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AN/0578/2021

Veränderungssperre Belgisches Viertel

GUT Anfrage nach § 4 16.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 4.5

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

2826 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2021 
AN/0578/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2021 
 
Veränderungssperre Belgisches Viertel 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
unsere Ratsgruppe GUT Köln bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23. März 2021 
zu setzen. 
 
Die Frage wie ein Bebauungsplan für das Belgische Viertel aussehen soll, und ob dieser überhaupt notwendig ist, 
wird in der Stadtgesellschaft weiterhin kontrovers diskutiert. 
Um Fehlentwicklungen im Belgischen Viertel zu verhindern wurde eine sogenannte Veränderungssperre erlassen, 
die bereits zwei Mal um ein Jahr verlängert wurde. Damit wurden die Möglichkeiten des Baugesetzbuch §17 (1) 
und (2) bereits ausgeschöpft. 
Während des Zeitraums der Veränderungssperre wurde ein Bebauungsplan für das Belgische Viertel entwickelt, 
der nun als Beschlussvorlage dem Rat vorliegt. Dieser würde Rechtssicherheit schaffen, wird aber (wie eingangs 
erwähnt) zum Teil heftig kritisiert. 
Da aber ohne Bebauungsplan und ohne Veränderungssperre in einem nicht regulierten Belgischen Viertel von 
anderer Seite Fehlentwicklungen befürchtet werden, wäre es unseres Erachtens nach sinnvoll, weitere Zeit für 
einen einvernehmlichen Kompromiss zu gewinnen. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. §17 Absatz (3) des Baugesetzbuches eröffnet die Möglichkeit „eine außer Kraft getretene Veränderungs-
sperre ganz oder teilweise erneut [zu] beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbeste-
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
 
 
Ratsgruppe GUT Köln 
 
Karina Syndicus, MdR 
Thor Zimmermann, MdR 
 
Referent*innen:  
Jessica Hoppe  
Karin Preugschat  
Frank Theilen von Wrochem 
  
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221 -22176  
 
gut@stadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

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hen.“ 
a) Wäre eine erneut beschlossene Veränderungssperre eine Möglichkeit mehr Zeit für einen breiter ge-
tragenen Kompromiss zu finden? 
b) Bestehen die Voraussetzungen für einen erneuten Erlass einer Veränderungssperre weiter fort? 
c) Würden bei einer erneuten Veränderungssperre Entschädigungszahlungen im Sinne des §18 BauGB 
drohen? Wenn ja, in welcher Höhe? 
 
2. Welche konkret zu benennenden Fehlentwicklungen befürchtet die Verwaltung bei einem Verzicht auf 
einen Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt? 
 
 
Über eine Beantwortung unserer Anfrage bis zum Beginn der Ratssitzung am 23. März würden wir uns freuen, 
damit diese in die Entscheidungsfindung einfließen kann. 
Bitte geben Sie Ihre Antwort auch als Mitteilung in die Bezirksvertretung Innenstadt und in den Stadtentwick-
lungsausschuss. 
 
gez. Karina Syndicus und Thor Zimmermann, Ratsgruppe GUT Köln 
 
Quellen: §17 BauGB und §18 BauGB

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 4.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Laurenzplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0578/2021
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
16.03.2021
Erstellt
16.03.2021 13:54