AN/1695/2019
Rechtliche Situation bei der Siedlung Egonstraße
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Anfrage Rechtliche_Situation_Egonstraße
1580 Zeichen
Nijat Bakis 0178/ 89 745 03 nijatbakis@gmail.com Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 02.12.2019 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Anfrage: Rechtliche Situation bei der Siedlung Egonstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, ich bitte darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der BV Mülheim zu nehmen: im Zusammenhang mit der Siedlung Egonstraße bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen und um eine detaillierte Begründung: 1- Ist es zutreffend, dass die Siedlung Egonstraße als Innenbereich zu betrachten ist und somit bei Neu- und Ersatzbauten §34 BauGB zum Tragen käme? 2- Ist es zutreffend, dass der Abstandserlass zum Immissionsschutz nur Anwendung findet, wenn ein Bebauungsplan aufzustellen ist, nicht aber beim Bauen nach §34? 3- Ist es demnach zutreffend, dass der Abstandserlass kein Hinderungsgrund für Neuvermietungen und Sanierungen in der Siedlung Egonstraße ist und auch Neu- und Ersatzbauten nach §34 nicht zwingend verhindert? 4- Ist es zutreffend, dass der Flächennutzungsplan und der Regionalplan keine direkten rechtlichen Wirkungen für Neuvermietungen, Sanierungen sowie Ersatz- und Neubauten nach §34 haben und somit diese im Bereich der Siedlung Egonstraße nicht zwingend verhindern? Mit freundlichen Grüßen gez. Nijat Bakis Bezirksvertreter DIE LINKE DIE LINKE . Ortsverband Mülheim, Zülpicher Str. 58, 50674 Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Zülpicher Straße 58
- Egonstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1695/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 03.12.2019 08:19