2225/2022
Umgestaltung des Spielplatzes Am Rolshover Hof in Köln-Poll
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Beschlussvorlage Ausschuss
6836 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2225/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Spielplatzes Am Rolshover Hof in Köln-Poll Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spiel- und Bolz- platzes Am Rolshover Hof in Köln -Poll mit Gesamtkosten in Höhe von 125.000 Euro (Brutto) durchzuführen. Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Porz die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 125.000 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplät- ze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 12.500 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2022 / 2023 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, eingeplant worden. Alternativbeschluss: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt. Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 125.00,00€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen im Rahmen der Wartung und Pflege € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 12.500,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spiel - und Bolzplatz Am Rolshover Hof befindet sich im Stadtteil Poll im Stadtviertel Ost zwischen der Rolshover Straße und den Bahngleisen, die eine Abtrennung zum Gewerbege- biet Poll sowie den Stadtvierteln Poll und Rolshoven bilden. Derzeit fehlen im Stadtteil Poll 8.100 qm öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Auf dem Spielplatz, der sich in unm ittelbarer Nähe der Kindertagesstätte des SKM befindet, müssen nun aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen die in die Jahre gekommene gro- ße Kletteranlage mit Rutsche sowie das Spielhäuschen mit großem Sandspielpodest abge- baut werden. Damit den im unmit telbaren Wohnumfeld lebenden Kindern sowie den Kindern, welche die angrenzende Kita besuchen, weiterhin ein alters - und bedarfsgerechtes Spiel -und Bewe- gungsangebot zur Verfügung steht, ist eine adäquate Ersatzbeschaffung erforderlich. 3 Aufgrund der Corona -Pandemie war eine Beteiligung im üblichen Sinne vor Ort nicht mög- lich. Um dennoch eine bedarfsorientierte Planung entsprechend den Wünschen zukünftiger Nutzer entwickeln zu können, erfolgte mit Unterstützung der Erzieherinnen, der Kitaleitung und der Vert retung des Elternrats eine Beteiligung der Kinder der angrenzenden Kita des SKM. Die Planung wurde zum späteren Zeitpunkt in der Einrichtung vorgestellt und bespro- chen. In die bereits vorhandene Fallschutzfläche sollen nun eine Kletteranlage mit zwei Pode sten (1,20 m und 1,50 m hoch) und ein Rutschenturm mit verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten und einer 2 m hohen Rutsche montiert werden. Auf das kleinere Podest in 1,20 m Höhe füh- ren ein schräger Netzaufgang und eine Kletterrampe. Ein Steuerrad animiert zu m Rollen- spiel. Über eine Wackelbrücke erreicht man das zweite 1,50 m hohe Podest, welches auch über eine Strickleiter und einen Steigstamm zu erreichen ist. Eine Kastenrutsche für jüngere Kinder führt hier wieder abwärts. Über eine Dschungelbrücke gelangt man in den fünfeckigen Spielturm mit unterschiedlich hohen Podesten, die über verschiedene Aufgänge wie z. B Sprossen- oder Knüppelaufgang erreicht werden können. Auch eine Kletterwand und eine Rutschstange sind vorgesehen. Die zwei Meter hohe Rutsche ist für ältere Kinder gedacht. Im vorderen Bereich der Fallschutzfläche ist ein neues Spielhaus, ein Kaufmannsladen, vor- gesehen. Dies soll auf einem eigens angefertigten Podest aufgebaut werden. Im Inneren be- finden sich ein Tisch und Sitzgelegenheiten auf ho chkant stehenden Obstkisten. An den Wänden befinden sich Regale, die zum einen nach eigenen Vorstellungen und zum anderen mit geschnitzten kleinen Skulpturen wie z. B. Teekanne, Äpfel, Fläschchen und Tassen be- stückt sind. Vor dem Kaufladen ist eine Theke a ufgebaut, in der ebenfalls Regale, aber auch eine Tafel und ein Sandspielangebot untergebracht sind. Der Spielplatz verfügt über eine barrierefreie Zuwegung. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmenbedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlagen entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unterschiedliche W eise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie das Erlernen insbesondere auch motorischer Fähigkeiten. Die Bereitstellung des Spielhäuschens animiert zum gemeinsamen Rollenspiel , an dem alle Kinder uneingeschränkt teilhaben können. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Kli- ma. Es erfolgt keine Versiegelung der Fläche. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 125.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0604 (Kinder - und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Bau- maßnahmen), bei Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Die über die Jahre der N utzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 12.500 Euro p. a. sind anteilig im Haushaltsplan 2022 Teilergebnisplan 0604 (Kinder - und Jugendarbeit) Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) ein- geplant. Für die Haushaltsjahre 2023 /2024 sind die erforderlichen Mittel bereits im Verwaltungsent- wurf entsprechend vorgesehen. Für die Folgejahre werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der jeweiligen Haushalts- planaufstellungsprozesse von Dez. IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, finanziert. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal- tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 4 Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rolshover Straße
- Am Rolshover Hof
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Details
- Aktenzeichen
- 2225/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.08.2022
- Erstellt
- 12.07.2022 18:06