0354/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken auf dem Poller Marktplatz (Az.: 02-1600-184/16)
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Anlage 1 Eingabe
1720 Zeichen
Hans Burgwinkel Schenkspfad 5,
51105 Köln (Poll),
Tel.: 0221/835 836
Fax 0221/830 22 57
Mobil 0171-5282817
Hjburg@aol.com
28.10.2016
„Bürgeranträge“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)
hier:
Parken auf Poller Marktplatz
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der
Gemeindeordnung NRW folgende Anregung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit ein Parken auf dem Poller
Markplatz an Wochentagen möglich ist.
Begründung:
In Poll fehlen Parkplätze – hierunter leidet insbesondere die Geschäftssituation auf der
Siegburger Str.. Durch mehr Parkplätze würde die Attraktivität der Geschäfte in Poll gesteigert.
Verschiedene Parteien haben dies anerkennungswerterweise in der Vergangenheit ebenso
gesehen und entsprechende Anträge gestellt. Dies konnte aber nicht durchgeführt werden, weil
der Platz durch Fördermittel „gebunden“ war/ist. Meines Wissens läuft diese Frist aber
spätestens 2017 aus.
Somit erlaube ich mir – auch im Auftrag der sich in Gründung befindlichen IG Poller
Geschäftsleute - dieses aufzugreifen und erneut anzuregen…
Allerdings sollte der Platz an Sonn- und Feiertagen sowie an Markttagen, d.h. meist freitags,
sowie bei Bedarf anlässlich von Festen, z.B. Maifest und Weihnachtsbaumschmücken – auch für
Auf- und Abbauten einen Tag vorher und nachher – freigehalten werden können.
Gez. Hans Burgwinkel
An die Bezirksvertretung 7
der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin
Herrn Bezirksbürgermeister
Leiter Bürgeramt
SPP, Grüne, CDU, FDP
BV 7 Porz (/ Poll)
Beschwerdeausschuss
Presse (Köln)
per e-mail
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1878 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0354/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken auf dem Poller Marktplatz (Az.: 02-1600-184/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe. Aufgrund der weiter andauernden Zweckbindung spricht sich die Bezirksvertretung gegen einen Umbau des Poller Marktplatzes zur Ermöglichung von Parken aus. Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent regt an, wochentags Parken auf dem Poller Marktplatz zu ermöglichen (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe nicht zu folgen. Der Poller Marktplatz ist mit Mitteln aus der Städtebauförderung ausgebaut worden. Die Einrichtung von Parkplätzen setzt eine vollständige Um- gestaltung der Platzfläche voraus. Die Zweckbindungsfrist für die damalige Umbaumaßnahme beträgt 25 Jahre wobei der Schlussverwendungsnachweis der Bezirksregierung im Jahr 1999 vorgelegt wur- de. Die Zweckbindung läuft noch bis zum Jahr 2024. Ein erneuter Umbau mit dem Zweck Parkplätze einzurichten, steht dem ursprünglichen Gestaltungs- gedanken entgegen und führt zur Erstattung von Fördergeldern. Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass nach Auslauf der Zweckbindungsfrist bei einem eventuellen Umbau die Zufahrtsituation betrachtet werden müsste. Aus Verkehrssicherheitsgründen käme hier lediglich eine Zufahrt über die Rolshover Straße in Frage. Dies würde zu zusätzlichem Parkverkehr in dem anliegenden Wohngebiet führen. Aufgrund der weiterhin vorliegenden Zweckbindungsfrist verzichtet die Verwaltung in diesem Fall auf Darstellung einer Beschlussalternative. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0354/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27