3611/2017
Offene Ganztagsschule im Primarbereich ab dem Schuljahr 2018/2019
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Beschlussvorlage Rat
17381 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/40/400/1
Vorlagen-Nummer
3611/2017
Freigabedatum
26.03.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Offene Ganztagsschule im Primarbereich ab dem Schuljahr 2018/2019
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den ermittelten Bedarf von 30.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr 2018/2019 zur
Kenntnis.
2. Er beauftragt die Verwaltung, bis zum Schuljahr 2021/2022 einen weiteren Ausbau der OGS-
Platzzahlen bis zu einer Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen entsprechend der jeweiligen Bedarfs-
lage und vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse vorzunehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Ausbau der OGS-Plätze verbundenen notwendigen
zusätzlichen Stellen als Mehrstellen in der Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2019 mit aufzuneh-
men. Dies sind im Einzelnen 1,5 Stellen der Entgeltgruppe 5 TVöD-V in den Schulsekretariaten sowie
in der Jugendverwaltung zusätzliche 2,65 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW (bzw. Ent-
geltgruppe 7 TVöD-V) zur Festsetzung der Elternbeiträge sowie 0,5 Stelle in der Besoldungsgruppe A
10 LBesG NRW als Teamleitung. Die Stellen werden sukzessive entsprechend der Einrichtung der
OGS-Plätze durch die Verwaltung zur Besetzung frei gegeben.
Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Stellen werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff.
entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben und
Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung berücksichtigt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel
finanziert.
4. Die erforderlichen Mittel für die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger werden im Rahmen
der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 –
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksich-
tigt.
In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 18.05.2017 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schul-
jährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv
steigende Pflichtanteil der Kommune dauerhaft als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qua-
litätssicherung an die Träger ausgezahlt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert. Es
erfolgt keine entsprechende Reduzierung des freiwilligen städtischen Anteils an den Fördersätzen.
Jugendhilfeausschuss 10.04.2018
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.04.2018
Finanzausschuss 30.04.2018
Rat 03.05.2018
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5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmate-
rialien wird über veranschlagte Mittel aus dem Teilfinanzplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Zeile 9 –
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen realisiert.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Fachaus-
schüssen das Ergebnis bekanntzugeben.
Alternative zu 4.:
Die gemäß Landeserlass verpflichtende jährliche Erhöhung des städtischen Pflichtanteils um drei
Prozent wird mit dem freiwilligen städtischen Anteil verrechnet und führt zu einer entsprechenden
Reduzierung des freiwilligen städtischen Anteils. Der städtische Anteil der Fördersätze steht dadurch
nicht für den Qualitätsausbau zur Verfügung.
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Begründung
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen können dem nachstehenden Begründungstext entnommen
werden.
Ausgangslage
Die Verwaltung wurde mit dem Ratsbeschluss vom 18.05.2017 (Vorlagen-Nr. 0241/2017) beauftragt,
jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljah-
res dem Rat bekannt zu geben sowie „eine grundsätzliche Klärung der Finanzierung der Zuwendun-
gen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel –
insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Dynamisierung der Pflichtanteile der Kommune – für
die Zukunft herbeizuführen […]“.
Angesichts steigender Schülerzahlen kommt auch dem Ausbau der offenen Ganztagschule eine be-
sondere Bedeutung zu. Es ist weiterhin von einer stetig steigenden Bedarfslage auszugehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Finanzierung des weiteren Ausbaus der OGS-Platzzahlen im
Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise über einen Zielausbau auf bis zu 33.000 OGS-Plätze mit-
telfristig abzusichern. Insofern ist es aufgrund der weiterhin steigenden Bedarfe folgerichtig, wenn die
Stadt Köln den Ausbau des offenen Ganztages nicht mehr von Schuljahr zu Schuljahr durch die poli-
tischen Gremien der Stadt Köln beschließt, sondern eine Grundlage schafft, welche den Ausbau der
Plätze im offenen Ganztag bis zum Schuljahr 2021/2022 ermöglicht und die dafür erforderlichen, fi-
nanziellen Rahmenbedingungen mittelfristig festlegt. Nebenbei sollte nicht außer Acht gelassen wer-
den, dass auf Bundesebene die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kin-
der im Grundschulalter diskutiert wird. Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist hierbei bereits ein
Schritt in diese Richtung.
Ergebnis der Bedarfsanalyse für das Schuljahr 2018/2019
Im laufenden Schuljahr 2017/2018 stehen insgesamt 29.700 Plätze an den 151 offenen Ganztags-
schulen zur Verfügung. Im Anschluss an die Anmeldung der neuen Erstklässler für das Schuljahr
2018/2019 wurden die Schulen im Dezember 2017 um die Übermittlung von Daten und darüber hin-
ausgehenden Informationen gebeten. Als Grundlage für die anschließenden Planungen wurden u.a.
die Altersstruktur der OGS, der bei der Schulanmeldung vor Ort erhobene Ganztagsbedarf der neuen
Erstklässler sowie die Anzahl der Kinder auf der Warteliste abgefragt. Da die Erweiterung des Kontin-
gentes grundsätzlich im vorhandenen Raumbestand vorgenommen werden muss, sind zudem das
Raumkonzept und die Verpflegungssituation an den einzelnen Standorten in die Planungen einzube-
ziehen.
Die Auswertung dieser Daten sowie der Informationen aus den mit vielen Schulleitungen im Zusam-
menhang mit der Bedarfsabfrage geführten Beratungsgesprächen hat ergeben, dass die Nachfrage
über das zur Verfügung stehende Kontingent von 29.700 Plätzen hinausgeht. Es ergibt sich demnach
ein stadtweiter Mehrbedarf von 729 Plätzen. Dies bedeutet eine erforderliche Erhöhung des städti-
schen Kontingentes auf 30.429 Plätze, somit aufgerundet eine einzurichtende Gesamtzahl i. H. v.
30.500 OGS-Plätzen. Setzt man die 28.920 im laufenden Schuljahr 2017/2018 tatsächlich belegten
Plätze in Relation zu dem ermittelten Bedarf, ergibt sich eine Veränderung von 1.509 Plätzen.
Die Versorgungsquote beträgt damit 78 %. Die Bezugsgröße ist hierbei die Vorstatistik (Stand März
2017 bezogen auf das Schuljahr 2017/2018). Aufgrund der steigenden Schülerzahlen bleibt die Ver-
sorgungsquote trotz der Erhöhung der Platzzahl unverändert.
Ausgehend von den Platzsteigerungen in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018 und den für die-
se Jahre zugrunde liegenden Ratsbeschlüssen ist die Prognose realistisch, dass in den Folgejahren
mit jährlichen Steigerungen von je rund 800 Plätzen zu rechnen ist. Deshalb wird für die mittelfristige
Planung der kommenden vier bis fünf Schuljahre eine Platzzahl von 33.000 festgelegt. Die Verwal-
tung wird weiterhin jährlich eine Bedarfsanalyse durchführen und dem Jugendhilfeausschuss sowie
dem Ausschuss Schule und Weiterbildung das Ergebnis bekanntzugeben.
Die schulscharfe Darstellung für das Schuljahr 2018/2019 kann der Anlage 2 entnommen werden.
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Auch wenn in allen Stadtbezirken ein weiterer Ausbau der OGS-Platzzahlen möglich ist, wird erneut
die bereits in den vergangenen Jahren wahrgenommene Tendenz deutlich, dass insbesondere in
Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf die Steigerung der Platzzahlen nicht in ähnlich
hoher Weise erfolgt wie in anderen Stadtteilen.
Es wird weiterhin der Ansatz verfolgt, Schulen in Bezug auf die Umsetzung konzeptioneller Lösungen
zu unterstützen. Hierzu werden gemeinsam mit dem Schulträger die pädagogischen Ganztagskon-
zepte überprüft und konzeptionelle Anpassungen erarbeitet, welche einen Ausbau der Platzzahlen im
Raumbestand ermöglichen. Dieser Prozess ist weiterhin im Gange, sodass die genannten Platzzah-
len an einigen Standorten lediglich einen Zwischenstand wiedergeben können.
An Standorten, wo konzeptionelle Verbesserungen jedoch nicht (mehr) möglich oder bereits umge-
setzt sind, wird die Verwaltung prüfen, ob und in welcher Weise insbesondere in Wohnbereichen mit
besonderem Jugendhilfebedarf zusätzlicher Raum geschaffen werden kann. Dies ist unter Umstän-
den mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Eine besondere Problematik besteht an einigen Standorten darin, eine Verpflegung mit einer Steige-
rung der Mahlzeiten in ausreichendem Maße sicherzustellen. Dort sind z.B. die Arbeitsflächen in den
Küchenräumen zu klein und die Möglichkeit der Installation zusätzlicher Elektrogeräte für eine Steige-
rung der Mahlzeiten pro Tag ist nicht gegeben. Weiterhin ist eine Verlagerung der Speiseausgabe in
andere Räumlichkeiten nicht möglich. In das Verpflegungskonzept werden vielerorts bereits Betreu-
ungs- und Klassenräume einbezogen, die täglich gereinigt werden, da das ursprünglich auf die Ein-
richtung einer Versorgungsquote von 50% ausgelegte Raumprogramm für die offene Ganztagsschule
im Primarbereich den Bau separater Mensen nicht vorsah.
Ergänzend zu den dargelegten OGS-Platzzahlen werden 25 Gruppen im Rahmen der Maßnahme
„Kurzbetreuung bis 13 Uhr“ fortgeführt. Zudem werden 120 Silentien für Schülerinnen und Schüler,
die nicht am Ganztag teilnehmen, gefördert.
Finanzierung
Der Anlage 1 ist eine detaillierte Darstellung des Budgets zu entnehmen, das ab dem Haushaltsjahr
2019 benötigt wird. Der schuljahresbezogene Vergleich zwischen dem ermittelten Platzbedarf und der
Anzahl der tatsächlich belegten Plätze hat für die vergangenen Jahre gezeigt, dass nicht alle zur Ver-
fügung gestellten Plätze belegt werden. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass der von den
Eltern bei der Schulanmeldung angezeigte Ganztagsbedarf zum Zeitpunkt des tatsächlichen Schul-
beginns nicht mehr geltend gemacht wird. Mit den auf diese Weise freiwerdenden Plätzen werden -
auch schulübergreifend - anderweitige Mehrbedarfe gedeckt, dennoch verbleiben unbesetzte Plätze.
Dieser Erkenntnis wird erstmalig Rechnung getragen, so dass bei der Kalkulation der Haushaltsmittel
davon ausgegangen wird, dass die Platzzahl von 30.500 Plätzen nicht schon im Schuljahr 2018/2019
erreicht wird, sondern erst im Schuljahr 2019/2020. Die Berechnung des Finanzbedarfes für 2019
geht deshalb bis zum 31.07.2019 von einer Platzbelegung von 29.700 und ab dem 01.08.2019 von
30.500 aus. Sofern die tatsächliche Belegung doch höher als erwartet ausfallen sollte, werden die
hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zusätzlich bereitgestellt.
Gemäß dem Zuwendungserlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW steigen die von
Landesseite zur Verfügung stehenden Fördersätze jeweils zu Beginn eines Schuljahres um 3%.
Gleichzeitig erhöht sich der kommunale Pflichtanteil der Stadt Köln schuljährlich um die gleiche Dy-
namisierungsquote. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 18.05.2017 berücksichtigt die in der An-
lage 1 dargestellte Berechnung sowohl die Weiterleitung der erhöhten Fördersätze des Landes als
auch die Erhöhung des kommunalen Pflichtanteils an die Ganztagsträger.
Aus Sicht der Fachverwaltung ist die dauerhafte Weitergabe der dreiprozentigen Erhöhung des städ-
tischen Pflichtanteils als tatsächliche Erhöhung des gesamten städtischen Anteils an den Auszahlun-
gen an die Träger des offenen Ganztags (und damit ohne gleichzeitige Reduzierung des freiwilligen
städtischen Anteils) erforderlich, um die Qualität im offenen Ganztag zumindest zu sichern. Andern-
falls müssten regelmäßige Tarifsteigerungen beim Personal der Träger ggf. über eine Verringerung
von Qualitätsstandards im Rahmen des OGS-Angebots ausgeglichen werden. Die Tarifsteigerungen
der vergangenen Jahre fanden über einen längeren Zeitraum keine Berücksichtigung, im Gegenteil,
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die Fördermittel wurden durch haushaltsbedingte Erfordernisse sogar gekürzt. Der städtische Pflicht-
anteil erhöht sich zum 01.08.2018 um einen Betrag in Höhe von 13 Euro pro Kopf und Schuljahr und
zum 01.08.2019 um weitere 14 Euro.
Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie der Finanzausschuss
haben in Ihren Sitzungen die Freigabe von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 1.000.000 Euro
ab dem Haushaltsjahr 2018 für Inklusion und Integration im Rahmen der offenen Ganztagsschule
beschlossen und festgelegt, dass diese Mittel zur Erhöhung der Förderung in Höhe von 33 Euro je
OGS-Platz und Schuljahr eingesetzt werden (Vorlagen-Nr. 3811/2017).
Insgesamt steigt der Fördersatz für die Betreuung und Förderung eines Kindes im offenen Ganztag
einer Grundschule ab 01.08.2018 um 77 Euro auf 1.987 Euro. Für Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf beläuft sich die Steigerung auf 108 Euro, so dass ein Fördersatz in Höhe von
2.943 Euro erreicht wird.
Die Berechnung des Elternbeitrags, welcher für die Teilnahme eines Kindes an den außerunterrichtli-
chen Ganztagsangeboten erhoben wird, richtet sich nach der städtischen „Satzung über die Erhe-
bung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtli-
chen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen“ in der derzeit gültigen Fassung. Die zu vereinnah-
menden Elternbeiträge dienen der Refinanzierung des Pflichtanteils der Kommune gemäß dem Lan-
deserlass. Der darüber hinausgehende Betrag wird gemäß dem Ratsbeschluss vom 19.06.2007 für
Maßnahmen zur Qualitätssicherung eingesetzt.
Es ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2018:
Ausgehend von dem gemäß Hpl. 2018 ausgewiesenen freiwilligen kommunalen Anteil in Höhe von
23.028.096 Euro entsteht im Haushaltsjahr 2018 kein zusätzlicher Finanzbedarf.
Haushaltsjahr 2019 ff.:
Die detaillierte Darstellung des Finanzbedarfs ab dem Haushaltsjahr 2019 kann der Anlage 1 ent-
nommen werden. Es ist die Bereitstellung eines freiwilligen kommunalen Anteils in Höhe von
24.650.164 Euro erforderlich, welcher dazu beiträgt, die Qualität der offenen Ganztagsschule zu er-
halten bzw. zu verbessern.
Zuwendungen an die Träger:
Für die Finanzierung von 30.500 Plätzen ab dem Schuljahr 2019/2020 ist ab dem Haushaltsjahr 2019
die Bereitstellung eines freiwilligen kommunalen Anteils notwendig in Höhe von (vgl. Anlage 1)
24.650.164 Euro
Abzüglich des im Hpl. 2018 einschl. Finanzplanung bis 2021 für das Hj. 2019 geplanten
Betrages von
24.429.046 Euro
ergibt sich für 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von
221.118 Euro
Die Zuschüsse des Landes werden vorbehaltlich des Ratsvotums fristgerecht zum 31.03.2018 bean-
tragt.
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Die Gesamtfinanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der Anlage 1 stellt sich
zusammenfassend im Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Auszahlungen an die Träger 76.356.105 €
davon:
Fördermittel des Landes 36.379.715 €
Elternbeiträge (davon 14.089.600 € zur
Refinanzierung des städt. Pflichtanteils so-
wie ein Anteil in Höhe von 1.236.625 € zur
Qualitätsverbesserung)
15.326.226 €
Freiwilliger städtischer Anteil 24.650.164 €
Unter der Voraussetzung, dass das OGS-Platzkontingent von 33.000 Plätzen ausgeschöpft ist, be-
trägt der freiwillige städtische Anteil 27.168.496,00 Euro.
Zusätzliche Personal- und Sachkosten:
Im Haushaltsjahr 2018 entstehen keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten.
Mit dem Ausbau des offenen Ganztags auf bis zu 33.000 Plätze werden in den nächsten Jahren, be-
ginnend ab dem Haushaltsjahr 2019 und bezogen auf das Schuljahr 2019/2020, weitere Personalres-
sourcen benötigt.
Unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Messzahl von 1.249 Fällen je Sachbearbeitung ergibt sich
aus der Platzzahlensteigerung um 3.300 Plätze ab dem 01.08.2019 ein Stellenmehrbedarf im Umfang
von 2,65 Stellen StOS BGr. A7 LBesG NRW bzw. VB EGr. 7 TVöD-V. Die durchschnittlichen Jahres-
personalkosten betragen hierfür insgesamt 160.325 Euro (2,65 x 60.500 Euro).
Aus der Zusetzung der Stellen für die Sachbearbeitung ergibt sich zudem die Notwendigkeit zur Ein-
richtung zusätzlicher Stellenanteile für die Teamleitung (0,5 Stelle StOI, BGr. A10 LBesG NRW). Die
durchschnittlichen Jahrespersonalkosten hierfür betragen 38.600 Euro (0,5 x 77.200 Euro).
Darüber hinaus ergibt sich durch den Ausbau des offenen Ganztags auf 33.000 Plätze ab 01.08.2019
ein Stellenmehrbedarf im Umfang von 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 5 TVöD in den
Schulsekretariaten, welche auf die betroffenen Sekretariate zu verteilen sind. Die durchschnittlichen
Jahrespersonalkosten hierfür betragen insgesamt 73.650 Euro (1,5 x 49.100 Euro)
Per Saldo führt dies für den Bereich der Personalkosten zu einer jährlichen Mehrbelastung von
272.575 Euro.
Zudem fallen pro Büroarbeitsplatz zusätzliche Sachkosten in Höhe von 12.800 Euro jährlich an.
Die Finanzierung der ab dem Haushaltsjahr 2019 erforderlichen zusätzlichen Sachkosten für Büroar-
beitsplätze wird durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Teilpläne 0301 – Schulträger-
aufgaben und 0603 – Kindertagesbetreuung sichergestellt.
Anlagen
Anlage 2 - Verteilung der OGS-Plätze
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Bezirk 1 3.689 3.135 3.277 142 89% Bezirk 2 3.656 2.759 2.995 236 82% Bezirk 3 5.108 4.074 4.344 270 85% Bezirk 4 3.696 3.034 3.208 174 87% Bezirk 5 3.990 3.172 3.378 206 85% Bezirk 6 3.510 2.231 2.371 140 68% Bezirk 7 4.406 2.970 3.089 119 70% Bezirk 8 4.855 3.173 3.252 79 67% Bezirk 9 6.250 4.372 4.515 143 72% Gesamt 39.160 28.920 30.429 1.509 78% Stadt- bezirk aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 belegte OGS-Plätze im Schuljahr 2017/2018 Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 GGS Dagobertstr. 79 Altstadt-Nord 144 134 200 66 100% Altstadt-Nord 144 134 200 66 100% GGS Zwirnerstr. 15-17 Altstadt-Süd 193 175 195 20 100% KGS Trierer Str. 8 Altstadt-Süd 208 194 205 11 99% FS Marienplatz 2 Altstadt-Süd 160 112 112 0 70% Altstadt-Süd 561 481 512 31 91% FS Alter Mühlenweg 2 Deutz 235 120 120 0 51% GGS Gotenring 5 Deutz 223 152 150 -2 67% KGS Gotenring 5 Deutz 220 150 150 0 68% Deutz 678 422 420 -2 62% GGS Antwerpener Str. 19-29 Neustadt-Nord 213 192 192 0 90% GGS Balthasarstr. 87 Neustadt-Nord 313 309 305 -4 97% GGS Gilbachstr. 20 Neustadt-Nord 394 331 360 29 91% KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17 Neustadt-Nord 197 168 175 7 89% FE Blumenthalstr. 10-12 Neustadt-Nord 39 12 18 6 46% Neustadt-Nord 1.156 1.012 1.050 38 91% GGS Loreleystr. 3-5 Neustadt-Süd 185 175 185 10 100% GGS Pfälzer Str. 30-34 Neustadt-Süd 194 176 175 -1 90% GGS Lochnerstr. 13-15 Neustadt-Süd 205 206 200 -6 98% KGS Mainzer Str. 30-34 Neustadt-Süd 366 351 350 -1 96% KGS Zugweg 42-44 Neustadt-Süd 200 178 185 7 93% Neustadt-Süd 1.150 1.086 1.095 9 95% Bezirk 1 gesamt 3.689 3.135 3.277 142 89% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 1 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung GGS Cäsarstr. 21 Bayenthal 299 185 231 46 77% KGS Cäsarstr. 21 Bayenthal 165 74 104 30 63% Bayenthal 464 259 335 76 72% GGS Godorfer Hauptstr. 73 Godorf 113 81 81 0 72% Godorf 113 81 81 0 72% GGS Ketteler Str. 14 Meschenich 432 250 258 8 60% Meschenich 432 250 258 8 60% GGS Annastr. 63 Raderberg 291 275 285 10 98% Raderberg 291 275 285 10 98% EGS Mainstr. 75 Rodenkirchen 303 250 275 25 91% KGS Mainstr. 75 Rodenkirchen 346 294 300 6 87% Rodenkirchen 649 544 575 31 89% GGS Adlerstr. 13 Rondorf 363 270 305 35 84% Rondorf 363 270 305 35 84% GGS Sürther Hauptstr. 149 Sürth 460 300 325 25 71% Sürth 460 300 325 25 71% GGS Zum Hedelsberg 13 Weiß 336 279 300 21 89% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 2 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Weiß 336 279 300 21 89% GGS Rosenzweigweg 3 Zollstock 179 152 156 4 87% GGS Bernkasteler Str. 9 Zollstock 369 349 375 26 100% Zollstock 548 501 531 30 97% Bezirk 2 gesamt 3.656 2.759 2.995 236 82% GGS Geilenkircher Str. 52 Braunsfeld 391 352 360 8 92% Braunsfeld 391 352 360 8 92% GGS Kirchweg 138 Junkersdorf 532 367 400 33 75% Junkersdorf 532 367 400 33 75% GGS Stenzelbergstr. 3-7 Klettenberg 298 265 265 0 89% KGS Lohrbergstr. 46 Klettenberg 212 206 210 4 99% Klettenberg 510 471 475 4 93% GGS Bachemer Str. 69 Lindenthal 182 166 180 14 99% GGS Freiligrathstr. 60 Lindenthal 330 316 325 9 98% KGS Freiligrathstr. 60 Lindenthal 188 0 0 0 0% KGS Lindenburger Allee 38 Lindenthal 178 140 150 10 84% Lindenthal 878 622 655 33 75% GGS Kölner Str. 37 Lövenich 401 242 267 25 67% Lövenich 401 242 267 25 67% GGS Wendelinstr. 64 Müngersdorf 205 172 185 13 90% Müngersdorf 205 172 185 13 90% GGS Berrenrather Str. 352 Sülz 318 287 314 27 99% KGS Berrenrather Str. 179 Sülz 204 197 204 7 100% GGS Mommsenstr. 5-11 Sülz 200 185 194 9 97% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 3 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung GGS Kaisersescher Str. 5 Sülz 152 149 208 59 100% FE Zülpicher Str. 194 Sülz 22 14 20 6 91% Sülz 896 832 940 108 100% GGS Breslauer Str. 11 Weiden 273 269 287 18 100% GGS Schulstr. 2 Weiden 212 181 183 2 86% Weiden 485 450 470 20 97% KGS Im Kamp 14 Widdersdorf 294 162 162 0 55% GGS Neue Sandkaul 23 Widdersdorf 516 404 430 26 83% Widdersdorf 810 566 592 26 73% Bezirk 3 gesamt 5.108 4.074 4.344 270 85% GGS Erlenweg 16 Bickendorf 173 140 145 5 84% KGS Erlenweg 16 Bickendorf 313 200 200 0 64% Bickendorf 486 340 345 5 71% GGS Görlinger Zentrum 45 Bocklemünd/Mengenich 248 153 153 0 62% KGS Mengenicher Str. 28 Bocklemünd/Mengenich 208 152 155 3 75% Bocklemünd/ Mengenich 456 305 308 3 68% GGS Borsigstr. 13 Ehrenfeld 177 157 160 3 90% GGS Lindenbornstr. 15-19 Ehrenfeld 203 192 200 8 99% KGS Everhardstr. 60 Ehrenfeld 204 177 202 25 99% KGS Lindenbornstr. 15-19 Ehrenfeld 181 146 150 4 83% KGS Platenstr. 7-9 Ehrenfeld 216 201 218 17 100% FL Leyendecker Str. 20-22 Ehrenfeld 71 34 36 2 51% Ehrenfeld 1.052 907 966 59 92% GGS Nußbaumer Str. 254-256 Neuehrenfeld 311 269 300 31 96% KGS Baadenberger Str. 111 Neuehrenfeld 245 205 225 20 92% GGS Ottostr. 76 Neuehrenfeld 231 207 219 12 95% Neu-Ehrenfeld 787 681 744 63 95% GGS Am Pistorhof 11 Ossendorf 406 380 410 30 100% KGS Wilhelm-Schreiber-Str. 56 Ossendorf 209 188 180 -8 86% Ossendorf 615 568 590 22 96% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 4 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung KGS Vogelsanger Str. 453 Vogelsang 300 233 255 22 85% Vogelsang 300 233 255 22 85% Bezirk 4 gesamt 3.696 3.034 3.208 174 87% GGS Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen 185 130 150 20 81% KGS Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen 214 148 150 2 70% KGS Osterather Str. 13 Bilderstöckchen 218 150 160 10 73% Bilderstöckchen 617 428 460 32 75% GGS Altonaer Str. 32 Longerich 205 140 150 10 73% KGS Altonaer Str. 32 Longerich 209 147 150 3 72% KGS Longericher Haupstr. 83-85 Longerich 194 158 160 2 82% Longerich 608 445 460 15 76% GGS Nibelungenstr. 50a Mauenheim 329 251 250 -1 76% Mauenheim 329 251 250 -1 76% GGS Halfengasse 25 Niehl 180 105 140 35 78% GGS Nesselrodestr. 15 Niehl 266 200 210 10 79% Niehl 446 305 350 45 78% GGS Gellertstr. 4-6 Nippes 307 283 283 0 92% GGS Steinbergerstr. 40 Nippes 408 391 400 9 98% KGS Bülowstr. 90 Nippes 283 228 240 12 85% GGS Kretzerstr. 5-7 Nippes 143 143 200 57 100% FE Auguststr. 1 Nippes 38 22 30 8 79% Nippes 1.179 1067 1.153 86 98% FS Brehmstr. 2 Riehl 121 101 120 19 99% GGS Garthestr. 20-24 Riehl 236 212 216 4 92% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 5 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung KGS Garthestr. 20-24 Riehl 208 180 186 6 89% Riehl 565 493 522 29 92% GGS Neusser Str. 605 Weidenpesch 246 183 183 0 74% Weidenpesch 246 183 183 0 74% Bezirk 5 gesamt 3.990 3.172 3.378 206 85% GGS Ernstbergstr. 2 Blumenberg 276 193 200 7 72% Blumenberg 276 193 200 7 72% GGS Merianstr. 7-9 Chorweiler 428 254 255 1 60% Chorweiler 428 254 255 1 60% GGS Martinusstr. 28 Esch 319 200 200 0 63% Esch 319 200 200 0 63% GGS Lebensbaumweg 51 Heimersdorf 191 103 125 22 65% KGS Lebensbaumweg 51 Heimersdorf 378 213 220 7 58% Heimersdorf 569 316 345 29 61% GGS Soldiner Str. 68 Lindweiler 134 79 90 11 67% FL Soldiner Str. 68 Lindweiler 89 44 44 0 49% Lindweiler 223 123 134 11 60% GGS Spoerkelhof 7 Merkenich 195 105 125 20 64% Merkenich 195 105 125 20 64% GGS Schulstr. 16 Pesch 294 218 235 17 80% Pesch 294 218 235 17 80% KGS Gutnickstr. 37 Roggendorf/Thenhoven 170 125 125 0 74% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 6 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Roggendorf/Thenhoven 170 125 125 0 74% GGS Riphahnstr. 40a Seeberg 341 226 226 0 66% KGS Balsaminenweg 52 Seeberg 285 194 210 16 74% Seeberg 626 420 436 16 70% GGS An den Kaulen 62-64 Worringen 209 156 166 10 79% KGS An den Kaulen 62-64 Worringen 201 121 150 29 75% Worringen 410 277 316 39 77% Bezirk 6 gesamt 3.510 2.231 2.371 140 68% GGS Schulstr. 23 Eil 228 155 175 20 77% Eil 228 155 175 20 77% GGS Hohe Str. 77-79 Ensen 418 252 252 0 60% Ensen 418 252 252 0 60% GGS Konrad-Adenauer-Str. 20 Finkenberg 274 180 180 0 66% Finkenberg 274 180 180 0 66% GGS Breitenbachstr. 2 Gremberghoven 191 186 200 14 100% Gremberghoven 191 186 200 14 100% GGS Friedensstr. 41-45 Grengel 250 156 150 -6 60% FE Mörikeweg 2-6 Grengel 95 41 44 3 46% Grengel 345 197 194 -3 56% KGS Hinter der Kirche 3-7 Langel 164 86 103 17 63% Langel 164 86 103 17 63% GGS Poller Hauptstr. 61-65 Poll 228 199 230 31 100% KGS Am Altenberger Kreuz 14 Poll 198 135 150 15 76% Poll 426 334 380 46 89% GGS Hauptstr. 432 Porz 210 175 175 0 83% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 7 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung GGS Humboldtstr. 81 Porz 402 180 180 0 45% Porz 612 355 355 0 58% KGS Kupfergasse 31 Urbach 502 353 350 -3 70% Urbach 502 353 350 -3 70% GGS Adolph-Kolping-Str. 41 Wahn 435 305 310 5 71% Wahn 435 305 310 5 71% GGS Neue Heide 25-27 Wahnheide 257 174 175 1 68% Wahnheide 257 174 175 1 68% GGS Irisweg 2 Zündorf 271 225 225 0 83% GGS Schmittgasse 66 Zündorf 283 168 190 22 67% Zündorf 554 393 415 22 75% Bezirk 7 gesamt 4.406 2.970 3.089 119 70% GGS Diesterwegstr. 69 Brück 241 126 126 0 52% KGS Olpener Str. 930 Brück 223 129 129 0 58% Brück 464 255 255 0 55% GGS Weimarer Str. 28 Höhenberg 281 240 240 0 85% Höhenberg 281 240 240 0 85% FL Hachenburger Str. 11 Humboldt/Gremberg 122 86 86 0 70% GGS Lohmarer Str. 11 Humboldt/Gremberg 214 150 150 0 70% GGS Westerwaldstr. 90 Humboldt/Gremberg 383 277 295 18 77% Humboldt/Gremberg 719 513 531 18 74% GGS Kapitelstr. 24-26 Kalk 334 156 156 0 47% KGS Kapitelstr. 24-26 Kalk 297 150 150 0 51% Kalk 631 306 306 0 48% KGS Fußfallstr. 55 Merheim 415 250 275 25 66% Merheim 415 250 275 25 66% GGS Europaring 51-53 Neu-Brück 203 120 130 10 64% KGS Andreas-Hermes-Str. 2-4 Neu-Brück 246 212 220 8 89% Neu-Brück 449 332 350 18 78% GGS Zehnthofstr. 22-24 Ostheim 232 170 170 0 73% KGS Zehnthofstr. 22-24 Ostheim 357 160 160 0 45% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 8 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Ostheim 589 330 330 0 56% KGS Forststr. 20 Rath 194 111 111 0 57% GGS Volberger Weg 17 Rath 283 220 224 4 79% Rath 477 331 335 4 70% GGS Lustheider Str. 43 Vingst 376 276 290 14 77% GGS Heßhofstr. 45 Vingst 202 165 165 0 82% KGS Heßhofstr. 45 Vingst 252 175 175 0 69% Vingst 830 616 630 14 76% Bezirk 8 gesamt 4.855 3.173 3.252 79 67% GGS Kopernikusstr. 40-42 Buchforst 344 210 210 0 61% Buchforst 344 210 210 0 61% GGS Alte Wipperfürther Str. 49-51 Buchheim 212 157 157 0 74% GGS An St. Theresia 1 Buchheim 224 131 130 -1 58% KGS Alte Wipperfürther Str. 49-51 Buchheim 204 157 157 0 77% Buchheim 640 445 444 -1 69% GGS Dellbr. Hauptstr. 16 Dellbrück 384 291 316 25 82% KGS Thurner Str. 23 Dellbrück 392 310 330 20 84% Dellbrück 776 601 646 45 83% GGS Leuchterstr. 25 Dünnwald 258 117 118 1 46% KGS Am Portzenacker 1b Dünnwald 176 126 126 0 72% FE Berliner Str. 975 Dünnwald 86 40 45 5 52% Dünnwald 520 283 289 6 56% GGS Am Feldrain 10 Flittard 221 148 166 18 75% Flittard 221 148 166 18 75% GGS Am Rosenmaar 3 Höhenhaus 432 419 425 6 98% GGS Honschaftsstr. 312 Höhenhaus 332 252 252 0 76% GGS von-Bodelschwingh-Str. 24 Höhenhaus 108 77 80 3 74% Höhenhaus 872 748 757 9 87% Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Stadtbezirk 9 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung Voraussichtliche Versorgungsquote 2018/19 Schule Stadtteil Vorstatistik Schüler/innen Schuljahr 2017/2018 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2017/2018 aktualisierter, realisierbarer Bedarf Schuljahr 2018/2019 Veränderung GGS Buschfeldstr. 46 Holweide 266 150 150 0 56% KGS Friedlandstr. 5 Holweide 213 150 150 0 70% KGS Neufelder Str. 2-4 Holweide 386 225 225 0 58% Holweide 865 525 525 0 61% GGS Ferdinandstr. 43 Mülheim 381 350 375 25 98% GGS Mülheimer Freiheit 99 Mülheim 406 340 350 10 86% KGS Horststr. 1 Mülheim 395 208 208 0 53% KGS Langemaß 21 Mülheim 290 175 200 25 69% Mülheim 1.472 1.073 1.133 60 77% GGS Ricarda-Huch-Str. 60 Stammheim 350 180 180 0 51% KGS Diependahlstr. 12 Stammheim 190 159 165 6 87% Stammheim 540 339 345 6 64% Bezirk 9 gesamt 6.250 4.372 4.515 143 72%
Anlage 1 - Finanzierungsübersicht
2838 Zeichen
Finanzbedarf ab dem Schuljahr 2018/19, Haushaltsjahr 2019 Anlage 1 SJ 18/19 SJ 19/20 Land Stadt Gesamt Land Stadt Land Stadt bei Kapitalisierung des Lehrerstellenanteils: Grundschulen: 1.055 € 932 € 1.087 € 946 € 26.538 27.338 1.987 € 2.033 € 2 8.856.998 € 25.297.582 € 54.154.580 € Förderschulen: 2.126 € 1.382 € 2.190 € 1.396 € 675 675 3.508 € 3.586 € 1.4 56.650 € 937.575 € 2.394.225 € bei Inanspruchnahme des Lehrerstellenanteils: Grundschulen: 789 € 962 € 813 € 976 € 325 325 1.751 € 1.789 € 260.325 € 31 4.925 € 575.250 € Förderschulen: 1.575 € 1.442 € 1.622 € 1.456 € 12 12 3.017 € 3.078 € 19.18 2 € 17.388 € 36.570 € 30.593.155 € 26.567.470 € 57.160.625 € bei Kapitalisierung des Lehrerstellenanteils: Land Stadt Land Stadt 1.880 Plätze GL; 150 Plätze Flüchtlingskinder 2.126 € 817 € 2.190 € 831 € 2.030 2.030 2.943 € 3.021 € 4.380.740 € 1.672.720 € 6.053.460 € bei Inanspruchnahme des Lehrerstellenanteils: 120 Plätze GL 1.575 € 877 € 1.622 € 891 € 120 120 2.452 € 2.513 € 191.820 € 106.080 € 297.900 € 29.700 30.500 Zusatzförderung für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf: Stadt 5.300 € für 1.925 Plätze 1.925 1.925 10.202.500 € 10.202.500 € Stadt 4.460 € für 75 Plätze (GGS Am Rosenmaar) 75 75 334.500 € 334.500 € 4.572.560 € 12.315.800 € 16.888.360 € Schulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf 49 Grundschulen + 6 Förderschulen, Anzahl Gruppen 400 404 1.029.120 € 1.029.120 € Flexibilisierung der Betreuungszeit / Angebote mit qualitativem Bildungscharakter Kurzbetreuung bis 13 Uhr / Silentien in Grundschulen Kurzbetreuung bis 13 Uhr 25 25 100.000 € Silentien in Grundschulen 120 120 90.000 € 151 Offene Ganztagsschulen + 9 Nebenstellen 160 160 1.088.000 € Betreuungspauschale des Landes je Schule bzw. Standort 146 146 7.500 € für Grund- und 8.500 € für Förderschulen + Nebenstellen 14 14 Zwischensumme 1.214.000 € 64.000 € 1.278.000 € 36.379.715 € 39.976.390 € 76.356.105 € Elternbeiträge 29.700 (bzw. 30.500) Plätze x 45,24 € x 7 (bzw. 5) Monate abzgl. 6% Forderungsverluste 15.326.226 € (Refinanzierung des städt. Pflichtanteils von anteilig 461 € (01.01.-31.07.) bzw. 475 € (01.08.-31.12.) je Platz x 29.700 (bzw. 30.500) = 14.089.600 € sowie Anteil zur Qualitätsverbesserung in Höhe von 1.236.626 €) freiwilliger städtischer Anteil 24.650.164 € SJ 18/19 SJ 19/20 Förderung Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie Schüler/innen aus Flüchtlingsfamilien in Grundschulen Förderung Schüler/innen an Förderschulen sowie Schüler/innen ohne sonderpäda- gogischen Unterstützungsbedarf an Grundschulen Plätze 18/19 Plätze 19/20 Gesamtfördermittel je Platz / Gruppe Haushaltsjahr 2019 5.300 € 4.460 € 2.560 € 4.000 € 8.500 € 6.800 € 750 € 7.500 € Flexibilisierung der Betreuungszeit / Angebote mit qualitativem Bildungscharakter für
Anlage 3 - Gewährleistungsverpflichtung der Kommune
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Anlage 3 zur Vorlage „Offene Ganztagsschule im Primarbereich ab dem Schuljahr 2018/2019“ – Session-Nr. 3611/2017 Gewährleistungsverpflichtung der Kommune Nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe, betitelt mit „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ Abs. 4 ist für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) kann die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllt werden. Die offene Ganztagsschule gilt nach Nr. 9.1 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) vom 23.12.2010 als schulische Veranstaltung, bei der im Sinne von § 9 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) der Schulträger sowie die Schulen mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, zusammenarbeiten, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten. Durch die Einrichtung eines - sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht - bedarfsgerechten Angebotes in Form des offenen Ganztags wird der Pflichtaufgabe nach § 24 SGB VIII Rechnung getragen. Der Runderlass des MSW NRW vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ begründet die Einstufung der kommunalen Leistungen zur Einrichtung bzw. zum Betrieb von offenen Ganztagsschulen als pflichtige Leistung. Dabei obliegt die Beurteilung der Ausgestaltung des Angebotes der jeweiligen Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Die aus § 24 Abs. 4 SGB VIII folgende objektiv-rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines bedarfsgerechten Angebotes verpflichtet die Kommune rechtlich nicht zu einer einhundertprozentigen Bedarfsdeckung.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3611/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.03.2018
- Erstellt
- 22.11.2017 06:47