3959/2017
Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021
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Vorab-Auszug - Ausschuss Kunst und Kultur vom 06.03.2018
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| da Die Oberbürgermeisterin ne Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23567 Fax 3 (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 07.03.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 06.03.2018 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.2 Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 3959/2017 Änderungs-/Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: "TOP 4.2 - Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021" AN/0376/2018 Beschluss über die durch den o.g. Änderungs-/Ergänzungsantrag geänderte Vorlage: Der Rat beschließt — vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedin- gungen - im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferauf- wendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 für die Temporary Gallery - Zentrum für zeitgenössische Kunst e.V. einen jährlichen Zu- schuss als Institutionelle Förderung in Höhe von 90.000 € zu gewähren. Der jährliche Zuschuss als institutionelle Förderung für das Kulturwerk des Bundes- verbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für den Bereich Beratung erhöht sich — vorbehaltlich der Zustimmung des Fachbeirates - für den Zeit- raum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 ebenfalls um 10.000,- Euro. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der SPD und Linke zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3959/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil- plan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 für die Temporary Gallery - Zentrum für zeitgenössische Kunst e.V. einen jährlichen Zuschuss als Institutionelle Förderung in Höhe von 90.000 € zu gewähren. Beschlussalternative Der Rat beschließt die Förderung nicht zu verlängern und einen erneuten Ideenwettbewerb auszu- schreiben. Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 Rat 06.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 90.000 € c) bilanzielle Abschreibungen _____€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Kulturverwaltung hat 2013 den Ideenwettbewerb für ein Zentrum für zeitgenössische Kunst in Köln ausgeschrieben. Ziel dieses Wettbewerbs war die Etablierung eines Zentrums für zeitgenössi- sche Kunst in Köln, das als Identifikationsort für Kölner Künstlerinnen und Künstler, Kuratoren und Kuratorinnen, Kritiker und Kritikerinnen, Kunstprojekte, junge Galerien, Verlage, Hochschulen sowie Vermittler und Vermittlerinnen fungiert. Nach Auswertung des Ideenwettbewerbs wurde dem Tempo- rary Gallery e.V. eine institutionelle Förderung in Höhe von 80.000 Euro für die Jahre 2014 bis 2018 gewährt. Votum des Fachbeirates Zur Vergabe von jahresübergreifenden Förderungen muss die Verwaltung - laut Förderkonzept Bil- dende Kunst - ein Votum des Fachbeirats Bildende Kunst einholen. Der Fachbeirat hat in einer ge- meinsamen Sitzung am 13.12.2017 einstimmig für eine Fortsetzung der Förderung für 3 Jahre votiert. Als besonders herausragend bezeichnete der Fachbeirat das anspruchs- und qualitätsvolle Ausstel- lungsprogramm und das diskursive Programm der Temporary Gallery, sowie die Präsenz und Vernet- zung mit national und international anerkannten Akteuren des Kunstbetriebs, aber auch mit Studen- tinnen und Studenten der Universität zu Köln. Neben dem Kölnischen Kunstverein, der Akademie der Künste der Welt und den Projekträumen sei die Temporary Gallery ein unverzichtbarer Teil der Kölner Kulturszene, deren Struktur es institutionell zu stabilisieren und zu stärken gelte. Die Wahrnehmung in der Presse sei mehr als erfreulich und verhelfe der Kölner Kunstszene zu einer größeren Sichtbar- keit. Der Beirat votierte ferner für die Konzentration der Temporary Gallery auf eine bestimmte Bera- tungsleistung oder ein fokussiertes Beratungsformat. Der Beirat votiert ferner nach einer Laufzeit von fünf Jahren für eine Erhöhung der Förderung um 10.000 Euro, sofern Mittel dafür zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Fachbeirats an und befürwortet die Fortsetzung der In- 3 stitutionellen Förderung für weitere drei Jahre entsprechend dem Förderkonzept Bildende Kunst. Die Temporary Gallery hat sich entsprechend der Erwartungen in der Ausschreibung zu einem Ausstel- lungsort mit einem besonderen kuratorischen Profil zwischen den freien Projekträumen und dem Köl- nischen Kunstverein entwickelt. Als besonders wünschenswert werden weiterhin die Kooperationen mit Gastkuratoren erachtet und die Diversifizierung des Publikums. Bei der Beratungsleistung der Temporary Gallery sieht die Kulturverwaltung noch Bedarf einer stärkeren Fokussierung auf bestimm- te Beratungsformate. Dafür wird die Verwaltung mit der Temporary Gallery die Bewilligungsauflagen bei einer Verlängerung konstruktiv anpassen. Die Mittelerhöhung um 10.000 Euro wird aus der Mittelerhöhung im Zuge des Leitprojektes „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ gedeckt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3959/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.01.2018
- Erstellt
- 15.12.2017 11:53