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Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Umbenennung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3380/2022 vom 27.10.2022

Stand: Am 08.12.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 3380/2022 Freigabedatum 27.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Umbenennung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat beschließt, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender in „Stadtar- beitsgemeinschaft Queerpolitik“ umzubenennen. II. Weiterhin beschließt der Rat die xx. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2007 beschlossen, die 2006 gegründete Stadtarbeitsgemein- schaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) in die Hauptsatzung der Stadt Köln (§ 23 b) aufzunehmen. Damit wurde die Stadtarbeitsgemeinschaft im Stadtrecht verankert. Laut Hauptsatzung berät „die Stadtarbeitsgemeinschaft LST lesben-, schwulen- und transgenderrelevante Themen auf kommunaler Ebene und fertigt Stellungnahmen für Ratsausschüsse.“ Die aktuelle Version des § 23 b der Hauptsatzung kann der Synopse in Anlage 2 entnommen werden. Seit Gründung und Namensgebung der StadtAG LST vor 16 Jahre haben sich die Begrifflichkeiten im Themenfeld sexuelle und geschlechtliche Vielfalt verändert. Neben Lesben, Schwulen und Transgender sind seit Gründung der StadtAG LST bisexuelle und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre und pansexuelle Menschen immer sichtbarer geworden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Begriffe und Definitionen immer auch Hilfskonstruktionen sind, um die Wirklichkeit abzubilden. Um eine ständige Erweiterung von Buchstaben in der Abkürzung LSBTI (wie z.B. LSBTIQ*) zu vermei- den, haben sich die stimmberechtigen und stellvertretend stimmberechtigten Mitglieder der StadtAG LST auf den Oberbegriff „queer“ geeinigt, der häufig als Sammelbegriff für alle Menschen verwendet wird, die sich entweder als „nicht heterosexuell“ oder als trans- oder intergeschlechtlich bezeichnen und/oder He- teronormativität oder Zweigeschlechtlichkeit in Frage stellen. In Anlehnung an die Namen der beiden anderen Stadtarbeitsgemeinschaften, die in der Hauptsatzung der Stadt Köln verankert sind – die „StadtAG Behindertenpolitik“ und die „StadtAG Seniorenpolitik“ –, favorisieren die Mitglieder der StadtAG LST als neue Bezeichnung den Namen „StadtAG Queerpolitik“. In der Sitzung vom 06.09.2022 hat die StadtAG LST auf den Antrag des Mitgliedes Jürgen Piger (anyway e.V.) daher folgenden einstimmigen Beschluss gefasst (siehe Anlage 3): Die StadtAG LST empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen: Die „Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender“ wird umbenannt in „Stadtar- beitsgemeinschaft Queerpolitik“. Die Umbenennung ist rechtlich möglich. Eine Übersicht über mögliche Anpassungen der Hauptsatzung ist als Anlage 2 beigefügt. Diese beinhaltet auch weitere sprachliche Aktualisierungen. Anlagen: Anlage 1: xx. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln Anlage 2: Synopse – Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Köln Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StadtAG LST am 06.09.2022
  • Anlage 1 XX. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

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    Anlage 1 xx. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f Gemeindeordnung NRW i.d.F der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353) hat der Rat in seiner Sitzung vom 08. Dezember 2022 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt geändert durch die xx. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom xx.xx.2022 beschlossen: § 1 § 23 b der Hauptsatzung der Stadt Köln wird wie folgt gefasst: (1) Bei der Stadt Köln wird eine Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik gebildet, in die die Organisationen und Selbsthilfegruppen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie aller weiteren queeren Communities in Köln und die Fraktionen des Rates Mitglieder entsenden. Für die Verwaltung nimmt die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder eine beauftragte leitende Person aus der Verwaltung an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik teil. (2) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik berät Themen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie aller weiteren queeren Communities auf kommunaler Ebene und fertigt Stellungsnahmen für Ratsausschüsse. (3) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik kann Mitglieder der vorgenannten Organisationen und Selbsthilfegruppen als Mitglied mit beratender Stimme in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung sowie Kinder- und Jugendhilfe-angelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Digitalisierung und Wirtschaft zuständigen Ausschüsse vorschlagen. Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik wählt der Rat diese gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW in die Ausschüsse. (4) Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschlossene Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik der Stadt Köln. § 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
  • Anlage 2 Synopse - Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Köln

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    Synopse – Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Köln Anlage 2 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung der Änderung neuer Textvorschlag (Änderungen unterstrichen) § 23 b Hauptsatzung des Rates der Stadt Köln 1 Überschrift Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (LST) Anpassung der Bezeichnung der StadtAG LST Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 2 § 23 b Absatz 1 Satz 1 Bei der Stadt Köln wird eine Stadtarbeitsgemeinschaft LST gebildet, in die die Lesben-, Schwulen- und Transgenderorganisationen und – selbsthilfegruppen sowie die Fraktionen des Rates Mitglieder entsenden. Anpassung der Bezeichnung der StadtAG LST Erweiterung des Kreises der entsendenen Organisationen Bei der Stadt Köln wird eine Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik gebildet, in die die Organisationen und Selbsthilfegruppen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie aller weiteren queeren Communities in Köln und die Fraktionen des Rates Mitglieder entsenden. 3 § 23 b Absatz 1 Satz 2 Für die Verwaltung nimmt die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister oder eine von ihr/ ihm beauftragte leitende Verwaltungsmitarbeiterin/ ein von ihr/ihm beauftragter leitender Verwaltungsmitarbeiter an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft LST teil. Anpassung der Bezeichnung der StadtAG LST Anpassung der Formulierung Für die Verwaltung nimmt die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder eine beauftragte leitende Person aus der Verwaltung an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik teil. 4 § 23 b Absatz 2 Die Stadtarbeitsgemeinschaft LST berät lesben-, schwulen- und transgenderrelevante Themen auf kommunaler Ebene und fertigt Stellungnahmen für Ratsausschüsse. Anpassung der Bezeichnung der StadtAG LST Erweiterung des Themenkreises Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik berät Themen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie aller weiteren queeren Communities auf kommunaler Ebene und fertigt Stellungsnahmen für Ratsausschüsse. lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung der Änderung neuer Textvorschlag 5 § 23 b Absatz 3 Satz 1 Die Stadtarbeitsgemeinschaft LST kann Mitglieder der Lesben-, Schwulen- und Transgenderorganisationen und – selbsthilfegruppen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung sowie Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Digitalisierung und Wirtschaft zuständigen Ausschüsse vorschlagen. Anpassung der Bezeichnung der StadtAG LST Anpassung der Formulierung Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik kann Mitglieder der vorgenannten Organisationen und Selbsthilfegruppen als Mitglied mit beratender Stimme in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung sowie Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Digitalisierung und Wirtschaft zuständigen Ausschüsse vorschlagen. 6 § 23 b Absatz 3 Satz 2 Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft LST wählt der Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO NRW in die Ausschüsse. Anpassung der Bezeichnung der StadtAG LST Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik wählt der Rat diese gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW in die Ausschüsse. 7 § 23 b Absatz 4 Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss Soziales und Senioren beschlossene Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft LST der Stadt Köln. Anpassung aufgrund einer Empfehlung der StadtAG LST Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschlossene Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik der Stadt Köln.
  • Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StadtAG LST am 06.09.2022

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    Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-21087 Fax : (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de Datum: 13.10.2022 Auszug aus der Niederschrift der 7. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 06.09.2022 öffentlich 2.2 Antrag zur Umbenennung der StadtAG LST hier: Antrag des Mitglieds Jürgen Piger (anyway e.V.) Frau Baum erinnert daran, dass Frau Oberbürgermeisterin Reker bereits bei der Konstituierung der StadtAG LST für die laufende Wahlperiode die Umbenennung des Gremiums angeregt habe, da der Name StadtAG LST das breite Spektrum der LSB- TI-Communities in Köln nicht mehr abdecke. Auch bei der Entscheidung, ein Logo für das Gremium zu entwickeln, sei an eine mögliche Umbenennung erinnert worden. Der Antrag dazu liege nun vor. Sie fragt Herrn Piger als Antragsteller, ob er noch et- was ausführen wolle. Herr Piger antwortet, dass der Prozess der Namensfindung unter Beteiligung aller Mitgliedsorganisationen basisdemokratisch verlaufen sei und er davon ausgehe, dass der Vorschlag eine breite Unterstützung erfahre. Frau Baum stellt fest, dass es keine Fragen oder Anmerkungen zum vorliegenden Antrag gibt und leitet die Abstimmung ein. Beschluss: Die StadtAG LST empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen: Die „Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender“ wird umbenannt in „Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik“. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf

  1. 17.11.2022

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 08.12.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 10.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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