V/0501/2019
Fahrradstraße Goldstraße
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Anlage A
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Anlage A zur V/0501/2019 Kurzüberblick Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und einer damit einhergehenden Akzeptanz werden zukünftig alle Fahrradstraßen im Sinne des Radverkehrskonzepts im Stadtgebiet durch- gängig bevorrechtigt (solange sie in Tempo 30-Zonen verlaufen) und erhalten ein einheitliches Design. Dies gilt auch für die Goldstraße auf ganzer Länge. Nach niederländischem Vorbild wird die Asphaltoberfläche durchgängig rot eingefärbt (siehe Grundsatzbeschluss V/0125/2018 und Beschlussvorlage V/0151/2019). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch die Umplanung der Goldstra- ße maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.
Anlage C: Karte Netzzusammenhang
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Fahrradstraße Goldstraße: Lückenschlüsse ¯ Gegenstand dieser Vorlage 0 250 500125 Meter Legende bestehende Fahrradstraße Goldstraße notwendige Lückenschlüsse geplanter Abschnitt Fahrradstraße Holsteiner Straße Promenade © Stadt Münster Bearbeitung: Phillip Oeinck, Annika Schröder Stand: 21.05.2019 Anlage C zur Vorlage 0501/2019
Anlage B: VE Goldstraße
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Anlage B zur Vorlage V/0501/2019 Fahrradstraße Goldstraße
Beschlussvorlage
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V/0501/2019 V/0501/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fahrradstraße Goldstraße Beratungsfolge 04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Goldstraße wird auf ganzer Länge entsprechend den neuen Qualitätsstandards vorbe- haltlich des Grundsatzbeschlusses des Rates (Sitzung am 03.07.2019, vgl. V/0151/2019) umgestaltet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 375.000 € ent- stehen. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 375.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 23.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0501/2019 Begründung: Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und einer damit einhergehenden Akzeptanz we r- den zukünftig alle Fahrradstraßen im Sinne des Radverkehrskonzepts im Stadtgebiet durchgängig bevorrechtigt (solange sie in Tempo 30 -Zonen verlaufen) und erhalten ein einheitliches Design. Dies gilt auch für die Goldstraße auf ganzer Länge. Nach niederländischem Vorbild wird die Asphaltober- fläche durchgängig rot eingefärbt (siehe Grundsatzbeschluss V/0125/2018 und Beschlussvorlage V/0151/2019, vorgesehen für die Ratssitzung am 03.07.2019). Eine weiße Blockstrichmarkierung an den Einmündungen sorgt außerdem für eine erhöhte Wa hrnehmbarkeit. Auf diese Weise hebt sich die Fahrradstraße von anderen Straßen in Tempo 30 -Zonen deutlich ab und erhöht die Aufmerksa m- keit für den Radverkehr. Außerdem wird ein Sicherheitsstreifen zu parkenden Kfz kenntlich gemacht. Wenn Fahrradstraßen al s Elemente von Velorouten eingesetzt und folglich noch größere Radve r- kehrsmengen als bislang ab wickeln werden (Goldstraße als Teil der Veloroute Münster -Greven), ist eine Ausgestaltung entsprechend den genannten Qualitätskriterien erst recht erforderlich. Generell sollen Fahrradstraßen nicht fragmentarisch, sondern stringent und verbindend geplant und umgesetzt werden, um eine Netzfunktion sicherzustellen. Dies ist bei der Goldstraße gegeben, zumal in der Verlängerung auch die Holsteiner Straße und die Me cklenburger Straße als Fahrradstraßen ausgewiesen werden sollen (vgl. Anlage C: Karte Netzzusammenhang der Goldstraße). Um eine auskömmliche Breite der Fahrradstraße zu erreichen und so die Sicherheit sowie den Ko m- fort für Radfahrende erheblich zu steiger n, sollen einseitig (süd -östlich) Kfz-Abstellmöglichkeiten auf einer Gesamtlänge von 489 Metern und somit Stellplätze für potentiell 85 Pkw entfallen. Auf der nord- westlichen Straßenseite wird weiterhin aufgesatteltes Parken möglich sein und entsprechend m ar- kiert. Insgesamt finden dort künftig 79 Pkw Platz. Da eine Zählung der parkenden Kfz vom 28.08.2018 ergeben hat, dass im gesamten Verlauf der Goldstraße „lediglich“ 89 Fahrzeuge im ö f- fentlichen Raum geparkt wurden, ist die künftige Nettodifferenz von 10 Stellplätzen nur mit geringen Einschränkungen für den ruhenden Kfz-Verkehr verbunden. Im Bereich zwischen der Einmündung Bohlweg und der Abzweigung Hörsterplatz wird der Straße n- raum neu aufgeteilt. Der östliche Gehweg wird auf 2,00m verschmälert, angrenz end wird ein Par k- streifen baulich angelegt. Die Fahrgasse aus rotem Asphalt ist 4,20m breit mit einem beidseitigen Sicherheitstrennstreifen von 0,75m. Nach der Abzweigung Hörsterplatz werden auf der nord - westlichen Fahrbahnseite, wie bereits beschrieben, Flächen als aufgesattelte Parkstände markiert und beschildert. Eine Restbreite des Gehwegs von 2,00m ist stets gewährleistet. Zu den Parkständen ergibt sich ein Sicherheitsabstand von 0,75m, gefolgt von einer roten Fahrgasse von 4,25m. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage: Anlage A Anlage B: Verkehrstechnischer Entwurf Anlage C: Karte Netzzusammenhang der Goldstraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Goldstraße
- Holsteiner Straße
- Hörsterplatz
- Promenade
- Bohlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0501/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37