2877/2019
Luftemissionen - Messungen in Kindertageseinrichtungen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2341 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 26.08.2019 2877/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 Luftemissionen - Messungen in Kindertageseinrichtungen In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2018 wurde durch Herrn Gümüs (Jugendamt- selternbeirat) eine mündliche Anfrage zur Luftreinhaltung an die Verwaltung gerichtet. Er erkundigt sich, ob es Untersuchungen und Messungen in den Kindertageseinrichtungen gegeben hat, oder ob diese angedacht seien. Antwort der Verwaltung Im Rahmen der Luftreinhaltung sind keine spezifischen Messungen in Kindertageseinrichtungen vor- gesehen. Die in der maßgeblichen 39. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Immissi- onswerte dienen zur Beurteilung der Luftqualität in Ballungsräumen. Sie repräsentieren die am höchs- ten belasteten Standorte durch Verkehr- bzw. Industrieemissionen. Dabei sind die Standorte so ge- wählt, dass sie bestimmte Kriterien (u.a. Messhöhe, Abstände zur Straße, Abstände zur Bebauung) erfüllen. Für das Land Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung bei den Lan- desdienststellen, im Fall des Kölner Stadtgebietes bei der Bezirksregierung Köln. Messungen zur Luftqualität werden in NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Rahmen des Luftqualitäts-Überwachungssystems (LUQS) in Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Köln durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf in der Regel verkehrsnahe Standorte mit sensibler Nutzung, worunter neben Wohnnutzung auch Schulen und Kitas berücksichtigt werden. Wesentliches Kriterium sind verkehrsreiche Straßen mit geschlossener beidseitiger Bebauung, da hier mit einer hohen Luftschadstoffbelastung zu rechnen ist. Messungen an Kindertageseinrichtungen können bei begründetem Verdacht veranlasst werden, wenn keine Erkenntnisse beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorliegen. Zunächst wird geprüft, ob aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen sowie der Straßengeometrie (Straßenbreite, Gebäu- dehöhe) eine erhebliche Luftschadstoffbelastung zu erwarten ist. Bestätigt sich der Verdacht, wird ein Hinweis an das LANUV gegeben, den Standort in die Messnetzplanung aufzunehmen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2877/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.08.2019
- Erstellt
- 21.08.2019 07:57