1945/2022
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Süße Zitronen e.V."
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Anlage 2 Konzept Süße Zitronen e.V.
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Einrichtungskonzept SUSSE zÄosen Unterstützung von Familien mit Handicap Inhaltsverzeichnis 1,Die Vereinsgründung:.:=.u...::::..0e04:208sssesssarseenresennsdensnsnanunnuede antnsmant sanknaratren hust nerrnengeeRe sense Nennen 3 2:Das'Einriehtungsleitbild..n 2 Nestle ihteendsoenss sinne pescenesgentn ins tedtnenenenseinene seht argnegesen 3 2.1.Was-uns leitet... nun nsgenenenteerenTeTTEeT 4 2:2 WAaS.UnNSiträßk:.....cscscscsssneunsneneuunnonenrensnensnrenstuseneneussneusnsennonrandersensnnssnsunnununnsuenesakssnnsennsupseszetnegnsnener 4 3 Die Zielgruppe. 4. Die Ziele ... 4.1\Wasiwirlerreichen Wollen s.csesssnstsszensstnsensenssnsesenennstngansanernernsnssnstnnuas genen ssdree nennen teren 6 4.1.1! EMROWErMENE:..-.ucu0n000eneneonraonuersnsnsaneetnunnmennnrnonnnenuesnsaenssnbanneennenensarsulnenerasnssaraqFinsegenneenLnnennnenge Z 41:2) Resilienz .... 2.0.0200 Een eure ea 7. BF 3)KONATeRZE ee ehe enheneusszesssssgorsnsursäetg uud Sopnemnnskonshaunenunessartssmgnenstuianetranmtangunee 8 4.2 Wie wir unsere Ziele erreichen wollen ......nessusessseneesenennensnensenensenenensensnensenensanensnensonensnsnnsenennnennnnn 8 4.2.1 Niederschwellige Unterstützung ..........enenaesesenenennsonensnsnnnnensensntnnsnsnnnsnnnnnnsnunnsnsnunnnonnsnennnsnrnenee 9 4.2.2 Vernetzende Vorgehensweise .......:.sssöss400.J00050ers0nss0neneneneresheanenenes sonen serdinsssneusdanasssrunnnde 9 ER ARTS Ehren en rer Foren ee reerrecerregechemeeitftktetgen 11 5.1 Die Beratung TEE 11 5.2 Die häusliche Familienunterstützung ....usunsenenenannnnensunensnnnsenennanenannensnnnsnnensnsenenensnnensnenensensenenensene 17 5.3 Die Freizeit-, Gruppen- und Bildungsangebote ...............2..222222020002000202000000000000000001001 01000000100 0000000 11 6 Die Struktur: Wie der Verein und der Zweckbetrieb strukturiert sind.....ueneeneseeenenneneneeneensensensenne 13 7 Die Einrichtung: Wo gearbeitet wird und wer arbeitet.........ss2u0s0200s0000000000000000000000000000000000000R000 00000 14 7.1 Die Geschäftsstelle ... .14 142:Das Personalsiussssesicessnen Ankansstennmeneamatananannlaltvensneununenephassenareenentereesgunneae „14 BIDISFANDEIESWEISEN Kecseneeraunprusrensdannsnseneracnesuätnsetsnerraenesutehsnesnsensosbeasehsasskor EN TAEN HERR EST RESELLER TREE RTFN 15 8.1. Wie wir miteinander arbeiten ...........2...0.0..040.u0u0s2x00ns20040sen00u0n0«000000:2.u0Kn.02n0unsesennnensnsssnuenssnnnunenn 15 8.2 Mit wem wir zusammenarbeiten ........ nannecsausussnonknsssahänssentusesöutussgsehssagsetenstonsaAsURnFeRs eng HteeHeReseteeden 15 8.3. Wie wir unsere Qualität sichern ......:.2.2.2ss.20000x000en02u0u000«00n0s040cHenexsennonesenenenssannansssennnsannsenesnentnsen 16 1 Die Vereinsgründung Süße Zitronen e.V. ist ein 2017 aus einer Elterninitiative heraus gegründeter Verein, der im Februar 2019 seine Arbeit aufgenommen hat. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien zu unterstützen, die ein oder mehrere Kinder mit Behinderung haben. Da die Gründungsmitglieder selbst Eltern von Kindern mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf sind, wissen sie aus eigener Erfahrung, dass die Angebote zur Familienunterstützung in Köln stark ausgelastet sind. Hilfsangebote für Familien mit behinderten Kindern sind oft schwer zu finden, so dass sich Eltern eigenständig auf die Suche nach passenden Unterstützungsmöglichkeiten machen müssen. Dies ist für betroffene Familien häufig belastend und nicht selten auch überfordernd. Ist ein passendes Angebot gefunden, bestehen häufig lange Wartezeiten. Aufgrund des Bedarfs bietet der Verein Süße Zitronen e.V. familienunterstützende Leistungen an, die es Familien mit behinderten Kindern, ermöglichen sollen, schnell und umfassend Hilfe und Unterstützung zu bekommen. : Familien mit Kindern, die spezielle Bedürfnisse haben, sollen entlastet und bei der Inanspruchnahme von Förder- und Hilfsangeboten unterstützt werden. Neben einer umfassenden Beratung in bürokratischen und psychosozialen Fragestellungen, können die Mitarbeiter*innen von Süße Zitronen e.V. passgenaue Angebote z.B. Selbsthilfegruppen, Sport- und Freizeitangebote, Therapeuten und Fachleute für die Familien vermitteln oder anbieten. 2 Das Einrichtungsleitbild Wenn Eltern merken, dass irgendetwas mit ihrem Kind nicht stimmt, oder dass die Entwicklung anders verläuft als erhofft, beginnt für die meisten Familien ein langer und steiniger Weg bis sie entsprechende Unterstützung oder Hilfe erfahren. Unverständnis in Kindergarten oder Schule, die Suche nach geeigneten Therapeuten, unübersichtliche " Bürokratie und Hilfsangebote erschweren es den Familien zudem. Oft ist die Zeit, in denen eine Diagnose noch nicht gewiss oder noch sehr frisch ist, kräftezehrend und sorgenvoll. Besonders, wenn zeitgleich noch Lebensumstände bestehen, die die Familien zusätzlich belasten, wie etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit der Eltern oder alleinerziehende Elternteile. Es gibt nur wenige Orte, an denen Eltern mit ihren Kindern auch emotional aufgefangen werden, wenn sie erfahren, dass ihr Kind anders ist als andere Kinder, und dass nicht nur das Kind, sondern die gesamte Familie mit der Besonderheit leben muss. Daher hat der Verein Süße Zitronen e.V. folgendes Leitbild entwickelt. 2.1 Was uns leitet “Die Entwicklung Eures Kindes verläuft anders als erhofft? Wir möchten, dass es Euch als Familie gut geht!” Dieser Leitsatz begleitet alle Akteure im Verein Süße Zitronen e.V. in ihrem täglichen Tun. Familien mit Kindern mit Behinderung verdienen eine Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, in dem sich jede und jeder nach seinen Möglichkeiten, Bedürfnissen und Vorlieben frei entwickeln und entfalten kann. Der Verein Süße Zitronen e.V. hilft betroffenen Familien, ihre Lebenssituation so zu gestalten, dass es allen Familienmitgliedern so gut wie möglich geht, ob mit oder ohne Behinderung. 2.2 Was uns trägt Der Verein Süße Zitronen e.V. nimmt die Verpflichtung des Leitgedankens: „Wir wollen, dass es euch als Familie gut geht“ sehr ernst und setzt dies in sechs Leitprinzipien um: „Jeder soll eine faire Chance bekommen, das Beste aus seinem Leben zu machen.“ Dieser Grundsatz beschreibt sowohl den Umgang mit dem Kind mit Behinderung als auch mit dessen Angehörigen. Alle Familienmitglieder sollen in die Lage versetzt werden, ihr Leben und ihre Anliegen möglichst selbstbestimmt und selbstständig zu regeln. Zu dem Grundverständnis des Vereins gehört daher ebenso, dass es akzeptiert wird, wenn Ratsuchende vorgeschlagene Maßnahmen nicht durchführen möchten, auch wenn die Mitarbeiter*innen selbst diese als sinnvoll erachten. „Wir betrachten Behinderung als normalen Bestandteil des Lebens.“ Jedes Kind ist auf seine Art und Weise besonders. Behinderung wird nicht als unnormal angesehen oder gar als Grund zur Ausgrenzung. Behinderung ist selbstverständlich Bestandteil des Lebens und lediglich eine von vielen Varianten. Anderssein und Diversität betrachten wir als Bereicherung. „Wir stellen die positiven Fähigkeiten in den Vordergrund.“ Die Arbeit der Süßen Zitronen e.V. ist stets ressourcenorientiert. Gemeinsam mit den Familien soll herausgearbeitet werden, welche Möglichkeiten sich durch die positiven Eigenschaften und Fähigkeiten des Kindes ergeben. Es werden keine negativen Zukunftsvisionen vermittelt. „Wir nehmen die Bedürfnisse der gesamten Familie ernst.” Den Bedürfnislagen der Eltern, Geschwisterkinder oder anderen pflegenden Betreuungspersonen tragen wir im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung. Hierbei wird der gesamten Familiensituation Respekt und Toleranz entgegengebracht. Formen des Andersseins oder des Andershandelns werden respektiert, auch wenn diese nicht den Vorstellungen der Mitarbeiterinnen entsprechen. „Wir haben ein offenes Ohr.“ Die Hilfe erfolgt nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit, es sei denn, die Familien wünschen nur in einem Teilaspekt unterstützt zu werden. Dieses Prinzip unterscheidet die Arbeit von Süße Zitronen e.V. von anderen Diensten, die häufig sehr spezialisiert tätig werden. Eine empathische und respektvolle Haltung gegenüber allen Familienmitgliedern ist eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit. Grundsätzlich hat jedes Kind mit seiner Familie, egal mit welcher Art der Behinderung, Anspruch auf die Unterstützung durch Süße Zitronen e.V.. „Wir beraten ehrlich und auf Augenhöhe.“ Die Mitarbeiter*innen des Vereins sind überwiegend selbst Eltern von Kindern mit Behinderung. Aufgrund dessen vermitteln sie in besonderem Maße Glaubwürdigkeit und fühlen sich ihrem Gegenüber nicht überlegen. Die Familien, die unser Angebot nutzen, werden nicht als Bittsteller, sondern als Partner betrachtet, denen die Fähigkeit des selbstverantwortlichen Handelns nicht abgesprochen wird. 3 Die Zielgruppe Die Angebote von Süße Zitronen e.V. richten sich ausdrücklich an alle Mitglieder eines Familiensystems, in dem ein oder mehrere Kinder mit Behinderung leben, sowie an Einrichtungen wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Sportvereine etc., die im Alltag der Familie eine Rolle spielen. Zielgruppe des Vereins sind Familien aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet, die ein oder mehrere Kinder mit Behinderung bis zum Alter von 18 Jahren betreuen. Die systemische Arbeitsweise bildet dabei die Grundlage jeder Zusammenarbeit mit den Familien. Die Angebote des Vereins richten sich daher nicht nur an das betroffene Kind, sondern auch an die Eltern, Geschwister, Großeltern oder Pflegeeltern. Die Familienmitglieder sollen insgesamt entlastet werden und sich befähigt fühlen, ihr Leben selbstbestimmt zu führen. Darüber hinaus erachten wir es als wichtig, Institutionen, wie Schulen, Kindergärten oder Sport- und Freizeitvereine hinsichtlich der Gestaltung eines inklusiven Miteinanders zu beraten. Im Umgang mit behinderten Kindern und deren Familien scheint es auch von institutioneller Seite nach wie vor Unsicherheit und Berührungsängste zu geben. Um die Lebensbedingungen betroffener Familien insgesamt zu verbessern, ist es demnach wichtig, alle Akteure und Institutionen, die mit der Familie in Kontakt sind, in die Beratung mit einzubeziehen und gemeinsam nach passenden Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen. 4 Die Ziele Die Arbeit des Vereins gründet sich vor allem auf die Zielvorstellung, Familien mit Kindern mit Behinderung darin zu-bestärken und unterstützen, selbstbestimmt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Familien sollen dabei unterstützt werden, ihre Ressourcen wahrzunehmen und diese für sich zu nutzen. Dabei wird stets ihre Erziehungsleistung anerkannt und gefördert. Es gilt zudem die Grundannahme, dass jeder Mensch Potentiale und Fähigkeiten besitzt, die ihm helfen, auch schwierige Situationen zu meistern. Diese Ressourcenorientierung ist stets auch lösungsorientiert, so dass der Fokus nicht auf die Familienprobleme oder Schwierigkeiten gelenkt wird, sondern stets bewusst auf das Finden der Lösungen. “Problem talk creates problems, solution talk creates solutions.” (de Shazer). Aufgrund dieser Annahme bilden die folgenden Zielformulierungen die Basis für die Arbeit der Süßen Zitronen e.V. 4.1 Was wir erreichen wollen Das Ziel der Arbeit von Süße Zitronen e.V. ist es, Familien mit Kindern mit Behinderung so zu stärken und unterstützen, dass sie selbstwirksam ihr Leben mit Kind mit Behinderung meistern können. Dazu braucht es die Zuversicht, dass alle Fähigkeiten bei den Familienmitgliedern vorhanden sind, die es benötigt, auch schwierige Lebensumstände zu bewältigen. Daher wird in der Zusammenarbeit mit den Familien auf die Bereiche Kohärenz, Resilienz und Empowerment ein besonderes Augenmerk gelegt. Empowerment „Ich bin in der Lage, mein Leben selbst zu bestimmen und zu gestalten. Aus belasteten Lebenssituationen kann ich selbst wieder herausfinden.“ 4.1.1 Empowerment Das oberste Ziel ist es, die Familie zu stärken und ihr ein - so gut es geht - normales Leben zu ermöglichen. Im Fokus steht dabei das Konzept des Empowerments. Im Kontext der Familienunterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderung soll Empowerment verstanden werden als die Förderung von Hilfe zur Selbsthilfe. Die Eltern sollen in die Lage versetzt werden, Kompetenz und Sicherheit im Umgang mit der Behinderung ihres Kindes zu gewinnen. Durch Empowerment und mit Hilfe von Partizipation, d.h. der aktiven Beteiligung der Ratsuchenden an den Hilfeprozessen, soll die Handlungsfähigkeit und die aktive Beteiligung der Klient*innen gestärkt werden. Familien werden nicht als Problemfälle betrachtet, sondern als gleichberechtigte Gestaltende ihrer Lebenssituation. Empowerment führt weg von der defizitorientierten Sicht auf Behinderung hin auf eine stärken- und ressourcenorientierte Sicht. Die Stärken und vorhandenen Ressourcen der Familie und des Kindes mit Behinderung werden in den Fokus genommen und aktiviert. Die erfolgreiche Vermittlung von Selbstbestimmung trägt auch zur gesundheitlichen Prävention der Familien bei. Das Ziel ist es, durch die ganzheitliche Unterstützung das Familiensystem so zu stärken, dass die Anforderungen des Alltags mit einem Kind mit Behinderung selbstbestimmt und eigenständig gemeistert werden können. 4.1.2 Resilienz Neben dem Ziel, die Familien in ihren besonderen und belastenden Lebensumständen zu “empowern”, besteht das Bestreben, die Resilienz von Familien zu stärken. Resilienz wird hier als Fähigkeit betrachtet, die psychische Gesundheit auch trotz widrigster Lebensumstände zu erhalten oder sich schnell wieder zu regenerieren. Diese innere Widerstandskraft ist bei Menschen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dabei ist es jedoch wichtig festzustellen, dass die Fähigkeit der Resilienz nicht allein genetisch bedingt ist, sondern, dass diese viel mehr durch eine Vielzahl an Faktoren im Verlauf des Lebens entsteht. Neben persönlichen Voraussetzungen wie Intelligenz, Humor oder einer grundsätzlich positiven Lebenseinstellung tragen auch stabile soziale Netzwerke oder die Möglichkeit zur Selbstwirksamkeit bei. Der Verein Süße Zitronen e.V. sieht sich daher als Teil des sozialen Netzwerkes der Familie, der sie fördert und im Krisenfall stützt und ermutigt. 4.1.3 Kohärenz Unter dem Gefühl der Kohärenz als Grundlage seelischer Gesundheit versteht sich die Fähigkeit eines Individuums, stimmige Verbundenheit mit sich selbst bzw. dem sozialen Gefüge zu empfinden. Die Person erlebt ein Gefühl der Zufriedenheit und der Zugehörigkeit zu ihrer sozialen Gruppe. Sie fühlt sich durch die Behinderung des Kindes nicht ausgegrenzt, sondern dazugehörig. Die Arbeit des Vereins zielt daher darauf ab, ein stabiles und tragfähiges Netzwerk für die Familien mit Kindern mit Behinderung zu bilden. Die Familien sollen innerhalb des Vereins Menschen finden, mit denen sie sich austauschen können, denen sie selbst als Mentor zur Verfügung stehen können und sich dadurch als selbstwirksam erleben. Darüber hinaus sollen die Familien in die Lage versetzt werden, selbst in ihrem Leben gestaltend tätig zu werden. 4.2 Wie wir unsere Ziele erreichen wollen Die Arbeitsweise des Vereins Süße Zitronen e.V. ist stets systemisch, lösungs- und ressourcenorientiert. Die Zusammenarbeit mit den Familien findet dabei auf Augenhöhe statt und ist geprägt von der Grundannahme, dass jeder Mensch ein kompetentes Wesen ist. Die Eltern sind daher die verantwortlichen Erziehungsberechtigten für ihr Kind und sind somit auch aufgefordert, sich aktiv am Beratungsprozess zu beteiligen. Die Familien, die Kontakt zu den Süßen Zitronen suchen, kommen aus sehr unterschiedlichen Lebenssituationen. Situationen, in denen Eltern häufig Hilfe und Unterstützung suchen sind z.B.: Bekanntwerden der Behinderung Suche nach Betreuung, bzw. medizinischer Versorgung für das Kind mit Behinderung Suche nach Schule oder Kindergarten . Planung der Berufstätigkeit beider Elternteile, Neuorganisation der Aufgabenverteilung bzw. Hilfebedarfsplanung Veränderung des Gesundheitszustandes des Kindes mit Behinderung, Organisation von Hilfen, Therapien oder Hilfsmitteln. Trennung, Krankheit oder Burn Out von Eltern Erneute Schwangerschaft Überlastung mit bürokratischen Tätigkeiten für das behinderte Kind Sprachbarrieren und Unkenntnis über das Gesundheitssystem und Hilfsangebote 4.2.1 Niederschwellige Unterstützung In diesen unterschiedlichen Lebenssituationen hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, den Familien einen niedrigschwelligen Zugang zu verschiedenen Hilfen anzubieten. Im ersten Schritt wird im persönlichen Gespräch mit der Familie geklärt, an welchen Stellen Unterstützung benötigt wird und “wo der Schuh drückt”. Die Familien werden beraten, welche weiteren Hilfen und Angebote für sie möglich und sinnvoll sind. Die Beratungen sind kostenfrei und finden auf Wunsch im häuslichen Umfeld statt. 4.2.2 Vernetzende Vorgehensweise Süße Zitronen e.V. sieht seine Aufgabe darin, als Bindeglied in der bereits vorhandenen Versorgungsinfrastruktur die Eltern schneller und effizienter zu informieren, zu unterstützen und so lange zu begleiten, bis sie sich sicher in der (neuen) Themenwelt bewegen können. Wie wir arbeiten Freizeit-, Gruppen- Familienberatung Ambulante und Bildungsangebote Psychosoziale Familienunterstützung » _ Zeit für unsEltern Familienberatung » Entlastung und Betreuung Zeit für mich « Sezialrechtliche im Alltag r « Familienzeit onscegen * Entlastung im Haushalt Wie wir unser * _ Geschwisterangebote * Vermittlung externer » Angeleitete Selbsthilfe Ziel erreichen « Infoveranstaltungen Angebote * Individuelle Hilfeplanung Begleitung zu Schule/Kita Begleitung zu Ärzten/Behörden Erziehungshilfe Jeder soll eine Wir betrachten Wir stellen die En faire Chance Behinderung positiven men Wir haben Wir beraten Pr bekommen, alsnormalen Fähigkeitenin er ten fürallesein ehrlich und auf Was uns trägt das Besteaus Bestandteildes den euer oflenesOhr Augenhöhe seinem Leben Lebens Vordergrund zumachen 5 Die Angebote Die familienunterstützenden Angebote besteht im Wesentlichen aus drei verschiedenen Säulen: «e Beratung e Häusliche Familienunterstützung e Freizeit-, Gruppen- und Bildungsangebote 5.1 Die Beratung In der Beratung findet die Zusammenarbeit in der Regel mit den Eltern oder nahestehenden Angehörigen eines Kindes mit Behinderung statt. Die systemische Beratung bildet den Kern der Arbeit mit den Familien. Neben der psychosozialen Familienberatung werden häufig auch sozialrechtliche Fragestellungen erörtert. Aber auch die Vermittlung externer Hilfsangebote oder die Unterstützung in Erziehungsfragen stehen im Mittelpunkt des Beratungskonzeptes. Eine Beratung kann in den Räumlichkeiten des Vereins, in Form eines Hausbesuchs bei den Familien oder auch telefonisch oder per Video stattfinden. Je nach ‚Bedarf können die Beratungen von Mitarbeiterinnen durchgeführt werden, die aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit in der Lage sind, eine Peer-Beratung durchzuführen. Zudem können Kontakte zu anderen Eltern, Selbsthilfegruppen oder speziellen Beratungseinrichtungen vermittelt werden. 5.2 Die häusliche Familienunterstützung Der Verein Süße Zitronen e.V. vermittelt Betreuungskräfte zur Unterstützung und Entlastung im häuslichen Alltag. Der Alltag von Familien mit Kind mit Behinderung ist häufig kräftezehrend. Viele Dinge müssen über das normale Alltags- und Haushaltsgeschehen hinaus bedacht und erledigt werden. Die ambulante Familienunterstützung bietet den Familien daher zur allgemeinen Entlastung an, auf Fachkräfte oder qualifizierte Quereinsteiger zurückzugreifen. Das Angebot ist gemäß der in NRW geltenden Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) anerkannt. Die geleisteten Betreuungsstunden können dadurch mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Dies setzt voraus, dass die Kinder, die von den Süße Zitronen Mitarbeiter*innen betreut werden, bereits einen Pflegegrad besitzen. 5.3 Die Freizeit-, Gruppen- und Bildungsangebote 11 Leider gibt es für Kinder und Jugendliche mit Behinderung immer noch zu wenige gut zugängliche Freizeit-, Sport-, und Ferienangebote. Der Verein hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, bereits vorhandene Sport- und Freizeitangebote bei den Familien bekannt zu machen und selbst durch eigene Angebote die Versorgungslücke zu schließen. Dabei sollen Angebote für die gesamte Familie mit ihren besonderen Bedürfnissen entstehen. So soll es Angebote nur für Eltern, Großeltern, Eltern mit Kind oder nur für Geschwisterkinder geben. Gruppenangebote mit der Möglichkeit zum Austausch, Ausflüge und Unternehmungen, Wochenendaktivitäten, Workshops und Vortragsangebote sollen für die Familien leicht zugänglich und regelmäßig angeboten werden. Infoveranstaltungen zu Themen wie Behindertentestament, Pubertät und Behinderung etc. sind ein weiterer Baustein. Die Angebote werden entweder von den Mitarbeiter*innen des Vereins oder von externen Kursleiter*innen durchgeführt. 12 6 Die Struktur Mitglieder- versammlung Vorstand (3 Pers.) Strategiekreis (zukünftig) 1 Mitarbeiter 1Vorstandsmitglied 1 Mitglied Vorstand fi ‚ein Projektkoordinator:in Fachbereichsleiter:innen Der Verein besteht im Kern aus der Mitgliederversammlung, die den dreiteiligen Vorstand und den Strategiekreis wählt. Der Vorstand besetzt die hauptamtlichen Stellen der Projektkoordination und der Fachbereiche, Familienberatung, häusliche Familienunterstützung und Freizeit-, Gruppen- und Bildungsangebote. ‚13 7 Die Einrichtung Die Einrichtung des Vereins Süßen Zitronen e.V. startete zunächst im Februar 2019 in Köln in der Bonner Straße. Das Büro war für die Startphase des Vereins sehr gut geeignet. Mit der Zunahme an Beratungsanfragen und der Einrichtung der Selbsthilfegruppen wurde jedoch deutlich, dass die Räumlichkeiten nicht in ausreichendem Umfang barrierefrei sind. Die Anforderung an neue Räumlichkeiten war neben der Barrierefreiheit zudem eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und der Möglichkeit auch in der Einrichtung selbst Beratungen und kleinere Gruppenangebote durchzuführen. 7.1 Die Geschäftsstelle Die neue Geschäftsstelle befindet sich in der Markusstraße 53 in 50968 Köln. Es stehen ein großzügiger Büroraum mit eigener Küche sowie ein angrenzender Besprechungsraum zur Verfügung. Kleinere Veranstaltungen können in den Räumlichkeiten durchgeführt werden. Für größere Veranstaltungen und Angebote können Räumlichkeiten der nahegelegenen Kirchengemeinde genutzt bzw. angemietet werden. Die Räume befinden sich im Erdgeschoss, mit Schaufenstern hin zu der belebten Markusstraße. Vor der Türe befindet sich die Bushaltestelle der Linien 131 und 133 und in fußläufiger Entfernung die Haltestelle der Stadtbahn Linie 12. Die Geschäftsstelle ist somit sehr gut in den öffentlichen Sozialraum eingebunden und von Familien sehr gut zu erreichen. 7.2 Das Personal Der Verein beschäftigt aktuell vier hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Als selbst betroffenes Elternteil eines Kindes mit Behinderung verfügen die meisten Mitarbeiter*innen von Süße Zitronen e.V. neben ihrer fachlichen Qualifikation auch über Feldkompetenz. Das versetzt sie in die Lage, empathisch auf die Familie einzugehen und stets auf Augenhöhe mit der Familie zu interagieren, da sie sehr gut wissen, was es heißt, mit einem Kind mit Behinderung zu leben. Sie kennen die Sorgen und manchmal auch Nöte, die sich im Zusammenhang mit dem Leben eines behinderten Kindes einstellen. Zeitgleich können die Mitarbeiter*innen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung in den Bereichen Heil- und Sozialpädagogik sowie Psychologie nicht nur eine sozial-emotionale Unterstützung, sondern zudem fachlich qualifizierte Hilfestellungen anbieten und vor allem Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Alle Mitarbeiter*innen von Süße Zitronen e.V. können auf fundiertes Fachwissen zurückgreifen. Zwei Mitarbeiter*innen sind darüber hinaus zertifizierte Case Manager*innen 14 im Sozial- und Gesundheitswesen (DGCC), sie sind somit qualifiziert, auch komplexe Fälle zu berücksichtigen. Weiterbildungen im Bereich der systemischen Beratung sind absolviert oder laufen bereits. i Das vorhandene Wissen wird durch regelmäßige Weiterbildung kontinuierlich ausgebaut und das eigene Handeln in regelmäßigen Teambesprechungen, in der kollegialen Beratung und der Supervision reflektiert. Die Mitarbeiter*innen verfügen neben Kenntnissen der systemischen Familienberatung ebenfalls über Kenntnisse im Bereich des lösungsorientierten Konfliktmanagements, sowie darüber hinaus über weitere wichtige Gesprächstechniken. Die Mitarbeiter*innen haben einen guten Überblick über die örtlichen Hilfsangebote. 8 Die Arbeitsweise Die Mitglieder des Vereins haben sich zu Beginn ihrer Arbeit sehr intensiv mit der Fragestellung auseinandergesetzt, in welcher Art und Weise sie miteinander arbeiten wollen bzw. wie sie die Zusammenarbeit mit den Familien gestalten wollen. 8.1. Wie wir miteinander arbeiten Die Arbeitsweise aller Mitarbeiter*innen ist systemisch, lösungsorientiert und präventiv ausgerichtet, so dass die Familien in die Lage versetzt werden sollen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die besonderen Herausforderungen ihrer Lebenssituation zu meistern. Hierbei gilt es, allen Mitgliedern im familiären System Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Ebenso wie die Familien beraten und unterstützt werden, nimmt sich der Verein als sozialer Organismus wahr, welcher ebenfalls systemisch zu betrachten ist. Daher verpflichten sich sowohl der Vorstand des Vereins als auch die Mitarbeiter*innen dazu, Verantwortungen klar zu formulieren und zu kommunizieren. Die Zufriedenheit aller im Verein Tätigen wird angestrebt. Ziel- und lösungsorientiertes Arbeiten stehen stets im Vordergrund. 8.2 Mit wem wir zusammenarbeiten Die Mitarbeiter*innen des Vereins kennen die bestehenden Angebote des Sozialraums und stehen in Austausch mit den entsprechenden Behörden und Vereinen. Darüber hinaus fungiert der Verein als Schnittstelle und Vermittler zwischen den Familien und den 15 bestehenden, regionalen Anbietern. Es werden neue Angebote organisiert, wo Bedarf besteht. Der Verein wird gefördert von der Aktion Mensch, der Rhein Energie Stiftung sowie der Kämpgen Stiftung. Darüber hinaus ist der Verein Süße Zitronen e.V. Mitglied im bvkm e.V. - Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.- und im Paritätischen Wohlfahrtsverband. 8.3. Wie wir unsere Qualität sichern Die Einrichtung arbeitet nach überprüfbaren Standards, die in einem Qualitätskonzept zusammengefasst sind. Strukturen, Prozesse und Ergebnisse werden systematisch geplant, gesteuert und überwacht. Ziele werden definiert und deren Erreichung in regelmäßigen Abständen bewertet. Es bestehen folgende Maßnahmen der Qualitätssicherung: e Case Management als handlungsleitendes Konzept mit dem jeweiligen Zielerreichungsgrad auf Einzelfall-, Organisations- und Netzwerkebene « Vereinbarung mit anderen Leistungserbringern oder Kostenträgern im Rahmen des Netzwerkes ®e Grundsätze des Handelns basierend auf Leitlinien des Vereins e Gesprächsleitfaden als Qualitätsstandard für die Beratungssituation * Qualität Beratungssituation: Beratungssituationen werden anhand der Methode des Case Management durchgeführt (Klärungsphase, Hilfeplanung, Durchführung, Evaluation) « Qualität eigenes Handeln: Reflexion des eigenen Handelns in Teambesprechungen, in der kollegialen Beratung und der Supervision ‘« Qualität der Beratungsstelle: Evaluation anhand von Statistiken und Rückfragebogen an die Klienten « Qualität der Dokumentation: Einsatz einer Applikation für die Verwaltung der Klientendaten nach datenschutzrechtlichen Kriterien * Zielformulierung, Rechnungslegung der Organisation (z. B. Jahresplanung) e Jahresbericht an den Vorstand und die Mitglieder e. Qualitätssicherung Mitarbeiter: durch berufliche Qualifizierung und Fortbildungen e Qualitätssicherung Datenschutz: durch definierte Datenschutzrichtlinien und Schulung der Mitarbeiter e Zuordnung der jeweiligen Arbeitsstunden zu den verschiedenen Bereichen, Auswertung und Evaluation. 16
Anlage 3 Schutzkonzept SÜZi e.V.
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SÜSSE ZIEROME Präventions- und Schutzkonzept Süße Zitronen e.V. Alle Mitarbeiter/innen von Süße Zitronen e.V. setzen sich im Zeichen der Menschlichkeit für das Leben, die Würde, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Rechte aller Kinder, Jugendlichen und deren Familien ein. Unsere Grundhaltung ist geprägt von Akzeptanz, Toleranz und Wertschätzung. Für alle Kinder, Jugendlichen und deren Familien besteht der gleiche Anspruch auf Beratung, Betreuung und Unterstützung ohne Ansehen der Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, sozialen Stellung, ihres Geschlechts und ihrer jeweiligen körperlichen, seelischen und geistigen Bedingungen. Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien lebt von der vertrauensvollen Beziehung der Menschen untereinander. Sie schafft eine Gemeinschaft, in der persönliche Nähe, Lebensfreude, Lernen und Handeln ihren Platz haben. Alle Menschen sollen die Angebote und Dienste von Süße Zitronen e.V. so erfahren, dass sie von gegenseitigem Verständnis, Zusammenarbeit, Mitgefühl und Anerkennung geprägt sind. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass unsere Veranstaltungen sicher für Kinder, Jugendliche und deren Familien sind. Aufgrund ihres Alters, ihrer spezifischen Beeinträchtigung und ihres Unterstützungsbedarfs müssen sie sich auf unseren Schutz verlassen können. Diesem oben beschriebenen Schutz von Kindern, Jugendlichen und deren Familien vor Gefahren verpflichtet sich Süße Zitronen e.V. Im Umgang mit ihren Klienten. Das vorliegende Präventions- und Schutzkonzept wurde auf der Grundlage der 81, 88a, 847, 872a und $79a des SGB VIII entwickelt und soll zur Prävention dienen. Sollte jedoch ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eintreten, unterstützt es dabei, den Beteiligten Handlungssicherheit zu geben. Risikoeinschätzung - Unsere Kontakte zu Kindern © Über Eltern im Gespräch über häusliche Situation, Alltagsbeschreibungen ® Über Beobachtungen im häuslichen Umfeld bei aufsuchenden Beratungen ' e Betreuung der Kinder mit Behinderung durch ehrenamtliche Mitarbeiter ® Über Äußerungen in Gruppenveranstaltungen, für Eltern oder Geschwisterkinder ® Über Leitungsfunktion einer Kindergruppe (Geschwisterkinder oder Kinderbetreuung bei Familienveranstaltungen) SÜSSE ZILROME Umgang mit vermuteter / beobachteter Kindeswohlgefährdung außerhalb von Süße Zitronen 1. Erkennen von misshandelten und versorgungsdefizitären Kindern Alle MA sind bzgl. Symptomen von körperlichen, sexuellen oder psychischen Misshandlungen und emotionalen Vernachlässigungen sensibilisiert. Eine verantwortliche Fachkraft ist damit betraut, sich intensiv mit dem Thema “Kindeswohlgefährdung” zu beschäftigen (fortlaufend “Präventionsbeauftragte” genannt). Sie qualifiziert sich durch entsprechende Fortbildungen/Literatur und gibt ihr erworbenes Wissen an das Team weiter. 2. Verhalten im Verdachtsfall Der Fall wird in der Teambesprechung vorgestellt und diskutiert, weiteres Vorgehen besprochen und eingeleitet. Als Richtlinie dient dabei die Methodenmappe des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.V. mit standardisierten Verfahren und Methoden, Dokumentationsbeispielen und Gesprächsleitfäden. Bei gewichtigen Anhaltspunkten muss von der Präventionsbeauftragten, eine insoweit erfahrene Fachkraft des Kinderschutzbundes Köln oder einer anderen Familienberatungsstelle oder des Jugendamtes hinzugezogen werden. SÜSSE ZItROME Umgang mit Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter/innen von Süße Zitronen 1. Sicherstellung der persönlichen Eignung des Personals Neben der beruflichen Eignung, gilt die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses ($30a BZRG) als Voraussetzung für eine haupt-, neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit für Süße Zitronen e.V. Hierbei ist entscheidend, dass die Person nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde ($72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen). Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird im 5-Jahresrhythmus zur Vorlage eingefordert. Im Einstellungsgespräch wird Kindeswohlgefährdung thematisiert und das Präventions- und Schutzkonzept vorgestellt. Dem/der neuen Mitarbeiter/in wird die Selbstverpflichtungerklärung zur Unterschrift vorgelegt, wodurch er/sie sich verpflichtet, sich in seiner/ihrer Arbeit für den Schutz des Kindeswohls einzusetzen. In regelmäßigen Gesprächen werden hauptamtliche wie ehrenamtliche Mitarbeiter /innen zur Selbstreflexion in Fragen des Kinderschutzes, der fachlichen Haltung und des professionellen Verhaltens angeregt. 2. Kommunikation einer gelebten Feedbackkultur Süße Zitronen legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Klienten. Dazu werden Klienten und Teilnehmer regelmäßig aufgefordert Rückmeldung zu geben, bei dem auch das Thema Wahrung eines “angemessenen Nähe-Distanz-Verhältnisses” und “respektvoller Umgang” abgefragt wird. Mitarbeitern wird klar kommuniziert, dass Rückmeldungen von Klienten zur Qualitätsicherung eingefordert werden. süsse ZItROME 3. Verfahrenswege bei Verdacht auf körperliche und seelische Gewalt sowie bei erwiesener körperlicher oder seelischer Gewalt durch Mitarbeiter/innen Es besteht ein Verdacht auf einen Übergriff Die Äußerungen müssen ernstgenommen werden Der Übergriff ist erwiesen (wurde z.B. direkt beobachtet) Y Das Verhalten muss als Übergriff benannt werden. Das betroffene Mädchen oder der betroffene Junge bekommt zunächst die Aufmerksamkeit, dann die/der übergriffige Mitarbeiter/in. Einschätzung der Präventionsbeauftragten und ggf. der insofern erfahrenen Fachkraft: Dokumentation der Beobachtungen mit Datum, Beschreibung der Handlung, Namen der Kinder, der/des Mitarbeiter/in, Einschätzung der Situation, e Sind weitere Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes/Jugendlichen nötig? ® Injedem Fall muss der Vereinsvorstand informiert werden, der ggf. eine Meldung an den Landesverband (bvkm) veranlasst. «e Das Krisenteam, bestehend aus der Präventionsbeauftragten, einem Vorstandsmitglied und der insofern erfahrenen Fachkraft wird gebildet und verantwortet den Krisenprozess. Die Präventionsbeauftragte oder ggf. die insoweit erfahrene Fachkraft führt ein Gespräch mit dem betroffenen Mädchen/Jungen: Das Gespräch hat das Ziel, zu erfahren, wie es dem Kind oder der/dem Jugendlichen geht, ob es sich um eine einmalige oder wiederholte Situation handelt und um deutlich zu machen, dass die pädagogischen Fachkräfte schützen. KIN Die Präventionsbeauftragte führt ein Gespräch mit dem/der übergriffigen Mitarbeiter/in: Der/die übergriffige Mitarbeiter/in wird zum vermuteten/beobachteten Verhalten befragt und über die beschlossenen Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Übergriffen informiert. BE Tel Die Präventionsbeauftragte führt ein Gespräch mit den Eltern/Sorgeberechtigten: | Information über die Situation und das Vorgehen der Einrichtung. Gegebenenfalls Absprachen über weitere, auch externe Unterstützungsmaßnahmen. SÜSSE ZItROME Bei Verdacht auf körperliche oder seelische Gewalt sowie bei.erwiesener körperlicher oder seelischer Gewalt erfolgen arbeitsrechtliche Maßnahmen sowie ggf. eine Strafanzeige (siehe Punkt 2.3.4). Konkrete Vorfälle können Anlass für eine fachlichen Austausch im Team sein und eine Reflexion, was zum Schutz der betroffenen aber auch aller weiteren Kinder notwendig ist. Das Hinzuziehen einer externen Fachberatungsstelle ist sinnvoll. Sie kann die Einrichtung auch bei Gesprächen mit den Sorgeberechtigten unterstützen. Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, bereits bei einem Verdacht auf einen Übergriff die Präventionsbeauftragte zu informieren. Wenn die Vermutung oder der Beweis sich gegen die Präventionsbeauftragte oder eine/n Vereinsvertreter/in richtet, ist eine insoweit erfahrene Fachkraft des Kinderschutzbundes Köln zu informieren. Alle weiteren Schritte der Intervention, bei einem begründeten oder auch unbegründeten Verdacht finden in Absprache mit der Präventionsbeauftragten, dem Vereinsvorstand und einer externen insoweit erfahrenen Fachkraft des Kinderschutzbundes Köln statt, die das Krisenteam darstellen. Stand 01.07.2020 Präventionsbeauftragte: Mirjam Kalb Insoweit erfahrene Fachkraft: Kinderschutzbund/Kinderschutz-Zentrum Köln Bonner Straße 151 50968 Köln Tel: 0221 / 5 77 77-0 eMail: famiienberatung@kinderschumkund: -koeln.de oder eine andere Familienberatungsstelle oder Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst un der Stadt Köln 0221 / 221-91999
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1945/2022 Freigabedatum 18.07.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Süße Zitronen e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Süße Zitronen e.V.“, Geschäftsanschrift: Markusstr. 53, 50968 Köln, gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verein wurde zunächst aus einer Elterninitiative heraus im März 2017 gegründet und mit Sitz in Köln am 14.06.2017 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 19313 eingetragen. Nach im März 2019 erfolgter Satzungsänderung hinsichtlich Name und Zweck, ist der Verein unter „Süße Zitronen e.V.“ tätig. Die Geschäftsräume befinden sich in 50968 Köln-Raderthal, Markusstr. 53. Der Verein hat nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. Gemäß § 1 der Vereinsatzung vom 14. März 2019 verfolgt der Verein den Zweck, behinderte Kinder und ihre Familien, insbesondere in Form einer Beratungsstelle für Eltern von behinderten Kindern sowie durch die Organisation von Hilfsangeboten, zu unterstützen. Laut dem Einrichtungskonzept des Vereins, steht das Konzept des Empowerments im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Das heißt, der Verein will zuvorderst durch Hilfe zur Selbsthilfe Familien mit behinderten Kindern fördern. Um dies zu erreichen, bietet der Verein folgende Leistungen an: - Beratung - Häusliche Familienunterstützung - Freizeit, Gruppen- und Bildungsangebote Die Beratung umfasst die psychosoziale Familienberatung, die sozialrechtliche Beratung, die Vermitt- lung externer Hilfsangebote und die Unterstützung in Erziehungsfragen. Die häusliche Familienunterstützung beinhaltet die Vermittlung von Betreuungskräften zur Unterstüt- zung und Entlastung im häuslichen Alltag. Das Angebot ist gemäß der in NRW geltenden Anerken- nungs- und Förderungsverordnung anerkannt und ist mit den Pflegekassen abrechenbar, soweit die Kinder einen Pflegegrad besitzen. Der Verein macht es sich zur Aufgabe, bereits vorhandene Freizeit-, Sport- und Ferienangebote für behinderte Kinder im Rahmen seiner Beratungstätigkeit bekannt zu machen und die Versorgungslü- cke durch eigene Angebote zu ergänzen. Weiterhin will der Verein Gruppenangebote zum Austausch und für gemeinsame Freizeitaktivitäten der Familien anbieten sowie Informationsveranstaltungen zu den Themen Behindertentestament, Pubertät und Behinderung, etc. durchführen. Gemäß vorgelegtem Sachstandsbericht hat der Verein im Zeitraum November 2020 bis Oktober 2021 128 Beratungsgespräche in 67 Familien durchgeführt. Inhalte der Beratung waren demnach: psycho- soziale Beratung, Verhinderungspflege, Tagesmutter/Kita/Schule, Schwerbehindertenausweis, Pfle- gegrad, Betreuung, Frühförderung, Entlastungsbetrag, Psychotherapie, Freizeitangebote, Haushalts- hilfe, Familienkrise, Gleichgesinnte, Erziehung, Hilfsmittel, Kombileistung, Zukunftsängste, Wider- spruchsverfahren, Kostenübernahme, Finanzierung Therapie, Berufstätigkeit, Ursachenforschung, Sonstiges. 3 Darüber hinaus leistet der Verein Netzwerkarbeit mit 23 Vereinen und öffentlichen Institutionen, die im Bereich der Beratung und Unterstützung behinderter Kinder und deren Familien in Köln tätig sind. Im genannten Zeitraum führte der Verein eine Veranstaltung für Geschwister von behinderten Kindern durch. Der Verein plant, zwei dieser Veranstaltung pro Jahr durchzuführen. Im Oktober 2021 starteten zwei Selbsthilfegruppen für Eltern mit 6 bzw. 10 Teilnehmer*innen. Zur Häufigkeit der Treffen werden im Sachstandsbericht keine Angaben gemacht. Der Verein beschäftigt vier hauptamtliche Mitarbeiter*innen mit folgenden Qualifikationen: Mitarbeiter*in 1: Diplom-Pädagogin, Casemanagerin im Sozial- und Gesundheitswesen (DGCC) Mitarbeiter*in 2: Diplom-Psychologin, Systemischer Coach (DBVC), Fachkraft für Geschwister (ISPA) Mitarbeiter*in 3: Diplom-Sozialpädagogin Mitarbeiter*in 4: Psychologin (BA), Casemanagerin im Sozial- und Gesundheitswesen (DGCC) die sich 60 Wochenstunden teilen. Hiervon werden ca. 40 Wochenstunden im Bereich der Beratung geleistet und ca. 20 Wochenstunden in der Administration und dem Angebotsausbau. Das Finanzamt Köln-Süd hat am 16.06.2020 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung des Vereins erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Den Vereinsvorstand bilden: - Thomas Müller - Helmut Polch und - Jan Daniel. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Der Verein hat eigenen Angaben zufolge mit freien und öffentlichen Trägern, u. a. Dez. 4 des Land- schaftsverbands Rheinland, Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frühförderstelle, Be- zirksjugendamt Lindenthal, Gesundheitsamt, Netzwerkgespräche geführt und mögliche Formen der Zusammenarbeit besprochen. Der Verein gibt an, an den Netzwerktreffen Frühe Hilfen, AK Frühförde- rung, AK Familienunterstützender Dienst, teilzunehmen. Aufgrund der Netzwerkarbeit ist erkennbar, dass der Verein mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenarbei- tet und bereit ist, mit anderen Trägern der Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 1 SGB VIII zusammenzuwir- ken. Nach Ansicht der Jugendverwaltung erfüllt „Süße Zitronen e.V.“ die Voraussetzungen zur Anerken- nung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII. Da der Verein bereits seit mehr als 3 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist er gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Satzung sowie das Konzept und Schutzkonzept sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 1945/2022 hinterlegt.
Anlage 1 Satzung Süße Zitronen e.V.
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VEREINSSATZUNG
& 1 Name und Zweck
Der Verein Süße Zitronen e. V. mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-
nützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Dieser Zweck besteht in der Unterstützung von behinderten Kindern und ihren Familien und wird
verwirklicht insbesondere durch eine Beratungsstelle für Eltern von behinderten Kindern sowie die
Organisation von Hilfsangeboten.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen.
8 2 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
8 3 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
& 4 Ausschluss von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
8 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen, Anstalten und Stiftungen des öffentli-
chen und privaten Rechts werden, die die Ziele des Vereins gemäß $ 1 unterstützen. Der Antrag
zur Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich einzureichen, der auch darüber beschließt. Nur or-
dentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht und können in Vereinsämter gewählt werden. Der Aus-
tritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds zum Ende des Kalenderjahres. Die Mitglied-
schaft erlischt ferner durch Tod des Mitglieds sowie bei Auflösung des Vereins. Auf Beschluss der
Mitgliederversammlung kann ein Mitglied wegen des Verstoßes gegen die Vereinszwecke ausge-
schlossen werden.
Fördermitglied des Vereins kann werden, wer bereit ist, die Ziele des Vereins mit einem Mindest-
beitrag zu unterstützen. Für die Aufnahme genügt eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vor-
stand. Die Fördermitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod oder durch
Ausschluss. Fördermitglieder haben von den gesetzlichen Mitgliedsrechten nur die nachfolgend
aufgeführten: Fördermitglieder haben ein Informationsrecht und ein alle Angelegenheiten des Ver-
eins umfassendes Vorschlagsrecht. Die Vereinsführung hat ihnen Auskünfte über den letzten ver-
fügbaren Kassenbericht sowie die Aktivitäten des Vereins zu erteilen, soweit es die Vereinsinte-
ressen und die gebotene Vertraulichkeit nicht verbieten und hierdurch nicht unverhältnismäßige
Kosten verursacht werden. r {
$& 6 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der
Mitgliederversammlung festgelegt wird. Ehrenmitglieder sind stets von sämtlichen Beiträgen befreit.
Neue Mitglieder haben binnen zwei Wochen nach Aufnahme den geltenden jährlichen
Mitgliedsbeitrag in voller’ Höhe zu zahlen.
8 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
& 8 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden
Vorsitzenden und der/dem Kassierer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, gewählt und
bleibt.bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich.
& 9 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die
Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. ; :
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder
einzuberufen, diese muss innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.
Die Mitgliederversammlung beschließt mehrheitlich mit den jeweils anwesenden Mitgliedern. Jedes
Mitglied hat eine Stimme. '
Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich spätestens zwei Wochen vorher eingeladen. Das
Protokoll der Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer
unterzeichnet.
8 10 Auflösung, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigten
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Hilfe für Behinderte.
Vorstehende Satzung wurde am 14. März 2019 errichtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bonner Straße 151
- Markusstraße 53
- Straße 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1945/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.07.2022
- Erstellt
- 08.06.2022 11:10