A-H/0017/2018
Legale Wände für Sprayer zur Verfügung stellen
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Stellungnahme zum Antrag A-H-0017-2018 (nicht barrierefrei)
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Marc Büdding 17.01.2019 32.11.0015 492-3206 Amt 33 Bezirksverwaltung Hiltrup Herrn Tüns aD. Un em Stellungnahme zum: we Antrag Ifd. Nr. A-H/0017/2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup „Legale Wände für Sprayer zur Verfügung stellen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 14.10.2018)" Bisher konnten Graffiti-Sprayer im Bezirk Hiltrup die Flächen am Skatepark am Hiltruper Bahnhof nutzen, um legal ihrer Leidenschaft nachzugehen. Durch den Rückbau des Skateparks am Bahnhof Hiltrup ist jedoch auch die dortige legale Graffitifläche entfallen. Zurzeit ist ein neuer Bewegungspärk an der Sportanlage Hiltrup Süd in Planung, um eine Ausgleichfläche für den entfallenen Skatepark am Bahnhof zu schaffen. Die Personen, die den Skatepark genutzt haben, sind bisher ohne große Probleme mit den Nutzern der legalen Graffitifläche ausgekommen und waren zum Teil auch genau diese Nutzer der Graffitifläche. Daher wird empfohlen, die Schaffung legaler Graffitiflächen in die Planung des: Bewegungsparks an der Sportanlage Hiltrup Süd einzubinden. Dadurch würde die bisher am Skatepark verortete Szene nicht getrennt und hätte weiterhin einen gemeinsamen Treffpunkt. Büdding S x
Antrag A-H-0017-2018
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EN BÜNDNIS 90 - DIE GRÜNEN ART EEE GA L MÜNSTER A-H/0017/2018 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Fraktion in der BV Hiltrup Windthorststr. 7 48147 Münster Fon: 0251/89958 10 ratsfraktion@gruene-muenster.de www.gruene-muenster,de 14.10.2018 Legale Wände für Sprayer zur Verfügung stellen Die BV Hiltrup möge beschließen: Um legale Möglichkeiten der Graffiti- Kunst und -Kultur zu fördern, werden an geeigneten Orten im Bezirk Wände zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe und interessierten Jugendlichen geeignete Standorte. Begründung: Es gibt derzeit keine Möglichkeit für Sprayer legale Flächen im Bezirk zu nutzen. Diese Möglichkeit sollte nunmehr wieder geschaffen werden. In der Vergangenheit hatten Jugendliche von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht bzw. den Wunsch nach diesen Möglichkeiten geäußert. Die Vorteile der legalen Betätigung liegt auf der Hand: Abnahme von Tags u.ä. auf Häuserwänden usw. im Bezirk, Kontakt und Unterstützung durch die Jugendhilfe sowie ein Betrag zur sinnvoller Freizeitgestaltung. Carsten Peters Wilfried Stein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- A-H/0017/2018
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 24.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37