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1302/2021

Berücksichtigung des Klimawandels bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.04.2021

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 07.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6581 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 19.04.2021 
 1302/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 19.04.2021 
 
Berücksichtigung des Klimawandels bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt haben mit Schreiben vom 01.03.2021 
(AN/0412/2021) eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung zur Berücksichtigung des Klimawan-
dels bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken gestellt: 
 
1. Wie werden bei den Beschlussvorlagen zu Verkäufen städtischer Grundstücke die 
Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt? Und in welcher Form? 
2. Inwieweit fließen bei der Vergabe der KMU-Gebiete klimaschutzrelevante Kriterien mit 
ein, um z.B. der schonende Umgang mit der vorhandenen Fläche? 
3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, Klimaschutzaspekte, wie etwa das Fest-
schreiben von umweltfreundlichen Bauweisen, den Bau von Photovoltaik oder die 
Dachbegrünung bei der Vergabe zu berücksichtigen? 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Auswahl und Beratung, der an Gewerbegrundstücken Interessierten, erfolgt durch die städtische 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. Auch die Begleitung des Bauvorhabens erfolgt durch 
diese.  
 
Die Verwaltung hat daher eine Stellungnahme der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ange-
fordert. Diese beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
zu Frage 1: 
Durch die Mitteilungen bzgl. „Vergabepraxis städtischer Gewerbeflächen“ im Stadtentwicklungsaus-
schuss am 13.09.2012 (Vorlagen-Nummer 3785/2012) sowie der Mitteilung zu „Vergabe städt. Ge-
werbe- und Industrieliegenschaften“ am 03.03.2016 im Liegenschaftsausschuss wurden Rahmenbe-
dingungen zur Vergabe städtischer Gewerbeflächen erarbeitet. Diese beinhalten unter anderem eine 
optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden gewerblichen Fläche, durch Anforderungen wie: 
 
 Arbeitsplatzschlüssel von mindestens 7 Vollzeitbeschäftigten pro 1.000 m² Fläche, 
 Ausschluss von Betrieben mit einer hohen Umweltbelastung (Emissionen, Zulieferverkehr) 
und

2 
 
 Ansprechende architektonische Gestaltung und optimale Flächenausnutzung durch die Anfor-
derung an 2 Vollgeschosse für Lager-/Hallennutzungen sowie 3 Vollgeschosse für Bü-
ro/Dienstleistung. 
 
Durch diese Rahmenbedingungen wird einem sparsamen und nachhaltigen Umgang mit dem raren 
Wirtschaftsgut „Boden“ Rechnung getragen. Einer unnötig umfangreichen Flächenversiegelung wird 
entgegengewirkt. 
 
Darüber hinaus enthalten zumindest neuere Bebauungspläne Vorgaben hinsichtlich der Fassaden-/ 
Dachbegrünung, Grünflächengestaltung und ähnliches. 
 
zu Frage 2: 
Die Unterscheidung zwischen KMU-Gebieten und regulären Gebieten besteht in der angesprochenen 
Zielgruppe (KMU oder größere Unternehmen).  
 
In KMU-Gebieten besteht eine grundsätzliche Größenbegrenzung der zu veräußernden Flächen, um 
durch die Vergabe relativ kleiner Grundstücke KMU zu fördern. 
 
Hinsichtlich der Vergabekriterien gelten in den KMU-Gebieten ansonsten dieselben unter Antwort 1 
genannten Kriterien wie in regulären Gewerbegebieten auch. 
 
zu Frage 3: 
Neben den bereits oben erwähnten Vergabekriterien für gewerbliche Flächen besteht die Möglichkeit, 
Klimaschutzaspekte wie das Festschreiben von umweltfreundlichen Bauweisen und den Bau von 
Photovoltaik und Dachbegrünung klassisch über das Instrument des Bauplanungsrechtes zu garan-
tieren und umzusetzen.  
 
Dies ist bereits in der Vergangenheit für Gewerbegebiete geschehen. So enthält der Bebauungsplan 
für das Gewerbegebiet Immendorf (68360.05), welches aktuell vermarktet wird, u.a. verbindliche 
Festsetzungen zur: 
 
 Verpflichtenden Dachbegrünung, 
 Verringerung der Versiegelung durch verpflichtende Vorgaben zu Grünflächen auf dem Be-
triebsgelände und 
 Festsetzungen zur Anpflanzung von standortgerechten Gehölzen. 
 
Im Rahmen der Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke sind aus Sicht der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH weitere Vergabekriterien vorstellbar, die wirtschaftliches Wachstum und 
Klimaschutz vereinen: 
 
 Photovoltaik-Pflicht, 
 Biodiversität in der Außenflächengestaltung (Gehölze, Insektenfreundlichkeit), 
 Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, z.B. Ladepunkte für E-Bikes, sichere Abstell-
möglichkeiten von E-Bikes und Fahrrädern für Mitarbeitende und Besucher*innen, Sozialräu-
me für Mitarbeitende (Umkleiden, Duschen) und

3 
 
 Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität, z.B. Ladepunkte für Fahrzeuge der Mitarbeiten-
den. 
 
Das Thema Mobilität ist für Gewerbegebiete besonders relevant, da diese aufgrund der immissions-
schutzrechtlichen Vorgaben der räumlichen Planung häufig im Stadtgefüge in eher weniger integrier-
ten Lagen liegen müssen und individuellen Verkehrsmitteln dort oft eine überdurchschnittliche Bedeu-
tung zukommt. 
 
Der Erwerbsprozess eines städtischen Gewerbegrundstücks stellt sich für Unternehmen und insbe-
sondere für KMUs häufig als sehr langwieriges Verfahren dar. Im Vorfeld der politischen Beschluss-
fassung fallen unternehmensseitig Planungskosten an. Prognostizierte Kosten und bestehende Vor-
gaben für den Erwerb einer Fläche fließen in die betriebswirtschaftliche Planung, der Unternehmens-
erweiterung oder -ansiedlung mit ein. Aus diesem Grund erscheint es aus Sicht der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung-GmbH besonders relevant, bei der Einführung neuer Kriterien bereits laufende 
Verfahren zu berücksichtigen. Über die rein juristische Betrachtungsweise hinaus ist damit zu rech-
nen, dass die kaufinteressierten Unternehmen eine gewisse Form von Vertrauensschutz erwarten 
und genießen sollten. 
 
Neue Kriterien der Grundstücksvergabe sollten aus Sicht von Köln Business Wirtschaftsförderungs-
GmbH somit möglichst zeitnah entwickelt werden und für bereits laufende Verfahren (auch solche vor 
der politischen Beschlussfassung) noch empfehlenden Charakter haben, bei neuen Verfahren ver-
bindlichen. Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH würde dabei im Sinne einer gezielten Bera-
tung und Unterstützung aber auch in bereits laufenden Fällen auf die Berücksichtigung weiterer, kli-
maschutzrelevanter Vergabekriterien hinwirken. Dies gilt insbesondere für solche Elemente, die auch 
in einem bereits fortgeschrittenen Verlauf noch gut in die Planung einbezogen werden können, wie 
die Sonnenenergienutzung sowie Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, des Radverkehrs 
und der Biodiversität auf Freiflächen. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

07.06.2021 Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1302/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.04.2021
Erstellt
08.04.2021 07:48