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V/0150/2021

Integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung

Vorlagen 10.02.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 24.02.2021, TOP 6.3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

3052 Zeichen

Anlage A zur V/0150/2021 
Kurzüberblick 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung eines gesamtstädtischen 
Sportentwicklungskonzepts unter Einbeziehung eines Kernteams und eines Beirates für die 
nächsten 20 Jahre zur Sportausschusssitzung am 02.06.2021 vorzubereiten. 
Der Sportausschuss beschließt, dass die angedachte Konzeptentwicklung als „Integriertes ge-
samtstädtisches Sportentwicklungskonzept“ durch ein externes Institut durchgeführt werden soll. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bis dato wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung für die sportgerechte Stadt Münster 
immer nur Teilaspekte einer gesamtstätischen Sportentwicklungsplanung untersucht. 
 
Der gesamtstädtische Ansatz für den Sport in seiner Gesamtheit und in der Betrachtung im 
Stadtentwicklungsprozess war aber zu keiner Zeit Inhalt einer empirischen Untersuchung. 
Bedingt durch die veränderten Kennzahlen einer schnell wachsenden Stadt haben sich zudem 
die Ergebnisse vergangener Untersuchungen überholt und müssen neu eruiert werden. 
Ebenso haben sich die Bedürfnisse und Bedarfe nach Sportangeboten im Verein und/oder ver-
einsungebunden verändert und müssen neu definiert werden. 
Die Zielgruppe der älteren Kinder und Jugendlichen wurde jahrelang nicht berücksichtigt und hat 
dadurch aktuell sehr große Bedarfe. 
Dies spiegelt sich in den vielen Anregungen nach § 24 GO NRW zur Errichtung von Skate-, 
Pumptrack, Dirtpark- und BMX-Anlagen und weiteren Eingaben aus der Politik, insbesondere z.B. 
aus der Bezirksvertretung Nord, wider. In einigen Fällen konnten hier kurzfristige Lösungen ge-
funden werden, aber bislang ohne dass den Maßnahmen ein gesamtstädtisches Konzept zu 
Grunde liegt. 
 
Diese Fakten und die Maxime, Sport als festen Bestandteil der Stadtentwicklung zu integrieren,  
sollten die Motivation für das geplante Sportentwicklungskonzept sein 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Durch die Erstellung eines „Integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzeptes“ wird die 
Sportentwicklungsplanung zu einem integrierten Element der gesamtstädtischen Zukunftspla-
nung. Eine Integrierte Sportentwicklungsplanung bietet damit eine Grundlage für eine stärkere 
Vernetzung von Sportentwicklung und Stadtentwicklung.  
Das grundlegende Ziel der integrierten Planung ist es, die zukünftige Sportentwicklung einer Stadt

an den tatsächlichen lokalen Bedarfen auszurichten und in der gesamtstätischen Stadtentwick-
lung zu verorten.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
entfällt

Beschlussvorlage

11081 Zeichen

V/0150/2021 
V/0150/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.02.2021 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung eine Ausschreibung eines  gesamtstädtischen 
Sportentwicklungskonzepts für die nächsten 20 Jahre unter Einbeziehung der im Beschluss-
punkt 3. genannten Gremien zur Sportausschusssitzung am 02.06.2021 vorzubereiten. 
 
2. Der Sportausschuss beschließt, dass die Konzeptentwicklung als „Integriertes  gesamtstädti-
sches Sportentwicklungskonzept“ durch ein externes Institut durchgeführt werden soll. 
 
3. Der Sportausschuss beschließt die Installation eines Kernteams und eines Beirates, in dem in-
terdisziplinär die Leitbilder, die strategischen Ziele und die Ausschreibungskriterien definiert 
werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung von Kosten in Höhe von etwa 
300.000 Euro ausgeht. Die erforderlichen Mittel sollen durch das „Budget zum Ausbau und Erhalt 
der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung 
von Sportanlagen), Maßnahmen 2021“ (vgl. Vorlage V/0143/2021) zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1:  
 
Die kommunale Sportpolitik und Sportentwicklungsplanung (SEP) durchlebt derzeit einen erheblichen 
Anpassungsprozess, der in vielen Kommunen grundsätzlich vergleichbar ist, aber im Detail unter-
schiedliche Ausprägungen hat. Die wichtigsten Gründe hierfür sind: 
 
Sportamt 
 
12.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bergmann 
Telefon: 492-5219 
Bergmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0150/2021 
 Das Sportverhalten der Menschen hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. 
Immer mehr Menschen in einer Stadt treiben Sport außerhalb der Sportorganisationen, im öf-
fentlichen Raum, und wählen dafür Sportformen, die meist keinen konservativen Normen fol-
gen.  
 
 Die Zahl der Mitglieder in den Mannschaftssportarten der Sportvereine geht aufgrund der 
Bevölkerungsentwicklung und des großen Angebots weiterer Sportarten zurück. Des Weiteren 
hat sich die Zahl der männlichen Mitglieder verringert, die der Mädchen und Frauen hingegen 
erhöht. Veränderungen der Bedarfe erfordern Antworten, die auch den Aspekt der Geschlech-
tergerechtigkeit aufnehmen. 
 
 Der demografische Wandel zeigt sich auch im Sport. Die Menschen werden zunehmend äl-
ter, aber sind deutlich bewegungsaktiver als noch vor Jahren. Speziell für diese Zielgruppe 
sind Bewegungsangebote im Verein aber auch als vereinsungebundene Sportgelegenheiten 
notwendig. 
 
 Auch das Thema Inklusion erfährt eine stetig wachsende Bedeutung. Hier sind die Städte 
und Vereine zunehmend gefordert, Antworten auf die deutliche Entwicklung einer sich verän-
dernden Stadtbevölkerung zu geben und diese Bedarfe in ihre zukünftigen Planungen mit ein-
fließen zu lassen. 
 
 Eine weitere Maxime einer sportgerechten Stadt ist es, Menschen mit Migrationsvorge-
schichte durch den Sport zu integrieren und somit den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft 
zu fördern. Insbesondere in Stadtteilen (Coerde, Kinderhaus, Berg Fidel) mit einem hohen An-
teil an Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte ist dies eine sehr zentrale Aufgabe.  
 
 In einer wachsenden Stadt wie Münster werden aktuell und mittelfristig immense Investitio-
nen getätigt, um den Bedarfen der pflichtigen Aufgaben einer Kommune nachzukommen. Un-
ter anderen führen die steigenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler dazu, dass die Frage 
nach einer neuen Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Schulsportanlagen aus 
sportpädagogischer und haushaltswirtschaftlicher Sicht große Bedeutung gewinnen wird.  
 
 Dies gilt natürlich auch für die städtischen und vereinseigenen Sportstätten und –räume, 
die zum einem auf die vermehrte Nachfrage aufgrund des Bevölkerungswachstums angepasst 
werden müssten und zum anderen auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft werden sollten. 
 
Bis dato wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung für die sportgerechte Stadt Münster im-
mer nur Teilaspekte einer gesamtstätischen Sportentwicklungsplanung untersucht. 
 
Im Auftrag der Stadt Münster und des Stadtsportbundes Münster e. V. wurden in der jüngsten Ver-
gangenheit (2013 und 2015) folgende Untersuchungen von der Bergischen Universität Wuppertal, 
Forschungsstelle Sportentwicklung, Prof. Dr. Horst Hübner durchgeführt: 
 
 Sporttreiben in Münster Ergebnisse der Einwohnerbefragung / Trends im Sportverhalten 
Sportstättennachfrage und Sportstättenangebot für den Fußballsport in Münster. 
Sportstättennachfrage und Sportstättenangebot für den Tennissport in Münster. 
Sportstättennachfrage und Sportstättenangebot für den Hallensport in Münster. 
Die Sportstätten in Münster, ihre Nutzung und ihre Bewertung. 
Die Entwicklung Gremmendorfs und die Folgen für die Sportanlagennachfrage. 
 
Der gesamtstädtische Ansatz für den Sport in seiner Gesamtheit und in der Betrachtung im Stadtent-
wicklungsprozess war aber zu keiner Zeit Inhalt einer empirischen Untersuchung. 
Bedingt durch die veränderten Kennzahlen einer schnell wachsenden Stadt haben sich zudem die 
Ergebnisse vergangener Untersuchungen überholt und müssen neu eruiert werden.

- 3 - 
V/0150/2021 
Ebenso haben sich die Bedürfnisse und Bedarfe nach Sportangeboten im Verein und/oder vereins-
ungebunden verändert und müssen neu definiert werden. 
Die Zielgruppe der älteren Kinder und Jugendlichen wurde jahrelang nicht berücksichtigt und hat 
dadurch aktuell sehr große Bedarfe. 
Dies spiegelt sich in den vielen Anregungen nach § 24 GO NRW zur Errichtung von Skate -, 
Pumptrack, Dirtpark- und BMX-Anlagen und weiteren Eingaben aus der Politik, insbesondere z.B. aus 
der Bezirksvertretung Nord,  wider. In einigen Fällen konnten hier kurzfristige Lösungen gefunden 
werden, aber bislang ohne dass den Maßnahmen ein gesamtstädtisches Konzept zu Grunde liegt. 
Diese Fakten und die Maxime, Sport als festen Bestandteil der Stadtentwicklung zu integrieren, sind 
die Motivation für das geplante Sportentwicklungskonzept. 
Zu Ziffer 2: 
 
Die Sportentwicklungsplanung hat sich in den letzten 60 Jahren stark verändert. In den 1960er Jah-
ren herrschte der richtwertbezogene Ansatz vor. Hierbei wurde der Bedarf an öffentlich finanzierten 
Sportanlagen über eine auf der jeweiligen Einwohnerzahl basierenden Bestimmung der mindestens 
erforderlichen Sportanlagenfläche (qm pro Einwohner) vorgenommen. Dieser Ansatz wurde durch 
den verhaltensorientierten Ansatz abgelöst. Hierbei wurde der spezifische Bedarf an Sportanlagen 
einer Kommune über die aktuelle Sportnachfrage empirisch bestimmt und dem vorhandenen Bestand 
in dieser Kommune gegenübergestellt. 
 
Parallel entstand Anfang der 1990er Jahre der aktuell vorherrschende Ansatz bei Sportentwicklungs-
plänen, der kooperative Ansatz. Dieser geht davon aus, dass die Beteiligung von Betroffenen (z.  B. 
Bürgerschaft, Vereine), politischen Entscheidungs trägerinnen und -trägern und Fachleuten (z.B. 
Stadtverwaltung) konstitutiv für die Sportentwicklungsplanung sind. Sportentwicklungsplanungen sind 
somit eine Mischung aus wissensbasierter Analyse und Planung sowie politischem Handeln. 
 
Der kooperative Ansatz wird bei vielen Sportentwicklungsplänen im Sinne einer integrierten Pla-
nung durchgeführt. Das bedeutet, dass die Sportentwicklungsplanung zu einem integrierten Element 
der gesamtstädtischen Zukunftsplanung wird. Eine Integrierte Sportentwicklungsplanung bietet damit 
eine Grundlage für eine stärkere Vernetzung von Sportentwicklung und Stadtentwicklung.  
 
Das grundlegende Ziel der integrierten Planung ist es, die zukünftige Sportentwicklung einer Stadt an 
den tatsächlichen lokalen Bedarfen auszurichten  und in der gesamtstätischen Stadtentwicklung zu 
verorten. Insbesonder e vor dem Hintergrund von kaum noch definierten Sporterweiterungsflächen, 
die mittel- und langfristig die Bedarfe der Bürger einer wachsenden Stadt befriedigen könnten, ist eine 
zeitnahe Umsetzung eines integrierten Sportentwicklungskonzeptes angezeigt. 
 
Zu Ziffer 3: 
 
Das Kernteam soll unter Federführung des Sportamtes zum einem den Prozess der Ausschreibung 
für ein SEP steuern und zum anderen im laufenden Prozess der Sportentwicklungsplanung die opera-
tive Arbeit übernehmen. Diese Gruppe sollte durch die vo n der Sportentwicklung betroffenen städti-
schen Ämter (Sportamt, Stadtplanungsamt, Amt für Immobilienmanagement und Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit) sowie einen Vertreter des Stadtsportbundes Münster e.V. (SSB) besetzt 
werden. 
 
Ebenso wird ein Beirat gebildet, in dem die von dem Kernteam erarbeiteten Vorschläge diskutiert und 
beschlossen werden. In diesen Beirat sind neben Verwaltungsvertreterinnen und -vertretern, die 
sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Ratsfraktionen, je ein/e Ve rtreter/in des Stadtsport-
bundes und der Sportjugend, Sprecherinnen und Sprecher der Großvereine, der  IG vereinsungebun-
dener Sport, des kommerziellen Sports, des Behindertensports und des Profisports zu entsenden.

- 4 - 
V/0150/2021 
Zu den finanziellen Auswirkungen: 
 
Die Kosten für ein von einem externen Institut erstellten Sportentwicklungsplan variieren je nach Auf-
wand des SEPs und der Größe der untersuchten Stadt/Kommune.  
 
Bei einer Großstadt mit über 300.000 Einwohnern sollten folgende Schritte fester Bestandteil eine r 
Beauftragung eines Sportentwicklungsplans sein: 
 
1. Bestandsanalyse 
 Aufbereitung vorhandener Daten 
 Gesamtstädtische und räumlich differenzierte Sportverhaltensanalyse (mind. 5000 Befrag-
te) 
 Bestand, Zustand, Nutzung und Bedarf an kommunalen Sporträumen 
 Sportvereine, andere Sportanbieter und privat organisiertes Sporttreiben 
 Darstellung der Finanzierung und Förderung des Sports in der Kommune 
2. Bedarfsbestimmung 
 Repräsentative kommunale Sportverhaltensstudie 
 Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven 
 Bestimmung der Sportentwicklungsbedarfe 
3. Zielbestimmung und Maßnahmenentwicklung 
 Einbeziehung von Institutionen, Organisationen sowie die Bürgerinnen und Bürger 
 Lenkungsgruppen von Sportpolitik und Stadtverwaltung und SSB 
 Punktuelle Einbeziehung von weiteren Arbeitskreisen 
 Leitziele und strategische Entwicklungsziele festlegen 
 Erarbeitung konkreter Empfehlungen und Maßnahmen  
Als Vergleichswerte können Städte ähnlicher Größe herangezogen werden, in denen in den letzten 
zehn Jahren ein Sportentwicklungsplan erstellt wurde. Städte wie Bonn, Lübeck, Bielefeld, Bochum 
u. a. haben in der jüngsten Vergangenheit Sportentwicklungsplanungen durchgeführt oder sind noch 
im laufendem Prozess. 
Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Mittel aus dem „Budget zum Ausbau und Erha lt der 
Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von 
Sportanlagen), Maßnahmen 2021“ (vgl. Vorlage V/0143/2021) zur Verfügung zu stellen. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

24.02.2021 Sportausschuss
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0150/2021
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2021
Erstellt
10.02.2021 09:46