AN/0928/2021 Radikaler Rückschnitt von Baum- und Strauchwerk am Stammheimer Ufer zwischen Raumanns Kaul und Krahnenstraße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1347/2022 vom 25.04.2022
Stand: Am 02.05.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 1347/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 AN/0928/2021 Radikaler Rückschnitt von Baum- und Strauchwerk am Stammheimer Ufer zwischen Raumanns Kaul und Krahnenstraße Die Fraktion DIE LINKE fragt: 1. Welchem Gutachten lag die Erforderlichkeit des radikalen Rückschnitts der bepflaster- ten Uferböschung zu deren Sicherung in den Jahren 2018-2020 zu Grunde? 2. Erhielt die durchführende Firma einen einmaligen oder einen mehrjährigen Auftrag und welche Kosten entstanden dadurch bzw. werden entstehen? 3. Kontrolliert das Grünflächenamt die sach-und fachgerechte Durchführung und welche Auswirkungen hätte eine negative Bewertung? 4. Sind auch alternative moderatere Rückschnittmaßnahmen möglich? Wenn ja, wie sä- hen solche aus? Wenn nein, worin liegen die Gründe dafür? 5. Laut einem Eintrag ins Ratsinformationssystem von November 2018 war als Kompen- sation für den Rückschnitt am Rheinufer in Köln- Mülheim eine Ausgleichfläche als Kompensation vorgesehen. Ist diese schon erfolgt und wo befindet sie sich? Zu diesen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1.: Gepflasterte Uferböschungen dienen primär dem Hochwasserschutz. Daraus ergibt sich logischerweise die Notwendigkeit, diese Funktion zu erhalten. Bäume und Büsche in gepflasterten Uferböschungen zerstören mit ihrem Wurzelwerk die Schutzfunktion und müs- sen daher regelmäßig nach Möglichkeit komplett entfernt werden. Dazu bedarf es keines Gutachtens. Zu 2.: Die Maßnahme wurde vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt. Zu 3.: Die sachgerechte Durchführung beinhaltet die komplette Entfernung der Büsche und Bäume. Da eine Entnahme der Wurzeln eine Neupflasterung erforderlich gemacht hätte wur- den die Schnittmaßnahmen so durchgeführt, dass die Pflanzen maximal geschwächt werden und möglichst nicht mehr austreiben können. Ein Fugenbewuchs mit Gräsern und Kräutern ist ausdrücklich erwünscht. Zu 4.: Nein. Siehe Antwort zu Frage 3. Zu 5.: Das Protokoll der Sitzung der BV 9 am 05.11.2018 enthält keine Hinweise, die eine Beantwortung dieser Frage ermöglichen.
Beratungsverlauf
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02.05.2022
TOP 7.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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