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3031/2024

Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 6.2.3

Anlage 1

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1

3134 Zeichen

Anlage 1 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am ______________ die Neufestsetzung der 
Eintrittspreise und die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Pup-
penspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026 beschlossen. 
 
§ 4 Punkt 6 der Entgelt- und Benutzungsordnung erhält folgende neue Fassung: 
 
§ 4 Kartenverkauf, Bestellungen, Reservierungen und Bezahlung 
Die Bezahlung der Karten kann bar, mit Karte (EC/Kredit) und per Überweisung erfolgen. 
 
 
§ 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung erhält folgende neue Fassung: 
 
§ 5 Eintrittspreise und Ermäßigungen 
 
Kinderstücke, Ostermärchen, Kinderpuppensitzung und Weihnachtsmärchen 
Erwachsener 14,00 € 
Köln-Pass Erwachsener 7,00 € 
Kind bis 14 Jahre 7,50 € 
Köln-Pass Kind 3,75 € 
Menschen mit Schwerbehinde-
rung von 50% 
7,00 € 
Begleiterkarte 0,00 € 
 
Erwachsenenstücke 
Erwachsener 24,00 € 
Köln-Pass Erwachsener 12,00 € 
Kinder (ab 15 Jahre), Jugendli-
che und Studenten 
 
14,00 € 
Menschen mit Schwerbehinde-
rung von 50% 
12,00 € 
Begleiterkarte 0,00 € 
 
Puppensitzung  
Erwachsener 34,00 € 
Köln-Pass Erwachsener 17,00 € 
Menschen mit Schwerbehinde-
rung 
17,00 € 
Begleiterkarte 0,00 € 
 
Generalprobe Puppensitzung 
Erwachsener 14,00 € 
  
 
Führungen  
pro Karte              24,00 €

Vorverkaufsgebühr 
Die Vorverkaufsgebühr beträgt jeweils 1,00 €. 
 
Bearbeitungsgebühr bei Überweisung 
Die Bearbeitungsgebühr bei Überweisungen und Zusendung der Karten beträgt pro Ge-
schäftsvorfall 4,00 €. 
 
Ermäßigungen 
Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf 
bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs 
können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. 
 
Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden 
Ausweis. Eine Kombination von mehreren Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Ausweis ist 
beim Einlass in den Zuschauerraum zusammen mit der Eintrittskarte auf Verlangen vorzu-
zeigen. Enthält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis 
vorzulegen. 
 
Kinder 
Das Hänneschen-Theater empfiehlt die Erwachsenen-Vorstellungen und die Erwachsenen-
Puppensitzung für Personen ab 15 Jahren. 
Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer 
erziehungsbeauftragten Person in die Vorstellung. 
 
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) 
Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Ein-
trittskarte auch im öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. Die Hinfahrt darf frühestens vier 
Stunden vor dem aufgedruckten Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt 
muss am Veranstaltungstag bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des Folgetages) abgeschlossen 
sein.  
 
§ 6 Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten 
 
1. Die Rücknahme und der Umtausch von Karten ist im Hänneschen-Theater ausgeschlos-
sen. Sie können Eintrittskarten an Freunde und Bekannte weitergeben. 
2. Ermäßigte Tickets können gegen Zahlung der Differenz auf den Normalpreis upgegradet 
werden, wenn es das Veranstaltungsangebot zulässt.

Beschlussvorlage Rat

5411 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4101 
 
Vorlagen-Nummer 
 3031/2024 
Freigabedatum 
20.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im 
Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Pup-
penspiele der Stadt Köln und die Änderung der §§ 4, 5 und 6 der Entgelt- und Benutzungsord-
nung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß Anlage 1. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025/2026 
a) Erträge    s. 
Begründung Tabelle € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Neugestaltung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln wird wie 
folgt begründet:  
 
 Auffangen von Kostensteigerungen 
Seit fünf Spielzeiten sind die Eintrittspreise nicht an die allgemeinen Kostensteigerun-
gen angepasst worden. U.a. können die gestiegenen Kosten für Energie, Material und 
Papier und erfolgte Kürzungen nicht mehr durch den vorhandenen Etat aufgefangen 
werden. 
 
 Erhöhte Kosten bei den Hänneschen-Werkstätten wegen Kündigung 
Im Oktober 2024 musste die Hänneschen-Werkstatt auf Grund einer Kündigung in 
neue Werkstätten in der Brügelmannstraße. umziehen. Hier fallen jährliche Mietkosten 
in Höhe von 244.000 € an.

3 
 Weiterführung der „Theaterpädagogik“ 
Seit einigen Jahren bietet das Hänneschen-Theater theaterpädagogische Arbeit an.  
Es wurde ein speziell auf die Puppenspiele zugeschnittenes Konzept entwickelt, das 
als Pilotprojekt durch den Förderverein des Theaters anschubfinanziert wurde. Mit der 
Umstrukturierung des Spielplans, d.h. genauer mit dem Angebot von Vormittagsvor-
stellungen, konnte und kann eine Vielzahl von Schulen und Kindergärten das Hänne-
schen besuchen.  
 
Das Konzept hat sich als großer Erfolg herausgestellt. Die theaterpädagogische Arbeit 
soll als langfristige und nachhaltige Aufgabe gesichert und als Teil des kulturellen Bil-
dungsangebotes der Stadt Köln etabliert und ausgebaut werden. Hier sollen Räumlich-
keiten in der neuen Werkstatt vielseitig für Workshops etc. genutzt werden. 
 
Das Hänneschen-Theater leistet damit einen wichtigen Beitrag für das in der aktuellen 
Kulturentwicklungsplanung formulierte Ziel der Realisierung kultureller Bildungspro-
jekte und sichert damit Nachwuchs und seine Zukunftsfestigkeit. 
 
 
Die Eintrittspreise (inclusive 1 € Vorverkaufsgebühr) werden deshalb für folgende Produktio-
nen mit der Spielzeit 2025/2026 angepasst:  
 
a) Erwachsenenstück um 4 €/Besucher*in (von 21 € auf 25 €) 
b) Erwachsenen-Puppensitzung um 4 €/Besucher*in (von 31 € auf 35 €) 
c) Kinderstück für Erwachsene um 2 €/Besucher*in (von 13 € auf 15 €) 
d) Ostermärchen für Erwachsene um 2 €/Besucher*in (von 13 € auf 15 €) 
e) Führungen neu konzipiert auf 25 €. 
 
 
Die Erträge steigen durch die Neufestsetzung der Eintrittspreise voraussichtlich wie folgt: 
 
 
Zusätzliche Erträge durch Preiserhöhung   2025 
€ 
2026 
€ 
Erhöhung der Erträge Erwachsenenstück   43.328 89.904 
Erhöhung der Erträge Erwachsenen-Puppensitzung    36.812 
Erhöhung der Erträge Kinderstück   6.300 9.272 
Erhöhung der Erträge Ostermärchen    6.744 
     
Gesamt   49.628 142.732 
 
Die Erträge für die sich in Planung befindlichen Führungen können nicht benannt werden. 
 
Die Mehrerträge in Höhe von 49.628 € in 2025 sowie 142.732 € in 2026 wurden bereits im 
Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan der Puppenspiele in der Produktgruppe 
0417-Puppenspiele, Zeile 5 – privatrechtliche Leistungsentgelte berücksichtigt. 
 
Die Anzahl der Aufführungen der Puppensitzung ist abhängig von der jeweiligen Länge der 
Session des Kölner Karnevals. Dadurch variieren die jährlich kalkulierten Entgelte. 
Gemäß Rückmeldungen des Publikums ist durch die Anpassung der Eintrittsgelder nicht mit 
einem messbaren Rückgang des Besucher*innenaufkommens zu rechnen. 
 
Planung erwachsene Besucher*innen ab Spielzeit 2025/2026 
 
Planung erwachsene Besucher*innen    2025      2026 
Erwachsenenstück       10.832      22.476 
Erwachsenen-Puppensitzung             9.203

4 
Kinderstück        3.150        4.636 
Ostermärchen              3.372 
Aufgrund der Erhöhungen von Personal- und Sachkosten (Porto, etc.) wird die Bearbeitungs-
gebühr für Überweisungen und Zusendung der Karten von 3,50 € auf 4,00 € festgelegt. 
 
 
 
Anlage 1 
 
Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 
2025/2026

Beratungsverlauf (3)

03.12.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 6.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3031/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.11.2024
Erstellt
01.10.2024 08:29