2014/0160
Kommunale Schuldscheindarlehen und Anleihen
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2014/0160
5489 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0160
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Kommunale Schuldscheindarlehen und Anleihen
Vorlage vom: 16.04.2014
Beschlussvorschlag :
Der Bericht über den Einsatz von kommunalen Schuldscheindarlehen und Anleihen wird zur
Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vo m
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.04.2014
Neben einem klassischen Bankkredit besteht auch die Möglichkeit, sich die benötigten
Geldmittel über ein Schuldscheindarlehen oder durch die Begebung einer Anleihe zu
beschaffen.
Bei Schuldsch eindarlehen und Anleihen beschränkt sich der Kreis der Kreditgeber nicht nur
auf Kreditinstitute sondern umfasst auch andere Investoren wie beispielsweise
Versicherungen und Pensionskassen.
Der Einsatz beider Finanzierungsinstrumente verläuft ähnlich. Zun ächst muss sich die
Kommune als Schuldner präsentieren und die Investoren davon überzeugen, dass sie eine
solvente Gegenpartei darstellt.
Des Weiteren müssen Laufzeit und maximal benötigte Geldmenge vorgegeben werden. Ob
der gewünschte Betrag tatsächlich erreicht wird, hängt vom Interesse der Investoren ab und
steht daher erst am Ende der Zeichnungsfrist fest. Der zu leistende Zinssatz orientiert sich
am Marktzins und kann sich innerhalb der mehrmonatigen Vorlaufzeit auch zu Ungunsten
der Kommune entwicke ln.
Um einen großen Kreis an Investoren anzusprechen, darf der Höchstbetrag nicht zu gering
sein. Schuldscheindarlehen sollten ein Volumen von mindestens 30 Mio. € haben, Anleihen
von mindestens 100 Mio. €. Da der Betrag von 100 Mio. € bei einer einzelnen Kommune
selten erreicht wird, können Anleihen oftmals nur zusammen mit anderen Kommunen
begeben werden. Hier besteht wiederum die Schwierigkeit, gleichwertige Kom munen zu
finden, die die Gesamt -Bonitätsbewertung nicht nach unten drücken.
Meistens werden die Kommunen bei der Vorbereitung und der Kontaktierung der möglichen
Investoren von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistern unterstützt. Das für die erbrachte
Dienstleistung zu entrichtende Entgelt hängt unter anderem von der Laufzeit und dem
Volumen des emittierten Betrages ab. Da bei der Emission von Anleihen die externe
Dokumentation und das Vertragswerk komplex sind, fallen hier zusätzlich
Rechtsberatun gskosten an.
Bei der Gemeinschaftsanleihe der Städte Dortmund, Essen, Herne, Remscheid, Solingen und
Wuppertal, die auch unter der Bezeichnung „Ruhr -Anleihe“ bekannt ist, konnten die
Kommunen statt der erhofften 500 Mio. € nur 400 Mio. € einnehmen. Dies z eigt, dass anders
als bei einem Bankkredit nicht garantiert ist, dass der Finanzierungsbedarf auch gedeckt
wird.
Der bei der „Ruhr -Anleihe“ für die Laufzeit von vier Jahren festgelegte Zinssatz beträgt
1,125 % p.a.. Zum Zeitpunkt der Anleiheemission (Febr uar 2014) hätte bei der Aufnahme
eines Kassenkredites mit gleicher Laufzeit ein Zinssatz von etwa 1,15 % p.a. vereinbart
werden können. Vergleicht man nur die Zinssätze, wäre die Anleihe in diesem Fall geringfügig
günstiger. Da allerdings auch anfallende B eratungs- und Veröffentlichungs kosten
berücksichtigt werden müssen, ist die Anleihe finanziell gesehen nicht vorteilhafter.
Anleihen und im Normalfall auch Schuldscheindarlehen werden erst am Ende der Laufzeit in
einer Summe zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung ist ausges chlossen. Somit bleibt
ein einmal aufgenommener Geldbetrag über mehrere Jahre in unveränderter Höhe als
Verbindlichkeit stehen und steht somit dem angestrebten Schuldenabbau entgegen.
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Auch entspricht die endfällige Tilgung nur der Tilgungsstruktur der Kas senkredite, da
Investitionskredite in Anlehnung an die Wertminderung der finanzierten Anlagegüter über
deren Nutzungsdauer ratierlich getilgt werden.
Solange die Zinssätze für Bankkredite nicht wesentlich von denen für Schuldscheindarlehen /
Anleihen abwe ichen und die Stadt noch ausreichend Angebote bei Kreditausschreibungen
erhält, besteht kein zwingender Grund , von der bisherigen Finanzierungsweise des Haushalts
abzuweichen.
Die Finanzierungsstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Aufnahme von
Derivaten wurde letztmalig mit der Helaba bei der Portfoliobeiratsitzung am 18.02.2014
besprochen. Hierbei wurde n auch die Them en Aufnahme von Schuldscheindarlehen und
Anleihen besprochen.
Selbstverständlich wird die Finanzverwaltung die Entwicklung weiterhin verfolgen und die
Finanzierungsalternativen stets gegeneinander abwägen. Sollte die Aufnahme eines
Schuldscheindarlehens oder die Begebung einer Anleihe vorteilhafter als ein Bankkredit
werden, erfolgt ein neuer Bericht.
Darmstadt, 23.04.2014
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0160
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.04.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00