Mandari Insight

1945/2022

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Süße Zitronen e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 18.07.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.08.2022, TOP 2.1.1

Anlage 2 Konzept Süße Zitronen e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Schutzkonzept SÜZi e.V.

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Satzung Süße Zitronen e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Konzept Süße Zitronen e.V.

27982 Zeichen

Einrichtungskonzept

SUSSE
 zÄosen

Unterstützung von Familien mit Handicap

Inhaltsverzeichnis

1,Die Vereinsgründung:.:=.u...::::..0e04:208sssesssarseenresennsdensnsnanunnuede antnsmant sanknaratren hust nerrnengeeRe sense Nennen 3
2:Das'Einriehtungsleitbild..n 2 Nestle ihteendsoenss sinne pescenesgentn ins tedtnenenenseinene seht argnegesen 3
2.1.Was-uns leitet... nun nsgenenenteerenTeTTEeT 4
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3 Die Zielgruppe.
4. Die Ziele ...

4.1\Wasiwirlerreichen Wollen s.csesssnstsszensstnsensenssnsesenennstngansanernernsnssnstnnuas genen ssdree nennen teren 6
4.1.1! EMROWErMENE:..-.ucu0n000eneneonraonuersnsnsaneetnunnmennnrnonnnenuesnsaenssnbanneennenensarsulnenerasnssaraqFinsegenneenLnnennnenge Z
41:2) Resilienz .... 2.0.0200 Een eure ea 7.
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4.2 Wie wir unsere Ziele erreichen wollen ......nessusessseneesenennensnensenensenenensensnensenensanensnensonensnsnnsenennnennnnn 8
4.2.1 Niederschwellige Unterstützung ..........enenaesesenenennsonensnsnnnnensensntnnsnsnnnsnnnnnnsnunnsnsnunnnonnsnennnsnrnenee 9
4.2.2 Vernetzende Vorgehensweise .......:.sssöss400.J00050ers0nss0neneneneresheanenenes sonen serdinsssneusdanasssrunnnde 9

ER ARTS Ehren en rer Foren ee reerrecerregechemeeitftktetgen 11

5.1 Die Beratung TEE 11

5.2 Die häusliche Familienunterstützung ....usunsenenenannnnensunensnnnsenennanenannensnnnsnnensnsenenensnnensnenensensenenensene 17

5.3 Die Freizeit-, Gruppen- und Bildungsangebote ...............2..222222020002000202000000000000000001001 01000000100 0000000 11

6 Die Struktur: Wie der Verein und der Zweckbetrieb strukturiert sind.....ueneeneseeenenneneneeneensensensenne 13
7 Die Einrichtung: Wo gearbeitet wird und wer arbeitet.........ss2u0s0200s0000000000000000000000000000000000000R000 00000 14

7.1 Die Geschäftsstelle ... .14
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BIDISFANDEIESWEISEN Kecseneeraunprusrensdannsnseneracnesuätnsetsnerraenesutehsnesnsensosbeasehsasskor EN TAEN HERR EST RESELLER TREE RTFN 15
8.1. Wie wir miteinander arbeiten ...........2...0.0..040.u0u0s2x00ns20040sen00u0n0«000000:2.u0Kn.02n0unsesennnensnsssnuenssnnnunenn 15
8.2 Mit wem wir zusammenarbeiten ........ nannecsausussnonknsssahänssentusesöutussgsehssagsetenstonsaAsURnFeRs eng HteeHeReseteeden 15
8.3. Wie wir unsere Qualität sichern ......:.2.2.2ss.20000x000en02u0u000«00n0s040cHenexsennonesenenenssannansssennnsannsenesnentnsen 16

1 Die Vereinsgründung

Süße Zitronen e.V. ist ein 2017 aus einer Elterninitiative heraus gegründeter Verein, der im
Februar 2019 seine Arbeit aufgenommen hat. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht,
Familien zu unterstützen, die ein oder mehrere Kinder mit Behinderung haben.

Da die Gründungsmitglieder selbst Eltern von Kindern mit besonderem Förder- und
Unterstützungsbedarf sind, wissen sie aus eigener Erfahrung, dass die Angebote zur
Familienunterstützung in Köln stark ausgelastet sind. Hilfsangebote für Familien mit
behinderten Kindern sind oft schwer zu finden, so dass sich Eltern eigenständig auf die
Suche nach passenden Unterstützungsmöglichkeiten machen müssen. Dies ist für
betroffene Familien häufig belastend und nicht selten auch überfordernd. Ist ein passendes
Angebot gefunden, bestehen häufig lange Wartezeiten. Aufgrund des Bedarfs bietet der
Verein Süße Zitronen e.V. familienunterstützende Leistungen an, die es Familien mit
behinderten Kindern, ermöglichen sollen, schnell und umfassend Hilfe und Unterstützung zu
bekommen. :

Familien mit Kindern, die spezielle Bedürfnisse haben, sollen entlastet und bei der
Inanspruchnahme von Förder- und Hilfsangeboten unterstützt werden. Neben einer
umfassenden Beratung in bürokratischen und psychosozialen Fragestellungen, können die
Mitarbeiter*innen von Süße Zitronen e.V. passgenaue Angebote z.B. Selbsthilfegruppen,
Sport- und Freizeitangebote, Therapeuten und Fachleute für die Familien vermitteln oder
anbieten.

2 Das Einrichtungsleitbild

Wenn Eltern merken, dass irgendetwas mit ihrem Kind nicht stimmt, oder dass die
Entwicklung anders verläuft als erhofft, beginnt für die meisten Familien ein langer und
steiniger Weg bis sie entsprechende Unterstützung oder Hilfe erfahren. Unverständnis in
Kindergarten oder Schule, die Suche nach geeigneten Therapeuten, unübersichtliche "
Bürokratie und Hilfsangebote erschweren es den Familien zudem. Oft ist die Zeit, in denen
eine Diagnose noch nicht gewiss oder noch sehr frisch ist, kräftezehrend und sorgenvoll.
Besonders, wenn zeitgleich noch Lebensumstände bestehen, die die Familien zusätzlich
belasten, wie etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit der Eltern oder alleinerziehende Elternteile.
Es gibt nur wenige Orte, an denen Eltern mit ihren Kindern auch emotional aufgefangen
werden, wenn sie erfahren, dass ihr Kind anders ist als andere Kinder, und dass nicht nur
das Kind, sondern die gesamte Familie mit der Besonderheit leben muss. Daher hat der
Verein Süße Zitronen e.V. folgendes Leitbild entwickelt.

2.1 Was uns leitet

“Die Entwicklung Eures Kindes verläuft anders als erhofft?

Wir möchten, dass es Euch als Familie gut geht!”

Dieser Leitsatz begleitet alle Akteure im Verein Süße Zitronen e.V. in ihrem täglichen Tun.
Familien mit Kindern mit Behinderung verdienen eine Unterstützung, die es ihnen
ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, in dem sich jede und jeder nach seinen
Möglichkeiten, Bedürfnissen und Vorlieben frei entwickeln und entfalten kann. Der Verein
Süße Zitronen e.V. hilft betroffenen Familien, ihre Lebenssituation so zu gestalten, dass es
allen Familienmitgliedern so gut wie möglich geht, ob mit oder ohne Behinderung.

2.2 Was uns trägt

Der Verein Süße Zitronen e.V. nimmt die Verpflichtung des Leitgedankens: „Wir wollen,
dass es euch als Familie gut geht“ sehr ernst und setzt dies in sechs Leitprinzipien um:

„Jeder soll eine faire Chance bekommen, das Beste aus seinem Leben zu machen.“

Dieser Grundsatz beschreibt sowohl den Umgang mit dem Kind mit Behinderung als auch
mit dessen Angehörigen. Alle Familienmitglieder sollen in die Lage versetzt werden, ihr
Leben und ihre Anliegen möglichst selbstbestimmt und selbstständig zu regeln. Zu dem
Grundverständnis des Vereins gehört daher ebenso, dass es akzeptiert wird, wenn
Ratsuchende vorgeschlagene Maßnahmen nicht durchführen möchten, auch wenn die
Mitarbeiter*innen selbst diese als sinnvoll erachten.

„Wir betrachten Behinderung als normalen Bestandteil des Lebens.“

Jedes Kind ist auf seine Art und Weise besonders. Behinderung wird nicht als unnormal
angesehen oder gar als Grund zur Ausgrenzung. Behinderung ist selbstverständlich
Bestandteil des Lebens und lediglich eine von vielen Varianten. Anderssein und Diversität
betrachten wir als Bereicherung.

„Wir stellen die positiven Fähigkeiten in den Vordergrund.“

Die Arbeit der Süßen Zitronen e.V. ist stets ressourcenorientiert. Gemeinsam mit den
Familien soll herausgearbeitet werden, welche Möglichkeiten sich durch die positiven
Eigenschaften und Fähigkeiten des Kindes ergeben. Es werden keine negativen
Zukunftsvisionen vermittelt.

„Wir nehmen die Bedürfnisse der gesamten Familie ernst.”

Den Bedürfnislagen der Eltern, Geschwisterkinder oder anderen pflegenden
Betreuungspersonen tragen wir im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung. Hierbei wird der
gesamten Familiensituation Respekt und Toleranz entgegengebracht. Formen des

Andersseins oder des Andershandelns werden respektiert, auch wenn diese nicht den
Vorstellungen der Mitarbeiterinnen entsprechen.

„Wir haben ein offenes Ohr.“

Die Hilfe erfolgt nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit, es sei denn, die Familien wünschen
nur in einem Teilaspekt unterstützt zu werden. Dieses Prinzip unterscheidet die Arbeit von
Süße Zitronen e.V. von anderen Diensten, die häufig sehr spezialisiert tätig werden. Eine
empathische und respektvolle Haltung gegenüber allen Familienmitgliedern ist eine
Grundvoraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit. Grundsätzlich hat jedes Kind mit
seiner Familie, egal mit welcher Art der Behinderung, Anspruch auf die Unterstützung durch
Süße Zitronen e.V..

„Wir beraten ehrlich und auf Augenhöhe.“

Die Mitarbeiter*innen des Vereins sind überwiegend selbst Eltern von Kindern mit
Behinderung. Aufgrund dessen vermitteln sie in besonderem Maße Glaubwürdigkeit und
fühlen sich ihrem Gegenüber nicht überlegen. Die Familien, die unser Angebot nutzen,
werden nicht als Bittsteller, sondern als Partner betrachtet, denen die Fähigkeit des
selbstverantwortlichen Handelns nicht abgesprochen wird.

3 Die Zielgruppe

Die Angebote von Süße Zitronen e.V. richten sich ausdrücklich an alle Mitglieder eines
Familiensystems, in dem ein oder mehrere Kinder mit Behinderung leben, sowie an
Einrichtungen wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Sportvereine etc., die im Alltag der
Familie eine Rolle spielen.

Zielgruppe des Vereins sind Familien aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet, die ein oder
mehrere Kinder mit Behinderung bis zum Alter von 18 Jahren betreuen. Die systemische
Arbeitsweise bildet dabei die Grundlage jeder Zusammenarbeit mit den Familien. Die
Angebote des Vereins richten sich daher nicht nur an das betroffene Kind, sondern auch an
die Eltern, Geschwister, Großeltern oder Pflegeeltern. Die Familienmitglieder sollen
insgesamt entlastet werden und sich befähigt fühlen, ihr Leben selbstbestimmt zu führen.

Darüber hinaus erachten wir es als wichtig, Institutionen, wie Schulen, Kindergärten oder
Sport- und Freizeitvereine hinsichtlich der Gestaltung eines inklusiven Miteinanders zu
beraten. Im Umgang mit behinderten Kindern und deren Familien scheint es auch von
institutioneller Seite nach wie vor Unsicherheit und Berührungsängste zu geben. Um die
Lebensbedingungen betroffener Familien insgesamt zu verbessern, ist es demnach wichtig,
alle Akteure und Institutionen, die mit der Familie in Kontakt sind, in die Beratung mit
einzubeziehen und gemeinsam nach passenden Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen.

4 Die Ziele

Die Arbeit des Vereins gründet sich vor allem auf die Zielvorstellung, Familien mit Kindern
mit Behinderung darin zu-bestärken und unterstützen, selbstbestimmt und aktiv am
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Familien sollen dabei unterstützt werden, ihre
Ressourcen wahrzunehmen und diese für sich zu nutzen. Dabei wird stets ihre
Erziehungsleistung anerkannt und gefördert. Es gilt zudem die Grundannahme, dass jeder
Mensch Potentiale und Fähigkeiten besitzt, die ihm helfen, auch schwierige Situationen zu
meistern. Diese Ressourcenorientierung ist stets auch lösungsorientiert, so dass der Fokus
nicht auf die Familienprobleme oder Schwierigkeiten gelenkt wird, sondern stets bewusst
auf das Finden der Lösungen. “Problem talk creates problems, solution talk creates
solutions.” (de Shazer).

Aufgrund dieser Annahme bilden die folgenden Zielformulierungen die Basis für die Arbeit
der Süßen Zitronen e.V.

4.1 Was wir erreichen wollen

Das Ziel der Arbeit von Süße Zitronen e.V. ist es, Familien mit Kindern mit Behinderung so zu
stärken und unterstützen, dass sie selbstwirksam ihr Leben mit Kind mit Behinderung
meistern können. Dazu braucht es die Zuversicht, dass alle Fähigkeiten bei den
Familienmitgliedern vorhanden sind, die es benötigt, auch schwierige Lebensumstände zu
bewältigen. Daher wird in der Zusammenarbeit mit den Familien auf die Bereiche Kohärenz,
Resilienz und Empowerment ein besonderes Augenmerk gelegt.

Empowerment
„Ich bin in der Lage,
mein Leben selbst zu
bestimmen und zu
gestalten.

Aus belasteten
Lebenssituationen kann
ich selbst wieder
herausfinden.“

4.1.1 Empowerment

Das oberste Ziel ist es, die Familie zu stärken und ihr ein - so gut es geht - normales Leben zu
ermöglichen. Im Fokus steht dabei das Konzept des Empowerments. Im Kontext der
Familienunterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderung soll Empowerment
verstanden werden als die Förderung von Hilfe zur Selbsthilfe. Die Eltern sollen in die Lage
versetzt werden, Kompetenz und Sicherheit im Umgang mit der Behinderung ihres Kindes zu
gewinnen. Durch Empowerment und mit Hilfe von Partizipation, d.h. der aktiven Beteiligung
der Ratsuchenden an den Hilfeprozessen, soll die Handlungsfähigkeit und die aktive
Beteiligung der Klient*innen gestärkt werden. Familien werden nicht als Problemfälle
betrachtet, sondern als gleichberechtigte Gestaltende ihrer Lebenssituation. Empowerment
führt weg von der defizitorientierten Sicht auf Behinderung hin auf eine stärken- und
ressourcenorientierte Sicht. Die Stärken und vorhandenen Ressourcen der Familie und des
Kindes mit Behinderung werden in den Fokus genommen und aktiviert. Die erfolgreiche
Vermittlung von Selbstbestimmung trägt auch zur gesundheitlichen Prävention der Familien
bei.

Das Ziel ist es, durch die ganzheitliche Unterstützung das Familiensystem so zu stärken, dass
die Anforderungen des Alltags mit einem Kind mit Behinderung selbstbestimmt und
eigenständig gemeistert werden können.

4.1.2 Resilienz

Neben dem Ziel, die Familien in ihren besonderen und belastenden Lebensumständen zu
“empowern”, besteht das Bestreben, die Resilienz von Familien zu stärken. Resilienz wird
hier als Fähigkeit betrachtet, die psychische Gesundheit auch trotz widrigster
Lebensumstände zu erhalten oder sich schnell wieder zu regenerieren. Diese innere
Widerstandskraft ist bei Menschen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dabei ist es jedoch
wichtig festzustellen, dass die Fähigkeit der Resilienz nicht allein genetisch bedingt ist,
sondern, dass diese viel mehr durch eine Vielzahl an Faktoren im Verlauf des Lebens
entsteht. Neben persönlichen Voraussetzungen wie Intelligenz, Humor oder einer
grundsätzlich positiven Lebenseinstellung tragen auch stabile soziale Netzwerke oder die
Möglichkeit zur Selbstwirksamkeit bei.

Der Verein Süße Zitronen e.V. sieht sich daher als Teil des sozialen Netzwerkes der Familie,
der sie fördert und im Krisenfall stützt und ermutigt.

4.1.3 Kohärenz

Unter dem Gefühl der Kohärenz als Grundlage seelischer Gesundheit versteht sich die
Fähigkeit eines Individuums, stimmige Verbundenheit mit sich selbst bzw. dem sozialen
Gefüge zu empfinden. Die Person erlebt ein Gefühl der Zufriedenheit und der Zugehörigkeit
zu ihrer sozialen Gruppe. Sie fühlt sich durch die Behinderung des Kindes nicht ausgegrenzt,
sondern dazugehörig.

Die Arbeit des Vereins zielt daher darauf ab, ein stabiles und tragfähiges Netzwerk für die
Familien mit Kindern mit Behinderung zu bilden. Die Familien sollen innerhalb des Vereins
Menschen finden, mit denen sie sich austauschen können, denen sie selbst als Mentor zur
Verfügung stehen können und sich dadurch als selbstwirksam erleben. Darüber hinaus
sollen die Familien in die Lage versetzt werden, selbst in ihrem Leben gestaltend tätig zu
werden.

4.2 Wie wir unsere Ziele erreichen wollen

Die Arbeitsweise des Vereins Süße Zitronen e.V. ist stets systemisch, lösungs- und
ressourcenorientiert. Die Zusammenarbeit mit den Familien findet dabei auf Augenhöhe
statt und ist geprägt von der Grundannahme, dass jeder Mensch ein kompetentes Wesen
ist. Die Eltern sind daher die verantwortlichen Erziehungsberechtigten für ihr Kind und sind
somit auch aufgefordert, sich aktiv am Beratungsprozess zu beteiligen. Die Familien, die
Kontakt zu den Süßen Zitronen suchen, kommen aus sehr unterschiedlichen
Lebenssituationen.

Situationen, in denen Eltern häufig Hilfe und Unterstützung suchen sind z.B.:

Bekanntwerden der Behinderung

Suche nach Betreuung, bzw. medizinischer Versorgung für das Kind mit Behinderung
Suche nach Schule oder Kindergarten .

Planung der Berufstätigkeit beider Elternteile, Neuorganisation der
Aufgabenverteilung bzw. Hilfebedarfsplanung

Veränderung des Gesundheitszustandes des Kindes mit Behinderung, Organisation
von Hilfen, Therapien oder Hilfsmitteln.

Trennung, Krankheit oder Burn Out von Eltern

Erneute Schwangerschaft

Überlastung mit bürokratischen Tätigkeiten für das behinderte Kind
Sprachbarrieren und Unkenntnis über das Gesundheitssystem und Hilfsangebote

4.2.1 Niederschwellige Unterstützung

In diesen unterschiedlichen Lebenssituationen hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht,
den Familien einen niedrigschwelligen Zugang zu verschiedenen Hilfen anzubieten. Im
ersten Schritt wird im persönlichen Gespräch mit der Familie geklärt, an welchen Stellen
Unterstützung benötigt wird und “wo der Schuh drückt”. Die Familien werden beraten,
welche weiteren Hilfen und Angebote für sie möglich und sinnvoll sind. Die Beratungen sind
kostenfrei und finden auf Wunsch im häuslichen Umfeld statt.

4.2.2 Vernetzende Vorgehensweise

Süße Zitronen e.V. sieht seine Aufgabe darin, als Bindeglied in der bereits vorhandenen
Versorgungsinfrastruktur die Eltern schneller und effizienter zu informieren, zu unterstützen
und so lange zu begleiten, bis sie sich sicher in der (neuen) Themenwelt bewegen können.

Wie wir arbeiten

Freizeit-, Gruppen- Familienberatung Ambulante

und Bildungsangebote Psychosoziale Familienunterstützung
» _ Zeit für unsEltern Familienberatung » Entlastung und Betreuung
Zeit für mich « Sezialrechtliche im Alltag r
«  Familienzeit onscegen * Entlastung im Haushalt Wie wir unser
* _ Geschwisterangebote * Vermittlung externer »  Angeleitete Selbsthilfe Ziel erreichen
«  Infoveranstaltungen Angebote
* Individuelle Hilfeplanung

Begleitung zu Schule/Kita

Begleitung zu

Ärzten/Behörden

Erziehungshilfe

Jeder
soll eine Wir betrachten Wir stellen die En
faire Chance Behinderung positiven men Wir haben Wir beraten Pr
bekommen, alsnormalen Fähigkeitenin er ten fürallesein ehrlich und auf Was uns trägt
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seinem Leben Lebens Vordergrund
zumachen

5 Die Angebote

Die familienunterstützenden Angebote besteht im Wesentlichen aus drei verschiedenen
Säulen:

«e Beratung
e Häusliche Familienunterstützung
e Freizeit-, Gruppen- und Bildungsangebote

5.1 Die Beratung

In der Beratung findet die Zusammenarbeit in der Regel mit den Eltern oder nahestehenden
Angehörigen eines Kindes mit Behinderung statt. Die systemische Beratung bildet den Kern
der Arbeit mit den Familien. Neben der psychosozialen Familienberatung werden häufig
auch sozialrechtliche Fragestellungen erörtert. Aber auch die Vermittlung externer
Hilfsangebote oder die Unterstützung in Erziehungsfragen stehen im Mittelpunkt des
Beratungskonzeptes. Eine Beratung kann in den Räumlichkeiten des Vereins, in Form eines
Hausbesuchs bei den Familien oder auch telefonisch oder per Video stattfinden. Je nach
‚Bedarf können die Beratungen von Mitarbeiterinnen durchgeführt werden, die aufgrund
ihrer eigenen Betroffenheit in der Lage sind, eine Peer-Beratung durchzuführen. Zudem
können Kontakte zu anderen Eltern, Selbsthilfegruppen oder speziellen
Beratungseinrichtungen vermittelt werden.

5.2 Die häusliche Familienunterstützung

Der Verein Süße Zitronen e.V. vermittelt Betreuungskräfte zur Unterstützung und Entlastung
im häuslichen Alltag. Der Alltag von Familien mit Kind mit Behinderung ist häufig
kräftezehrend. Viele Dinge müssen über das normale Alltags- und Haushaltsgeschehen
hinaus bedacht und erledigt werden. Die ambulante Familienunterstützung bietet den
Familien daher zur allgemeinen Entlastung an, auf Fachkräfte oder qualifizierte
Quereinsteiger zurückzugreifen. Das Angebot ist gemäß der in NRW geltenden
Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) anerkannt. Die geleisteten
Betreuungsstunden können dadurch mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Dies setzt
voraus, dass die Kinder, die von den Süße Zitronen Mitarbeiter*innen betreut werden,
bereits einen Pflegegrad besitzen.

5.3 Die Freizeit-, Gruppen- und Bildungsangebote

11

Leider gibt es für Kinder und Jugendliche mit Behinderung immer noch zu wenige gut
zugängliche Freizeit-, Sport-, und Ferienangebote. Der Verein hat es sich daher zur Aufgabe
gemacht, bereits vorhandene Sport- und Freizeitangebote bei den Familien bekannt zu
machen und selbst durch eigene Angebote die Versorgungslücke zu schließen. Dabei sollen
Angebote für die gesamte Familie mit ihren besonderen Bedürfnissen entstehen. So soll es

Angebote nur für Eltern, Großeltern, Eltern mit Kind oder nur für Geschwisterkinder geben.

Gruppenangebote mit der Möglichkeit zum Austausch, Ausflüge und Unternehmungen,
Wochenendaktivitäten, Workshops und Vortragsangebote sollen für die Familien leicht
zugänglich und regelmäßig angeboten werden. Infoveranstaltungen zu Themen wie
Behindertentestament, Pubertät und Behinderung etc. sind ein weiterer Baustein. Die
Angebote werden entweder von den Mitarbeiter*innen des Vereins oder von externen
Kursleiter*innen durchgeführt.

12

6 Die Struktur

Mitglieder-
versammlung

Vorstand (3 Pers.)

Strategiekreis
(zukünftig)
1 Mitarbeiter
1Vorstandsmitglied
1 Mitglied

Vorstand
fi ‚ein

Projektkoordinator:in
Fachbereichsleiter:innen

Der Verein besteht im Kern aus der Mitgliederversammlung, die den dreiteiligen Vorstand
und den Strategiekreis wählt. Der Vorstand besetzt die hauptamtlichen Stellen der
Projektkoordination und der Fachbereiche, Familienberatung, häusliche
Familienunterstützung und Freizeit-, Gruppen- und Bildungsangebote.

‚13

7 Die Einrichtung

Die Einrichtung des Vereins Süßen Zitronen e.V. startete zunächst im Februar 2019 in Köln in
der Bonner Straße. Das Büro war für die Startphase des Vereins sehr gut geeignet. Mit der
Zunahme an Beratungsanfragen und der Einrichtung der Selbsthilfegruppen wurde jedoch
deutlich, dass die Räumlichkeiten nicht in ausreichendem Umfang barrierefrei sind. Die
Anforderung an neue Räumlichkeiten war neben der Barrierefreiheit zudem eine gute
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und der Möglichkeit auch in der Einrichtung
selbst Beratungen und kleinere Gruppenangebote durchzuführen.

7.1 Die Geschäftsstelle

Die neue Geschäftsstelle befindet sich in der Markusstraße 53 in 50968 Köln. Es stehen ein
großzügiger Büroraum mit eigener Küche sowie ein angrenzender Besprechungsraum zur
Verfügung. Kleinere Veranstaltungen können in den Räumlichkeiten durchgeführt werden.

Für größere Veranstaltungen und Angebote können Räumlichkeiten der nahegelegenen
Kirchengemeinde genutzt bzw. angemietet werden.

Die Räume befinden sich im Erdgeschoss, mit Schaufenstern hin zu der belebten
Markusstraße. Vor der Türe befindet sich die Bushaltestelle der Linien 131 und 133 und in
fußläufiger Entfernung die Haltestelle der Stadtbahn Linie 12. Die Geschäftsstelle ist somit
sehr gut in den öffentlichen Sozialraum eingebunden und von Familien sehr gut zu
erreichen.

7.2 Das Personal

Der Verein beschäftigt aktuell vier hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Als selbst betroffenes
Elternteil eines Kindes mit Behinderung verfügen die meisten Mitarbeiter*innen von Süße
Zitronen e.V. neben ihrer fachlichen Qualifikation auch über Feldkompetenz. Das versetzt
sie in die Lage, empathisch auf die Familie einzugehen und stets auf Augenhöhe mit der
Familie zu interagieren, da sie sehr gut wissen, was es heißt, mit einem Kind mit
Behinderung zu leben. Sie kennen die Sorgen und manchmal auch Nöte, die sich im
Zusammenhang mit dem Leben eines behinderten Kindes einstellen. Zeitgleich können die
Mitarbeiter*innen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung in den Bereichen Heil- und
Sozialpädagogik sowie Psychologie nicht nur eine sozial-emotionale Unterstützung, sondern
zudem fachlich qualifizierte Hilfestellungen anbieten und vor allem Hilfe zur Selbsthilfe
leisten.

Alle Mitarbeiter*innen von Süße Zitronen e.V. können auf fundiertes Fachwissen
zurückgreifen. Zwei Mitarbeiter*innen sind darüber hinaus zertifizierte Case Manager*innen

14

im Sozial- und Gesundheitswesen (DGCC), sie sind somit qualifiziert, auch komplexe Fälle zu
berücksichtigen. Weiterbildungen im Bereich der systemischen Beratung sind absolviert
oder laufen bereits. i

Das vorhandene Wissen wird durch regelmäßige Weiterbildung kontinuierlich ausgebaut
und das eigene Handeln in regelmäßigen Teambesprechungen, in der kollegialen Beratung
und der Supervision reflektiert.

Die Mitarbeiter*innen verfügen neben Kenntnissen der systemischen Familienberatung
ebenfalls über Kenntnisse im Bereich des lösungsorientierten Konfliktmanagements, sowie
darüber hinaus über weitere wichtige Gesprächstechniken.

Die Mitarbeiter*innen haben einen guten Überblick über die örtlichen Hilfsangebote.

8 Die Arbeitsweise

Die Mitglieder des Vereins haben sich zu Beginn ihrer Arbeit sehr intensiv mit der
Fragestellung auseinandergesetzt, in welcher Art und Weise sie miteinander arbeiten wollen
bzw. wie sie die Zusammenarbeit mit den Familien gestalten wollen.

8.1. Wie wir miteinander arbeiten

Die Arbeitsweise aller Mitarbeiter*innen ist systemisch, lösungsorientiert und präventiv
ausgerichtet, so dass die Familien in die Lage versetzt werden sollen, aktiv am
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die besonderen Herausforderungen ihrer
Lebenssituation zu meistern. Hierbei gilt es, allen Mitgliedern im familiären System
Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Ebenso wie die Familien beraten und unterstützt werden, nimmt sich der Verein als sozialer
Organismus wahr, welcher ebenfalls systemisch zu betrachten ist. Daher verpflichten sich
sowohl der Vorstand des Vereins als auch die Mitarbeiter*innen dazu, Verantwortungen
klar zu formulieren und zu kommunizieren. Die Zufriedenheit aller im Verein Tätigen wird
angestrebt. Ziel- und lösungsorientiertes Arbeiten stehen stets im Vordergrund.

8.2 Mit wem wir zusammenarbeiten

Die Mitarbeiter*innen des Vereins kennen die bestehenden Angebote des Sozialraums und
stehen in Austausch mit den entsprechenden Behörden und Vereinen. Darüber hinaus
fungiert der Verein als Schnittstelle und Vermittler zwischen den Familien und den

15

bestehenden, regionalen Anbietern. Es werden neue Angebote organisiert, wo Bedarf
besteht.

Der Verein wird gefördert von der Aktion Mensch, der Rhein Energie Stiftung sowie der
Kämpgen Stiftung. Darüber hinaus ist der Verein Süße Zitronen e.V. Mitglied im bvkm e.V. -
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.- und im Paritätischen
Wohlfahrtsverband.

8.3. Wie wir unsere Qualität sichern

Die Einrichtung arbeitet nach überprüfbaren Standards, die in einem Qualitätskonzept
zusammengefasst sind. Strukturen, Prozesse und Ergebnisse werden systematisch geplant,
gesteuert und überwacht. Ziele werden definiert und deren Erreichung in regelmäßigen
Abständen bewertet.

Es bestehen folgende Maßnahmen der Qualitätssicherung:

e Case Management als handlungsleitendes Konzept mit dem jeweiligen
Zielerreichungsgrad auf Einzelfall-, Organisations- und Netzwerkebene

« Vereinbarung mit anderen Leistungserbringern oder Kostenträgern im Rahmen des
Netzwerkes

®e Grundsätze des Handelns basierend auf Leitlinien des Vereins

e  Gesprächsleitfaden als Qualitätsstandard für die Beratungssituation

* Qualität Beratungssituation: Beratungssituationen werden anhand der Methode des
Case Management durchgeführt (Klärungsphase, Hilfeplanung, Durchführung,
Evaluation)

« Qualität eigenes Handeln: Reflexion des eigenen Handelns in Teambesprechungen,
in der kollegialen Beratung und der Supervision

‘« Qualität der Beratungsstelle: Evaluation anhand von Statistiken und Rückfragebogen

an die Klienten

« Qualität der Dokumentation: Einsatz einer Applikation für die Verwaltung der
Klientendaten nach datenschutzrechtlichen Kriterien

*  Zielformulierung, Rechnungslegung der Organisation (z. B. Jahresplanung)

e Jahresbericht an den Vorstand und die Mitglieder

e. Qualitätssicherung Mitarbeiter: durch berufliche Qualifizierung und Fortbildungen

e Qualitätssicherung Datenschutz: durch definierte Datenschutzrichtlinien und
Schulung der Mitarbeiter

e Zuordnung der jeweiligen Arbeitsstunden zu den verschiedenen Bereichen,
Auswertung und Evaluation.

16

Anlage 3 Schutzkonzept SÜZi e.V.

8435 Zeichen

SÜSSE
ZIEROME
Präventions- und Schutzkonzept Süße Zitronen e.V.

Alle Mitarbeiter/innen von Süße Zitronen e.V. setzen sich im Zeichen der Menschlichkeit für
das Leben, die Würde, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Rechte aller Kinder,
Jugendlichen und deren Familien ein. Unsere Grundhaltung ist geprägt von Akzeptanz,
Toleranz und Wertschätzung.

Für alle Kinder, Jugendlichen und deren Familien besteht der gleiche Anspruch auf Beratung,
Betreuung und Unterstützung ohne Ansehen der Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit,
Religion, sozialen Stellung, ihres Geschlechts und ihrer jeweiligen körperlichen, seelischen
und geistigen Bedingungen.

Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien lebt von der vertrauensvollen
Beziehung der Menschen untereinander. Sie schafft eine Gemeinschaft, in der persönliche
Nähe, Lebensfreude, Lernen und Handeln ihren Platz haben. Alle Menschen sollen die
Angebote und Dienste von Süße Zitronen e.V. so erfahren, dass sie von gegenseitigem
Verständnis, Zusammenarbeit, Mitgefühl und Anerkennung geprägt sind. Wir setzen uns aktiv
dafür ein, dass unsere Veranstaltungen sicher für Kinder, Jugendliche und deren Familien
sind. Aufgrund ihres Alters, ihrer spezifischen Beeinträchtigung und ihres
Unterstützungsbedarfs müssen sie sich auf unseren Schutz verlassen können.

Diesem oben beschriebenen Schutz von Kindern, Jugendlichen und deren Familien vor
Gefahren verpflichtet sich Süße Zitronen e.V. Im Umgang mit ihren Klienten.

Das vorliegende Präventions- und Schutzkonzept wurde auf der Grundlage der 81, 88a, 847,
872a und $79a des SGB VIII entwickelt und soll zur Prävention dienen. Sollte jedoch ein
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eintreten, unterstützt es dabei, den Beteiligten
Handlungssicherheit zu geben.

Risikoeinschätzung - Unsere Kontakte zu Kindern

© Über Eltern im Gespräch über häusliche Situation, Alltagsbeschreibungen

® Über Beobachtungen im häuslichen Umfeld bei aufsuchenden Beratungen '

e Betreuung der Kinder mit Behinderung durch ehrenamtliche Mitarbeiter

® Über Äußerungen in Gruppenveranstaltungen, für Eltern oder Geschwisterkinder

® Über Leitungsfunktion einer Kindergruppe (Geschwisterkinder oder Kinderbetreuung
bei Familienveranstaltungen)

SÜSSE
ZILROME
Umgang mit vermuteter / beobachteter Kindeswohlgefährdung außerhalb
von Süße Zitronen

1. Erkennen von misshandelten und versorgungsdefizitären Kindern

Alle MA sind bzgl. Symptomen von körperlichen, sexuellen oder psychischen Misshandlungen
und emotionalen Vernachlässigungen sensibilisiert.

Eine verantwortliche Fachkraft ist damit betraut, sich intensiv mit dem Thema
“Kindeswohlgefährdung” zu beschäftigen (fortlaufend “Präventionsbeauftragte” genannt).
Sie qualifiziert sich durch entsprechende Fortbildungen/Literatur und gibt ihr erworbenes
Wissen an das Team weiter.

2. Verhalten im Verdachtsfall

Der Fall wird in der Teambesprechung vorgestellt und diskutiert, weiteres Vorgehen
besprochen und eingeleitet. Als Richtlinie dient dabei die Methodenmappe des Deutschen
Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.V. mit standardisierten Verfahren und
Methoden, Dokumentationsbeispielen und Gesprächsleitfäden. Bei gewichtigen
Anhaltspunkten muss von der Präventionsbeauftragten, eine insoweit erfahrene Fachkraft
des Kinderschutzbundes Köln oder einer anderen Familienberatungsstelle oder des
Jugendamtes hinzugezogen werden.

SÜSSE
ZItROME

Umgang mit Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter/innen von Süße
Zitronen

1. Sicherstellung der persönlichen Eignung des Personals

Neben der beruflichen Eignung, gilt die Vorlage eines aktuellen erweiterten
Führungszeugnisses ($30a BZRG) als Voraussetzung für eine haupt-, neben- oder
ehrenamtliche Tätigkeit für Süße Zitronen e.V. Hierbei ist entscheidend, dass die Person nicht
rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde ($72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss
einschlägig vorbestrafter Personen). Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird
im 5-Jahresrhythmus zur Vorlage eingefordert.

Im Einstellungsgespräch wird Kindeswohlgefährdung thematisiert und das Präventions- und
Schutzkonzept vorgestellt. Dem/der neuen Mitarbeiter/in wird die
Selbstverpflichtungerklärung zur Unterschrift vorgelegt, wodurch er/sie sich verpflichtet, sich
in seiner/ihrer Arbeit für den Schutz des Kindeswohls einzusetzen.

In regelmäßigen Gesprächen werden hauptamtliche wie ehrenamtliche Mitarbeiter /innen
zur Selbstreflexion in Fragen des Kinderschutzes, der fachlichen Haltung und des
professionellen Verhaltens angeregt.

2. Kommunikation einer gelebten Feedbackkultur

Süße Zitronen legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und
Klienten. Dazu werden Klienten und Teilnehmer regelmäßig aufgefordert Rückmeldung zu
geben, bei dem auch das Thema Wahrung eines “angemessenen Nähe-Distanz-Verhältnisses”
und “respektvoller Umgang” abgefragt wird. Mitarbeitern wird klar kommuniziert, dass
Rückmeldungen von Klienten zur Qualitätsicherung eingefordert werden.

süsse
ZItROME
3. Verfahrenswege bei Verdacht auf körperliche und seelische Gewalt sowie bei
erwiesener körperlicher oder seelischer Gewalt durch Mitarbeiter/innen

Es besteht ein Verdacht auf einen
Übergriff

Die Äußerungen müssen
ernstgenommen werden

Der Übergriff ist erwiesen
(wurde z.B. direkt beobachtet)

Y

Das Verhalten muss als Übergriff
benannt werden.

Das betroffene Mädchen oder der
betroffene Junge bekommt zunächst die
Aufmerksamkeit, dann die/der
übergriffige Mitarbeiter/in.

Einschätzung der Präventionsbeauftragten und ggf. der insofern erfahrenen Fachkraft:
Dokumentation der Beobachtungen mit Datum, Beschreibung der Handlung, Namen
der Kinder, der/des Mitarbeiter/in, Einschätzung der Situation,
e Sind weitere Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes/Jugendlichen
nötig?
®  Injedem Fall muss der Vereinsvorstand informiert werden, der ggf. eine
Meldung an den Landesverband (bvkm) veranlasst.
«e Das Krisenteam, bestehend aus der Präventionsbeauftragten, einem
Vorstandsmitglied und der insofern erfahrenen Fachkraft wird gebildet und
verantwortet den Krisenprozess.

Die Präventionsbeauftragte oder ggf. die insoweit erfahrene Fachkraft führt ein
Gespräch mit dem betroffenen Mädchen/Jungen: Das Gespräch hat das Ziel, zu
erfahren, wie es dem Kind oder der/dem Jugendlichen geht, ob es sich um eine
einmalige oder wiederholte Situation handelt und um deutlich zu machen, dass die
pädagogischen Fachkräfte schützen.

KIN

Die Präventionsbeauftragte führt ein Gespräch mit dem/der übergriffigen
Mitarbeiter/in:

Der/die übergriffige Mitarbeiter/in wird zum vermuteten/beobachteten Verhalten
befragt und über die beschlossenen Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Übergriffen

informiert.
BE Tel

Die Präventionsbeauftragte führt ein Gespräch mit den Eltern/Sorgeberechtigten: |

Information über die Situation und das Vorgehen der Einrichtung. Gegebenenfalls
Absprachen über weitere, auch externe Unterstützungsmaßnahmen.

SÜSSE
ZItROME

Bei Verdacht auf körperliche oder seelische Gewalt sowie bei.erwiesener körperlicher
oder seelischer Gewalt erfolgen arbeitsrechtliche Maßnahmen sowie ggf. eine
Strafanzeige (siehe Punkt 2.3.4).

Konkrete Vorfälle können Anlass für eine fachlichen Austausch im Team sein und eine
Reflexion, was zum Schutz der betroffenen aber auch aller weiteren Kinder notwendig
ist.

Das Hinzuziehen einer externen Fachberatungsstelle ist sinnvoll. Sie kann die
Einrichtung auch bei Gesprächen mit den Sorgeberechtigten unterstützen.

Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, bereits bei einem Verdacht auf einen
Übergriff die Präventionsbeauftragte zu informieren. Wenn die Vermutung oder der
Beweis sich gegen die Präventionsbeauftragte oder eine/n Vereinsvertreter/in richtet,
ist eine insoweit erfahrene Fachkraft des Kinderschutzbundes Köln zu informieren.

Alle weiteren Schritte der Intervention, bei einem begründeten oder auch
unbegründeten Verdacht finden in Absprache mit der Präventionsbeauftragten, dem
Vereinsvorstand und einer externen insoweit erfahrenen Fachkraft des
Kinderschutzbundes Köln statt, die das Krisenteam darstellen.

Stand 01.07.2020

Präventionsbeauftragte:
Mirjam Kalb

Insoweit erfahrene Fachkraft:
Kinderschutzbund/Kinderschutz-Zentrum Köln
Bonner Straße 151

50968 Köln

Tel: 0221 / 5 77 77-0

eMail: famiienberatung@kinderschumkund: -koeln.de

oder
eine andere Familienberatungsstelle

oder

Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst un der Stadt Köln
0221 / 221-91999

Beschlussvorlage Ausschuss

6429 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1945/2022 
Freigabedatum 
 18.07.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Süße Zitronen e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den  
„Süße Zitronen e.V.“, Geschäftsanschrift: Markusstr. 53, 50968 Köln, gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII 
als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verein wurde zunächst aus einer Elterninitiative heraus im März 2017 gegründet und mit Sitz in 
Köln am 14.06.2017 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 19313 eingetragen.  
Nach im März 2019 erfolgter Satzungsänderung hinsichtlich Name und Zweck, ist der Verein unter 
„Süße Zitronen e.V.“ tätig. Die Geschäftsräume befinden sich in 50968 Köln-Raderthal, Markusstr. 53. 
 
Der Verein hat nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII 
beantragt. 
 
Gemäß § 1 der Vereinsatzung vom 14. März 2019 verfolgt der Verein den Zweck, behinderte Kinder 
und ihre Familien, insbesondere in Form einer Beratungsstelle für Eltern von behinderten Kindern 
sowie durch die Organisation von Hilfsangeboten, zu unterstützen.  
Laut dem Einrichtungskonzept des Vereins, steht das Konzept des Empowerments im Mittelpunkt der 
pädagogischen Arbeit. Das heißt, der Verein will zuvorderst durch Hilfe zur Selbsthilfe Familien mit 
behinderten Kindern fördern. 
Um dies zu erreichen, bietet der Verein folgende Leistungen an: 
- Beratung 
- Häusliche Familienunterstützung  
- Freizeit, Gruppen- und Bildungsangebote 
Die Beratung umfasst die psychosoziale Familienberatung, die sozialrechtliche Beratung, die Vermitt-
lung externer Hilfsangebote und die Unterstützung in Erziehungsfragen. 
Die häusliche Familienunterstützung beinhaltet die Vermittlung von Betreuungskräften zur Unterstüt-
zung und Entlastung im häuslichen Alltag. Das Angebot ist gemäß der in NRW geltenden Anerken-
nungs- und Förderungsverordnung anerkannt und ist mit den Pflegekassen abrechenbar, soweit die 
Kinder einen Pflegegrad besitzen. 
Der Verein macht es sich zur Aufgabe, bereits vorhandene Freizeit-, Sport- und Ferienangebote für 
behinderte Kinder im Rahmen seiner Beratungstätigkeit bekannt zu machen und die Versorgungslü-
cke durch eigene Angebote zu ergänzen. Weiterhin will der Verein Gruppenangebote zum Austausch 
und für gemeinsame Freizeitaktivitäten der Familien anbieten sowie Informationsveranstaltungen zu 
den Themen Behindertentestament, Pubertät und Behinderung, etc. durchführen. 
Gemäß vorgelegtem Sachstandsbericht hat der Verein im Zeitraum November 2020 bis Oktober 2021 
128 Beratungsgespräche in 67 Familien durchgeführt. Inhalte der Beratung waren demnach: psycho-
soziale Beratung, Verhinderungspflege, Tagesmutter/Kita/Schule, Schwerbehindertenausweis, Pfle-
gegrad, Betreuung, Frühförderung, Entlastungsbetrag, Psychotherapie, Freizeitangebote, Haushalts-
hilfe, Familienkrise, Gleichgesinnte, Erziehung, Hilfsmittel, Kombileistung, Zukunftsängste, Wider-
spruchsverfahren, Kostenübernahme, Finanzierung Therapie, Berufstätigkeit, Ursachenforschung, 
Sonstiges.

3 
Darüber hinaus leistet der Verein Netzwerkarbeit mit 23 Vereinen und öffentlichen Institutionen, die im 
Bereich der Beratung und Unterstützung behinderter Kinder und deren Familien in Köln tätig sind. Im 
genannten Zeitraum führte der Verein eine Veranstaltung für Geschwister von behinderten Kindern 
durch. Der Verein plant, zwei dieser Veranstaltung pro Jahr durchzuführen.  
Im Oktober 2021 starteten zwei Selbsthilfegruppen für Eltern mit 6 bzw. 10 Teilnehmer*innen. Zur 
Häufigkeit der Treffen werden im Sachstandsbericht keine Angaben gemacht.  
Der Verein beschäftigt vier hauptamtliche Mitarbeiter*innen mit folgenden Qualifikationen: 
Mitarbeiter*in 1: Diplom-Pädagogin, Casemanagerin im Sozial- und Gesundheitswesen (DGCC) 
Mitarbeiter*in 2: Diplom-Psychologin, Systemischer Coach (DBVC), Fachkraft für Geschwister (ISPA) 
Mitarbeiter*in 3: Diplom-Sozialpädagogin 
Mitarbeiter*in 4: Psychologin (BA), Casemanagerin im Sozial- und Gesundheitswesen (DGCC) 
die sich 60 Wochenstunden teilen. Hiervon werden ca. 40 Wochenstunden im Bereich der Beratung 
geleistet und ca. 20 Wochenstunden in der Administration und dem Angebotsausbau.  
 
Das Finanzamt Köln-Süd hat am 16.06.2020 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den 
§§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung des Vereins erfüllt demnach die für die Anerkennung als 
steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen.  
Den Vereinsvorstand bilden: 
- Thomas Müller 
- Helmut Polch und 
- Jan Daniel. 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Der Verein hat eigenen Angaben zufolge mit freien und öffentlichen Trägern, u. a. Dez. 4 des Land-
schaftsverbands Rheinland, Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frühförderstelle, Be-
zirksjugendamt Lindenthal, Gesundheitsamt, Netzwerkgespräche geführt und mögliche Formen der 
Zusammenarbeit besprochen. Der Verein gibt an, an den Netzwerktreffen Frühe Hilfen, AK Frühförde-
rung, AK Familienunterstützender Dienst, teilzunehmen. Aufgrund der Netzwerkarbeit ist erkennbar, 
dass der Verein mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenarbei-
tet und bereit ist, mit anderen Trägern der Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 1 SGB VIII zusammenzuwir-
ken. 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung erfüllt „Süße Zitronen e.V.“ die Voraussetzungen zur Anerken-
nung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII. 
Da der Verein bereits seit mehr als 3 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist,  
ist er gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Die Satzung sowie das Konzept und Schutzkonzept sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 
1945/2022 hinterlegt.

Anlage 1 Satzung Süße Zitronen e.V.

4493 Zeichen

VEREINSSATZUNG

& 1 Name und Zweck
Der Verein Süße Zitronen e. V. mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-
nützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Dieser Zweck besteht in der Unterstützung von behinderten Kindern und ihren Familien und wird
verwirklicht insbesondere durch eine Beratungsstelle für Eltern von behinderten Kindern sowie die
Organisation von Hilfsangeboten.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen.

8 2 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

8 3 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

& 4 Ausschluss von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

8 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen, Anstalten und Stiftungen des öffentli-
chen und privaten Rechts werden, die die Ziele des Vereins gemäß $ 1 unterstützen. Der Antrag
zur Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich einzureichen, der auch darüber beschließt. Nur or-
dentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht und können in Vereinsämter gewählt werden. Der Aus-
tritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds zum Ende des Kalenderjahres. Die Mitglied-
schaft erlischt ferner durch Tod des Mitglieds sowie bei Auflösung des Vereins. Auf Beschluss der
Mitgliederversammlung kann ein Mitglied wegen des Verstoßes gegen die Vereinszwecke ausge-
schlossen werden.

Fördermitglied des Vereins kann werden, wer bereit ist, die Ziele des Vereins mit einem Mindest-
beitrag zu unterstützen. Für die Aufnahme genügt eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vor-
stand. Die Fördermitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod oder durch
Ausschluss. Fördermitglieder haben von den gesetzlichen Mitgliedsrechten nur die nachfolgend
aufgeführten: Fördermitglieder haben ein Informationsrecht und ein alle Angelegenheiten des Ver-
eins umfassendes Vorschlagsrecht. Die Vereinsführung hat ihnen Auskünfte über den letzten ver-
fügbaren Kassenbericht sowie die Aktivitäten des Vereins zu erteilen, soweit es die Vereinsinte-
ressen und die gebotene Vertraulichkeit nicht verbieten und hierdurch nicht unverhältnismäßige
Kosten verursacht werden. r {

$& 6 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der

Mitgliederversammlung festgelegt wird. Ehrenmitglieder sind stets von sämtlichen Beiträgen befreit.

Neue Mitglieder haben binnen zwei Wochen nach Aufnahme den geltenden jährlichen
Mitgliedsbeitrag in voller’ Höhe zu zahlen.

8 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

& 8 Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden
Vorsitzenden und der/dem Kassierer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, gewählt und
bleibt.bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich.

& 9 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die
Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. ; :

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder
einzuberufen, diese muss innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.

Die Mitgliederversammlung beschließt mehrheitlich mit den jeweils anwesenden Mitgliedern. Jedes
Mitglied hat eine Stimme. '

Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich spätestens zwei Wochen vorher eingeladen. Das
Protokoll der Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer
unterzeichnet.

8 10 Auflösung, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigten
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Hilfe für Behinderte.

Vorstehende Satzung wurde am 14. März 2019 errichtet.

Beratungsverlauf (1)

30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bonner Straße 151
  • Markusstraße 53
  • Straße 15

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Details

Aktenzeichen
1945/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.07.2022
Erstellt
08.06.2022 11:10