2962/2020
Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern)
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1402 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52/520
Vorlagen-Nummer
2962/2020
Stand: 24.10.2024
Sachstandsbericht
Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein
der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit
angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern)
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses an die Radsportgemein-
schaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschulen des Leistungssports
an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern)
in Höhe von monatlich 250,- €, befristet bis 31.12.2021.
Die Finanzmittel in Höhe von 3.000,- € für das Haushaltsjahr 2021 sind im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), veranschlagt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Ausbau der Talentsichtung /-förderung und Leistungssportförderung in der Radsportge-
meinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule wurde in 2020 und 2021 durch einen qualifizierten
Radsporttrainer / Diplom-Sportlehrer maßgeblich mitgestaltet. Er unterstützte diesbezüglich die
festen Lehrkräfte der Schule und den Projektleiter bis einschließlich 2021. Die Förderung wurde
im Anschluss eingestellt, die Aufgabe wird seither durch die Lehrkräfte der Schule übernom-
men.
Beschlussvorlage Ausschuss
3326 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 2962/2020 Freigabedatum 08.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern) Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschulen des Leistungssports an der Heinrich- Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern) in Höhe von monatlich 250,-- €, befristet bis 31.12.2021. Die Finanzmittel in Höhe von 3.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), veranschlagt. Alternative: Der Sportausschuss lehnt eine entsprechende Zuschussgewährung ab, mit dem Ergebnis, dass auf den Ausbau der Aktivitäten in Sachen Talentsichtung /-förderung und Leistungssportförderung ver- zichtet werden muss. Sportausschuss 11.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.000,-- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die seit vielen Jahren erfolgreiche Arbeit der RSG Heinrich-Böll-Gesamtschule als Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports in Sachen Ausbildung und Förderung von jugendlichen Radsport- lern soll durch Ausbau der Aktivitäten bei der Talentsichtung / -förderung und der Leistungssportför- derung optimiert werden. Dies erfordert die Mitarbeit eines weiteren qualifizierten Radsporttrainers, der neben den festen Lehrkräften der Schule und dem Projektleiter tätig wird. Für diese Tätigkeit steht ein Diplom-Sportlehrer zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten kann der Trägerverein nur einen Teil des angestrebten Honorars (350,-- € pro Monat), nämlich 100,-- €, aufbringen. Da die Zielsetzung der geplanten Aktivitäten seitens der Sportverwaltung positiv gesehen und mit Nachdruck unterstützt wird, wurde befristet bis zum 31.12.2020, ein monatlicher Zuschuss an den Trägerverein in Höhe von 250,-- € gewährt. Die Unterstützung soll in 2021, befristet bis 31.12.2021, fortgesetzt werden. Entsprechende Mittel sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt (Sachkonto 529900, Auftrag P 5500 510 5001).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2962/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.02.2021
- Erstellt
- 08.10.2020 14:20