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A-H/0017/2018

Legale Wände für Sprayer zur Verfügung stellen

Antrag an die BV Hiltrup 24.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 21.02.2019, TOP 7.1

Stellungnahme zum Antrag A-H-0017-2018 (nicht barrierefrei)

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Antrag A-H-0017-2018

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Stellungnahme zum Antrag A-H-0017-2018 (nicht barrierefrei)

1237 Zeichen

Marc Büdding 17.01.2019
32.11.0015 492-3206

Amt 33

Bezirksverwaltung Hiltrup

Herrn Tüns
aD. Un em

Stellungnahme zum: we

Antrag Ifd. Nr. A-H/0017/2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

„Legale Wände für Sprayer zur Verfügung stellen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL vom 14.10.2018)"

Bisher konnten Graffiti-Sprayer im Bezirk Hiltrup die Flächen am Skatepark am Hiltruper
Bahnhof nutzen, um legal ihrer Leidenschaft nachzugehen. Durch den Rückbau des Skateparks
am Bahnhof Hiltrup ist jedoch auch die dortige legale Graffitifläche entfallen.

Zurzeit ist ein neuer Bewegungspärk an der Sportanlage Hiltrup Süd in Planung, um eine
Ausgleichfläche für den entfallenen Skatepark am Bahnhof zu schaffen.

Die Personen, die den Skatepark genutzt haben, sind bisher ohne große Probleme mit den
Nutzern der legalen Graffitifläche ausgekommen und waren zum Teil auch genau diese Nutzer
der Graffitifläche.

Daher wird empfohlen, die Schaffung legaler Graffitiflächen in die Planung des:
Bewegungsparks an der Sportanlage Hiltrup Süd einzubinden.

Dadurch würde die bisher am Skatepark verortete Szene nicht getrennt und hätte weiterhin
einen gemeinsamen Treffpunkt.

Büdding

S

x

Antrag A-H-0017-2018

1125 Zeichen

EN

BÜNDNIS 90
- DIE GRÜNEN ART

EEE GA L MÜNSTER

A-H/0017/2018

Antrag

Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
Fraktion in der BV Hiltrup
Windthorststr. 7

48147 Münster

Fon: 0251/89958 10

ratsfraktion@gruene-muenster.de
www.gruene-muenster,de

14.10.2018

Legale Wände für Sprayer zur Verfügung stellen

Die BV Hiltrup möge beschließen:

Um legale Möglichkeiten der Graffiti- Kunst und -Kultur zu fördern, werden an geeigneten Orten im
Bezirk Wände zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe und interessierten
Jugendlichen geeignete Standorte.

Begründung:

Es gibt derzeit keine Möglichkeit für Sprayer legale Flächen im Bezirk zu nutzen. Diese Möglichkeit
sollte nunmehr wieder geschaffen werden.

In der Vergangenheit hatten Jugendliche von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht bzw. den
Wunsch nach diesen Möglichkeiten geäußert.

Die Vorteile der legalen Betätigung liegt auf der Hand: Abnahme von Tags u.ä. auf Häuserwänden
usw. im Bezirk, Kontakt und Unterstützung durch die Jugendhilfe sowie ein Betrag zur sinnvoller
Freizeitgestaltung.

Carsten Peters

Wilfried Stein

Beratungsverlauf (1)

21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
A-H/0017/2018
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
24.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37