AWM/023/2025
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Offene Fragen zu Berichten der Verwaltung zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung
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Anfrage
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AWM/023/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.06.2025 An die Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Frau Antonia Margarete Frey Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 23.06.2025 Betrifft: Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Offene Fragen zu Berichten der Verwaltung zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 23. Juni 2025 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: In den Berichten zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung über die Zeiträume 2022 (AWM/026/2023) und 2023 (AWM/022/2024) führt die Verwaltung Zahlen zu angedrohten und festgesetzten Zwangsgeldern für die Zweckentfremdung von Wohnraum auf. Die Höhe von einzelnen Zwangsgeldern lässt sich aus den absoluten Summen und Fallzahlen aber nur unzureichend ableiten. Offenkundig ist aber, dass bisher nur eine niedrige zweistellige Zahl von Zwangsgeldern in Düsseldorf angedroht oder festgesetzt wurde, um Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. In keinem einzigen Fall wurde der Spielraum von 500.000 Euro gemäß § 21 Absatz 4 WohnStG genutzt. Wir bitten um eine Auflistung der jeweiligen Höhe des Zwangsgelds. Weiterhin sind in den Informationsvorlagen AWM/026/2023 und AWM/022/2024 keine laufenden Ausgleichszahlungen oder Ersatzwohnraum für die Zweckent- fremdung von Wohnraum durch (genehmigungspflichtige) Ferienvermietungen genannt. Eine besondere gesetzliche Regelung für Ferienvermietungen, die von der Pflicht zur Schaffung von Ersatzwohnraum oder Leistung von Ausgleichs- zahlungen im Falle einer genehmigten Zweckentfremdung entbindet, ist unserer Fraktion nicht bekannt. Auch hier bitten wir um Erläuterung. Seite 2 DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Wie hoch waren seit 2022 die einzelnen angedrohten bzw. festgesetzten Zwangsgelder im Zusammenhang der Wohnraum- schutzsatzung? (Bitte unter Angabe von Quadratmeterzahlen; Zwangsgelder wegen wiederholter Zweckentfremdung bitte kennzeichnen.) 2. Welche Sachverhalte führen bei Zwangsgeldern im Zusammen- hang der Wohnraumschutzsatzung zu welcher Höhe eines Zwangsgelds? (Bitte Kriterien für Höhe eines Zwangsgelds zwischen Mindesthöhe und 500.000 Euro nennen; z.B. erster Verstoß; Wohnungsgröße; Zweckentfremdungsdauer; Wiederholungsfall.) 3. Weshalb wurden in den Berichtszeiträumen 2022 und 2023 keine Ausgleichszahlungen für genehmigungspflichtige Ferienver- mietungen erhoben oder Bereitstellungen von Ersatzwohnraum verlangt? Mit freundlichen Grüßen Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla f.d.R. Christian Jäger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: schriftlich beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AWM/023/2025
- Typ
- Anfrage Die Linke
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 13.06.2025 09:03