3402/2023
Ersatz von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge, hier Ersatzbeschaffung von 3 Kolonnenfahrzeugen sowie Umrüstung von einem Kolonnenfahrzeug für
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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 3402/2023 - Ersatz von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge, hier Ersatzbeschaffung von 3 Kolonnenfahrzeugen sowie Umrüstung von einem Kolonnenfahrzeug für den Bereich der Kölner Friedhöfe Hier: Begründung der Dringlichkeit: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen muss zu Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit dringend Fahrzeuge beschaffen bzw. umrüsten. Die Altfahrzeuge haben ihre Nutzungsdauer erreicht. Dies zeigt sich daran, dass sich Reparaturen häufen. Bei diesen Fahrzeugen droht die Stilllegung, die erheblichen Einfluss auf die Einsatzfähigkeit des Amtes hat. Aufgrund von erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage leider nicht fristgerecht fertiggestellt werden.
Anlage 2 Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge
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Nutzungs-
dauer
Abschreibung
p.a.
Kosten je Liter
Treibstoff/
kWh Strom
Treibstoff/
Stromkosten
p.a.
Wartung
p.a.
Instandhaltung/
Reparaturen p.a.
Summe
Betriebskosten
p.a.
98.500 € 10 9.850,00 € 1,76 € 3.024,00 € 450,00 € 400,00 € 13.724,00 €
128.000 € 10 12.800,00 € 0,40 € 1.200,00 € 150,00 € 100,00 € 14.250,00 €
Umrüstung Altfahrzeug 1.Umrüstung 70.800 € 6 11.800,00 € 0,40 € 1.200,00 € 150,00 € 100,00 € 13.250,00 €
Umrüstung Altfahrzeug 2.Nutzung 20.000 € 4 5.000,00 € 0,40 € 1.200,00 € 150,00 € 100,00 € 6.450,00 €
90.800 € 10 8.400,00 € 0,40 € 1.200,00 € 150,00 € 100,00 € 9.850,00 €
Diesel-Kolonnenfahrzeug Kauf
Elektro-Kolonnenfahrzeug Kauf
Summe Umrüstsatz Altfahrzeug auf
Elektroantrieb bei 10-jähriger Nutzung
Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge
Investition jährliche Betriebskosten
Anlage 3 - Stellungnahme 14 zur Beschlussvorlage
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14 .11.2023 141/1 67 Ersatz von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge; hier Ersatzbeschaffung von drei Kolonnenfahrzeugen sowie Umrüstung eines Kolon- nenfahrzeugs für den Bereich der Kölner Friedhöfe, voraussichtliche Auftragssumme 398.455 € netto zzgl. MwSt. = 474.162 € brutto Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/10/23) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 3402/2023 wurde dem RPA das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit der o. g. Beschaffung zur Stellungnahme übermittelt. Sie beabsichtigen für vier Fahrzeuge (Ford Transit), die im Bereich der Friedhöfe eingesetzt werden (Erstzulassungen von drei Fahrzeugen im Jahr 2012, eines im Jahr 2017), eine Er- satzbeschaffung einzuleiten. Dabei sollen drei Fahrzeuge erneuert und ein vorhandenes Fahrzeug umgerüstet werden. Die notwendigen Fahrzeuge sind in dem bereits im Jahr 2017 beschlossenen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept (Pkt. 5.2 Fahrzeuge für den Kolonnentransport Bestattung und Grünpflege) beschrieben. In den Anlagen zu dem beschlossenen Konzept sind die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 – 2025 in tabellarischer Form auf- gelistet. Laut aktuellem Konzept beträgt die die voraussichtliche Nutzungsdauer solcher Fahrzeuge 10 Jahre (vorher 6 Jahre). Die zur Unterstützung der klimaschutzorientierten Ziele der Stadt erforderliche sukzessive Umstellung des Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekontingents auf alternative Antriebe wurde von Ihnen geprüft, die Beschaffung möglicher Fördermittel wird weiterhin eruiert. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf für die Ersatzbeschaffung der Kolonnenfahrzeuge bzw. die Umrüstung eines Fahrzeuges ist in der Begründung zur Beschlussvorlageaus aus meiner Sicht nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt auch für Ihre Ausführungen zu den Vortei- len von elektrischen Antrieben in diesem Bereich. Ob es sich bei den Umbaukosten des vorhandenen Ford Transit, die u. a. auch zu einer Wertsteigerung und verlängerten Lebensdauer führen, um eine investive oder eine kon- sumtive Maßnahme handelt, bitte ich im Nachgang mit 20 zu klären. Mit freundlichen Grüßen 20
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/2 Vorlagen-Nummer 3402/2023 Freigabedatum 20.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatz von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge, hier Ersatzbeschaffung von drei Kolonnenfahrzeugen sowie Umrüstung eines Kolonnenfahrzeugs für den Bereich der Kölner Friedhöfe Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Ersatzbeschaffung bzw. Umrüstung von vier Kolonnenfahrzeugen als Elektrofahrzeuge fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 2 Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 474.162 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ), Haushaltsplan 2023/2024, Haushaltsjahr 2024. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 474.162 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 52.459 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat am 18.05.2017 das Fahrzeug- und Maschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 – 2025 Stadtgrün – Forst - Friedhof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen be- schlossen (Vorlagen-Nr. 0377/2017). Gemäß Kapitel 5.2 des Konzepts werden im Betriebsbereich Friedhöfe insgesamt 29 Doppel- kabinenkolonnenfahrzeuge mit kurzem Radstand, Kipperfunktion und Anhängerkupplung ein- gesetzt. Vier dieser Fahrzeuge aus dem Jahr 2012 müssen ersatzbeschafft werden. Aus nachfolgend dargelegten Gründen ist für ein Fahrzeug die Umrüstung eines bestehenden Fahrzeugs auf Elektroantrieb geplant. Drei Fahrzeuge werden als Elektrofahrzeuge ersatzbe- schafft. Allgemeine Situation für die Beschaffung von Kolonnenfahrzeugen: Die heutige Situation hinsichtlich der Lieferfähigkeit von Kolonnenfahrzeugen gemäß dem An- forderungsprofil stellt sich folgendermaßen dar: Beauftragungen über den Rahmenvertrag der AWB von Kolonnenfahrzeuge (Modell Transit) mit der Firma Ford sind bis auf Weiteres nicht möglich. Auch Mercedes Benz gibt an, dass die 3 Lieferung des Modells Sprinter für die nächsten beiden Jahre ausgebucht ist. Sodass aktuell Kolonnenfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gar nicht bzw. nur mit sehr langen Lieferfristen beschafft werden können. Hinsichtlich der Lieferfähigkeit von elektrisch betriebenen Doppelkabinen-Fahrzeugen kann keiner der großen Nutzfahrzeughersteller die benötigten Fahrzeuge mit Elektroantrieb und den erforderlichen Nutzlasten liefern. Umrüstung des Kolonnenfahrzeugs auf Elektroantrieb Folge dieser Entwicklung ist, dass sich kleinere und mittelständische Unternehmen mit der Umrüstung von konventionellen Verbrenner-Markenfahrgestellen zu elektrisch betriebenen Modellen befasst haben und auch lieferfähig sind. Der Markt bietet heute Unternehmen, die sich besonders nachhaltiger Lösungen in der Bewäl- tigung der Klimakrise verschrieben haben. Sie konzentrieren sich auf Maßnahmen, um beste- henden Produkten (z.B. Fahrzeugen) ein längeres „Leben“ zu ermöglichen. Diese Verfahren, werden Refurbishment genannt und reduzieren die CO2 Emissionen insgesamt erheblich. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mit einem Umrüstsatz auf Elektroantrieb umzurüsten. Die Herstellung eines solchen Umrüstsatzes pro- duziert lediglich ein Viertel der CO2 Menge, die ein vergleichbares neues Elektrofahrzeug bei seiner Herstellung erzeugt. Eine erwartete Verlängerung der Nutzungsdauer um sechs Jahre würde also den CO2 Ausstoß gegenüber dem Kauf eines neuen E-Fahrzeugs mehr als hal- bieren. Für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist das Umrüstverfahren besonders für die Ford Transit Kolonnenfahrzeuge interessant, von denen über 150 Fahrzeuge für das Amt im Stadtgebiet im Einsatz sind. Die Umrüstung eines Ford Transit ist im vergangenen Jahr durch das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen im Rahmen eines Testes beauftragt worden. Die Umrüstung ist mitt- lerweile erfolgt und konnte erfolgreich im täglichen Einsatz getestet werden. Die Kosten einer Umrüstung werden nach derzeitigem Stand mit 70.800 € brutto kalkuliert. Die Umrüstung verlängert die Lebensdauer eines Fahrzeugs durch die Umrüstung um min- destens sechs Jahre. Außerdem können die Bauteile des Elektroantriebs eines umgerüsteten Fahrzeugs später nach der sechsjährigen Nutzung nach technischer Prüfung für weitere Fahrzeugumrüstungen genutzt werden. Für den Umbau des Umrüstsatzes nach sechs Jahren in ein zweites Altfahrzeug werden aktu- ell Kosten in Höhe von etwa 20.000 € angenommen. Abschreibung Die zehnjährige Nutzung des Umrüstsatzes würde also mit dem Einbau in das erste Fahrzeug für die ersten sechs Jahre eine Abschreibung von 11.800 € bedingen. Nach diesen sechs Jah- ren beläuft sich die Abschreibung für das zweite Fahrzeug auf 5.000 € pro Jahr bei einer Nut- zungsdauer von weiteren vier Jahren. Abschreibung: Fahrzeug Anschaffungs- bzw. Umrüstkosten ND Nutzungsdauer Jährliche Abschrei- bung Umrüstung Ford Transit in Serie auf E-Antrieb (einmalige Nutzung des Umrüs- tsatzes) 70.800 € 6 Jahre 11.800 € Umrüstung Ford Transit in Serie auf E-Antrieb (zweima- lige Nutzung des Umrüstsatzes) 20.000 € 4Jahre (in 2 Fzg.) 5.000 € 4 Für die Umrüstung werden keine Fahrzeuge verwendet, deren technischer Zustand nach Ab- lauf der bilanziellen Nutzungsdauer noch einen zuverlässigen Weiterbetrieb als Verbrenner- fahrzeug zulässt. Für den Umbau werden ausschließlich Fahrzeuge ausgewählt, welche ab- geschrieben, aber hinsichtlich Fahrgestell und Karosserie noch in einem bestmöglichen Zu- stand für einen Umbau sind. Nach zehn Jahren Nutzung ist bei diesen Fahrzeugen vor allem ein Verschleiß im Bereich der Motoren aufgrund von hohen Reparaturen und Wartung ables- bar. Abhängig vom Gesamtzustand eines Fahrzeuges kann in geringem Umfang eine Wiederauf- bereitung der Fahrzeuge erforderlich werden. Diese Kosten sind konkret nicht zu kalkulieren, aber anzumerken. Für den Umbau werden die Fahrzeuge ausgewählt, welche abgeschrieben, aber noch in ei- nem bestmöglichen Zustand sind. Abhängig vom Gesamtzustand eines Fahrzeuges kann in geringem Umfang eine Wiederaufbereitung der Fahrzeuge erforderlich werden. Diese Kosten sind konkret nicht zu kalkulieren, aber anzumerken. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung der Kolonnenfahrzeuge ist ein Bestandsfahrzeug in einem Zustand, der eine Umrüstung aus ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll macht. Beschaffung von drei Kolonnenfahrzeugen mit Elektroantrieb Die Grundsubstanz mancher Fahrzeuge macht eine Wiederaufbereitung und Umrüstung un- wirtschaftlich, da in diesen Fällen keine Verlängerung der Lebensdauer ohne aufwendige und vermeintlich wiederkehrende Reparaturen möglich ist. Diese Fahrzeuge müssen nach Prüfung für eine Ersatzbeschaffung vorgesehen werden. Für die drei Kolonnenfahrzeuge, die sich nicht für die Umrüstung eignen, wurde nach Alterna- tiven gesucht. Dieser Alternative muss die Erneuerung des Fahrzeugbestandes des Amtes erreichen, damit die dauerhafte Einsatzfähigkeit gewährleistet bleibt. Im Rahmen der Marktsuche wurde das Amt für Landschaftspflege und Grünfläche auf ein Un- ternehmen aufmerksam, dass Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor und einer geringen Nut- zungsdauer von bis zu vier Jahren, umrüstet. Durch die zuvor geringe Nutzungsdauer ent- sprechen diese Fahrzeuge vom technischen und optischen Zustand dem eines Neufahrzeu- ges. Das zuvor beschriebene Fahrzeug, welches das Anforderungsprofil des Amtes erfüllt wurde Anfang Januar 2023 durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgreich getes- tet. In Rahmen dieser Vorlage werden drei Kolonnenfahrzeuge aus dem Bereich Friedhöfe zur Neubeschaffung vorgesehen. Hier liegt ein Info-Angebot in der erforderlichen Ausstattung mit Rollladenwerkzeugschrank, Kipppritsche und Abdeckplane vor. Die Angebotssumme pro Fahrzeug beträgt 128.000 € brutto. In Summe ergibt sich folglich für die drei Fahrzeuge eine Beschaffungssumme von 384.000 € brutto. Kosten und Finanzierung Instandhaltungskosten Altfahrzeuge 4 Fahrzeuge aus dem Friedhofsbereich zur Ersatzbeschaffung Kennzeichen 2020 2021 2022 Gesamt K-LN 6755 2.916 € 2.983€ 3.267 € 9.167 € K-LN 6848 2.188 € 2.288 € 1.682 € 6.157 € K-LN 6852 5.031 € 2.030 € 1.434 € 8.495 € K-LN 6854 2.928 € 1.825 € 6.189 € 9.737 € 5 Nachfolgend die ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile des E-Antriebs im Bereich der Ko- lonnenfahrzeuge auf einen Blick: Emissionsfreie Fahrt im Stadtgebiet. Anhängelast bis 3.500 kg Kein Freibrennen des Partikelfilters mehr nötig. Das Tanken der Elektrofahrzeuge gestaltet sich deutlich günstiger als das Befüllen der Diesel-Fahrzeuge (siehe: Finanzierung und Kosten). Laden der Fahrzeug-Akkus über Nacht auf den Betriebshöfen. Keine regelmäßigen Fahrten zu den Tankstellen. Deutlich günstigere Reparatur- und Wartungskosten (siehe: Finanzierung und Kosten). Etwa 50% höhere Lebenserwartung und damit erhöhte Einsatzzeit Es werden neueste Akkumodelle aus der Automobilindustrie eingesetzt. Die Akkus werden mit 3.500 möglichen Ladezyklen angegeben. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt dies eine Lebenserwartung von 14 Jahren. Auf die Akkus selbst wird eine Garantie von vier Jahren gegeben. Der größte Unterschied in den Betriebskosten zeigt sich beim Tanken der Fahrzeuge. Laut Herstellerangaben verbraucht ein E-Nutzfahrzeug im kommunalen Einsatz (Stadtverkehr und der Berücksichtigung der Transportlasten) etwa 25 kWh auf 100 km. Bei einem Strompreis von brutto 0,40 €/kWh (Referenzarbeitspreis/kWh der RheinEnergie ab 01.01.2024) sowie einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 12.000 km ergeben sich Tankkos- ten in Höhe von etwa 1.200 € im Jahr. Die bisherigen Ford Transit Diesel verbrauchen im Schnitt 14 Liter auf 100 km. Bei einem Die- selpreis von 1,80 € je Liter und der oben genannten Fahrleistung ergeben sich dagegen jähr- lich 3.024 € Spritkosten. Die Kostenersparnis beim Tanken eines E-Kolonnenfahrzeugs im Vergleich zu einem diesel- betriebenen Transit beträgt somit etwa jährlich brutto 1.824 €. Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls deutlich günstiger bei einem E- Fahrzeug als bei einem Verbrenner. Während Verschleißteile wie Reifen und Fahrwerk für beide Varianten gleichermaßen regelmäßig Instand gesetzt werden müssen, entfällt bei einem E-Fahrzeug alles rund um den Verbrennungsmotor. Die Bremsen werden aufgrund der inte- grierten Rekuperation deutlich weniger beansprucht. Dadurch reduzieren sich bei diesen ei- nerseits die jährlichen Wartungs- und Inspektionskosten um etwa zwei Drittel von 450 € auf 150 € und die Reparaturkosten durch den Wegfall des Motors um mindestens weitere ca. 300 €. Die Summe der Einsparung in der Instandhaltung eines E-Kolonnenfahrzeugs beträgt dem- nach jährlich etwa 600 €. Wirtschaftlichkeitsvergleich Umrüstung Verbrenner auf E-Fahrzeug, Neukauf E-Fahr- zeug, Neukauf Verbrenner Siehe hierzu Anlage 2 „Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigt, dass die Beschaffung von Elektrofahrzeugen aktuell nicht wirtschaftlicher ist, sondern höhere Betriebskosten verursacht. Die Betriebskosten für umgerüstete Fahrzeuge liegen für die erste Nutzung des Umrüstsatzes im Bereich neuer Die- selfahrzeuge. Bei Gegenüberstellung einer 10-jährigen Nutzungsdauer des Umrüstsatzes mit zweitem Einbau stellt sich die Umrüstung über die gesamte Laufzeit betrachtet insgesamt günstiger als Neukauf dar, hängt aber auch von der Verfügbarkeit geeigneter Altfahrzeuge ab. Für das Erreichen der Klimaschutzziele der Stadt Köln empfiehlt die Verwaltung dennoch die Beschaffung von Kolonnenfahrzeugen mit Elektroantrieb und die Umrüstung ausgedienter Alt- fahrzeuge auf Elektroantrieb durchzuführen. Beschaffungskosten Insgesamt setzen sich somit für die Ersatzbeschaffung der vier Kolonnenfahrzeuge die Kosten 6 wie folgt zusammen: Umrüstung von einem Fahrzeug Ford Transit in der Summe 70.800 € brutto Drei alternative elektrisch betriebene Doppelkabinenfahrzeuge in der Summe 384.000 € brutto. Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung und Umrüstung der vier Kolonnenfahrzeuge sind 474.162 € brutto. Inklusive der Beschaffungskosten der AWB in Höhe von 19.362 € brutto. Im Investitionskostenplan zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept war für die Ersatzbeschaf- fung in 2022 seinerzeit eine Summe von brutto 65.673 € je Fahrzeug, also 262.692 € für vier Fahrzeuge, vorgesehen. Die teils enormen Kostensteigerungen addieren sich heute durch kriegsbedingte Liefereng- pässe und Rohstoffpreissteigerungen, sowie den Wechsel auf einen elektrischen Antrieb. Die Anschaffung von E-Fahrzeugen bietet Fördermöglichkeiten, die es bei Verbrennern nicht gibt. Hierzu zählt beispielsweise auch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für eingesparte CO2-Emissionen. Eine Fördermöglichkeit wird derzeit geprüft. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 474.162 € steht im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000- 1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ), zur Verfügung. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren bilanzielle Abschrei- bungen für die Beschaffung der drei Kolonnenfahrzeuge (inkl. der Beschaffungskosten der AWB) in Höhe von rd. 39.852 € p. a., sowie 12.607 € bei einer Nutzungsdauer von sechs Jah- ren für die Umrüstung des Kolonnenfahrzeuges ab 2025 an. Die erforderlichen Aufwendungen von 52.459 € /p.a. wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts-planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Kostenvergleich Betriebsarten Kolonnenfahrzeuge
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3402/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.11.2023
- Erstellt
- 23.10.2023 17:48