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Änderungsantrag zu TOP 10.9 - Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz)
CDU Änderungsantrag nach § 13 AN/0224/2025 vom 13.02.2025
Stand: Am 13.02.2025 im Rat endgültig abgelehnt.
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CDU Änderungsantrag nach § 13
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CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln +49 221 221 2597-0 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-fraktion@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.02.2025 AN/0224/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 13.02.2025 Änderungsantrag zu TOP 10.9 - Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz) - 0609/2024 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.9 - Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz) 0609/2024 – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 13.02.2025: Beschluss: Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert: 1. Die Strecken mit gestrichelter Darstellung (mittelfristig optionale Strecken) werden, wie die übrigen Strecken auch, in durchgängig gekennzeichneten Linien geändert. 2. Auf Strecken, die zum MIV (motorisierten Individual-Verkehr) -Grundnetz gehören werden keine vorhandenen Fahrspuren reduziert, wenn eine Reduzierung die Leis- tungsfähigkeit mindern würde. 3. Das LKW-Führungskonzept wird Bestandteil des MIV-Grundnetzes. 4. Die Tunisstraße/Nord-Süd-Fahrt wird in das MIV-Grundnetz aufgenommen. - 2 - 5. Die Erreichbarkeit der einzelnen Bezirke muss gewährleistet sein. Begründung: Zu 1.: Die gestrichelten Linien kennzeichnen Strecken, die mittelfristig möglicherweise nicht mehr zum MIV-Grundnetz gehören. Für eine realistische Gesamtbewertung ist jedoch eine einheitliche Darstellung des aktuellen sowie des kurzfristig absehbaren Zustands erforder- lich. Zu 2.: Die Grundidee eines neuen MIV-Grundnetzes besteht darin, die Leistungsfähigkeit des notwendigen MIV, wie Wirtschafts- und Lieferverkehre, Handwerker sowie Pflege- dienste, dauerhaft sicherzustellen. Gleichzeitig ermöglicht es eine schnelle Identifikation von Straßen- und Stadträumen außerhalb dieses Netzes, die im Sinne der Aufenthaltsqualität o- der als vorrangige Flächen für den Umweltverbund weiterentwickelt werden können. Ent- scheidend ist dabei, dass die Leistungsfähigkeit auf dem Grundnetz gewährleistet bleibt. Zu 3.: Ein neues Grundnetz muss auch die Anforderungen des Lkw-Führungskonzepts und des Schwerlastverkehrs berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass bestimmte Flächen oder Straßenabschnitte im MIV-Grundnetz für den Lkw-Verkehr nicht mehr nutzbar sind, was zu erheblichen Umwegen führen würde. Zu 4.: Die Tunisstraße/Nord-Süd-Fahrt wird auch künftig eine der zentralen Hauptachsen in Nord-Süd-Richtung bleiben. Da es keine geeigneten Ausweichrouten gibt, ist ihre Einbindung in das MIV-Grundnetz alternativlos. Zu 5.: Da einige Bezirke/Veedel derzeit nicht im MIV-Grundnetz berücksichtigt sind, ist es unser Ziel, eine Anbindung sicherzustellen und so die Erreichbarkeit dieser Gebiete zu ge- währleisten Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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