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AN/2124/2023

„Aktionsplan Klimaschutz“ - Beteiligung der Bezirksvertretungen

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU) 27.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.11.2023, TOP 8.1.10

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

4531 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2124/2023 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
 
„Aktionsplan Klimaschutz„ - Beteiligung der Bezirksvertretungen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den nachstehenden Dringlichkeits-
antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 05.12.2022 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Vorlage „Aktions-
plan Klimaschutz“, 2243/2023, der in zahlreichen Details in die Zuständigkeit der Bezirke ein-
greift oder zumindest für die Bezirke eine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 37 GO 
NRW ist, vor einer Beschlussfassung im Rat zur Beratung entsprechend der GO NRW an die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen zu überweisen. 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 5 Satz 1 der GO NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angele-
genheiten, die den Stadtbezirk berühren, anzuhören. 
 
Zitat (Gemeindeordnung NRW):  
 
§37 (5) Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbe-
zirk berühren, zu hören. Insbesondere ist ihr vor der Beschlußfassung des Rates über Planungs- und Investitions-
vorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus hat die 
Bezirksvertretung bei diesen Vorhaben, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, für ihr Gebiet dem Rat gegenüber ein 
Anregungsrecht. Der Rat kann allgemein oder im Einzelfall bestimmen, daß bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von 
räumlich auf den Stadtbezirk begrenzter Bedeutung das Beteiligungsverfahren nach § 3 Baugesetzbuch den Bezirksvertretun-

- 2 - 
 
gen übertragen w ird. Die Bezirksvertretung kann zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anre-
gungen machen. Insbesondere kann sie Vorschläge für vom Rat für den Stadtbezirk zu w ählende oder zu bestellende ehren-
amtlich tätige Personen unterbreiten. Bei Beratungen des Rates oder eines Ausschusses über Angelegenheiten, die auf einen 
Vorschlag oder eine Anregung einer Bezirksvertretung zurückgehen, haben der Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter das 
Recht, dazu in der Sitzung gehört zu w erden.Die o.g. Vorlagen sind solche w ichtigen Angelegenheiten, da sie w esentliche Rah-
menbedingungen für künftige Klimaschutzhandlungen und -maßnahmen auch für die Entw icklung im Stadtbezirk Rodenkirchen 
festlegen. Daher ist vor einer Beschlussfassung im Rat die BV Rodenkirchen zw ingend zu beteiligen. 
 
Eine etwaige ersatzweise Mitteilung an die Bezirksvertretung – vor allem nach Beschlussfas-
sung durch den Rat - würde deren Mitwirkungsrechte nicht ausreichend wahren, da sie keine 
Anhörung darstellt, die stets vor einer Entscheidung des Rates erfolgen muss. Wenn die Be-
zirksvertretungen erst bei den Einzelmaßnahmen eingebunden werden, können sie nur noch 
zu diese Stellung nehmen, nicht aber zu deren Zusammensetzung.  
 
Das ist nun das zweite Mal innerhalb eines Jahres, dass den Bezirksvertretungen vorsätzlich 
ihre Rechte gem. §37 Gemeindeordnung NRW vorenthalten wurden.  Bereits bei der „Strate-
gie Klimaneutrales Köln“ 2547/2022 wurden die Bezirksvertretungen nicht angehört, obwohl 
sie durch die Maßnahmen massiv betroffen sind. Stattdessen hat man der BV Rodenkirchen 
am Tag der Sitzung eine Mitteilung mit 480 Seiten Anlagen auf die Tagesordnung gesetzt, 
was eine absolute Missachtung des Engagements ehrenamtlicher Kommunalpolitiker dar-
stellt. Abgesehen davon, dass es eine Zumutung ist, den Bezirksvertretern am Tag der Sit-
zung eine 480-seitige Mitteilung zu präsentieren, ist eine Mitteilung eine einseitige Kommuni-
kation der Verwaltung in Richtung Gremium, in diesem Fall die BV Rodenkirchen. Das Recht 
auf Anhörung beinhaltet aber mindestens eine Kommunikation aus dem Gremium in die Ver-
waltung, also genau in die andere Richtung, idealerweise einen Dialog, also eine Kommuni-
kation in beide Richtungen. 
 
 
Die Dringlichkeit ist damit genügend begründet, dass die nächste Ratssitzung bereits am 
07.12.2023 ansteht und zuvor keine Beratung in der BV Rodenkirchen vorgesehen und mög-
lich ist. 
 
gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann  gez. Wolters

Sachstandsbericht BV

1518 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2124/2023
Stand: 13.10.2025 
Sachstandsbericht  
„Aktionsplan Klimaschutz„ - Beteiligung der Bezirksvertretungen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.11.2023 
 
8.1.10 „Aktionsplan Klimaschutz“ - Beteiligung der Bezirksvertretungen,  
AN/2124/2023 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Vorlage „Aktions-
plan Klimaschutz“, 2243/2023, der in zahlreichen Details in die Zuständigkeit der Bezirke ein-
greift oder zumindest für die Bezirke eine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 37 GO NRW 
ist, vor einer Beschlussfassung im Rat zur Beratung entsprechend der GO NRW an die Be-
zirksvertretung Rodenkirchen zu überweisen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bezirksvertretungen wurden im Januar 2024 (Vorlage-Nummer 4000/2023) über den Akti-
onsplan Klimaschutz informiert. Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden bereits durch die 
erforderlichen Gremien beschlossen oder werden, sofern erforderlich, noch zur Einzelbe-
schlussfassung vorgelegt. Über das Klimaschutz-Monitoring werden der aktuelle Stand des 
Aktionsplans und die Fortschritte bei der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität unter 
https://www.klimaschutz-monitoring.koeln/ öffentlich nachvollziehbar dargestellt.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
AN/2124/2023
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU)
Datum
27.11.2023
Erstellt
27.11.2023 12:19