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2877/2019

Luftemissionen - Messungen in Kindertageseinrichtungen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.08.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 17.09.2019, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2341 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 26.08.2019 
 2877/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 
 
Luftemissionen - Messungen in Kindertageseinrichtungen 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2018 wurde durch Herrn Gümüs (Jugendamt-
selternbeirat) eine mündliche Anfrage zur Luftreinhaltung an die Verwaltung gerichtet. Er erkundigt 
sich, ob es Untersuchungen und Messungen in den Kindertageseinrichtungen gegeben hat, oder ob 
diese angedacht seien. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Im Rahmen der Luftreinhaltung sind keine spezifischen Messungen in Kindertageseinrichtungen vor-
gesehen. Die in der maßgeblichen 39. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Immissi-
onswerte dienen zur Beurteilung der Luftqualität in Ballungsräumen. Sie repräsentieren die am höchs-
ten belasteten Standorte durch Verkehr- bzw. Industrieemissionen. Dabei sind die Standorte so ge-
wählt, dass sie bestimmte Kriterien (u.a. Messhöhe, Abstände zur Straße, Abstände zur Bebauung) 
erfüllen. 
Für das Land Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung bei den Lan-
desdienststellen, im Fall des Kölner Stadtgebietes bei der Bezirksregierung Köln. Messungen zur 
Luftqualität werden in NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) 
im Rahmen des Luftqualitäts-Überwachungssystems (LUQS) in Absprache mit dem Umweltamt der 
Stadt Köln durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf in der Regel verkehrsnahe Standorte mit 
sensibler Nutzung, worunter neben Wohnnutzung auch Schulen und Kitas berücksichtigt werden. 
Wesentliches Kriterium sind verkehrsreiche Straßen mit geschlossener beidseitiger Bebauung, da 
hier mit einer hohen Luftschadstoffbelastung zu rechnen ist. 
Messungen an Kindertageseinrichtungen können bei begründetem Verdacht veranlasst werden, 
wenn keine Erkenntnisse beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorliegen. Zunächst wird geprüft, 
ob aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen sowie der Straßengeometrie (Straßenbreite, Gebäu-
dehöhe) eine erhebliche Luftschadstoffbelastung zu erwarten ist. Bestätigt sich der Verdacht, wird ein 
Hinweis an das LANUV gegeben, den Standort in die Messnetzplanung aufzunehmen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2877/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.08.2019
Erstellt
21.08.2019 07:57