Mandari Insight

3402/2023

Ersatz von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge, hier Ersatzbeschaffung von 3 Kolonnenfahrzeugen sowie Umrüstung von einem Kolonnenfahrzeug für

Beschlussvorlage Ausschuss 20.11.2023

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge

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Anlage 3 - Stellungnahme 14 zur Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

910 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung des Betriebes. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

740 Zeichen

Anlage 0 
 
3402/2023 - Ersatz von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge, hier 
Ersatzbeschaffung von 3 Kolonnenfahrzeugen sowie Umrüstung von einem 
Kolonnenfahrzeug für den Bereich der Kölner Friedhöfe 
 
Hier: Begründung der Dringlichkeit: 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen muss zu Aufrechterhaltung der 
Einsatzfähigkeit dringend Fahrzeuge beschaffen bzw. umrüsten. Die Altfahrzeuge 
haben ihre Nutzungsdauer erreicht. Dies zeigt sich daran, dass sich Reparaturen 
häufen. Bei diesen Fahrzeugen droht die Stilllegung, die erheblichen Einfluss auf die 
Einsatzfähigkeit des Amtes hat. 
Aufgrund von erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage 
leider nicht fristgerecht fertiggestellt werden.

Anlage 2 Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge

874 Zeichen

Nutzungs-
dauer
Abschreibung 
p.a.
Kosten je Liter 
Treibstoff/ 
kWh Strom
Treibstoff/ 
Stromkosten 
p.a.
Wartung 
p.a.
Instandhaltung/ 
Reparaturen p.a.
Summe 
Betriebskosten 
p.a.
           98.500 € 10 9.850,00 € 1,76 € 3.024,00 € 450,00 € 400,00 € 13.724,00 €
        128.000 € 10 12.800,00 € 0,40 € 1.200,00 € 150,00 € 100,00 € 14.250,00 €
Umrüstung Altfahrzeug 1.Umrüstung            70.800 € 6 11.800,00 € 0,40 € 1.200,00 € 150,00 € 100,00 € 13.250,00 €
Umrüstung Altfahrzeug 2.Nutzung            20.000 € 4 5.000,00 € 0,40 € 1.200,00 € 150,00 € 100,00 € 6.450,00 €
           90.800 € 10 8.400,00 € 0,40 € 1.200,00 € 150,00 € 100,00 € 9.850,00 €
Diesel-Kolonnenfahrzeug Kauf
Elektro-Kolonnenfahrzeug Kauf
Summe Umrüstsatz Altfahrzeug auf 
Elektroantrieb bei 10-jähriger Nutzung
 Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge 
 Investition  jährliche Betriebskosten

Anlage 3 - Stellungnahme 14 zur Beschlussvorlage

2218 Zeichen

14       .11.2023 
141/1  
  
 
 
 
 
 
67 
 
 
 
 
Ersatz von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge; 
 
hier Ersatzbeschaffung von drei Kolonnenfahrzeugen sowie Umrüstung eines Kolon-
nenfahrzeugs für den Bereich der Kölner Friedhöfe, voraussichtliche Auftragssumme 
398.455 € netto zzgl. MwSt. = 474.162 € brutto 
 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/10/23) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage 3402/2023 wurde dem RPA das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über 
die Notwendigkeit der o. g. Beschaffung zur Stellungnahme übermittelt. 
 
Sie beabsichtigen für vier Fahrzeuge (Ford Transit), die im Bereich der Friedhöfe eingesetzt 
werden (Erstzulassungen von drei Fahrzeugen im Jahr 2012, eines im Jahr 2017), eine Er-
satzbeschaffung einzuleiten. Dabei sollen drei Fahrzeuge erneuert und ein vorhandenes 
Fahrzeug umgerüstet werden. 
 
Die notwendigen Fahrzeuge sind in dem bereits im Jahr 2017 beschlossenen Fahrzeug- und 
Arbeitsmaschinenkonzept (Pkt. 5.2 Fahrzeuge für den Kolonnentransport Bestattung und 
Grünpflege) beschrieben. In den Anlagen zu dem beschlossenen Konzept sind die Bedarfe 
an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 – 2025 in tabellarischer Form auf-
gelistet. Laut aktuellem Konzept beträgt die die voraussichtliche Nutzungsdauer solcher 
Fahrzeuge 10 Jahre (vorher 6 Jahre). 
 
Die zur Unterstützung der klimaschutzorientierten Ziele der Stadt erforderliche sukzessive 
Umstellung des Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekontingents auf alternative Antriebe 
wurde von Ihnen geprüft, die Beschaffung möglicher Fördermittel wird weiterhin eruiert. 
 
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf für die Ersatzbeschaffung der Kolonnenfahrzeuge 
bzw. die Umrüstung eines Fahrzeuges ist in der Begründung zur Beschlussvorlageaus aus 
meiner Sicht nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt auch für Ihre Ausführungen zu den Vortei-
len von elektrischen Antrieben in diesem Bereich. 
 
Ob es sich bei den Umbaukosten des vorhandenen Ford Transit, die u. a. auch zu einer 
Wertsteigerung und verlängerten Lebensdauer führen, um eine investive oder eine kon-
sumtive Maßnahme handelt, bitte ich im Nachgang mit 20 zu klären. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
20

Beschlussvorlage Ausschuss

15314 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3402/2023 
Freigabedatum 
 20.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatz von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge, hier Ersatzbeschaffung von 
drei Kolonnenfahrzeugen sowie Umrüstung eines Kolonnenfahrzeugs für den Bereich 
der Kölner Friedhöfe  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Ersatzbeschaffung 
bzw. Umrüstung von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge fest und stimmt 
der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 
 
2 Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 474.162 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9, 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 
0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ), Haushaltsplan 
2023/2024, Haushaltsjahr 2024. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   474.162 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   52.459 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 18.05.2017 das Fahrzeug- und Maschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 – 
2025 Stadtgrün – Forst - Friedhof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen be-
schlossen (Vorlagen-Nr. 0377/2017).  
 
Gemäß Kapitel 5.2 des Konzepts werden im Betriebsbereich Friedhöfe insgesamt 29 Doppel-
kabinenkolonnenfahrzeuge mit kurzem Radstand, Kipperfunktion und Anhängerkupplung ein-
gesetzt. Vier dieser Fahrzeuge aus dem Jahr 2012 müssen ersatzbeschafft werden. Aus 
nachfolgend dargelegten Gründen ist für ein Fahrzeug die Umrüstung eines bestehenden 
Fahrzeugs auf Elektroantrieb geplant. Drei Fahrzeuge werden als Elektrofahrzeuge ersatzbe-
schafft.  
 
Allgemeine Situation für die Beschaffung von Kolonnenfahrzeugen: 
Die heutige Situation hinsichtlich der Lieferfähigkeit von Kolonnenfahrzeugen gemäß dem An-
forderungsprofil stellt sich folgendermaßen dar: 
 
Beauftragungen über den Rahmenvertrag der AWB von Kolonnenfahrzeuge (Modell Transit) 
mit der Firma Ford sind bis auf Weiteres nicht möglich. Auch Mercedes Benz gibt an, dass die

3 
Lieferung des Modells Sprinter für die nächsten beiden Jahre ausgebucht ist. Sodass aktuell 
Kolonnenfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gar nicht bzw. nur mit sehr langen Lieferfristen 
beschafft werden können. 
 
Hinsichtlich der Lieferfähigkeit von elektrisch betriebenen Doppelkabinen-Fahrzeugen kann 
keiner der großen Nutzfahrzeughersteller die benötigten Fahrzeuge mit Elektroantrieb und 
den erforderlichen Nutzlasten liefern. 
 
Umrüstung des Kolonnenfahrzeugs auf Elektroantrieb 
Folge dieser Entwicklung ist, dass sich kleinere und mittelständische Unternehmen mit der 
Umrüstung von konventionellen Verbrenner-Markenfahrgestellen zu elektrisch betriebenen 
Modellen befasst haben und auch lieferfähig sind. 
 
Der Markt bietet heute Unternehmen, die sich besonders nachhaltiger Lösungen in der Bewäl-
tigung der Klimakrise verschrieben haben. Sie konzentrieren sich auf Maßnahmen, um beste-
henden Produkten (z.B. Fahrzeugen) ein längeres „Leben“ zu ermöglichen. Diese Verfahren, 
werden Refurbishment genannt und reduzieren die CO2 Emissionen insgesamt erheblich. In 
diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mit einem 
Umrüstsatz auf Elektroantrieb umzurüsten. Die Herstellung eines solchen Umrüstsatzes pro-
duziert lediglich ein Viertel der CO2 Menge, die ein vergleichbares neues Elektrofahrzeug bei 
seiner Herstellung erzeugt. Eine erwartete Verlängerung der Nutzungsdauer um sechs Jahre 
würde also den CO2 Ausstoß gegenüber dem Kauf eines neuen E-Fahrzeugs mehr als hal-
bieren.  
Für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist das Umrüstverfahren besonders für 
die Ford Transit Kolonnenfahrzeuge interessant, von denen über 150 Fahrzeuge für das Amt 
im Stadtgebiet im Einsatz sind. 
 
Die Umrüstung eines Ford Transit ist im vergangenen Jahr durch das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen im Rahmen eines Testes beauftragt worden. Die Umrüstung ist mitt-
lerweile erfolgt und konnte erfolgreich im täglichen Einsatz getestet werden. Die Kosten einer 
Umrüstung werden nach derzeitigem Stand mit 70.800 € brutto kalkuliert. 
Die Umrüstung verlängert die Lebensdauer eines Fahrzeugs durch die Umrüstung um min-
destens sechs Jahre. 
Außerdem können die Bauteile des Elektroantriebs eines umgerüsteten Fahrzeugs später 
nach der sechsjährigen Nutzung nach technischer Prüfung für weitere Fahrzeugumrüstungen 
genutzt werden.  
Für den Umbau des Umrüstsatzes nach sechs Jahren in ein zweites Altfahrzeug werden aktu-
ell Kosten in Höhe von etwa 20.000 € angenommen. 
 
Abschreibung 
Die zehnjährige Nutzung des Umrüstsatzes würde also mit dem Einbau in das erste Fahrzeug 
für die ersten sechs Jahre eine Abschreibung von 11.800 € bedingen. Nach diesen sechs Jah-
ren beläuft sich die Abschreibung für das zweite Fahrzeug auf 5.000 € pro Jahr bei einer Nut-
zungsdauer von weiteren vier Jahren. 
 
Abschreibung: 
Fahrzeug Anschaffungs- bzw. 
Umrüstkosten 
ND 
Nutzungsdauer 
Jährliche Abschrei-
bung 
Umrüstung Ford 
Transit in Serie auf 
E-Antrieb (einmalige 
Nutzung des Umrüs-
tsatzes) 
 
 
70.800 € 
 
 
6 Jahre 
 
 
11.800 € 
Umrüstung Ford 
Transit in Serie auf 
E-Antrieb (zweima-
lige Nutzung des 
Umrüstsatzes) 
 
 
20.000 € 
 
 
4Jahre   
(in 2 Fzg.) 
 
 
5.000 €

4 
Für die Umrüstung werden keine Fahrzeuge verwendet, deren technischer Zustand nach Ab-
lauf der bilanziellen Nutzungsdauer noch einen zuverlässigen Weiterbetrieb als Verbrenner-
fahrzeug zulässt. Für den Umbau werden ausschließlich Fahrzeuge ausgewählt, welche ab-
geschrieben, aber hinsichtlich Fahrgestell und Karosserie noch in einem bestmöglichen Zu-
stand für einen Umbau sind. Nach zehn Jahren Nutzung ist bei diesen Fahrzeugen vor allem 
ein Verschleiß im Bereich der Motoren aufgrund von hohen Reparaturen und Wartung ables-
bar. 
Abhängig vom Gesamtzustand eines Fahrzeuges kann in geringem Umfang eine Wiederauf-
bereitung der Fahrzeuge erforderlich werden. Diese Kosten sind konkret nicht zu kalkulieren, 
aber anzumerken. 
Für den Umbau werden die Fahrzeuge ausgewählt, welche abgeschrieben, aber noch in ei-
nem bestmöglichen Zustand sind. Abhängig vom Gesamtzustand eines Fahrzeuges kann in 
geringem Umfang eine Wiederaufbereitung der Fahrzeuge erforderlich werden. Diese Kosten 
sind konkret nicht zu kalkulieren, aber anzumerken. 
 
Im Rahmen der Ersatzbeschaffung der Kolonnenfahrzeuge ist ein Bestandsfahrzeug in einem 
Zustand, der eine Umrüstung aus ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll 
macht. 
 
Beschaffung von drei Kolonnenfahrzeugen mit Elektroantrieb 
Die Grundsubstanz mancher Fahrzeuge macht eine Wiederaufbereitung und Umrüstung un-
wirtschaftlich, da in diesen Fällen keine Verlängerung der Lebensdauer ohne aufwendige und 
vermeintlich wiederkehrende Reparaturen möglich ist. Diese Fahrzeuge müssen nach Prüfung 
für eine Ersatzbeschaffung vorgesehen werden. 
 
Für die drei Kolonnenfahrzeuge, die sich nicht für die Umrüstung eignen, wurde nach Alterna-
tiven gesucht. Dieser Alternative muss die Erneuerung des Fahrzeugbestandes des Amtes 
erreichen, damit die dauerhafte Einsatzfähigkeit gewährleistet bleibt. 
 
Im Rahmen der Marktsuche wurde das Amt für Landschaftspflege und Grünfläche auf ein Un-
ternehmen aufmerksam, dass Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor und einer geringen Nut-
zungsdauer von bis zu vier Jahren, umrüstet. Durch die zuvor geringe Nutzungsdauer ent-
sprechen diese Fahrzeuge vom technischen und optischen Zustand dem eines Neufahrzeu-
ges. 
 
Das zuvor beschriebene Fahrzeug, welches das Anforderungsprofil des Amtes erfüllt wurde 
Anfang Januar 2023 durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgreich getes-
tet.  
 
In Rahmen dieser Vorlage werden drei Kolonnenfahrzeuge aus dem Bereich Friedhöfe zur 
Neubeschaffung vorgesehen. 
Hier liegt ein Info-Angebot in der erforderlichen Ausstattung mit Rollladenwerkzeugschrank, 
Kipppritsche und Abdeckplane vor. Die Angebotssumme pro Fahrzeug beträgt 128.000 € 
brutto. In Summe ergibt sich folglich für die drei Fahrzeuge eine Beschaffungssumme von 
384.000 € brutto. 
 
Kosten und Finanzierung 
Instandhaltungskosten Altfahrzeuge 
 
4 Fahrzeuge aus dem Friedhofsbereich zur Ersatzbeschaffung 
 
Kennzeichen 2020 2021 2022 Gesamt 
K-LN 6755 2.916 € 2.983€ 3.267 € 9.167 € 
K-LN 6848 2.188 € 2.288 € 1.682 € 6.157 € 
K-LN 6852 5.031 € 2.030 € 1.434 € 8.495 € 
K-LN 6854 2.928 € 1.825 € 6.189 € 9.737 €

5 
Nachfolgend die ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile des E-Antriebs im Bereich der Ko-
lonnenfahrzeuge auf einen Blick: 
 
 Emissionsfreie Fahrt im Stadtgebiet. 
 Anhängelast bis 3.500 kg 
 Kein Freibrennen des Partikelfilters mehr nötig. 
 Das Tanken der Elektrofahrzeuge gestaltet sich deutlich günstiger als das Befüllen der 
Diesel-Fahrzeuge (siehe: Finanzierung und Kosten). 
 Laden der Fahrzeug-Akkus über Nacht auf den Betriebshöfen. Keine regelmäßigen 
Fahrten zu den Tankstellen. 
 Deutlich günstigere Reparatur- und Wartungskosten (siehe: Finanzierung und Kosten). 
 Etwa 50% höhere Lebenserwartung und damit erhöhte Einsatzzeit 
 Es werden neueste Akkumodelle aus der Automobilindustrie eingesetzt. Die Akkus 
werden mit 3.500 möglichen Ladezyklen angegeben. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt 
dies eine Lebenserwartung von 14 Jahren. Auf die Akkus selbst wird eine Garantie von 
vier Jahren gegeben.  
 
Der größte Unterschied in den Betriebskosten zeigt sich beim Tanken der Fahrzeuge. Laut 
Herstellerangaben verbraucht ein E-Nutzfahrzeug im kommunalen Einsatz (Stadtverkehr und 
der Berücksichtigung der Transportlasten) etwa 25 kWh auf 100 km. Bei einem Strompreis 
von brutto 0,40 €/kWh (Referenzarbeitspreis/kWh der RheinEnergie ab 01.01.2024) 
 sowie einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 12.000 km ergeben sich Tankkos-
ten in Höhe von etwa 1.200 € im Jahr. 
 
Die bisherigen Ford Transit Diesel verbrauchen im Schnitt 14 Liter auf 100 km. Bei einem Die-
selpreis von 1,80 € je Liter und der oben genannten Fahrleistung ergeben sich dagegen jähr-
lich 3.024 € Spritkosten. 
 
Die Kostenersparnis beim Tanken eines E-Kolonnenfahrzeugs im Vergleich zu einem diesel-
betriebenen Transit beträgt somit etwa jährlich brutto 1.824 €. 
 
Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls deutlich günstiger bei einem E-
Fahrzeug als bei einem Verbrenner. Während Verschleißteile wie Reifen und Fahrwerk für 
beide Varianten gleichermaßen regelmäßig Instand gesetzt werden müssen, entfällt bei einem 
E-Fahrzeug alles rund um den Verbrennungsmotor. Die Bremsen werden aufgrund der inte-
grierten Rekuperation deutlich weniger beansprucht. Dadurch reduzieren sich bei diesen ei-
nerseits die jährlichen Wartungs- und Inspektionskosten um etwa zwei Drittel von 450 € auf 
150 € und die Reparaturkosten durch den Wegfall des Motors um mindestens weitere ca. 300 
€. Die Summe der Einsparung in der Instandhaltung eines E-Kolonnenfahrzeugs beträgt dem-
nach jährlich etwa 600 €.  
 
Wirtschaftlichkeitsvergleich Umrüstung Verbrenner auf E-Fahrzeug, Neukauf E-Fahr-
zeug, Neukauf Verbrenner  
 
Siehe hierzu Anlage 2 „Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge“. 
 
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigt, dass die Beschaffung von Elektrofahrzeugen aktuell 
nicht wirtschaftlicher ist, sondern höhere Betriebskosten verursacht. Die Betriebskosten für 
umgerüstete Fahrzeuge liegen für die erste Nutzung des Umrüstsatzes im Bereich neuer Die-
selfahrzeuge. Bei Gegenüberstellung einer 10-jährigen Nutzungsdauer des Umrüstsatzes mit 
zweitem Einbau stellt sich die Umrüstung über die gesamte Laufzeit betrachtet insgesamt 
günstiger als Neukauf dar, hängt aber auch von der Verfügbarkeit geeigneter Altfahrzeuge ab.  
 
Für das Erreichen der Klimaschutzziele der Stadt Köln empfiehlt die Verwaltung dennoch die 
Beschaffung von Kolonnenfahrzeugen mit Elektroantrieb und die Umrüstung ausgedienter Alt-
fahrzeuge auf Elektroantrieb durchzuführen.  
 
Beschaffungskosten 
Insgesamt setzen sich somit für die Ersatzbeschaffung der vier Kolonnenfahrzeuge die Kosten

6 
wie folgt zusammen: 
Umrüstung von einem Fahrzeug Ford Transit in der Summe 70.800 € brutto                           
Drei alternative elektrisch betriebene Doppelkabinenfahrzeuge in der Summe 384.000 € 
brutto.  
Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung und Umrüstung der vier Kolonnenfahrzeuge sind 
474.162 € brutto. 
Inklusive der Beschaffungskosten der AWB in Höhe von 19.362 € brutto. 
 
Im Investitionskostenplan zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept war für die Ersatzbeschaf-
fung in 2022 seinerzeit eine Summe von brutto 65.673 € je Fahrzeug, also 262.692 € für vier 
Fahrzeuge, vorgesehen.  
Die teils enormen Kostensteigerungen addieren sich heute durch kriegsbedingte Liefereng-
pässe und Rohstoffpreissteigerungen, sowie den Wechsel auf einen elektrischen Antrieb. 
 
Die Anschaffung von E-Fahrzeugen bietet Fördermöglichkeiten, die es bei Verbrennern nicht 
gibt. Hierzu zählt beispielsweise auch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für 
eingesparte CO2-Emissionen. Eine Fördermöglichkeit wird derzeit geprüft. 
 
Finanzierung 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 474.162 € steht im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-
1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ), zur Verfügung.  
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren bilanzielle Abschrei-
bungen für die Beschaffung der drei Kolonnenfahrzeuge (inkl. der Beschaffungskosten der 
AWB) in Höhe von rd. 39.852 € p. a., sowie 12.607 € bei einer Nutzungsdauer von sechs Jah-
ren für die Umrüstung des Kolonnenfahrzeuges ab 2025 an. Die erforderlichen Aufwendungen 
von 52.459 € /p.a. wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im 
Rahmen der Haushalts-planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen 
Budgets, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge

Beratungsverlauf (2)

25.01.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3402/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.11.2023
Erstellt
23.10.2023 17:48