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Veränderungssperre Belgisches Viertel

GUT Anfrage nach § 4 AN/0578/2021 vom 16.03.2021

Stand: Am 23.03.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • GUT Anfrage nach § 4

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    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2021 AN/0578/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Veränderungssperre Belgisches Viertel Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, unsere Ratsgruppe GUT Köln bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23. März 2021 zu setzen. Die Frage wie ein Bebauungsplan für das Belgische Viertel aussehen soll, und ob dieser überhaupt notwendig ist, wird in der Stadtgesellschaft weiterhin kontrovers diskutiert. Um Fehlentwicklungen im Belgischen Viertel zu verhindern wurde eine sogenannte Veränderungssperre erlassen, die bereits zwei Mal um ein Jahr verlängert wurde. Damit wurden die Möglichkeiten des Baugesetzbuch §17 (1) und (2) bereits ausgeschöpft. Während des Zeitraums der Veränderungssperre wurde ein Bebauungsplan für das Belgische Viertel entwickelt, der nun als Beschlussvorlage dem Rat vorliegt. Dieser würde Rechtssicherheit schaffen, wird aber (wie eingangs erwähnt) zum Teil heftig kritisiert. Da aber ohne Bebauungsplan und ohne Veränderungssperre in einem nicht regulierten Belgischen Viertel von anderer Seite Fehlentwicklungen befürchtet werden, wäre es unseres Erachtens nach sinnvoll, weitere Zeit für einen einvernehmlichen Kompromiss zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. §17 Absatz (3) des Baugesetzbuches eröffnet die Möglichkeit „eine außer Kraft getretene Veränderungs- sperre ganz oder teilweise erneut [zu] beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbeste- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Ratsgruppe GUT Köln Karina Syndicus, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Jessica Hoppe Karin Preugschat Frank Theilen von Wrochem Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221 -22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - hen.“ a) Wäre eine erneut beschlossene Veränderungssperre eine Möglichkeit mehr Zeit für einen breiter ge- tragenen Kompromiss zu finden? b) Bestehen die Voraussetzungen für einen erneuten Erlass einer Veränderungssperre weiter fort? c) Würden bei einer erneuten Veränderungssperre Entschädigungszahlungen im Sinne des §18 BauGB drohen? Wenn ja, in welcher Höhe? 2. Welche konkret zu benennenden Fehlentwicklungen befürchtet die Verwaltung bei einem Verzicht auf einen Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt? Über eine Beantwortung unserer Anfrage bis zum Beginn der Ratssitzung am 23. März würden wir uns freuen, damit diese in die Entscheidungsfindung einfließen kann. Bitte geben Sie Ihre Antwort auch als Mitteilung in die Bezirksvertretung Innenstadt und in den Stadtentwick- lungsausschuss. gez. Karina Syndicus und Thor Zimmermann, Ratsgruppe GUT Köln Quellen: §17 BauGB und §18 BauGB

Beratungsverlauf

  1. 23.03.2021

    Rat

    TOP 4.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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