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3380/2022

Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Umbenennung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 10.16

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Synopse - Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Köln

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Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StadtAG LST am 06.09.2022

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Anlage 1 XX. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

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Beschlussvorlage Rat

3568 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3380/2022 
Freigabedatum 
27.10.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Umbenennung  
der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat beschließt, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender in „Stadtar-
beitsgemeinschaft Queerpolitik“ umzubenennen. 
 
II. Weiterhin beschließt der Rat die xx. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 
10.02.2009 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2007 beschlossen, die 2006 gegründete Stadtarbeitsgemein-
schaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) in die Hauptsatzung der Stadt Köln (§ 23 b) 
aufzunehmen. Damit wurde die Stadtarbeitsgemeinschaft im Stadtrecht verankert. Laut Hauptsatzung 
berät „die Stadtarbeitsgemeinschaft LST lesben-, schwulen- und transgenderrelevante Themen auf 
kommunaler Ebene und fertigt Stellungnahmen für Ratsausschüsse.“ Die aktuelle Version des § 23 b 
der Hauptsatzung kann der Synopse in Anlage 2 entnommen werden. 
 
Seit Gründung und Namensgebung der StadtAG LST vor 16 Jahre haben sich die Begrifflichkeiten 
im Themenfeld sexuelle und geschlechtliche Vielfalt verändert. Neben Lesben, Schwulen und 
Transgender sind seit Gründung der StadtAG LST bisexuelle und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre 
und pansexuelle Menschen immer sichtbarer geworden. Dabei ist darauf hinzuweisen, 
dass Begriffe und Definitionen immer auch Hilfskonstruktionen sind, um die Wirklichkeit abzubilden. 
 
Um eine ständige Erweiterung von Buchstaben in der Abkürzung LSBTI (wie z.B. LSBTIQ*) zu vermei-
den, haben sich die stimmberechtigen und stellvertretend stimmberechtigten Mitglieder der StadtAG LST 
auf den Oberbegriff „queer“ geeinigt, der häufig als Sammelbegriff für alle Menschen verwendet wird, die 
sich entweder als „nicht heterosexuell“ oder als trans- oder intergeschlechtlich bezeichnen und/oder He-
teronormativität oder Zweigeschlechtlichkeit in Frage stellen. 
 
In Anlehnung an die Namen der beiden anderen Stadtarbeitsgemeinschaften, die in der Hauptsatzung 
der Stadt Köln verankert sind – die „StadtAG Behindertenpolitik“ und die „StadtAG Seniorenpolitik“ –, 
favorisieren die Mitglieder der StadtAG LST als neue Bezeichnung den Namen „StadtAG Queerpolitik“.  
 
In der Sitzung vom 06.09.2022 hat die StadtAG LST auf den Antrag des Mitgliedes Jürgen Piger 
(anyway e.V.) daher folgenden einstimmigen Beschluss gefasst (siehe Anlage 3): 
 
Die StadtAG LST empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:  
Die „Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender“ wird umbenannt in „Stadtar-
beitsgemeinschaft Queerpolitik“. 
 
Die Umbenennung ist rechtlich möglich. Eine Übersicht über mögliche Anpassungen der Hauptsatzung 
ist als Anlage 2 beigefügt. Diese beinhaltet auch weitere sprachliche Aktualisierungen. 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: xx. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln 
Anlage 2: Synopse – Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Köln 
Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StadtAG LST am 06.09.2022

Anlage 2 Synopse - Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Köln

3941 Zeichen

Synopse – Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Köln          Anlage 2 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung der 
Änderung 
neuer Textvorschlag (Änderungen 
unterstrichen) 
 
§ 23 b Hauptsatzung des Rates der Stadt Köln 
1 Überschrift Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule 
und Transgender (LST) 
Anpassung der 
Bezeichnung der StadtAG 
LST 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 
2 § 23 b 
Absatz 1 
Satz 1 
Bei der Stadt Köln wird eine 
Stadtarbeitsgemeinschaft LST gebildet, in 
die die Lesben-, Schwulen- und 
Transgenderorganisationen und –
selbsthilfegruppen sowie die Fraktionen des 
Rates Mitglieder entsenden. 
Anpassung der 
Bezeichnung der StadtAG 
LST 
Erweiterung des Kreises 
der entsendenen 
Organisationen 
Bei der Stadt Köln wird eine 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 
gebildet, in die die Organisationen und 
Selbsthilfegruppen der lesbischen, 
schwulen, bisexuellen, trans- und 
intergeschlechtlichen sowie aller weiteren 
queeren Communities in Köln und die 
Fraktionen des Rates Mitglieder entsenden. 
3 § 23 b 
Absatz 1 
Satz 2 
Für die Verwaltung nimmt die 
Oberbürgermeisterin/ der 
Oberbürgermeister oder eine von ihr/ ihm 
beauftragte leitende 
Verwaltungsmitarbeiterin/ ein von ihr/ihm 
beauftragter leitender 
Verwaltungsmitarbeiter an den Sitzungen 
der Stadtarbeitsgemeinschaft LST teil. 
Anpassung der 
Bezeichnung der StadtAG 
LST 
Anpassung der 
Formulierung 
Für die Verwaltung nimmt die 
Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder eine beauftragte 
leitende Person aus der Verwaltung an den 
Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik teil. 
4 § 23 b 
Absatz 2 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft LST berät 
lesben-, schwulen- und 
transgenderrelevante Themen auf 
kommunaler Ebene und fertigt 
Stellungnahmen für Ratsausschüsse. 
Anpassung der 
Bezeichnung der StadtAG 
LST 
Erweiterung des 
Themenkreises 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 
berät Themen der lesbischen, schwulen, 
bisexuellen, trans- und 
intergeschlechtlichen sowie aller weiteren 
queeren Communities auf kommunaler 
Ebene und fertigt Stellungsnahmen für 
Ratsausschüsse.

lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung der 
Änderung 
neuer Textvorschlag 
5 § 23 b 
Absatz 3 
Satz 1 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft LST kann 
Mitglieder der Lesben-, Schwulen- und 
Transgenderorganisationen und –
selbsthilfegruppen als sachkundige 
Einwohnerinnen und Einwohner in die für 
Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, 
Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, 
Wohnen, Schule, Weiterbildung, 
Gleichstellung sowie Kinder- und 
Jugendhilfeangelegenheiten, Allgemeine 
Verwaltung, Digitalisierung und Wirtschaft 
zuständigen Ausschüsse vorschlagen. 
Anpassung der 
Bezeichnung  der StadtAG 
LST 
Anpassung der 
Formulierung 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 
kann Mitglieder der vorgenannten 
Organisationen und Selbsthilfegruppen als 
Mitglied mit beratender Stimme in die für 
Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, 
Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, 
Wohnen, Schule, Weiterbildung, 
Gleichstellung sowie Kinder- und 
Jugendhilfeangelegenheiten, Allgemeine 
Verwaltung, Digitalisierung und Wirtschaft 
zuständigen Ausschüsse vorschlagen. 
6 § 23 b 
Absatz 3 
Satz 2 
Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft 
LST wählt der Rat diese gem. § 58 Abs. 4 
GO NRW in die Ausschüsse. 
Anpassung der 
Bezeichnung der StadtAG 
LST 
Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik wählt der Rat diese gemäß  
§ 58 Abs. 4 GO NRW in die Ausschüsse. 
7 § 23 b 
Absatz 4 
Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss 
Soziales und Senioren beschlossene 
Geschäftsordnung für die 
Stadtarbeitsgemeinschaft LST der Stadt 
Köln. 
Anpassung aufgrund einer 
Empfehlung der StadtAG 
LST 
Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss 
Soziales, Seniorinnen und Senioren 
beschlossene Geschäftsordnung für die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik der 
Stadt Köln.

Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StadtAG LST am 06.09.2022

1584 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon:  (0221) 221-21087  
Fax       :  (0221) 221-29166 
E-Mail:  thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de 
Datum: 13.10.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 7. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Lesben, Schwule und Transgender vom 06.09.2022 
öffentlich 
2.2 Antrag zur Umbenennung der StadtAG LST  
hier: Antrag des Mitglieds Jürgen Piger (anyway e.V.) 
 
 
Frau Baum erinnert daran, dass Frau Oberbürgermeisterin Reker bereits bei der 
Konstituierung der StadtAG LST für die laufende Wahlperiode die Umbenennung des 
Gremiums angeregt habe, da der Name StadtAG LST das breite Spektrum der LSB-
TI-Communities in Köln nicht mehr abdecke. Auch bei der Entscheidung, ein Logo für 
das Gremium zu entwickeln, sei an eine mögliche Umbenennung erinnert worden. 
Der Antrag dazu liege nun vor. Sie fragt Herrn Piger als Antragsteller, ob er noch et-
was ausführen wolle. 
 
Herr Piger antwortet, dass der Prozess der Namensfindung unter Beteiligung aller 
Mitgliedsorganisationen basisdemokratisch verlaufen sei und er davon ausgehe, 
dass der Vorschlag eine breite Unterstützung erfahre.  
 
Frau Baum stellt fest, dass es keine Fragen oder Anmerkungen zum vorliegenden 
Antrag gibt und leitet die Abstimmung ein. 
 
 
Beschluss: 
 
Die StadtAG LST empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen: 
Die „Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender“ wird umbenannt 
in „Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik“. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Anlage 1 XX. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

2145 Zeichen

Anlage 1 
 
xx. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 
 
Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f Gemeindeordnung NRW i.d.F der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des 
Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353) hat der Rat in seiner Sitzung vom 08. 
Dezember 2022 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt 
geändert durch die xx. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom xx.xx.2022 beschlossen: 
 
§ 1 
§ 23 b der Hauptsatzung der Stadt Köln wird wie folgt gefasst: 
(1) Bei der Stadt Köln wird eine Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik gebildet, in die die 
Organisationen und Selbsthilfegruppen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und 
intergeschlechtlichen sowie aller weiteren queeren Communities in Köln  und die Fraktionen 
des Rates Mitglieder entsenden. Für die Verwaltung nimmt die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder eine beauftragte leitende Person aus der Verwaltung an den 
Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik teil. 
(2) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik berät Themen der lesbischen, schwulen, 
bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie aller weiteren queeren Communities auf 
kommunaler Ebene und fertigt Stellungsnahmen für Ratsausschüsse. 
(3) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik kann Mitglieder der vorgenannten 
Organisationen und Selbsthilfegruppen als Mitglied mit beratender Stimme in die für 
Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, 
Schule, Weiterbildung, Gleichstellung sowie Kinder- und Jugendhilfe-angelegenheiten, 
Allgemeine Verwaltung, Digitalisierung und Wirtschaft zuständigen Ausschüsse vorschlagen. 
Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik wählt der Rat diese gemäß § 58 
Abs. 4 GO NRW in die Ausschüsse. 
(4) Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 
beschlossene Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik der Stadt 
Köln. 
§ 2 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3380/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.10.2022
Erstellt
12.10.2022 16:14