtbezirk berühren, anzuhören. Zitat (Gemeindeordnung NRW): §37 (5) Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbe- zirk berühren, zu hören. Insbesondere ist ihr vor der Beschlußfassung des Rates über Planungs- und Investitions- vorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung bei diesen Vorhaben, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, für ihr Gebiet dem Rat gegenüber ein Anregungsrecht. Der Rat kann allgemein oder im Einzelfall bestimmen, daß bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von räumlich auf den Stadtbezirk begrenzter Bedeutung das Beteiligungsverfahren nach § 3 Baugesetzbuch den Bezirksvertretun- - 2 - gen übertragen w ird. Die Bezirksvertretung kann zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anre- gungen machen. Insbesondere kann sie Vorschläge für vom Rat für den Stadtbezirk zu w ählende oder zu bestellende ehren- amtlich tätige Personen unterbreiten. Bei Beratungen des Rates oder eines Ausschusses über Angelegenheiten, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung einer Bezirksvertretung zurückgehen, haben der Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter das Recht, dazu in der Sitzung gehört zu w erden.Die o.g. Vorlagen sind solche w ichtigen Angelegenheiten, da sie w esentliche Rah- menbedingungen für künftige Klimaschutzhandlungen und -maßnahmen auch für die Entw icklung im Stadtbezirk Rodenkirchen festlegen. Daher ist vor einer Beschlussfassung im Rat die BV Rodenkirchen zw ingend zu beteiligen. Eine etwaige ersatzweise Mitteilung an die Bezirksvertretung – vor allem nach Beschlussfas- sung durch den Rat - würde deren Mitwirkungsrechte nicht ausreichend wahren, da sie keine Anhörung darstellt, die stets vor einer Entscheidung des Rates erfolgen muss. Wenn die Be- zirksvertretungen erst bei den Einzelmaßnahmen eingebunden werden, können sie nur noch zu diese Stellung nehmen, nicht aber zu deren Zusammensetzung. Das ist nun das zweite Mal innerhalb eines Jahres, dass den Bezirksvertretungen vorsätzlich ihre Rechte gem. §37 Gemeindeordnung NRW vorenthalten wurden. Bereits bei der „Strate- gie Klimaneutrales Köln“ 2547/2022 wurden die Bezirksvertretungen nicht angehört, obwohl sie durch die Maßnahmen massiv betroffen sind. Stattdessen hat man der BV Rodenkirchen am Tag der Sitzung eine Mitteilung mit 480 Seiten Anlagen auf die Tagesordnung gesetzt, was eine absolute Missachtung des Engagements ehrenamtlicher Kommunalpolitiker dar- stellt. Abgesehen davon, dass es eine Zumutung ist, den Bezirksvertretern am Tag der Sit- zung eine 480-seitige Mitteilung zu präsentieren, ist eine Mitteilung eine einseitige Kommuni- kation der Verwaltung in Richtung Gremium, in diesem Fall die BV Rodenkirchen. Das Recht auf Anhörung beinhaltet aber mindestens eine Kommunikation aus dem Gremium in die Ver- waltung, also genau in die andere Richtung, idealerweise einen Dialog, also eine Kommuni- kation in beide Richtungen. Die Dringlichkeit ist damit genügend begründet, dass die nächste Ratssitzung bereits am 07.12.2023 ansteht und zuvor keine Beratung in der BV Rodenkirchen vorgesehen und mög- lich ist. gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer AN/2124/2023 Stand: 13.10.2025 Sachstandsbericht „Aktionsplan Klimaschutz„ - Beteiligung der Bezirksvertretungen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.11.2023 8.1.10 „Aktionsplan Klimaschutz“ - Beteiligung der Bezirksvertretungen, AN/2124/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Vorlage „Aktions- plan Klimaschutz“, 2243/2023, der in zahlreichen Details in die Zuständigkeit der Bezirke ein- greift oder zumindest für die Bezirke eine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 37 GO NRW ist, vor einer Beschlussfassung im Rat zur Beratung entsprechend der GO NRW an die Be- zirksvertretung Rodenkirchen zu überweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Bezirksvertretungen wurden im Januar 2024 (Vorlage-Nummer 4000/2023) über den Akti- onsplan Klimaschutz informiert. Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden bereits durch die erforderlichen Gremien beschlossen oder werden, sofern erforderlich, noch zur Einzelbe- schlussfassung vorgelegt. Über das Klimaschutz-Monitoring werden der aktuelle Stand des Aktionsplans und die Fortschritte bei der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität unter https://www.klimaschutz-monitoring.koeln/ öffentlich nachvollziehbar dargestellt.

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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