3031/2024
Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1
3134 Zeichen
Anlage 1 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am ______________ die Neufestsetzung der Eintrittspreise und die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Pup- penspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026 beschlossen. § 4 Punkt 6 der Entgelt- und Benutzungsordnung erhält folgende neue Fassung: § 4 Kartenverkauf, Bestellungen, Reservierungen und Bezahlung Die Bezahlung der Karten kann bar, mit Karte (EC/Kredit) und per Überweisung erfolgen. § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung erhält folgende neue Fassung: § 5 Eintrittspreise und Ermäßigungen Kinderstücke, Ostermärchen, Kinderpuppensitzung und Weihnachtsmärchen Erwachsener 14,00 € Köln-Pass Erwachsener 7,00 € Kind bis 14 Jahre 7,50 € Köln-Pass Kind 3,75 € Menschen mit Schwerbehinde- rung von 50% 7,00 € Begleiterkarte 0,00 € Erwachsenenstücke Erwachsener 24,00 € Köln-Pass Erwachsener 12,00 € Kinder (ab 15 Jahre), Jugendli- che und Studenten 14,00 € Menschen mit Schwerbehinde- rung von 50% 12,00 € Begleiterkarte 0,00 € Puppensitzung Erwachsener 34,00 € Köln-Pass Erwachsener 17,00 € Menschen mit Schwerbehinde- rung 17,00 € Begleiterkarte 0,00 € Generalprobe Puppensitzung Erwachsener 14,00 € Führungen pro Karte 24,00 € Vorverkaufsgebühr Die Vorverkaufsgebühr beträgt jeweils 1,00 €. Bearbeitungsgebühr bei Überweisung Die Bearbeitungsgebühr bei Überweisungen und Zusendung der Karten beträgt pro Ge- schäftsvorfall 4,00 €. Ermäßigungen Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Eine Kombination von mehreren Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Ausweis ist beim Einlass in den Zuschauerraum zusammen mit der Eintrittskarte auf Verlangen vorzu- zeigen. Enthält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis vorzulegen. Kinder Das Hänneschen-Theater empfiehlt die Erwachsenen-Vorstellungen und die Erwachsenen- Puppensitzung für Personen ab 15 Jahren. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person in die Vorstellung. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Ein- trittskarte auch im öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. Die Hinfahrt darf frühestens vier Stunden vor dem aufgedruckten Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss am Veranstaltungstag bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des Folgetages) abgeschlossen sein. § 6 Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten 1. Die Rücknahme und der Umtausch von Karten ist im Hänneschen-Theater ausgeschlos- sen. Sie können Eintrittskarten an Freunde und Bekannte weitergeben. 2. Ermäßigte Tickets können gegen Zahlung der Differenz auf den Normalpreis upgegradet werden, wenn es das Veranstaltungsangebot zulässt.
Beschlussvorlage Rat
5411 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/4101
Vorlagen-Nummer
3031/2024
Freigabedatum
20.11.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im
Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Pup-
penspiele der Stadt Köln und die Änderung der §§ 4, 5 und 6 der Entgelt- und Benutzungsord-
nung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß Anlage 1.
Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024
Finanzausschuss 09.12.2024
Rat 12.12.2024
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025/2026
a) Erträge s.
Begründung Tabelle €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Neugestaltung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln wird wie
folgt begründet:
Auffangen von Kostensteigerungen
Seit fünf Spielzeiten sind die Eintrittspreise nicht an die allgemeinen Kostensteigerun-
gen angepasst worden. U.a. können die gestiegenen Kosten für Energie, Material und
Papier und erfolgte Kürzungen nicht mehr durch den vorhandenen Etat aufgefangen
werden.
Erhöhte Kosten bei den Hänneschen-Werkstätten wegen Kündigung
Im Oktober 2024 musste die Hänneschen-Werkstatt auf Grund einer Kündigung in
neue Werkstätten in der Brügelmannstraße. umziehen. Hier fallen jährliche Mietkosten
in Höhe von 244.000 € an.
3
Weiterführung der „Theaterpädagogik“
Seit einigen Jahren bietet das Hänneschen-Theater theaterpädagogische Arbeit an.
Es wurde ein speziell auf die Puppenspiele zugeschnittenes Konzept entwickelt, das
als Pilotprojekt durch den Förderverein des Theaters anschubfinanziert wurde. Mit der
Umstrukturierung des Spielplans, d.h. genauer mit dem Angebot von Vormittagsvor-
stellungen, konnte und kann eine Vielzahl von Schulen und Kindergärten das Hänne-
schen besuchen.
Das Konzept hat sich als großer Erfolg herausgestellt. Die theaterpädagogische Arbeit
soll als langfristige und nachhaltige Aufgabe gesichert und als Teil des kulturellen Bil-
dungsangebotes der Stadt Köln etabliert und ausgebaut werden. Hier sollen Räumlich-
keiten in der neuen Werkstatt vielseitig für Workshops etc. genutzt werden.
Das Hänneschen-Theater leistet damit einen wichtigen Beitrag für das in der aktuellen
Kulturentwicklungsplanung formulierte Ziel der Realisierung kultureller Bildungspro-
jekte und sichert damit Nachwuchs und seine Zukunftsfestigkeit.
Die Eintrittspreise (inclusive 1 € Vorverkaufsgebühr) werden deshalb für folgende Produktio-
nen mit der Spielzeit 2025/2026 angepasst:
a) Erwachsenenstück um 4 €/Besucher*in (von 21 € auf 25 €)
b) Erwachsenen-Puppensitzung um 4 €/Besucher*in (von 31 € auf 35 €)
c) Kinderstück für Erwachsene um 2 €/Besucher*in (von 13 € auf 15 €)
d) Ostermärchen für Erwachsene um 2 €/Besucher*in (von 13 € auf 15 €)
e) Führungen neu konzipiert auf 25 €.
Die Erträge steigen durch die Neufestsetzung der Eintrittspreise voraussichtlich wie folgt:
Zusätzliche Erträge durch Preiserhöhung 2025
€
2026
€
Erhöhung der Erträge Erwachsenenstück 43.328 89.904
Erhöhung der Erträge Erwachsenen-Puppensitzung 36.812
Erhöhung der Erträge Kinderstück 6.300 9.272
Erhöhung der Erträge Ostermärchen 6.744
Gesamt 49.628 142.732
Die Erträge für die sich in Planung befindlichen Führungen können nicht benannt werden.
Die Mehrerträge in Höhe von 49.628 € in 2025 sowie 142.732 € in 2026 wurden bereits im
Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan der Puppenspiele in der Produktgruppe
0417-Puppenspiele, Zeile 5 – privatrechtliche Leistungsentgelte berücksichtigt.
Die Anzahl der Aufführungen der Puppensitzung ist abhängig von der jeweiligen Länge der
Session des Kölner Karnevals. Dadurch variieren die jährlich kalkulierten Entgelte.
Gemäß Rückmeldungen des Publikums ist durch die Anpassung der Eintrittsgelder nicht mit
einem messbaren Rückgang des Besucher*innenaufkommens zu rechnen.
Planung erwachsene Besucher*innen ab Spielzeit 2025/2026
Planung erwachsene Besucher*innen 2025 2026
Erwachsenenstück 10.832 22.476
Erwachsenen-Puppensitzung 9.203
4
Kinderstück 3.150 4.636
Ostermärchen 3.372
Aufgrund der Erhöhungen von Personal- und Sachkosten (Porto, etc.) wird die Bearbeitungs-
gebühr für Überweisungen und Zusendung der Karten von 3,50 € auf 4,00 € festgelegt.
Anlage 1
Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit
2025/2026
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3031/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2024
- Erstellt
- 01.10.2024 08:29