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3959/2017

Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 10.13

Vorab-Auszug - Ausschuss Kunst und Kultur vom 06.03.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Vorab-Auszug - Ausschuss Kunst und Kultur vom 06.03.2018

1584 Zeichen

| da
Die Oberbürgermeisterin ne

Geschäftsführung

Ausschuss Kunst und Kultur
Frau Kleindienst

Telefon: (0221) 221-23567

Fax 3 (0221) 221-24141

E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de

Datum: 07.03.2018

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des
Ausschusses Kunst und Kultur vom 06.03.2018

öffentlich
4 Allgemeine Vorlagen
4.2 Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre
2019 bis 2021
3959/2017

Änderungs-/Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen betr.: "TOP 4.2 - Institutionelle Förderung der Temporary
Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021"

AN/0376/2018

Beschluss über die durch den o.g. Änderungs-/Ergänzungsantrag geänderte
Vorlage:

Der Rat beschließt — vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedin-
gungen - im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferauf-
wendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 für die
Temporary Gallery - Zentrum für zeitgenössische Kunst e.V. einen jährlichen Zu-
schuss als Institutionelle Förderung in Höhe von 90.000 € zu gewähren.

Der jährliche Zuschuss als institutionelle Förderung für das Kulturwerk des Bundes-
verbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für den Bereich
Beratung erhöht sich — vorbehaltlich der Zustimmung des Fachbeirates - für den Zeit-
raum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 ebenfalls um 10.000,- Euro.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
gegen die Stimmen der SPD und Linke zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

4568 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3959/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil-
plan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom  
01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 für die Temporary Gallery - Zentrum für zeitgenössische 
Kunst e.V. einen jährlichen Zuschuss als Institutionelle Förderung in Höhe von 90.000 € zu gewähren.  
 
Beschlussalternative 
Der Rat beschließt die Förderung nicht zu verlängern und einen erneuten Ideenwettbewerb auszu-
schreiben. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Rat 06.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    90.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         _____€ 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Kulturverwaltung hat 2013 den Ideenwettbewerb für ein Zentrum für zeitgenössische Kunst in 
Köln ausgeschrieben. Ziel dieses Wettbewerbs war die Etablierung eines Zentrums für zeitgenössi-
sche Kunst in Köln, das als Identifikationsort für Kölner Künstlerinnen und Künstler, Kuratoren und 
Kuratorinnen, Kritiker und Kritikerinnen, Kunstprojekte, junge Galerien, Verlage, Hochschulen sowie 
Vermittler und Vermittlerinnen fungiert. Nach Auswertung des Ideenwettbewerbs wurde dem Tempo-
rary Gallery e.V. eine institutionelle Förderung in Höhe von 80.000 Euro für die Jahre 2014 bis 2018 
gewährt. 
 
 
Votum des Fachbeirates 
Zur Vergabe von jahresübergreifenden Förderungen muss die Verwaltung - laut Förderkonzept Bil-
dende Kunst - ein Votum des Fachbeirats Bildende Kunst einholen. Der Fachbeirat hat in einer ge-
meinsamen Sitzung am 13.12.2017 einstimmig für eine Fortsetzung der Förderung für 3 Jahre votiert.  
Als besonders herausragend bezeichnete der Fachbeirat das anspruchs- und qualitätsvolle Ausstel-
lungsprogramm und das diskursive Programm der Temporary Gallery, sowie die Präsenz und Vernet-
zung mit national und international anerkannten Akteuren des Kunstbetriebs, aber auch mit Studen-
tinnen und Studenten der Universität zu Köln. Neben dem Kölnischen Kunstverein, der Akademie der 
Künste der Welt und den Projekträumen sei die Temporary Gallery ein unverzichtbarer Teil der Kölner 
Kulturszene, deren Struktur es institutionell zu stabilisieren und zu stärken gelte. Die Wahrnehmung 
in der Presse sei mehr als erfreulich und verhelfe der Kölner Kunstszene zu einer größeren Sichtbar-
keit. Der Beirat votierte ferner für die Konzentration der Temporary Gallery auf eine bestimmte Bera-
tungsleistung oder ein fokussiertes Beratungsformat. 
Der Beirat votiert ferner nach einer Laufzeit von fünf Jahren für eine Erhöhung der Förderung um 
10.000 Euro, sofern Mittel dafür zur Verfügung stehen. 
 
 
Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Fachbeirats an und befürwortet die Fortsetzung der In-

3 
stitutionellen Förderung für weitere drei Jahre entsprechend dem Förderkonzept Bildende Kunst. Die 
Temporary Gallery hat sich entsprechend der Erwartungen in der Ausschreibung zu einem Ausstel-
lungsort mit einem besonderen kuratorischen Profil zwischen den freien Projekträumen und dem Köl-
nischen Kunstverein entwickelt. Als besonders wünschenswert werden weiterhin die Kooperationen 
mit Gastkuratoren erachtet und die Diversifizierung des Publikums. Bei der Beratungsleistung der 
Temporary Gallery sieht die Kulturverwaltung noch Bedarf einer stärkeren Fokussierung auf bestimm-
te Beratungsformate. Dafür wird die Verwaltung mit der Temporary Gallery die Bewilligungsauflagen 
bei einer Verlängerung konstruktiv anpassen. 
 
Die Mittelerhöhung um 10.000 Euro wird aus der Mittelerhöhung im Zuge des Leitprojektes „Stärkung 
der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ gedeckt.

Beratungsverlauf (3)

23.01.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 12.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
06.02.2018 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3959/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.01.2018
Erstellt
15.12.2017 11:53