Mandari Insight

AN/0224/2025

Änderungsantrag zu TOP 10.9 - Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz)

CDU Änderungsantrag nach § 13 13.02.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025

CDU Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

CDU Änderungsantrag nach § 13

3264 Zeichen

CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln  
 
CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
+49 221 221 2597-0 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
An die Vorsitzende des 
Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.02.2025 
 
AN/0224/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 13.02.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.9 - Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten 
Individualverkehr (MIV-Grundnetz) - 0609/2024 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.9 - Ein neu definiertes Grundnetz für 
den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz) 0609/2024 – auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung des Rates am 13.02.2025: 
 
Beschluss: 
 
 
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert: 
 
1. Die Strecken mit gestrichelter Darstellung (mittelfristig optionale Strecken) werden, 
wie die übrigen Strecken auch, in durchgängig gekennzeichneten Linien geändert. 
 
2. Auf Strecken, die zum MIV (motorisierten Individual-Verkehr) -Grundnetz gehören 
werden keine vorhandenen Fahrspuren reduziert, wenn eine Reduzierung die Leis-
tungsfähigkeit mindern würde. 
 
3. Das LKW-Führungskonzept wird Bestandteil des MIV-Grundnetzes. 
 
4. Die Tunisstraße/Nord-Süd-Fahrt wird in das MIV-Grundnetz aufgenommen.

- 2 - 
5. Die Erreichbarkeit der einzelnen Bezirke muss gewährleistet sein. 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu 1.: Die gestrichelten Linien kennzeichnen Strecken, die mittelfristig möglicherweise nicht 
mehr zum MIV-Grundnetz gehören. Für eine realistische Gesamtbewertung ist jedoch eine 
einheitliche Darstellung des aktuellen sowie des kurzfristig absehbaren Zustands erforder-
lich. 
 
Zu 2.: Die Grundidee eines neuen MIV-Grundnetzes besteht darin, die Leistungsfähigkeit 
des notwendigen MIV, wie Wirtschafts- und Lieferverkehre, Handwerker sowie Pflege-
dienste, dauerhaft sicherzustellen. Gleichzeitig ermöglicht es eine schnelle Identifikation von 
Straßen- und Stadträumen außerhalb dieses Netzes, die im Sinne der Aufenthaltsqualität o-
der als vorrangige Flächen für den Umweltverbund weiterentwickelt werden können. Ent-
scheidend ist dabei, dass die Leistungsfähigkeit auf dem Grundnetz gewährleistet bleibt. 
 
Zu 3.: Ein neues Grundnetz muss auch die Anforderungen des Lkw-Führungskonzepts und 
des Schwerlastverkehrs berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass bestimmte 
Flächen oder Straßenabschnitte im MIV-Grundnetz für den Lkw-Verkehr nicht mehr nutzbar 
sind, was zu erheblichen Umwegen führen würde. 
 
Zu 4.: Die Tunisstraße/Nord-Süd-Fahrt wird auch künftig eine der zentralen Hauptachsen in 
Nord-Süd-Richtung bleiben. Da es keine geeigneten Ausweichrouten gibt, ist ihre Einbindung 
in das MIV-Grundnetz alternativlos. 
 
Zu 5.: Da einige Bezirke/Veedel derzeit nicht im MIV-Grundnetz berücksichtigt sind, ist es 
unser Ziel, eine Anbindung sicherzustellen und so die Erreichbarkeit dieser Gebiete zu ge-
währleisten 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.02.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Nord-Süd-Fahrt
  • Tunisstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0224/2025
Typ
CDU Änderungsantrag nach § 13
Datum
13.02.2025
Erstellt
12.02.2025 12:27