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2014/0160

Kommunale Schuldscheindarlehen und Anleihen

Magistratsvorlage 16.04.2014

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2014/0160

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2014/0160

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0160 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Kommunale Schuldscheindarlehen und Anleihen  
 
Vorlage vom: 16.04.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Bericht über den Einsatz von kommunalen Schuldscheindarlehen und Anleihen wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vo m

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.04.2014 
 
Neben einem klassischen Bankkredit besteht auch die Möglichkeit, sich die benötigten 
Geldmittel über ein Schuldscheindarlehen oder durch die Begebung einer Anleihe zu 
beschaffen. 
 
Bei Schuldsch eindarlehen und Anleihen beschränkt sich der Kreis der Kreditgeber nicht nur 
auf Kreditinstitute sondern umfasst auch andere Investoren wie beispielsweise 
Versicherungen und Pensionskassen.  
 
Der Einsatz beider Finanzierungsinstrumente verläuft ähnlich. Zun ächst muss sich die 
Kommune als Schuldner präsentieren und die Investoren  davon überzeugen, dass sie eine 
solvente Gegenpartei darstellt.  
 
Des Weiteren müssen Laufzeit und maximal benötigte Geldmenge vorgegeben werden. Ob 
der gewünschte Betrag tatsächlich  erreicht wird, hängt vom Interesse der Investoren ab und 
steht daher erst am Ende der Zeichnungsfrist fest. Der zu leistende Zinssatz orientiert sich 
am Marktzins und kann sich innerhalb der mehrmonatigen Vorlaufzeit auch zu Ungunsten 
der Kommune entwicke ln. 
 
Um einen großen Kreis an Investoren anzusprechen, darf der Höchstbetrag nicht zu gering 
sein. Schuldscheindarlehen sollten ein Volumen von mindestens 30  Mio. € haben, Anleihen 
von mindestens 100  Mio. €. Da der Betrag von 100  Mio. € bei einer einzelnen Kommune 
selten erreicht wird, können Anleihen oftmals nur zusammen mit anderen Kommunen 
begeben werden. Hier besteht wiederum die Schwierigkeit, gleichwertige Kom munen zu 
finden, die die Gesamt -Bonitätsbewertung nicht nach unten drücken.  
 
Meistens werden die Kommunen bei der Vorbereitung und der Kontaktierung der möglichen 
Investoren von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistern unterstützt. Das für die erbrachte 
Dienstleistung zu entrichtende Entgelt hängt unter anderem von der Laufzeit und dem 
Volumen des emittierten Betrages ab. Da bei der Emission von Anleihen die externe 
Dokumentation und das Vertragswerk komplex sind, fallen hier zusätzlich 
Rechtsberatun gskosten an. 
 
Bei der Gemeinschaftsanleihe der Städte Dortmund, Essen, Herne, Remscheid, Solingen und 
Wuppertal, die auch unter der Bezeichnung „Ruhr -Anleihe“ bekannt ist, konnten die 
Kommunen statt der erhofften 500  Mio. € nur 400 Mio. € einnehmen. Dies z eigt, dass anders 
als bei einem Bankkredit nicht garantiert ist, dass der Finanzierungsbedarf auch gedeckt 
wird. 
 
Der bei der „Ruhr -Anleihe“ für die Laufzeit von vier Jahren festgelegte Zinssatz beträgt 
1,125 % p.a.. Zum Zeitpunkt der Anleiheemission (Febr uar 2014) hätte bei der Aufnahme 
eines Kassenkredites mit gleicher Laufzeit ein Zinssatz von etwa 1,15  % p.a. vereinbart 
werden können. Vergleicht man nur die Zinssätze, wäre die Anleihe in diesem Fall geringfügig 
günstiger. Da allerdings auch anfallende B eratungs- und Veröffentlichungs kosten 
berücksichtigt werden müssen, ist die Anleihe finanziell gesehen nicht vorteilhafter.  
 
Anleihen und im Normalfall auch Schuldscheindarlehen werden erst am Ende der Laufzeit in 
einer Summe zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung ist ausges chlossen. Somit bleibt 
ein einmal aufgenommener Geldbetrag über mehrere Jahre in unveränderter Höhe als 
Verbindlichkeit stehen und steht somit dem angestrebten Schuldenabbau entgegen.

- 3 - 
 
Auch entspricht die endfällige Tilgung nur der Tilgungsstruktur der Kas senkredite, da 
Investitionskredite in Anlehnung an die Wertminderung der finanzierten Anlagegüter über 
deren Nutzungsdauer ratierlich getilgt werden.  
 
Solange die Zinssätze für Bankkredite nicht wesentlich von denen für Schuldscheindarlehen  / 
Anleihen abwe ichen und die Stadt noch ausreichend Angebote bei Kreditausschreibungen 
erhält, besteht kein zwingender Grund , von der bisherigen Finanzierungsweise des Haushalts 
abzuweichen. 
Die Finanzierungsstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Aufnahme von 
Derivaten wurde letztmalig mit der Helaba bei der Portfoliobeiratsitzung am 18.02.2014 
besprochen. Hierbei wurde n auch die Them en Aufnahme von Schuldscheindarlehen und 
Anleihen besprochen.  
 
Selbstverständlich wird die Finanzverwaltung die Entwicklung weiterhin verfolgen  und die 
Finanzierungsalternativen stets gegeneinander abwägen. Sollte die Aufnahme eines 
Schuldscheindarlehens oder die Begebung einer Anleihe vorteilhafter als ein Bankkredit 
werden, erfolgt ein neuer Bericht.  
 
 
 
Darmstadt, 23.04.2014 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0160
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.04.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00