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1347/2022

AN/0928/2021 Radikaler Rückschnitt von Baum- und Strauchwerk am Stammheimer Ufer zwischen Raumanns Kaul und Krahnenstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.05.2022, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2281 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
 
Vorlagen-Nummer 
 1347/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
 
AN/0928/2021 Radikaler Rückschnitt von Baum- und Strauchwerk am Stammheimer Ufer 
zwischen Raumanns Kaul und Krahnenstraße 
Die Fraktion DIE LINKE fragt: 
 
1. Welchem Gutachten lag die Erforderlichkeit des radikalen Rückschnitts der bepflaster-
ten Uferböschung zu deren Sicherung in den Jahren 2018-2020 zu Grunde?  
2. Erhielt die durchführende Firma einen einmaligen oder einen mehrjährigen Auftrag 
und welche Kosten entstanden dadurch bzw. werden entstehen? 
3. Kontrolliert das Grünflächenamt die sach-und fachgerechte Durchführung und welche 
Auswirkungen hätte eine negative Bewertung? 
4. Sind auch alternative moderatere Rückschnittmaßnahmen möglich? Wenn ja, wie sä-
hen solche aus? Wenn nein, worin liegen die Gründe dafür? 
5. Laut einem Eintrag ins Ratsinformationssystem von November 2018 war als Kompen-
sation für den Rückschnitt am Rheinufer in Köln- Mülheim eine Ausgleichfläche als 
Kompensation vorgesehen. Ist diese schon erfolgt und wo befindet sie sich? 
 
 
Zu diesen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.: Gepflasterte Uferböschungen dienen primär dem Hochwasserschutz. Daraus ergibt 
sich logischerweise die Notwendigkeit, diese Funktion zu erhalten. Bäume und Büsche in 
gepflasterten Uferböschungen zerstören mit ihrem Wurzelwerk die Schutzfunktion und müs-
sen daher regelmäßig nach Möglichkeit komplett entfernt werden. Dazu bedarf es keines 
Gutachtens. 
 
Zu 2.: Die Maßnahme wurde vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt. 
 
Zu 3.: Die sachgerechte Durchführung beinhaltet die komplette Entfernung der Büsche und 
Bäume. Da eine Entnahme der Wurzeln eine Neupflasterung erforderlich gemacht hätte wur-
den die Schnittmaßnahmen so durchgeführt, dass die Pflanzen maximal geschwächt werden 
und möglichst nicht mehr austreiben können. Ein Fugenbewuchs mit Gräsern und Kräutern 
ist ausdrücklich erwünscht. 
 
Zu 4.: Nein. Siehe Antwort zu Frage 3. 
 
Zu 5.: Das Protokoll der Sitzung der BV 9 am 05.11.2018 enthält keine Hinweise, die eine 
Beantwortung dieser Frage ermöglichen.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stammheimer Ufer
  • Krahnenstraße
  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
1347/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.04.2022
Erstellt
21.04.2022 14:57