BKA 0774
Umgang mit dem Endgutachten im Braunkohlenplanverfahren Hambach
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Umgang mit dem Endgutachten im Braunkohlenplanverfahren Hambach)
11437 Zeichen
Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0774 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Stephanie Lang / Ge- rit Ulmen Telefon 0221-147 5061, -2397 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 02.03.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 07.03.2022 3.3 beschließend TOP: Umgang mit dem Endgutachten im Braunkohlenplanverfahren Hambach Vorschlag: 1. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Endergebnisse des Massenbilanzgutachtens zur Kennt- nis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde diese Ergebnisse der Vorentwurfserarbeitung zugrunde zu legen. 2. Der Braunkohlenausschuss nimmt das vorgestellte Alternativkonzept der RWE Power AG zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde die Erarbeitung des Vorentwurfs darauf auszurichten. Vor dem Hintergrund der durch die Neuland Hambach GmbH in Zusammenar- beit mit den Anrainerkommunen erarbeiteten Alternativen ist dabei insbesondere ein Erhalt der Manheimer Kirche zu ermöglichen. Erläuterungen: Aktueller Verfahrensstand bis zum 13.12.2021 Der Braunkohlenausschuss stellte in seiner 160. Sitzung am 28.05.2021 die wesentliche Änderung der Grundannahmen für den Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 und damit die Erforderlichkeit einer Planänderung fest. Dies ergibt sich im Wesentlichen durch die Entscheidung der Bundesre - gierung die Braunkohlenverstromung frühzeitig zu beenden sowie die Rahmenbedingungen dieses Braunkohlenausstiegs, die durch die „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“ der Landesregierung NRW am 31.03.2021 beschlossen wurden. Vor diesem Hintergrund wurde die Regionalplanungsbehörde Köln mit vorbereitenden Maßnahmen beauftragt, die in diesem Zuge ein unabhängiges Fachgutachten zur Massenbilanzierung öffentlich ausgeschrieben und vergeben hat. Das Gutachten beinhaltete eine Überprüfung der durch die Berg- bautreibende vorgelegte Vorhabenbeschreibung und deren zugrundeliegender Abraumbilanzierung sowie eine Alternativenprüfung und -entwicklung. Den Schwerpunkt bildeten dabei die für eine dau- erhafte Standfestigkeit des Gesamtböschungssystems und insbesondere der Nordrandböschung vor Elsdorf unbedingt erforderlichen Massen. Die Zwischenergebnisse dieses Gutachtens wurden in der Arbeitskreissitzung am 26.11. und in der Braunkohlenausschusssitzung am 13.12.2021 durch die Gutachtergruppe präsentiert und diskutiert. Die vorläufigen Ergebnisse zeigten zu diesem Zeitpunkt auf, dass auf eine Inanspruchnahme der sogenannten „Manheimer Bucht“ grundsätzlich nicht verzichtet werden kann. Darüber hinaus wur- den durch geringere Überhöhung der Innenkippe Alternativen in Bezug auf die Größe der Abgra - Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0774 Seite 2 von 4 bungen in der Manheimer Bucht in Aussicht gestellt, die in den vergangenen Wochen weiter geprüft und quantifiziert wurden. Es wurde die Vorhabenbeschreibung der Bergbautreibenden im Wesentlichen bestätigt und die Grundlage für einen Vorentwurfsbeschluss geschaffen. Der Braunkohlenausschuss beauftragte die Regionalplanungsbehörde Köln aus diesem Grund am 13.12. in seiner 162. Sitzung mit der Erstel - lung eines Vorentwurfs für das Braunkohlenplanänderungsverfahren Hambach. Weiterer Verfahrensverlauf seit dem 13.12.2021 / Zwischenstand zum Verfahren Vor diesem Hintergrund wurden am 22.12.2021 die Fachbehörden und die Öffentlichkeit frühzeitig über das beabsichtigte Planänderungsverfahren unterrichtet und die Fachbehörden um Auskunft zu bestehenden Planungen und Informationen, die für das Planverfahren von Belang sein könnten, gebeten. Im Zuge der Vorentwurfserstellung ist es erforderlich den Untersuchungsrahmen und den Detaillie - rungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Deshalb wurde am 25.01.2022 ein Scoping-Termin mit den betroffenen Fachbehörden und weiteren zweckdienlichen Beteiligten durchgeführt. Es fand ein konstruktiver Austausch statt auf dessen Grundlage die Bergbautreibende nach Auswertung der Stellungnahmen über den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung unterrichtet werden kann. Ziel des Scoping ist es einen grundsätzlichen Untersuchungsrahmen für das Gesamtvorhaben festzule- gen. Üblicherweise geschieht dies bereits in einem sehr frühen Planungsstadium noch vor Einleitung des formellen Planverfahrens. Gleichzeitig kann die Festlegung des Untersuchungsrahmens umso konkreter stattfinden, je höher der Vorhabenbezug ist. Da dies im vorliegenden Fall gegeben ist und die Zwischenergebnisse die Vorhabenbeschreibung der Bergbautreibenden im Wesentlichen bestä- tigen, erschien die Durchführung des Scoping auf dieser Grundlage als äußerst zweckdienlich. Die weiteren Ergebnisse des Gutachtens und Anpassungen der Vorhabenbeschreibung im Zuge der Vorentwurfserarbeitung können und werden dabei im weiteren Verfahrensablauf Berücksichtigung finden. Endergebnisse des Gutachtens Inzwischen wurde der Endbericht des Massenbilanzgutachtens final vorgelegt. Die Ergebnisse wur- den in der AK-Sitzung am 18.02.2022 vorberaten und sollen in der Sitzung am 07.03.2022 durch die Gutachtergruppe vorgestellt und diskutiert werden. Der Endbericht wurde am 18.02.2022 veröffent- licht und liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Das Gutachten kann die durch RWE vorgelegten Planungen und die Massenbilanz im Wesentlichen bestätigen. Die vorgelegten Daten und Berechnungen sind insgesamt nachvollziehbar, plausibel und wurden im Grunde verifiziert. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass aus Gründen der Si - cherheit auf die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht nicht verzichtet werden kann. Eine Rückinanspruchnahme der Innenkippe wird deutlich als keine Option herausgestellt. Weiterhin zeigt das Gutachten Masseneinsparpotenziale einzig durch eine verringerte Überhöhung der Innenkippe in Höhe von max. 10 Mio. m³ M1 auf, die dazu führen könnten, dass man die tat - sächliche Neuinanspruchnahme von Flächen in der Manheimer Bucht geringfügig reduziert. Die Gutachtergruppe berechnete dazu die aus Sicherheitsgründen mindestens erforderlichen Mas- sen für die Innenkippe, bei der eine Zugänglichkeit der Fläche gewährleistet werden kann. Eine landwirtschaftliche Rekultivierung ist nach Einschätzung der Gutachter auch bei der vorgeschlage - nen verringerten Überhöhung entsprechend den Mindestanforderungen möglich. Dies entspricht übertragen auf die Manheimer Bucht einer Einsparung von etwa 25-30 ha. Nach ersten Aussagen der RWE Power AG stellt dies eine realistische Größe dar, die auch betrieblich umsetzbar ist. Durch die insgesamt angespannte Volumenbilanz im Tagebau Hambach, die durch aktuelle For - schungsvorhaben noch zu konkretisierenden vorläufigen Schätzungen in Bezug auf die gewin - nungsseitige Vorschüttung sowie die betriebliche Umstellung auf Schwenkbetrieb und die insgesamt Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0774 Seite 3 von 4 knappe Verfügbarkeit von M2-Kippräumen ist aus Sicht der Gutachter eine Verkleinerung der Man- heimer Bucht allerdings mit einer Unsicherheit verbunden und aus betrieblicher Sicht zu prüfen und zu konkretisieren. Nach ersten Gesprächen mit der Bergbehörde, der Landwirtschaftskammer und der Bergbautrei - benden ist diese Alternative betrieblich und genehmigungsrechtlich grundsätzlich umsetzbar und genügt außerdem den Mindestanforderungen einer landwirtschaftlichen Rekultivierung. Die genaue Ausgestaltung dieser Alternative bedarf weiterer Abstimmungen. Ergebnisse des AK Hambach vom 18.02.2022: Der Arbeitskreis Hambach nahm diese Ergebnisse im Rahmen der Arbeitskreissitzung am 18.02.2022 zur Kenntnis und empfahl die Regionalplanungsbehörde damit zu beauftragen diese im Erarbeitungsverfahren zum Vorentwurf zugrunde zu legen. Gleichzeitig scheinen diese Ergebnisse ausreichend gesichert, um auch eine Grundlage für die ge- plante Rahmenplanung der Neuland Hambach GmbH zu bilden. In der durch die Neuland Hambach GmbH in Zusammenarbeit mit den Anrainerkommunen erarbeiteten Raumentwicklungsperspektive kann ein eindeutiges Votum für den Erhalt der Manheimer Kirche identifiziert werden, sofern techni- sche Anforderungen nicht entgegenstehen. Um dem Rechnung zu tragen soll in Abstimmung mit der Bergbautreibenden ein Konzept erarbeitet werden, dass den Erhalt der Kirche durch die im Gut- achten identifizierten Masseneinsparungen auf der Innenkippe prüft und konkretisiert. Eine erste Erörterung der Ergebnisse mit der Bergbautreibenden hinsichtlich der betrieblichen Um - setzbarkeit und potenziellen Alternativplanungen fand dazu bereits statt. Im Rahmen des Arbeits - kreises Hambach wurde dem BKA empfohlen die Regionalplanungsbehörde damit zu beauftragen, auf Grundlage dieser Ergebnisse, die RWE Power AG aufzufordern ein angepasstes Plankonzept mit angepassten Abgrabungsgrenzen vorzulegen und abzustimmen, damit dieses in der BKA-Sit - zung am 07.03.2022 behandelt werden kann. Weiterer Verfahrensverlauf – Alternativkonzept der RWE Power AG Dieses Alternativkonzept wurde in den letzten Wochen durch die Bergbautreibende erarbeitet und geprüft und mit der Regionalplanungsbehörde und der Bergbehörde abgestimmt. Das Konzept soll im Rahmen der BKA-Sitzung am 07.03.2022 vorgestellt und diskutiert werden. Im Ergebnis erkennt die Bergbautreibende die Ergebnisse der Gutachter an. Die verringerte Über - höhung der Innenkippe soll in das Plankonzept aufgenommen und die dadurch eingesparten und nicht für den Aufbau eines stabilen Böschungssystems erforderlichen Massen in Höhe von 5-6 Mio. m³ aufbaufähigem Material, einer Verkleinerung der Manheimer Bucht zugutekommen. Das neue Konzept sieht dazu eine Aussparung um die Manheimer Kirche vor, die damit einen Ab - stand zur Abbaukante von 100 m gewinnt. Dadurch steht diesem Bereich eine Entwicklungsper - spektive offen, die beispielsweise im Rahmen der Rahmenplanung der Neuland Hambach GmbH aufgegriffen und ausgestaltet werden kann. Auch durch eine verringerte Überhöhung der Innenkippe ist eine landwirtschaftliche Rekultivierung möglich. Das Konzept der RWE Power AG sieht dazu eine Terassierung der Fläche mit Einheiten von 50-60 ha vor. Die Bergbautreibende stimmt darüber hinaus mit der Gutachtergruppe überein, dass diese verrin - gerte Flächeninanspruchnahme einer ambitionierten M2-Kippraum-Planung bedarf, die es während des laufenden Betriebes auszugestalten und anzupassen gilt. Die Vorhabenträgerin zeigt sich da - hingehend optimistisch und erläutert dies durch den im letzten Jahr erreichten Wendepunkt im Be - trieb. Durch die Umstellung des Tagebaubetriebes von Kohleförderung auf den Fokus der Wieder - nutzbarmachung soll die optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden M2-Kippräume nach Angaben der Bergbautreibenden zukünftig priorisiert und damit eine betriebliche Optimierung in Be- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0774 Seite 4 von 4 zug auf den M2-Kippraum erreicht werden. Dadurch sollen die Masseneinsparungen auf der Innen- kippe einen Erhalt der Manheimer Kirche ermöglichen. Die Inhalte und Ziele dieses Konzeptes werden durch die Bergbautreibende nun im Rahmen einer aktualisierten Vorhabenbeschreibung aufgearbeitet, das dem weiteren Planverfahren zugrunde ge- legt werden kann. Diese soll dem Braunkohlenausschuss in der nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt werden. Anlage(n): 1. Endbericht Abraumbilanzgutachten
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Endbericht Abraumbilanzgutachten)
231999 Zeichen
GUTACHTEN
Titel: Überprüfung der Abraumbilanzierung und geplante
Böschungssysteme der RWE AG im Tagebau
Hambach und Erfordernis der Inanspruchnahme der
Manheimer Bucht
Datum: 11.02.2022
Auftraggeber: Bezirksregierung Köln
Auftrag vom: 23.08.2021
Ansprechpartner: Frau Lang, Herr Ulmen
Auftragnehmer: ahu GmbH Wasser · Boden · Geomatik, Aachen
Projektbearbeitung: Dr. M. Denneborg (Projektleitung)
Herr Frank Müller (Qualitätssicherung)
In Zusammenarbeit mit FUMINCO GmbH, Aachen
(Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. S. Fuchs, M.Sc.)
ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH,
(Prof. Dr.-Ing. B. Aulbach), Aschaffenburg
Aktenzeichen: HAMBACH
Ausfertigung Nr.:
ahu GmbH Wasser · Boden · Geomatik, Geschäftsführer: Axel Meßling, Frank Müller
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen, Telefon: +49 241 900011-0, Fax: 4+9 241 900011-9
An der Durchführung des Projekts waren weiterhin beteiligt:
Salic, Daniela (FUMINCO GmbH)
Schoofs, Bernd (FUMINCO GmbH)
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- i -
ZUSAMMENFASSUNG 1
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 5
2 PRÜFUNG DER MASSENBILANZ DER NEUEN ABBAUPLANUNG 6
2.1 Allgemeine Aspekte (Tagebauplanung) 6
2.2 Vorgehensweise bei Überprüfung der RWE-Massenbilanz 8
2.3 Aufbau des 3-D-Lagerstätten- und 3-D-Kippenmodells 8
2.4 Bewertung der quantitativen Volumenbilanz 11
2.4.1 Quantitative Volumenbilanz (Angebotsseite) 11
2.4.2 Quantitative Volumenbilanz (Bedarfsseite) 18
2.4.3 Fazit der Bewertung der quantitativen Volumenbilanz 22
2.5 Bewertung der qualitativen Volumenbilanz 23
2.5.1 Materialdefinitionen und betriebliche Faktoren 23
2.5.2 Qualitative Volumenbilanz (Angebotsseite) 28
2.5.3 Qualitative Volumenbilanz (Bedarfsseite) 41
2.5.4 Fazit der Bewertung der qualitativen Volumenbilanz 60
2.6 Handlungsempfehlungen aus bergbaufachplanerischer Sicht 61
2.7 Bewertung des Rückbaus der Innenkippe aus planerischer Sicht 63
2.8 Gesamtbewertung der RWE-Volumenbilanz 64
3 BÖSCHUNGSSYSTEME 67
3.1 Theoretische Grundlagen 67
3.1.1 Böschungsstandsicherheit und Versagensmechanismen 67
3.1.2 Standsicherheit einer fiktiven unendlich ausgedehnten Böschung
ohne Grundwasser und ohne sonstige Einflüsse 68
3.1.3 Standsicherheit einer realen Böschung 69
3.1.4 Böschungen im Tagebau Hambach 70
3.2 Historische Entwicklung 76
3.2.1 Historische Entwicklung am Tagebau Inden 76
3.2.2 Historische Entwicklung am Tagebau Hambach 77
3.3 Aktuelle Planung der Böschungen für den Tagebau Hambach 78
3.3.1 Vorhabensbeschreibung RWE vom 30.06.2021 78
3.3.2 Überprüfung der geplanten Böschungsgestaltung 79
3.4 Fazit 82
4 ALTERNATIVEN UND OPTIONEN 83
4.1 Gewinnung und Verkippung von M1-Material 83
4.2 Prüfung der Erforderlichkeit einer bergbaulichen Inanspruchnahme Manheims
und eines möglichen Verzichts auf die Inanspruchnahme der Ortschaft aufgrund
der geplanten Ausgestaltung der „Manheimer Bucht“ 84
4.2.1 Varianten der Tagebauendform 84
4.2.2 Fazit: Erfordernis der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht 86
4.3 Alternative 1: Prüfung der Möglichkeit der Wiederaufnahme der Innenkippe 86
4.3.1 Stand und Aufbau der Innenkippe 86
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- ii -
4.3.2 Fazit 89
4.4 Alternative 2: Anderweitige Verwendung/Entsorgung des M2-Materials 90
4.4.1 Geänderte Zusammensetzung des Forstkieses 90
4.4.2 Anlage von Depots von M2-Materialien 90
4.4.3 Einbau von M2-Material im Tagebautiefsten 90
4.4.4 Fazit Alternative 2 91
4.5 Alternative 3: Prüfung eines Verzichts auf die Kohlegewinnung 91
4.5.1 Planungen RWE AG 91
4.5.2 Fazit Alternative 3 92
4.6 Alternative 4: Aufhöhung der Innenkippe 93
4.6.1 Planungen RWE AG (Variante A) 93
4.6.2 Aktueller Stand und weitere Planungen 94
4.6.3 Varianten 95
4.6.4 Fazit Alternative 4 97
4.6.5 Alternative 5: Verschiebung der Abbaukante der
Gewinnungsböschung 97
4.7 Vorschüttung der Gewinnungsböschung mit M1-Material 97
4.8 Abschließende Bewertung der Alternativen 97
5 ABSCHLIESSENDE BEWERTUNG DER VORHABENSBESCHREIBUNG UND DER
VON DER RWE AG ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN UNTERLAGEN 98
6 VERWENDETE UNTERLAGEN 99
6.1 Kommunikation 99
6.2 Literatur 99
6.3 Digitale Tagebaudaten (RWE, vier Lieferungen: 10.09.;17.09.; 20.09.2021,
20.12.2021) 100
6.4 Detaillierte RWE-Massenbilanz (Quelle: RWE) 102
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- iii -
ABBILDUNGEN
Abb. 1: Lage des geplanten Restsees (blau) mit den im Gutachten verwendeten
Bezeichnungen 6
Abb. 2: Tagebaustand 10.01.2021 9
Abb. 3: Tagebauendstand 10
Abb. 4: Beispiel für die Plausibilitätsprüfung des 3-D-Lagerstättenmodells
anhand des geologischen Schnitts HA_GEW_NORD 11
Abb. 5: Visualisierung der zu verkippenden Volumina (Bedarfsseite)
im 3-D-Kippenmodell mit Bilanzgrenzen (Sektorengrenzen);
Position A (Erstellung der Endböschungskonturen im Bereich der Innenkippe)
und Position B (Verkippung im Bereich der überhöhten Innenkippe
zur Erstellung von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen) 19
Abb. 6: Abschätzung des Massenbedarfs durch die Vorhabenträgerin mittels
Überschlagsrechnung; oben links: Herstellung der Seeböschungen durch
volumen-neutrale Abschiebung (Schritt 1, wo eine Abschiebung möglich ist);
oben rechts: Vorschüttung zur Abdeckung der entsprechenden
Böschungsbereiche mit bindigen Horizonten (Schritt 2);
unten: bindige Bereiche in den Böschungen und Bermen
(horizontale Flächen) als grau-lila Einfärbung 20
Abb. 7: Volumenermittlung für die Abschätzung der Vorschüttungen
in Abhängigkeit von der Einzelböschungshöhe 21
Abb. 8: Aufbau der Innenkippe durch sogenannte Regelprofile auf Basis
von Mischboden 1, Mischboden 2 (nass) und Mischboden 2 (trocken) 24
Abb. 9: Darstellung der Zusammenhänge zwischen der Materialausweisung
im geologischen Modell und der M1-Reduzierung bei der Gewinnung
durch den M2-Zuschlagsfaktor bzw. der Erhöhung des M1-Bedarfs
durch die M2-Abschlagsfaktoren 27
Abb. 10: Auswertung von Luftbildern der Landesvermessung NRW
für den Bereich Gewinnungsböschung Tagebau Hambach 29
Abb. 11: Selektion einer Baggerscheibe (B2/Scheibe 5) durch die M2-Zuschlagsfaktor-
Simulation (orange: Terrassenkies, gelb: aufbaufähiges Material,
cyan: nicht aufbaufähiges Material) 30
Abb. 12: Ermittelte M2-Zuschlagsfaktoren in Abhängigkeit der Baggerscheibe
durch die Gewinnungssimulation 31
Abb. 13: Detaillierte Massenbilanz mit Aufschlüsselung in
verschiedene Materialklassen bzw. Mischböden 33
Abb. 14: Prinzipskizzen von Parallel- und Schwenkbetrieb der Absetzer
auf der Bedarfsseite inkl. Bereichen mit bzw. ohne Regelprofil-Verkippung;
Flächendarstellung nicht maßstabsgetreu 48
Abb. 15: Unterschiedliche Anteile an Mischböden in Abhängigkeit der
Kippteufe bzw. Kippweite durch die Veränderung der Auslegerneigung 49
Abb. 16: Nicht dauerhaft standsichere Gewinnungsböschung links
und bereits abgeflachte Innenkippe rechts 67
Abb. 17: Kräfte in einer unendlich ausgedehnten Böschung ohne Grundwasser 68
Abb. 18: Verkippung von nicht aufbaufähigem M2-Material auf der Innenkippe 71
Abb. 19: M2-Material an der Gewinnungsseite links und nach der Verkippung rechts 71
Abb. 20: Ermittlung der Konsistenz 72
Abb. 21: M2-Material Gewinnungsböschung, eindrückbar über Daumennagel
bzw. bedingt über Daumen 73
Abb. 22: M2-Material Verkippungsseite, eindrückbar mit der Faust 74
Abb. 23: Regelprofil Verkippung 75
Abb. 24: Blick auf die Innenkippe und Absetzer auf Planum 75
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- iv -
Abb. 25: Restsee Inden 76
Abb. 26: Geplanter Restsee gemäß Vorhabensbeschreibung 78
Abb. 27: Nordrandböschung (blau umrandet) und Gewinnungsböschung
(rot umrandet) 78
Abb. 28: Generalneigung der Unterwasserböschung von 1:5 79
Abb. 29: Geplante Böschung „HA Gew Nord“ mit Generalneigung 1:5 79
Abb. 30: Lage der nachgereichten Böschungsschnitte 80
Abb. 31: Geplante Böschung „G1“ 80
Abb. 32: Geplante Böschung „G2“ 80
Abb. 33: Geplante Böschung „N1“ 81
Abb. 34: Geplante Böschung „N2“ 81
Abb. 35: Geplante Böschung „N3“ 81
Abb. 36: Geplante Tagebauendform 84
Abb. 37: Vorgeschlagene Varianten 85
Abb. 38: Grenzen des Restsees bei den Varianten B und C 85
Abb. 39: Aufbau der Innenkippe 86
Abb. 40: Gewinnung und Verkippung von M2-Materialien 87
Abb. 41: Bild einer Hochschüttung 88
Abb. 42: Vorschlag ANSEV zur Rückgewinnung des M1-Materials
aus der Innenkippe mit Großgeräten 89
Abb. 43: Einschwenken der Abbaufront vor der Nordrandböschung.
Die abknickenden Strossen sind zu erkennen. 92
Abb. 44: Einschwenken der Abbaufront vor der Nordrandböschung 92
Abb. 45: Stand der Innenkippe vom 10.01.2021 93
Abb. 46: Geplanter Endzustand Innenkippe Variante A 94
Abb. 47: Geplanter Zwischenstand der Kippe Ende 2022 95
Abb. 48: Variante B: Möglicher Endzustand der Innenkippe mit einer verringerten
Abdeckung, die jedoch noch eine landwirtschaftliche Folgenutzung erlaubt 96
TABELLEN
Tabelle 1: Volumenangaben (gerundet) für die Angebotsseite
gemäß der RWE-Vorhabensbeschreibung 12
Tabelle 2: RWE-Planungszahlen, die Grundlage der RWE-Vorhabensbeschreibung sind
(Braunkohlen: Werte aus den RWE-Planungsdaten mittels Berechnung
abgeleitet; Abraum: Werte aus den RWE-Planungsdaten direkt entnommen) 13
Tabelle 3: Quantitative Volumenbilanz: Vergleich RWE-Vorhabensbeschreibung,
RWE-Planungsdaten, FUMINCO-Volumenausweisung 14
Tabelle 4: Ermittlung des Anteils der Abbauverluste (AV), der gemäß RWE-Angaben
der Abraum-Verkippung zugeführt werden kann (Erhöhung des Volumens
der Angebotsseite) 15
Tabelle 5: Quantitative Volumenbilanz: Vergleich RWE-Vorhabensbeschreibung,
RWE-Planungsdaten (angepasst), FUMINCO-Volumenausweisung 15
Tabelle 6: Volumendifferenz und prozentuale Abweichung der Volumenbilanzen
(Tabelle 5) im Vergleich zu FUMINCO-Volumenausweisung 16
Tabelle 7: Auswirkungen der Anpassungen auf Basis der korrigierten
RWE-Planungsdaten auf die Materialbilanz der Angebotsseite
in der RWE-Vorhabensbeschreibung 16
Tabelle 8: Auswirkungen der Anpassungen auf Basis der FUMINCO-
Volumenausweisung auf die Materialbilanz der Angebotsseite
in der RWE-Vorhabensbeschreibung 17
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- v -
Tabelle 9: Volumenangaben (gerundet) für die Bedarfsseite gemäß der RWE-
Vorhabensbeschreibung (Quelle: RWE) 18
Tabelle 10: Planungszahlen für die angepassten Regelprofile für die Sektoren
Nordrandböschung, Innenkippe und Bandsammelpunkt
ohne M2-Abschläge (Quelle: RWE, Anpassungen FUMINCO) 25
Tabelle 11: Vergleich zwischen Prognose und IST-Auswertung der
Abraumgewinnung für das Jahr 2020 (Quelle: RWE) 29
Tabelle 12: Vergleich der ermittelten M2-Zuschlagsfaktoren
(Quelle: RWE bzw. FUMINCO) 32
Tabelle 13: Materialausweisung (geologisches Modell) für die Angebotsseite
auf Basis der RWE-Planungsdaten (Quelle: RWE, Ergänzungen FUMINCO) 34
Tabelle 14: Materialausweisung (Mischböden, Rekultivierungsmaterial)
für die Angebotsseite auf Basis der RWE-Planungsdaten inkl. des M2-
Zuschlagsfaktors in Höhe von 25 Prozent (Quelle: RWE, Ergänzungen
FUMINCO) 35
Tabelle 15: Materialausweisung für die Gewinnung bis zum geplanten
Tagebauendstand (FUMINCO) 36
Tabelle 16: Vergleich der Materialausweisungen (RWE/FUMINCO)
für die Gewinnung bis zum geplanten Tagebauendstand 36
Tabelle 17: Umwandlung der im geologischen Modell ausgewiesenen
Materialvolumina in M1 bzw. M2 sowie Forstkies 38
Tabelle 18: Korrigierte Volumina der Angebotsseite innerhalb der quantitativen
Volumenbilanz (Quelle: RWE, Ergänzung/Korrektur FUMINCO) 39
Tabelle 19: Vergleich der korrigierten Angebotsseite mit den aufgeschlüsselten
Angaben aus der RWE-Vorhabensbeschreibung (Quelle: RWE,
Ergänzungen/Korrektur FUMINCO) 40
Tabelle 20: Kippraumdaten auf Basis der RWE-Mittelfristplanung bzw. der
Betriebsüberwachung Hambach (Quelle: RWE) 41
Tabelle 21: RWE-interne Festlegung der M2-Abschlagsfaktoren (Quelle: RWE) 42
Tabelle 22: Berechnung von unteren bzw. oberen Kippraumvolumina (Zielsektoren)
für M2 auf Grundlage von RWE-Planungsdaten und M2-Abschlagsfaktoren
sowie Vergleich mit tatsächlich verkipptem M2-Material (Quelle: RWE,
Ergänzungen FUMINCO) 43
Tabelle 23: Auflistung des M1- bzw. M2-Bedarfs auf Grundlage der detaillierten
Massenbilanz (Quelle: RWE) 44
Tabelle 24: RWE-Abraummassenverteilung auf Grundlage der minimalen M2-Abschläge
ohne Berücksichtigung von Rekultivierungsmaterial für die Kippensektoren
Nordrandböschung, Innenkippe und Bandsammelpunkt (Quelle: RWE) 45
Tabelle 25: RWE-Abraummassenverteilung auf Grundlage der maximalen M2-Abschläge
ohne Berücksichtigung von Rekultivierungsmaterial für die Kippensektoren
Nordrandböschung, Innenkippe und Bandsammelpunkt (Quelle: RWE) 46
Tabelle 26: Zusammenfassung der M1- bzw. M2-Kippräume auf Basis der
zwei RWE-Szenarien für die Abraummassenverteilung 46
Tabelle 27: Planungsparameter und Risikoeinstufung der entwickelten
Kippraumszenarien 50
Tabelle 28: Auswertung der Kippraumsituation auf Grundlage des
Bewertungsszenarios 1 (hohes Risikopotenzial) 51
Tabelle 29: Auswertung der Kippraumsituation auf Grundlage des
Bewertungsszenarios 2 (mittleres Risikopotenzial) 51
Tabelle 30: Auswertung der Kippraumsituation auf Grundlage des
Bewertungsszenarios 3 (kleines/geringes Risikopotenzial) 51
Tabelle 31: Herleitung der M1- bzw. M2-Kippräume für die überhöhte Innenkippe
(Absetzer I6 und I7) im Kippensektor Innenkippe 54
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Tabelle 32: Herleitung der M1- bzw. M2-Kippräume für den gesamten Sektor Innenkippe
auf Basis der Daten der Betriebsüberwachung Hambach (I1 bis I5) bzw. der
korrigierten Planungen der M2-Kippräum (I6 und I7) 54
Tabelle 33: Ermittlung der M2-Abschläge für den Kippensektor Bandsammelpunkt
inkl. der Berechnung von Korrekturwerten 55
Tabelle 34: Volumenkorrekturen der RWE-Bedarfsplanung in Abhängigkeit
verschiedener Prüfgrundlagen (Daten der Betriebsüberwachung bzw.
Bewertungsszenarien 2 und 3) 56
Tabelle 35: Vergleich des M1- und M2-Angebots (Angebotsseite) mit den
verschiedenen Volumenausweisungen für die Bedarfsseite (Teil I) 57
Tabelle 36: Vergleich des M1- und M2-Angebots mit den verschiedenen
Volumenausweisungen für die Bedarfsseite (Teil II) 58
Tabelle 37: Risikoeinstufung in Abhängigkeit von der Abweichung
vom Soll-bzw. Plan-Wert 59
Tabelle 38: Risikoeinstufung des M1-Defizits auf der Angebotsseite
auf Grundlage der vier ausgewählten Planungs- und Bewertungsszenarien 59
Tabelle 39: Risikoeinstufung des M2-Überschusses auf der Angebotsseite
auf Grundlage der vier ausgewählten Planungs- und Bewertungsszenarien 60
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- 1 -
ZUSAMMENFASSUNG
Mit der Mitteilung vom 23.08.2021 wurde die ahu GmbH in Aachen von der Be-
zirksregierung Köln mit der Erstellung des Gutachtens „Tagebau Hambach“ be-
auftragt (Vergabenummer 2021-054). Die ahu GmbH Wasser · Boden · Geo-
matik (im Folgenden ahu) übernimmt die Pr ojektleitung. Die ahu hat die
FUMINCO GmbH für die Prüfung und Bewertung der RWE -Massenbilanz und
die ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH (im Folgenden ZAI) für
Fragen zu den Tagebauböschungen im Unterauftrag beauftragt.
Ziele des Gutachtens sind:
1. Überprüfung der Ermittlung der erforderlichen Massen zur Herstellung eines
standsicheren Böschungssystems und zur Herstellung einer ordnungsge-
mäßen Wiedernutzbarmachung
2. Bilanzierung, welche Abraummassen durch den noch ausstehenden Tage-
bau bis zur aus stiegsbedingten Abbaugrenze nördlich des Hambacher
Forstes anfallen
3. Darstellung des zusätzlichen Abraumbedarfs zum Aufbau eines geeigneten
Böschungssystems
Ausgangspunkt ist, dass das M1-Material (primär Sande und Kiese) gebraucht
wird, um die Tagebauendböschungen mit standfestem Material vorzuschütten,
dadurch abzuflachen und dauerhaft standsicher zu gestalten. Weiterhin wird
M1-Material gebraucht, um das wenig bis nicht standfeste M2-Material (primär
Tone, Schluffe, Feinsande) in einer Polderschüttung st andsicher zu „verpa-
cken“.
Weil der Abraum nicht mehr - wie ursprünglich geplant - unter dem Hambacher
Forst gewonnen werden kann, soll M1 in Höhe von etwa 190 Mio. m 3 in der
Manheimer Bucht gewonnen werden. Weitere Aufgabe des Gutachtens in die-
sem Zusammenhang ist die Beschreibung und Bewertung möglicher Alternati-
ven, die zu einer Verringerung der geplanten Inanspruchnahme der Manheimer
Bucht zur Gewinnung von standfestem M1 -Material führen könnten. Hier wer-
den v. a. detailliert diskutiert die Wiederaufnahme der Innenkippe, der Verzicht
auf Kohlegewinnung sowie die verringerte Aufhöhung der Innenkippe. Weitere
Alternativen und Optionen werden im Gutachten beschrieben und bewertet.
Massenbilanzen
• Grundsätzlich ist das in der RWE -Vorhabensbeschreibung beschrie-
bene Bergbaukonzept für die frühzeitige Beendigung der Braunkohlen-
gewinnung und für die gleichzeitige Herstellung von standsicheren Bö-
schungssystemen innerhalb des Tagebauendstands schlüssig und
nachvollziehbar. Diese Einschätzung schließt auch die Flächen inan-
spruchnahme im Rahmen des Abraumbetriebs östlich des Hambacher
Forstes (Manheimer Bucht) mit ein.
• Die Modellierungs- und Berechnungsmethoden sowie die Ausweisung
der konkreten Volumina innerhalb der detaillierten RWE-Planungsdaten
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sind nachvollziehbar, plausibel und fachlich zum größten Teil korrekt er-
mittelt bzw. angewandt worden.
• Die detaillierte Aufschlüsselung der Massenbilanz, die auch Grundlage
für die RWE -Vorhabensbeschreibung ist, weist auf der Angebotsseite
eine M1-Unterdeckung in Höhe von 25 Mio. m³ auf.
• Diese M1-Unterdeckung erhöht sich durch einen fehlerhaften Transfer
bzw. eine fehlerhafte Interpretation1 der RWE-Planungsdaten in der Vor-
habensbeschreibung um 9 Mio. m³ auf 34 Mio. m³.
• Werden die entwickelten Bewertungsgrundlagen bzw. -szenarien der
Gutachter in die korrigierte Volumenbilanz der RWE -Vorhabensbe-
schreibung integriert, erhöht sich die M1-Unterdeckung auf einen Betrag
zwischen 40 bis 49 Mio. m³.
• Aus Sicht der Gutachter ist eine Tagebauplanung mit einer M1-Unterde-
ckung in dieser Höhe mit einem mittleren Umsetzungsrisiko einzustufen
(im Grenzbereich zum hohen Umsetzungsrisiko) . Die betriebliche Um-
setzung dieser Planung erscheint möglich, aber einige Annahmen und
Planungsergebnisse sind kritisch zu hinterfr agen bzw. wichtige Pla-
nungsaspekte müssen noch geklärt werden.
• Für das M2-Material weist die Vorhabenträgerin in der Massenbilanz ei-
nen Überschuss in Höhe von 25 Mio. m³ auf der Angebotsseite aus. Es
fehlen also 25 Mio. m³ M2-Kippräume auf der Bedarfsseite.
• Auf Basis der entwickelten Bewertungsgrundlagen und -szenarien der
Gutachter könnte sich das Defizit an M2 -Kippräumen auf der Bedarfs-
seite auf 31 bis 40 Mio. m³ erhöhen.
• Aus Sicht der Gutachter ist eine Tagebauplanung mit einem Defizit an
M2-Kippräumen auf der Bedarfsseite in dieser Höhe mit einem hohen
Umsetzungsrisiko einzustufen. Das bedeutet, dass die betriebliche Um-
setzung dieser Planung in Frage zu stellen ist.
• Die RWE-Planungsparameter und die RWE-Volumenausweisungen für
das notwendige Rekultivierungsmaterial (Löss, Forstkies, Substrat) sind
nachvollziehbar und plausibel bzw. nach Einschätzung der Gutachter
fachlich korrekt durchgeführt worden.
• Aus Sicht der Gutachter muss in Betracht gezogen werden, dass die
Einsparungen an M1-Volumen im Rahmen der Optimierung der Materi-
aleinlagerung im Bereich der überhöhten Innenkippe zur Verbesserung
bzw. Stabilisierung der RWE-Massenbilanz herangezogen werden müs-
sen und nicht automatisch eine verringerte Inanspruchnahme der Man-
heimer Bucht bedeuten. Zudem muss jede Reduzierung von möglichen
M2-Kippräumen auf der Bedarfsseite als sehr kritisch angesehen wer-
den. Bei einer Verringerung der geplanten Flächeninanspruchnahme für
die Manheimer Bucht werden die betrieblichen und sicherheitstechni-
schen Risiken signifikant erhöht.
1 Nach Aussagen von RWE in der abschließenden Videokonferenz am 11.02.2022 mit der Be-
zirksregierung Köln handelt es sich nicht um einen Rundungsfehler, sondern den Gutachtern
wurden im Rahmen der Datenübergaben aktualisierte 3 -D-Planungsdaten und Massen - bzw.
Volumenauswertungen zur Verfügung gestellt. Die Vorhabensbeschreibung basiert auf einer
älteren Datengrundlage, spiegelt somit einen älteren Planungsstand wider und müsste aus
Sicht der Gutachter angepasst werden.
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Böschungen
• Das Böschungssystem für den Restsee ist mit einer Generalneigung
von 1:5 geplant, welche an der Gewinnungsböschung durch Auffahren
und Vorkippen sowie an der Nordrandböschung durch Vorkippen mit
Regelprofilen realisiert werden soll.
• Anhand der vorgelegten Schnitte kann sowohl die geplante Generalnei-
gung von 1:5 als auch die Neigung der flacher auszubildenden Wellen-
schlagzonen bestätigt werden.
• Die Generalneigung von 1:5 war bereits für den Restsee Inden fachlich
begründet und wurde dort nachgewiesen, geprüft sowie genehmigt.
• Auch für den Tagebau Hambach ist die geplante Generalneigung von
1:5 fachlich nachzuvollziehen.
• Im Rahmen späterer Sonderbetriebspläne sind die Böschungen aller-
dings noch detaillierter zu betrachten und nachzuweisen. Die dabei vor-
zulegenden Berechnungen und Nachweise werden durch den geologi-
schen Dienst einer erneuten fachlichen Prüfung unterzogen.
• Hinsichtlich der derzeit geplanten Endböschungssysteme mit einer Ge-
neralneigung von 1:5 gibt es aktuell keine Bedenken.
Alternativen zur Inanspruchnahme der Manheimer Bucht
In der vorgelegten Abraumbilanz der RWE Power AG wird ein M1 -Defizit von
ca. 25 Mio. m³ genannt. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass das
Bilanzdefizit auch noch größer sein kann (bis ca. 45 Mio. m3). Es werden in der
Öffentlichkeit eine Reihe von Vorschlägen diskutiert, um M1 -Material aus der
Innenkippe zurückzugewinnen und/oder M2 -Material anderweitig zu verbrin-
gen, um die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht zu verringern. Das Ergeb-
nis der Prüfung dieser Alternativen durch die Gutachter ist:
• Die benannten Alternativen zur Einsparung und/oder Wiedergewinnung
von M1 und/oder Verbringung von M2 im oder außerhalb des Tagebaus
sind entweder technisch nicht realisierbar, aus Gründen der Stand- und
Betriebssicherheit nicht genehmigungsfähig und lösen auch das Prob-
lem nicht, da auch die M2-Volumina für einen langzeitstabilen Tagebau-
endstand benötigt werden.
• In der Raumentwicklungsperspektive der Hambach Neuland GmbH
werden die Alternativen A b is C diskutiert. Die Alternative A entspricht
der Planung der RWE Power AG. Die Alternative B führt zum Erhalt der
ehemaligen Kirche St. Albanus und Leonardus in Manheim-Alt und sieht
eine Inselausbuchtung bei Elsdorf (Seeterrasse Elsdorf) vor. Die Alter-
native C begrenzt den Abbau bis zur alten BAB A4. Die Seeterrasse
Elsdorf kann bilanzneutral erstellt werden. Die Alternative C ist nicht
möglich, da das M1 -Material aus der Manheimer Bucht weitestgehend
benötigt wird.
• Die von den Gutachtern vorgeschlagene Variante B „verringerte Aufhö-
hung der Innenkippe“ ist aus bergtechnischer Sicht grundsätzlich um-
setzbar. Durch eine verringerte Aufhöhung der Innenkippe (Variante B)
kann M1 -Material „eingespart“ werden (max. 10 Mio. m 3). Nach Ab-
schätzungen der Gutachter bedeutet der Erhalt der ehemaligen Kirche
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St. Albanus und Leonardus in Manheim -Alt im Minimum einen Abbau-
verzicht von ca. 7 Mio. m 3. Dies entspricht ungefähr 25 bis 30 ha im
Bereich der ehemaligen Kirche. Sie erfordert jedoch aus Sicht der Gut-
achter eine Prü fung, ob die bisherigen Vereinbarungen und Vorgaben
zur Renaturierung der landwirtschaftlichen Flächen eingehalten werden
können.
• Aus Sicht der Gutachter kann eine „Einsparung“ von M1-Material auf der
Innenkippe allerdings nicht in gleichem Maße zu einer v erringerten In-
anspruchnahme in der Manheimer Bucht führen, da die M1 -Bilanz der
Planung nicht ausgeglichen ist.2.
• Die Gutachter schlagen weitere Untersuchungen vor, um das Bilanzde-
fizit genauer quantifizieren zu können.
2 Nach Aussagen der RWE in einem Austausch zwischen den Gutachtern, der Bezirksregierung
Köln und der RWE am 26.01.202 2 hält die RWE einen Erhalt der ehemaligen Kirche trotz der
angespannten Abraumbilanz mit der bestehenden Unterdeckung an M1 -Material aus heutiger
Sicht für machbar.
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1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Mit der Mitteilung vom 23.08.2021 wurde die ahu GmbH in Aachen von der Be-
zirksregierung Köln mit der Erstellung des Gutachtens „Tagebau Hambach“ be-
auftragt (Vergabenummer 2021-054).
Die ahu GmbH Wasser · Boden · Geomatik (im Folgenden ahu, Variantenana-
lyse) übernimmt die Projektleitung. Die ahu hat die FUMINCO GmbH (im Fol-
genden FUMINCO, Prüfung und Bewertung der RWE-Massenbilanz) und die
ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH (im Folgenden ZAI, Tage-
bauböschungen) im Unterauftrag beauftragt.
Auf Grundlage der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom
23.03.2021 hat die RWE Power AG (im Folgenden RWE) eine Änderung des
Braunkohlenplans Teilplan 12/1 Tagebau Hambach beantragt und eine aktuali-
sierte RWE-Vorhabensbeschreibung erstellt (RWE 30.06.2021).
Gemäß dieser aktuellen Abbauplanung soll auf eine zusätzliche Kohle ngewin-
nung nördlich des Hambacher Forstes verzichtet werden und in diesem Bereich
nur eine Abraumförderung zur Herstellung eines standsicheren Böschungssys-
tems erfolgen. Hierzu wird eine Abraumförderung nordöstlich des Hambacher
Forstes in der sogenannten Manheimer Bucht für notwendig erachtet, um aus-
reichend standfesten Abraum (M1-Material) für die Böschungsgestaltung zu ge-
winnen.
Ziele des Gutachtens sind:
Abraumbilanzierung
4. Überprüfung der Ermittlung der erforderlichen Massen zur Herstellung eines
standsicheren Böschungssystems
5. Bilanzierung, welche Abraummassen durch den noch ausstehenden Tage-
bau bis zur ausstiegsbedi ngten Abbaugrenze nördlich des Hambacher
Forstes anfallen
6. Darstellung des zusätzlichen Abraumbedarfs zum Aufbau eines geeigneten
Böschungssystems
Entwicklung von Alternativen und deren Bewertung
7. Beschreibung und Bewertung möglicher Alternativen, die zu einer Verringe-
rung der geplanten Inanspruchnahme der Manheimer Bucht zur Gewinnung
von standfestem M1-Material führen könnten (v. a. Wiederaufnahme der In-
nenkippe, Verzicht auf Kohlegewinnung, verringerte Aufhöhung der Innen-
kippe)
Im Folgenden wird die Bezeichnung „Gutachter“ verwendet, wenn entweder die
ahu oder ein bzw. alle drei zuvor genannten Ingenieurbüros gemeint sind.
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2 PRÜFUNG DER MASSENBILANZ DER NEUEN ABBAUPLANUNG
2.1 Allgemeine Aspekte (Tagebauplanung)
Der Endstand des Braunkohlentagebaus Hambach sowie die konkreten Kontu-
ren der Innenkippe und des sogenannten Tagebaurestsees (Abb. 1) sollten im
4. Rahmenbetriebsplanverfahren festgelegt werden. Durch das Gesetz zur Re-
duzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) vom 08.08.2020
sowie die Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 (Leit -
entscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier)
haben sich die gesetzlichen Vorgaben für die Stromerzeugung aus Kohle signi-
fikant verändert und damit auch die Grundlagen des Braunkohlenplans „Teilplan
12/1 - Hambach - Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaus Hambach“.
Gemäß der am 28.05.2021 stattgefundenen 160. Sitzung des Braunkohlenaus-
schusses ist eine Änderung des geltenden Braunkohlenplans Hambach nun
notwendig (Tagesordnungspunkt 8).
Abb. 1: Lage des geplanten Restsees (blau) mit den im Gutachten verwende-
ten Bezeichnungen (Quelle: RWE 2021, Ergänzungen FUMINCO)
Zur Einleitung des entsprechenden Genehmigungsprozesses legte die Berg-
bautreibende RWE dem Braunkohlenausschuss eine entsprechende RWE -
Vorhabensbeschreibung (Stand: 30.06.2021) mit einer angepassten Tagebau-
planung vor. Die Kernelemente des geplanten Änder ungsvorhabens sind die
Beendigung der Braunkohlenförderung bis zum Ende des Jahres 2029 sowie
Elsdorf
Niederzier
Morschenich
Sophienhöhe
Bandsammelpunkt
(BSP)
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die frühzeitige Herstellung eines standsicheren Böschungssystems. Damit folgt
die Bergbautreibende den Vorgaben der Leitentscheidung 2021.
Diese Leitentscheidung beinhaltet insbesondere folgende Randbedingungen:
• Erhalt der Ortschaft Morschenich
• Erhalt des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwalds und des
Waldgebietes westlich des FFH-Gebietes „Steinheide“
• Sicherstellung einer angemessenen Vernetzung der tagebauna hen
Wälder
• Ausschluss von Maßnahmen, die den Waldbestand gefährden
• Umsetzung einer möglichst hochwertigen und nachhaltigen Rekultivie-
rung der bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen
• Beschränkung der erforderlichen Flächeninanspruchnahme auf ein
zwingend erforderliches Mindestmaß
• Gestaltung von dauerhaft standsicheren Tagebauböschungen mit der
vorrangigen Nutzung von Massen aus dem bisherigen Abbaufeld des
Tagebaus
• Verzicht auf einen Rückbau der bereits hochwertig endgestalteten Flä-
chen der Sophienhöhe
• Begrenzung des Massentransfers aus dem Tagebau Garzweiler auf das
zur Rekultivierung erforderliche Löss bzw. Substrat (Forstkies); Massen-
transfer darf weder zeitlich noch qualitativ die Rekultivierung des Tage-
baus Garzweiler beeinflussen
• Wiederherstellung von Landflächen und Planung eines standsicheren
Böschungssystems soll die qualitative Entwicklung der Stadt Elsdorf hin
zur Seefläche und möglichst verschiedene Zwischennutzungen im Be-
reich des Restsees während der Befüllungsphase sowie eine dauer-
hafte Vernetzung der „Grünen Infrastruktur“ mit dem umgebenden Land-
schaftsraum ermöglichen
• Planung eines Restsees südlich der Sophienhöhe, der eine möglichst
kompakte Form und eine möglichst große Tiefe sowie naturnahe Ge-
staltung besitzt
• Ausrichtung der Befüllung des Restsees mit Rheinwasser auf einen Zeit-
raum von möglichst 40 Jahren nach Ende der Braunkohlenförderung im
Tagebau
• Festlegung eines ausreichend hohen Schutzniveaus für das dann er-
weiterte Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim zur
Gewährleistung und zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversor-
gung für den Einflussbereich des Tagebaus
Wesentliche Elemente der neuen RWE-Abbauplanung sind:
• Steilerstellen der Gewinnungsböschung (Gewinnungsseite): Abraumge-
winnung bis zu einer Generalböschungsneigung von 1:5 (Stand Januar
2021: Generalböschungsneigung zwischen 1:8 bis 1:7)
• Stehenlassen von Braunkohlen- und Abraummassen im Bereich der ge-
planten Innenkippe an der Nordrandböschung
• Minimierung der Verkippung von Massen in der Innenkippe
• Herstellung einer standsicheren Nordrandböschung vor Elsdorf mit ei-
ner Generalböschungsneigung von 1:5 (Stand Januar 2021: Generalb-
öschungsneigung 1:3)
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• Umstellung der Abraumverkippung vor der Nordrandböschung von Pa-
rallel- auf Schwenkbetrieb
• Auffahrung der sogenannten Manheimer Bucht nordöstlich des Hamba-
cher Forstes im Rahmen einer Abraumsohle zur Gewinnung des not-
wendigen standfesten Abraummaterials für die Herstellung einer stand-
sicheren Tagebauendböschung
2.2 Vorgehensweise bei Überprüfung der RWE-Massenbilanz
Im Rahmen der Überprüfung der Massenbilanz werden zunächst die verwen-
deten Grundlagen und Instrumente, wie z. B. Tagebaustände und 3-D-Modelle,
beschrieben (Kap. 2.3). Die Prüfung und Bewertung der RWE -Massenbilanz
erfolgen in zwei Schritten. In einem ersten Schritt werden die RWE -Planungs-
daten einer quantitativen Prüfung unterzogen (Kap. 2.4), in deren Verlauf eine
reine Volumenauswertung durchgeführt wird. Für Bereiche, für die keine 3 -D-
Daten existieren, werden die angewandten Methoden zur Volumener mittlung
der Vorhabenträgerin beschrieben und bewertet (RWE -Überschlagsrechnung,
Kap. 2.4.2.3). In der anschließenden qualitativen Prüfung und Bewertung der
Bilanzen (Kap. 2.5) wird der Materialfluss für die verschiedenen Materialfraktio-
nen, wie z. B. für die sogenannten Mischböden, auf Grundlage des 3-D-Lager-
stättenmodells konkret analysiert und bewertet. Die entscheidenden Parameter
bei der qualitativen Betrachtung sind die betrieblichen Faktoren für die Materi-
alaufnahme (Gewinnung) und Materialablage (Verkippung). Die Funktion und
Auswirkung dieser betrieblichen Faktoren, de s M2-Zuschlagsfaktors (Gewin-
nung) und der M2-Abschlagsfaktoren (Verkippung), werden in Kap. 2.5.1.4 dar-
gestellt. Eine Handlungsempfehlung zur Bearbeitung noch offener Fragestel-
lungen sowie eine Stellungnahme zum Rückbau der Innenkippe mit Großgerä-
ten aus bergbaufachplanerischer Sicht befinden sich in Kap. 2.6 und 2.7. Die
Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Bewertung der RWE -Massenbi-
lanz werden abschließend in Kap. 2.8 zusammengefasst.
In der RWE -internen Kommunikation werden Materialflüsse unter der Über-
schrift „Massenbilanz“ behandelt. Obwohl im Rahmen des Gutachtens größten-
teils nur Angaben zu Volumina vorhanden sind, werden in diesem Gutachten
die Begriffe Volumenbilanz bzw. Volumen/Volumina synonym verwandt.
2.3 Aufbau des 3-D-Lagerstätten- und 3-D-Kippenmodells
Die Prüfung der Massen- bzw. Volumenbilanz der neuen Abbauplanung erfolgt
anhand zweier 3-D-Modelle, die im Rahmen des vorliegenden Gutachtens ent-
wickelt wurden. Die beiden Modelle gehören zu der Gruppe der sogenannten
3-D-Blockmodelle. Die verwendete Software GEOVIA Surpac™ basiert auf der
Definition von Blöcken als kleinste Einheit, deren Kantenlänge und Orientierung
frei wählbar sind. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens wurde die Block-
größe aufgrund der Größe der zu bewertenden Volumina sowie der vorhande-
nen geringmächtigen anstehenden Schichten auf 20 Meter x 20 Meter x 0,25
Meter festgelegt. Somit erfolgen alle nachfolgenden Berechnungen auf Grund-
lage der kleinsten Blockeinheit mit dem Volumen von 100 Kubikmeter.
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In Abb. 2 wird der aktuelle Tagebaustand (Stand: 10.01.2021) im Rahmen einer
sogenannten vermaschten 3 -D-Fläche (Dreiecksvermaschung) dargestellt.
Diese Fläche wie auch die Vermaschung des Tagebauendstands (Abb. 3, Seite
10) und diverse Zwischenstände sind die B asis für die Entwicklung des 3 -D-
Lagerstätten- und 3-D-Kippenmodells.
Abb. 2: Tagebaustand 10.01.2021 (Quelle: FUMINCO)
Für die Bewertung der Angebotsseite wurde ein geologisches 3 -D-Lagerstät-
tenmodell mit rund 90 geologischen Schichten erstellt. Dabei beschreibt die An-
gebotsseite die Herkunft der Volumina (Massen), wie z . B. die Zurverfügung-
stellung von Material durch die Gewinnung im Tagebau Hambach (Bewertung
anhand des 3-D-Lagerstättenmodells) oder den Transport von Material aus dem
Tagebau Garzweiler (Bewertung anhand allgemeiner Angabe der RWE). Das
geologische Modell umfasst den Bereich der aktuellen Gewinnungsböschu ng
(Tagebaustand 10.01.2021, Abb. 2) sowie den Hambacher Forst und die Ort-
schaften Manheim und Morschenich und erstreckt sich im Süden fast bis zum
neuen Teilstück der Autobahn A4. Das Modell beschreibt den Untergrund von
der Tagesoberfläche bis zur Oberfläche des ersten Braunkohlenflözes (Han-
gendschicht Flöz Garzweiler).
Auf Grundlage der übergebenen Daten und Informationen wurde - ausgehend
von den geologischen Schichtgrenzen - jede geologische Schicht petrografisch
zugeordnet (z. B. „Ton und Schluff (760)“ oder „Sand kiesig (706)“) sowie durch
mehrere Attribute klassifiziert. Zu diesen Attributen zählt neben stratigrafischen
Zuordnungen, wie z. B. Hauptterrasse, Tegelen-Schichten, Rotton-Serie etc.,
auch die Einteilung in standfeste bzw. nicht standfeste Materialien. Kies - und
Sand-Horizonte zählen z. B. zu standfesten, Tone und Schluffe zu den nicht
standfesten Materialien.
Elsdorf
Sophienhöhe
Niederzier
Manheim
Morschenich
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Das 3-D-Kippenmodell umfasst die Bereiche, in denen gemäß der RWE-Vorha-
bensbeschreibung zukünftig Massen bzw. Volumina verkippt werden sollen
(z. B. überhöhte Innenkippe) bzw. aus Gründen der Standsicherheit verkippt
werden müssen (z. B. Nordrandböschung). Somit beschreibt das 3 -D-Kippen-
modell die sogenannte Bedarfsseite. Dieses 3 -D-Modell beinhaltet neben der
Gewinnungsböschung auch die Nordrand- und Südrandböschung sowie die In-
nenkippenbereiche bis zur Halde Sophienhöhe. Basis für die Erstellung des Mo-
dells sind der aktuelle Tagebau stand (10.01.2021, Abb. 2, Seite 9) sowie der
Tagebauendstand (Abb. 3).
Abb. 3: Tagebauendstand (Quelle: FUMINCO)
Das 3 -D-Lagerstättenmodell wurde nach der Implementierung der geologi-
schen Schichtdaten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Anhand der über-
gebenen geologischen Schnitte der RWE wurde sowohl der vorgenommene
Datentransfer in das entwickelte 3-D-Lagerstättenmodell als auch die software-
technische Datenaufbereitung überprüft. Hierfür wurden in einem ersten Prüf-
schritt die übermittelten geologischen Originalschnitte des Bergbaubetreibers
anhand der sogenannten Profillinien im 3 -D-Modell nachgebildet. In eine m
nächsten Schritt erfolgte eine Auswertung der entsprechenden Flächen für
Löss, Terrassenkies, Abraum aus standfesten Materialien (Abb. 4: Abraum M1,
Seite 11), Abraum aus nicht standfesten Materialien (Abb. 4: Abraum M2) sowie
Braunkohlen. Abschließend erfolgte ein Vergleich mit den übergebenen Profi-
len.
Die Ergebnisse d ieses Vergleichs zwischen den übergebenen geologischen
Profilen und der Schnittauswertung im entwickelten 3 -D-Lagerstättenmodell
werden beispielhaft am geologischen Schnitt HA_GEW_NORD in Abb. 4 (Seite
11) dargestellt. In dem abgebildeten Beispielprofil ist der Übereinstimmungs-
grad hoch und die Abweichung für die zuvor genannten Materialien befindet
Elsdorf
Sophienhöhe
Niederzier
Manheim
Morschenich
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sich im Bereich zwischen -1 Prozent und +2 Prozent. Die in Kap. 2.5.2 durch-
geführte qualitative Bewertung der Massen- bzw. Volumenbilanz der RWE be-
stätigt diese sehr hohe Übereinstimmung zwischen dem geologischen 3-D-Mo-
dell, das im Rahmen des vorliegenden Gutachtens erstellt wurde, und dem Mo-
dell des Bergbaubetreibers.
Abb. 4: Beispiel für die Plausibilitätsprüfung des 3-D-Lagerstättenmodells an-
hand des geologischen Schnitts HA_GEW_NORD (Quelle: RWE und
FUMINCO)
Eine tiefergehende Überprüfung und Bewertung des geologischen Modells der
RWE, die eine Analyse der geologischen Schichtgrenzen, ihre Lage zueinander
und einzelne Schichtmächtigkei ten (Schichtdicken) beinhaltet, ist nicht Be-
standteil des vorliegenden Gutachtens. Das geologische Modell des Tagebaus
Hambach basiert auf hunderten von Einzelbohrungen, deren Interpolation bzw.
Interpretation in den Raum und auf Anpassungen und Nachtragungen.
2.4 Bewertung der quantitativen Volumenbilanz
2.4.1 Quantitative Volumenbilanz (Angebotsseite)
2.4.1.1 Beschreibung der Grundlage für die Bewertung der quantitativen
Volumenbilanz (Angebotsseite)
Alle Prüfungen und Bewertungen der quantitativen Volumenbilanz basieren auf
dem Tagebaustand 10.01.2021 (Abb. 2, Seite 9). Die nachfolgenden Bilanzie-
rungen, Prüfungen und Bewertungen erfolgen dadurch analog zu den Angaben
und Bilanzen innerhalb der RWE -Vorhabensbeschreibung (Stand 30.06.2021,
Quelle: RWE).
Im Rahmen der Bewertung der quantitativen Volumenbilanz werden Volumen-
abtrag (Volumendefizit durch Gewinnung) und Volumenauftrag ( Volumenver-
Abweichung (Abraum): -1% bis +2%
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größerung durch Verkippung) zunächst innerhalb der beiden zuvor beschriebe-
nen 3 -D-Modelle ermittelt und anschließend miteinander verglichen. Die ab-
schließende Bewertung erfolgt in einem ersten Schritt auf Basis der Angaben
innerhalb der RWE-Vorhabensbeschreibung. In Tabelle 1 werden diese Anga-
ben für die Angebotsseite aufgelistet. Bei den Volumina handelt es sich um ge-
rundete Zahlen. In einem zweiten Schritt werden die ermittelten Volumina aus
dem 3 -D-Lagerstättenmodell mit den RWE -internen Planungszahlen vergli-
chen. Diese RWE-internen Planungszahlen sind die Basis für die Angaben in-
nerhalb der RWE-Vorhabensbeschreibung und spiegeln damit die zugrundelie-
genden 3-D-Planungsdaten ohne Rundungs- und Interpretationsspielräume wi-
der.
Tabelle 1: Volumenangaben (gerundet) für die Angebotsseite gemäß der RWE-
Vorhabensbeschreibung
Tagebau Bereich
Materialklasse (Angebotsseite) a) [Mio. m³] Summe
[Mio. m³] Abraum Löss Forstkies Substrat
Hambach
Gewinnungs-
seite 470 0 0 0 470
Manheimer
Bucht 235 0 15 0 250
Garzweiler Tagebau 0 5 25 20 50
Summe 705 5 40 20 770
a) Werte auf 5 Mio. m³ gerundet
Insgesamt werden in der RWE -Vorhabensbeschreibung 770 Mio. m³ Abraum-
bzw. Rekultivierungsmaterial auf der Angebotsseite bilanziert. Es sollen bis zum
Erreichen des Tagebauendstands rund 720 Mio. m³ Abraum und Forstkies im
Tagebau Hambach abgebaut und für die Gestaltung eines standfesten Tage-
bauendböschungssystems verwendet werden. Zusätzlich sollen mit der RWE -
Werksbahn ca. 50 Mio. m³ Material zur Rekultivierung des Tagebaus Hambach
vom Tagebau Garzweiler trans portiert werden, davon 5 Mio. m³ Löss,
25 Mio. m³ Forstkies und 20 Mio. m³ Substrat (die Definition der Materialien er-
folgt in Kap 2.5.1.3 und in der RWE-Vorhabensbeschreibung).
Die Braunkohlenförderung soll gemäß dem Änderungsvorhaben im Tagebau
Hambach im Jahr 2029 enden. Innerhalb des neuen Tagebauendstands sind
nun noch 130 Mio. t Braunkohlen gewinnbar (RWE-Vorhabensbeschreibung).
Tabelle 2 (Seite 13) listet die Planungsdaten auf, die als Basis für die gerunde-
ten Angaben in der RWE-Vorhabensbeschreibung verwendet werden. Der ge-
samte Braunkohlenvorrat wird auf Grundlage der neuen Planung mit rund
148,3 Mio. t ausgewiesen. Beim Braunkohlenabbau mit konti nuierlich fördern-
den Großgeräten, wie es die eingesetzten Schaufelradbagger sind, kann nicht
das gesamte vorhandene Braunkohlenvorkommen (Flöz) hereingewonnen wer-
den. Die Abbauverluste entstehen durch die nicht abbauwürdigen Grenzberei-
che an der Obergrenze (Hangendfläche, Reinigungs- bzw. Putzschnitt) und an
der Untergrenze (Liegendfläche) des Braunkohlenflözes. Des Weiteren bleiben
aus betrieblichen bzw. standsicherheitstechnischen Gründen entsprechende
Kohlenfesten stehen.
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Tabelle 2: RWE-Planungszahlen, die Grundlage der RWE-Vorhabensbeschrei-
bung sind (Braunkohlen: Werte aus den RWE-Planungsdaten mittels
Berechnung abgeleitet; Abraum: Werte aus den RWE -Planungsda-
ten direkt entnommen)
Braun-
kohlen Brutto-Braunkohlenförderung 128.938.119 m³ 1,15 t/m³ 148.278.837 t
Abbauverluste (11 %) -14.183.193 m³ 1,15 t/m³ -16.310.672 t
Netto-Braunkohlenförderung 114.754.926 m³ 1,15 t/m³ 131.968.165 t
Abraum Abraum (geologisches Modell) 704.287.672 m³
Abbauverluste (Braunkohlenförderung) 8.155.355 m³
Gesamtsumme 712.443.007 m³
Der Bergbaubetreiber beziffert die Gesamthöhe aller Abbauverluste auf elf Pro-
zent. Dies entspricht rund 16,3 Mio. t bzw. 14,2 Mio. m³ an Braunkohlen, von
denen laut RWE -Angaben in den Detailplanungsdaten 50 Prozent über den
Bandsammelpunkt der Abraumverkippung zugeführt werden (RWE -Angabe:
8,2 Mio. m³ Braunkohlen). Die anderen 50 Prozent verbleiben auf dem Liegen-
den (RWE-Angabe: 8,2 Mio. m³ Braunkohlen). Basierend auf den Planungsda-
ten des Tagebaus Hambach beträgt das Gesamtvolumen für die Angebotsseite
712,4 Mio. m³ (Tabelle 2). Dieses Gesamtvolumen beinhaltet auch die in Ta-
belle 1 (Seite 12) ausgewiesenen 15 Mio. m³ Forstkies.
2.4.1.2 Bewertung der quantitativen Volumenbilanz (Angebotsseite)
Die Prüfung und Bewertung der quantitativen Volumenbilanz erfolgten anhand
der entwickelten 3 -D-Modelle. Den Werten der Angebotsseite der RWE -Pla-
nung werden die ermittelten Abbauvolumina (Volumendefizit) aus dem 3-D-La-
gerstättenmodell gegenübergestellt. Für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse
wird dieselbe systemische Grenze zwischen den Abbaubereiche n „Gewin-
nungsseite“ und „Manheimer Bucht“ verwendet. Diese Grenze ist durch einen
virtuellen Tagebauzwischenstand definiert, der bilanztechnische Relevanz, je-
doch keine Bedeutung für die tatsächliche Vorhabenumsetzung besitzt.
Für den Abbaubereich „Gewinnungsböschung“ ergibt sich aus dem 3-D-Lager-
stättenmodell der Gutachter ein Volumendefizit in Höhe von 469,3 Mio. m³ für
alle Materialklassen oberhalb der Braunkohlen. Für den Abbaubereich „Man-
heimer Bucht“ wird ein Volumendefizit in Höhe von 234,2 Mio. m³ ausgewiesen.
In diesem Bereich kann keine Gewinnung von Braunkohlen bilanziert werden.
Das Brutto-Volumendefizit für die Braunkohlen beträgt im Abbaubereich „Ge-
winnungsböschung“ 129,4 Mio. m³ (Auswertungsergebnis der Gutachter).
Bevor eine Bewertung der RWE-Planung in Zusammenhang mit der Braunkoh-
lengewinnung erfolgen kann, müssen von dem ausgewiesenen Brutto-Braun-
kohlen-Volumen die Abbauverluste abgezogen und anschließend das Ergebnis
in Tonnage umgerechnet werden. Abbauverluste sind vor allem von der Geolo-
gie der Lagerstätte, de r eingesetzten Gewinnungstechnik und den Gewin-
nungsprozessen (z. B. sicherheitsbedingte Verluste) abhängig. Der Bergbau-
betreiber gibt die Höhe der Abbauverluste für den Tagebau Hambach mit elf
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- 14 -
Prozent an. Da es sich bei diesem Planun gsparameter um einen lagerstätten-
spezifischen Wert handelt und zudem nur sehr wenige Veröffentlichungen mit
konkreten Zahlen zu diesem Thema existieren, muss für das vorliegende Gut-
achten auf Erfahrungswerte der FUMINCO zurückgegriffen werden. Der ange-
gebene Wert von elf Prozent liegt im Mittelfeld der projektspezifischen Abbau-
verluste innerhalb von Tagebau-Planungsprojekten der FUMINCO (Spannweite
von ca. 5 bis 15 Prozent).
Mit den zuvor genannten Abbauverlusten in Höhe von elf Prozent und einer
Braunkohlen-Rohdichte von 1,15 t/m³ (Angabe RWE) ergeben sich aus dem
ermittelten Volumen (Brutto-Braunkohlen-Volumen: 129,4 Mio. m³) Abbauver-
luste in Höhe von 14,2 Mio. m³ und somit ein Netto -Braunkohlen-Volumen in
Höhe von 115,1 Mio. m³, das einer Netto-Braunkohlen-Tonnage von 132,4 Mio.
Tonnen entspricht. Nach betrieblichen Angaben werden 50 Prozent der Abbau-
verluste der Verkippungsseite zugeführt. Die RWE-Planungsdaten weisen laut
Massenbilanz eine Zuführung von Massen in Höhe von 8,2 Mio. m³ aus de n
Abbauverlusten aus. Tabelle 3 stellt die Volumina aus der RWE-Vorhabensbe-
schreibung den Planungsdaten der RWE sowie den Ergebnissen der Volumen-
ausweisung der FUMINCO gegenüber.
Tabelle 3: Quantitative Volumenbilanz: Vergleich RWE -Vorhabensbeschrei-
bung, RWE-Planungsdaten, FUMINCO-Volumenausweisung
Abbaubereich bzw.
Bilanzposten
RWE-Vorhabens-
beschreibung a)
RWE-
Planungsdaten b)
FUMINCO-
Ausweisung
Gewinnungsböschung 470.000.000 m³ c) 467.929.252 m³ 469.345.000 m³
Manheimer Bucht 235.000.000 m³ c) 236.358.420 m³ 234.183.400 m³
Summe Abbaubereiche 705.000.000 m³ c) 704.287.672 m³ 703.528.400 m³
Forstkies bzw. 50% der AV c) 15.000.000 m³ d) 8.155.335 m³ 7.114.795 m³
Angebotsseite (gesamt) 720.000.000 m³ c) 712.443.007 m³ 710.643.195 m³
a) Werte auf 5 Mio. m³ gerundet
b) Grundlage für die RWE-Vorhabensbeschreibung (Stand: 30.06.2021)
c) AV: Abbauverlust Braunkohlengewinnung
d) Bilanzausgleichsposition: zur Vereinfachung der Bilanz in der RWE-Vorhabensbeschreibung wird der
Manheimer Bucht durch den Bergbaubetreiber der gesamte Forstkies zugeordnet (Kap. 2.5 weist das
Forstkies-Volumen anhand der RWE-Planungsdaten aus)
Mit den Angaben des Bergbaubetreibers innerhalb der RWE -Planungsdaten
ergibt sich für die Abbauverluste ein Volumen in Höhe von 7,1 Mio. m³, das der
Verkippungsseite zugeführt werden kann. Der Wert entspricht nicht der entspre-
chenden Position, die in Tabelle 3 dokumentiert ist (RWE-Planungsdaten: 8.2
Mio. m³). Die Ermittlung dieses Volumens seitens der Gutachter wird in der Ta-
belle 4 (Seite 15) detaillierter dargestellt. Die Differenz in Höhe von 1,1 Mio. m³
könnte aufgrund eines Umrechnungs- bzw. Einheitenfehlers seitens der RWE
entstanden sein.
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Tabelle 4: Ermittlung des Anteils der Abbauverluste (AV), der gemäß RWE-An-
gaben der Abraum -Verkippung zugeführt werden kann (Erhöhung
des Volumens der Angebotsseite)
1 RWE-Kohle-Ausweisung 148.278.837 t/m³
2 RWE-Kohle-Ausweisung (abzüglich AV) 131.968.165 t/m³
3 ermittelter Abbauverlust (AV) (Position 1 - 2) 16.310.672 t/m³
4 Dichte (RWE-Angabe) 1,15 t/m³
5 berechneter Abbauverlust (AV) (Position 3 / 4) 14.183.193 m³t³
6 Anteil Abbauverlust für die Verkippung gemäß RWE (0,5 * Position 5) 7.091.597 m³t³
Tabelle 5 listet die quantitativen Volumenbilanzen der Tabelle 3 (Seite 14) auf,
die durch den berechneten Anteil der Abbauverluste korrigiert werden. Nach
der Korre ktur der RWE -Planungsdaten beträgt die Differenz zwischen den
RWE-Planungsdaten und der FUMINCO-Volumenausweisung 0,7 Mio. m³.
Tabelle 5: Quantitative Volumenbilanz: Vergleich RWE -Vorhabensbeschrei-
bung, RWE -Planungsdaten (angepass t), FUMINCO -Volumenaus-
weisung
Abbaubereich bzw.
Bilanzposten
RWE-Vorhabens-
beschreibung a)
RWE-
Planungsdaten b)
FUMINCO-
Ausweisung
Gewinnungsböschung 470.000.000 m³ c) 467.929.252 m³ 469.345.000 m³
Manheimer Bucht 235.000.000 m³ c) 236.358.420 m³ 234.183.400 m³
Summe Abbaubereiche 705.000.000 m³ c) 704.287.672 m³ 703.528.400 m³
Forstkies bzw. 50 % der AV c) 15.000.000 m³ d) 7.091.597 m³ 7.114.795 m³
Angebotsseite (gesamt) 720.000.000 m³ c) 711.379.269 m³ 710.643.195 m³
a) Werte auf 5 Mio. m³ gerundet
b) Grundlage für die RWE-Vorhabensbeschreibung (Stand: 30.06.2021), korrigiert gemäß Tabelle 4,
Seite 15
c) AV: Abbauverlust Braunkohlengewinnung
c) Bilanzausgleichsposition: zur Vereinfachung der Bilanz in der RWE-Vorhabensbeschreibung werden
der Manheimer Bucht durch den Bergbaubetreiber der gesamte Forstkies zugeordnet (Kap. 2.5 weist
das Forstkies-Volumen anhand der RWE-Planungsdaten aus)
Die geringe Abweichung in Höhe von 0,1 Prozent für die komplette Ange-
botsseite zwischen den korrigierten RWE -Planungsdaten und der FUMINCO-
Volumenausweisung (Tabelle 6: Angebotsseite (gesamt), Seite 16) ist auf un-
terschiedliche Modellierungsprogramme bzw. auf eine unterschiedliche Daten-
architektur zurückzuführen. Tabelle 6 listet die entsprechenden Volumendiffe-
renzen und prozentualen Abweichungen der korrigierten RWE -Planungsdaten
von den Daten der RWE -Vorhabensbeschreibung sowie von den korrigierten
RWE-Planungsdaten zu der FUMINCO -Volumenausweisung für die Ange-
botsseite auf.
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Tabelle 6: Volumendifferenz und prozentuale Abweichung der Volumenbilan-
zen (Tabelle 5) im Vergleich zu FUMINCO-Volumenausweisung
Abbaubereich bzw.
Bilanzposten
Abweichung der RWE-Pla-
nungsdaten b) von den Daten der
RWE-Vorhabensbeschreibung a)
Abweichung der FUMINCO-Aus-
weisung von den RWE-Pla-
nungsdaten b)
Gewinnungsböschung -2.070.748 m³ -0,44 % 1.415.748 m³ 0,30 %
Manheimer Bucht 1.358.420 m³ 0,58 % -2.175.020 m³ -0,93 %
Summe Abbaubereiche -712.328 m³ -0,10 % -759.272 m³ -0,11 %
Forstkies bzw. 50 % der AV c) -7.908.403 m³ -111,15 % 23.198 m³ 0,33 %
Angebotsseite (gesamt) -8.620.731 m³ -1,21 % -736.074 m³ -0,10 %
a) Werte auf 5 Mio. m³ gerundet
b) Grundlage für die RWE-Vorhabensbeschreibung (Stand: 30.06.2021), korrigiert gemäß Tabelle 4,
Seite 15
c) AV: Abbauverlust Braunkohlengewinnung
Die Differenz zwischen den Angaben der RWE-Vorhabensbeschreibung
zum Gesamtvolumen der Angebotsseite und den entsprechenden RWE-
Planungsdaten beträgt 8,6 Mio. m³, während die Differenz zwischen den
Angaben der RWE-Vorhabensbeschreibung und der FUMINCO-Volumen-
ausweisung 9,4 Mio. m³ beträgt. Bei diesem Fehlbetrag handelt es sich nicht
um planerische Unschärfe, sondern um einen Rundungsfehler in der RWE-Vor-
habensbeschreibung.3
Tabelle 7: Auswirkungen der Anpassungen auf Basis der korrigierten RWE-Pla-
nungsdaten auf die Mat erialbilanz der Angebotsseite in der RWE -
Vorhabensbeschreibung
Tagebau Bereich
Materialklasse (Angebot) [Mio. m³] a) Summe
[Mio. m³] a) Abraum Löss Forstkies Substrat
Hambach
Gewinnungs-
seite 473 0 2 0 475
Manheimer
Bucht 222 0 14 0 236
Teilsumme 695 0 16 0 711
Garzweiler Tagebau 0 5 25 20 50
Summe 695 5 41 20 761
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
3 Nach Aussagen von RWE in der abschließenden Videokonferenz am 11.02.2022 mit der Be-
zirksregierung Köln handelt es sich nicht um einen Rundungsfehler, sondern den Gutachtern
wurden im Rahmen der Datenübergaben aktualisierte 3 -D-Planungsdaten und Massen - bzw.
Volumenauswertungen zur Verfügung gestellt. Die Vorhabensbeschreibung basiert auf einer
älteren Datengrundlage, spiegelt somit einen älteren Planungsstand wider und müsste aus Sicht
der Gutachter angepasst werden.
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Tabelle 7 (Seite 16) und Tabelle 8 stellen die Auswirkungen der zuvor beschrie-
benen Anpassungen auf die Masse nbilanz in der RWE -Vorhabensbeschrei-
bung in Abhängigkeit der Planungsgrundlage dar. Tabelle 7 (Seite 16) listet die
Angebotsseite auf Grundlage der RWE-Planungsdaten auf, während Tabelle 8
die Volumina auf Basis der FUMINCO-Volumenausweisung wiedergibt.
Tabelle 8: Auswirkungen der Anpassungen auf Basis der FUMINCO-Volumen-
ausweisung auf die Materialbilanz der Angebotsseite in der RWE -
Vorhabensbeschreibung
Tagebau Bereich
Materialklasse (Angebot) [Mio. m³] a) Summe
[Mio. m³] a) Abraum Löss Forstkies Substrat
Hambach
Gewinnungs-
seite 474 0 2 0 476
Manheimer
Bucht 220 0 14 0 234
Teilsumme 694 0 16 0 710
Garzweiler Tagebau 0 5 25 20 50
Summe 694 5 41 20 760
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens konnten die Angaben des Bergbau-
betreibers in Zusammenhang mit der Lieferung und dem Transport von Rekul-
tivierungsmaterial aus dem Tagebau Garzweiler in Höhe von 50 Mio. m³ und
deren Ausw irkungen auf die Volumen-/Massenbilanz des RWE -Tagebaus
Garzweiler nicht überprüft werden. Aufgrund der Mächtigkeit der Lössschicht
innerhalb der Abbaugrenze des Tagebaus Garzweiler ist die Bereitstellung ei-
nes solchen Volumens an Rekultivierungsmaterial t heoretisch grundsätzlich
möglich. Der geplante Transport der 50 Mio. m³ an Rekultivierungsmaterial in
den nächsten acht bis zehn Jahren mit der RWE-Werksbahn mit ihrer jährlichen
Leistungskapazität von rund 65 Mio. Tonnen Roh -Braunkohlen und rund 3
Mio. m³ an Abraum, Löss und Kies (Daten aus den Jahren 2011 bis 2014)
scheint ebenfalls umsetzbar. Zu beachten wäre, dass diese zusätzlichen Mate-
rialtransporte eine große Belastung des innerbetrieblichen Transportwesens
darstellen. Der Bergbaubetreiber gibt die zusätzlich mögliche Leistung für Ma-
terialtransporte auf Seite 15 der RWE -Vorhabensbeschreibung mit 50 bis 60
Mio. m³ an. Daraus ergibt sich eine Materialreserve für die Rekultivierung in
Höhe von 10 Mio. m³. Einen Transport von Abraummassen schließt die Leiten-
tscheidung 2021 der Landesregierung NRW aus. Die Leitentscheidung be-
grenzt den Massentransfer aus dem Tagebau Garzweiler auf das zur Rekulti-
vierung erforderliche Löss bzw. Substrat (Forstkies). Zudem wird festgelegt,
dass dieser Massentransfer weder zeitlich noch qualitativ die Rekultivierung des
Tagebaus Garzweiler beeinflussen darf.
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- 18 -
2.4.2 Quantitative Volumenbilanz (Bedarfsseite)
2.4.2.1 Beschreibung der Grundlage für die Bewertung der quantitativen
Volumenbilanz (Bedarfsseite)
Analog zu der Bewertung der Angebotsse ite basiert die Prüfung der Bedarfs-
seite der quantitativen Volumenbilanz auf den Angaben innerhalb der RWE -
Vorhabensbeschreibung. Tabelle 9 listet die e ntsprechenden Angaben inner-
halb der RWE-Vorhabensbeschreibung auf.
Tabelle 9: Volumenangaben (gerundet) für die Bedarfsseite gemäß der RWE -
Vorhabensbeschreibung (Quelle: RWE)
Abbaubereich bzw.
Bilanzposten
Materialklasse (Bedarfsseite) [Mio. m³] a) Summe
[Mio. m³] a) Abraum Löss Forstkies Substrat
Kippenaufbau und -rekultivierung 660 5 35 10 710
Gewinnungsseitige Rekultivierung 0 0 5 10 15
Gewinnungsseitige Vorschüttung
und Dispositionsmengen 45 0 0 0 45
Summe 705 5 40 20 770
a) Werte auf 5 Mio. m³ gerundet
Die Prüfung der Volumina der Bedarfsseite (Tabelle 9) erfolgt anhand von Be-
rechnungen innerhalb des 3-D-Kippenmodells und mithilfe von 2-D-Bilanzgren-
zen (Sektorengrenzen), die vom Bergbaubetreiber zur Verfügung gestellt wor-
den sind. Die detaillierten und ungerundeten RWE-Planungsdaten listen im Ge-
gensatz zur Vorhabensbeschreibung für die drei Sektoren Nordrandböschung,
Innenkippe und Bandsammelpunkt (BSP) ein Abraumvolumen von 660 Mio. m³,
das sich auf die sieben Abraumlinien I1 bis I7 aufteilt, sowie 43 Mio. m³ an Re-
kultivierungsbedarf auf. Das Gesamtvolumen der zu verkippenden M assen in
diesen drei Sektoren beläuft sich somit auf 703 Mio. m³. Eine Abraumlinie be-
steht aus einem System von Gurtbandförderern inklusive den entsprechenden
Antriebs- und Übergabestationen, die den Abraum vom Bandsammelpunkt
(BSP) aus zu den geplanten Ablagerungsbereichen (Halden, Kippen) transpor-
tieren. Dort wird das Material vom sogenannten Bandschleifenwagen (BSW)
vom Gurtbandförderer genommen und über eine flexible Förderbandbrücke
zum Absetzer geleitet.
Im Sektor Innenkippe wurde im Jahr 2021 zunächs t die Endkontur der soge-
nannten Parallel-Verkippung fertiggestellt („parallel“ zur Gewinnungsfront/Ge-
winnungsböschung, Position A in der Abb. 5, Seite 19). Nach Umbau der För-
derbänder der Abraumlinien I 1 bis I5, die die unteren fünf Absetzer mit dem
Bandsammelpunkt verbinden, wurde im letzten Quartal 2021 mit dem Schwenk-
betrieb begonnen. Diese Schwenkbewegung im Uhrzeigersinn in den Sektor
Nordrandböschung hinein ist auf den aktuellen Luftbildaufnahmen für die Ab-
raumlinie I1 bis I5 bereits erkennbar. Zeitgleich zur Fertigstellung der zuvor ge-
nannten Endkontur der Innenkippe wird auf den obersten Absetzer -Sohlen (I6
und I7) weiter an der Kontur der überhöhten Innenkippe gearbeitet, um dort
landwirtschaftlich nutzbare Flächen herzustellen (Position B in der Abb. 5, Seite
19).
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2.4.2.2 Bewertung der quantitativen Volumenbilanz (Bedarfsseite)
Abb. 5 visualisiert das 3-D-Kippenmodell (inklusive der entsprechenden Sekto-
rengrenzen), das für die Volumenberechnung benutzt wird. Für die drei Sekto-
ren Nordrandböschung, Innenkippe und Bandsammelp unkt konnte ein Volu-
men von insgesamt 702,4 Mio. m³ ausgewiesen werden. Dies entspricht einer
Differenz von 0,6 Mio. m³ bzw. -0,09 Prozent im Vergleich zu den RWE -Pla-
nungsdaten. Diese drei Sektoren sind deshalb in Abb. 5 mit einem grünen Häk-
chen gekennzeichnet. Die RWE-Volumenausweisungen für diese drei Sek-
toren sind nachvollziehbar, plausibel und fachlich korrekt durchgeführt
worden.
Die Volumina, die für die beiden Sektoren Gewinnungsseite und Manheimer
Bucht in Abb. 5 dargestellt sind, weisen Unterschiede auf. Diese sind zum größ-
ten Teil auf unterschiedliche Dreiecksvermaschung zur Herstellung der entspre-
chenden 3-D-Oberflächen für den Tagebaustand 01/2021 und den Tagebau-
endstand zurückzuführen. Dieselbe Fehlerquelle ist auch die Ursache für die
Volumendifferenz außerhalb der Sektorengrenze im Bereich der Sophienhöhe.
Eine Verkippung von Material ist in diesem Bereich nicht geplant. Die darge-
stellten Volumina sind mit 3,0 Mio. m³ vernachlässigbar klein.
Die Datensätze für die beiden oben genannten Tagebaustände sind innerhalb
der beiden Sektoren Gewinnung sböschung und Manheimer Bucht identisch.
Die unterschiedliche Dreiecksvermaschung ist durch unterschiedliche geodäti-
sche Daten (Punkte und Linien) an der Peripherie der dargestellten Geometrien
bedingt.
Abb. 5: Visualisierung der zu verkippenden Volumina (Bedarfsseite) im 3 -D-
Kippenmodell mit Bilanzgrenzen (Sektorengrenzen); Position A (Er-
stellung der Endböschungskonturen im Bereich der Innenkippe) und
Position B (Verkippung im Bereich der überhöhten Innenkippe zur Er-
stellung von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen) (Quelle: FUMINCO)
Nordrandböschung
Gewinnungsseite
Innenkippe
Manheimer
Bucht
Bandsammel-
punkt (BSP)
A
B
Unterschiede in der Dreiecksvermaschung
innerhalb der Tagebaustände
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Nach Auskunft des Bergbaubetreibers existieren für die in der Massenbilanz
ausgewiesenen Volumina in Höhe von 60 Mio. m³ für die gewinnungsseitige
Rekultivierung sowie gewinnungsseitige Vorschüttung und Dispositionsmengen
(Tabelle 9, Seite 18) keine 3-D-Daten und somit auch keine 3-D-Konstruktionen
für diese Bereiche im Tagebauendstand. Aus diesem Grund konnten die ent-
sprechenden Volumenangaben im Rahmen des vorliegenden Gutachtens nicht
in die Prüfung miteinbezogen werden. Die Angaben in der Massenbilanz inner-
halb der RWE -Vorhabensbeschreibung basieren auf einer Überschlagsrech-
nung seitens des Bergbaubetreibers (Kap. 2.4.2.3).
2.4.2.3 Beschreibung der Grundlage für die Bewertung d er RWE-Über-
schlagsrechnung (Vorschüttung)
Die Gewinnungsböschung unterscheidet sich von den zukünftigen Böschungs-
systemen der Innenkippe bzw. der Nordrandböschung darin, dass sie eine
durch Schaufelradbagger geschnittene Böschung ist. Das bedeutet, innerha lb
der Böschungen liegen neben Sand - und Kieshorizonten auch bindige Hori-
zonte, wie z. B. Tone und Schluffe, frei. Diese bindigen Horizonte verteilen sich
über alle Gewinnungssohlen bis hinunter zum Braunkohlenflöz (Flöz Garzwei-
ler). Unterhalb der Wasserob erfläche des geplanten Tagebaurestsees auf ei-
nem Niveau von 65 m NHN reagieren diese bindigen Horizonte mit dem See-
wasser und können über die Zeit ausgewaschen werden.
Abb. 6: Abschätzung des Massenbedarfs durch die Vorhabenträgerin mittels
Überschlagsrechnung; oben links: Herstellung der Seeböschungen
durch volumen-neutrale Abschiebung (Schritt 1, wo eine Abschiebung
möglich ist); oben rechts: Vorschüttung zur Abdeckung der entspre-
chenden Böschungsbereiche mit bindigen Horizonten (Schritt 2); un-
ten: bindige Bereiche in den Böschungen und Bermen (horizontale Flä-
chen) als grau-lila Einfärbung (Quelle: RWE, Ergänzungen FUMINCO)
Auch während der Auffüllungsphase des Tagebaurestlochs sind die bindigen
Horizonte durch das ansteigende Wasser und den Wellenschlag gefäh rdet.
freiliegende bindige Horizonte
(in geneigten und ebenen Flächen)
volumen-neutrale
Abschiebung
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Durch die Auswaschung der bindigen Horizonte kommt es zu Destabilisierung
der gesamten Gewinnungsböschung. Aus diesem Grund müssen die betroffe-
nen Böschungs- und Sohlenabschnitte durch entsprechende Abdeckungen ge-
schützt werden. Bei der in der RWE-Vorhabensbeschreibung bzw. in Tabelle 9
(Seite 18) aufgeführten Vorschüttung handelt es sich nicht um ein durchgehen-
des Bauwerk, sondern um begrenzte lokale Abdeckungen.
Nach Beendigung der Gewinnung vor dem Hambacher Forst werden zur Erstel-
lung der späteren Seeböschungen in einem ersten Schritt die gesamten Einzel-
böschungen, die durch die Schaufelradbagger erstellt worden sind (Böschungs-
steigung ca. 1:1,3), durch Hilfsgeräte volumen -neutral auf eine Steigung von
1:2,5 abgeflacht (Prinzipskizze siehe Abb. 6 oben links, Seite 20).
Bereiche, in denen nach der Böschungsabflachung bindige Horizonte freiliegen
(grau-lila Einfärbung in Abb. 6 unten), müssen durch Vorschüttungen eines lo-
kalen Materialkeils (Prinzipskizze siehe Abb. 6 oben rechts) bzw. auf horizon-
talen Flächen durch eine Abdeckung mit einer zwei Meter mächtigen Schicht
vor dem zukünftigen Seewasser geschützt werden. Gegenwärtig sind Vorschüt-
tungen mit einer Böschungsneigung von 1:4,5 geplant.
Auf der Grundlage des zuvor beschriebenen Rekultivierungskonzepts und ei-
nen ermittelten Volumen-Vorschüttungsfaktor für Einzelböschungen mit Höhen
von 20, 30 und 40 Meter wurde durch die RWE ein Volumen für die Vorschüt-
tungen abgeschätzt. Für eine Böschungshöhe von 20 Meter beträgt der Vor-
schüttungsfaktor 400 m³/Böschungsmeter, für 30 Meter Böschungshöhe ent-
spricht dieser Faktor 900 m³/Böschungsmeter und für eine Böschungshöhe von
40 Meter wurden 1.600 m³/Böschungsmeter ermittelt (Abb. 7). Die Spannweite
der Höhen der Einzelböschungen auf der Gewinnungsseite liegt zwischen rund
13 Meter bis ca. 53 Meter. Auf Basis dieser Methode schätzte der Bergbaube-
treiber das Gesamtvolumen für die Vorschüttungen auf insgesamt 46.590.000
m³ ab.
Abb. 7: Volumenermittlung für die Abschätzung der Vorschüttungen in Abhän-
gigkeit von der Einzelböschungshöhe (RWE-Methode)
Die Massenbilanz innerhalb der RWE-Vorhabensbeschreibung weist ein Volu-
men von 45 Mio. m³ für die gewinnungsseitige Vorschüttung bzw. für nicht de-
finierte Dispositionsmengen sowie 15 Mio. m³ für die gewinnungsseitige Rekul-
tivierung (Abb. 5, Seite 19 und Tabelle 9, Seite 18) aus. Für beide Volumina
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- 22 -
liegen keine 3 -D-Daten, sondern nur die zuvor beschriebene RWE -Abschät-
zungsrechnung für die Vorschüttungen und eine Volumenangabe für die gewin-
nungsseitige Rekultivierung vor. Nach Angaben der RWE wurden zu diesem
Themenkomplex an der RWTH Aachen und an der TU Dresden entsprechende
Forschungsvorhaben initiiert und finanziert.
2.4.2.4 Bewertung der RWE-Überschlagsrechnung (Vorschüttung)
Grundsätzlich ist die RWE-Methode zur Ermittlung der Volumina der not-
wendigen Vorschüttungen in Abhängigkeit der Einzelböschungen nach-
vollziehbar. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens war es jedoch aufgrund
fehlender 3 -Daten nicht möglich, das angegebene Volumen in Höhe von
45 Mio. m³ (RWE -Vorhabensbeschreibung) bzw. 46.590.000 m³ (RWE -Über-
schlagsrechnung) durch entsprechende Modellierungen zu verifizieren bzw. zu
prüfen. Auch das Volumen der gewinnungsseitigen Rekultivierung (Tabelle 9,
Seite 18) konnte nicht überprüft werden, da auch hierfür gegenwärtig keine ent-
sprechenden 3-D-Daten existieren.
Im Rahmen der Vorstellung der Zwischenergebnisse in der Sitzung des Arbeits-
kreises Hambach des Braunkohlenausschusses am 26.11.2021 wurden zwei
Möglichkeiten für die Ermittlung des gewinnungsseitigen Vorschüttungsvolu-
mens präsentiert. Eine Möglichkeit der Volumenermittlung besteht in der Nach-
modellierung und Berechnungen auf Basis der Methode der zuvor beschriebe-
nen RWE-Abschlagsrechnung. Die zweite Möglichkeit basiert auf dem Tage-
bauendstand und den Daten des geologischen Modells, das im Rahmen des
vorliegenden Gutachtens erstellt wurde. Diese 3-D-Daten könnten miteinander
verschnitten, mögliche instabile Böschungsbereic he identifiziert und die ent-
sprechenden Vorschüttungen (Abb. 6, Seite 20) nach Angaben der RWE mo-
delliert werden. Das Ergebnis der zweiten Methode wäre neben einer Volumen-
angabe für die gewinnungsseitige Vorschüttung auch ein 3 -D-Datensatz zur
weiteren Bewertung bzw. als Diskussionsgrundlage.
2.4.3 Fazit der Bewertung der quantitativen Volumenbilanz
Die in der RWE -Vorhabensbeschreibung dargestellten Volumina sind für die
Angebotsseite und für die drei Sektoren Nordrandböschung, Innenkippe und
Bandsammelpunkt der Bedarfsseite grundsätzlich in ihrer Größenordnung
nachvollziehbar und plausibel.
Für die Angebotsseite ergibt die quantitative Überprüfung eine Differenz zwi-
schen den veröffentlichten Volumina in der RWE-Vorhabensbeschreibung und
den RWE -Planungsdaten bzw. der FUMINCO -Volumenausweisung in Höhe
von rund 9 Mio. m³. Die Aufrundung des Gesamtvolumens für die Ange-
botsseite des Tagebaus Hambach von 711 ( Tabelle 7, Seite 16) bzw. 710
Mio. m³ (Tabelle 8, Seite 17) auf das in der RWE-Vorhabensbeschreibung
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angegebene Gesamtvolumen von 720 Mio. m³ ist für die Gutachter nicht
nachvollziehbar.4
Auf der Bedarfsseite konnten drei der fünf Sektoren überprüft werden. Die
RWE-Volumenausweisungen für die Sektoren Nordrandböschung, Innen-
kippe und Bandsammelpunkt sind nachvollziehbar, plausibel und fachlich
korrekt durchgeführt worden. Die zwei Sektoren Gewinnungsböschung und
Manheimer Bucht ( Abb. 5, Seite 19) konnten aufgrund fehlender 3 -D-Daten
nicht verifiziert werden. Die Methode, mit der die Vorhabenträgerin das mögli-
che Volumen der Vorschüttungen ermittelt hat, ist grundsätzlich nachvollzieh-
bar. Die konkreten Volumina für diese Vorschüttung und für die gewinnungssei-
tige Rekultivierung können im Rahmen des vorliegenden Gutachtens nicht be-
stätigt werden. Die Gutachter empfehlen eine vom Bergbaubetreiber unabhän-
gige Verifizierung der Angabe von 45 Mio. m³ für gewinnungsseitige Vorschüt-
tung anhand der bei der Präsentation der Zwischenergebnisse vorgestellten
Methoden (Kap. 2.4.2.4).
2.5 Bewertung der qualitativen Volumenbilanz
2.5.1 Materialdefinitionen und betriebliche Faktoren
2.5.1.1 Definition von standfestem und nicht standfestem Material
Das abgebaute bzw. das noch anstehende (vorhandene) Material in den Ge-
winnungsböschungen wird aus gebirgsmechanischer bz w. standsicherheits-
technischer Sicht (Kap. 3) in standfestes und nicht standfestes Material unter-
teilt. Zu den nicht standfesten Materialien zählen der bindige bzw. quellfähige
Ton und Schluff sowie Materialien mit einem hohen Braunkohlenanteil. Die Ma-
terialien Kies und Sand gehören zu der standfesten Materialfraktion.
Für den Aufbau einer stabilen Innenkippe werden standfeste Materialien ge-
braucht. Die standfesten Materialien bilden die Basis für den Aufbau von Däm-
men, Pollern und Abdeckungen. Mit den nicht standfesten Materialien kann das
notwendige Volumen hinter den Dämmen bzw. Pollern aufgefüllt werden, um
ein stabiles Böschungssystem mit einer Generalneigung von 1:5 herzustellen.
Aufgrund der Gewinnung der Materialien im Tagebau Hambach durch Großge-
räte können die Materialien nicht immer separat hereingewonnen werden. Es
kommt zur Vermischung von standfesten und nicht standfesten Materialien und
somit zur Bildung von sogenannten Mischböden.
2.5.1.2 Definition von Mischboden 1 (M1) und Mischboden 2 (M2)
Der für den Aufbau standsicherer Böschungen erforderliche Abraum muss teil-
weise bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Bei den gewinnungsseitig
4 Nach Aussagen von RWE in der abschließenden Videokonferenz am 11.02.2022 mit der Be-
zirksregierung Köln handelt es sich nicht um einen Rundungsfehler, sondern den Gutachtern
wurden im Rahmen der Datenübergaben aktualisierte 3 -D-Planungsdaten und Massen - bzw.
Volumenauswertungen zur Verfügung gestellt. Die Vorhabensbeschreibung basiert auf einer
älteren Datengrundlage, spiegelt somit einen älteren Planungsstand wider und müsste aus
Sicht der Gutachter angepasst werden.
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- 24 -
anstehenden Abraummassen erfolgt die Klassifizierung anhand ihrer Zusam-
mensetzung in aufbaufähige (standsichere) und nicht aufbaufähige (nicht
standsichere) Mischböden.
Der standfeste und aufbaufähige sogenannte Mischboden 1 (M1) besteht im
Wesentlichen aus sandigem und kiesigem Material, wobei der Anteil bindiger
Bestandteile kleiner 30 Prozent betragen muss. Aufgrund seiner Eigenschaften
kann M1 als Stützkonstruktion für weniger standfeste Materialien - wie die so-
genannten Mischböden 2 (M2) - dienen. Der Anteil bindiger Bestandteile bei M2
beträgt ≥ 30 Prozent. M2 wird zusätzlich in die Kategorien nass und trocken
untergliedert. Insbesondere der Abraum der Kategorie M2 -nass kann für den
Kippenaufbau und die Herstellung einer dauerhaft standsicheren Nordrandbö-
schung (zukünftiger Schwerpunkt der Verkippungsmaßnahmen im Tagebau
Hambach) nur durch die Anwendung der Poldertechnik für den Aufbau von Re-
gelprofilen genutzt werden. Abb. 8 stellt den schematischen Aufbau eines Re-
gelprofils im Bereich der Innenkippe dar, der durch die Absetzer in den Kippver-
fahren Tiefschüttung bzw. Hochschüttung aufgebaut wird (Kap. 3).
Abb. 8: Aufbau der Innenkippe durch sogena nnte Regelprofile auf Basis von
Mischboden 1, Mischboden 2 (nass) und Mischboden 2 (trocken)
(Quelle: RWE, Ergänzungen FUMINCO)
Im Kippverfahren Tiefschüttung wird zunächst ein Damm (Poller) aufbaufähi-
ges M1 geschüttet (Abb. 8, A), dahinter kann dann nicht aufbaufähiger M2-tro-
cken bzw. M2 -nass verkippt werden ( Abb. 8, B). Auf dem neu entstandenen
Zwischenplanum bzw. vor dem schon geschütteten Damm wird in einem dritten
Arbeitsschritt ein weiterer Damm aus aufbaufähigem M1 errichtet (Abb. 8, C).
Analog zum zweiten Arbeitsschritt kann hinter dem neuen Damm ( Abb. 8, C)
wieder nicht aufbaufähiger M2-trocken bzw. M2-nass verkippt werden (Abb. 8,
D). Abgeschlossen wird die Tiefschüttung mit der Herstellung eines neuen Fahr-
planums für den Absetzer aus M1 -Material. Die Innenkippe auf Basis des Re-
gelprofils ist auf eine Belastung durch die eingesetzten Absetzer mit ihrem Ge-
wicht von 4.500 bis 5.000 Tonnen zuzüglich eines entsprechenden Sicherheits-
puffers und auf einen mittleren Bodendruck in Höhe zwischen 180 kN/m² bis ca.
210 kN/m² ausgelegt.
Nachdem der Absetzer auf der anderen Seite des Gurtbandförderers positio-
niert wurde, kann er die sogenannte Hochschüttung erstellen. Analog zur Tief-
schüttung wird in einem ersten Schritt ein Damm aus aufbaufähigem M1 ge-
schüttet ( Abb. 8, F) und nachfolgend nicht aufbaufähiger M2 -trocken bzw.
M2-nass verkippt (Abb. 8, G). Wie die Tiefschüttung wird auch die Hochschüt-
tung abschließend durch das Aufbringen einer M1-Schicht abgedichtet (Abb. 8,
H). Sie dient als Kippfläche für die Tiefschüttung des nächsten Absetzers.
Tiefschüttung
(Arbeitsschritte A bis E)
Hochschüttung
(Arbeitsschritte F bis H)
A
B
C
D
E
F
G
H
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Das vorgestellte RWE-Regelprofil für die Innenkippe stellt schematisch eine so-
genannte Absetzerscheibe (Tief - und Hochschüttung) mit einer Gesamthöhe
von 65 Metern dar. Eine Flächenauswertung innerhalb dieses RWE-Regelpro-
fils ergibt ein Verhältnis M1 zu M2-trocken zu M2-nass von 44:34:22 (Verhältnis
M1 zu M2 beträgt 44:56). Dieses Verhältnis wird auch durch die Planungspara-
meter innerhalb der Mittelfristplanung bestätigt, in der ein Verhältnis der ge-
nannten Mischböden M1 zu M2-trocken zu M2-nass von 46:32:31 dokumentiert
ist. Dieses Schema muss im Rahmen der Tagebauplanung zunächst auf die
unterschiedlichen Sohlenhöhen der Innenkippe angepasst werden. Zudem kön-
nen bzw. konnten die Regelprofile im Bereich der Innenkippe bis zum geplanten
Endstand der Innenkippe aus Platzgründen nicht mehr komplett umgesetzt wer-
den. Dies hat zur Folge, dass der M1-Anteil innerhalb der einzelnen Absetzer-
scheiben (gelbe Flächen in Abb. 8. Seite 24) im Vergleich zum Regelprofil-
schema signifikant steigt , um weiterhin stabile Dämme erstellen zu können .
Durch diese Erhöhung des M1-Anteils reduzieren sich die möglichen M2-Kipp-
räume.
Tabelle 10: Planungszahlen für die angepassten Regelprofile für die Sektoren
Nordrandböschung, Innenkippe und Bandsammelpunkt ohne M2-
Abschläge (Quelle: RWE, Anpassungen FUMINCO)
Absetzer
geplanter Kippraum a) [Mio. m³]
M1 M2-trocken M2-nass gesamt
I1 33 52 % 16 25 % 14 23 % 63
I2 46 56 % 23 28 % 14 17 % 83
I3 50 50 % 30 30 % 19 19 % 99
I4 65 54 % 35 29 % 22 18 % 122
I5 80 60 % 33 25 % 21 16 % 134
I6 84 82 % 11 11 % 7 7 % 102
I7 36 62 % 12 21 % 10 17 % 58
Summe 394 60 % 160 24 % 107 16 % 661
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet (für die Sektoren Nordrandböschung, Innenkippe, Bandsammelpunkt)
Tabelle 10 listet die durch den Tagebaubetreiber geplan ten Kippräume für die
in Abb. 5 (Seite 19) dargestellten Sektoren Nordrandböschung, Innenkippe und
Bandsammelpunkt auf. Die Absetzer I6 und I7 stehen im Bereich der sogenann-
ten überhöhten Innenkippe, die an die Außenhalde Sophienhöhe grenzt. Der
Absetzer I 1 verkippt direkt auf die ausgekohlten Bereiche des Braunkohlen -
Schaufelbaggers B7. Die Volumenauswertung innerhalb dieser RWE -
Kippraumplanung ergibt ein Verhältnis M1 zu M2-trocken zu M2-nass von nun
60:24:16 (Verhältnis M1 zu M2 beträgt 60:40).
2.5.1.3 Definition von Rekultivierungsmaterial ien Löss, Forstkies und
Substrat
Löss ist ein kalkhaltiges, nicht geschichtetes , hauptsächlich durch de n Wind
(äolisch) abgelagertes Sediment gelb -brauner Farbe mit einem Karbonanteil,
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das sich nach der Ablagerung meist weiter veränderte. Löss besteht hauptsäch-
lich aus Schluff und in geringen Anteilen aus Ton und Feinsand. Der Tongehalt
ist bei frischem Löss sehr variabel (circa 5 bis über 20 Prozent) und kann durch
Verwitterung noch erhöht werden. Der Anteil an Feinsand beträgt im Durch-
schnitt 20 Prozent, kann jedoch auch höher liegen. Die durchschnittliche Korn-
größe von Löss beträgt rund 0,01 bis 0,05 mm, wobei z. B. im Westen von Eu-
ropa viel feinere Korngrößen als in Ost- und Mitteleuropa vorkommen bzw. do-
minieren. Bedingt durch den überwiegend äolischen Transport besitzt der Löss
eine charakteristisch gute Sortierung und vorwiegend eckige Körner. Die ocker-
farbene bis gelb-braune Färbung erhält der Löss durch Gehalte von Eisenoxi-
den und -hydroxiden.
Mineralogisch besteht Löss überwiegend aus Quarzkörnern (circa 60 bis 70
Prozent). Die übrige mineralische Zusammensetzung besteht aus kalkhaltigen
Mineralen wie beispielsweise Calcit (rund 10 bis 30 Prozent) und in der Regel
aus geringen Mengen aus Feldspat - und Glimmermineralien und verschiede-
nen Tonmineralen. Die Zusammensetzung der neben Quarzkörnern vorkom-
menden Komponenten schwankt in Abhängigkeit vom Herku nftsgebiet des
Ausgangsmaterials bzw. von dem Verwitterungs - und Auswehungsgebiet.
Lössgebiete haben sehr hohe Bodenwertzahlen und sind sehr fruchtbar.
Bei Forstkies handelt es sich um ein Gemisch aus Kies und Löss mit mindes-
tens 25 Prozent Lössanteil, das für forstliche Rekultivierung geeignet ist. Sub-
strat hat im Vergleich zum Forstkies einen geringeren Lössanteil (≤ 20 Prozent)
und ist zum Abdecken von ausgewiesenen Bereichen der Tagebauseebö-
schung (Zwischennutzung während der Zeit der Seebefüllung mögli ch) sowie
für die Bereiche östlich des Hambacher Forstes vorgesehen.
Gemäß den „Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und
Energie NRW, für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung von Braun-
kohletagebauen“ vom 31.07.2012 soll die Mächtigkeit des kulturfähigen Sub-
strates in den Bereichen, die für eine anschließende landwirtschaftliche Nut-
zung entsprechend hergestellt werden müssen, bei der Aufbringung von Löss
im gesetzten Zustand grundsätzlich mindestens 2 Meter betragen.
Entsprechend den „Richtlinien für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenma-
terial bei forstlicher Wiedernutzbarmachung für die im Tagebau betriebenen
Braunkohlenbergwerke“ in der Fassung vom 03.12.1996 soll die Mächtigkeit
des kulturfähigen Substrates bei der Aufbri ngung von Forstkies etwa 4 Meter
betragen. Soweit es aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist, kann der
Lössanteil im Forstkies bei der Herstellung von Böschungen auf 20 Prozent be-
grenzt werden. Gemäß der Vorhabensbeschreibung plant die RWE Forstki es
mit einer Mächtigkeit von rund 3 bis 4 Meter aufzubringen, wobei der Lössanteil
in geneigten Bereichen bei durchschnittlich 25 Prozent und auf horizontalen
Flächen bei durchschnittlich 40 Prozent liegen soll.
2.5.1.4 Beschreibung von betrieblichen Faktoren (Tagebau Hambach)
Der M2-Zuschlagsfaktor (Gewinnung) sowie die M2-Abschlagsfaktoren (Verkip-
pung) zählen zu den betrieblichen Planungsparametern, die für die Bewertung
der RWE-Volumenbilanz relevant sind. Neben den genehmigungsrechtlichen
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Auflagen bzw. Grenzen ist das geologische Modell mit seinen Schicht- und Ma-
terialkennwerten der Ausgangspunkt und Grundlage aller Tagebauplanungen.
Zu diesen Materialkennwerten zählt auch die Klassifizierung der geologischen
Horizonte in Schichten mit aufbaufähigem (standsicherem) bzw. nicht aufbau-
fähigem (nicht standsicherem) Material. In Abb. 9 sind die Zusammenhänge
zwischen der Materialausweisung im geologisch en Modell und der M1 -Redu-
zierung bei der Gewinnung durch den M2-Zuschlagsfaktor bzw. der Bedarfser-
höhung von M1 durch die M2-Abschlagsfaktoren schematisch dargestellt.
Abb. 9: Darstellung der Zusammenhänge zwischen der Materialausweisung
im geologischen Modell und der M1 -Reduzierung bei der Gewinnung
durch den M2 -Zuschlagsfaktor bzw. d er Erhöhung des M1 -Bedarfs
durch die M2-Abschlagsfaktoren (Quelle: FUMINCO)
Beim Planungsprozess werden in einem ersten Planungsschritt durch die Ver-
schneidung von 3 -D-Konstruktionsdaten, wie z. B. aktuellem Tagebaustand
oder Tagebauendstand, mit dem geologischen Modell entsprechende Volumina
für die Materialklassen Löss, Terrassenkies, aufbaufähiges (standsicheres)
bzw. nicht aufbaufähiges (nicht standsicheres) Material, Braunkohlen etc. er-
mittelt. Da es bei der Abraumgewinnung durch die Schaufelradbagger im Be-
reich der zahlreichen Schichtgrenzen zur Vermischung von Materialien kommt,
können die im geologischen Modell ermittelten Materialvolumina nicht direkt als
Grundlage für die weiteren Planungsschritte dienen. Durch den Einsatz eines
M2-Zuschlagsfaktors (Gewinnung) wird diese Materialvermischung im Pla-
nungsprozess berücksichtigt. Zudem beinhaltet der M2 -Zuschlagsfaktor einen
Sicherheitsfaktor für eventuelle Fehlausweisungen im geologischen Modell. Da
bei der Erstellung eines geologischen Modells auf Basis von Kernbohrungen
und geophysikalischen Messungen entsprechende geostatistische Methoden
Anwendung finden, beinhaltet jedes Modell eine gewisse Unschärfe. Die end-
gültige Klassifizierung, ob es sich bei dem gewonnenen Material um Boden-
klasse M1 oder M2 handelt, wird vor Ort vom Baggerfahrer bzw. Geräteführer
vorgenommen. Dieser erhält grundsätzlich Informationen aus der Langzeit -,
Mittel- und Kurzzeitplanung (operative Geräteeinsatzplanung), entscheidet aber
aufgrund seiner Erfahrung direkt bei der Gewinnung des Materials und gibt die
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- 28 -
Materialklassifizierung an den Tagebauleitstand weiter. Diese Mensch -Ma-
schine-Schnittstelle beinhaltet eine gewisse Unsicherheit (Fehleinschätzung,
wetterbedingte Fehlinterpretation etc.), die ebenfalls durch den zuvor benann-
ten Sicherheitsfaktor abgebildet wird.
Durch die Integration des M2 -Zuschlagsfaktors (Gewinnung) in den Pla-
nungsprozess reduziert sich auf der Angebotsseite das M1 -Volumen bei
gleichzeitiger Erhöhung des M2-Volumens.
Im Rahmen der Umsetzung der Langzeit- bzw. Mittelfristplanungen für den Ab-
setzerbetrieb (Bedarfs-/Kippenseite) ergeben sich in der operativen Geräteein-
satzplanung bzw. im täglich en Absetzerbetrieb vor allem folgende, nicht plan-
bare Herausforderungen:
• Schaufelradbagger schicken Material zu den Absetzern, das aufgrund
einer Fehlmodellierung im geologischen Modell nicht dem Material der
Langzeit- bzw. Mittelfristplanungen entspricht
• Schaufelradbagger schicken Material zu den Absetzern, das aufgrund
einer fehlerhaften M1/M2 -Klassifikation vor Ort nicht dem Material der
Langzeit- bzw. Mittelfristplanungen entspricht
• Störungen bzw. Instandsetzungsarbeiten an einem oder mehreren
Schaufelradbaggern (keine Materiallieferung)
• einer oder mehrere Absetzer stehen aus technischen bzw. operativen
Gründen nicht an der in der Langzeit- bzw. Mittelfristplanungen geplan-
ten Kippstelle
• Störungen bzw. Instandsetzungsarbeiten an einem oder mehreren Ab-
setzern
• sonstige Einflussfaktoren, die sich negativ auf Schaufelrad- bzw. Abset-
zerbetrieb auswirken (z. B. extreme Wetterlagen etc.)
Durch die Integration der M2-Abschlagsfaktoren (Verkippung) in den Pla-
nungsprozess erhöht sich auf der Bedarfsseite das notwendige M1-Volu-
men bei gleichzeitiger Reduzierung des möglichen M2-Kippraums.
2.5.2 Qualitative Volumenbilanz (Angebotsseite)
2.5.2.1 Beschreibung der Grundlage für die Bewertung des M2 -Zu-
schlagsfaktors (Gewinnung)
Um den in Kap. 2.5.1.4 beschriebenen Gewinnungsprozess mit Großgeräten in
die Planungen zu integrieren, beinhaltet die RWE-Volumenbilanz nach eigenen
Angaben einen M2 -Zuschlagsfaktor in Höhe von 25 Prozent. Du rch diesen
M2-Zuschlagsfaktor erhöht sich gemäß RWE -Angaben das im geologischen
Modell ausgewiesene Volumen des bindigen (nicht aufbaufähigen) M2-Materi-
als von 180 Mio. m³ auf 230 Mio. m³. Davon entsprechen 170 Mio. m³ der Ma-
terialklasse M2-trocken und 60 Mio. m³ der Materialklasse M2-nass.
Die Differenz zwischen der Materialausweisung im geologischen Modell für
nicht aufbaufähiges Material und dem M2-Angebot nach der Gewinnung beträgt
somit 50 Mio. m³. Gleichzeitig wird die aufbaufähige Materialfraktion (M 1) um
diese Differenz von 520 Mio. m³ auf 470 Mio. m³ reduziert.
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Tabelle 11: Vergleich zwischen Prognose und IST-Auswertung der Abraumge-
winnung für das Jahr 2020 (Quelle: RWE)
Zeitraum: 06.01.2020 - 10.01.2021 Abraum gesamt
[Mio. m³]
M2
[Mio. m³] M2-Anteil
Prognose laut RWE-Lagerstättenmodell 151.757.639 41.856.285 27,58 %
IST-Werte laut Betriebsüberwachung 152.101.252 52.082.427 34,24 %
Neben den betrieblichen Erfahrungen aus den letzten Jahren konkretisiert die
Vorhabenträgerin die Höhe des eingesetzten M2 -Zuschlagsfaktors mit Zahlen
aus dem Jahr 2020, die in Tabelle 11 wiedergegeben werden. Die in Tabelle 11
gelisteten Volumina zeigen eindeutig, dass eine Vermischung von aufbaufähi-
gem (standsicherem) bzw. nicht aufbaufähigem (nicht standsicherem) Material
stattfindet. Die Differenz zwischen der Prognose bzw. der RWE-Planung auf
Basis des geologischen Modells und der dokumentierten IST -Förderung hin-
sichtlich des M2-Materials beträgt rund 10,2 Mio. m³ (10.226.142 Mio. m³). Be-
zogen auf die Prognose in Höhe von rund 42 Mio. m³ M2-Material ergibt sich
daraus ein M2-Zuschlagsfaktor in Höhe von 24,43 Prozent (10.226.142 Mio. m³
geteilt durch 41.856.285 Mio. m³).
2.5.2.2 Bewertung des M2-Zuschlagsfaktors (Gewinnung)
Um die Angaben der RWE zum M2 -Zuschlagsfaktor zu verifizieren, wurde im
Rahmen des vorliegenden Gutachtens eine Simulation des Gewinnungsprozes-
ses durch Schaufelradbagger entwickelt.
Abb. 10: Auswertung von Luftbildern der Landesvermessung NRW für den Be-
reich Gewinnungsböschung Tagebau Hambach (Quelle: Bezirksregie-
rung Köln, Ergänzungen FUMINCO)
Ausgangspunkt für die programmierte Simulation ist die typische bogenförmige
Abbaugeometrie, wie sie z. B. auf Luftaufnahmen der Landesvermessung NRW
Baggerstandort
Baggerstandort
Tiefschnittbereich
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- 30 -
abgebildet wird (Abb. 10, DGM1, Gitterweite 1 Meter, Höhengenauigkeit +/- 2
Dezimeter). Jede dieser bogenförmigen Abbaugeometrien stellt eine komplette
Schwenkbewegung des Schaufelradauslegers in einer definierten Höhe (Bag-
gerscheibe) dar.
In einem ersten Programmschritt werden aus dem geologischen Modell die
noch abzubauenden Lagerstättenbereiche vor der Gewinnungsböschung bis
zum Erre ichen der Tagebauendböschung separiert. Anschließend wird das
identifizierte Restabbauvolumen auf Basis der (Haupt-)Sohlen der Schaufelrad-
bagger B2 bis B6 in sechs Meter hohe (mächtige) Baggerscheiben unterteilt.
Diese Mächtigkeit entspricht ungefähr der E ingriffshöhe des Schaufelrades in
die Gewinnungsböschung. Abb. 11 stellt beispielhaft eine 6 -Meter-Bagger-
scheibe als Grundlage für die anschließende Sim ulation des Gewinnungspro-
zesses dar. In Abhängigkeit von der Geometrie der Baggerscheibe wurden im
Rahmen der Simulation zwischen 300 und 2.500 bogenförmige Abbaugeomet-
rien pro Baggerscheibe berechnet und dokumentiert. Aufgrund der hohen An-
zahl der Abbaugeometrien konnte trotz der Blockgröße im 3-D-Lagerstättenmo-
dell (Kap. 2.3) statistisch eine sehr gute Näherung an den tatsächlichen Gewin-
nungsvorgang simuliert werden.
Abb. 11: Selektion einer Baggerscheibe (B2/Scheibe 5) durch die M2 -Zu-
schlagsfaktor-Simulation (orange: Terrassenkies, gelb: aufbaufähiges
Material, cyan: nicht aufbaufähiges Material) (Quelle: FUMINCO)
Die oberste Baggersohle (B1) sowie die unterste Baggersohle (B7, Braunkoh-
lensohle) wurden nicht in die Simulation miteingeschlossen, während der Ab-
bau der Baggersohle B6 nur teilweise simuliert wurde. Die Baggersohle B1, de-
ren Oberkante sich aufgrund der Nähe zum Hambacher Forst nicht mehr be-
wegt, umfasst nur ein sehr geringes Volumen (12 Mio. m³), das sich in einen
östlichen (viel Terrassenkies) und einen westlichen Abbaubereich unterteilt. Zu-
dem besteht das auf der obersten Baggersohle noch abzubauende Volumen zu
über 75 Prozent aus Terrassenkies und anderen aufbaufähigen Materialien, so
dass es kaum zur Vermischung von standfestem und nicht standfestem Material
kommt. Ab Baggersohle B2 beinhaltet fast jede 6-Meter-Baggerscheibe rund 8
bis 12 Mio. m³ Abraum. Die unterste Baggersohle (B7) ist eine reine Braunkoh-
lensohle und wird somit aus der zuvor beschriebenen Abraumsimulation aus-
geklammert. Im östlichen Bereich der zweituntersten Baggersohle (B6) stehen
ebenfalls Braunkohlen an. Diese Gewinnungssohle stellt mit ihrer wechselnden
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- 31 -
Abraum- und Braunkohlengewinnung einen Spezialfall für die Simulation dar.
Daher wurden für die Ermittlung des M2 -Zuschlagsfaktors nur die obersten 7
von insgesamt 11 Baggerscheiben der Baggersohle B6 mit einem maximalen
Braunkohlenanteil von 17,28 Prozent miteinbezogen. Die untersten 4 Bagger-
scheiben der Baggersohle B6 haben folgende Braunkohlenanteile:
• 27,40 Prozent (B6/Baggerscheibe 4)
• 43,11 Prozent (B6/Baggerscheibe 3)
• 71,26 Prozent (B6/Baggerscheibe 2)
• 85,84 Prozent (B6/Baggerscheibe 1)
Insgesamt werden im Bereich der Gewinnungsböschung ca. 430 Mio. m³ des
bilanzierten 470 Mio. m³ Abraums (RWE-Angabe) durch die Simulation erfasst.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 91,5 Prozent. Mit den zuvor be-
schriebenen Ausnahmen für die Baggersohlen B1, B6 und B7 ist für eine be-
lastbare Berechnung des M2 -Zuschlagsfaktors (Gewinnung) der Umfang der
Stichprobe (91,5 Prozent) ausreichend groß.
In einem zweiten Programmschritt wird für jede Baggerscheibe der Baggersoh-
len B2 bis B6 separat die Vermischung von aufbaufähigem und nicht aufbaufä-
higem Material pro Schwenkbewegung des Schaufelradauslegers (bogenför-
mige Abbaugeometrie) berechnet. Gemäß der in Kap. 2.5.1.2 beschriebenen
Grundlage für die Einteilung von Materialgemischen in M1 bzw. M2 erfolgt zu-
nächst die Klassifizier ung des ermittelten Gewinnungsvolumens für jede
Schwenkbewegung. Anschließend wird aus den Klassifizierungsergebnissen
ein M2-Zuschlagsfaktor für jede Baggerscheibe ermittelt.
Abb. 12: Ermittelte M2-Zuschlagsfaktoren in Abhängigke it der Baggerscheibe
durch die Gewinnungssimulation (rote Linie: RWE-M2-Zuschlagsfaktor
in Höhe von 25 Prozent) (Quelle: FUMINCO)
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- 32 -
Die Ergebnisse der Simulation werden in Abb. 12 (Seite 31) für jede Bagger-
scheibe dargestellt. Insgesamt summieren sich die ermittelten M2 -Zuschlags-
faktoren für die gesamte Gewinnungsböschung auf 21,17 Prozent. Bei den Bag-
gerscheiben B3-8, B4-1 und B5-12 wurde ein negativer M2-Zuschlagsfaktor er-
mittelt. Das bedeutet, dass in diesen Baggerscheiben bei der Vermischung von
aufbaufähigem und nicht aufbaufähigem Material der Antei l von standfestem
Material im Materialgemisch 70 Prozent nicht unterschreitet. Somit erhöht sich
das Angebot an aufbaufähigem Material in diesen Baggerscheiben gegenüber
der Ausweisung im geologischen Modell.
Der M2-Zuschlagsfaktor in Höhe von 21,17 Prozen t als Gesamtergebnis der
Simulation ist ein technischer bzw. theoretischer Wert. Die Simulation berück-
sichtigt aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Gutachtens nicht die verschiede-
nen Arbeitsweisen eines Schaufelradbaggers im Hoch- bzw. Tiefschnitt. Zudem
spiegeln die Baggerscheiben mit ihrer statischen Höhe von 6 Metern nicht im-
mer die betriebliche Realität wider. Auch die teilweise vorhandenen Zwischen-
sohlen für die Schaufelradbagger werden bei der Generalisierung des Gewin-
nungsprozesses nicht berücksichtigt. Der M2-Zuschlagsfaktor der Vorhabenträ-
gerin beinhaltet zudem einen Sicherheitspuffer für Fehlinterpretationen inner-
halb des geologischen Modells, der M2 -Zuschlagsfaktor der Simulation bein-
haltet jedoch keinen.
Aus den zuvor aufgezählten Gründen muss fü r eine Bewertung des M2 -Zu-
schlagsfaktors der Vorhabenträgerin auf den durch die Simulation ermittelten
M2-Zuschlagsfaktor ein Sicherheitsfaktor von mindeste ns 10 Prozent aufge-
schlagen werden. Ein Sicherheitsfaktor von 15 Prozent scheint den Gutachtern
als angemessen.
Tabelle 12: Vergleich der ermittelten M2-Zuschlagsfaktoren (Quelle: RWE bzw.
FUMINCO)
M2-Zuschlagsfaktor
der RWE
ermittelter
M2-Zuschlagsfaktor
(FUMINCO)
M2-Zuschlagsfaktor
(FUMINCO) inklusive
10%-Sicherheitsfaktor
M2-Zuschlagsfaktor
(FUMINCO) inklusive
15%-Sicherheitsfaktor
25 % a) (24,43 % b)) 21,17 % 23,29 % 24,35 %
a) Angabe RWE
b) rechnerisch ermittelter Wert
Tabelle 12 stellt die in der Simulation ermittelten M2 -Zuschlagsfaktoren ohne
bzw. mit Sicherheitszuschlägen dar. Auf Grundlage der simulierten Abraum-
gewinnung ist der angesetzte M2 -Zuschlagsfaktor der RWE in Höhe von
25 Prozent für den Restabbau in der Gewinnungsböschung nachvollzieh-
bar und plausibel.
2.5.2.3 Beschreibung der Grundlage für die Bewertung der qualitativen
Volumenbilanz (Angebotsseite)
Die Prüfung und Bewertung der qualitativen Volumenbilanz (Massenbilanz) er-
folgt auf Basis von zwei Datensätzen. Die RWE-Vorhabensbeschreibung bein-
haltet nur wenige Angaben zu Materialklassen wie Löss, Forstkies, Substrat und
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Mischboden 1 (M1) bzw. Mischboden 2 (M2). Aus diesem Grund hat die Vorha-
benträgerin auf Basis der Vorhabensbeschreibung den Gutachtern eine detail-
lierte Massenbilanz übergeben ( Abb. 13). Diese Massenbilanz schlüsselt sich
analog zur veröffentlicht en Vorhabensbeschreibung in Massenangebot und
Massenbedarf auf.
Wie in der Vorhabensbeschreibung unterteilen sich die Angaben der detaillier-
ten Massenbilanz (Abb. 13) auf der Angebotsseite für den Tagebau Hambach
in die Bereiche Gewinnungsböschung und Manheimer Bucht (östlich Hamba-
cher Forst). Für die Abraumgewinnung vor dem Hambacher Forst (Gewin-
nungsböschung, Abb. 1, Seite 6) werden unter Berücksichtigung des M2 -Zu-
schlagsfaktors 280 Mio. m³ M1-Volumen sowie 190 Mio. m³ M2-Volumen aus-
gewiesen. Für den Abraumbetrieb in der Manheimer Bucht werden 190 Mio. m³
M1-Volumen sowie 45 Mio. m³ M2-Volumen und 15 Mio. m³ Forstkies-Volumen
gelistet. Gemäß der RWE-Vorhabensbeschreibung weist sowohl die Massenbi-
lanz der Vorhabensbeschreibung als auch die detaillierte Massenbilanz ( Abb.
13) für die Transporte aus Garzweiler 25 Mio. m³ Forstkies, 20 Mio. m³ Substrat
und 5 Mio. m³ Löss aus.
Insgesamt ergeben sich daraus für die Angebotsseite 470 Mio. m³ M1-Volumen
(67 Prozent) und 2 35 Mio. m³ M2-Volumen (33 Prozent). Hinzu kommen 65
Mio. m³ Rekultivierungsmaterial aus der Manheimer Bucht und aus dem Tage-
bau Garzweiler.
Abb. 13: Detaillierte Massenbilanz mit Aufschlüsselung in verschiedene Materi-
alklassen bzw. Mischböden (Quelle: RWE, Vergrößerung: Seite 102)
Analog zum Vorgehen bei der Prüfung der quantitativen Volumenbilanz besteht
die zweite Prüfgrundlage aus den RWE -internen Planungszahlen. Tabelle 13
(Seite 34) listet die RWE -Planungsdaten auf, die die Grundlage für die Volu-
menbilanzierung der Angebotsseite ( Abb. 13) bilden. Insgesamt umfasst die
Angebotsseite ein Gesamtvolumen von 712,4 Mio. m³. Dieses Volumen setzt
sich aus 518,2 Mio. m³ aufbaufähigem Material (z. B. Sand und Kies), 182,2
Mio. m³ nicht aufbaufähigem Material (z. B. Ton und Schluff) sowie 3,9 Mio. m³
Löss zusammen. Ergänzt werden diese Volumina noch durch die in Kap. 2.4.1.1
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- 34 -
beschriebenen Abbauverluste in Höhe von 8,2 Mio. m³, die bei der Gewinnung
der Braunkohlen anfallen. Die nicht aufbaufähige Materialfraktion wird zusätz-
lich noch in eine nasse (135,7 Mio. m³) und eine trockene Fraktion (46,5
Mio. m³) unterteilt.
Tabelle 13: Materialausweisung (geologisches Modell) für die Angebotsseite
auf Basis der RWE -Planungsdaten (Quelle : RWE, Ergänzung en
FUMINCO)
Material
Ausweisung geologisches Modell (RWE)
Volumen [m³] prozentualer Anteil
aufbaufähiges Material a) 518.170.752 73,57 %
nicht aufbaufähiges Material b) 182.238.426 25,88 %
Löss 3.878.493 0,55 %
Zwischenvolumen 704.287.671 100,00 %
zusätzliches Material (Abbauverluste) c) 8.155.337
Gesamtvolumen (Abraum) 712.443.008
Material
Unterteilung des nicht aufbaufähigen Materials
Volumen [m³] prozentualer Anteil
nicht aufbaufähiges Material (trocken) 135.720.340 74,47 %
nicht aufbaufähiges Material (nass) 46.518.086 25,53 %
Gesamtvolumen 182.238.426 100,00 %
a) als Basis für Mischboden 1 (M1)
b) als Basis für Mischboden 2 (M2)
c) Abbauverluste bei der Braunkohlengewinnung in Höhe von 11 Prozent (Kap. 2.4.1.1)
Um die betrieblichen Abläufe und die Vermischung von Materialien bei der Ge-
winnung mit Großgeräten im Rahmen des Planungsprozesses abzubilden,
müssen die aus dem geologischen Modell ermitte lten Volumina ( Tabelle 13)
modifiziert werden. Mit dem M2 -Zuschlagsfaktor in Höhe von 25 Prozent wird
die Vermischung von aufbaufähigem und nicht aufbaufähigem Material bei der
Gewinnung abgebildet. Hierdurch verminder t sich die aufbaufähige Material-
fraktion (M1) um 45,6 Mio. m³ auf 472,6 Mio. m³. Gleichzeitig erhöht sich die
nicht aufbaufähige Materialfraktion (M2) um dasselbe Abraumvolumen auf
227,8 Mio. m³. Durch die aus der Braunkohlengewinnung stammenden Abbau-
verluste in Höhe von 8,2 Mio. m³ erhöht sich das M2 -Volumen zusätzlich auf
das in Tabelle 14 (Seite 35) dargestellte Endvolumen von 236,0 Mio. m³.
Zur Herstellung von Forstkies für die Rekultivierung wird ein Verhältnis von M1-
Material zu Löss von 75:25 benötigt (Vereinfachung durch die Gutachter, da ein
konkretes Mischungsverhältnis aufgrund der Datenlage nicht ermittelt werden
konnte). Bis zum Erreichen des Tagebauendstands können noch 3,9 Mio. m³
Löss gewonnen werden (Tabelle 13). In der betrieblichen Realität kann der Löss
aufgrund der sehr geringen Mächtigkeit der Lössschichten im Bereich des Ta-
gebaus Hambach nicht separat gewonnen werden. Somit kommt es schon bei
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- 35 -
der Lössgewinnung zur Vermischung mit dem darunter liegenden Terrassen-
kies, der zu den aufbaufähigen Materialien zählt.
Tabelle 14: Materialausweisung (Mischböden, Rekultivierungsmaterial) für die
Angebotsseite auf Basis der RWE-Planungsdaten inkl. des M2-Zu-
schlagsfaktors in Höhe von 25 Prozent (Quelle: RWE, Ergänzungen
FUMINCO)
Material
Ausweisung (Mischböden, Rekultivierungsmaterial)
Volumen [m³] prozentualer Anteil
Mischboden 1 (M1) a) 460.975.667 64,70 %
Mischboden 2 (M2) b) 235.953.369 33,12 %
Forstkies c) 15.513.972 2,18 %
Gesamtvolumen (Abraum) 712.443.008 100,00 %
Braunkohlen-Volumen d) 128.938.119 100,00 %
Material
Unterteilung des M2-Materials (RWE)
Volumen [m³] prozentualer Anteil
M2-trocken 177.805.761 75,36 %
M2-nass 58.147.608 24,64 %
Gesamtvolumen (M2) 235.953.369 100,00 %
a) aufbaufähiges Material - Materialvermischung (M2-Zuschlagsfaktor) - Material für Forstkies
b) nicht aufbaufähiges Material + Materialvermischung (M2-Zuschlagsfaktor) + Abbauverluste (Kohlen)
c) Löss + aufbaufähiges Material
d) ausgewiesen: 148.278.837 Tonnen bei einer Rohdichte von 1,15 t/m³
Bei dem zuvor genannten Mischungsverhältnis zur Herstellung von Forstkies
können aus dem gewonnenen Löss unter Zugabe von 11,6 Mio. m³ M1-Material
insgesamt 15,5 Mio. m³ Forstkies für die Rekultivierung hergestellt werden.
Durch die Forstkiesproduktion reduziert sich das M1-Volumen abschließend auf
461,0 Mio. m³. Tabelle 14 fasst die notwendigen Anpassungen der im geologi-
schen Modell ermittelten Volumina zur Darstellung des Gewinnungsprozesses
zusammen.
2.5.2.4 Bewertung der qualitativen Volumenbilanz (Angebotsseite)
Zur Prüfung und Bewertung der Angebotsseite der qualitativen Volumenbilanz
werden nachfolgend zunächst die durch die RWE ausgewiesenen geologischen
Volumina überprüft. Anschließend erfolgt die Bewertung der Überführung der
gewonnenen Materialien in die für die Volumenbilanz relevanten Mischböden.
Auf Basis des im Rahmen des vorliegenden Gutachtens erstellten 3 -D-Lager-
stättenmodells (Kap. 2.3) erfolgt in einem ersten Auswertungsschritt die Über-
prüfung der ausgewiesenen Materialvolumina. Dazu wird der aktuelle Tagebau-
stand (Stand: 10.01.2021) mit verschiedenen Tagebauzwischenständen bzw.
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- 36 -
dem Tagebauendstand verschnitten. Tabelle 15 listet die Ergebnisse der sich
daraus ergebenden Volumenberechnungen aus.
Tabelle 15: Materialausweisung für die Gewinnung bis zum geplanten Tage-
bauendstand (FUMINCO)
Material
Ausweisung geologisches Modell [m³]
Gewinnungsböschung Manheimer Bucht Summe
Löss 545.000 3.548.200 4.093.200
Terrassenkies a) 12.738.000 105.699.700 118.437.700
aufbaufähiges Material a) 308.290.800 92.449.200 400.740.000
nicht aufbaufähiges Material b) 147.771.200 32.486.300 180.257.500
Gesamtsumme (Abraum) 469.345.000 234.183.400 703.528.400
Braunkohlen-Volumen 129.359.900 0 129.359.900
a) als Basis für Mischboden 1 (M1)
b) als Basis für Mischboden 2 (M2)
Gemäß dem geologischen Modell werden bis zum Erreichen des Tagebauend-
stands 4,1 Mio. m³ Löss, 118,4 Mio. m³ Terrassenkies sowie 400,7 Mio. m³ auf-
baufähiges Material und 180,3 Mio. m³ nicht aufbaufähiges Material abgebaut.
Das Gesamtvolumen (Abraum) beträgt somit 703,5 Mio. m³. Für die noch lau-
fende Braunkohlengewinnung werden bis 2030 noch 129,4 Mio. m³ Braunkoh-
len ausgewiesen. In Tabelle 16 werden die RWE-Materialvolumina (Tabelle 13,
Seite 34) mit den FUMINCO -Volumina aus Tabelle 15 verglichen und die Ab-
weichungen dokumentiert.
Tabelle 16: Vergleich der Materialausweisungen (RWE/FUMINCO) für die Ge-
winnung bis zum geplanten Tagebauendstand
Material
Ausweisung geologisches Modell [m³]
RWE FUMINCO Abweichung (Sollwert: RWE)
Löss 3.878.493 4.093.200 214.707 5,54 %
Terrassenkies a)
518.170.752
118.437.700
1.006.948 0,19 %
aufbaufähiges Material a) 400.740.000
nicht aufbaufähiges Material b) 182.238.426 180.257.500 -1.980.926 -1,09 %
Gesamtsumme (Abraum) 704.287.671 703.528.400 -759.271 -0,11 %
Braunkohlen-Volumen 128.938.119 129.359.900 421.781 0,33 %
a) als Basis für Mischboden 1 (M1)
b) als Basis für Mischboden 2 (M2)
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- 37 -
Die Abweichung der ausgewiesenen Gesamtvolumina (Abraum) liegt bei -0,11
Prozent. Diese minimale Abweichung wird vor allem durch den Einsatz ver-
schiedener Modellierungsprogramme und Verfahren zur Vermaschung von 3 -
D-Flächen hervorgerufen. Zudem konnte n im Rahmen des vorliegenden Gut-
achtens aufgrund fehlerhafter Daten die Randbereiche von Störungen innerhalb
der geologischen Schichten nicht exakt übernommen werden (durch fehlerhaf-
ten Datenexport bedingte Vermaschungsfehler). Da sich allerdings nur wenige
Störungsbereiche im geplanten Abbaugebiet befinden, ist diese Fehlerquelle
ebenfalls für die Bewertung der Volumenausweisung zu vernachlässigen.
Die geringen Differenzen für die Volumina der aufbaufähigen Materialien bzw.
der nicht aufbaufähigen Materialien werden durch die verschiedenen Methoden
beim Aufbau der geologischen Modelle hervorgerufen. Im Rahmen des vorlie-
genden Gutachtens wurde das Volumen zwischen der Tagesoberfläche (Basis:
Tagebaustand vom 10.01.2021) und der Oberflächen bzw. Unterfläche des
Braunkohlenflözes Garzweiler von oben nach unten systematisch mit Daten ge-
füllt. Die RWE -Lagerstättenabteilung bearbeitet das Lagerstättenmodel l (Kor-
rekturen, Anpassungen etc.) gemäß ihren Modellierungsvorschriften (Modellie-
rungshierarchie) ausgehend von bestimmten Basis -/Leithorizonten, wie z. B.
dem Horizont 10, über die entsprechende Mächtigkeit der Schichten gleichzeitig
nach oben und unten. Fachlich sind beide Modellierungsmethoden als korrekt
einzustufen. Die Abweichung bei der Ausweisung des Löss -Volumens könnte
dadurch entstanden sein, das unterschiedliche 3-D-Flächen für die Tagesober-
fläche verwendet worden sind. Für das 3 -D-Lagerstättenmodell des vorliegen-
den Gutachtens wurde der aktuelle Tagebaustand vom 10.01.2021 verwendet.
Die von der RWE übergebene Geländeoberfläche innerhalb des geologischen
Modells, die sogenannte Fläche 20A000 bzw. 20A000/16D999, unterscheidet
sich geringfügig von der zuvor genannten Geländeoberfläche.
Für die einzelnen Bereiche Gewinnungsböschung und Manheimer Bucht (Abb.
1, Seite 6) können ebenfalls mit 0,24 Prozent bzw. -1,03 Prozent nur sehr ge-
ringe Abweichungen für die Abraumvolumina identifiziert werden. Die in Tabelle
16 (Seite 36) gelisteten Abweichungen für das gesamte Abraumvolumen (-0,11
Prozent) sind vernachlässigbar klein. Die Differenz bei der Volumenausweisung
für die Braunkohlengewinnung liegt bei 0,33 Prozent (Tabelle 16). Ursache für
diese geringen Abweichungen können die unterschiedlichen Programme, die
für die Modellierung der Lagerstätten (geologisches 3-D-Modell) und der Tage-
baustände (Dreiecksvermaschung) verwendet werden, sein.
Die RWE -Volumenausweisungen für den Abraum (Löss, aufbaufähiges
Material, nicht aufbaufähiges Material) und für die Braunkohlen, die als
Basis für den weiteren Planungsprozess und für die Vorhabensbeschrei-
bung dienen, sind nachvollziehbar, plausibel und fachlich korrekt durch-
geführt worden.
In einem zweiten Auswertungsschritt werden nachfolgend die Berechnungen
innerhalb der weiteren Planungsprozesse bis hin zur Mischboden-Ausweisung
für die Angebotsseite der Volumenbilanz einer Prüfung un terzogen. Abschlie-
ßend erfolgen eine Bewertung der Berechnungen und eine Korrektur auf Basis
der Ergebnisse aus der quantitativen Analyse (Kap. 2.4.1.2).
Basis für diesen zweiten Prüfschritt sind die Volumenwerte der Tabelle 14 (Seite
35) sowie die folgenden Planungsparameter:
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- 38 -
• M2-Zuschlagsfaktor (Kap. 2.5.2.1 bzw. Kap. 2.5.2.2)
• Zusammensetzung Forstkies (Kap. 2.5.1.3)
• Abbauverluste bei der Braunkohlengewinnung (Kap. 2.4.1.2)
Der M2 -Zuschlagsfaktor (Gewinnung) bildet im Planungsprozess die Vermi-
schung von aufbaufähigem und nicht aufbaufähigem Mate rial bei der Gewin-
nung mit einem Schaufelradbagger ab und beträgt laut RWE 25 Prozent. In ei-
nem ersten Schritt muss auf Basis des M2 -Zuschlagsfaktors das Volumen er-
mittelt werden, um das sich das Gesamtvolumen der nicht aufbaufähigen Ma-
terialfraktion durch die Materialvermischung erhöht. Grundlage für diese Be-
rechnung sind die geprüften Volumina aus der Tabelle 13 (Seite 34). Aus dem
Grundvolumen der nicht aufbaufähigen Materialien in Höhe von 182,2 Mio. m³
entstehen 227,8 Mio. m³ Mischboden 2 (M2), da rund 45,6 Mio. m³ an aufbau-
fähigem Material durch den Gewinnungsprozess aus Sicht der Standsicherheit
verunreinigt werden. Zu dem erhöhten M2-Volumen wird in einem weiteren Pla-
nungsschritt ein Teil des Abbauverlustes (Tabelle 2, Seite 13) in Höhe von 8,2
Mio. m³ addiert. Daraus ergibt sich ein M2-Gesamtvolumen von 236,0 Mio. m³.
Das geprüfte Volumen für die aufbaufähige Materialfraktion in Höhe von 518,2
Mio. m³ verringert sich durch die Vermischungsprozesse bei der Gewinnung um
das zuvor über den M2 -Zuschlagsfaktor ermittelte Volumen von 45,6 Mio. m³
auf 472,6 Mio. m³ und wird als M1-Volumen klassifiziert. Von diesem M1-Volu-
men muss das für die Herstellung von Forstkies notwendige Materialvolumen
in Höhe von 11,6 Mio. m³ (Kap. 2.5.2.3, Seite 35) abgezogen werden. Daraus
ergibt sich ein M1-Gesamtvolumen von 461,0 Mio. m³.
Tabelle 17: Umwandlung der im geologischen Modell ausgewiesenen Material-
volumina in M1 bzw. M2 sowie Forstkies
nicht auf-
baufähiges
Material
[m³]
M2-Zuschlagsfaktor und
M2-Zuschlag [m³]
M2-
Zwischen-
volumen
[m³]
Zusatz-
volumen
durch
Abbauver-
luste [m³]
M2-Gesamt-
volumen
[m³]
Abwei-
chung a)
182.238.426 + 25% + 45.559.607 227.798.033 + 8.155.337 235.953.370 0 %
auf-
baufähiges
Material
[m³]
Abzug auf Basis des be-
rechneten M2-Zuschlags
[m³]
M1-
Zwischen-
volumen
[m³]
Abzug für
Forstkies-
herstellung
[m³]
M1-Gesamt-
volumen
[m³]
Abwei-
chung
518.170.752 - 45.559.607 472.611.146 -11.635.479 460.975.667 0 %
Löss
[m³]
M2-Zuschlagsfaktor und
M2-Zuschlag [m³]
Löss
[m³]
M1-Zusatzvo-
lumen [m³]
Forstkies-
Gesamtvo-
lumen [m³]
Abwei-
chung
3.878.493 nicht betroffen 3.878.493 + 11.635.479 15.513.972 0 %
a) Vergleich der Gesamtvolumina für M1, M2 bzw. Forstkies zu den RWE-Angaben in den Planungsdaten
(Tabelle 14, Seite 35)
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Da zur Herstellung von Forstkies für die Rekultivierung ein Verhältnis von M1 -
Material zu Löss von 75:25 benötigt wird, wird das Volumen des wertvollen Lös-
ses in Höhe von 3,9 Mio. m³ (als 25-prozentiger Anteil) für die Herstellung von
15,5 Mio. m³ verwendet (Kap. 2.5.2.3). Tabelle 17 (Seite 38) stellt die zuvor be-
schriebene Volumenumwandlung von aufbaufähigem bzw. nicht aufbaufähigem
Material durch den Gewinnungsprozess zu Mischboden 1 bzw. Mischboden 2
sowie Forstkies dar.
Die durch den Bergbaubetreiber angewandten Berechnungsmethoden so-
wie die Berechnungen der konkreten Volumina innerhalb der detaillierten
RWE-Planungsdaten für die zuvor beschriebene Überführung der geolo-
gischen Materialausweisung in Mischboden 1 bzw. Mischboden 2 sowie
für die Herstellung von Forstkies sind nachvollziehbar, plausibel und
fachlich korrekt durchgeführt worden.
Im Folgenden werden aufgrund der minimalen Abweichungen zwischen den
detaillierten RWE-Planungsdaten und de n ermittelten Volumina aus den Be-
rechnungen der Gutachter die Daten der Vorhabenträgerin verwendet. Aller-
dings müssen die RWE-Planungsdaten gemäß den Ergebnissen der quantita-
tiven Überprüfung aufgrund einer fehlerhaften Ausweisung der Abbauverluste
bei der Braunkohlengewinnung korrigiert werden (Kap. 2.4.1.2). Das Volumen
an Mischboden 2 (M2) muss entsprechend den Berechnungen um rund
1,1 Mio. m² reduziert werden. Die korrigierten Volumina der Angebotsseite in-
nerhalb der quantitativen Volumenbilanz, die nun Basis für weitere Prüfungen
und Bewertungen sind, werden in Tabelle 18 dargestellt.
Tabelle 18: Korrigierte Volumina der Angebotsseite innerhalb der quantitativen
Volumenbilanz (Quelle: RWE, Ergänzung/Korrektur FUMINCO)
Material
Ausweisung (Mischböden, Rekultivierungsmaterial)
Volumen [m³] prozentualer Anteil
Mischboden 1 (M1) 460.975.667 64,80%
Mischboden 2 (M2) a) 234.889.631 33,02%
Forstkies 15.513.972 2,18%
Gesamtvolumen (Abraum) 711.379.270 100,00%
Braunkohlen-Volumen b) 128.938.119 100,00 %
a) abzüglich eines Korrekturwertes in Zusammenhang mit den berechneten Abbauverlusten der Braun-
kohlengewinnung in Höhe von 1.063.738 m³ (Kap. 2.4.1.2: 1,1 Mio. m³)
b) ausgewiesen: 148.278.837 Tonnen bei einer Rohdichte von 1,15 t/m³
Das in Tabelle 18 ausgewiesene Volumen für die Braunkohlen kann mit einer
Rohdichte von 1,15 t/m³ in eine Braunkohlen -Tonnage umgerechnet werden.
Abzüglich der Abbauverluste in Höhe von elf Prozent (Kap. 2.4.1.2) ergeben
sich auf Grundlage der neuen Abbauplanung 132 Mio. t gewinnbare Braunkoh-
lenreserven (131.968.165 t). Die durch den Bergbaubetreiber angewandten
Planungsparameter (Kap. 2.4.1.1 und 2.4.1.2) sowie die berechneten Werte
innerhalb der detaillierten RWE-Planungsdaten für die noch gewinnbaren
Februar 2022
- 40 -
Braunkohlen sind nachvollziehbar, plausibel bzw. fachlich korrekt ermit-
telt worden.
Nachfolgend werden in Tabelle 19 den geprüften Volumina ( Tabelle 18, Seite
39) die Angaben aus der Vorhabensbeschreibung bzw. deren detaillierte Auf-
schlüsselung (Abb. 13, Seite 33) in einer Bewertung gegenübergestellt.
Tabelle 19: Vergleich der korrigierten Angebotsseite mit den aufgeschlüsselten
Angaben aus der RWE-Vorhabensbeschreibung (Quelle: RWE, Er-
gänzungen/Korrektur FUMINCO)
Material
Ausweisung (Mischböden, Rekultivierungsmaterial) [m³]
RWE-Planungsdaten a) Vorhabensbeschreibung b)
Mischboden 1 (M1) 460.975.667 470.000.000
Mischboden 2 (M2) 234.889.631 235.000.000
Forstkies 15.513.972 15.000.000
Bilanz-Gesamtvolumen (Abraum) 711.379.270 720.0000.000
a) korrigierte Werte auf Basis der Tabelle 18, Seite 39
b) detaillierte RWE-Massenbilanz mit Aufschlüsselung (Abb. 13, Seite 33), Werte auf 5 Mio. m³ gerundet
Das in der quantitativen Prüfung der Volumenbilanz ermittelte Fehlvolumen in
Höhe von 8,6 Mio. m³ (Tabelle 6, Seite 16) konnte im Rahmen der qualitativen
Betrachtung der RWE-Planungsdaten weiter aufgeschlüsselt werden. Die mini-
male Unterdeckung im Bereich des Mischbodens 2 (M2) sowie der Volumen-
überschuss bei der Herstellung von Forstkies in Höhe von 0,5 Mio. m³ (Tabelle
18, Seite 39), die eventuell die Transportkapazitäten aus dem Tagebau Garz-
weiler entlasten könnten, sind aus Sicht der Gutachter zu vernachlässigen.
Kritisch zu bewerten ist hingegen die Ausweisung von 470 Mio. m³ M1 -
Volumen innerhalb der RWE -Vorhabensbeschreibung. Dies sind rund
9,0 Mio. m³ mehr M1-Material als in den detaillierten und geprüften RWE -
Planungsdaten dokumentiert sind. Diese Aufrundung des M1 -Volumens
in der RWE-Vorhabensbeschreibung ist für die Gutachter nicht nachvoll-
ziehbar.5
5 Nach Aussagen von RWE in der abschließenden Vid eokonferenz am 11.02.2022 mit der Be-
zirksregierung Köln handelt es sich nicht um einen Rundungsfehler, sondern den Gutachtern
wurden im Rahmen der Datenübergaben aktualisierte 3 -D-Planungsdaten und Massen - bzw.
Volumenauswertungen zur Verfügung gestellt. D ie Vorhabensbeschreibung basiert auf einer
älteren Datengrundlage, spiegelt somit einen älteren Planungsstand wider und müsste aus
Sicht der Gutachter angepasst werden.
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- 41 -
2.5.3 Qualitative Volumenbilanz (Bedarfsseite)
2.5.3.1 Beschreibung der Grundlage für die Bewertung der M2 -Ab-
schlagsfaktoren (Verkippung)
Analog zur Integration des M2-Zuschlagsfaktors (Gewinnung) in der Bergbau-
planung werden die in Kap. 2.5.1.4 beschriebenen M2-Abschlagsfaktoren (Ver-
kippung) durch RWE eingeset zt, um die Materialverkippung auf der Bedarfs-
seite korrekt in den Planungsprozessen abbilden zu können. Auf Grundlage des
Regelprofils (Abb. 8, Seite 24) werden durch den Tagebaubetreiber in eine m
ersten Planungsschritt die notwendigen Volumina für M1 und M2 bzw. M1, M2-
trocken und M2-nass ermittelt. Dabei wird das Regelprofil an den aktuellen Ta-
gebaustand (Stand: 10.01.2021) und die geplanten Kippräume angepasst. Dies
geschieht z. B. mit Hilfe von Betriebsdaten der Absetzer, wie sie in Abb. 15
(Seite 49) dargestellt werden. Die Ergebnisse dieses ersten Planungsschrittes
werden in Tabelle 10 (Seite 25) aufgelistet. Die Volumenauswertung innerhalb
dieser RWE-Kippraumplanung ergibt ein Verhältnis M1 zu M2 -trocken zu M2-
nass von 60:24:16 (Verhältnis M1 zu M2 beträgt 60:40).
Die betrieblichen Auswertungen und Erfahrungen des Tagebaubetreibers der
letzten Jahrzehnte zeigen, dass das für standsichere Vorschüttungen, Dämme
und Sonderbauten notwendige M1-Volumen höher ist als die zuvor genannten
60 Prozent. Die M2-Kippraumanalyse zur Überprüfung der M2-Abschläge bzw.
M1-Zuschläge auf Grundlage der Datenauswertung der Betriebsüberwachung
Hambach und der Mittelfristplanung ergab die in Tabelle 20 gelisteten Kipp-
raum-Volumina.
Tabelle 20: Kippraumdaten auf Basis der RWE -Mittelfristplanung bzw. der Be-
triebsüberwachung Hambach (Quelle: RWE)
Jahr
geplante Kippvolumina auf Basis der RWE-Mittelfristplanung [Mio. m³] a) b)
M1 M2-trocken M2-nass Summe
2019 84 48 % 55 31% 36 21 % 175
2020 70 46 % 49 32% 32 21 % 151
2021 46 46 % 32 32% 22 22 % 100
Summe 200 47 % 136 32% 90 21 % 426
Jahr
verkippte Volumina auf Basis von Daten der Betriebsüberwachung [Mio. m³] a)
M1 M2-trocken M2-nass Summe
2019 116 68 % 35 20% 20 12 % 171
2020 98 65 % 35 23% 17 11 % 150
2021 c) 57 66 % 20 23% 9 11 % 86
Summe 271 67 % 90 22% 46 11 % 407
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) ohne M2-Abschlagsfaktor (Verkippung)
c) Stand 11.11.2021
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- 42 -
Der Tagebaubetreiber definiert über die M2 -Abschlagsfaktoren Planungskorri-
dore für die notwendigen Volumina von M2 -Kippräumen, die direkten Einfluss
auf die M1-Kippvolumina haben. Mit dem Einsatz von minimalen M2-Abschlags-
faktoren für M2 -trocken bzw. für M 2-nass werden die Obergrenzen der M2 -
Kippraumverteilung geplant. Mithilfe der maximalen M2 -Abschlagsfaktoren für
M2-trocken bzw. für M2-nass schätzt die Vorhabenträgerin das aus ihrer Sicht
kleinste wahrscheinliche M2-Kippvolumen ab. Tabelle 21 listet die von der RWE
in der Bergbauplanung eingesetzten minimalen und maximalen M2-Abschlags-
faktoren auf.
Tabelle 21: RWE-interne Festlegung der M2-Abschlagsfaktoren (Quelle: RWE)
M2-Abschlagsfaktoren M2-trocken M2-nass
minimal (für die Definition des größten M2-Kippraums) -15 % -30 %
maximal (für die Definition des kleinsten M2-Kippraums) -25 % -40 %
Durch die M2 -Abschlagsfaktoren verkleinert sich das mögliche Volumen der
M2-Kippräume. Die Differenz muss durch M1 -Material aufgefüllt werden. Das
bedeutet, der Bedarf an M1-Material steigt mit der Größe der M2-Abschlagsfak-
toren.
2.5.3.2 Bewertung der M2-Abschlagsfaktoren (Verkippung)
Für die Bewertung der M2 -Abschlagsfaktoren bzw. deren Verwendung inner-
halb des Planungsprozesses werden zunächst auf der Basis der Ergebnisse
aus der Mittelfristplanung (Tabelle 20, Seite 41, obere Hälfte) und den minima-
len bzw. maximalen M2-Abschlagsfaktoren (Tabelle 21) entsprechende Zielkor-
ridore für die Verkippung von M2 -trocken und M2 -nass berechnet. Anschlie-
ßend werden diese Zielkorridore mit den tatsächlich verkippten Volumina ( Ta-
belle 20, untere Hälfte) der letzten drei Jahre verglichen. Anhand der Vergleich-
sergebnisse werden die M2-Abschlagsfaktoren bewertet.
In Tabelle 22 (Seite 43) werden auf der Grundlage der Plan-Werte aus der Mit-
telfristplanung (Spalte 2) und dem maximalen bzw. minimalen M2 -Abschlags-
faktor (Spalte 3 bzw. 4) die jeweiligen Abschläge berechnet. Mit diesen Abschlä-
gen wird die untere sowie obere Grenze des Zielsektors für die Korrektur der
Planungsdaten definiert (Spalte 5 bzw. 7). Die tatsächlich verkippten Volumina
(Spalte 6, IST-Wert) sollten innerhalb des ermittelten Kippraums liegen. In der
oberen Hälfte der Tabelle 22 werden die zuvor skizzierten Berechnungen für
das Material M2 -trocken, in der unteren Hälfte die für das Material M2 -nass
durchgeführt.
Ein Vergleich der Planungsdaten (Spalte 2) mit dem tatsächlich verkippten M1-
bzw. M2-Material (Spalte 6, IST-Wert) zeigt, dass der Einsatz von Korrekturfak-
toren für die Berechnung der notwendigen Kippräume auf der Bedarfsseite
zwingend notwendig ist. In der nicht abschließenden Liste in Kap. 2.5.1.4 wer-
den Gründe aufgeführt, warum der gewonnene Abraum aus der Gewinnungs-
böschung bzw. aus der Manheimer Bucht nicht im gleichen Verhältnis für die
Herstellung von standsicheren Böschungen verwendet werden kann.
Februar 2022
- 43 -
Tabelle 22: Berechnung von unteren bzw. oberen Kippraumvolumina (Zielsek-
toren) für M2 auf Grundlage von RWE -Planungsdaten und M2-Ab-
schlagsfaktoren sowie Vergleich mit tatsächlich verkipptem M2-Ma-
terial (Quelle: RWE, Ergänzungen FUMINCO)
M2-trocken [Mio. m³] a)
Jahr Plan-Wert b)
M2-Abschlagsfaktor unteres
Kippraum-
volumen
IST-Wert c)
oberes
Kippraum-
volumen maximal
(-25 %)
minimal
(-15 %)
2019 55 -14 -8 41 35 47
2020 49 -12 -7 37 35 42
2021 d) 27 -7 -4 20 20 23
M2-nass [Mio. m³] a)
Jahr Plan-Wert b)
M2-Abschlagsfaktor unteres
Kippraum-
volumen
IST-Wert c)
oberes
Kippraum-
volumen maximal
(-40 %)
minimal
(-30 %)
2019 36 -14 -11 22 20 25
2020 32 -13 -10 19 17 22
2021 d) 18 -7 -6 11 9 13
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) Ergebnisse der Mittelfristplanung (Angebotsseite, ohne M2-Abschlagsfaktor)
c) tatsächlich verkippte Volumina auf Basis von Daten der Betriebsüberwachung Hambach
d) Stand 11.11.2021 (Planwerte mit einem Faktor in Höhe von 10/12 angepasst)
Anhand der Werte in den Spalten 5 bis 7 der Tabelle 22, die den Bezug der
tatsächlich verkippten Volumina zu den berechneten Kippräumen für das
M2-Material im Zielko rridor herstellen, kann abgeleitet werden, dass die
Planungsdaten durch die Anwendung der M2 -Abschlagsfaktoren durch
die RWE angemessen korrigiert sind (Größenordnung).
Tatsächlich liegen die realen Kippvolumina im Bereich der unteren Gren-
zen der geplanten Kippräume, die durch die maximalen M2-Abschlagsfak-
toren definiert werden, oder sogar unterhalb dieser Grenzen. Somit wird
das Volumen in den geplanten M2 -Kippräumen nicht vollständig mit M2-
Material verfüllt. Dieses nicht genutzte Volumen könnte ein Ansatzpunkt
sein, um im Rahmen des operativen Geschäfts betriebliche Freiräume und
Umsetzungsreserven im Bereich der Abraumverkippung zu schaffen. Al-
lerdings basiert diese Annahme auf der Auswertung der Absetzer im Pa-
rallelbetrieb. Für den 2021 beginnenden Schwenkbetrieb mit seinem wahr-
scheinlich höheren M1-Bedarf könnten die zuvor genannten betrieblichen
Freiräume sehr viel kleiner ausfallen.
Februar 2022
- 44 -
2.5.3.3 Beschreibung der Grundlage für die Bewertung der qualitativen
Volumenbilanz (Bedarfsseite)
Für die Bedarfsseite werden durch die RWE für die Sektoren Nordrandbö-
schung, Bandsammelpunkt (BSP) und Innenkippe ( Sektorengrenzen siehe
Abb. 5, Seite 19) separate Volumina für alle Material- bzw. Bodenklassen aus-
gewiesen (Abb. 13, Seite 33). Insgesamt ergibt sich ein Bedarf in Höhe von 495
Mio. m³ M1-Volumen (70 Prozent) und 210 Mio. m³ M2-Volumen (30 Prozent).
Dabei werden für die einzelnen Kippsektoren unterschiedliche M1/M2-Verhält-
nisse angesetzt. Tabelle 23 fasst den Bedarf an benötigten M1- bzw. M2-Volu-
men sowie die M1/M2-Verhältnisse zusammen. Diese Auflistung stellt die erste
Prüfgrundlage für die Bewertung der Bedarfsseite dar.
Tabelle 23: Auflistung des M1- bzw. M2-Bedarfs auf Grundlage der detaillierten
Massenbilanz (Quelle: RWE)
Kippsektor M1-Material [Mio. m³] a) M2-Material [Mio. m³] a) M1/M2-Verhältnis
Nordrandböschung 323 140 70:30
Innenkippe 118 65 64:36
Bandsammelpunkt (BSP) 9 5 64:36
Vorschüttung (Gewinnung) 45 0 45:00
Gesamtvolumen 495 210 00
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
Im direkten Vergleich der Angebots- und Bedarfsseite innerhalb der detaillierten
Massenbilanz ergeben sich für die Volumina der Bodenarten M1 und M2 Diffe-
renzen, obwohl die benötigten Volumina ausgeglichen sein sollten . Das benö-
tigte Volumen auf der Bedarfsseite jeder Bodenart sollte mit dem Volumen der
Angebotsseite derselben Bodenart übereinstimmen. Die Massenbilanz auf der
Angebotsseite weist allerdings ein M1 -Defizit bzw. eine M1 -Unterdeckung in
Höhe von 25 Mio. m³ auf. Im Bereich des nicht aufbaufähigen M2-Materials feh-
len auf der Bedarfsseite 25 Mio. m³ M2-Kippräume. Aus Gründen der Standsi-
cherheit kann das aufbaufähige M1-Material nicht durch das nicht aufbaufähige
M2-Material substituiert werden, da sich das M2 -Material aufgrund seiner Be-
schaffenheit nicht zum Aufbau von standfesten Dämmen bzw. Abdeckungen
eignet (Kap. 2.5.1.2). Bei einem theoretischen M1 -Überschuss, der bei dieser
Tagebauplanung nicht vorliegt, wäre ein entsprechender Ausgleich möglich, da
standfestes M1-Material jederzeit in M2-Kippräume eingebaut werden kann.
Februar 2022
- 45 -
Tabelle 24: RWE-Abraummassenverteilung auf Grundlage der minimalen M2-
Abschläge ohne Berücksichtigung von Rekultivierungsmaterial für
die Kippensektoren Nordrandböschung, Innenkippe und Bandsam-
melpunkt (Quelle: RWE)
RWE-Kippraumberechnung anhand minimaler M2-Abschlagsfaktoren [Mio. m³] a)
Kippe
M2-trocken M2-nass M1
Plan-
Wert
b)
15 %-M2-
Abschlag
SOLL-
Wert
c)
Plan-
Wert
b)
30 %-M2-
Abschlag
SOLL-
Wert
c)
Plan-
Wert
b)
Aus-
gleich
d)
SOLL-
Wert
c)
I1 16 -2 14 14 -4 10 33 +7 40
I2 23 -3 20 14 -4 10 46 +8 54
I3 30 -5 26 19 -6 13 50 +10 60
I4 35 -5 30 22 -7 15 65 +12 77
I5 33 -5 28 21 -6 15 80 +11 91
I6 11 -2 9 7 -2 5 84 +4 88
I7 12 -2 10 10 -3 7 36 +5 41
Summe 160 -24 136 107 -32 75 394 +56 450
Anteil 21 % 11 % 68 %
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet (Kippensektoren: Nordrandböschung, Innenkippe, Bandsammelpunkt)
b) Ergebnisse der Langfrist-/Mittelfristplanung (ohne M2-Abschlagsfaktor)
c) korrigierte Kippraum-Volumina inklusive M2-Abschlagsfaktor
d) Ausgleich der beiden M2-Abschläge (Summe auf 1 Mio. m³ gerundet)
Analog zu dem Vorgehen bei der Prüfung der quantitativen Volumenbilanz be-
steht die zweite Prüfgrundlage aus den RWE -internen Planungszahlen. Die
RWE-Konzepte für die Bedarfsseite basieren grundsätzlich auf zwei Szenarien
der Abraummassenverteilung, deren zentrales Element die minimalen bzw. ma-
ximalen M2-Abschläge sind (Tabelle 21, Seite 42). Diese beiden Szenarien be-
rücksichtigen zunächst nur die M1 /M2-Verkippung, der Einbau des Rekultivie-
rungsmaterials wird anschließend modelliert. Grundlage sind die Planungsda-
ten der Langfrist- bzw. Mittelfristplanung, die in Tabelle 10 (Seite 25) dargestellt
sind. Tabelle 24 listet die RWE-Abraummassenverteilung auf Basis der minima-
len M2-Abschläge auf.
Mit dem Einsatz der minimalen M2-Abschlagsfaktoren in Höhe von 15 Prozent
(M2-trocken) und 30 Prozent (M2 -nass) ergibt sich ein Verhältnis M1 zu M2 -
trocken zu M2-nass von 68:21:11 (Verhältnis M1 zu M2 beträgt 68:32). Beru-
hend auf diesem Verhältnis ergeben sich für die Bedarfsseite ein notwendiges
M1-Volumen von mindestens 450 Mio. m³ sowie ein maximal möglicher M2 -
Kippraum in Höhe von 136 Mio. m³ (M2-trocken) bzw. 75 Mio. m³ (M2-nass).
Bei diesem Kippenszenario stehen insgesamt maximal 211 Mio. m³ M2-Kipp-
raum zur Verfügung.
Februar 2022
- 46 -
Tabelle 25: RWE-Abraummassenverteilung auf Grundlage der maximalen M2-
Abschläge ohne Berücksichtigung von Rekultivierungsmater ial für
die Kippensektoren Nordrandböschung, Innenkippe und Bandsam-
melpunkt (Quelle: RWE)
RWE-Kippraumberechnung anhand maximaler M2-Abschlagsfaktoren [Mio. m³] a)
Kippe
M2-trocken M2-nass M1
Plan-
Wert
b)
25 %-M2-
Abschlag
SOLL-
Wert
c)
Plan-
Wert
b)
40 %-M2-
Abschlag
SOLL-
Wert
c)
Plan-
Wert
b)
Aus-
gleich
d)
SOLL-
Wert
c)
I1 16 -4 12 14 -6 8 33 +10 43
I2 23 -6 17 14 -6 8 46 +11 57
I3 30 -8 23 19 -8 11 50 +15 65
I4 35 -9 26 22 -9 13 65 +18 83
I5 33 -8 25 21 -8 13 80 +17 97
I6 11 -3 8 7 -3 4 84 +6 90
I7 12 -3 9 10 -4 6 36 +7 43
Summe 160 -40 120 107 -43 64 394 +83 477
Anteil 18 % 10 % 72 %
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet (Kippensektoren: Nordrandböschung, Innenkippe, Bandsammelpunkt)
b) Ergebnisse der Langfrist-/Mittelfristplanung (ohne M2-Abschlagsfaktor)
c) korrigierte Kippraum-Volumina inklusive M2-Abschlagsfaktor
d) Ausgleich der beiden M2-Abschläge (Summe auf 1 Mio. m³ gerundet)
Mit dem Einsatz der maximalen M2 -Abschlagsfaktoren in Tabelle 25 in Höhe
von 25 Prozent (M2-trocken) und 40 Prozent (M2-nass) ergibt sich ein Verhält-
nis M1 zu M2 -trocken zu M2-nass von 72:18:10 (Verhältnis M1 zu M2 beträgt
72:28). Beruhend auf diesem Verhältnis ergeben sich für die Bedarfsseite ge-
mäß RWE -Kippraumberechnung ein maximal notwendiges M1 -Volumen von
477 Mio. m³ sowie ein minimaler M2 -Kippraum in Höhe von 120 Mio. m³ (M2-
trocken) bzw. 64 Mio. m³ (M2-nass). Bei diesem Kippenszenario stehen insge-
samt nur noch 184 Mio. m³ M2-Kippraum zur Verfügung.
Tabelle 26: Zusammenfassung der M1- bzw. M2-Kippräume auf Basis der zwei
RWE-Szenarien für die Abraummassenverteilung
M2-Abschläge
(M2-trocken/M2-nass)
M1- bzw. M2-Kippräume auf Basis der zwei RWE-Szenarien [Mio. m³] a)
M2-trocken M2-nass M2-gesamt M1 M1/M2-Summe
minimal (15 %/30 %) 136 75 211 450 661
maximal (25 %/40 %) 120 64 184 477 661
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
Tabelle 26 fasst die M1- bzw. M2-Kippräume auf Basis der zwei zuvor beschrie-
benen RWE-Szenarien für die Abraummassenverteilung auf der Bedarfsseite
zusammen. Aus dieser Zusammenfassung geht hervor, dass innerhalb der
Februar 2022
- 47 -
RWE-Planungen auf der Kippenseite ein M1-Bedarf zwischen 450 Mio. m³ und
477 Mio. m³ besteht. Ausgeglichen werden soll dieser M1 -Bedarf nach Anga-
ben in der RWE -Dokumentation durch ein M1 -Abraumangebot in Höhe 461
Mio. m³, das auch im Rahmen des vorliegenden Gutachtens bestätigt wird (Ta-
belle 18, Seite 39). Die Differenz zwischen dem M1 -Bedarf (minimal 450
Mio. m³, maximal 477 Mio. m³) und dem M1-Angebot (461 Mio. m³) soll auf der
Gewinnungsseite für die sogenannte Vorschüttung vor der Gewinnun gsbö-
schung (Kap. 2.4.2.3) verbleiben. Daraus resultiert ein Dispositionsvolumen für
die Gewinnungsseite, das zwischen +11 Mio. m³ und -16 Mio. m³ liegt.
2.5.3.4 Bewertung der qualitativen Volumenbilanz (Bedarfsseite)
Die nachfolgende Bewertung der Bedarfsseite erfolgt aufgrund der Komplexität
in zwei Stufen. Zunächst wird die RWE -Materialverteilung der Bedarfsseite im
Detail einer Prüfung und Bewertung unterzogen. Dazu werden im Rahmen des
vorliegenden Gutachtens drei Bewertungsszenarien entwickelt. In einem zwei-
ten Bewertungsschritt werden die Zusammenhänge bzw. Abhängigkeiten zwi-
schen der Angebots- und Bedarfsseite analysiert und bewertet. Diese Abhän-
gigkeiten werden im zentralen Bereich der detaillierten RWE -Massenbilanz
(Abb. 13, Seite 33, beidseitig der dunkelblauen vertikalen Trennlinie ) darge-
stellt.
Wie in Kap. 2.5.1.4 beschrieben, beeinflussen die M2-Abschlagsfaktoren über
das Gesamt-Kippenvolumen auch das M1 -Kippvolumen. Daher ist die Festle-
gung der entsprechenden Kippräume von entscheidender Bedeutung für den
Planungsprozess. Aus diesem Grund wird für die nachfolgende Bewertung der
Bedarfsseite nicht mit fest vorgegebenen M2 -Abschlagsfaktoren gerechnet,
sondern mit dem in Tabelle 20 (Seite 41, untere Hälfte) dokumentieren M1/M2-
Verhältnis auf Grundlage der realen Kippvolumina. Da diese Daten in den letz-
ten drei Jahren erhoben wurden, spiegelt das Verhältnis 67:22:11 (M1 zu M2 -
trocken zu M2-nass) einen Absetzerbetrieb wider, der hauptsächlich im Paral-
lelbetrieb geführt wurde.
In der zweiten Jahreshälfte 2021 haben die Absetzer im unteren Bereich der
Innenkippe den geplanten Endstand erreicht. Die Absetzer I1 bis I5 haben ab
diesem Zeitpunkt mit der Schwenkbewegung vor der Nordrandböschung be-
gonnen. Deshalb werden die nachfolgenden drei Szenarien für die Bewertung
der Bedarfsseite mit unterschiedlichen M2-Abschlägen entwickelt.
Die beiden nicht maßstäblichen Prinzipskizzen in Abb. 14 (Seite 48) stellen die
Arbeitsweisen eines Absetzers im Parallel - bzw. Schwenkbetrieb dar. Auf der
linken Skizze ist deutlich zu erkennen, dass das Regelprofil ( Abb. 8, Seite 24)
im Parallelbetrieb vor dem Absetzer theoretisch durchgehend auf der ganzen
Böschungslänge umgesetzt werden kann (türkisfarbene Schraffur, Bereich A).
Die rechte Skizze (Schwenkbetrieb) verdeutlicht, dass im Rahmen eines
Schwenkbetriebs Bereiche existieren, in denen das Regelprofil aus Verfahrens-
gründen gestaucht werden muss. Dies betrifft den linken Bereich am sogenann-
ten Schwenkpunkt des Absetzers, in dem das Reg elprofil aus Platzgründen
nicht komplett umgesetzt werden kann (blau -graue Schraffur, Bereich B). Hin-
gegen reicht wahrscheinlich die sogenannte Wurfweite des Absetzers im Nor-
malbetrieb nicht aus, um das gesamte markierte Kippvolumen im rechten Be-
reich dieser Skizze (blau-graue Schraffur, Bereich D) zu schütten.
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- 48 -
Abb. 14: Prinzipskizzen von Parallel- und Schwenkbetrieb der Absetzer auf der
Bedarfsseite inkl. Bereichen mit bzw. ohne Regelprofil-Verkippung;
Flächendarstellung nicht maßstabsgetreu (Quelle: FUMINCO)
Es existieren mehrere Möglichkeiten, um den gesamten in der rechten Skizze
(Schwenkbetrieb) markierten Kippraum zu füllen (Bereiche B, C und D). Bei-
spiele für mögliche Arbeit sweisen der Absetzer werden nachfolgend gelistet
(Liste ist nicht abschließend):
• die jeweilige sogenannte Rückweite der Grundbandförderer wird auf die
Außenseite des Schwenkbetriebs (Bereich D der rechten Skizze) ska-
liert, so dass der Absetzer dort das Regelprofil schütten kann - dies be-
deutet jedoch, dass der Absetzer aus Platzgründen das vordere Drittel
des Regelprofils nicht vollständig kippen kann (erhöhter M1-Bedarf);
• gemäß der Skizze in Abb. 15 (Seite 49), die die Mischbodenanteile in
Abhängigkeit der Kippteufe (Kipptiefe) durch die Veränderung der Aus-
legerneigung visualisiert, wird die Wurfweite der Absetzer im Bereich D
in der rechten Skizze erhöht (geringe Anpassung in der Wurfweite durch
Veränderung der Auslegerneigung möglich) - aus Gründen der Standsi-
cherheit muss das M1-Volumen allerdings überproportional erhöht wer-
den;
• die Reichweite des Absetzers wird durch die Unterstützung des dazu-
gehörigen Bandschleifenwagens, der das Material vom Grundbandför-
derer nimmt, erweitert (flexible Bandbrücke zwischen den beiden Gerä-
ten) - auch bei dieser Betriebsvariante kann nicht der gesamte Kippraum
mit einem Materialschema gemäß dem Regelprofil gefüllt werden (er-
höhter M1-Bedarf);
• eine Kombination der zuvor beschriebenen Möglichkeiten.
Alle der zuvor aufgezählten Betriebsvarianten für den Schwenkbetrieb der
Absetzer vor der Nordrandböschung beinhalten einen erhöhten Bedarf an
M1-Material und somit eine Reduzierung der M2 -Kippräume. Aus diesem
Grund werden für die nachfolgende Bewertung der Bedarfsseite, den Zeitraum
der letzten drei Jahre betrachtend, neben einem Szenario mit dem unveränder-
ten tatsächlichen M1/M2-Verhältnis der letzten drei Jahre auch zwei Szenarien
mit höheren M2-Abschlägen entwickelt. Durch die Erhöhung der M2-Abschläge
Schüttbereich Tiefschüttung
(Regelprofil)
Bereiche, in denen das Regel-
profil nicht oder nur teilweise
umgesetzt werden kann
A C
B
D
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- 49 -
sollen die Planungsparameter der Bergbauplanung an die veränderten Bedin-
gungen im Absetzer-Schwenkbetrieb angepasst werden. Die Erhöhung der M2-
Abschläge bedeutet, dass mehr M1 verkippt werden muss. Grundsätzlich kann
die vorliegende Tagebauplanung Hambach im Hinblick auf die M2-Kippraumsi-
tuation auch als bedarfsorientierte Abraumplanung klassifiziert werden.
Abb. 15: Unterschiedliche Anteile an Mischböden in Abhängigkeit der Kippteufe
bzw. Kippweite durch die Veränd erung der Auslegerneigung (Quelle :
RWE)
Bewertungsszenario 1 basiert auf den tatsächlichen Kippraumvolumina der
letzten drei Jahre ( Tabelle 20, Seite 41, untere Hälfte ). Die Arbeitsweise der
Absetzer ändert sich allerdings bis zum Erreichen des Tagebauendstands von
einem Parallelbetrieb im Bereich der Innenkippe hin zu einem Schwenkbetrieb
vor der Nordrandböschung. Im Rahmen des Schwenkbetriebs der Absetzer er-
höht sich durch diese Umstellung der Arbeitsweise der Bedarf an standfestem
M1-Material. Aus diesem Grund wird das Umsetzungsrisiko einer Tagebaupla-
nung mit diese n Planungsparametern mit hoch eingeschätzt. Das bedeutet,
dass die betriebliche Umsetzung dieser Planung in Frage zu stellen ist.
Bewertungsszenario 2 berücksichtigt mit der Erhöhung der M2-Abschläge nicht
nur den höheren M1-Bedarf beim Übergang vom Parallel- zum Schwenkbetrieb
der Absetzer, sondern auch die schwierigen Bedingungen bei der Erstellung
der Endböschungen (Schwenkbetrieb und überhöhte Innenkippe). Durch einen
5-prozentigen M2-Abschlag auf die IST-Werte für die Beendigung des Parallel-
betriebs und einen 10-prozentigen M2-Abschlag auf die IST-Werte für den 2021
beginnenden Schwenkbetrieb wird die Erhöhung des M1-Bedarfs auf der Kip-
penseite in die Tagebauplanung integriert. Das Umsetzungsrisiko für eine sol-
che Tagebauplanung wird im Rahmen des vorliegenden Gutachtens als mittel
eingestuft. Die betriebliche Umsetzung dieser Planung erscheint möglich, aber
einige Annahmen und Planungsergebnisse sind kritisch zu hinterfragen bzw.
wichtige Planungsaspekte müssen noch geklärt werden.
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- 50 -
Bewertungsszenario 3 schließt einen 15 -prozentigen Abschlag auf alle M2 -
Kippräume ein, um die schwierigen Verhältnisse in der Endphase des Abset-
zerbetriebs widerzuspiegeln. Eine Tagebauplanung, die auf diesen Kippraum -
Annahmen basiert, beinhaltet voraussichtlic h Planungsreserven, die das Um-
setzungsrisiko einer solchen Tagebauplanung reduzieren und zur Risikoeinstu-
fung klein bzw. gering führen.
Tabelle 27 fasst die drei entwickelten Szenarien für die Bewertung der
Kippraumplanung der Bedarfsseite inklusive der dazugehörigen M1 /M2-Ver-
hältnisse zusammen.
Tabelle 27: Planungsparameter und Risikoeinstufung der entwickelten
Kippraumszenarien
Sze-
nario Beschreibung M1 M2-
trocken
M2-
nass
M2-
gesamt
Risikoein-
stufung
1 a) IST-Werte 67,0 % 22,0 % 11,0 % 33,0 % hoch
2 b)
5 %-M2-Abschlag (Parallelbetr.) 68,7 % 20,9 % 10,5 % 31,3 %
mittel
10 %-M2-Abschlag (Schwenkbetr.) 70,3 % 19,8 % 9,9 % 29,7 %
3 c) 15 %-M2-Abschlag (gesamt) 72,0 % 18,7 % 9,4 % 28,0 % klein
a) Basis Kipp-Verhältnis gemäß Tabelle 20 (Seite 41, untere Hälfe) für die Gesamtbetrachtung
b) M2-Kippräume für den Parallelbetrieb mit einem zusätzlichen M2-Abschlagfaktor von 5 %
b) M2-Kippräume für den Schwenkbetrieb mit einem zusätzlichen M2-Abschlagfaktor von 10 %
c) alle M2-Kippräume (Parallel-/Schwenkbetrieb) mit einem zusätzlichen M2-Abschlagfaktor von 15 %
Die Prüfgrundlage für die nachfolgende Bewertung besteht aus den RWE-Pla-
nungsdaten für die Kippensektoren Nordrandböschung, Innenkippe und Band-
sammelpunkt, wie sie in Tabelle 23 (Seite 44) dokumentiert sind. Die gewin-
nungsseitige Vorschüttung wird von der Bewertung ausgeklammert, weil zum
einen den Gutachtern keine 3-D-Daten für die Vorschüttung zur Verfügung ge-
stellt werden konnten (Kap. 2.4.2.2) und zum anderen für diese Vorschüttung
nur die Verkippung von M1-Material in Höhe von 45 Mio. m³ eingeplant ist. Mög-
licher M2-Kippraum entsteht im Bereich der Vorschüttung nicht. Somit erfolg t
die Prüfung eines M1-Bedarfs in Höhe von 450 Mio. m³ und einer M2-Kippraum-
Forderung in Höhe von 210 Mio. m³. Diese Werte sind auch der detaillierten
Massenbilanz mit Aufschlüsselung in verschiedene Materialklassen bzw.
Mischböden (Abb. 13, Seite 33) zu entnehmen (bei Abzug der 45 Mio. m³ M1-
Bedarf für die Vorschüttung von dem angegebenen Gesamtbedarf an M1-Ma-
terial in Höhe von 495 Mio. m³). Die Prüfung umfasst somit insgesamt
660 Mio. m³ an M1- und M2-Material. Die nachstehenden drei Tabellen (Tabelle
28 bis Tabelle 30) listen die Ergebnisse der Berechnungen für die M1- bzw. M2-
Kippräume auf Grundlage der zuvor beschriebenen Bewertungsszenarien auf.
Februar 2022
- 51 -
Tabelle 28: Auswertung der Kippraumsituation auf Grundlage des Bewertungs-
szenarios 1 (hohes Risikopotenzial)
Bewertungsszenario 1 (Kippenplanung mit einem hohen Risikopotenzial) a)
Kippensektor
Gesamtvolumen
(M1 & M2)
[Mio. m³]
M1-Bedarf
[Mio. m³]
M2-Kippraum
[Mio. m³]
Nordrandböschung 463 67,00 % 310,2 33,00 % 152,8
Innenkippe 183 67,00 % 122,6 33,00 % 60,4
Bandsammelpunkt 14 67,00 % 9,4 33,00 % 4,6
Summe/Ergebnis 660 67,00 % 442,2 33,00 % 217,8
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
Tabelle 29: Auswertung der Kippraumsituation auf Grundlage des Bewertungs-
szenarios 2 (mittleres Risikopotenzial)
Bewertungsszenario 2 (Kippenplanung mit einem mittleren Risikopotenzial) a)
Kippensektor
Gesamtvolumen
(M1 & M2)
[Mio. m³]
M1-Bedarf
[Mio. m³]
M2-Kippraum
[Mio. m³]
Nordrandböschung 463 70,30 % 325,5 29,70 % 137,5
Innenkippe 183 68,65 % 125,6 31,35 % 57,4
Bandsammelpunkt 14 68,65 % 9,6 31,35 % 4,4
Summe/Ergebnis 660 69,81 % 460,7 30,19 % 199,3
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
Tabelle 30: Auswertung der Kippraumsituation auf Grundlage des Bewertungs-
szenarios 3 (kleines/geringes Risikopotenzial)
Bewertungsszenario 3 (Kippenplanung mit einem kleinen bzw. geringen Risikopotenzial) a)
Kippensektor
Gesamtvolumen
(M1 & M2)
[Mio. m³]
M1-Bedarf
[Mio. m³]
M2-Kippraum
[Mio. m³]
Nordrandböschung 463 71,95 % 333,1 28,05 % 129,9
Innenkippe 183 71,95 % 131,7 28,05 % 51,3
Bandsammelpunkt 14 71,95 % 10,1 28,05 % 3,9
Summe/Ergebnis 660 71,95 % 474,9 28,05 % 185,1
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
Die Auswertung der drei Bewertungsszenarien zeigt zunächst teilweise Über-
einstimmungen zwischen den geplanten Kippräumen der Bewertungsszenarien
der Gutachter und den beiden RWE -Szenarien für die Abraummassenvertei-
lung auf der Bedarfsseite (Tabelle 24, Seite 45 und Tabelle 25, Seite 46). Ob-
wohl sich die Datenbasis und Herleitung der RWE -Abraummassenverteilung
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von denen der zuvor beschriebenen Bewertungsszenarien grundlegend unter-
scheiden, sind die Ergebnisse durchaus untereinander vergleichbar. So sind die
Kippraumausweisungen im Rah men der RWE -Abraummassenverteilung auf
Grundlage der maximalen M2 -Abschläge (Tabelle 25, Seite 46) nahezu iden-
tisch mit dem für das vorliegende Gutachten entwickelten Bewertungsszena-
rio 3 (Tabelle 30, Seite 51).
Werden die RWE-Planungszahlen für die Bedarfsseite mit einem ausgewiese-
nen M1-Bedarf in Höhe von 450 Mio. m³ und einer M2-Kippraum-Forderung in
Höhe von 210 Mio. m³ in direkten Vergleich zu den Bewertungsszenarien ge-
setzt, können folgende Aussagen getroffen werden:
Die aktuellen RWE-Planungszahlen sind auf einen größeren M1-Bedarf ausge-
legt als im Bewertungsszenario 1 ( M1-Bedarf 442,2 Mio. m³, möglicher M2 -
Kippraum 217,8 Mio. m³, hohes Risiko, Tabelle 28, Seite 51) festgelegt wurde.
Gleichzeitig basieren die aktuellen RWE-Planungszahlen mit ihren 210 Mio. m³
an M2-Kippraum im Vergleich zum Bewertungsszenario 1 auf einem konserva-
tiveren Planungsansatz. Damit werden alle Vorgaben des Bewertungsszena-
rios 1 erfüllt.
Der Datenvergleich mit den Vorgaben des Bewertungsszenarios 2 (mittle-
res Risikopotenzial, Tabelle 29, Seite 51) und Bewertungsszenarios 3 (klei-
nes/geringes Risikopotenzial, Tabelle 30, Seite 51) zeigt auf, dass weder
der M1-Bedarf durch die RWE -Planungsdaten gedeckt werden kann (Be-
wertungsszenario 2: 460,7 Mio. m³, Bewertungsszenario 3: 474,9 Mio. m³)
noch die Reserven an M2-Kippraum ausreichend dimensioniert sind (Be-
wertungsszenario 2: 199,3 Mio. m³, Bewertungsszenario 3: 185,1 Mio. m³).
Somit liegt die Bedarfsp lanung der Vorhabenträgerin zwischen den Be-
darfsplanungen der Bewertungsszenarien 1 und 2 mit einer daraus resul-
tierenden Risikoeinstufung zwischen hoch und mittel.
Diese Risikoeinstufung wird im Folgenden anhand der konkreten RWE-Pla-
nungsdaten für die Bedarfsseite (Abb. 13, Seite 33, rechte Seite) weiter unter-
sucht. Für den im Jahr 2021 beginnenden Schwenkbetrieb vor der Nordrand-
böschung werden insgesamt 470 Mio. m³ Abraum veranschlagt. Neben
7 Mio. m³ Rekultivierungsmaterial (Forstkies: 3 Mio. m³, Substrat: 4 Mio. m³)
sollen 323 Mio. m³ M1-Material sowie 140 Mio. m³ M2-Material verkippt werden.
Das M1/M2-Verhältnis für den Schwenkbetrieb von 70:30 (Tabelle 23, Seite 44)
spiegelt den erhöhten M1 -Bedarf bei einem Schwenkbetrieb wider. Dieses
M1/M2-Verhältnis liegt zwischen den beiden RWE -Szenarien für die Abraum-
massenverteilung auf Grundlage der mi nimalen M2 -Abschläge ( Tabelle 24,
Seite 45) bzw. der maximalen M2-Abschläge (Tabelle 25, Seite 46).
Die Bedarfsplanung entspricht im Hinblick auf die M1- bzw. M2-Kippräume
für den Sektor Nordrandböschung den Annahmen des Bewertungsszena-
rios 2 (M1/M2-Verhältnis 69,81:30,19 und mittleres Risikopotenzial) und ist
aus Sicht der Gutachter angemessen.
Die Kippräume innerhalb der Innenkippe werden mit einem M1 /M2-Verhältnis
von 64:36 ( Tabelle 23, Seite 44) geplant. Dieses Abraum -Verhältnis unter-
schreitet im Hinblick auf die M1 -Verkippung bzw. überschreitet in Zusammen-
hang mit der Bereitstellung von M2 -Kippräumen die Abraummassenverteilung
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- 53 -
auf Grundlage der minimalen M2 -Abschläge (Tabelle 24, Seite 45). Unter Be-
rücksichtigung der M2 -Abschlagsfaktoren bedeutet dieses M1/M2-Verhältnis
eine Verkleinerung der minimalen RWE -M2-Abschläge. Einer internen Doku-
mentation zufolge, die den Gutachtern durch die RWE zur Verfügung gestellt
worden ist, ist allerdings eine Verkleinerung der M2 -Abschläge unter Berück-
sichtigung des Soll-/Ist-Vergleichs der letzten Jahre ( Tabelle 20, Seite 41, un-
tere Hälfte) nicht machbar und wäre auch nicht nachvollziehbar. Es handelt sich
somit bei dem M1/M2-Verhältnis von 64:36, das innerhalb der vorliegenden Be-
darfsplanung für die Innenkippe angesetzt wurde, um einen Widerspruch zu den
RWE-Standard-Planungsparametern auf Grundlage der minimalen M2 -Ab-
schläge für Langfristplanungen (M1/M2-Verhältnis 68:32, Tabelle 24, Seite 45).
Die Differenz zwischen der vorliegenden Bedarfsplanung und einer Pla-
nung auf Grundlage der RWE -Standard-Planungsparameter beträgt rund
6 Mio. m³ (68 Prozent vom M1/M2-Gesamtvolumen der Innenkippe in Höhe
von 183 Mio. m³, Abb. 13, Seite 33), die ausgehend von der aktuellen Be-
darfsplanung dem M1-Volumen zuzurechnen bzw. vom M2-Kippraum ab-
gezogen werden müssten.
Ein anderer Bewertungsansatz, um die zuvor beschriebene Abweichung von
den RWE-Standard-Planungsparametern zu analysier en, basiert auf den Er-
gebnissen der quantitativen Prüfung und der Auswertung der Datensätze der
Betriebsüberwachung Hambach der letzten drei Jahre ( Tabelle 20, Seite 41,
untere Hälfte) bzw. der geplanten Kippräume im Rahmen der Langfristplanung.
Die Verkippung im Bereich der unteren Innenkippe (Parallelbetrieb der Abset-
zer) ist zum größten Teil abgeschlossen. Die Absetzer I1 bis I5 befinden zum
aktuellen Zeitpunkt alle vor der Nordrandböschung und leiten den Schwenkbe-
trieb ein. Von den 183 Mio. m³ M1/M2-Kippräumen (118 Mio. m³ M1-Material +
65 Mio. m² M2-Material, Tabelle 23, Seite 44) befinden sich nach Berechnungen
der Gutachter rund 100 Mio. m³ im Bereich der Absetzer I1 bis I5.
Die restlichen Kippräume des Sektors Innenkippe in Höhe von circa 83 Mio. m³
befinden sich im Bereich der überhöhten Innenkippe und sollen von den oberen
beiden Absetzern I6 und I7 verkippt werden. Für die zuvor genannten 100
Mio. m³ der unter en Absetzer können aus Sicht der Gutachter die tatsächlich
verkippten Volumina bzw. das daraus resultierende M1/M2 -Verhältnis ange-
setzt werden. Für das Jahr 2021, in dem ein Großteil des 100 Mio. m³ Abraums
in die Innenkippe eingebaut wurde, beträgt das M1/M2-Verhältnis gemäß Aus-
wertung der Betriebsüberwachung Hambach 66:34 ( Tabelle 20, Seite 41, un-
tere Hälfte). Für die restlichen 83 Mio. m³ im Bereich der überhöhten Innenkippe
kann in einem ersten Schritt ein M1/M2 -Verhältnis (ohne M2 -Abschlag) von
75:25 auf Basis der Tabelle 10 (gemittelt6, Seite 25) mit anschließender Um-
rechnung für die Absetzer I6 und I7 durch die Gutachter angesetzt werden.
Dieses M1/M2-Verhältnis wird in einem nächsten Schritt gemäß den Planungs-
vorgaben mithilfe der von RWE festgelegten minimalen M2-Abschlagsfaktoren
korrigiert. Das nach der Korrektur auf 80:20 veränderte M1/M2-Verhältnis kann
Tabelle 31 (Seite 54) entnommen werden.
6 M1: 120 Mio. m³ = 84 Mio.m³ + 36 Mio. m³, M2-trocken: 23 Mio. m³ = 11 Mio.m³ + 12 Mio.m³,
M2-nass: 17 Mio. m³ = 7 Mio.m³ + 10 Mio.m³
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Tabelle 31: Herleitung der M1 - bzw. M2-Kippräume für die überhöhte Innen-
kippe (Absetzer I6 und I7) im Kippensektor Innenkippe
Kippraumplanung für überhöhte Innenkippe [Mio. m³] a)
M1 M2-trocken M2-nass M2-gesamt Summe
I6 & I7-Daten b) 120 75 % 23 14 % 17 11 % 40 25 % 160
M2-Abschläge c) -3 -15 % -5 -30 %
M1-Ausgleich +9
korrigierte Werte 129 80 % 20 12 % 12 7 % 31 20 % 160
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) für die gesamte I6/I7-Absetzerscheibe
c) minimale M2-Abschläge (Tabelle 21, Seite 42)
d) Ausgleich der M2-Abschläge (3,5 Mio. m³ + 5,1 Mio. m³)
Tabelle 32 stellt die Ergebnisse der Herleitung der M1- bzw. M2-Kippräume für
den gesamten Sektor Innenkippe auf Basis der Daten der Betriebsüberwachung
(I1 bis I5) bzw. auf Grundlage der korrigierten Planungen der M2-Kippräum (I6
und I7) dar.
Tabelle 32: Herleitung der M1 - bzw. M2-Kippräume für den gesamten Sektor
Innenkippe auf Basis der Daten der Betriebsüberwachung Ham-
bach (I1 bis I5) bzw. der korrigierten Planungen der M2 -Kippräum
(I6 und I7)
Kippraumplanung für den gesamten Sektor Innenkippe [Mio. m³] a)
M1 M2-trocken M2-nass M2-gesamt Summe
I1 bis I5 b) 66 66 % 23 23 % 10 10 % 34 34 % 100
I6 bis I7 c) 67 80 % 10 12 % 6 7 % 16 20 % 83
Summe 133 73 % 33 18 % 17 9 % 50 27 % 183
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) Innenkippe, untere Absetzer
c) überhöhte Innenkippe (Basis Tabelle 31, Gesamtvolumen von 93 Mio. m³ auf 83 Mio. m³ skaliert)
Werden die M1- bzw. M2-Kippräume mit der zuvor beschriebenen Methode auf
Grundlage von aktuellen Daten der Betriebsüberwachung Hambach ermittelt,
müssen die Angaben auf der Bedarfsseite der Massenbilanz für die Innenkippe
um 15 Mio. m³ korrigiert werden (Tabelle 32, 133 Mio. m³ statt 118 Mio. m³ M1
bzw. 50 Mio. m³ statt 65 Mio. m³ M2).
Zusammengefasst bedeutet dies, dass der M1 -Bedarf im Sektor Innen-
kippe aus Sicht der Gutachter zwischen 124 und 133 Mio. m³ liegen sollte
und dass der M2 -Kippraum entsprechend um 6 bis 15 Mio. m³ auf 59 bis
50 Mio. m³ reduziert werden muss.
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Für den Kippensektor Bandsammelpunkt wird in der Bedarfsplanung 14 Mio. m³
M1- bzw. M2-Kippraum mit einem M1 /M2-Verhältnis von 64:36 ausgewiesen
(Tabelle 23, Seite 44). Analog zu der Bewertung der Innenkippe muss festge-
stellt werden, dass dieses Verhältnis unterhalb des M1 /M2-Verhältnisses der
Abraummassenverteilung auf Grundlage der minimalen M2-Abschläge (Tabelle
24, Seite 45) liegt. Das M1- bzw. M2-Volumen im Kippsektor Bandsammelpunkt
wird hauptsächlich über den untersten Absetzer I1 verkippt. Über die Planungs-
daten dieses Absetzers ( Tabelle 10, Seite 25) kann das durchschnittliche
M1/M2-Verhältnis der I 1-Absetzerscheibe ermittelt werden. Das M1 /M2-Ver-
hältnis liegt ohne die entsprechenden M2 -Abschläge bei 53:47. Nach der In-
tegration der minimalen M2-Abschläge verändert sich dieses M1/M2-Verhältnis
auf 63:37. Tabelle 33 stellt die Ergebnisse d ieser Berechnung der M2 -Ab-
schläge sowie die daraus abzuleitenden Korrekturen für den Kippensektor
Bandsammelpunkt dar.
Tabelle 33: Ermittlung der M2 -Abschläge für den Kippensektor Bandsammel-
punkt inkl. der Berechnung von Korrekturwerten
Kippraumplanung für den Sektor Bandsammelpunkt (BSP) [Mio. m³] a)
M1 M2-trocken M2-nass M2-gesamt Summe
I1-Daten b) 33 52 % 16 25 % 14 22 % 30 48 % 63
M2-Abschläge c) -2 -15 % -4 -30 %
M1-Ausgleich +7
korrigierte Werte 40 63 % 14 22 % 10 16 % 23 37 % 63
Kippvolumen des I1 für den Bereich BSP [Mio. m³] a)
BSP-Volumen 9 63 % 3 22 % 2 16 % 5 37 % 14
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) für die gesamte I1-Absetzerscheibe
c) minimale M2-Abschläge (Tabelle 21, Seite 42)
d) Ausgleich der M2-Abschläge (2,4 Mio. m³ + 4,6 Mio. m³)
Aus den Berechnungen der Tabelle 33 lässt sich ableiten, dass das Bedarfs -
volumen des Kippensektors Bandsammelpunkt (Abb. 13, Seite 33) nicht korri-
giert werden muss. Zudem befindet sich d er Kippraum des Kippensektors in
einem Bereich, der auf drei Seiten von aktuellen Böschungssystemen umgeben
ist, die als Widerlager für die verkippten Massen dienen können. Aus diesem
Grund werden die Kippraumpläne für den Kippensektor Bandsammel-
punkt als plausibel und nachvollziehbar bewertet. Eine Korrektur ist nicht
notwendig.
Zusammenfasst ergibt die zweite Analyse der Volumina der Bedarfsseite, die
nicht auf den drei entwickelten Bewertungsszenarien, sondern auf Daten der
Betriebsüberwachung Hambach und den minimalen M2-Abschlagsfaktoren aus
der RWE-Langfristplanung basiert, folgende Ergebnisse:
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• Kippensektor Nordrandböschung: Die Ausweisung von M1 - bzw. M2-
Kippraum entspricht den Annahmen des Bewertungsszenarios 2 (mitt-
leres Risikopotenzial) und ist aus Sicht der Gutachter angemessen.
• Kippensektor Innenkippe: Die Volumina für diesen Kippensektor müs-
sen korrigiert werden. Die Korrekturen sind abhängig von den zugrun-
deliegenden Annahmen und liegen zwischen 6 und 15 Mio. m³. Das be-
deutet, dass der geplante M1-Bedarf in Höhe von 118 Mio. m³ um den
Betrag 6 bis 15 Mio. m³ erhöht werden muss. Gleichzeitig reduziert sich
der zur Verfügung stehende M2-Kippraum um das entsprechende Volu-
men.
• Kippensektor Bandsammelpunkt: Aufgrund der Berechnungen und der
außergewöhnlichen Böschungssituation in diesem Kippensektor ist das
angenommene M1 /M2-Verhältnis nachvollziehbar und aus Sicht der
Gutachter angemessen.
Auf Basis unterschiedlicher Prüfannahmen und Prüfgrundlagen ergibt die
Prüfung und Bewertung der Bedarfsseite, dass die Berechnungen der not-
wendigen M1 - bzw. M2 -Kippräume grundsätzlich nachvollziehbar und
plausibel sind. Allerdings besteht nach Ansicht der Gutachter die Notwen-
digkeit von Korrekturen in unterschiedlicher Größenordnung. Die Tabelle
34 stellt die Volumen-Korrekturwerte auf Basis der beschriebenen Bewertungs-
szenarien bzw. Prüfgrundlagen dar.
Tabelle 34: Volumenkorrekturen der RWE-Bedarfsplanung in Abhängigkeit ver-
schiedener Prüfgrundlagen (Daten der Betriebsüberwachung bzw.
Bewertungsszenarien 2 und 3)
Volumenkorrekturen der Bedarfsseite [Mio. m³] a)
Material RWE b)
Betriebsdaten c) Bewertungsszenario d)
Minimum Maximum 2 - mittleres Risiko 3 - geringes Risiko
M1 450 456 +6 465 +15 461 +11 475 +25
M2 210 204 -6 195 -15 199 -11 185 -25
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) RWE-Kippräume gemäß detaillierter Massenbilanz (Abb. 13, Seite 33), abzüglich 45 Mio. m³ M1 für die
gewinnungsseitige Vorschüttung
c) Bewertung auf Basis der Daten der Betriebsüberwachung Hambach
d) im Rahmen des vorliegenden Gutachtens entwickelt
Nachdem die einzelnen Kippräume analysiert und bewertet wurden, müssen
abschließend die bilanztechnischen Beziehungen zwischen der Angebots- und
der Bedarfsseite bewertet werden. Aus der detaillierten Massenbilanz (Abb. 13,
Seite 33, Abbildungsmitte) bzw. aus der Beschreibung i n Kap. 2.5.3.3 ergibt
sich eine M1-Unterdeckung in Höhe von 25 Mio. m³ (495 Mio. m³ - 470 Mio. m³).
Dies bedeutet, dass auf der Angebotsseite (Gewinnung) 25 Mio. m³ an M1-Ma-
terial fehlen. Gleichzeitig fehlen auf der Bedarfsseite M2-Kippraum in Höhe von
25 Mio. m³ (235 Mio. m³ - 210 Mio. m³).
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Um die identifizierten Rundungsfehler7 mitbewerten zu können, erfolgt die nach-
folgende Bewertung dieser bilanztechnischen Beziehungen nicht anhand der
zuvor beschriebenen Daten der RWE-Massenbilanz, sondern anhand der kor-
rigierten Angebotsvolumina aus dem Kap. 2.5.2. Die Prüfgrundlage der nach-
folgenden Bewertung umfasst somit 461 Mio. m³ an M1 -Material und 235
Mio. m³ an M2 -Material (siehe Tabelle 18, Seite 39). Von dem M1 -Angebot
müssen vorab noch 45 Mio. m³ für die geplante Vorschüttung auf der Gewin-
nungsseite abgezogen werden. Daraus ergibt sich nun eine Prüfgrundlage in
Höhe von 416 Mio. m³ an M1-Material und 235 Mio. m³ an M2-Material.
Analog zu den Bewertungen der einzelnen Kippvolumina auf der Bedarfsseite,
die auf den entwickelten Bewertungsszenarien bzw. auf den Auswertungen der
Daten der Betriebsüberwachung Hambach basieren, werden nachfolgend die
korrigierten M1- bzw. M2-Angebotsvolumina mit den entsprechenden Ergebnis-
sen (Tabelle 34, Seite 56) verglichen und abschließend bewertet.
Tabelle 35: Vergleich des M1- und M2-Angebots (Angebotsseite) mit den ver-
schiedenen Volumenausweisungen für die Bedarfsseite (Teil I)
Vergleich Angebots- und Bedarfsseite [Mio. m³] a)
Material
Prüfgrundlage
korrigierte
Angebotsseite
Bedarfsseite (Bedarf, Kippraum)
RWE-Planung b)
Betriebsdaten c)
Minimum Maximum
M1 416 450 -34 456 -40 465 -49
M2 235 210 +25 204 +31 195 +40
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) RWE-Angebotsseite gemäß detaillierter Massenbilanz (Abb. 13, Seite 33, korrigiert), abzüglich 45
Mio. m³ M1 für die gewinnungsseitige Vorschüttung
c) Bewertung auf Basis der Daten der Betriebsüberwachung Hambach
Tabelle 35 listet die Ergebnisse des Vergleichs von der korrigierten Ange-
botsseite mit den Volumenausweisungen auf Basis der RWE -Bedarfsplanung
sowie den korrigierten Kippraum-Volumina auf Grundlage der Datensätze der
Betriebsüberwachung Hambach auf. Ohne die erwähnten notwendigen Korrek-
turen beläuft sich die M1 -Unterdeckung innerhalb der RWE-Massenbilanz auf
rund 34 Mio. m³. Gleichzeitig fehlen auf der Bedarfsseite (Kippenseite) 25
Mio. m³ an M2-Kippraum. Diese Werte verschlechtern sich durch die notwendi-
gen Korrekturen, die durch detaillierte Analysen der einzelnen Kippraum-Volu-
mina identifiziert worden sind, um weitere 6 bzw. 15 Mio. m³ (Tabelle 35: Be-
triebsdaten: Minimum/Maximum).
7 Nach Aussagen von RWE in der abschließenden Videokonferenz am 11.02.2022 mit der Be-
zirksregierung Köln handelt es sich nicht um einen Rundungsfehler, sondern den Gutachtern
wurden im Rahmen der Datenübergaben aktualisierte 3 -D-Planungsdaten und Massen - bzw.
Volumenauswertungen zur Verfügung gestellt. Die Vorhabensbeschreibung basiert auf einer
älteren Datengrundlage, spiegelt somit einen älteren Planungsstand wider und müsste aus
Sicht der Gutachter angepasst werden.
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Tabelle 36: Vergleich des M1- und M2-Angebots mit den verschiedenen Volu-
menausweisungen für die Bedarfsseite (Teil II)
Vergleich Angebots- und Bedarfsseite [Mio. m³] a)
Material
Prüfgrundlage
korrigierte
Angebotsseite
Bedarfsseite Bewertungsszenario
(Bedarf, Kippraum) b)
2 - mittleres Risiko 3 - geringes Risiko
M1 416 461 -45 475 -59
M2 235 199 +36 185 +50
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) im Rahmen des vorliegenden Gutachtens entwickelt
Die Ergebnisse des Vergleichs der korrigierten Angebotsvolumina mit den Da-
ten des Bewertungsszenarios 2 (mittleres Risiko potenzial, Auswertung in Ta-
belle 29, Seite 51) und Bewertungsszenarios 3 (geringes Ris ikopotenzial, Ta-
belle 30, Seite 51) werden in Tabelle 36 dargestellt. Das Bewertungsszenario 1
wurde aufgrund der entsprechenden Risikoeinstufung (hoch) nicht berücksich-
tigt. Zudem erfüllt die RWE -Bedarfsplanung die Volumina-Anforderungen die-
ses unberücksichtigten Bewertungsszenarios. Durch die erhöhten Anforderun-
gen an die vorhandenen M2-Kippräume der Bewertungsszenarien 2 und 3 er-
höht sich das maximale M1-Defizit auf der Angebotsseite der Massenbilanz auf
maximal 59 Mio. m³. Das maximale Defizit an M2 -Kippraum auf der Bedarfs-
seite erhöht sich dementsprechend 50 Mio. m³.
Die abschließende Risikoeinstufung für die gesamte RWE -Volumenbilanz er-
folgt auf Grundlage der identifizierten M1 -Defizite auf der Angebotsseite bzw.
der fehlenden M2-Kippräume auf der Bedarfsseite. Sie erfolgt auf der Basis fol-
gender Annahmen:
1. Aus Gründen der Standsicherheit können sich M1 - und M2-Positionen
in der Volumenbilanz nicht gegenseitig ausgleichen. Bei einem theoreti-
schen M1-Überschuss, der bei dieser Tagebauplanung nicht vorliegt,
wäre ein entsprechender Ausgleich möglich, da standfestes M1-Material
jederzeit in M2 -Kippräume eingebaut werden kann. Das aufbaufähige
M1-Material kann aus Gründen der Standsicherheit nicht durch das nicht
aufbaufähige M2-Material substituiert werden, da sich das M2 -Material
aufgrund seiner Beschaffenheit nicht zum Aufbau von standfesten Däm-
men bzw. Abdeckungen eignet. Da somit ein Ersatz von M1 -Material
durch M2-Material nicht möglich ist, wird als Bewertungsgrundlage für
die Risikoeinstufung nicht das Gesamtvolumen der Angebots- bzw. Be-
darfsseite verwendet, sondern die Bewertung erfolgt separat für das M1-
und M2-Material.
2. Die Risikoeinstufung erfolgt anhand der in Tabelle 37 gelisteten Abwei-
chung vom Soll-/Plan-Wert und orientiert sich an internationale n Stan-
dards für Bergbauprojekte (Anwendungsbeispiele siehe Spalte 3).
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Tabelle 37: Risikoeinstufung in Abhängigkeit von der Abweichung vom Soll-
bzw. Plan-Wert
Risikoeinstufung Abweichung vom Soll-/Plan-Wert Anwendungsbeispiele
sehr gering ≤ 1 % bankable feasibility study
gering > 1 % ≤ 5 % bankable feasibility study, feasibility study
mittel > 5 % ≤ 10 % feasibility study
hoch > 10 % pre-feasibility study
Die Risikoeinstufung beinhaltet neben den geplanten RWE -Kippräumen (Ta-
belle 35, Seite 57) auch die im Rahmen des vorliegenden Gutachtens korrigier-
ten M1/M2-Kippräume auf Basis der Betriebsdaten (Tabelle 35, Seite 57) sowie
die M1/M2-Kippräume des Bewertungsszenarios 2 (Tabelle 36, Seite 58). Auf-
grund der sehr hohen Anforderungen des Bewertungsszenarios 3 (kleines bzw.
geringes Risikopotenzial) und der hohen Diskrepanz der ermittel ten Werte zu
den Anforderungen dieses Risikoszenarios wird diese Bewertungsgrundlage
nicht weiter berücksichtigt. Die Risikoeinstufung für das M1-Defizit anhand der
Kriterien gemäß Tabelle 37 wird in der Tabelle 38 (Seite 59) dargestellt.
Tabelle 38: Risikoeinstufung des M1-Defizits auf der Angebotsseite auf Grund-
lage der vier ausgewählten Planungs- und Bewertungsszenarien
Prüfgrundlage
Prüfgrundlage
[Mio. m³] a)
Defizit
[Mio. m³] a) Abweichung Risiko
RWE-Planung b)
416
-34 -8,2 % mittel
Betriebsdaten (Minimum) c) -40 -9,6 % mittel
Betriebsdaten (Maximum) c) -49 -11,8 % hoch
Bewertungsszenario 2 d) -45 -10,8 % hoch
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) RWE-Angebotsseite gemäß detaillierter Massenbilanz (Abb. 13, Seite 33, korrigiert), abzüglich 45
Mio. m³ M1 für die gewinnungsseitige Vorschüttung
c) Bewertung auf Basis der Daten der Betriebsüberwachung Hambach
d) im Rahmen des vorliegenden Gutachtens entwickelt
Die Risikoeinstufung für den M2-Überschuss auf der Angebotsseite anhand der
Kriterien der Tabelle 37 (Seite 59) wird in der Tabelle 39 (Seite 60) dargestellt.
Ein Überschuss auf der Angebotsseite bedeutet, dass notwendiger M2 -Kipp-
raum auf der Bedarfsseite fehlt.
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Tabelle 39: Risikoeinstufung des M2-Überschusses auf der Angebotsseite auf
Grundlage der vier ausgewählten Planungs - und Bewertungssze-
narien
Prüfgrundlage Prüfgrundlage
[Mio. m³] a)
Überschuss
[Mio. m³] a) b) Abweichung Risiko
RWE-Planung c)
235
25 10,6 % hoch
Betriebsdaten (Minimum) d) 31 13,2 % hoch
Betriebsdaten (Maximum) d) 40 17,0 % hoch
Bewertungsszenario 2 e) 36 15,3 % hoch
a) Werte auf 1 Mio. m³ gerundet
b) Überschuss auf der Angebotsseite bedeutet, dass notwendiger M2-Kippraum auf der Bedarfsseite fehlt
c) RWE-Kippräume gemäß Vorhabensbeschreibung bzw. detaillierter Massenbilanz (Abb. 13, Seite 33)
d) Bewertung auf Basis der Daten der Betriebsüberwachung Hambach
e) im Rahmen des vorliegenden Gutachtens entwickelt
Die abschließende Risikoabschätzung für das M1-Defizit (Tabelle 38) bzw.
für den M2-Überschuss (Tabelle 39) auf der Angebotsseite zeigt, dass das
Umsetzungsrisiko in Zusammenhang mit dem fehlenden M2 -Kippraum
auf der Bedarfsseite als hoch eingestuft werden muss. Das M1-Defizit auf
der Angebotsseite ist insgesamt mit einem mittleren Umsetzungsrisiko
(im Grenzbereich zum hohen Umsetzungsrisiko) zu bewerten.
Die RWE -Planungsparameter und die RWE -Volumenausweisungen für
das notwendige Rekultivierungsmaterial (Löss, Forstkies, Substrat) sind
nachvollziehbar und plausibel bzw. nach Einschätzung der Gutachter
fachlich korrekt durchgeführt worden. Entsprechende 3-D-Daten für die
konkrete Umsetzung der Rekultivierung smaßnahmen lagen zum Zeit-
punkt der Erstellung des vorliegenden Gutachtens noch nicht vor.
2.5.4 Fazit der Bewertung der qualitativen Volumenbilanz
Die Volumenausweisungen auf Basis des geologischen Modells für den Ab-
raum (Löss, aufbaufähiges Material, nicht aufbaufähiges Material) und für die
Braunkohlen, die als Basis für den weiteren Planungsprozess und für die Vor-
habensbeschreibung dienen, sind nachvollziehbar, plausibel und fachlich kor-
rekt durchgeführt worden.
Die durch den Bergbaubetreiber angewandten Berechnungsmethoden (M2-Zu-
schlagsfaktor) und die Berechnungen der konkreten Volumina innerhalb der de-
taillierten RWE-Planungsdaten für die Umwandlung der geologischen Material-
ausweisung in Mischboden 1 (M1) bzw. Mischboden 2 (M2) sowie für die Her-
stellung von Forstkies sind nachvollziehbar, plausibel und fachlich korrekt
durchgeführt worden.
Die in der quantitativen Prüfung bzw. Bewertung (Kap. 2.4) identifizierten Volu-
mendefizite auf der Angebotsseite der RWE-Massenbilanz konnten im Rahmen
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der qualitativen Bewertung als M1 -Material klassifiziert werden. Das Volu-
mendefizit umfasst rund 9,0 Mio. m³ M1-Material. Kritisch zu bewerten ist die
Ausweisung von 470 Mio. m³ M1-Volumen auf der Angebotsseite inn er-
halb der RWE-Vorhabensbeschreibung. Dies sind rund 9,0 Mio. m³ mehr M1-
Material, als in den detaillierten und geprüften RWE-Planungsdaten dokumen-
tiert ist. Diese Aufrundung des M1-Volumens auf der Angebotsseite der RWE-
Vorhabensbeschreibung ist für die Gutachter nicht nachvollziehbar.8
Die Analysen im Rahmen der qualitativen Bewertung der Massenbilanz zeigen,
dass der Einsatz von Korrekturfaktoren (M2-Abschlagsfaktoren) für die Berech-
nung der erforderlichen Kippräume auf der Bedarfsseite zwingend notwendig
ist. Im Rahmen der Bewertungen der geplanten Kippräume und der tatsächlich
verkippten Materialvolumina anhand der Datensätze der Betriebsüberwachung
Hambach der letzten drei Jahre konnte abgeleitet werden, dass die Planungs-
daten durch die Anwendung der M2 -Abschlagsfaktoren durch die RWE ange-
messen korrigiert wurden (Größenordnung).
Die Prüfung und Bewertung der Bedarfsseite ergeben auf Basis unterschiedli-
cher Prüfannahmen und Prüfgrundlagen, dass die Berechnungen de r notwen-
digen M1 - bzw. M2 -Kippräume grundsätzlich nachvollziehbar und plausibel
sind. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich allerdings notwendige Korrekturen
in unterschiedlicher Größenordnung.
Die abschließende Risikoabschätzung für das M1-Defizit (Tabelle 38, Seite 59)
bzw. für den M2-Überschuss (Tabelle 39, Seite 60) auf der Angebotsseite zeigt,
dass das Risiko in Zusammenh ang mit dem fehlenden M2 -Kippraum auf der
Bedarfsseite als hoch eingestuft werden muss. Das M1 -Defizit auf der Ange-
botsseite ist insgesamt mit einem mittleren Risiko zu bewerten (im Grenzbe-
reich zum hohen Umsetzungsrisiko).
Die RWE -Planungsparameter und di e RWE -Volumenausweisungen für das
notwendige Rekultivierungsmaterial (Löss, Forstkies, Substrat) sind nachvoll-
ziehbar und plausibel bzw. fachlich korrekt durchgeführt worden.
2.6 Handlungsempfehlungen aus bergbaufachplanerischer Sicht
Während der Bearbeitung der quantitativen und qualitativen Bewertung der
RWE-Massenbilanz wurden einige Themenkomplexe identifiziert, die im Rah-
men des vorliegenden Gutachtens aus zeitlichen Gründen bzw. aufgrund feh-
lender Daten nicht bearbeitet werden konnten.
Einer der wichtigsten Punkte, neben einer kritischen und objektiven Überprü-
fung der projektierten gewinnungsseitigen Vorschüttung, ist eine Bewertung
8 Nach Aussagen von RWE in der abschließenden Videokonferenz am 11.02.2022 mit der Be-
zirksregierung Köln handelt es sich nicht um einen Rundungsfehler, sondern den Gutachtern
wurden im Rahmen der Datenübergaben aktualisierte 3 -D-Planungsdaten und Massen - bzw.
Volumenauswertungen zur Verfügung gestellt. Die Vorhabensbeschreibung basiert auf einer
älteren Datengrundlage, spiegelt somit einen älteren Planungsstand wider und müsste aus
Sicht der Gutachter angepasst werden.
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des betrieblichen Optimierungs - und M2 -Einsparungspotenzials im Tagebau
Hambach. Dieses von Vertretern des Bergb aubetreibers verbal beschriebene
Optimierungs- und M2-Einsparungspotenzial ist aus Sicht der Gutachter die ein-
zige Möglichkeit, die identifizierten Defizite in der RWE -Massenbilanz auszu-
gleichen, da
• im Bereich der Nordrandböschung aus geologischen, standsicherheits-
technischen, bergbautechnischen und bergbauplanerischen Gründen
kein weiteres Material gewonnen werden kann,
• die Abbauoberkante der Gewinnungsböschung vor dem Hambacher
Forst aus politischen Gründen nicht mehr nach Süden verlegt werden
kann und so mit aus der Gewinnungsböschung über die projektierten
Massen hinaus kein zusätzliches Material entnommen werden kann
(Kap. 4.6.4),
• im Bereich der Südrandböschung und im Bereich des Bandsammel-
punkts aus anlagen-, verfahrens- und bergtechnischen sowie genehmi-
gungsrechtlichen Gründen keine Materialgewinnung möglich ist,
• der Rückbau der Innenkippe aus technischen, standsicherheits- und ar-
beitssicherheitstechnischen Gründen (Kap. 4) nicht durchführbar ist,
• aus dem Tagebautiefsten aus Gründen der Standsicherheit (General-
neigung 1:5, Kap. 3) und der Geologie (anstehende Braunkohlenflöze
und nicht standfeste Materialhorizonte) kein zusätzliches standfestes
Kippenmaterial hereingewonnen werden kann,
• durch ein tieferes Abbauniveau in der Manheimer Bucht aus geologi-
schen und bergbautechnischen Gründen ein ungünstiges M1 /M2-Ver-
hältnis dazu führt, dass die RWE-Massenbilanz nicht signifikant verbes-
sert werden kann und
• aus politischen Gründen eine größere Flächeninanspruchnahme im Be-
reich der Manheimer Bucht ausgeschlossen wurde.
Eine Bewertung des zuvor genannten betrieblichen Optimierungs- und M2-Ein-
sparungspotenzials im Tagebau Hambach (mündliche Aussagen der RWE-An-
sprechpartner) könnte anhand von Planungsdaten der Langfrist-, Mittelfrist- und
Kurzfristplanung sowie mit einem Vergleich dieser Daten mit der Umsetzungs-
planung und den Daten über die tatsächlich verkippten Massen (Betriebsüber-
wachung Hambach) in den letzten fünf bis zehn Jahren erfolgen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Bewertung der
RWE-Massenbilanz wird zusätzlich empfohlen:
• eine vom Bergbaubetreiber unabhängige Verifizierung der benötigten
45 Mio. m³ gewinnungsseitigen Vorschüttung (Gewinnungsböschung
vor dem Hambacher Forst) anhand der in Kap. 2.4.2.3 vorgestellten Me-
thoden durchzuführen,
• die Massen- bzw. Volumenbilanz nach dem ersten Betriebsjahr der Ab-
setzer im Schwenkbetrieb vor der Nordrandböschung erneut zu über-
prüfen (Ende 2022 bzw. Anfang 2023),
• eine Bewertung der ausstehenden F&E-Vorhaben zum benötigten Um-
fang der gewinnungsseitigen Vorschüttung inklusive einer erneuten Prü-
fung der Massen- bzw. Volumenbilanz durchzuführen.
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2.7 Bewertung des Rückbaus der Innenkippe aus planerischer Sicht
Neben den in Kap. 4 diskutierten technischen Gründen, die einen Rückbau der
Innenkippe ausschließen, existieren aus bergbaufachplanerischer Sicht weitere
Aspekte, die einen Rückbau der Innenkippe als sehr kritisch bzw. undurchführ-
bar mit Großgeräten erscheinen lassen. Zu diesen Aspekten zählen z. B. fol-
gende standsicherheitstechnische, arbeitssicherheitstechnische, genehmi-
gungsrechtliche sowie bergbauplanerische Gründe:
1. Ein potenzieller Rückbau der Innenkippe durch einen oder mehrere
Schaufelradbagger bedingt, dass diese Großgeräte inklusive der dazu-
gehörigen Bandschleifenwagen vom Gewinnungsbereich im Süden des
Tagebaus Hambachs auf die Innenkippe wechseln. Ein solche r Stand-
ortwechsel müsste über die oberste Baggersohle B1 erfolgen. Die Ver-
legung müsste östlich des Tagebaus über die Flächen der Stadt Elsdorf
erfolgen. Grundvoraussetzung hierfür wäre die Aufschüttung einer (Aus-
fahr-)Rampe mit einer maximalen Steigung von 1:20 bis 1:18 sowie er-
hebliche Materialumlagerungen im potenziellen Einfahrbereich der In-
nenkippe. Eine solche (Ausfahr-)Rampe würde mindestens 600 bis 800
Meter lang sein, mehrere Mio. m³ Abraum beinhalten und müsste wahr-
scheinlich mit Kleingeräten modelliert bzw. innerhalb der Manheimer
Bucht mit einem Schaufelradbagger im Sonderbetrieb aufgefahren wer-
den. Zudem müssten für die Verlegung der Schaufelradbagger sowie
die Umstrukturierung der Gewinnungsseite erhebliche Eingriffe in die
betriebliche Infrastruktur vorgenommen werden. Eine solche Baggerver-
legung bedarf umfangreicher Planungsarbeiten sowie zahlreicher berg-
baurechtlicher und sonstiger Genehmigungen. Die Durchführung ist aus
fachlichen, technischen, genehmigun gsrechtlichen und zeitlichen As-
pekten als kritisch einzustufen.
2. Auf der Innenkippe müssten auf den entsprechenden Sohlen neue Gurt-
bandförderanlagen installiert werden, um den Schaufelradbagger in die
betriebliche Transport-Infrastruktur einzubinden. Die auf der Innenkippe
vorhandenen Gurtbandförderanlagen werden durch den Absetzerbe-
trieb blockiert.
3. Aufgrund der technischen Auslegung des Bandsammelpunkts (BSP)
kann dieser nur Material aus südlicher Richtung aufnehmen. Nach der
Verschiebung auf die entsprechende Abraumlinie verlässt das Material
den Bandsammelpunkt in nördlicher Richtung. Aus diesem Grund müss-
ten die neuen Gurtbandförderanlagen für den/die Schaufelradbagger
von der Innenkippe aus in westlicher Richtung über die Flächen der
Stadt Niederzier zum Bandsammelpunkt (aus südlicher Richtung) ge-
führt werden. Die Planung und Umsetzung einer solchen Bandtrasse ist
aus fachlichen, technischen, genehmigungsrechtlichen und zeitlichen
Aspekten als kritisch einzustufen.
4. Einer der wichtigsten Aspekte, der gegen einen Rückbau der Innenkippe
durch Großgeräte spricht, ist das Fehlen von detaillierten Daten der Ma-
terialverkippung. Trotz umfangreicher betrieblicher Dokumentationen
kann die exakte Lage der M1 - bzw. M2-Kippräume nachträglich nicht
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mehr festgestellt werden. Zudem ist dieses geotechnische Bauwerk auf-
grund der Planung und Funktion der Innenkippe auf den Betrieb von Ab-
setzern und nicht auf die teilweise doppelt so schweren Schaufelradbag-
ger ausgelegt. Es besteht aus Sicht der Gutachter ein geringes, aber
reales Risiko, dass der entsprechende Böschungsbereich in der Nähe
des Schaufelradbaggers instabil wird, was zu einem Umkippen des
Großgerätes führen würde. Bei einem solchen Ereignis muss mit Toten
unter der Baggermannschaft gerechnet werden (inakzeptables Risiko).
Aus diesen standsicherheitstechnischen und arbeitssicherheitstechni-
schen Gründen ist der Rückbau der Innenkippe nicht möglich.
2.8 Gesamtbewertung der RWE-Volumenbilanz
Grundsätzlich ist das in der RWE-Vorhabensbeschreibung dargelegte Bergbau-
konzept für die frühzeitige Beendigung der Braunkohlengewinnung und für die
gleichzeitige Herstellung von standsicheren Böschungssystemen innerhalb des
Tagebauendstands schlüssig und nachvollziehbar. Diese Einschätzung
schließt auch die Flächeninans pruchnahme im Rahmen des Abraumbetriebs
östlich des Hambacher Forstes (Manheimer Bucht) mit ein. Die Modellierungs-
und Berechnungsmethoden sowie die Ausweisung der konkreten Volumina in-
nerhalb der detaillierten RWE -Planungsdaten sind nachvollziehbar, plau sibel
und fachlich zum größten Teil korrekt ermittelt bzw. angewandt worden.
Die detaillierte Aufschlüsselung der Massenbilanz (Abb. 13, Seite 33), die auch
Grundlage für die RWE -Vorhabensbeschreibung ist, weist eine M1 -Unterde-
ckung in Höhe von 25 Mio. m³ auf. Auf der Angebotsseite werden 470 Mio. m³
an M1-Material bilanziert, während auf der Bedarfsseite 495 Mio. m³ an M1 -
Material benötigt werden. Diese M1 -Unterdeckung wird durch einen fehlerhaf-
ten Transfer bzw. eine fehlerhafte Interpretation der RWE-Planungsdaten in der
Vorhabensbeschreibung um 9 Mio. m³ auf 34 Mio. m³ erhöht (Kap. 2.5.2.4).
Im Rahmen der Prüfung und Bewertung der Bedarfsseite der RWE-Vorhabens-
beschreibung bzw. innerhalb der RWE-Planungsdaten wird u. a. auch eine Ri-
sikobetrachtung durch die Gutachter durchgeführt (Kap. 2.5.3.4). Diese Prüfung
ergibt, dass die veränderten Bedingungen für den Absetzerbetrieb im Bereich
der Nordrandböschung berücksichtigt werden. Die Nordrandböschung wird im
Gegensatz zu großen Teilen der Innenkippe nicht durch einen Parallelbetrieb
der Absetzer, sondern durch einen Schwenkbetrieb aufgeschüttet. Die entspre-
chenden Kippräume für die drei Kippensektoren Nordrandböschung, Innen-
kippe und Bandsammelpunkt werden allerdings durch die Vorhabenträgerin in
Summe so angesetzt, als ob die Verkippung in diesen Kippensektoren vollstän-
dig durch einen Parallelbetrieb der Absetzer erfolgen würde. Dabei handelt es
sich bei der geplanten Herstellung der Böschungssysteme innerhalb dieser drei
Kippensektoren um eine Kombination aus Parallel- und Schwenkbetrieb.
Aus Sicht der Gutachter muss die Bedarfsseite auf Grundlage der entwickelten
Szenarien für die Risikobetrachtung angepasst werden. Die in Kap. 2.5.3.4 vor-
gestellten Bewertungsgrundlagen stellen einen Ausgleich zwischen den Stan-
dardparametern für den Parallelbetrieb der Absetzer (RWE -Ansatz für die Be-
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- 65 -
rechnungen der Bedarfsseite) und einer Kalkulation, die auf Grundlage von grö-
ßeren M2-Abschlägen (Schwenkbetrieb) geplant wird, dar. Aus diesem Ansatz
der Risikobewertung ergibt sich eine weitere Erhöhung an notwendigem M1 -
Volumen auf der Bedarfsseite bei gleichzeitiger Verkleinerung der möglichen
M2-Kippräume.
Werden die entwickelten Bewertungsgrundlagen bzw. -szenarien der Gutachter
in die korrigierte Volumenbilanz der RWE -Vorhabensbeschreibung integriert,
erhöht sich die M1-Unterdeckung auf einen Betrag zwischen 40 bis 49 Mio. m³.
Diese M1-Unterdeckung stellt im Vergleich zum M1 -Angebot für die drei Kip-
pensektoren Nordrandböschung, Innenkippe und Bandsammelpunkt
(416 Mio. m³) eine Abweichung von rund 10 Prozent dar. Aus Sicht der Gutach-
ter ist eine Tagebauplanung mit einer M1-Unterdeckung in dieser Höhe mit ei-
nem mittleren Umsetzungsrisiko einzustufen (im Grenzbereich zum hohen Um-
setzungsrisiko).
Für das M2-Material weist die Vorhabenträgerin in der Massenbilanz hingegen
einen Überschuss in Höhe von 25 Mio. m³ auf der Angebotsseite aus. Auf der
Angebotsseite werden 235 Mio. m³ an M2-Material bilanziert, während auf der
Bedarfsseite nur 210 Mio. m³ an M2-Kippräumen zur Verfügung stehen. Es feh-
len also 25 Mio. m³ M2-Kippräume auf der Bedarfsseite. Auf Basis der entwi-
ckelten Bewertungsgrundlagen und -szenarien könnte sich das Defizit an M2 -
Kippräumen auf der Bedarfsseite auf 31 bis 40 Mio. m³ erhöhen, was einer ma-
ximalen Abweichung in Höhe von circa 14 Prozent entsprechen würde. Aus
Sicht der Gutachter ist eine Tagebauplanung mit einem Defizit an M2-Kippräu-
men auf der Bedarfsseite in dieser Höhe mit einem hohen Umsetzun gsrisiko
einzustufen.
Die RWE -Planungsparameter und die RWE -Volumenausweisungen für das
notwendige Rekultivierungsmaterial (Löss, Forstkies, Substrat) sind nachvoll-
ziehbar und plausibel bzw. nach Einschätzung der Gutachter fachlich korrekt
durchgeführt worden. Entsprechende 3 -D-Daten für die konkrete Umsetzung
der Rekultivierungsmaßnahmen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des vorlie-
genden Gutachtens noch nicht vor.
Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen der Gutachter (Kap. 2.6) muss in
Betracht gezogen werden, dass die Einsparungen an M1-Volumen im Rahmen
der Optimierung der Materialeinlagerung im Bereich der überhöhten Innenkippe
(Kap. 4) zur Verbesse rung bzw. Stabilisierung der RWE -Massenbilanz heran-
gezogen werden müssen und nicht automatisch eine verringerte Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht bedeuten. Zudem muss die jeweilige Reduzierung
von möglichen M2-Kippräumen auf der Bedarfsseite (Kap. 4 ) als sehr kritisch
angesehen werden. Bei einer Verringerung der geplanten Flächeninanspruch-
nahme für die Manheimer Bucht werden die betrieblichen und sicherheitstech-
nischen Risiken signifikant erhöht.
Aufgrund der angespannten Massenbilanz, die mit einem mittl eren (M1-Mate-
rial) bzw. hohen Risiko (M2 -Material) bewertet wird, empfehlen die Gutachter
neben einer vom Bergbaubetreiber unabhängigen Verifizierung der gewin-
nungsseitigen Vorschüttung anhand der vorgestellten Methoden (Kap. 2.4.2.3)
auch eine Bewertung des Optimierungs- und M2-Einsparungspotenzials im Ta-
gebau Hambach zum Ausgleich der Defizite der RWE -Massenbilanz. Zudem
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sollten die betrieblichen Daten der Absetzer I1 bis I5 im Schwenkbetrieb in Zu-
sammenhang mit dem tatsächlich notwendigen M1-Bedarf bzw. der Schaffung
von M2-Kippräumen überprüft werden, nachdem ausreichend Auswertungsma-
terial zur Verfügung steht. Dies sollte Ende 2022 bzw. Anfang 2023 erfolgen.
Der Rückbau der Innenkippe ist auf bergbaufachplanerischer Sicht als sehr kri-
tisch bzw. als nicht durchführbar einzustufen und stellt keine Alternative zur Ge-
winnung von M1-Material dar (Kap. 2.7).
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3 BÖSCHUNGSSYSTEME
Die während des Tagebaubetriebs vorhandenen Böschungen sind in der Regel
nicht dauerhaft standsicher, was die folgende Abb. 16 links verdeutlicht. Für den
Endzustand, in dem das Tagebaugelände bzw. der geplante Restsee in eine
Nutzung für die Öffentlichkeit überführt werden soll, müssen die Böschungen
daher durch Reduzierung des Böschungswinkels zwingend standsicher ge-
staltet werden, wie dies im Innenkippenbereich teilweise schon der Fall ist (vgl.
Abb. 16 rechts).
Abb. 16: Nicht dauerhaft standsichere Gewinnungsböschung links und bereits
abgeflachte Innenkippe rechts (Quelle: Eigene Aufnahme ZAI)
Die diesbezüglichen Ausführungen von RWE in der aktuellen Vorhabensbe-
schreibung werden i n Kap. 3.3 noch beleuchtet, zum besseren Verständnis
werden zunächst aber einige theoretische Grundlagen (Kap. 3.1) und daran an-
schließend die historische Entwicklung für den Tagebau Inden und den Tage-
bau Hambach (Kap. 3.2) betrachtet.
Nachfolgend wird zunächst kurz auf die Böschungsstandsicherheit im Allgemei-
nen und daran anschließend auf die Böschungen im Tagebau Hambach einge-
gangen.
3.1 Theoretische Grundlagen
3.1.1 Böschungsstandsicherheit und Versagensmechanismen
Der natürlich anstehende Boden und auch der Abraum bzw. die Mischböden
M1 und M2 besitzen eine innere Festigkeit bzw. Scherfestigkeit, welche die ma-
ximal mögliche Böschungsneigung begrenzt. Die Scherfestigkeit wird bei nicht-
bindigen Böden (Kies, Sand) durch den Reibungswinkel ‘ und bei bindigen
Böden (Schluff, Ton, Mischböden) zusätzlich durch die Kohäsion c‘ charakteri-
siert. Bei undrainierten Verhältnissen in bindigen Böden wird das Verhalten hin-
gegen ausschließlich durch die undrainierte Kohäsion cu bestimmt.
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- 68 -
3.1.2 Standsicherheit einer fiktiven unendlich ausgedehnten Böschung
ohne Grundwasser und ohne sonstige Einflüsse
Zum besseren Verständnis werden zunächst vereinfacht eine unendlich ausge-
dehnte Böschung in einem nichtbindigen Boden bzw. die dort wirkenden Kräfte
betrachtet, wie in der folgenden Abbildung skizziert.
Abb. 17: Kräfte in einer unendlich ausgedehnten Böschung ohne Grundwas-
ser (Quelle: Ziegler, M.: Geotechnik II)
Die Gewichtskraft G hat eine hangabwärts gerichtete bzw. treibenden Kompo-
nenten T und eine senkrecht zur Böschung wirkende Normalkraftkomponente
N. Aus Letzterer resultiert aus der Scherfestigkeit des Bodens wiederum eine
hangaufwärtsgerichtete bzw. haltende Ko mponente R. Die an den Stirnseiten
des betrachteten Elements angreifenden Erddruckkomponenten Eo und Eu sind
aufgrund der Annahme einer unendlich langen Böschung gleich groß und he-
ben sich damit auf.
Unter der Annahme, dass Grenzgleichgewicht gilt, also die treibenden und hal-
tenden Komponenten gerade gleich groß sind (T = R), ergibt sich nach entspre-
chender Umstellung und Kürzung die maximal mögliche Böschungsneigung zu
tan = ∙ tan ‘k
mit Böschungswinkel
Globale Sicherheit/Standsicherheitskoeffizient
’k Reibungswinkel
Für einen Standsicherheitskoeffizienten von = 1,0 entspricht in einem nicht-
bindigen Boden ohne Grundwasser der maximal mögliche Böschungswinkel
folglich gerade dem Reibungswinkel des Bodens:
max = ‘k
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Je nach Reibungswinkel – z. B. ‘ = 30° im gewachsenen Boden und ‘ = 20°
in geschüttetem Mischboden bei vernachlässigter Kohäsion – ergeben sich da-
mit Böschungsneigungen von
1:x ≈ 1:2 ÷ 1:3.
3.1.3 Standsicherheit einer realen Böschung
In der Realität und d amit auch im Tagebau Hambach gibt es zahlreiche Ein-
flussfaktoren, welche die Standsicherheit einer Böschung beeinflussen. Mit
Blick auf den Tagebau Hambach sind insbesondere folgende Einflussfaktoren
bzw. Aspekte maßgebend:
- Grundwasserstände und Strömungen innerhalb der Böschung,
- Wellenschlag sowohl im Endzustand als auch während Zwischenfüllzu-
ständen,
- Einwirkungen aus Erdbeben,
- die tatsächliche Geologie bzw. Schichtung mit unterschiedlichen Hori-
zonten und Bodenarten,
- die erforderlichen künstlichen Vorschüttungen aus M1- und M2-Material.
Die vorgenannten Einflüsse haben zunächst zur Folge, dass eine einfache
Gleichgewichtsbetrachtung an einem Böschungselement wie für die fiktive un-
endlich ausgedehnte Böschung (vgl. Abb. 17, Seite 68) nicht mehr genügt, um
die Standsicherheit der Böschung zu beurteilen. Vielmehr sind dann verschie-
dene realitätsnahe Versagensmechanismen in Form von Bruchkörpern mit ge-
raden Gleitflächen und kreiszylindrischen Gleitkörpern sowie in Form von
Bruchkörpern zu betrachten, die sich aus mehreren Starrkörpern zusammen-
setzen.
Als weitere Fol ge der vorgenannten Einflüsse ergibt sich, dass der maximal
mögliche Böschungswinkel kleiner sein muss als der Reibungswinkel des Bo-
dens:
max < ‘k
Darüber hinaus soll das Tagebaugelände bzw. der Restsee einer öffentlichen
Nutzung zugänglich gemacht werde n, weshalb das daraus resultierende Si-
cherheitsbedürfnis bzw. die nach den gesetzlichen Randbedingungen und Re-
gelwerken (hier insbesondere die Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchun-
gen – RfS) zu erfüllenden Sicherheitszuschläge ebenfalls zu berücksicht igen
sind.
In Summe führt dies dann dazu, dass die Böschungsneigung deutlich kleiner
als für die fiktive Böschung sein muss:
1:x < 1:3 bzw. x > 3
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3.1.4 Böschungen im Tagebau Hambach
3.1.4.1 Allgemein
Im aktiven Tagebaubetrieb werden die Betriebsböschungen nochmals unter-
schieden, so dass während des Betriebs folgende Böschungen vorhanden sind:
− Gewinnungsböschung,
− Verkippungsböschung,
− Randböschung.
Die Bezeichnung der einzelnen Böschungen im Tagebau Hambach kann Abb.
1 (Seite 6) in Kap. 2.1 entnommen werden.
Die unter Beachtung der Standsicherheit zu modellierenden Böschungen des
Restlochs werden dann als
− Endböschung
bzw. im Fall der Flutung und Gestaltung eines Restsees im geflu teten Bereich
als
− Seeböschung
bezeichnet. Um diese final zu gestalten bzw. auf die erforderliche Neigung ab-
zuflachen, ist zum einen ein weiteres Auffahren und zum anderen ein Vorkippen
erforderlich, worauf auch in Kap. 3.3 nochmals eingegangen wird.
3.1.4.2 Standfestigkeit bzw. Aufbaufähigkeit des Mischbodens M2
Für die Gestaltung standsicherer Seeböschungen mit ausreichend flacher Nei-
gung muss das gesamte abg ebaute bzw. abzubauende Material verwendet
werden, um die erforderlichen Geometrien zu realisieren (vgl. dazu auch
Kap. 3.3). Wie bereits in Kap. 2 dargelegt, gilt es dabei zwischen M1 -Material
und M2-Material zu unterscheiden.
M1-Material besitzt einen Anteil bindiger Bestandteile (d < 0,063 mm) bis zu
30 % und ist als standsicher bzw. als für den Böschungsaufbau geeignet einzu-
stufen.
M2-Material besitzt hingegen einen Anteil bindiger Bestandteile von über 30 %
und ist insbesond ere „nass“ als nicht standfest bzw. aufbaufähig einzustufen
(vgl. z. B. Pierschke (1995)). Die folgende Abb. 18 zeigt die Verkippung von
nicht aufbaufähigem M2-Material auf der Innenkippe innerhalb von aus aufbau-
fähigem M1-Material angelegten Poldern, worauf im nachfolgenden Kap. noch
weiter eingegangen wird.
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Abb. 18: Verkippung von nicht aufbaufähigem M2-Material auf der Innenkippe
(Quelle: Eigene Aufnahme ZAI)
Im Hinblick auf das M2-Material gilt es zu beachten, dass abzubauende Boden-
schichten, welche aufgrund ihres Anteils bindiger Bestandteile von über 30 %
als M2 einzustufen sind, in der Gewinnungsböschung teilweise noch standfest
sein können, durch den Abbau und die Transportvorgänge dann aber ihre Auf-
baufähigkeit verlieren. Insbesondere durch die Transport- und damit verbunde-
nen Mischvorgänge kann es zu Konsistenzänderungen kommen, die dann die
Standfestigkeit bzw. Aufbaufähi gkeit des Materials herabsetzen (vgl. z. B.
Schwiteilo et al. 2016).
Dieses Phänomen konnte auch im Rahmen der Tagebaubefahrung durch die
Gutachter am 27.10.2021 beobachtet werden. Während sich das an der Gewin-
nungsböschung abgebaute Material noch „stückig“ darstellte, war es nach der
Verkippung eher „fließfähig“, wie folgende Fotos zeigen.
Abb. 19: M2-Material an der Gewinnungsseite links und nach der Verkippung
rechts (Quelle: Eigene Aufnahme ZAI)
Die Unterschiede werden noch de utlicher, wenn man die bei der Tagebaube-
fahrung unmittelbar nach dem Abbau und noch vor dem Transport entnomme-
nen Bodenproben (vgl. Abb. 21, Seite 73) mit einer nach dem Transport auf der
Verkippungsseite entnommenen Bodenprobe (vgl. Abb. 22, Seite 74) ver-
gleicht.
Während sich das Material vor dem Transport nur mit dem Daumennagel bzw.
minimal auch durch Daumend ruck eindrücken lässt, kann das Material nach
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dem Transport problemlos mit der Faust eingedrückt werden. Dies entspricht in
Anlehnung an Erfahrungswerte der BAW einer Änderung der Konsistenz wäh-
rend des Transportes von steif -halbfest zu sehr weich (vgl. Abb. 20, Seite 72)
und deckt sich somit mit den Erfahrungen au s dem Tagebaubetrieb bzw. den
z. B. von Schwiteilo et al. (2016) dokumentierten Untersuchungen.
Abb. 20: Ermittlung der Konsistenz (Quelle: BAW-Baugrundkolloquium)
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Abb. 21: M2-Material Gewinnungsböschung, eindrückbar über Daumennagel
bzw. bedingt über Daumen (Quelle: Eigene Aufnahme ZAI)
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Abb. 22: M2-Material Verkippungsseite, eindrückbar mit der Faust (Quelle: Ei-
gene Aufnahme ZAI)
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3.1.4.3 Vorschüttungen in Poldertechnik
Aufgrund der nicht vorhandenen Aufbaufähigkeit des M2-Materials wurde über
die Jahre ein Regelprofil entwickelt, um den Abraum auf der Innenkippe sicher
zu verkippen (vgl. Pierschke (1995)).
Erste Regelprofile wurden bereits Ende der 1970er Jahre auf Basis von Erfah-
rungen für den Tagebau Fortuna entwickelt. Im Tagebau Hambach stießen
diese Regelprofile auf der Außenkippe für die Sophienhöhe aufgrund deutlich
größerer Anteile an nichtaufbaufähigem Material als im Tagebau Hambach al-
lerdings an ihre Grenzen. Daher wurden umfangreiche Untersuchungen und
Großversuche durchgeführt, die letztlich zu dem bekannten und heute umge-
setzten Regelprofil führten, welches der folgenden Abbildung entnommen wer-
den kann.
Abb. 23: Regelprofil Verkippung (Quelle: Unterlagen von RWE)
Die Umsetzung bzw. den Aufbau der Innenkippe mit Regelprofilen durch Abset-
zer zeigen die beiden folgenden Fotos.
Abb. 24: Blick auf die Innenkippe und Absetzer auf Planum (Quelle: Eigene
Aufnahme ZAI)
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3.2 Historische Entwicklung
Nicht nur die Regelprofile wurden über die Jahre hinweg weiterentwickelt, auch
die geplante Nutzung nach Tagebauende und die damit einhergehenden Rand-
bedingungen und Böschungssysteme unterlagen in den letzten beiden Jahr-
zehnten einem Wandel, der nachfolgend kurz skizziert wird.
3.2.1 Historische Entwicklung am Tagebau Inden
Erste Überlegungen für einen Restsee Inden (vgl. Abb. 25, Seite 76) gab es
bereits in den 1980er Jahren, die jedoch zunächst wieder verworfen und dann
im Jahr 2000 wieder aufgegriffen wurden.
Abb. 25: Restsee Inden (Quelle: Petri et al. (2014))
Auf Basis von Untersuchungen und Berechnungen durch RWE ab dem Jahr
2003 wurde schließlich im Jahr 2006 eine planerische Mitteilung vorgelegt, die
für die Seeböschungen eine Generalneigung – also vom Böschungsfuß bis zur
Wellenschlagzone – von 1:5 vorsah (vgl. Petri et al. (2014)).
Daraufhin erfolgte eine Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg und den
Geologischen Dienst, wodurch die Standsicherheit bestätigt wurde, so dass zu-
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nächst i n 2008 ein entsprechender Beschluss durch den Braunkohlenaus-
schuss gefasst und im Jahr 2009 die Genehmigung durch die Landesregierung
erteilt werden konnte (vgl. Eyll-Vetter (2015)).
Daran anschließend wurden in den Jahren 2013/2014 zunächst Sonderbe-
triebspläne mit Detailnachweisen erarbeitet und zusätzlich im Jahr 2015 Unter-
suchungen zu möglichen Bodenverflüssigungen durchgeführt. Letztere wurden
aufgrund tragischer Ereignisse im Mitteldeutschen Revier angestoßen, führten
jedoch zu dem Ergebnis, dass im Rheinischen Revier aufgrund anderer Boden-
verhältnisse ähnliche Verflüssigungsereignisse nicht zu befürchten sind und die
geplanten Seeböschungen keiner Überarbeitung bedürfen.
Letztlich liegt damit für den geplanten Restsee Inden ein System mit einer Ge-
neralneigung von 1:5 vor, welches nachgewiesen, geprüft und genehmigt ist.
3.2.2 Historische Entwicklung am Tagebau Hambach
Für den Tagebau Hambach gab es bereits 1977 eine Planerische Mitteilung der
Rheinischen Braunkohlewerke AG, wonach die Böschungen unterhalb der
Wasserlinie mit einer Neigung von 1:7 vorgesehen waren.
Zwischen dieser und der nächsten Planerischen Mitteilung im Jahr 2010 er-
folgte dann der zuvor beschriebene Planungspr ozess für den Tagebau Inden.
Die dort gesammelten Erfahrungen flossen auch in den weiteren Planungspro-
zess für den Tagebau Hambach ein und führten zur in der Planerischen Mittei-
lung von RWE vom 01.07.2010 enthaltenen
Generalneigung der Restseeböschung von 1:5.
Darin heißt es: „ Die durchgeführten Berechnungen unter Berücksichtigung …
zeigen ausnahmslos ausreichend hohe Standsicherheiten.“
Die vorgelegte Planung bzw. die darin enthaltenen Standsicherheitsberechnun-
gen wurden durch den Geologischen Dienst anhand von Vergleichsrechnungen
geprüft, was schlussendlich in der Aussage im Prüfbericht vom 16.02.2011
mündete, dass „ keine Bedenken gegen die Planerische Mitteilung der RWE
Power AG vom 07.10.2010 zur Standsicherheitsuntersuchung der geplanten
Randböschungen und Endböschungen“ bestehen.
Basierend auf der Planerischen Mitteilung von RWE und der Prüfung durch den
Geologischen Dienst kommt dann auch die Bezirksregierung Arnsberg in ihrem
Prüfvermerk vom 23.02.2011 zu dem Schluss, dass die „ Machbarkeit des ge-
planten Restsees und die Standsicherheit der Restseeböschungen … gewähr-
leistet ist.“
Im Rahmen eines Sonderbetriebsplans von RWE vom 17.06.2013 erfolgten
nochmals Detailuntersuchungen für die nordöstliche Randböschung im Schnitt
S 105. RWE stellt diesbezüglich zusammenfassend fest, dass auch „ das hier
untersuchte Böschungssystem … als standsicher beurteilt werden kann.“
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- 78 -
3.3 Aktuelle Planung der Böschungen für den Tagebau Hambach
3.3.1 Vorhabensbeschreibung RWE vom 30.06.2021
Gemäß der aktuellen Vorhabensbeschreibung von RWE liegen dieser die Leit-
entscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 zugrunde , wonach
im Hinblick auf die Gestaltung des Restsees (vgl. Abb. 26) bzw. der Restsee-
böschung insbesondere „ die Sicherstellung der dauerhaften Standsicherheit
des Böschungssystems“ bei gleichzeitiger „Beschränkung der hierfür notwendi-
gen Flächeninanspruchnahme auf das zwingend erforderliche Mindestmaß“ ge-
währleistet werden sollen.
Abb. 26: Geplanter Restsee gemäß Vorhabensbeschreibung (RWE 2021)
Die vorgenannten Ziele – insbesondere das Ziel, dauerhaft standsichere Bö-
schungssysteme zu schaffen – sollen dadurch erreicht werden, dass die Ge-
winnungsböschung (rot umrandet in Abb. 27) auf 1:5 aufgefahren wird und dort
anstehende bindige Schichten durch Vorkippung gegen Erosionserscheinun-
gen geschützt werden. Weiter soll auch die Nordrandböschung (blau umrandet
in Abb. 27) durch Vorkipp en auf 1:5 dauerhaft standsicher gestaltet werden,
wozu der größte Massenbedarf besteht (vgl. Kap. 2).
Abb. 27: Nordrandböschung (blau umrandet) und Gewinnungsböschung (rot
umrandet) (Quelle: Eigene Aufnahme ZAI)
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Generell ist laut Vorhabensbeschreibung das „unterhalb der Wasserfläche be-
findliche Seeböschungssystem mit einer Generalneigung von rund 1:5 geplant“
(vgl. Abb. 28), wobei „für den späteren Wellenschlagbereich, also der Bereich
direkt oberhalb bzw. unterhalb der zukünftigen Uferlinie, … grundsätzlich eine
Böschungsneigung von 1:25 angesetzt “ wird. Aufgrund von Windeinflüssen
„wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer sowie im Bereich
nördlich des Hambacher Forstes mit einer flacheren Böschungsneigung von
1:30 hergestellt.“
Abb. 28: Generalneigung der Unterwasserböschung von 1:5
3.3.2 Überprüfung der geplanten Böschungsgestaltung
Es gilt zunächst anzumerken, dass eine Abweichung bzw. Steilerstellung als
1:5 aus Sicht der Gutachter nicht zu empfehlen ist, da dies einen erheblic hen
wissenschaftlichen Mehraufwand und ein sehr langes Prozedere bis zur Ge-
nehmigung erfordern würde, dessen Ergebnis zudem ungewiss wäre. Weiter
wäre dies zwangsläufig mit einer Reduzierung des Sicherheitsniveaus verbun-
den, was im Widerspruch zur geplante n öffentlichen Nutzung des Restsees
stünde.
In einem ersten Schritt wurde die geplante Generalneigung von 1:5 anhand des
seitens RWE übergebenen Schnittes „HA Gew Nord“ überprüft und konnte be-
stätigt werden, wie die folgende Grafik zeigt.
Abb. 29: Geplante Böschung „HA Gew Nord“ mit Generalneigung 1:5
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- 80 -
Auf Nachfrage seitens der Gutachter wurden dann durch RWE weitere Schnitte
bereitgestellt, anhand derer sowohl die Generalneigung der Unterwasserbö-
schung von 1:5 als auch die Neigung der Wellenschlagzone von 1:25 und fla-
cher (ca. 1:30) ebenfalls bestätigt werden kann, wie die nachfolgenden Abbil-
dungen zeigen.
Abb. 30: Lage der nachgereichten Böschungsschnitte
Abb. 31: Geplante Böschung „G1“
Abb. 32: Geplante Böschung „G2“
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Abb. 33: Geplante Böschung „N1“
Abb. 34: Geplante Böschung „N2“
Abb. 35: Geplante Böschung „N3“
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3.4 Fazit
Das Böschungssystem für den Restsee ist mit einer Generalneigung von 1:5
geplant, welche an der Gewinnungsböschung durch Auffahren und Vorkippen
sowie an der Nordrandböschung durch Vorkippen mit Regelprofilen realisiert
werden soll.
Anhand der vorgelegten Schnitte kann sowohl die geplante Generalneigung von
1:5 als auch die Neigung der flacher auszubildenden Wellenschlagzonen be-
stätigt werden.
Die Generalneigung von 1:5 war bereits für den Restsee Inden fachlich begrün-
det und wurde dort nachgewiesen, geprüft sowie genehmigt.
Auch für den Tagebau Hambach ist die geplante Generalneigung von 1:5 fach-
lich nachzuvollziehen.
Im Rahmen späterer Sonderbetriebspläne sind die Böschungen allerdings noch
detaillierter zu betrachten und nachzuweisen. Die dabei vorzulegenden Berech-
nungen und Nachweise sollten dann einer erneuten fachlichen Prüfung unter-
zogen werden.
Aktuell gibt es aus Sicht der Gutachter auf Basis der derzeit verfügbaren Unter-
lagen keine Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit des Böschungssystems.
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- 83 -
4 ALTERNATIVEN UND OPTIONEN
Ausgangspunkt ist, dass das M1-Material gebraucht wird, um die Böschungen
mit standfestem Material vorzuschütten, dadurch abzuflachen und dauerhaft zu
standsicher zu gestalten. Weiterhin wird M1-Material gebraucht, um das wenig
bis nicht standfeste M2 -Material (Abb. 40, Seite 87) in einer Polderschüttung
standsicher zu „verpacken“ (Abb. 39, Seite 86).
In der Bilanz von RWE wird ein Bedarf von M1-Material in Höhe von 495 Mio. m3
ausgewiesen. Ohne einen Abbau von M1 -Material in der Manheimer Bucht in
Höhe von 190 Mio. m3 wird keine Möglichkeiten gesehen, ausreichend M1-Ma-
terial zu gewinnen, um eine stabile Tagebauendform erstellen zu können . Die
Inanspruchnahme der Manheimer Buch t erfolgt immer sukzessive, wenn ge-
rade kein M1-Material in ausreichender Menge in der Gewinnungsseite (Ham-
bachböschung) gewonnen werden kann.
Aber a uch bei einem entsprechenden Abbau in der Manheimer Bucht bleibt
noch eine geringe Fehlmenge M1-Material von ca. 25 Mio. m 3 in der Bilanz
(siehe Kap. 2.8).
4.1 Gewinnung und Verkippung von M1-Material
In der öffentlichen Diskussion werden eine Reihe von Konzepten und Ideen dis-
kutiert, die eine Inanspruchnahme der Manheimer Bucht reduzieren oder gänz-
lich überflüssig machen sollen, da alternative Quellen für das benötigte M1-Ma-
terial gesehen werden (ANSEV 2021).
Grundgedanke ist dann, dass M1 -Material entweder zurückgewonnen werden
kann oder M2 -Material anderweitig deponiert werden kann (Kap. 4.3) und so
M1-Material für Polder „eingespart“ werden kann und in der Konsequenz die
Manheimer Bucht nicht oder nur in reduzierter Form in Anspruch genomme n
werden muss.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zum Erreichen der langzeitsicheren Tage-
bauendform und insbesondere der standsicheren Böschungen alle Volumina
an Abraum gebraucht werden. Falls größere Mengen M2-Material anderweitig
verbracht werden (könnten), fehlen diese Volumina zur Gestaltung einer siche-
ren Tagebauendform und müssten durch M1 -Materialien ersetzt werden. Die
Bilanz ist deswegen zwischen der Gewinnungs - und der Kippenseite auch mit
710 Mio. m3 ausgeglichen (Abb. 13, Seite 33). Zum derzeitigen Stand der Pla-
nung gibt es jedoch bei den M1-Materialien eine leichte Unterdeckung (Gewin-
nung 470 m 3, Bedarf 495 Mio. m 3), die sich bei einem Abbauverzicht in der
Manheimer Bucht auch noch weiter verschärfen wird.
Aber auch ein Verzicht der Verbringung von M1 auf die Innenkippe ist nicht
unproblematisch, da die Innenkippe zur Zeit der einzig relevante Kippraum für
M2 ist. Solange aber M2-Material auf die Innenkippe (mangels alternativer Kipp-
räume) verbracht werden muss, muss auch M1-Material auf der Innenkippe ver-
baut werden, da die M2 -Materialien in Form von Poldern stabilisiert werden
müssen.
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4.2 Prüfung der Erforderlichkeit einer bergbaulichen Inanspruch-
nahme Manheims und eines m öglichen Verzichts auf die Inan-
spruchnahme der Ortschaft aufgrund der geplanten Ausgestal-
tung der „Manheimer Bucht“
Die Abb. 36 zeigt die Manheimer Buch t mit Lage der Ortschaft Manheim und
den derzeit von RWE geplanten Abbaukanten.
Abb. 36: Geplante Tagebauendform (Quelle: Vorhabensplanung RWE 2021)
4.2.1 Varianten der Tagebauendform
Die Abb. 37 zeigt vorgeschlagene Varianten der Neuland Hambach GmbH. Die
Variante A ist die von RWE in der Vorhabensplanung beschriebene Tagebau-
endform.
Bei der Variante B soll die ehemalige Kirche St. Albanus und Leonardus erhal-
ten werden (Abb. 37).
Bei der Variante C soll der Restsee nur bis zur ehemaligen A4 errichtet werden
(beige Fläche in Abb. 38, Seite 85).
Die Ausgestaltung der sog. Elsdorfer Seeterrasse (kleiner roter Kreis in der Va-
riante B, ( Abb. 37) ist bilanzneutral, d. h. hierfür würde kein zusätzliches M1 -
Material benötigt.
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Abb. 37: Vorgeschlagene Varianten (Quelle: Neuland Hambach GmbH)
Die Abb. 38 (Seite 85) zeigt eine mögliche und großzügige Ausgestaltung der
Variante A (Erhalt der ehemaligen Kirche, blaue Fläche ca. 570.000 m 2). Der
Erhalt der gezeigten Fläche würde einen Verzicht auf ca. 20 Mio. m3 M1-Mate-
rial bedeuten. Es sind jedoch auch andere Abgrenzungen denkbar, bei denen
auch mehr Abraum gewonnen werden könnte.
Die Variante C, die die Variante B miteinschließt, würde einen Abbauverzicht
auf weitere 75 Mio. m 3 M1-Material bedeuten (zusätzlich 1,9 km2). Bei einem
Abbau bis auf Höhe der alten BAB A4 (Variante C) könnten somit in der Summe
ca. 95 Mio. m3 weniger M1-Material in der Manheimer Bucht gewonnen werden.
Abb. 38: Grenzen des Restsees bei den Varianten B und C
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4.2.2 Fazit: Erfordernis der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht
Insgesamt ergibt sich bei einer Umsetzung der Varianten B und C ein Defizit an
M1-Material in Höhe von ca. 100 Mio. m 3. Um dieses Defizit auszugleichen
werden eine Reihe von Alternativen diskutiert (z. B. ANSEV 2021).
Im Folgenden werden diese Alternativen kurz vorgestellt und hinsichtlich ihrer
technischen Machbarkeit, der Genehmigungsfähigkeit (Fragen der
Arbeitssicherheit und Standsicherheit) und der erforderlichen Zeitdauer
beschrieben und bewertet.
Monetäre Aspekte werden nicht berücksichtigt.
4.3 Alternative 1: Prüfung der Möglichkeit der Wiederaufnahme der
Innenkippe
Als wichtigste Quelle für M1 -Material wird die getrennte Rückgewinnung der
M1-Materialien und M2-Materialien durch eine Wiederaufnahme der Innenkippe
gesehen. Insgesamt würde dies zu einer verringerten Inanspruchnahme der
Manheimer Bucht führen.
4.3.1 Stand und Aufbau der Innenkippe
Die Innenkippe steht und schreitet nicht mehr in Richtung Tagebaufenster fort.
Von den in der Vorhabensbeschreibung und der Bilanz genannten 210 Mio. m3
(Abb. 13, Seite 33) wurden bis Stand Ende 2021 bereits weitere 100 Mio. m3
geschüttet. Daraus ergibt sich zu Stand 31.12.2021 nur noch ein verbleibender
Kippraum von ca. 83 Mio. m³ M1- und M2 zzgl. Forstkies und Löß.
Die Innenkippe ist in Form einer Polderschüttung aufgebaut. Den grundsätzli-
chen Aufbau der Innenkippe zeigt die Abb. 39. Ziel ist es dabei , das wenig
standfeste Material M2 (nass, trocken) in Poldern aus standfestem M1-Material
einzubetten (Abb. 39). Diese Art der Polderschüttung wurde spez iell für nicht
standfeste Materialen entwickelt (siehe auch Kap. 2.5.1.2 und 3.1.2.3).
Abb. 39: Aufbau der Innenkippe (RWE 2021)
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Bei dem M2-Material handelt es sich v. a. um wasserreiche Feinsande, Schluffe
und Tone, die nicht im Vorfeld (vollständig) entwässert werden können. Zum
Teil sind die Tone und Schluffe standfest in den Böschungen und beim Abbau,
sie verflüssigen sich jedoch beim Transport über die Bandstraßen und erreichen
den Absetzer als eine breiige Masse ( Abb. 40, sowie hierzu auch Kap. 3.1.2.2
und Abb. 19, Seite 71).
Abb. 40: Gewinnung und Verkippung von M2-Materialien (Quelle: ZAI 2021)
Die grundsätzliche Lage der einzelnen Polder ist durch RWE dokumentiert. Es
gibt jedoch keine ortsscharfen digitalen Koordinaten der verbrachten Massen
innerhalb der einzelnen Polder in der Innenkippe. Bei einem technischen gang-
baren Weg der Wiederaufnahme müsste die Separierung vor Ort nach Augen-
schein erfolgen und ein sehr kleinteiliges Abraummanagement aufgebaut wer-
den, das ein en ständigen Wechsel zwischen anfallendem und zu verbringen-
dem M1- und M2-Material bewerkstelligt.
4.3.1.1 Vorschlag zur Wideraufnahme der Innenkippe
Von der ANSEV – Allianz für nachhaltigen Strukturwandel ( https://www.an-
sev.de/) wurde ein Vorgehen zur Rückgewinnung der M1 -Materialien aus der
Innenkippe vorgeschlagen. Das dabei gewonnene M2-Material soll anderweitig
verbracht werden (siehe hierzu Kap. 4.5).
Um – rein theoretisch – den Bedarf in Höhe von ca. 100 Mio. m3 an M1-Material
zu decken, müssten in der Innenkippe mindestens 143 Mio. m3 Material selektiv
aufgenommen werden (Verhältnis M1:M2 = 70 % : 30 %). Da aber eine saubere
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Trennung in M19 und M2 nicht zu bewerkstelligen ist, dürften bei einem Rück-
bau noch größere Volumina anfallen.
4.3.1.2 Bewertung der Technischen Möglichkeiten/Geräteeinsatz
Die Hochschüttungen sind – anders als hier durch ANSEV dargestellt – nicht
als Planum hergerichtet, um mit Großgeräten befahren zu werden. Als Ergebnis
der Verkippung hat sich ei ne sägezahnartige Oberfläche ausgebildet, die bei
der nächsten Lage wieder mit M2-Material überkippt wurde.
Abb. 41: Bild einer Hochschüttung
Nur die Tiefschüttungen wurden als tragkräftiges Planum für Absetzer (Gewicht
4.500 bis 5.000) ausgebildet (Abb. 42, Bild 1, siehe hierzu auch Kap. 2.5.1.2).
Die großen Bagger (Leistung 100.000 t/d) haben allerdings ein deutlich höheres
Gewicht (bis zu 7.800 t). Die Tragfähigkeit der einzelnen Sohlen müssten noch
im Einzelfall nachgewiesen werden (Abb. 42, Bild 5), ohne dass jedoch der ge-
naue Aufbau der zu befahrenden Innenkippe im Vorhinein bekannt wäre.
Die Breite der einzelnen Polder beträgt ca. 70-90 m; die Reichweite der größten
Bagger liegt bei minimalem Abstand zum Böschungsfuss und voll ausgefahre-
nem Ausleger aber nur bei 50 m. Wie in Bild 4 gezeigt, wäre es einem Bagger
nur möglich, die ersten 50 m eines Polders aufzunehmen. Bei einer Entfernung
der M1-Verwallung würde der Rest des Polders „auslaufen“.
In der Tiefschüttung kann ein Bagger maximal 14 m abgesenkt werden. Im Re-
gelprofil beträgt die Poldertiefe jedoch ca. 35 m (Abb. 42, Bild 5b).
9 Auch als ein als M1 klassifizierter Abraum kann bis zu 30 % M2-Material enthalten.
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Abb. 42: Vorschlag ANSEV zur Rückgewinnung des M1-Materials aus der
Innenkippe mit Großgeräten (Quelle: ANSEV)
4.3.2 Fazit
Die Wiederaufnahme und Separierung der Innenkippe in M1/M2 mit Großgerä-
ten ist aus mehreren Gründen technisch nicht möglich. Zudem verbleibt die un-
geklärte Verkippungsmöglichkeit für das dann anfallende M2-Material.
Weiterhin bleibt die Frage der Stand - und Arbeitssicherheit (und die entspre-
chende Genehmigungsfähigkeit) beim Einsatz von Großgeräten . Wie bereits
dargelegt, sind die Bagger etwa 50 % schwerer als die derzeit auf der Innen-
kippe befindlichen Absetzer. Bei der Wiederaufnahme der Kippe mit diesen
Baggern ergäbe sich somit eine in der bisherigen Historie noch nicht vorhan-
dene Belastungssituation, gepaart mit einem ungewissen Kippenaufbau, der ei-
nen rechnerischen Standsicherheitsnachweis ohne sehr umfangreiche und zeit-
intensive Erkundungsmaßnahmen unmöglich erscheinen lässt (siehe hi erzu
auch Kap. 2.7 und Kap. 4.3.1.2).
Mit „normalen“ Hilfsgeräten10 bestehen grundsätzlich ähnliche, wenn auch ge-
ringe Standsicherheitsprobleme, die wahrscheinlich durch zusätzlichen techni-
schen bzw. etwas geringeren Erkundungsaufwand gelöst werden könnten. Al-
lerdings entstünden auch dadurch ein erheblich höherer Zeitbedarf und Kosten
durch die Baumaßnahmen selbst. Darüber hinaus hätte eine um Jahre bis Jahr-
zehnte verzögerte Fertigstellung des Restsees erhebliche wasserwirtschaftli-
10 Selbst die größten Fahrzeuge in Tagebauen haben nur eine Zuladung von 200 bis 300 t, also
ca. 100 m 3. Eine Aufnahme der Innenkippe mit solchen Fahrzeugen würde ca. 1,5 Millionen
Fahrten bedeuten. Bei 100 Fahrten pro Tag wären dies 15.000 Tage bzw. 40 Jahre, bei 4 Fahr-
zeugen ca. 10 Jahre.
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che Auswirkungen ( u. a. Verlängerung der Sümpfung und Aufbereitung, Ver-
längerung der Stützung der Erftwasserführung) sowie eine spätere Nutzung des
Restsees zur Folge.
4.4 Alternative 2: Anderweitige Verwendung/Entsorgung des M2-Ma-
terials
Grundlage ist die Idee, dass bei einer anderweitigen Verwendung von M2-Ma-
terial weniger M1 -Material für die Polderschüttungen benötigt wird und somit
auf die Beschaffung von M1-Material aus der Manheimer Bucht verzichtet wer-
den kann. Wie unter Kap. 4.1 dargelegt, würde dies jedoch nicht zu einer Ein-
sparung von M1 -Material führen, da auch die M2 -Volumina für eine standsi-
chere Tagebauendform – und damit auch wieder M1-Materalien – benötigt wer-
den.
4.4.1 Geänderte Zusammensetzung des Forstkieses
Von der ANSEV – Allianz für nachhaltigen Strukturwandel wurde vorgeschla-
gen, den Lößanteil im Forstkies durch M2 -Material zu ersetzten und so insge-
samt magere Gemische für die Renaturierung zu erstellen. Magere Gemische
für die Renaturierung ermöglichen zwar nicht die angestrebte und vereinbarte
landwirtschaftliche Nutzung, sind jedoch aus anderen Gründen durchaus dis-
kussionswürdig (Schaffung landschaftsökologisch wertvoller nährstoffarmer
Standorte). Da aber auch die M2-Volumina benötigt werden, löst dies nicht das
grundsätzliche Problem einer ausgeglichenen Bilanz.
4.4.2 Anlage von Depots von M2-Materialien
Von der ANSEV – Allianz für nachhaltigen Strukturwandel wurde vorgeschla-
gen, M2-Materialien in Depots außerhalb des Tagebaus (z. B. Kiesgruben nord-
östlich des Hambacher Forstes) und auf der Innenkippe abzulagern. Hierzu ist
anzumerken:
• Wie unter Kap. 4.1 dargelegt, würde dies nicht zu einer Einsparung von
M1-Material führen. Darüber hinaus werden a uch die M2 -Massen für
eine standsichere Tagebauendform benötigt.
• Ein vorgeschlagenes zusätzliches Depot auf der Innenkippe benötigt
ebenfalls M1-Materialien. Zudem wird die Innenkippe bereits in Polder-
schüttung aufgebaut und dient als M2-Kippraum.
• Die Kiesgruben befinden sich nicht im Besitz von RWE.
4.4.3 Einbau von M2-Material im Tagebautiefsten
Von der ANSEV – Allianz für nachhaltigen Strukturwandel wurde vorgeschla-
gen, M2-Material ohne weitere Stützkonstruktionen zur Einsparung von M1-Ma-
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terial im Tagebautiefsten abzukippen. Bei einem relevanten Rückbau der In-
nenkippe liegt die Größenordnung bei ca. 50 Mio. m3 M2-Material (Kap. 4.3.1.1).
Hierzu ist anzumerken:
• Ehe eine Verkippung erfolgen kö nnte, müsste zunächst die Nordrand-
böschung vor Elsdorf standsicher fertiggestellt sein. Die unterste
Strosse I1 wird wahrscheinlich 2024/25 fertiggestellt.
• Da im Tagebau noch bis ca. 2029 Kohle gewonnen werden soll, steht
ein Bagger auf dem Tagebautiefsten und auf der Kohle und in dem Be-
reich kann nicht zuvor M2-Material verkippt werden. Eine Polderung der
M2-Materialien würde zudem wieder M1-Material benötigen – ohne Pol-
derung würde das M1-Material in Richtung Kohlebagger „auslaufen“.
• Eine Verkippung wäre nur von der untersten Strosse I1 möglich (Reich-
weite Absetzer 70-90 m). Damit könnte jedoch nicht die gesamte Breite
des Tagebaufensters (ca. 600 m) verkippt werden – man wäre darauf
angewiesen, dass sich das M2 -Material aufgrund der Materialeigen-
schaften von alleine verteilt.
• Grundsätzlich würde die Umstellung von (Kohlen -)Abbau auf Verkip-
pung im Tagebaufenster einen umfangreichen und langwierigen Umbau
der Großgeräte erfordern (Bagger, Absetzer, Bandstraßen). Dies
müsste unter Berücksichtigung des Aspektes erfolgen, dass ein Polder
mit M2-Material nicht mehr befahrbar wäre bzw. zunächst erst wieder
eine Überschüttung mit M1-Material (Mächtigkeit 5 m) erfolgen müsste.
4.4.4 Fazit Alternative 2
Eine anderweitige Verwendung oder Deponierung von M2 -Material ist nic ht
möglich bzw. auch nicht zielführend, v. a. da auch die M2-Volumina zum Errei-
chen einer standsicheren Tagebauendform benötigt werden.
4.5 Alternative 3: Prüfung eines Verzichts auf die Kohlegewinnung
4.5.1 Planungen RWE AG
Gemäß der Vorhabensbeschreibung von RWE (RWE 2021) wird von einer ge-
winnbaren Kohlemenge von 130 Mio. t ausgegangen. Im Bereich der Nordrand-
böschung soll keine Kohle mehr gewonnen werden. Der in Abb. 43 sichtbare
dreieckige Abraumblock oberhalb der Kohle (und die darunter liegende Kohle)
werden nicht mehr abgebaut. Aus diesem Grund wurde bereits damit begon-
nen, die Kippenfront einzudrehen, um die Nordrandböschung aufzubauen (Abb.
44, Seite 92). Die Nordrandböschung soll bis ungefähr 2026 fertiggestellt wer-
den. Im Endzustand werden die Strossen um fast 90 Grad vor Elsdorf ein ge-
dreht sein (grüne Linien). Die Bandstraßen in der Gewinnungsböschung wur-
den bereits entsprechend verkürzt (abgeschlagene Bänder, gelbe Linien). Die
Innenkippe steht und schreitet nicht mehr voran.
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Abb. 43: Einschwenken der Abbaufront vor der Nordrandböschung . Die
abknickenden Strossen sind zu erkennen (Quelle: ZAI, 27.10.2021).
Abb. 44: Einschwenken der Abbaufront vor der Nordrandböschung (Quelle
RWE, Ergänzungen durch die Gutachter)
4.5.2 Fazit Alternative 3
Vor der Nordrandböschung wird keine Kohle mehr freigelegt (und abgebaut).
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Eine weitere Reduzierung des geplanten Kohleabbaus im derzeitigen Tagebau-
fenster würde keine Einsparung an M1-Material ergeben, da das entnommene
Kohlenvolumen durch Seewasser und nicht durch Abraum wieder aufgefüllt
wird. Es ergäbe sich lediglich eine Ver ringerung des Seevolumens im unteren
einstelligen Prozentbereich (ca. 50 Mio. m3 von ca. 5 Mrd. m3 Seevolumen).
4.6 Alternative 4: Aufhöhung der Innenkippe
4.6.1 Planungen RWE AG (Variante A)
Der Kippraum auf der Innenkippe wird für überschüssige M2-Massen benötigt,
die derzeit noch nicht in ausreichendem Maße in der Nordrandböschung ver-
bracht werden können. Die zur Zeit geschütteten dreieckigen Polder können
nur sehr wenig M2-Material aufnehmen. Die Nordrandböschung wird – wie die
Innenkippe – in einer regulären Polderschüttung aufgebaut, wobei dann wieder
mehr M2-Material eingebaut werden kann.
Die Abb. 45 zeigt den Stand der Innenkippe vom 10.01.2021. Deutlich erkenn-
bar ist die sägezahnartige Schüttung der Polder in der Hochschüttung (roter
Rahmen).
Abb. 45: Stand der Innenkippe vom 10.01.2021 (Quelle: FUMINCO)
Die Abb. 46 zeigt d en Endzustand gemäß der derzeitigen Planung , wie er
grundsätzlich im aktuellen Abschlussbetriebsplan und im BKP verankert wurde.
Diese Planung ist bereits das Ergebnis mehrerer Optimierungsschritte von
RWE mit dem Ziel der Materialeinsparung an M1 und führt zur Ausgestaltung
von insgesamt vier für die Landwirtschaft nutzbaren Plateaus mit einer Gesamt-
fläche von ca. 1.000 ha. Für die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen
gilt ein M aximalgefälle von 1,4 %. Weiterhin ist der Anschluss an die übrigen
landwirtschaftlich zu nutzenden Plateaubereiche und eine Entwässerung weg
vom Restsee zu berücksichtigen.
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Abb. 46: Geplanter Endzustand Innenkippe Variante A (Quelle:
FUMINCO)
4.6.2 Aktueller Stand und weitere Planungen
Den aktuellen Stand Anfang 2022 und die Abbauplanung für 2022 zeigt die Abb.
47 (Seite 95). In den rot -umrandeten Bereichen wird aktuell und im Laufe der
nächsten Monate gearbeitet und die Planungen können als gesetzt angesehen
werden.
• A: Hier erfolgt fast ausschließlich noch der Auftrag von Forstkies.
• B: Dieser Bereich wird in 2022 als Forstfläche abschließend rekultiviert.
• C: Die Herstellung dieser Fläche dient der M2 -Abnahme im Tagebau
und ist deshalb zwingend erforderlich. Ohne diese Verkippung könnte
der M2-Abraum derzeit nich t untergebracht werden. Der M2 -Anteil ist
hier mit über 55 % besonders hoch.
• D: Umsetzung der Variante B – derzeitig noch überplanbare Räume.
Die Abb. 47 zeigt damit auch, wie gering die Planungsoptionen noch sind.
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Abb. 47: Geplanter Zwischenstand der Kippe Ende 2022 (Quelle RWE)
4.6.3 Varianten
Grundsätzlich sind auch von der Variante A der RWE AG abweichende Varian-
ten denkbar, bei denen die zu verkippenden Massen an M1 minimiert werden
und die Aufhöhung der Innenkippe niedriger ausfällt.
Allen Varianten der von den Gutachtern geprüften Varianten liegt zu Grunde:
1. Die so hergestellten Flächen müssen aus der Bergaufsicht entlassen
werden können. Ein Betreten muss somit ohne Gefährdung für „Leib und
Leben“ möglich sein und diese Flächen müssen auch nicht dauerhaft
eingezäunt oder anderweitig gesichert werden.
2. Die Fläche muss mit Großgeräten herstellbar sein und darf nicht zu ei-
nem Stillstand des Tagebaubetriebs führen.
3. Der dringend benötigte Kippraum für M2 darf nicht signifikant verringert
werden.
Hierzu wurden eine Reihe von Simulationen mit dem Tagebaumodell durchge-
führt.
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4.6.3.1 Verringerte Aufhöhung der Innenkippe (Variante B)
Der Raum, der für diese Umplanungen noch zu Verfügung steht, ist in den Abb.
47 (Seite 95) dargestellt. Das Ergebnis der Simulationen, das den drei obigen
Anforderungen entspricht, ist in der Abb. 48 (Seite 96) dargestellt. An Stelle der
geplanten niveaugleichen Aufhöhung wie im Westen, entstehen im Endzustand
im Osten drei abgesenkte Plateaus, die über Rampen verbunden sind. Durch
die Absenkung gegenüber der ursprünglichen Planung müssen nur ca. 12 m
bis 15 m M1-Material und eine 2 m mächti ge Lößabdeckung aufgebracht wer-
den. Das Gefälle beträgt 1 %. Das verkippte Volumen beträgt 60 Mio. m 3, was
gegenüber der derzeitigen Planung einen verminderten Materialbedarf an M1
von max. 10 Mio. m3 bedeutet11.
Eine landwirtschaftliche Folgenutzung ist nach Einschätzung der Gutachter
nach wie vor möglich.
Abb. 48: Variante B: Möglicher Endzustand der Innenkippe mit einer verrin-
gerten Abdeckung, die jedoch noch eine landwirtschaftliche Folge-
nutzung erlaubt (Quelle: RWE)
4.6.3.2 Verringerte Aufhöhung der Innenkippe ohne landwirtschaftliche
Nutzung (Variante C)
Von den Gutachtern wurden weitere Varianten und Alternativen untersucht, bei
denen die aufgebrachten M1-Volumina weiter reduziert wurden. Allerdings er-
füllt keine dieser Varianten die unter 4.6.2 aufgeführten Mindestbedingungen
und sie stellen somit keine realistische Alternative dar.
11 In der Manheimer Bucht sollen noch 190 Mio. m3 Abraum M1 gewonnen werden.
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4.6.4 Fazit Alternative 4
Die Variante B ist aus bergtechnischer Sicht umsetzbar. Alle weiteren Reduzie-
rungen der Verbringung von M1-Material führen zu großtechnisch nicht umsetz-
baren Lösungen, Verringern den M2-Kippraum gegen Null oder sind nicht lang-
zeitsicher.
Die „Einsparung“ von M1 -Material in der vorgeschlagenen Variante B beträgt
max. 10 Mio. m3.
4.6.5 Alternative 5: Verschiebung der Abbaukante der Gewinnungsbö-
schung
Bei einer späteren Generalneigung der Gewinnungsböschung von 1:5 bringt
eine Verschiebung der Abbaukante der Gewinnungsböschung nach Südosten
je 1 m ca. 1,4 Mio. m3 Abraum im durchschnittlichen Verhältnis M1:M2 von 3:1.
Eine Veränderung des Grundwasserhaushalts für den Hambacher Forst ist bei
den herrschenden Flurabständen im obersten Grundwasserleiter nicht zu be-
sorgen. Allerdings können mikroklimatische Aspekte eine Bedeutung haben.
4.7 Vorschüttung der Gewinnungsböschung mit M1-Material
Für die erforderlichen Vorschüttungen in der Gewinnungsböschung wird derzeit
von RWE ein Abraumbedarf in Höhe von 45 Mio. m 3 M1 sowie + 15 Mio. m3
Reku-Material geschätzt. Dies wird ausführlich in Kap. 2.4. 2.3 diskutiert (Abb.
6, Seite 20 und Abb. 7, Seite 21). Nach Vorlage dieser Ergebnisse kann der
Bedarf an M1-Material genau bilanziert werden.
4.8 Abschließende Bewertung der Alternativen
Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel sind:
• Die Gesamtbilanz des M1-Materials (Gewinnung – Verkippung) ist beim
derzeitigen Planungsstand prinzipiell ausgeglichen. Die leichte Unterde-
ckung muss im weiteren Planungsgang noch konkretisiert werden.
• Die benannten Alternativen sind entweder technisch nicht realisierbar
(Wiederaufnahme der Innenkippe) , aus Grün den der Standsicherheit
nicht genehmigungsfähig und lösen auch das Problem nicht, da auch
die M2-Materialien für einen langzeitstabilen Tagebauendstand benötigt
werden.
• Die von den Gutachtern vorgeschlagene Variante B „verringerte Aufhö-
hung der Innenkippe “ ist aus bergtechnischer Sicht grundsätzlich um-
setzbar. Sie erfordert jedoch aus Sicht der Gutachter eine Prüfung, ob
die bisherigen Vereinbarungen und Vorgaben zur Renaturierung der
landwirtschaftlichen Flächen eingehalten werden.
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5 ABSCHLIESSENDE BEWERTUNG DER VORHABENSBESCHREI-
BUNG UND DER VON DER RWE AG ZUR VERFÜGUNG GESTELL-
TEN UNTERLAGEN
Auf der Grundlage des durch FUMINCO erstellten Tagebaumodells und der
nachvollzogenen und geprüften Abraumbilanzierung der RWE kommen die
Gutachter zu dem Schluss:
• Die Vorhabensbeschreibung ist generell schlüssig und nachvollzieh-
bar.
• Die Vorgehensweise zur Abschätzung des erforderlichen Vorschütt-
volumens der Gewinnungsseite ist nachvollziehbar. Das Volumen
konnte jedoch aufgrund fehlender digitaler Daten noch nicht quanti-
fiziert werden.
• Hinsichtlich der derzeit geplanten Endböschungssysteme mit einer
Generalneigung von 1:5 gibt es aktuell keine Bedenken.
• Die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht ist – bei der jetzigen
Planung zur Gestaltung der Innenkippe – in der Größenordnung be-
gründet.
• Durch eine verringerte Aufhöhung der Innenkippe (Variante B) kann
M1-Material „eingespart“ werden (max. 10 Mio. m3). Allerdings führt
die „Einsparung“ von M1-Material nicht in gleichem Maße zu einer
verringerten Inanspruchnahme in der Manheimer Bucht, da nach wie
vor die M1- Bilanz nicht ausgeglichen ist. Auf die angespannte Bilanz
(mittleres bis hohes Umsetzungsrisiko) wird in Kapitel 2 mehrfach
detailliert eingegangen. Nach Abschätzungen der Gutachter bedeu-
tet der Erhalt der ehemaligen Kirche im Minimum einen Abbauver-
zicht von ca. 7 Mio. m3.12
• Es besteht ein hoher Zeitdruck, da eine Reihe planerischer und ge-
nehmigungsrechtlicher Fragen zu klären sind.
12 Nach Aussagen der RWE in einem Austausch zwischen den Gutachtern, der Bezirksregierung
Köln und der RWE am 26.01.202 2 hält die RWE einen Erhalt der ehemaligen Kirche trotz der
angespannten Abraumbilanz mit der bestehenden Unterdeckung an M1 -Material aus heutiger
Sicht für machbar.
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6 VERWENDETE UNTERLAGEN
6.1 Kommunikation
• 03.09.2021: Auftaktgespräch BR Köln, Gutachterteam
• 15.09.2021: Videokonferenz BR Köln, Gutachterteam, RWE AG
• 27.10.2021: Tagebaubegehung Hambach
• 09.11.2022: Videokonferenz BR Köln, Gutachterteam
• 22.12.2022: Videokonferenz BR Köln, Gutachterteam, RWE AG
• 14.01.2022: Videokonferenz BR Köln, Gutachterteam, RWE AG
• 26.01.2022: Videokonferenz BR Köln, Gutachterteam, RWE AG
• 11.02.2022: Videokonferenz BR Köln, Gutachterteam, RWE AG
6.2 Literatur
ANSEV (22.11.2021) Stellungnahme und Alternativplanung der AG Tagebau-
entwicklung in der ANSEV zum „Angepassten Plankonzept der RWE Power
AG“ vom Juni 2021.
Rheinbraun (1977): Planerische Mitteilung über den Tagebau Hambach.
RWE (2021): Vorhabensbeschreibung: Information der RWE Power AG an die
Landesregierung über die Anpassung der Planungen für das Rheinische Re-
vier, Tagebau Hambach.
RWE (2021): Präsentation der RWE AG zum Gespräch am 15.09.2021.
Prüfvermerk zur planerischen Mitteilung der RWE Power AG vom 01.07.2010
zu Standsicherheitsuntersuchungen der geplanten Randböschungen und End-
böschungen möglicher Restseevarianten für den Tagebau Hambach, - geologi-
sche Schnitte S 99, S 60, S 120, S 19n und S 84 –
SEG (2021): Präsentation der Strukturentwicklungsgesellschaft (SEG) Ham-
bach GmbH (ohne Datum, zur Verfügung gestellt durch die BR Köln mit E-Mail
vom 12.10.2021).
Riße, H. (2021): Bergbautechnische Konsequenzen aus dem Kohleausstieg im
Rheinische Revier (ohne Datum, zur Verfügung gestellt durch die BR Köln mit
E-Mail vom 12.10.2021).
PETRI, R., BUSCHHÜTER, K. & DAHMEN, D. (2014): Standsicherheitsuntersu-
chungen für den geplanten Restsee Inden unter Berücksichtigung von Erdbe-
ben; World of Mining – Surface & Underground, 66, No. 2: 101-108.
PIERSCHKE, K.-J. & BOEHM, B. (1996): Geomechanische und wasserwirtschaft-
liche Aspekte bei der Restseegestaltung im Rheinischen Braunkohlenrevier;
Surface Mining 48, 6: 647-653.
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Schwiteilo, E., Herle, I., Dahmen, D. & Ch. Karcher (2016): Änderung der Kon-
sistenzgrenzen bei Mischvorgängen an Böden, World of Mining 68 (2016) No.
6.
Pierschke, K.-J. (1995): Standfestigkeit bei der Verkippung von nicht aufbaufä-
higen Mischböden im rheinischen Braunkohlenrevier.
Eyll-Vetter, M. (2015): Bedeutung geotechnischer Randbedingungen bei Pla -
nung und Gestaltung von Restseen im Rheinischen Revier am Beispiel des Ta-
gebaus Inden. World of Mining – Surfcae & Underground 67 (2015) No. 6.
Richtlinie für die Untersuchung der Standsicherheit von Böschungen der im Ta-
gebau betriebenen Braunkohlenbergwerke (Richtlinie für Standsicherheitsun-
tersuchungen - RfS -) Neufassung mit 1. Ergänzung vom 08.08.2013 - 61.19.2-
2-1 -
Laborversuche an Bodenproben - Ermittlung von Bodenkenngrößen, BAW -
Baugrundkolloquium 2011.
Ziegler, M. (ohne Jahr): Geotechnik II – Vorlesungsunterlagen.
6.3 Digitale Tagebaudaten (RWE, vier Lieferungen: 10.09.;17.09.;
20.09.2021, 20.12.2021)
• 01_Gewinnung:
o Hambach Gewinnung Ausgangsstand vom 10.01.2021 (dwg, dwg-Dreiecks-
vermaschung, pdf)
o Hambach Gewinnung Endstand (dwg, pdf)
o Hambach Gewinnung Stand 1:5 - fiktiver Tagebaustand (dwg, pdf)
• 02_Verkippung
o Hambach Kippe Ausgangsstand vom 10.01.2021 (dwg, pdf)
o Hambach Kippe Endstand (dwg, pdf)
• 03_Regelprofil
o Aufbau der Regelprofile (dwg, pdf)
• 04_Lagerstättenflächen (vereinfachte Darstellung)
o Technisches Liegendes (dwg, pdf)
o Hangendes Kohle (dwg, pdf)
o Liegendes Terrassenkies (dwg, pdf)
o Hangendes Terrassenkies (dwg, pdf)
o Geländeoberfläche (dwg, pdf)
o Schematische Darstellung des Lagerstättenaufbaus (pdf)
• 20210916_Tagebauplanung:
o 01_Massenbilanz
▪ Massenberechnung des Angebots auf der Gewinnungsseite (pdf)
▪ Massenberechnung des Bedarfs auf der Kippenseite (pdf)
▪ Materialschema zur Einordnung des Abraums in M1/M2 je nach
Petrographie (pdf)
o 02_Lagerstättenflächen (hierbei handelt es sich um die bereits vorgestern
übergebenen Flächen, die nun auch als Dreiecksvermaschung zur Verfügung
stehen):
▪ Technisches Liegendes (dwg-Dreiecksvermaschung)
▪ Hangendes Kohle (dwg-Dreiecksvermaschung)
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▪ Liegendes Terrassenkies (dwg-Dreiecksvermaschung)
▪ Hangendes Terrassenkies (dwg-Dreiecksvermaschung)
▪ Geländeoberfläche (dwg-Dreiecksvermaschung)
o 03_Gewinnung (s.o.)
▪ Hambach Gewinnung Ausgangsstand vom 10.01.2021 (dwg-Drei-
ecksvermaschung)
▪ Hambach Gewinnung Endstand (dwg-Dreiecksvermaschung)
▪ Hambach Gewinnung Stand 1:5 - fikitver Tagebaustand (dwg-Drei-
ecksvermaschung)
▪ Ebenenbelegung (xlsx)
o 04_Verkippung (s.o.)
▪ Hambach Kippe Ausgangsstand vom 10.01.2021 (dwg-Dreiecksver-
maschung)
▪ Hambach Kippe Endstand (dwg-Dreiecksvermaschung)
• 20210916_Geologie
o Übersicht Schnittlagen und Bohrungen (pdf)
o Schnitt Gewinnung Nord (pdf)
o Schnitt S111 durch die Manheimer Bucht (pdf)
o Bohrungsdaten Pegel 5.7699/3
• 20210916_Gebirgsmechanik
o 01_Planerische Mitteilung zur Standsicherheitsuntersuchung der geplanten
Randböschungen und Endböschungen mögl. Restseevarianten für den Tage-
bau Hambach (pdf)
▪ Schriftverkehr (Planerische Mitteilung mit Unterschriften und Anla-
genverzeichnis)
▪ Anlagen
o 02_Literatur
▪ Online Literatur (Links):
• RfS (Richtlinie für die Untersuchungen der Standsicherheit
von Böschungen der im Tagebau betriebenen Braunkoh-
lenbergwerke)
• Petri, Buschhüter, Dahmen (2014): Standsicherheitsunter-
suchungen für den geplanten Restsee Inden unter Berück-
sichtigung von Erdbeben, World of Mining
▪ Weitere Veröffentlichungen (pdf)
• Schwiteilo, Herle, Dahmen, Karcher (2016): Änderung der
Konsistenzgrenzen bei Mischvorgängen an Böden, World
of Mining 68 (2016) No. 6
• Pierschke (1995): Standfestigkeit bei der Verkippung von
nicht aufbaufähigen Mischböden im rheinischen Braun-
kohlenrevier
o 03_Standsicherheitsuntersuchung
▪ Sonderbetriebsplan H2013/04 inkl. Anlagen (pdf)
• Lagerstätte/geologische Flächen:
o Geologisches Modell (alle Schichten auf der Gewinnungsseite als .dxf -Da-
teien, Abgrenzung entsprechend den Abbaugrenzen aus dem Braunkohlen-
plan Teilplan 12/1, insgesamt 85 Dateien, 1.7 GB)
o Geologischer Schnitt „Gewinnung Nord“ als .dxf-Datei
o Geologischer Schnitt „S111“ als .dxf-Datei
o Übersicht der geologischen Schnittlagen als .dxf-Datei
• Tagebauplanung
o Chartsatz zu unserer Besprechung vom 15.09.2021
• Lage der Tagebausektoren (17.11.2021)
• Aktuelle Abbauplanung Innenkippe (20.12.2021)
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6.4 Detaillierte RWE-Massenbilanz (Quelle: RWE, Stand 30.06.2021)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0774
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 03.03.2022 11:35