Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3031/2024 vom 20.11.2024
Stand: Am 12.12.2024 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1
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Anlage 1 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am ______________ die Neufestsetzung der Eintrittspreise und die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Pup- penspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026 beschlossen. § 4 Punkt 6 der Entgelt- und Benutzungsordnung erhält folgende neue Fassung: § 4 Kartenverkauf, Bestellungen, Reservierungen und Bezahlung Die Bezahlung der Karten kann bar, mit Karte (EC/Kredit) und per Überweisung erfolgen. § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung erhält folgende neue Fassung: § 5 Eintrittspreise und Ermäßigungen Kinderstücke, Ostermärchen, Kinderpuppensitzung und Weihnachtsmärchen Erwachsener 14,00 € Köln-Pass Erwachsener 7,00 € Kind bis 14 Jahre 7,50 € Köln-Pass Kind 3,75 € Menschen mit Schwerbehinde- rung von 50% 7,00 € Begleiterkarte 0,00 € Erwachsenenstücke Erwachsener 24,00 € Köln-Pass Erwachsener 12,00 € Kinder (ab 15 Jahre), Jugendli- che und Studenten 14,00 € Menschen mit Schwerbehinde- rung von 50% 12,00 € Begleiterkarte 0,00 € Puppensitzung Erwachsener 34,00 € Köln-Pass Erwachsener 17,00 € Menschen mit Schwerbehinde- rung 17,00 € Begleiterkarte 0,00 € Generalprobe Puppensitzung Erwachsener 14,00 € Führungen pro Karte 24,00 € Vorverkaufsgebühr Die Vorverkaufsgebühr beträgt jeweils 1,00 €. Bearbeitungsgebühr bei Überweisung Die Bearbeitungsgebühr bei Überweisungen und Zusendung der Karten beträgt pro Ge- schäftsvorfall 4,00 €. Ermäßigungen Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Eine Kombination von mehreren Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Ausweis ist beim Einlass in den Zuschauerraum zusammen mit der Eintrittskarte auf Verlangen vorzu- zeigen. Enthält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis vorzulegen. Kinder Das Hänneschen-Theater empfiehlt die Erwachsenen-Vorstellungen und die Erwachsenen- Puppensitzung für Personen ab 15 Jahren. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person in die Vorstellung. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Ein- trittskarte auch im öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. Die Hinfahrt darf frühestens vier Stunden vor dem aufgedruckten Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss am Veranstaltungstag bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des Folgetages) abgeschlossen sein. § 6 Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten 1. Die Rücknahme und der Umtausch von Karten ist im Hänneschen-Theater ausgeschlos- sen. Sie können Eintrittskarten an Freunde und Bekannte weitergeben. 2. Ermäßigte Tickets können gegen Zahlung der Differenz auf den Normalpreis upgegradet werden, wenn es das Veranstaltungsangebot zulässt. -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/4101 Vorlagen-Nummer 3031/2024 Freigabedatum 20.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Pup- penspiele der Stadt Köln und die Änderung der §§ 4, 5 und 6 der Entgelt- und Benutzungsord- nung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß Anlage 1. Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025/2026 a) Erträge s. Begründung Tabelle € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Neugestaltung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln wird wie folgt begründet: Auffangen von Kostensteigerungen Seit fünf Spielzeiten sind die Eintrittspreise nicht an die allgemeinen Kostensteigerun- gen angepasst worden. U.a. können die gestiegenen Kosten für Energie, Material und Papier und erfolgte Kürzungen nicht mehr durch den vorhandenen Etat aufgefangen werden. Erhöhte Kosten bei den Hänneschen-Werkstätten wegen Kündigung Im Oktober 2024 musste die Hänneschen-Werkstatt auf Grund einer Kündigung in neue Werkstätten in der Brügelmannstraße. umziehen. Hier fallen jährliche Mietkosten in Höhe von 244.000 € an. 3 Weiterführung der „Theaterpädagogik“ Seit einigen Jahren bietet das Hänneschen-Theater theaterpädagogische Arbeit an. Es wurde ein speziell auf die Puppenspiele zugeschnittenes Konzept entwickelt, das als Pilotprojekt durch den Förderverein des Theaters anschubfinanziert wurde. Mit der Umstrukturierung des Spielplans, d.h. genauer mit dem Angebot von Vormittagsvor- stellungen, konnte und kann eine Vielzahl von Schulen und Kindergärten das Hänne- schen besuchen. Das Konzept hat sich als großer Erfolg herausgestellt. Die theaterpädagogische Arbeit soll als langfristige und nachhaltige Aufgabe gesichert und als Teil des kulturellen Bil- dungsangebotes der Stadt Köln etabliert und ausgebaut werden. Hier sollen Räumlich- keiten in der neuen Werkstatt vielseitig für Workshops etc. genutzt werden. Das Hänneschen-Theater leistet damit einen wichtigen Beitrag für das in der aktuellen Kulturentwicklungsplanung formulierte Ziel der Realisierung kultureller Bildungspro- jekte und sichert damit Nachwuchs und seine Zukunftsfestigkeit. Die Eintrittspreise (inclusive 1 € Vorverkaufsgebühr) werden deshalb für folgende Produktio- nen mit der Spielzeit 2025/2026 angepasst: a) Erwachsenenstück um 4 €/Besucher*in (von 21 € auf 25 €) b) Erwachsenen-Puppensitzung um 4 €/Besucher*in (von 31 € auf 35 €) c) Kinderstück für Erwachsene um 2 €/Besucher*in (von 13 € auf 15 €) d) Ostermärchen für Erwachsene um 2 €/Besucher*in (von 13 € auf 15 €) e) Führungen neu konzipiert auf 25 €. Die Erträge steigen durch die Neufestsetzung der Eintrittspreise voraussichtlich wie folgt: Zusätzliche Erträge durch Preiserhöhung 2025 € 2026 € Erhöhung der Erträge Erwachsenenstück 43.328 89.904 Erhöhung der Erträge Erwachsenen-Puppensitzung 36.812 Erhöhung der Erträge Kinderstück 6.300 9.272 Erhöhung der Erträge Ostermärchen 6.744 Gesamt 49.628 142.732 Die Erträge für die sich in Planung befindlichen Führungen können nicht benannt werden. Die Mehrerträge in Höhe von 49.628 € in 2025 sowie 142.732 € in 2026 wurden bereits im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan der Puppenspiele in der Produktgruppe 0417-Puppenspiele, Zeile 5 – privatrechtliche Leistungsentgelte berücksichtigt. Die Anzahl der Aufführungen der Puppensitzung ist abhängig von der jeweiligen Länge der Session des Kölner Karnevals. Dadurch variieren die jährlich kalkulierten Entgelte. Gemäß Rückmeldungen des Publikums ist durch die Anpassung der Eintrittsgelder nicht mit einem messbaren Rückgang des Besucher*innenaufkommens zu rechnen. Planung erwachsene Besucher*innen ab Spielzeit 2025/2026 Planung erwachsene Besucher*innen 2025 2026 Erwachsenenstück 10.832 22.476 Erwachsenen-Puppensitzung 9.203 4 Kinderstück 3.150 4.636 Ostermärchen 3.372 Aufgrund der Erhöhungen von Personal- und Sachkosten (Porto, etc.) wird die Bearbeitungs- gebühr für Überweisungen und Zusendung der Karten von 3,50 € auf 4,00 € festgelegt. Anlage 1 Entgelt- und Benutzungsordnung im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln ab der Spielzeit 2025/2026
Beratungsverlauf
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03.12.2024
TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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