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Denkmalpflegeplan

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0809/2023 vom 08.03.2023

Stand: Am 14.03.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 08.03.2023 0809/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 Denkmalpflegeplan 12.4 Mündliche Anfrage der Fraktion CDU im Ausschuss Kunst und Kultur am 31.01.2023 bez. Denkmalpflegeplan. Die Frage lautet: Wann wird den Ausschussmitglieder*innen der Denkmalpflegeplan nach dem neuen Denk- malschutzgesetz vorgelegt? Antwort der Verwaltung: Ein Denkmalpflegeplan ist ein sehr aufwendiges Planungsinstrument, dessen Erarbeitung über Jahre angelegt werden muss; vom formalen Ablauf ist es mit der Erstellung eines Be- bauungsplans vergleichbar. Ein Pflegeplan über das gesamte Kölner Stadtgebiet wird nicht möglich und auch nicht zielfüh- rend sein. Stattdessen hat man sich auch bereits in den 80er Jahren, als das Denkmalschutz- gesetz in NRW in Kraft trat, politisch und fachlich für die Unterschutzstellung von Einzeldenk- mälern ausgesprochen (im Gegensatz zur Stadt Frankfurt, die hauptsächlich ihre Denkmäler mit Denkmalbereichen schützt). Selbst für die Erarbeitung nur eines städtischen Teilbereiches – wie z. B. die Altstadt – stehen im Amt keine personellen Ressourcen zur Verfügung. In anderen Städten und Kommunen wird in den meisten Fällen auf Grund dieser o. g. Rahmenbedingungen die Planerstellung durch eine externe Beauftragung vorgenommen, so z. B. in jüngster Zeit von der Stadt Ber- gisch Gladbach. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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