Mandari Insight

AWM/023/2025

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Offene Fragen zu Berichten der Verwaltung zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung

Anfrage Die Linke 13.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung, Sitzung am 23.06.2025, TOP 4.4

Anfrage

· application/pdf

Ansehen

Anfrage

2803 Zeichen

AWM/023/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 13.06.2025 
An die Vorsitzende des Ausschusses  
für Wohnungswesen und Modernisierung 
Frau Antonia Margarete Frey 
 
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des 
Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 23.06.2025 
 
 
Betrifft: 
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Offene Fragen zu Berichten der Verwaltung 
zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung 
 
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 23. 
Juni 2025 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: 
 
In den Berichten zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung über die 
Zeiträume 2022 (AWM/026/2023) und 2023 (AWM/022/2024) führt die 
Verwaltung Zahlen zu angedrohten und festgesetzten Zwangsgeldern für die 
Zweckentfremdung von Wohnraum auf. Die Höhe von einzelnen Zwangsgeldern 
lässt sich aus den absoluten Summen und Fallzahlen aber nur unzureichend 
ableiten.  
 
Offenkundig ist aber, dass bisher nur eine niedrige zweistellige Zahl von 
Zwangsgeldern in Düsseldorf angedroht oder festgesetzt wurde, um Wohnungen 
wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. In keinem einzigen Fall wurde der 
Spielraum von 500.000 Euro gemäß § 21 Absatz 4 WohnStG genutzt. Wir bitten 
um eine Auflistung der jeweiligen Höhe des Zwangsgelds. 
 
Weiterhin sind in den Informationsvorlagen AWM/026/2023 und AWM/022/2024 
keine laufenden Ausgleichszahlungen oder Ersatzwohnraum für die Zweckent-
fremdung von Wohnraum durch (genehmigungspflichtige) Ferienvermietungen 
genannt. Eine besondere gesetzliche Regelung für Ferienvermietungen, die von 
der Pflicht zur Schaffung von Ersatzwohnraum oder Leistung von Ausgleichs-
zahlungen im Falle einer genehmigten Zweckentfremdung entbindet, ist unserer 
Fraktion nicht bekannt. Auch hier bitten wir um Erläuterung.

Seite 2 
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 
 
1. Wie hoch waren seit 2022 die einzelnen angedrohten bzw. 
festgesetzten Zwangsgelder im Zusammenhang der Wohnraum-
schutzsatzung? (Bitte unter Angabe von Quadratmeterzahlen; 
Zwangsgelder wegen wiederholter Zweckentfremdung bitte 
kennzeichnen.) 
 
2. Welche Sachverhalte führen bei Zwangsgeldern im Zusammen-
hang der Wohnraumschutzsatzung zu welcher Höhe eines 
Zwangsgelds?  (Bitte Kriterien für Höhe eines Zwangsgelds 
zwischen Mindesthöhe und 500.000 Euro nennen; z.B. erster 
Verstoß; Wohnungsgröße; Zweckentfremdungsdauer; 
Wiederholungsfall.) 
 
3. Weshalb wurden in den Berichtszeiträumen 2022 und 2023 keine 
Ausgleichszahlungen für genehmigungspflichtige Ferienver-
mietungen erhoben oder Bereitstellungen von Ersatzwohnraum 
verlangt? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Julia Marmulla                   Ben Klar  Mbulelo Dlangamandla 
 
 
 
f.d.R. Christian Jäger

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
TOP 4.4 - Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AWM/023/2025
Typ
Anfrage Die Linke
Datum
13.06.2025
Erstellt
13.06.2025 09:03