V/0193/2010
Warendorfer Straße - Kaiser-Wilhelm-Ring - Danziger Freiheit
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Beschlussvorlage
6678 Zeichen
V/0193/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Warendorfer Straße - Kaiser-Wilhelm-Ring - Danziger Freiheit
- Baubeschluss Kanalsanierung -
Beratungsfolge
29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.07.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Kanalsanierung vom Kaiser-Wilhelm-Ring bis zur Danziger Freiheit wird auf Grundlage der
vom Tiefbauamt aufgestellten Ausführungsplanung (W – 116) ausgeführt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnahme 4031 Warendorfer Straße.,
Ring-Danziger Freiheit
Auszahlungen 2010 300.000
2011 1.500.000
2012 1.000.000 Finanzierung der Mehr-
auszahlungen von 400
T€ durch Minderauszah-
lungen in der Produkt-
gruppe 1101, Investiti-
onsmaßnahme 0012
„Verbesserung v. Kanä-
len/Hausanschlüssen“ -
Bau / Hydraulische Ver-
besserung Regenwas-
serkanalisation Tannen-
hofallee.
2.800.000
Vorlagen-Nr.:
V/0193/2010
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
16.06.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0193/2010
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investition in der Produktgruppe 1101 Auszah-
lungen für Baukosten in Höhe von 2,8 Mio. € anfallen.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der jeweiligen künftigen Haushaltssatzungen bzw. der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Beschreibung der Baumaßnahme:
Der aus den Jahren 1910 stammende Mischwasserkanal in der Warendorfer Straße (DN
300 – DN 600) ist lt. Untersuchung mit dem Kanalfernauge auf der gesamten Länge von
ca. 720 m defekt (Zustandsklassen 0, 1 und 2). Der Mischwasserkanal weist Risse, Scher-
benbildung, starke Korrosion, Unterbögen, Ausblühungen und Hohlräume auf.
Durch die Undichtigkeiten tritt Abwasser in den Untergrund aus, bzw. Grundwasser in die
Kanalisation ein. Das statische Gefüge ist durch Korrosion und Rissbildung stark beein-
trächtigt. Es besteht Einsturzgefahr, so dass die Entsorgungssicherheit gefährdet ist. Am
10.06.09 kam es zum Bruch einer Anschlussleitung vor Haus Nummer 107. Im Zuge der
Ausschachtungsarbeiten wurde unterhalb der Straße ein ca. 15 m³ großer Hohlraum fest-
gestellt. Vermutlich wurde das Erdreich über einen langen Zeitraum durch die schadhafte
Anbindung des Anschlusses an den Straßenkanal ausgespült.
Die untersuchten Hausanschlussleitungen weisen das gleiche schlechte Schadensbild wie
die Hauptkanäle aus.
Die Erneuerung ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen und zur Aufrechterhal-
tung der Entsorgungssicherheit unbedingt erforderlich. Das vorhandene Mischwassersys-
tem wird beibehalten, da keine Regenwasservorflut vorhanden ist.
Aufgrund der schwierigen Untergrundverhältnisse ist eine Kanalerneuerung in offener
Bauweise nur mit erhöhtem Kosten- und Zeitaufwand realisierbar. Durch die Baugrundun-
tersuchung wurde festgestellt, dass der Grundwasserspiegel über dem geplanten Rohr-
scheitel liegt. Dies führt zu einem erhöhten Aufwand für die Grundwasserhaltung. Die sehr
schwierigen Bodenverhältnisse würden bei offener Bauweise einen Spundwandverbau zur
Baugrubensicherung erfordern. Die Baukosten für die offene Bauweise lägen höher, als für
die geschlossene Bauweise.
Die Mischwasserkanäle werden im unterirdischen Rohrvortrieb erneuert werden. Es sind
mehrere Pressstrecken erforderlich.
Der Anschluss an den Hauptsammler III im Kaiser-Wilhelm-Ring erfolgt in offener Bauwei-
se. Die Kanalanschlüsse aus den Nebenstraßen und die Kanalerneuerung im Bereich Haus
162 – 174 werden ebenfalls in offener Bauweise erneuert.
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Die Erneuerung der Hausanschlüsse wird, abhängig vom Schadensbild und der örtlichen
Lage der Leitungen, in offener Bauweise, im unterirdischen Vortrieb oder als Inlinerverfah-
ren ausgeführt.
Die vorhandenen Kanäle werden mit fließfähigem Spezialmörtel verfüllt.
Die erforderlichen Straßenaufbrüche werden wieder geschlossen und die Fahrbahn in
Stand gesetzt. Eine vollständige Straßenerneuerung bzw. Neugestaltung ist erforderlich
und soll möglichst im unmittelbaren Anschluss erfolgen. Die Straßenplanung soll mit der
Vorlage V/0283/2010 am 29.06.2010 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Anhörung
und am 30.06.2010 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt-
schaft zur Entscheidung vorgelegt werden.
2. Ausschreibung und Bau:
Die Stadtwerke Münster werden vor dem geplanten Straßenbau Arbeiten an den Versor-
gungsleitungen ausführen.
Eine gemeinsame Ausschreibung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme in Verbindung mit
den Arbeiten der Stadtwerke, führt aufgrund des speziellen Kanalbauverfahrens zu keinem
Synergieeffekt.
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB im II/III. Quartal 2010.
Die Planung und Ausführung erfolgt in enger Abstimmung mit den Anliegern und der an-
sässigen Kaufmannschaft. Während der Bauzeit ist die Erreichbarkeit der Grundstücke und
Geschäfte für Anwohner, Kunden und Lieferanten sicher gestellt.
Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2010 vorgesehen. Die Maßnahme beginnt im Bereich
der Danziger Freiheit. Die Arbeiten in der Warendorfer Straße beginnen im Januar 2011.
Sollten die Kanalbauarbeiten nicht durch außergewöhnliche Vorkommnisse (z. B. Witte-
rungseinflüsse, Grundwasser – und Bodenproblematik) beeinträchtigt werden, wird die Ge-
samtbauzeit für den Kanalbau ca. 18 Monate betragen und im Bauvertrag festgeschrieben.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit der Polizei und dem städtischen Ord-
nungsamt abgestimmt. Die Anzahl der Fahrspuren soll beibehalten werden.
3. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Die geplante Kanalsanierung ist nicht beitrag sauslösend im Sinne des Straßenbeitrags-
rechtes. Zuschüsse werden nicht erwartet.
4. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden.
5. Liegenschaftliche Regelungen:
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Informations-
schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme und die voraussichtlich zu zahlenden
Beiträge informiert.
In Vertretung
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gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Warendorfer Straße
- Kaiser-Wilhelm-Ring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0193/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37